Deutscher Bundestag Drucksache 17/7692 17. Wahlperiode 10. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/7448 Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Vorbemerkung der Fragesteller Am31.AugustdiesesJahreshatdasBundeskabinettdieEinrichtungeiner BundesstiftungMagnusHirschfeld beschlossen.ineinemschreibenandie FraktionendesDeutschenBundestagesvom20.September2011beruftsich diebundesministerinderjustiz,sabineleutheusser-schnarrenberger,darauf, dass bereitsimjahr2000 derdeutschebundestageinstimmiggefordert (hatte),alsbeitragzumkollektivenausgleichdesanhomosexuellenbegangenen NS-Unrechts eine Stiftung zu errichten. IndemvonderBundesregierunginAnspruchgenommenenBundestagsbeschlussheißtesimWortlaut: DerDeutscheBundestagersuchtdieBundesregierung, gegebenenfallsvorschlägezuentwickeln,wielückenbeider Entschädigung,RückerstattungundbeimRentenschadensausgleichfürhomosexuelleNS-Opfergeschlossenwerdenkönnen.Dabeiistheutevoralleman einenkollektivenausgleichzudenken,derdieanerkennungdesunrechts verdeutlichtundderförderunghomosexuellerbürger-undmenschenrechtsarbeitgewidmetist (z.b.informeinerstiftungingedenkenanmagnus Hirschfeld,einerPreisverleihungundähnlicherMaßnahmen) (Bundestagsdrucksache 14/4894, S. 4). VondervomDeutschenBundestaggewünschten Förderunghomosexueller Bürger-undMenschenrechtsarbeit istimstiftungszweckder BundesstiftungMagnusHirschfeld abernichtdierede.dieförderungvonbürger-und MenschenrechtsarbeitwärenachdiesemStiftungszwecknichtmöglich etwa eineunterstützungvonbereitsexistierendenbürgerrechtsgruppenimin-und Ausland.DabeiistgeradedieaktiveBürgerrechtsarbeitundinternationale MenschenrechtsarbeitdienotwendigepolitischeKonsequenzausderBeschäftigung mit der Homosexuellenverfolgung in der Geschichte. IndenvergangenenJahrenistauchdieMenschenrechtsgewährleistungfür trans-undintersexuellemenschenstärkerindenfokusgerückt.eswirdbegonnen,dieverfolgungsgeschichtediesergruppenaufzuarbeiten.auchder NamensgeberderStiftung,Dr.MagnusHirschfeld,hatzurTrans-undIntersexualitätgearbeitet.Dennochfindentrans-undintersexuelleMenschenin der Satzung der Stiftung keine Erwähnung. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom8.November2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/7692 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WarumhatdieBundesregierung,obwohlsiesichaufeinenBeschlussdes DeutschenBundestagesberuft,dasParlamentbeiderAusgestaltungder BundesstiftungMagnusHirschfeld,insbesonderederFormulierungdes Stiftungszwecks und der Rechtsform der Stiftung, nicht beteiligt? 2.WarumhatdieBundesregierungdieprivatrechtlicheRechtsformgewählt undsodasvorhabenderparlamentarischenberatungentzogen,wiesiebei einem Stiftungsgesetz erforderlich ist? Vorbemerkung der Bundesregierung Am7.Dezember2000verabschiedetederDeutscheBundestageinstimmig eineerklärung,dieunteranderemklarstellte,dassessichbeiderverfolgung vonhomosexuellenwährenddesnationalsozialismusumtypischesnationalsozialistischesunrechtgehandelthat (Bundestagsdrucksache14/4894).Der DeutscheBundestaghatindemBeschlussvorallemeinenkollektivenAusgleichangeregt,mitdemdieAnerkennungdesUnrechtsverdeutlichtwirdund homosexuellebürger-undmenschenrechtsarbeitgefördertwird.mitder ErrichtungderBundesstiftungMagnusHirschfeldwirddieserBeschlussnun umgesetzt:mitdieserstiftungwirddieanerkennungdesvondennationalsozialistenandenhomosexuellenverübtenunrechtsverdeutlichtundeiner gesellschaftlichendiskriminierunghomosexuellermännerundfrauenin Deutschlandentgegengewirkt.SieverdienteinebreitegesellschaftlicheUnterstützung. DieFragen1und2werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerDeutscheBundestaghatdieErrichtungderStiftungermöglicht,indemer dashaushaltsgesetz2011verabschiedethat,mitdemdasstiftungsvermögen fürdieerrichtungeiner Magnus-Hirschfeld-Stiftung bereitgestelltwurde. DieStiftungkonntealsprivatrechtlicheoderöffentlich-rechtlicheStiftung errichtetwerden.diebundesregierunghatsichfüreineprivatrechtlichestiftungentschieden,weildieserechtsformmitblickaufdiezwecke,dieverfolgt werden sollen, nach ihrer Auffassung geeigneter ist. DieSelbstständigkeitderhandelndenOrganeeinerbürgerlich-rechtlichenStiftungermöglichteinebreitegesellschaftlicheAnerkennungderStiftungsarbeit. AlsprivatrechtlicheStiftungbindetdieBundesstiftungMagnusHirschfeld ErfahrungsträgerundKräfteausvielengesellschaftlichenBereichenein.Die Stiftungssatzungsiehtinsbesonderevor,dassbiszuneunAbgeordnetedes DeutschenBundestagesMitgliederdesKuratoriumssind.ÜberdieBenennung vonkuratoriumsmitgliedernwerdenallefraktionendesdeutschenbundestagesindietätigkeitderstiftungunddieausgestaltungdesstiftungsprogrammseingebunden.daskuratoriumunterstütztundüberwachtdiegeschäftsführungdesvorstands;geschäftsführendemaßnahmen,diefürdiestiftungundihreentwicklungvongrundsätzlicheroderbesondererbedeutung sind, bedürfen der Zustimmung des Kuratoriums. 3.WarumistunterdenStiftungszweckendieFörderunghomosexuellerBürger-undMenschenrechtsarbeitnichtberücksichtigt,obwohlderDeutsche BundestaginseinemeinstimmigenBeschlussausdemJahr2000ausdrücklichbetonthat,dasseineetwaigeStiftunginGedenkenanMagnus Hirschfeld derförderunghomosexuellerbürger-undmenschenrechtsarbeit gewidmet sein solle? BeiderGestaltungderStiftungssatzungwurdendieVorgabendesGemeinnützigkeitsrechtsberücksichtigt,indemdieBundesstiftungMagnusHirschfeld
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7692 einengemeinnützigenzwecknach 52Absatz2derAbgabenordnungverfolgt.DementsprechendieZweckederStiftung,dieaufdieFörderungvonBildungsowievonWissenschaftundForschunggerichtetsind.DieZweckewerdennäherkonkretisiert,indembeispielhaftaufgeführtwird,wiedieStiftungsie erfüllt, nämlich indem sie insbesondere 1. die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung hält, 2.dasLebenundWerkMagnusHirschfeldssowiedasLebenunddiegesellschaftlicheLebenswelthomosexuellerMännerundFrauen,dieinDeutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich erforscht und darstellt und 3.einergesellschaftlichenDiskriminierunghomosexuellerMännerundFrauen in Deutschland entgegenwirkt. DieFreiheitdeseigenenLebensentwurfssetztvoraus,dassMenschenimAlltagvorurteilsfreimiteinanderumgehen.DieseToleranzwirddieBundesstiftungMagnusHirschfeldfördernunddamitimSinnedesBeschlussesdesDeutschenBundestageswirken.ÜberdiekonkreteAusgestaltungderGrundzüge des Forschungs- und Bildungsprogramms entscheidet das Kuratorium. 4.WelcheGründehattedieBundesregierung,imEntwurfzurSatzungder BundesstiftungMagnusHirschfeld dasaufgabenfeld,gesellschaftlicher Diskriminierungentgegenzuwirken,aufDeutschlandzubeschränkenund dieeuropäischeundinternationalemenschenrechtsarbeitsomitnichtzu berücksichtigen? AngesichtsderderzeitigenfinanziellenAusstattungderStiftungistessachgerecht,dasssieihreAktivitätenkonzentriert.Demstehtnichtentgegen,dass sichdiestiftung,beispielsweisenachzustiftungenoderzuwendungen,auch weitergehendengagiert.überdiekonkreteausgestaltungdergrundzügedes Forschungs- und Bildungsprogramms entscheidet das Kuratorium. Ergänzendistdaraufhinzuweisen,dassimJahr2007aufInitiativedesLesbenundSchwulenverbandsinDeutschland (LSVD)dieteilweisenamensverwandte Hirschfeld-Eddy-Stiftung gegründetwurde,diesichderlgbt-menschenrechtsarbeitimauslandwidmet.diehirschfeld-eddy-stiftungkooperiertmit verschiedenenbundesministerien.vonderbundesregierungwerdenentsprechende Projekte über den LSVD auch finanziell unterstützt. 5.HatdieBundesregierungihrVorhabenangesichtsdesStiftungszwecks FörderungvonBildungsowievonWissenschaftundForschung undder LänderkompetenzenindiesemBereich (Artikel70ff.,Artikel91bdes Grundgesetzes) mit den Bundesländern beraten? a) Wenn ja, bei welcher Gelegenheit? b) Wenn nein, warum nicht? BeiderErrichtungderBundesstiftungMagnusHirschfeldhandeltessichum einenationaleaufgabe,fürdiedembundeinekompetenzkraftnaturder Sachezukommt.DasnationalsozialistischeUnrecht,dasanHomosexuellen verübtwurde,inerinnerungzuhaltenunddasgedenkenanlebenundwerk MagnusHirschfeldszupflegen,isteineAufgabe,dersichderBundimSinne eineskollektivenausgleichsundzurnationalenreflexionannimmt.erdokumentiertdamitdasgesamtstaatlichebekenntniszueinemoffenenumgangmit derdiesbezüglichenvergangenheitunseresstaates.mitdererforschungdes LebensvonhomosexuellenMenscheninDeutschlandunddemWirkengegen gesellschaftlichediskriminierungknüpftdiestiftungstätigkeitandieseerinnerung und die Lehren aus der deutschen Geschichte an.
Drucksache 17/7692 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieLänderwarenüberdenBundesratandemGesetzgebungsverfahrenfürdas Haushaltsgesetz2011beteiligt,indemdieVeranschlagungdesStiftungsvermögenszurErrichtungeiner Magnus-Hirschfeld-Stiftung vorgesehenist.zu einerdarüberhinausgehendenbeteiligungderländerwardiebundesregierung wedernachdemgrundgesetznochnachsonstigenrechtsvorschriftenverpflichtet. 6.HatdieBundesregierungzivilgesellschaftlicheOrganisationenwieVereine,VerbändeoderStiftungen,dieindenAufgabenfeldernderzukünftigen BundesstiftungMagnusHirschfeld bereitstätigsind,vordem Kabinettsbeschlussam31.August2011bezüglichderAusgestaltungder Satzungder BundesstiftungMagnusHirschfeld konsultiert,insbesondereauchzumstiftungszweck,zurrechtsformderstiftungundzurzusammensetzung der Stiftungsgremien? a)wennja,welcheorganisationenwurdenkonsultiertundinwelcher Form geschah das? b) Wenn nein, warum nicht? DievorliegendeOrganisationsstrukturderStiftungbindetzahlreichezivilgesellschaftlicheOrganisationenein.DieinderSatzunggenanntenOrganisationenwurdenvordemKabinettbeschlussüberdievorgeseheneStiftungsform und-ausgestaltungschriftlichinformiertundgefragt,obsiezueinermitarbeit in der Stiftung bereit sind. 7.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dasseinegeschlechtergerechte ZusammensetzungderGremiensowiederArbeitderStiftunggewährleistet ist? OrganederStiftungsinddasKuratorium,derVorstandundderFachbeirat.Die GeschäftederStiftungwerdenvomVorstandgeführt.DerVorstandbestehtaus einemhauptamtlichenbeschäftigten.daskuratoriumunterstütztundüberwachtdiegeschäftsführungdesvorstands.derfachbeiratberätdenvorstand und das Kuratorium. DieZusammensetzungdesKuratoriumsistin 6derSatzunggeregelt.Fürdas KuratoriumbenennenderDeutscheBundestag,fünfBundesministeriensowie weiterezivilgesellschaftlicheorganisationenmitglieder.beiderbenennung dermitgliederdurchdendeutschenbundestaghabenesdiefraktionenjeweils inderhand,eineausgewogenezusammensetzungzuerzielen.diebundesministerien,diemitgliederfürdaskuratoriumbenennen,werdenihreentscheidungenimsinnedesbundesgremienbesetzungsgesetzestreffen.nach 6 Absatz5derSatzungkönnensichdieInitiativeQueerNationse.V.undder Lesben-undSchwulenverbandDeutschland (LSVD)e.V.selbstalsMitglied benennen.indiesemfallwerdenderenmitgliedschaftsrechteimkuratorium durchzweivertreterunterschiedlichengeschlechtsgemeinsamundeinheitlich ausgeübt.denverbändenwirdinsoweiteinegleichberechtigteberücksichtigungderinteressenvonhomosexuellenfrauenundhomosexuellenmännern ermöglicht. DieMitgliederdesFachbeiratswerdenvomKuratoriumgewählt.Esliegtsomit inderhanddeskuratoriums,überdiezusammensetzungdesfachbeiratszu entscheiden. SoweitinderFragedieArbeitderStiftungangesprochenist,wirdaufdieOrganisationsstrukturderStiftunghingewiesen:GeschäftsführendeMaßnahmendes Vorstands,diefürdieStiftungundihreEntwicklungvongrundsätzlicheroder besondererbedeutungsind,bedürfenderzustimmungdeskuratoriums.dazu
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7692 zähleninsbesondereentscheidungenüberdiegrundzügedesforschungs-und Bildungsprogramms. 8.WarumberücksichtigtdieBundesregierunginderSatzungder BundesstiftungMagnusHirschfeld diegruppendertranssexuellenundzwischengeschlechtlichenmenschen,ihrlebenundihregesellschaftlichelebenswelt sowie ihre fortgesetzte gesellschaftliche Diskriminierung nicht? DieErrichtungeinerBundesstiftungisteingesellschaftspolitischesSignal.Die StiftungwirdeinenbedeutsamenBeitragdazuleisten,bewusstzumachen,dass einediskriminierungvonmenschenmitanderenlebensentwürfendenwertvorstellungeneinerfreiengesellschaftwiderspricht.ineinerfreienundtoleranten Gesellschaft zu leben, ist ein Wert, der jedermann zugute kommt. DerStiftungszweck,derauchdurchdiewissenschaftlicheErforschungund DarstellungdesLebensundWerksvonMagnusHirschfeldverwirklichtwerden soll,umfasstauchdessenforschungzufragendertrans-undintersexualität. DieSatzunglässtesalsozu,auchaufdiesemwichtigenThemenfeldtätigzu werden.überdiekonkreteausgestaltungdergrundzügedesforschungs-und Bildungsprogramms entscheidet das Kuratorium. 9.WarumsindbeiderAusgestaltungderGremiender Bundesstiftung MagnusHirschfeld keinevertreterinnenundvertreterderorganisationen transsexueller und zwischengeschlechtlicher Menschen vorgesehen? EsliegtinderHanddesKuratoriums,überdieZusammensetzungdesFachbeiratszuentscheiden.DieMitgliederdesFachbeiratswerdenvomKuratorium gewählt.daskuratoriumistbeiderauswahldermitgliederdesfachbeirats nichtaufvertreterderin 12Absatz2derSatzunggenanntenOrganisationen beschränkt. 10.WashatdieBundesregierungdazubewogen,alsStiftungsvorstandder Bundesstiftung Magnus Hirschfeld lediglich eine Person vorzusehen? DerVorstandistnach 11Absatz2derSatzunghauptamtlichfürdieStiftung tätigunderhälteinevergütung.angesichtsdergegenwärtigenausstattungder Stiftungistessachgerecht,derzeitnureinenhauptamtlichenVorstandvorzusehen. 11.a)WashatdieBundesregierungdazubewogen,dassderersteStiftungsvorstandmiteinerAmtszeitvonfünfJahrenalleindurchdasBundesministeriumderJustizohnejedeBeteiligungsmöglichkeitdesKuratoriums der Stiftung bestellt werden soll? b)nachwelchenkriterienundwannsollderstiftungsvorstandvom Bundesministerium der Justiz berufen werden? GibtesbeidemVerfahrenschonersteVorbereitungen,Entscheidungen oder Vorauswahlen? Wenn ja, wie sehen diese aus? DieSatzungsiehtfürdenVorstandeinefesteAmtszeitvonfünfJahrenvor.Ein solcherzeitraumistüblich.erermöglichteinenachhaltigetätigkeitderstiftungundeinegewissesicherheitfürdenbeschäftigten.diebestellungdeserstenstiftungsvorstandsdurchdiestifterinstellteineimstiftungswesenweit verbreitetevorgehensweisedar.hierdurchwirdgewährleistet,dassdaszur
Drucksache 17/7692 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VertretungderStiftungberechtigteOrganimunmittelbarenzeitlichenZusammenhangmitderStiftungserrichtungbestelltwerdenkann.DieseAusgestaltung ermöglicht einen zügigen Beginn der Stiftungstätigkeit. FunktionundAufgabendesVorstandsergebensichausderSatzung.ImBundesministeriumderJustizwurdenzurAuswahleinesgeeignetenVorstands GesprächemiteinerVielzahlvonBewerberngeführt.DerVorstandsollnach AnerkennungderStiftungdurchdieStiftungsaufsichtgemäß 80desBürgerlichen Gesetzbuchs bestellt werden. 12.WelcherderStiftungszweckewirddurchVeröffentlichungenaufder Homepageder BundesstiftungMagnusHirschfeld erfüllt,indenen wie imfolgendenzitat ÖffentlichkeitsarbeitüberdieAktivitätenderBundesregierungbzw.derBundesjustizministerinstattfindet: Als1994BundesjustizministerinSabineLeutheusser-Schnarrenbergerinihrerersten AmtszeitdieAbschaffungdesdiskriminierenden 175StGBaufdenWeg brachte,wardaseinwichtigerschritthinzurgleichbehandlungvonhomosexuellen. ( )DieBundesregierunghatsichnachderBundestagswahl 2009dieGleichberechtigungvonHomosexuellenzumZielgesetzt.Am 20.Mai2010hatdasBundeskabinettbeschlossen,eingetrageneLebenspartnerbeiderErbschafts-undGrunderwerbssteuerEhegattengleichzustellen.DenAbbauvonDiskriminierungenimBeamtenrechthatdie Bundesregierungam20.Oktober2010aufdenWeggebracht.Gleiche RechtefürLebenspartnerundEhegattensollenrückwirkendzum1.Januar 2009gelten. (www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de/?page_id=310, abgerufen am 11. Oktober 2011)? 13.Istbeabsichtigt,mittelsder BundesstiftungMagnusHirschfeld auch zukünftigöffentlichkeitsarbeitzudenaktivitätenderbundesregierung zu betreiben? DieFragen12und13werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. BeiderinderFrage12bezeichnetenInternetseitehandeltessichderzeitnoch umein auchalssolchesgekennzeichnetes AngebotdesBundesministeriumsderJustiz,dasüberdieVorbereitungderStiftungserrichtunginformiert. DieInternetadresseunddieVerantwortungfürdieSeiteninhaltewerdenim ZugederErrichtungderBundesstiftungMagnusHirschfeldaufdieseübergehen.
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