Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12040 17. Wahlperiode 08. 01. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Hönlinger, Volker Beck (Köln), Memet Kilic, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung Am10.Dezember2012wurdeaufeinemBahnsteigdesBonnerHauptbahnhofeseineineinerTascheversteckte,lautMedienberichtenfunktionstüchtige Bombeaufgefundenundentschärft.GenauereHintergründederTatsowiedie Tätersindnochnichtbekannt.VondembetroffenenBahnsteigGleis1desBonnerHauptbahnhofsexistierentrotzderdortangebrachtenKameraskeineverwertbarenBildaufnahmenmöglichertatverdächtigerPersonen,u.a.wohlauch deshalb,weilesdortanaufzeichnungsfähigenkameraanlagenmangelt.bereits Pfingsten2003wurdeeineBombeamDresdnerHauptbahnhofaufgefunden undentschärft.auchvomdamaligenvorfallexistiertenzuderzeitkeinebildaufzeichnungen.am31.juli2006scheitertenanschlägeaufvorortzügein KoblenzundDortmundwegenFehlzündungen.ZumindesteinTäterwurdeauf den Bahnsteigen vor dem Einsteigen in einen der Züge gefilmt. TrotzderunklarenFaktenlagefordertederBundesministerdesInnern, Dr.Hans-PeterFriedrich,bereitswenigeStundennachBekanntwerdendes VorfallseineAusweitungderVideoüberwachunganöffentlichenPlätzen.Mit verstärkterundverbessertervideotechnikauföffentlichenplätzen,sobundesinnenministerdr.hans-peterfriedrich,ließensich GewalttäterabschreckenundStraftatenundgeplanteAnschlägeaufklären.Erstam17.Dezember 2012ließderBundesinnenministerDr.Hans-PeterFriedrichdurcheineSprecherinerläutern,manhabekeineAusweitunggesetzlicherRegelnimSinn: Zielistesvielmehr,imRahmendergeltendenRegelungenalleMöglichkeiten auszuschöpfen. OffenbarappelliertderBundesinnenministerdamitansichselbst.NachAngabenderSprecherindesBundesinnenministersvom17.Dezember2012seiesso, dassdiebundespolizeibereitsseitlängeremaneinemkonzeptarbeite,wound mitwelchemtechnischenaufwandöffentlicheplätze,auchbahnhöfe,besser pervideoüberwachtwerdenkönnten.schonseitlängeremseidasbundesministeriumingesprächenmitderdeutschenbahnag (DBAG): Dabeigehtes unteranderemumdiebereitstellungdertechnik,aberauchumdiekostenteilung und -übernahme. Wie gesagt, da laufen derzeit noch positive Gespräche. LautMedienberichtenvom19.Dezember2012existiertzudemeinbislang geheimgehaltenerinternerberichtderbundespolizei,wonachdieausstattung allerdeutschenbahnhöfemitvideoaufzeichnung mehreremilliardeneuro kostenwürde.alleinfürdasanbringenvonkamerasanden325ammeisten genutztendeutschenbahnhöfenmüssemitkosteninhöhevon241mio.euro gerechnetwerden,berichtetedie BILDZeitung am19.dezember2012unter

Drucksache 17/12040 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BerufungaufdiesenBerichtderBundespolizei.HinzukämenzusätzlichePersonalkosten.DieInstandhaltungwirdindemBerichtmit1000Europro Videokamera beziffert. ZurallgemeinenWirksamkeitvonVideoüberwachungenerklärteeineSprecherindesBundesinnenministersam17.Dezember2012: ImZeitraumvom 1.Januar2011biszum30.April2012konntenmittelsVideotechnik3639strafrechtlicheDeliktefestgestelltwerden.Aufgeklärtwurdendabei1230durch Videobeweis. Dies belege, dass Videoüberwachung wirke. AucheinenimNachgangzumBombenfundformuliertenundandasBundesministeriumdesInnern (BMI),dieBundespolizeisowieandieDBAGversandtenFragenkatalogzudemBombenfunddesBonner General-Anzeigers bezeichnet die Tageszeitung als nicht zufriedenstellend beantwortet. DieBundesregierungübtvermittelsdesEisenbahn-BundesamtesdieAufsicht überdiedbagausundträgtdamitumfassendeverantwortungfürdashandelnderzu100prozentinöffentlicherhandbefindlichendbag.diebundespolizeiunterliegtalsbundesoberbehördederuneingeschränktenfachaufsicht durch das BMI. Am13.August2010hatdieBundesregierungbereitsaufdieKleineAnfrage derfraktiondielinke.geantwortet (Bundestagsdrucksache17/2750),auf die im Folgenden unter anderem Bezug genommen wird. Wir fragen die Bundesregierung: 1.WirddieBundesregierungderÖffentlichkeitdenbislanginterngebliebenen Bericht der Bundespolizei zugänglich machen? Wennnein,wierechtfertigtSiediesesVorgehenangesichtsderbisjetztnicht nähergeklärtenumständedieseroffenbarnurdurchglücklicheumstände nicht eingetretenen Explosion mit potentiell tödlichen Auswirkungen? 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesBundesverfassungsgerichts, dassessichbeivideoüberwachungumeinenintensivengrundrechtseingriff handelt (so BVerfG, 1 BvR 2368/06 vom 23. Februar 2007, Absatz 52)? 3.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieTransparenzderDatenverarbeitungeinwesentlichesElementderrechtsstaatlichenRechtfertigung derdatenverarbeitungdarstellt,dasssichdiesenichtalleinaufeinauskunftsrechtderbetroffenenbeschränkenkann,unddassdiehinweisschilder derdbagaufdieunternehmenseigenevideoüberwachungkeinetransparenz hinsichtlich der Erfassung durch die Bundespolizei ermöglichen? 4.InwievielenBahnhöfenderDBAGwirdaufVeranlassungderBundespolizeigegenwärtigkonkretperVideokameraaufgezeichnet,undaufgrundwelcher konzeptioneller Kriterien und Vorgaben? 5.TeiltdieBundesregierungangesichtsdesGrundsatzesderrechtsstaatlichen BindungallenstaatlichenHandelnssowiederGeltungdesGrundgesetzes, dassdie PlanbarkeitundVorhersehbarkeitpolizeilichenHandelns (vgl. AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIE LINKE.zuFrage1aufBundestagsdrucksache17/2750)grundsätzlichkeinenAnlasszurZurückhaltungvonInformationendarstellensollte,sondern vielmehreineigentlicheszieleinesrechtsstaatlichgefasstengemeinwesens und insbesondere des Polizeirechts darstellt?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12040 6.TeiltdieBundesregierungdiejuristischeEinordnungderpolizeilichen VideoüberwachungalseinesanlasslosenEingriffsimBereichdesrechtsstaatlichwiegrundrechtlichweniggesichertenGefahrenvorfeldes,undwie rechtfertigtsievordiesemhintergrundetwadieimgegensatzzuanderen InstrumentenundErhebungsmethodenerfolgendezeitlichePermanenz/Unbegrenztheit dieses Grundrechtseingriffs? 7.SeitwanngenaubefindensichdieBundespolizeiunddieDBAGinVerhandlungenumdieNutzungderimEinsatzbefindlichenVideoüberwachungssysteme,welcheAnzahlvonTerminenhateszwischenzeitlichgegeben, und wie lautete jeweils der genaue Gegenstand der Gespräche? 8.WelcheKonfliktlinienhabendieGesprächezwischenBundespolizeiund DB AG aufgezeigt, und weshalb gibt es bis heute keine Ergebnisse? ZuwelchemZeitpunkthatdieBundesregierungvondenGesprächen Kenntniserlangt,undinwelchemUmfangundzuwelchemZweckhatsie sich in die Gespräche eingeschaltet? Wenn nein, warum nicht? 9.StimmendieausdemGeheimberichtderBundespolizeibekanntgewordenenZahlenderKosteneinermöglichenAufrüstungderbestehendenInfrastruktur zur Videoüberwachung? 10.LagfürdenBonnerHauptbahnhofeinekonkreteAnforderungderBundespolizeiandieDBAGzurBereitstellungderDatenaufzeichnungsmöglichkeitvor,undwennja,wannerfolgtediese,undaufgrundwelcherkonkreten Begründung bzw. welchen konkreten Konzepts? 11.SoweitFrage4bejahtwird,welcheGründewurdendafürangegeben,dass keine Bereitstellung durch die DB AG erfolgte? 12.WielautetnachKenntnisderBundesregierungdieGesamtanzahlaller gegenwärtig durch die DB AG betriebenen Videoüberwachungssysteme? Welche Planungen der Erweiterung sind derzeit festgelegt? 13.WielautetdieGesamtanzahlallerdurchdieBundespolizeiselbstbetriebenen,alsauchimFremdbesitzstehenden,abergleichwohlgenutztenKamerasysteme (bitte getrennt aufschlüsseln)? 14.Inwievielen3-S-ZentralenderDBAGsitzenBeamtederBundespolizei gemeinsammitdenbeschäftigtenderdbagzurdurchführungihreraufgaben? 15.AuchsoweitderBundesregierunghierüberkeineDatenbankzurVerfügung steht,aufwelchemmodernisierungsstand (Hersteller,durchschnittliches Alter,Auflösungusw.)befindensichihrerAuffassungnachundvordem HintergrundihrerKenntnisseaufgrundderPrüfverpflichtungnach 11des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)dievonderBundespolizeiundder DBAGgemeinschaftlichverwendetenKamerasysteme,bzw.inwelchen Abständen finden Nachrüstungen statt? 16.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungbzw.derBundespolizei vermittelsderihrnachdemnutzungsvertragmitderdbagzukommendenrollealsauftraggebernach 11BDSGüberdieverwendetetechnischeInfrastrukturunddieEinhaltungderDatenschutzbestimmungen durch die DB AG vor? 17.InwelchemRhythmusfindendieKontrollennach 11Absatz2Satz4 und5bdsgdurchwelchestelleinnerhalbderbundespolizeistatt,liegen hierüberdieerforderlichendokumentationenvor,undhatsichdiezuständigedatenschutzbehörde (welche)indervergangenheitbereitsvonder ordnungsgemäßen Durchführung dieser Kontrollen überzeugt?

Drucksache 17/12040 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.WievielederKamerasystemeverfügennachKenntnisderBundesregierungüberfunktionaleErweiterungenwiez.B.Detektionstechnologien und/oderalarmaufschaltungsfunktionenzurunterstützungdesmonitorpersonals (bitte genau aufschlüsseln)? 19.WievielePersonen (bzw.ggf.auchwelchegesamtanzahlvonbetriebsstunden)sindnachkenntnisderbundesregierungbeiderdbag,undwie vielebeschäftigtesindbeiderbundespolizeiteilweiseoderständigmitder Wartung,demBetriebundderDurchführungvonVideoüberwachungen beschäftigt (etwa in den gemeinsam besetzten 3-S-Zentralen)? 20.WelchedienstlichenVorgaben,FestlegungenundRichtlinienbestehen nachkenntnisderbundesregierungfürdasmonitorpersonal (Schichtdauer,FestlegungderNutzung,Zoomverhalten,Speichervoraussetzungen etc.)? 21.InwelchemUmfangverfügendievonderBundespolizeigenutztenKamerasystemederDBAGübereinesogenannteintelligenteBildauswertungssoftware, gegebenenfalls auch nur im Pilotversuch? 22.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassangesichtsdieserfortgeschrittenentechnischenAuswertungsmöglichkeitenundderdamitverändertenEingriffstiefeneineentsprechendeAufrüstungschonausverfassungsrechtlichenGründeneinfachgesetzlicheErweiterungenderbestehenden Befugnisnormen voraussetzt? Wenn nein, weshalb nicht? 23.WonachbemisstsichdieEntscheidungderBundespolizeikonkretdarüber, a)obbahnhöfeindievideoüberwachungund/odervideoaufzeichnung mit aufgenommen werden und b)abwelchenreisendenzahlenundwelchenbedeutungskriterienimhinblickaufkritis (KritischeInfrastrukturen)dieBeurteilungdes ob überhaupt undderausgestaltungderaufzeichnungvorgenommen werden? 24.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,wonachauchBahnhofüberwachungengrundsätzlichnurdannaufgezeichnetwerdensollten,soweit ameinsatzortwiederholtstraftatenbegangenwordensindundtatsachen dieannahmerechtfertigen,dassdortauchkünftigmitderbegehungvon Straftaten zu rechnen ist? 25.WiebewertetdieBundesregierungdiegegenwärtigeverdecktePraxisder AufschaltungundSpeicherungdurchdieBundespolizeilediglichineinzelnenBahnhöfenangesichtsderTatsache,dassderEinzelneaufderGrundlagevon 27desBundespolizeigesetzes (BPolG)nichtvorhersehenkann, beiwelchergelegenheit,zuwelchemzweckundaufwelcheweiseinformationenüberihnerhobenwerden,obwohldiesenormeineoffenevorgehensweise erforderlich macht? 26.AufwelchezumdamaligenZeitpunktgeltendeGesamtanzahlwelcher Kameras,EinsätzedurchwelcheBehördenoderStellen (nurbundespolizei odernachkenntnisderbundesregierungauchdbagselbst)undwelche konkretendelikte (bitteimeinzelnenaufschlüsseln)beziehtsichdiedurch wenerhobenestatistikmitdendurchdasbmivorgelegtenzahlenvom 17.Dezember 2012 konkret? LiegenDatenüberweitereZeiträumevor,undwerdendieseebenfallsveröffentlicht?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12040 27.WelcheKriterienfürdieAufnahmeeiner Feststellung einesstrafrechtlichendeliktswurdenindiestatistikfestgelegt (AufnahmevonErmittlungennachderStrafprozessordnung StPO,Personalienaufnahmeo.Ä.),und welchekriterienwurdenfürdie AufklärungdurchVideobeweis festgelegt (Geständnis,VerfahrensaufnahmenachStPO,gerichtlicheVerurteilung o.ä.)? 28.AufwelchekonkretenwissenschaftlichenErkenntnissestützensichdie AussagenzurWirksamkeitderzunächstvomBundesministerdesInnern, Dr.Hans-PeterFriedrich,geforderten verstärktenundverbessertenvideoüberwachunganöffentlichenplätzen sowieseinebehauptungen,mitvideoüberwachungließensichgewalttäterabschreckenundstraftatenundgeplante Anschläge aufklären? 29.AufwelchenKenntnisstandhinsichtlichdertatsächlichenAusbreitungder VideoüberwachunganöffentlichenOrten/Plätzensowie (auchnichtöffentlicherfassten)öffentlichzugänglichenräumenstützensichdieseaussagen, und ist eine Länderabstimmung hierzu erfolgt? 30.SindderBundesregierungdiebritischenalsauchUS-amerikanischenStudienundMetastudiendervergangenenJahrezurgeringenbisvölligfehlendenEffizienzbeiderStraftatpräventionalsauchzunegativenFolgenvon Innenstadtüberwachungen per Kamera bekannt? 31.SindderBundesregierungdieAussageneinesführendenBeamtenvonScotlandYardausdemJahr2008bekannt,wonachdiemittlerweile4,5Millionen britischenkamerasfürdieerfassungöffentlicherräumeangesichtsdergeringenaufklärungsrateein völligesfiasko darstellen,undwarummöchte derbundesministerangesichtsdieserbritischenerfahrungenfürdeutschland eineähnlichefehlentwicklunganstreben (vgl.z.b.süddeutschezeitung vom17.mai2010,www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachungskamerasin-grossbritannien-die-toten-augen-von-london-1.199517)? 32.SindderBundesregierungdiebereitsinden90er-Jahrenentstandenen kriminologischenstudienbekannt,wonachgeradegewalttätersicham wenigstenvonvideoüberwachungenbeeindruckenlassen,undwierechtfertigtsieangesichtsdieserfaktenlageihregegenteiligenöffentlichenbehauptungen? 33.TeiltdieBundesregierungvordemHintergrunddesHinweisesdesBundesinnenministersaufmöglichemittelbarpräventiveWirkungenimRahmen der Straftatenvorsorge angesichtsderfehlendenabschreckungs-bzw. PräventivwirkungvonVideoüberwachungeninsoweitdieEinschätzung, dasseinederartigverringertegeeignetheitbzw.wirksamkeitdesgrundrechtseingriffsinsgesamteinehöhereeingriffsschwelleaufderseitedes materiellen Rechts nach sich ziehen sollte? 34.AufwelcheWeisewirktdieBundesregierungdaraufhin,dassimHinblick auchaufdievombundesverfassungsgerichtgeforderte Überwachungsgesamtrechnung unddieauchvombundesinnenministernichtangestrebte TotalüberwachungöffentlichzugänglicherRäumeeineflächendeckende ÜberwachungdesöffentlichenPersonennahverkehrsinsgesamtverhindert werden kann? 35.LiegtderbundespolizeilichenVideoüberwachungimmernochdievom BundesbeauftragtenfürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheit, PeterSchaar,inseinem22.Tätigkeitsbericht (S.59)erwähnteMustererrichtungsanordnungu.a.fürBahnanlagenzugrunde,wonachdem GrundsatznachnureinezehntägigeSpeicherfristerfolgensoll,dienurbei besonderenanlässenauf30tageausgedehntwerdensoll,undinwievielenfällenwurdenbisheute besondereanlässe zumgegenstandeiner vollen Ausschöpfung des gesetzlichen Speicherrahmens genommen?

Drucksache 17/12040 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 36.Erfüllenzwischenzeitlich (vgl.zusicherungdesbmi,22.tätigkeitsbericht desbundesbeauftragtenfürdendatenschutzunddieinformationsfreiheit BfDI,S.59)allevonderBundespolizeiverwendetenKameraanlagendie vombfdiundvombundesamtfürsicherheitinderinformationstechnik gemeinsamentwickeltenundempfohlenenkriteriendes CommonCriteria ProtectionProfileSoftwarezurVerarbeitungvonpersonenbezogenenBilddaten? Wenn nein, weshalb nicht? Berlin, den 8. Januar 2013 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333