Ausbildung von ausländischen Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/326 16. Wahlperiode 28. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/192 Ausbildung von ausländischen Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller NachPresseberichtenwerdenderzeitca.50irakischePolizisteninDeutschland ausgebildet. Vorbemerkung der Bundesregierung 1.DieBundesregierungleistetbereitsseit25JahrenbeimAufbaudemokratischer Polizeistrukturen weltweit Unterstützung. 2.SicherheitspolitischerSchwerpunktderGewährungpolizeilicherAusbildungs-undAusstattungshilfeistdabeidieAbwehrdervoninternationalenGruppierungenausgehendenGefahreninverschiedenenKriminalitätsfeldern bereits in den Entstehungsländern. 3.DerAnsatzdiesersog.Vorverlagerungsstrategiegehtzurückaufdas AktionsprogrammderBundesregierungzurBekämpfungdesRauschgiftmissbrauchsausdemJahre1980.Siewurde1990im NationalenRauschgiftbekämpfungsplan derbundesregierungfestgeschrieben.bedingtdurch dieentwicklungenimbereichderinternationalorganisiertenkriminalität unddieanschlägevom11.september2001indenusaerstreckensichdie MaßnahmenderVorverlagerungsstrategiemittlerweileaufalleKriminalitätsbereiche einschließlich der Terrorismusbekämpfung. ZielistdieVerlagerungderpolizeilichenAbwehrlinieindieUrsprungs-und TransitländergrenzüberschreitenderKriminalität.DamitsollKriminalität bereitsvordendeutschengrenzenbekämpftundderenauswirkungenauf Deutschland reduziert werden. Voraussetzungdafüristaber,dassdiePolizeienderbetreffendenLänder übereinenmöglichstgleichwertighohenstandardimbereichderausbildung und der technischen Einsatzmittel verfügen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom23.Dezember 2005 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/326 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 4.ImRahmendieserpolizeilichenUnterstützungstehendeshalbAus-und FortbildungsmaßnahmensowohlinDeutschlandalsauchimEmpfängerland unddieberatungdurchentsendungvonkurz-undlangzeitexpertenbeider PlanungundDurchführunggrößererVorhabenzurVerbesserungvonAufbau, Organisation oder Ausstattung der Polizei im Vordergrund. InformationsbesucheundAusbildungenausländischerPolizeibeamterinder BundesrepublikDeutschlandsindnotwendig,umsiemitpraktischerPolizeiarbeitineinemdemokratischenRechtsstaatunterWürdigungderMenschenrechtevertrautzumachen.Hierbeisollbeispielhaftdeutlichgemacht werden,wiesichdemokratieundrechtsstaatlichkeitauforganisation,ausstattungundarbeitsweisederdeutschenpolizeiauswirken.zudenfortbildungsmaßnahmengehörennebenhospitationenundallgemeinenlehrgängenauchfachseminarewiebeispielsweiseindenbereichenorganisierte Kriminalität,Terrorismusbekämpfung (DefinitionTerrorismusundPhänomenbereiche,Lagebilder,allgemeineBekämpfungsstrategienund-ansätze), Urkundenfälschung,Menschenhandel,Schleusungskriminalität,Kraftfahrzeugverschiebung,RauschgiftkriminalitätundLuftsicherheitsowiezuFragenderstrategischenundoperativenAuswertung.DetaillierteInformationenzusensiblenThemenundTechnikensowiezukonkretenpolizeilichen Ermittlungsmaßnahmen werden nicht übermittelt. 5.PolizeihilfedientalsInstrumentderAußenpolitikeinerseitsderPflegeund VertiefungderausländischenBeziehungen,andererseitsauchdemstrategischenZiel,diestaatlicheSouveränitätbefreundeterStaatenzufestigen und ihre Stabilität nach innen und außen zu verstärken. DasAuswärtigeAmtwirddaherbeiAusbildungsmaßnahmenausländischer PolizisteninDeutschlandunterBeachtungderentsprechendenInformationspflichtenumfassendbeteiligt,nichtzuletztumdiereibungsloseOrganisationderEinreise (etwaeinholungeineraufenthaltsgenehmigung/eines Visums) und des Aufenthaltes in Deutschland zu gewährleisten. InFällen,indenendasBundeskriminalamtoderdieBundespolizeiinden HeimatländernderausländischenPolizistenVerbindungsbeamtenbüros unterhalten,erfolgtdiekoordinierungdermaßnahmenundunterrichtung derdeutschenauslandsvertretungeninderregelzusätzlichuntereinbindung der an den Auslandsvertretungen akkreditierten Verbindungsbeamten. 6.DieUnterstützungausländischerPolizeienentwickeltsichzudemmehrund mehrvoneinernationalenförderungzueinerinternationalenbzw.multinationalenförderungimrahmendereuropäischenunion (EU)oderder Vereinten Nationen (VN). SoleistetdieEUaktuelletwaimRahmenderEuropäischenSicherheitsundVerteidigungspolitik (ESVP)durchdieRechtsstaatsmission EUJUST LEX einenbeitragzumaufbaurechtsstaatlicherstrukturenimirak.auf dergrundlageeinesbeschlussesdesratesdereuvom7.märz2005werdenimzeitraumvom1.juli2005bis30.juni2006insgesamt770irakische BediensteteausdenBereichenStrafjustiz,-vollzugundPolizeiin21Kursen indenmitgliedstaatendereufortgebildet.deutschlandhatsichbereitsim Zeitraumvom21.Novemberbis16.Dezember2005miteinemLehrgang voninsgesamt39ermittlungsrichternundhochrangigenführungskräften ausdembereichderkriminalpolizeiandiesermaßnahmebeteiligt.das Auswärtige Amt trägt die Kosten für diesen Kurs. 7.Am14.Dezember2005befandensich61ausländischePolizistenin Deutschland, die sich wie folgt verteilen: 39RichterundPolizistenausdemIrakfürvierWochenbis16.Dezember 2005 in einer Ausbildungseinrichtung in Brandenburg bei Berlin.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/326 PolizeilichesManagement,PrinzipieneinerrechtsstaatlichunddemokratischorientiertenPolizeiarbeitundStrafverfolgungunterBeachtung undeinhaltungdermenschenrechte,dasinterdisziplinärezusammenwirkenvonpolizei,strafverfolgungundrechtsprechungsowieführen von polizeilichen Ermittlungen. 14ausländischeGrenzpolizeibeamteausEstland,Litauen,Lettland,der TschechischenRepublik,Ungarn,Bulgarien,Rumänien,Bosnienund Herzegowina,Georgien,derUkraineundRusslandnehmenalsHospitantenanderLaufbahnausbildungfürdengehobenen (zehn)undhöheren Polizeivollzugsdienst (vier)imbereichderbundespolizeiteil.diehospitationenbeziehensichaufeinzelneausbildungsabschnitteoderdiegesamteausbildungfürdengehobenenbzw.höherenpolizeivollzugsdienst beiderbundespolizei.entsprechenddauertdieausbildungeinbisdrei Jahre.DietheoretischenInhaltederHospitationenandenLaufbahnausbildungengehobenerundhöhererPolizeivollzugsdienstwerdenander BundespolizeiakademieinLübeckvermittelt.ZurDurchführungderim StudiengangvorgesehenenPraktikawerdendieEinrichtungenund DienststellenallerBundespolizeibehördeneingebunden somitsindalle Bundesländer betroffen. ZielderHospitationenindenLaufbahnausbildungenistes,dieGrenzpolizeibehördenderneuenEU-StaatenundderBeitrittskandidatenstaaten imbereichdesgrenzkontroll-und-überwachungsregimesandenschengen-acquisheranzuführen.auchdientdieaus-undfortbildungvon Grenzpolizistenausmittel-undosteuropäischenStaatendemZiel,diese beimaufbaueffektiver,leistungsfähigerunddemokratischstrukturierter Grenzschutzbehördenzuunterstützen.DieProjekteerstreckensichauf allebereichegrenzpolizeilichertätigkeitundsollendenhospitanten rechtstaatlichegrundlagendespolizeilicheneinschreitensvermitteln. ÜberdieskönnendieTeilnehmerihreErfahrungenindiezukünftigeeuropäische Arbeit einbringen. DreiBeamteausPolenwerdenalsFlugsicherheitsbegleiterfürsechs Wochen an der Bundespolizeiakademie in Lübeck ausgebildet. Präventive Sicherheit des internationalen Flugverkehrs. VierPolizeibeamteausLuxemburgnehmenaneinerBasisausbildungfür polizeilichespezialeinheitenfürviermonateimbereichdesbundespolizeipräsidiums West in Sankt Augustin Nordrhein-Westfalen teil. BasisausbildungnachgängigemStandardzurAusbildungpolizeilicher SpezialeinheitendesBundesundderLänderinDeutschland,d.h.TheorieundPraxispolizeilicherEinsatzverfahrengegenschwereFormender Gewaltkriminalität, d. h. auch des Terrorismus. EinPolizistausFrankreich (AngehörigerderGendarmerieNationale) nimmtfür10monateanderpolizeiführungsakademieinhiltrup/nordrhein-westfalenalshospitantamstudiengangfürratsbewerberdes höheren Polizeivollzugsdienstes teil. PolizeilichesManagement;Rechts-undSozialwissenschaften,Berufsethik; Kriminalistik, Kriminologie; Personalführung.

Drucksache 16/326 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WievieleausländischePolizistenwerdenzurzeitinsgesamtinderBundesrepublik Deutschland ausgebildet? 2. Aus welchen Ländern kommen diese Polizisten? 3. Wie lange halten sich diese ausländischen Polizisten in Deutschland auf? 4. In welchen Bundesländern werden sie ausgebildet? 5. Welche Lerninhalte und -ziele hat ihre Ausbildung in Deutschland? 6.ErhaltenausländischePolizistenwährendihrerAusbildunginDeutschland auchkenntnisüberpolizeilichemaßnahmenimrahmenderterrorismusbekämpfung, und wenn ja, welche? 7. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Ausbildung in Deutschland? AllgemeineRechtsgrundlagefürAusbildungenausländischerPolizistenin DeutschlandbildendiePolizeigesetzedesBundesundderLänder (etwa 3 Abs. 2 BKAGesetz für Ausbildungen durch das BKA). RechtsgrundlagefürdieAusbildungder39irakischenPolizistenundRichterin DeutschlandwarzudemderBeschlussdesRatesderEuropäischenUnionmit dergemeinsamenaktion (2005/190/GASP)vom7.März2005,eineintegrierteMissionderEuropäischenUnionzurStützungderRechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, einzusetzen. BeidenzurzeitlaufendenHospitationenundAusbildungenhandeltessichum Maßnahmen,dieauchaufbilateralenVereinbarungenbzw.aufAnfragendurch die Regierung des entsendenden Landes beruhen. 8.WirddasAuswärtigeAmtüberdenAufenthaltausländischerPolizisten informiert, und wenn ja, in welchem Umfang?

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/326 9.TreffennachKenntnisderBundesregierungPressemeldungenzu,dass amtagnachdergeiselnahmevonsusanneosthoffimirakeinirakischer Polizist,dersichgeradezurAusbildunginderBundesrepublikDeutschlandaufhält,verschwand,undwennja,wiebewertetsiediesenSachverhalt? EinirakischerLehrgangsteilnehmerbliebvom28.November2005bis2.Dezember2005unentschuldigtdemUnterrichtfern.ErwurdenachseinerfreiwilligenRückkehrvonprivatenFreizeitaktivitätenam8.Dezember2005aufgrunddesVerstoßesgegendieLehrgangsgrundsätzevorzeitigzurückinden Irak geschickt. 10.WelcheMaßnahmenwerdenunternommen,umeinenmöglichenZusammenhangmitdemVerschwindenundderGeiselnahmeimIrakzuklären? NachKenntnisderBundesregierungbestehtkeinZusammenhangzwischen demverschwindendesirakischenpolizistenindeutschlandunddergeiselnahmeimirak.nachderzeitigemkenntnisstandhandeltessichumeinezufälligezeitlichekoinzidenzderzweisachverhalte.diesebewertungwurde auchdurchdiebefragungdeslehrgangsteilnehmersunddiepolizeilicheüberprüfung seiner als glaubhaft zu erachtenden Angaben bestätigt. 11.TreffennachKenntnisderBundesregierungPressemeldungenzu,dassin Sicherheitskreisennichtausgeschlossenwird,dassessichbeidemVerschwundenenumeinenSympathisantenderirakischenTerrorszenehandeln könnte, und wenn ja, wie bewertet sie diesen Sachverhalt? Nein,denzuständigenSicherheitsbehördenliegenkeinerleiHinweisevor,die denverschwundenenirakischenpolizistenmitderirakischenterrorszenein Verbindung bringen. 12.GabesinderVergangenheitVorgänge,diewegendesAufenthaltsausländischerPolizistenzueinerGefährdungderinnerenSicherheitin Deutschlandgeführthabenbzw.hättenführenkönnen,undwennja, welche mit welchem Sachverhalt? Derartige Vorgänge sind den Sicherheitsbehörden nicht bekannt. 13.WelcheVorkehrungenwurdengetroffen,umauszuschließen,dassdurch denaufenthaltausländischerpolizisteneinegefährdungderinneren Sicherheit in Deutschland entstehen kann? EswurdenimEinklangmitderRechts-undGefährdungslageangemessene Maßnahmengetroffen.Dazuzählenu.a.eineÜberprüfungderTeilnehmer durchdeutschesicherheitsbehörden auchhinsichtlichterroristischerkontakte/aktivitäten imverfahrendervisumerteilungvoreinreisenach DeutschlandsowiedieSicherstellungeinerBetreuungwährenddesAufenthalts in Deutschland.

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