Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/2430 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2348 Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Vorbemerkung der Fragesteller AufderInternet-SeitederBundesagenturfürArbeitbefandensichimJunizwei AngebotefürArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigung.Daserste AngebotumfasstunterderReferenznummer10000-1002327407-SeineArbeitsgelegenheitfüreine/nDiplom-Mathematikerin/Diplom-Mathematiker,der/ dieimbereichmathematikeine-learning-projektinfragendermethodikund Didaktikunterstützensoll.DieArbeitsgelegenheitistauf6Monatebefristetund basiertauf30wochenstunden.dievergütungbeläuftsichauf1bis2europro Stunde Mehraufwandsentschädigung und eine Monatsfahrkarte. DaszweiteAngebotbeinhalteteineArbeitsgelegenheitfüreine/nDiplom-Informatikerin/Diplom-InformatikerunterderReferenznummer10000-1002325476-S. HierbeisolleninJavaScriptE-Learning-Moduleerstelltwerden.AuchdieseArbeitsgelegenheitistauf6MonatebefristetunddieanschließendeÜbernahme ineinunbefristetesarbeitsverhältnisistnichtmöglich.auchhierbeträgtdie Arbeitszeit30WochenstundenunddieMehraufwandsentschädigungsollbei 1 bis 2 Euro zuzüglich einer Monatsfahrkarte liegen. NichtzuletztvordemHintergrunddesBerichtsdesBundesrechnungshofesan denhaushaltsausschussunddenausschussfürarbeitundsozialesdesdeutschenbundestagesnach 88Abs.2derBundeshaushaltsordnung DurchführungderGrundsicherungfürArbeitsuchende WesentlicheErgebnissederPrüfungenimRechtskreisdesZweitenBuchesSozialgesetzbuch stelltsichdie FragenachderausreichendenPrüfungderRechtmäßigkeitvonArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigung (imfolgendenein-euro-jobs).indiesemberichtwirdkonstatiert,dassfast25prozentdergeprüftenein-euro-jobs nichtdenförderungsvoraussetzungenentsprachen.auchbeidenbeidenoben beschriebenenaufderinternet-seitederbundesagenturfürarbeitangebotenen Ein-Euro-Jobs stellt sich diese Frage. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 18.August 2006übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/2430 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung ArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigungsindeinarbeitsmarktpolitischesInstrumentderEingliederungfürerwerbsfähigeHilfebedürftige nach 16Abs.3Satz2desZweitenBuchesSozialgesetzbuch GrundsicherungfürArbeitsuchende (SGBII).DieBundesregierungbezeichnetdiese ArbeitsgelegenheitenalsZusatzjobs;hiervonabweichend,aberinhaltlichirreführend,findetinderÖffentlichkeithäufigauchderBegriff Ein-Euro-Jobs Anwendung.In 16Abs.3Satz2SGBIIistu.a.geregelt,dassdieFörderung vonzusatzjobsnurfürimöffentlicheninteresseliegendeundzusätzliche ArbeitenzulässigistunddassdieseArbeitenkeinArbeitsverhältnisimSinne des Arbeitsrechts begründen. NachAngabenderBundesagenturfürArbeithandelteessichbeiden Stellenangeboten umzusatzjobs,dievommaßnahmeträgerunzulässigerweiseinder StellenbörsederBundesagenturfürAbeitimInternetveröffentlichtwurden. Zwischenzeitlichwurdendie Stellenangebote gelöscht.beidezusatzjobs wurdenvonderarbeitsgemeinschaftkarlsruhevom1.februarbis31.juli2006 bewilligt.einebesetzungkonntenichterfolgen.eineverlängerungwurdeabgelehnt. 1.InwiefernerfüllendiebeidenbeschriebenenAngebotedasKriteriumder Zusätzlichkeit? AnhandwelcherIndikatorenbewertetdieBundesregierungdieErfüllung dieses Kriteriums? DieFördervoraussetzungderZusätzlichkeitistimSGBIInichtnäherbeschrieben,insbesonderefehltesaneinerLegaldefinition.FüreineAuslegungkann nachdemverständnisderbundesregierungdiefürdieförderungvonarbeitsbeschaffungsmaßnahmengeltendelegaldefinitiondes 261Abs.2desDritten BuchesSozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGBIII)herangezogenwerden. DanachsindsolcheArbeitenzusätzlich,dieohnedieFörderungnicht,nichtin diesemumfangodererstzueinemspäterenzeitpunktdurchgeführtwerden. DieseKriteriendienendazu,unverzüglichdurchzuführendePflichtaufgaben insbesonderedesstaatesvoneinerförderungauszuschließen.imübrigenhandeltessichumeinenunbestimmtenrechtsbegriffmiteinembeurteilungsspielraum des Entscheiders. BeidenZusatzjobshandelteessichnachAngabenderBundesagenturfürArbeitimWesentlichenumeineMitarbeitbeiderErstellungvonLernmodulen, dieschulenundlernendenkostenloszurverfügunggestelltwerden.mitden ZusatzjobssollteneinemInformatikerundeinemMathematikerzusätzlicheArbeits-undQualifizierungsmöglichkeiteneröffnetwerden,umeineIntegration indenregulärenarbeitsmarktzuerleichtern.imrahmenderimsgbiiangelegtendezentralenhandlungs-undentscheidungskompetenzderträgerder GrundsicherunghatdieArbeitsgemeinschaftKarlsruhedasVorliegenderZusätzlichkeitbejaht.DieBundesregierungkannkeineAnhaltspunktefüreine Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung erkennen. 2.InwiefernerfüllendiebeidenbeschriebenenAngebotedasKriteriumdes öffentlichen Interesses? AnhandwelcherIndikatorenbewertetdieBundesregierungdieErfüllung dieses Kriteriums? DieFördervoraussetzungdesöffentlichenInteressesistimSGBIInichtnäher beschrieben,insbesonderefehltesaneinerlegaldefinition.füreineauslegung

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2430 kannnachdemverständnisderbundesregierungdiefürdieförderungvon ArbeitsbeschaffungsmaßnahmengeltendeLegaldefinitiondes 261Abs.3 SGBIIIherangezogenwerden.DanachliegenArbeitenimöffentlichenInteresse,wenndasArbeitsergebnisderAllgemeinheitdient.Arbeiten,derenErgebnisüberwiegenderwerbswirtschaftlichenInteressenoderdenInteressen einesbegrenztenpersonenkreisesdient,liegennichtimöffentlicheninteresse. ImÜbrigenhandeltessichumeinenunbestimmtenRechtsbegriffmiteinem Beurteilungsspielraum des Entscheiders. ImRahmenderimSGBIIangelegtendezentralenHandlungs-undEntscheidungskompetenzhatdieArbeitsgemeinschaftKarlsruhedasVorliegendes öffentlicheninteressesaufgrundderkostenlosenzurverfügungstellungder erstelltenlernmoduleanschulenundlernendebejaht.dieseentscheidungist aus der Bundesregierung nicht zu beanstanden. Entfällt. 3.WelcheSchrittewirddieBundesregierungunternehmen,wenndiebeiden obenbeschriebenenangebotenichtdenerforderlichenkriterienderzusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses entsprechen? 4.WerhatindiesenbeidenkonkretenFällenanhandwelcherIndikatorendie Ein-Euro-Jobs für zulässig erklärt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5.WiebewertetdieBundesregierungdieEinrichtungvonEin-Euro-Jobsim wissenschaftlichenbereichhinsichtlichdergefahr,regulärearbeitsplätze dadurch zu verdrängen? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassbeieinemverantwortungsbewussten EinsatzvonZusatzjobs unabhängigvomeinsatzbereich dieverdrängung regulärerarbeitsplätzevermiedenunddieschaffungneuerarbeitsplätzenicht verhindertwird.diesemzieldientesauch,dasszusatzjobsnurfürimöffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten geschaffen werden dürfen. DaimBereichdervomBundmitfinanziertenaußeruniversitärenForschungseinrichtungenaufdieFörderungvonZusatzjobsverzichtetwird,liegenkeine Erfahrungswertevor.ObundinwieweitZusatzjobsimBereichderHochschulen (unddamitinderzuständigkeitderländer)überdieinderantwortder Bundesregierungvom30.Mai2006 (Bundestagsdrucksache16/1636)aufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/1485)genanntenFällehinausoderimBereichprivaterIndustrieforschungbestehen,entzieht sich der Kenntnis und damit der Bewertung der Bundesregierung. 6.WelchenEinflusshabennachAnsichtderBundesregierungmitsolchen Ein-Euro-JobseinhergehendeEntlohnungs-undArbeitsbedingungenim WissenschaftsbereichaufdieangestrebteAttraktivitätdesWissenschaftsstandorts Deutschland? DerBundesregierungliegenkeineErfahrungswertevor,dieeineBewertungder in der Frage angesprochenen Aspekte ermöglichen würde.

Drucksache 16/2430 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.InwiefernverbesserndiebeidenobenbeschriebenenAngebotenachMeinungderBundesregierungdieChancenderanschließendenEingliederung der dort Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt? NachAngabenderBundesagenturfürArbeitkonntendieZusatzjobsnicht besetztwerden.einebewertungimsinnederfragestellungistdamitnicht möglich. 8.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunggenerellüberdenErfolgvon Ein-Euro-JobshinsichtlichderanschließendenEingliederungaufdem erstenarbeitsmarkt? ZusatzjobssowiealleweiterenarbeitsmarktpolitischenInstrumentenachdem SGBIIsollengemäß 1Abs.1SGBIIu.a.dazubeitragen,dasserwerbsfähige HilfebedürftigeihrenLebensunterhaltunabhängigvonderGrundsicherungaus eigenenmittelnundkräftenbestreitenkönnen.nachauffassungderbundesregierungistjedeöffentlichgefördertebeschäftigungundsindauchdiezusatzjobsnurultimaratiozurüberwindungvonarbeitslosigkeitundinsbesondere nachrangiggegenübervermittlunginarbeitoderausbildung,qualifizierung und anderen Instrumenten zur Eingliederung. Dabeiistzuberücksichtigen,dassZusatzjobsinersterLinienichtderdirekten EingliederungindenerstenArbeitsmarkt,sondernder (Wieder-)Herstellung, demerhaltundderverbesserungderbeschäftigungsfähigkeitdererwerbsfähigenhilfebedürftigendienen.zusatzjobsbildendieerstestufeeinereingliederungsleiter,derweitereschrittewiez.b.eineberufsausbildung,eine beruflicheweiterbildungsmaßnahmeodereineingliederungszuschuss,soweit notwendig,folgensollen.diebundesregierungsiehtdaherdenerfolgeines ZusatzjobsnichtnurineinersichandenZusatzjobanschließendenEingliederungindenregulärenArbeitsmarkt,sondernauchbereitsinderErzielungvon Integrationsfortschritten,z.B.inder (Wieder-)HerstellungderBeschäftigungsfähigkeit. ImRahmenderWirkungsforschungzurGrundsicherungfürArbeitsuchende nachdemsgbiiwerdenzusatzjobsvominstitutfürarbeitsmarkt-undberufsforschunginnürnbergevaluiert.dabeiwerdenu.a.mikroökonometrische AnalysenzurWirkungderZusatzjobsaufdieEingliederungschancenbzw.die VerbesserungderBeschäftigungsfähigkeitderTeilnehmendenvorgenommen. BisherhatdasInstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschungerstedeskriptive AnalysenzurTeilnehmerstrukturveröffentlicht.ErgebnissezudenWirkungen vonarbeitsgelegenheitenwurdenvominstitutfürarbeitsmarkt-undberufsforschung noch nicht veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 9.WiehochistdieEingliederungsquotebeiArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigung? WievielProzentderBetroffenenkommendanachinnerhalbwelchesZeitraumesineinreguläres,sozialversicherungspflichtigesBeschäftigungsverhältnis? WennderBundesregierungkeineZahlenvorliegen,plantsiediesbezügliche Erhebungen? Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht? NachAngabenderBundesagenturfürArbeitwirddieAusweisungderEingliederungsquotefürArbeitsgelegenheitenabHerbst2006erstmalsindie Berichterstattungaufgenommen.DieEingliederungsquotesetztdieZahlder

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2430 Arbeitnehmer,dienachangemessenerZeitimAnschlussaneinearbeitsmarktpolitischeMaßnahmesozialversicherungspflichtigbeschäftigtsind,insVerhältnis zu der Zahl aller geförderten Arbeitnehmer. 10.WelcheSchritteplantdieBundesregierungimAnschlussandieErgebnissederPrüfungdurchdenBundesrechnungshof,umdieEinhaltungder gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für Ein-Euro-Jobs zu verbessern? DieBundesregierungteiltdieAuffassungdesBundesrechnungshofes,dasses indererstenphasenachdereinführungdessgbiibeiderförderungvonzusatzjobszueinerreihevonfehlerngekommenist.zurechtweistderbundesrechnungshofdaheraufeinearbeitshilfezurumsetzungderarbeitsgelegenheitenhin,dievonderbundesagenturfürarbeitinabstimmungmitdem BundesministeriumfürArbeitundSozialesundunterBeteiligungeinerim BundesministeriumfürArbeitundSozialeseingerichteten BegleitarbeitsgruppeZusatzjobs aufbundesebenemitempfehlungscharaktererarbeitet wurdeundbeiderenkonsequenterbeachtungeinevielzahlderbegangenen Fehler hätte vermieden werden können. AndersalsderBundesrechnungshofhältdieBundesregierungjedochdenErlasseinerverbindlichenArbeitshilfederzeitausverschiedenenGründennicht füropportun;gegendieseempfehlungsprichtdiegrundsätzlicheausrichtung dessgbii,weilaufdieseweisediegestaltungsfreiheitderträgerdergrundsicherungimrahmenihrerdezentralenhandlungs-undentscheidungskompetenzbeiderregionalenundlokalenumsetzungderarbeitsmarktpolitikerheblichbeschränktwürde.daherhältdiebundesregierunggrundsätzlicham EmpfehlungscharakterderArbeitshilfefest,wirdabergemeinsammitdenanderenMitgliedernder BegleitarbeitsgruppeZusatzjobs stärkeralsbislangauf einebeachtungderempfehlungenhinwirken.alleträgerdergrundsicherung werdenaufgefordert,diearbeitshilfeunddieempfehlungenbeiderkünftigen Umsetzung zu berücksichtigen. 11.PlantdieBundesregierung,dieAnregungdesOmbudsratesinseinemAbschlussberichtaufzugreifen,dasssicheinefrüheEinbindungvonVertreterinnenund-vertreterndesHandwerks,derIndustrie,derArbeitnehmerinnenvertretungunddersozial-karitativenEinrichtungenbeiderEinrichtung vonarbeitsgelegenheitenalsvorteilhafterwiesenhabe,umeinengesellschaftlichenkonsenszuerzielenunddassdieseransatzdaherfortgeführt bzw. initialisiert werden solle? Wenn ja, welche Schritte plant sie? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungbegrüßtdieEmpfehlungdesOmbudsratesinseinem Abschlussberichtvom23.Juni2006,insbesonderezurVermeidungvonWettbewerbsverzerrungeneinengesellschaftlichenKonsensüberdieEinrichtung und Förderung von Zusatzjobs zu erzielen. DieBeteiligungderregionalenArbeitsmarktpartnerentsprichtderAuffassung derbundesregierung,diebereitsindenmonatenvordeminkraftretendes SGBIIzum1.Januar2005unddamitbereitsinderPhasederVorbereitungen fürdieförderungzusatzjobsnachdemneuensgbiiempfohlenhat,dasssich dieträgerdergrundsicherungzurvermeidungvonwettbewerbsverzerrungen, z.b.durchdieeinrichtunglokalerbeiräte,desentsprechendensachverstandes allerfürdenörtlichenarbeitsmarktrelvanteneinrichtungenversichern.die BeteiligungderregionalenArbeitsmarktpartneristinsbesondereauchinder GemeinsamenErklärung derbundesagenturfürarbeit,desdeutschenstädte-

Drucksache 16/2430 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode tages,desdeutschenlandkreistages,desdeutschenstädte-undgemeindebundessowiederinderbundesarbeitsgemeinschaftderfreienwohlfahrtspflegezusammenarbeitendespitzenverbändezuöffentlichgeförderter Beschäftigungvom13.Oktober2004undder GemeinsamenErklärungzur IntegrationvonLangzeitarbeitslosen derbundesagenturfürarbeit,derkommunalenspitzenverbändeunddeszentralverbandesdesdeutschenhandwerks vomdezember2004sowieinderarbeitshilfederbundesagenturfürarbeit zurumsetzungderarbeitsgelegenheitenvomjanuar2005ausdrücklichenthalten. NacheinerAuswertungderBundesagenturfürArbeitvonEnde2005hatten bereitsrd.60prozentderarbeitsgemeinschafteneinenbeirateingerichtet.die Bundesregierungistzuversichtlich,dasssichdieEntwicklung,auflokaler EbenebreitenSachverstandundEinvernehmenbeiderPlanungundBewilligung von Zusatzjobs einzuholen, weiter fortsetzen wird. 12.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberBranchenundTätigkeitsfelder,indenenEin-Euro-Jobseingerichtetwerden (bitteprozentual aufschlüsseln)? WennderBundesregierungkeineZahlenvorliegen,plantsiediesbezügliche Erhebungen? Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht? NachAngabenderBundesagenturfürArbeitsindInformationenzudenEinsatzfeldernvonArbeitsgelegenheitenausdenFachverfahrenderBundesagenturfürArbeitaufgrundvonDefiziteninderDatenerfassungfürdieFörderstatistikderzeitnochnichtbrauchbar.NacheinerNeustrukturierungder EinsatzfeldsystematikundBehebungderErfassungsdefiztewerdenstatistische Daten voraussichtlich im Jahr 2007 zur Verfügung stehen. ErsatzweisehatdieBundesagenturfürArbeitfürdasJahr2005hinsichtlichder EinsatzfeldereineAuswertungvonStellenangebotenvonArbeitsgelegenheiten herangezogen.nacheinemberichtderstatistikderbundesagenturfürarbeit zumeinsatzvonarbeitsgelegenheitenvomapril2006lagderschwerpunkt deszugangsgemeldeterstellenfürarbeitsgelegenheitenimjahr2005 (insgesamtca.515000)imgesundheits-undsozialwesen (24,5Prozent),gefolgt vondererbringungvonsonstigenöffentlichenundpersönlichendienstleistungen (21,4Prozent),imBereichErziehungundUnterricht (20,4Prozent)sowie deröffentlichenverwaltung (18,9Prozent).WeitereWirtschaftszweigewaren Grundstücks-undWohnungswesen (5,4Prozent),Land-undForstwirtschaft (4,1Prozent),VerarbeitendesGewerbe (1,9Prozent),Baugewerbe (1,3Prozent) und Sonstige (2,3 Prozent).

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