Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6697 18. Wahlperiode 12.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/6484 Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten Vorbemerkung der Fragesteller Das neonazistische Terrornetzwerk Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte zur Finanzierung seiner Aktivitäten in den Jahren 1999 bis 2011 mindestens 14 Überfälle auf Banken und Geldinstitute (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600). Auch andere Neonazistrukturen und Neonaziaktivisten haben zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und ihrer politischen Aktivitäten Raubdelikte und Überfälle auf Geldinstitute begangen. So beteiligte sich beispielsweise im Jahr 1993 der jetzige NPD-Landesvorsitzende an einem Banküberfall in Lübeck (www.swp.de/crailsheim/lokales/crailsheim/crailsheimer-alexander- Neidlein-fuehrt-die-NPD-in-Baden-Wuerttemberg;art5507,1946295), um damit u. a. eine Reise zu Trainingscamps für Neonazis in Südafrika zu finanzieren, und im Jahr 2013 wurde vor dem Landgericht Gera gegen mehrere Männer, darunter auch ehemalige Mitglieder der Sektion Saalfeld-Rudolstadt des neonazistischen Thüringer Heimatschutzes, wegen Beteiligung an einem bewaffneten Überfall auf einen Geldtransport in Pößneck im Jahr 1999 verhandelt, bei dem ein Geldbote schwer verletzt wurde (vgl. www.publikative.org/2012/09/13/exnpd-landesvorstand-wegen-raububerfall-verhaftet/). 1. In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 Personen der neonazistischen Bewegung oder Personen beteiligt, die bereits mit einschlägigen rechtsextremen Straftaten in Erscheinung getreten sind (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland, erbeuteter Geldsumme, Erkenntnissen zu den Tatbeteiligten und deren Zugehörigkeit zu neonazistischen bzw. rechtsextremen Gruppierungen, Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)? Die Länder übermitteln im Rahmen der Kriminalpolizeilichen Meldedienste (KPMD) u. a. Informationen im Sinne der Fragestellung an das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/6697 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Eine Auswertung dieser Daten hat ergeben, dass über die den Mitgliedern der terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vorgeworfenen 14 Raubstraftaten hinaus keine Erkenntnisse vorliegen. Hierbei handelt es sich um folgende Fälle: Nr. Tatzeit Tatort Bundesland Gruppenzugehörigkeit Täter Tatbeute 1 06.10.1999 Chemnitz Sachsen NSU 5.700 DM 2 27.10.1999 Chemnitz Sachsen NSU etwa 62.800 DM 3 30.11.2000 Chemnitz Sachsen NSU 38.900 DM 4 05.07.2001 Zwickau Sachsen NSU 74.700 DM 5 25.09.2002 Zwickau Sachsen NSU etwa 48.600 Euro 6 23.09.2003 Chemnitz Sachsen NSU 435 Euro 7 14.05.2004 Chemnitz Sachsen NSU 37.425 Euro 8 18.05.2004 Chemnitz Sachsen NSU 73.815 Euro 9 22.11.2005 Chemnitz Sachsen NSU keine 10 05.10.2006 Zwickau Sachsen NSU keine 11 07.11.2006 Stralsund Mecklenburg-Vorpommern NSU 84.995 Euro 12 18.01.2007 Stralsund Mecklenburg-Vorpommern NSU 169.970 Euro 13 07.09.2011 Arnstadt Thüringen NSU 15.000 Euro 14 04.11.2011 Eisenach Thüringen NSU 71.915 Euro 2. In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Aktivisten neonazistischer Kameradschaften (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland, Kameradschaft auflisten)? Bei den Mitgliedern des NSU handelte es sich nach ihrem Abtauchen nach Einschätzung des Generalbundeanwalts (GBA) zum jeweiligen Tatzeitpunkt der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Raubstraftaten nicht mehr um Aktivisten neonazistischer Kameradschaften. Bei dem zu den Raubüberfällen in Chemnitz/Sachsen vom 30. November 2000 und 23. September 2003 Beihilfe leistenden Teilnehmer handelte es sich um einen Aktivisten der neonazistischen Kameradschaft Weiße Bruderschaft Erzgebirge.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/6697 3. In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Mitglieder verbotener neonazistischer Organisationen, Vereine und Parteien (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland, Kameradschaft auflisten)? 4. In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Mitglieder der NPD bzw. ihrer Jugend- und Studentenorganisationen sowie ihres Ordnerdienstes (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland auflisten)? 5. Zu welchen Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 2015 bei Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden den begründeten Verdacht, dass die Tat(en) von Personen aus neonazistischen Strukturen begangen wurde(n) (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland auflisten)? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse, die über die in der Vorbemerkung des Fragestellers hinausgehen, vor. Die KPMD bilden grundsätzlich keine Tätereigenschaften, wie z. B. Gruppen- oder Parteizugehörigkeit, ab. 6. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass sich bundesdeutsche Neonazis in den Jahren 1990 bis 2015 an Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos im Ausland beteiligt haben (bitte nach Datum, Ort, Land, Erkenntnissen zu den Tätern bzw. zum politischen Hintergrund oder Organisation, erbeuteter Geldsumme, Stand des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass im Zusammenhang mit dem Aufbau neonazistischer terroristischer Gruppen, Zellen und Netzwerke in den Jahren 1990 bis 2015 einschlägige Anleitungen zur Geldbeschaffung durch Raubdelikte und Raubüberfälle auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos in neonazistischen Gruppen und Netzwerken verbreitet wurden (bitte nach Erscheinungsdatum bzw. Datum des Bekanntwerdens der jeweiligen Anleitung sowie der jeweiligen Quelle, Publikation, Website, Fanzine etc., in der die jeweiligen Anleitungen verbreitet wurden, auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Allgemeine Aussagen zur Begehung von Banküberfällen als notwendige Enteignungen in der Vorbereitungsphase des Kleinkriegs finden sich in der Publikation Eine Bewegung in Waffen (Erscheinungsjahr 1991). Des Weiteren sind diverse ältere Schriften der rechtsextremistischen Szene noch heute über das Internet verfügbar, die mittelbare Hinweise auf ein entsprechendes Vorgehen enthalten.

Drucksache 18/6697 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 8. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass im Zusammenhang mit dem Aufbau neonazistischer terroristischer Gruppen, Zellen und Netzwerke in den Jahren 1990 bis 2015 einschlägige Verabredungen in neonazistischen Gruppen und Netzwerken zur Geldbeschaffung durch Raubdelikte und Raubüberfälle auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos in den Jahren 1990 bis 2015 getroffen wurden (bitte nach den jeweiligen neonazistischen Strukturen bzw. Gruppen bzw. Organisationen auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die unter den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 aufgeführten Delikte unter Einsatz von Waffen oder Sprengstoff durchgeführt wurden (bitte nach Datum, Jahr, Art und Anwendung der Schusswaffe bzw. des Sprengmittels auflisten)? Der Bundesregierung liegen zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Raubüberfällen auf Geldinstitute mit Tatbeteiligung von Personen der rechten Szene die nachfolgenden Informationen vor: Nr. Tatzeit Tatort Bundesland Waffen- / Sprengmitteleinsatz 1 06.10.1999 Chemnitz Sachsen Schusswaffe 2 27.10.1999 Chemnitz Sachsen Schusswaffe 3 30.11.2000 Chemnitz Sachsen Schusswaffe 4 05.07.2001 Zwickau Sachsen Pfefferspray 5 25.09.2002 Zwickau Sachsen Schusswaffe 6 23.09.2003 Chemnitz Sachsen Pfefferspray 7 14.05.2004 Chemnitz Sachsen Schusswaffe 8 18.05.2004 Chemnitz Sachsen Schusswaffe 9 22.11.2005 Chemnitz Sachsen Schusswaffe 10 05.10.2006 Zwickau Sachsen Schusswaffe 11 07.11.2006 Stralsund Mecklenburg- Vorpommern 12 18.01.2007 Stralsund Mecklenburg- Vorpommern Schusswaffe Schusswaffe 13 07.09.2011 Arnstadt Thüringen Kurzwaffe 14 04.11.2011 Eisenach Thüringen Schusswaffe

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/6697 10. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ermittlungen zu den unter in den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 genannten Delikten jeweils die gesamte geraubte Geldsumme wieder aufgefunden? Wenn nein, welche Erkenntnisse haben die Ermittlungsbehörden zum Verbleib der nicht sichergestellten Raubsummen (bitte nach jeweiligem Tatort und Tatdatum auflisten)? Mit Ausnahme der Raubstraftat vom 4. November 2011 in Eisenach wurde bei keiner der aufgeführten Raubstraftaten die gesamte geraubte Geldsumme wieder aufgefunden. 11. In welchen Fällen aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 haben sich die Täter bzw. Verdächtigen ins Ausland abgesetzt, und wenn ja, in welche Länder? Bei keiner der aufgeführten Raubstraftaten haben sich die Täter oder Tatverdächtigen ins Ausland abgesetzt. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der Täter und Tatverdächtigen aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 zu Strukturen der Organisierten Kriminalität? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Rockern wird auf die Antwort zu Frage 1 der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 18/1185 vom 16. April 2014, verwiesen.

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