Brennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) und Förderfondsvertrag

Ähnliche Dokumente
Geplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)

Rückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation

1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger

Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten

Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit

AltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern

Bewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Bundesregierung

nochdanngewährtwerden,wenndieerzeugtewärmenachweislichdurchein

Kooperation deutscher Forschungsinstitute mit der Universität Alberta zum klimaschädlichen Abbau fossiler Rohstoffe

dasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen

Festlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen

VorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie

allgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache

bauen.dasnurwenigekilometerentferntgelegenelandstuhlregionalmedicalcenter,dasmitetwa3000mitarbeiterngrößtemilitärlazarettaußerhalb

Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen

(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.

Verkehrsprojekt B 50 neu: Kostensteigerung, verkehrlicher Nutzen und Gefährdung des Mittelmoseltals

denbauvonatomkraftwerkennichtgeeignetsei (vgl.deister-undweserzeitungvom6.februar1981;neuepressehannovervom6.februar1981;taz

Stand der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland und des deutschen Plutonium-Inventares

Klimakonferenz der Umweltminister im Rahmen der UNFCCC-Klimaverhandlungen in Bonn Mitte 2010

amrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik

verantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft.

Verschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Vorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark

Finanzierung des ukrainischen Nuclear Power Plant Safety Upgrade Program durch Euratom

Sicherheitsrelevanz hochentwickelter Schad-Software wie Stuxnet für deutsche Atomkraftwerke und industrielle Prozesssteuerung

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013

1.Triffteszu,dassdemBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungSzenarienzurEinführungeiner

Sicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Beeinträchtigung des Streikrechts durch den Einsatz von Leiharbeit zum Streikbruch

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken

InformationenhierzuzurVerfügunggestellt.LediglicheinekurzeStellungnahmedesBMBVSundeinePräsentationvonSUSAT

Ethnic Profiling durch Angehörige der Bundespolizei im Zusammenhang mit verdachtsunabhängigen Kontrollen

1.WelcheaktuellenKenntnisseundZahlenhatdieBundesregierungzuder Gewalt gegen Christen im indischen Bundesstaat Orissa?

1.WievieleBeschäftigteprofitierenvonbestehendenMindestlohnregelungen (differenziert nach Branchen und Geschlecht)?

Umsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Brieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu

Erstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013

RüstungsexportegemäßderAusfuhrlisteTeil1AimWertvon7Mrd.Euro

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Fragwürdige Geschäftspraxis des Wohnungsunternehmens GAGFAH

derdruckaufdiebeschäftigenbeständiggestiegen.soistu.a.zubeobachten,dasseisenbahnverkehrsunternehmenversuchenfix-undlohnkostenzu

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13234

KartellamthatdieBeschwerdealsunbegründetzurückgewiesen.DieBeschwerdeführersehenhiereineBefangenheitdesKartellamtes,dadasLandselber

Energiebilanzene.V.erstelltwurde (AnwendungsbilanzenfürdieEndenergiesektoreninDeutschlandindenJahren2010und2011,Fraunhofer-Institutfür

Kennzeichnung von Waren aus Siedlungen in den von Israel 1967 besetzten Gebieten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drittmittelfinanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

AnrufeunterfalschenRufnummern,bishinzuvermeintlichenRufnummern der Bundesnetzagentur.

Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen Mehrkostenfaktor einer Erdverkabelung

Kooperationsvereinbarung zwischen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und dem Bundesministerium der Verteidigung

wichtigerbausteinderroad-mapzurgesundheitsforschungderbundesregierung.die2009gegründetendeutschenzentrenfürneurodegenerativeerkrankungen

Fairer Wettbewerb, gute Arbeitsbedingungen und Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr

Unterbringung von BKA-Mitarbeitern in bekanntem Neonazi-Treff

frühkindlichebildunginfamilien.hierwerdendievoraussetzungengeschaffen,damitkinderindividuellgestärktamgesellschaftlichenlebengemeinsam

ab2016eingestelltwerden.füreinenweiterenbetriebmüsstensanierungskosten

werdendiefragendervereinbarkeitvonfamilieundberuf,derstressbewältigungundderflexiblengestaltungdesarbeitslebens.dieherausforderungen

Wettkämpfenzugewährleisten,brauchtderSportgeeigneteRahmenbedingungen.Grundlagehierfüristdieam8.November2007zwischendemBMI

bis4).zwischendersanktions-bzw.sperrzeitandrohungundderfreiwilligkeitderteilnahmeanderuntersuchungsiehtdiebundesregierungkeinen

zukönnen,wirdeingroßespotenzialfüreineökosystemschonendere,beifangärmereundtreibstoffsparenderegrundschleppnetzfischereizugesprochen.

Nuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12122

Die Haltung der Bundesregierung zu den verkürzten Öffnungszeiten der Nationalbibliothek Leipzig

1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften

Terminverschiebung und Schallschutz für den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg

diewesentlichstrengerenvorsorgegrenzwertefüraus-undneubaumaßnahmenvor.fürdielärmvorsorgenachderverkehrslärmschutzverordnungliegen

Reformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/ Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen

Zerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen

bereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden

20StaatenweltweitwurdenimJahr2011MenschendurchdieStrafjustizbehördengetötet.DieUSAsinddaseinzigedemokratischverfassteIndustrieland,in

Eckpunkte Energieeffizienz Öffentliche Gebäude und Beschaffung

Aktueller Stand des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 17

UminformierteKonsumentscheidungentreffenzukönnen,müssenVerbraucherinnenundVerbraucheraberklarerkennenkönnen,wastatsächlichin

Nuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken

Vorbemerkung der Fragesteller DerBundesregierungzufolgefindetkeineAufarbeitungabgebrannterBrennelementeinRusslandstatt

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/2568. der Bundesregierung

Frei werdende Flächen und Gebäude durch Schließung britischer Kasernen in Nordrhein-Westfalen

10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz Gleichstellung für Lesben und Schwule

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/374. der Bundesregierung

Völkerrechtliche Konsequenzen aus der behaupteten Subjektidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich seit dem 8.

Ansparungen für Rücklagen und Kontovollmachten beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII

FraktionDIELINKE. SteuergestaltungsmodelleunterNutzungdesProgressionsvorbehaltesinsbesonderebeiGold,aufBundestagdrucksache17/9685).

Repräsentanz von Menschen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst

Hetero- und homosexuelle Betroffene von Zwangsverheiratungen

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes

Probearbeiten im Rahmen eines so genannten Einfühlungsverhältnisses

Zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen

Auswirkungen des Genehmigungsvorbehalts für Wohnungsauszüge bei jungen Volljährigen

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung

Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/5530. der Bundesregierung

Vorbemerkung der Fragesteller BeiErwerbsloseninitiativenundbeiRechtsanwältinnenundRechtsanwälten

Entwicklungszusammenarbeit zur Stärkung der Menschenrechte von Homo- und Transsexuellen

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/4832 17. Wahlperiode 18. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4609 Brennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) und Förderfondsvertrag Vorbemerkung der Fragesteller Am28.Oktober2010wurdedieKernbrennstoffsteuer auchbekanntals Brennelementesteuer vomdeutschenbundestagbeschlossen (vgl.bundestagsdrucksache17/3054).grundlagediesesgesetzeswareinevonderbundesregierungerarbeiteteundmitdenatomkraftwerkebetreibendenenergieversorgungsunternehmen (EVU)verhandelteVorlage.ImZugederVerhandlungenzwischenderBundesregierungunddenEVUkameszueinerdeutlichenReduzierungdesvomBundesministeriumderFinanzen (BMF) zunächstvorgesehenensteuersatzesvon220europrogrammkernbrennstoff.aufgrunddieserreduzierungscheintesmehralsfraglich,obdievom BMFerwartetenEinnahmenausderBrennelementesteuertatsächlichzustandekommen werden. NochvorderVerabschiedungdesGesetzesimDeutschenBundestaginformiertedasHessischeMinisteriumfürUmwelt,Energie,Landwirtschaftund Verbraucherschutz (HMUELV)dieBundesregierungdarüber,dassdieRWE AGeinenBrennelementewechselimAtomkraftwerk (AKW)BiblisBnoch fürende2010plane,derdiezuerwartendeneinnahmenausderbrennelementesteuerumrund280mio.euroreduzierenwerde.wieausderantwortaufdieschriftlichefrage121derabgeordnetensylviakotting-uhlvom 9.November2010aufBundestagsdrucksache17/3736hervorgeht,wurden dasbmfam13.oktober2010unddasbundesministeriumfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheit (BMU)am14.Oktober2010vomHMUELV über den RWE-Plan informiert. SomitwäreesderBundesregierungunddensietragendenFraktionender CDU/CSUundFDPmöglichgewesen,dieBrennelementesteuernochvor dembundestagsbeschlussam28.oktober2010sozuändern,dassderbund ausdemo.g.brennelementewechseleinnahmeninhöhevonrund280mio. Euroverzeichnethätte.EsstelltsichdieFrage,weshalbdieBundesregierung (undmitihrdiekoalitionsfraktionen)wissentlichaufeinesteuereinnahme von mehr als einer viertel Mrd. Euro verzichtet haben. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom16.Februar2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/4832 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheBundesministerien (inklusivebundeskanzleramt)warenneben BMUundBMFvordem28.Oktober2010überdenvonderRWEAGfür Ende2010geplantenBrennelementewechselimAKWBiblisBinformiert? Wanngenau (genauesdatum)wurdensie,insbesonderedasbundeskanzleramt, von wem darüber in Kenntnis gesetzt? EinBrennelementewechselisteinregelmäßigdurchzuführenderVorgangim RahmendesBetriebseinesKernkraftwerkesundistvondenBetreibernnurden fürdieatomaufsichtzuständigenlandesbehördenanzuzeigen.dashessische MinisteriumfürUmwelt,Energie,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (HMUELV)hatalszuständigeAufsichtsbehördedenBrennelementwechselin BiblisBaufsichtlichbegleitetundgeprüft.DasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)hatsichhierzuberichtenlassen. Das HMUELV hat dem Anfahren von Biblis B zugestimmt. DieMöglichkeiteinervorgezogenenBeladungistbereitsimRahmenderRessortabstimmungeinerFormulierungshilfederBundesregierungfürdasKernbrennstoffsteuergesetzgesehenundgeprüftworden.VonderAufnahmeeiner RegelungfürdiesebesondereSituationistjedochvordemHintergrundabgesehenworden,dassdiezurBeladungmitBrennelementendurchzuführendenRevisionenderKernkraftwerkenichtbeliebigverschobenwerdenkönnen,weil dietermineteilweiseaufjahreimvorausgeplantwerdenunddaserforderliche PersonalnurbegrenztzurVerfügungsteht.AngesichtsdeskurzenRestzeitraumsbiszumInkrafttretendesKernbrennstoffsteuergesetzesam1.Januar 2011undderverfassungsrechtlicheingeschränktenMöglichkeiteneinerrückwirkendenBesteuerungwarderHandlungsspielraumzudemnurgering.Für eineninformationsaustauschundabstimmungenzwischendenbundesressorts, eineinformationvonbundestagsfraktionenoderbundestagsabgeordneten durchdiebundesregierungsowieeinekontaktaufnahmemitdembetreiberdes angesprochenen Kernkraftwerkes bestand deshalb kein Anlass. 2.Welche Konsequenzen haben a)das BMU, b)das BMF und c)das Bundeskanzleramt gezogen,alssieüberdenvonderrweagfürende2010geplanten Brennelementewechsel in Biblis B erfuhren? ZwischenwelchenBundesressortswurdederPlanderRWEAGvordem 28.Oktober2010inwelcherForm,undmitwelchenwesentlichenErgebnissen kommuniziert? Die Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 1 beantwortet. 3.ZwischenwelchenBundesressortseinerseitsundderRWEAGandererseitsgabesvordem28.Oktober2010welcheKommunikationsvorgänge bezüglichdesvonderrweagfürende2010geplantenbrennelementewechsels in Biblis B? Die Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 1 beantwortet.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4832 4.WievieleBesprechungenzurgeplantenBrennelementesteuergabesim BMFvordem28.Oktober2010insgesamtzwischendemBMFundden AKWbetreibendenEVUund/oderihrenVertretern,undwanngenaufandendiese statt? DenBetreibernderKernkraftwerkewurdeinGesprächenam21.Junisowie am2.,9.und28.juli2010imbundesministeriumderfinanzen (BMF)dieGelegenheitgegeben,alternativeWegezurErreichungdesvorgegebenenKonsolidierungsbeitragsderKernenergiewirtschaftvorzustellen.EininhaltlicherAustauschmitdenBetreibernüberdiekonkreteAusgestaltungdesKernbrennstoffsteuergesetzeshatnurimRahmenderschriftlichenAnhörungderVerbändeam 3.August2010stattgefunden.DarüberhinausfandenimBMFverschiedene GesprächemitdenBetreibernaufunterschiedlichenEbenenüberdieAusgestaltungeinervertraglichenVereinbarungübereinenVorteilsausgleichaus derverlängerungderlaufzeitenderkernkraftwerkestatt,dieletztlichinden Förderfondsvertragmündetenundindenenu.a.dieEinführungderKernbrennstoffsteuer zu berücksichtigen war. 5. Ist dokumentiert, wer an diesen Besprechungen teilnahm? Wurden (Ergebnis-)Protokolle der Besprechungen erstellt? ImJuniundJuli2010wurdendieGesprächemitdenKernkraftwerksbetreibern aufseitenderbundesregierungdurcheinenstaatssekretärdesbmfundvon SeitenderUnternehmendurchdieFinanzvorständegeführt.WegendesnurallgemeingehaltenenAustausches (insbesonderealternativewegezumvorgesehenenkonsolidierungsbeitrag)wurdevoneinerdokumentationdiesergesprächeabgesehen.diegesprächezumförderfondsvertragwurdenaufseitender BundesregierungdurcheinenStaatssekretärdesBMFmitdenFinanzvorständengeführt.DieGesprächsergebnissewurdeninentsprechendüberarbeiteten Vertragsentwürfen berücksichtigt. 6.GabesaußerdenobenerfragtenBesprechungenimBMFzurgeplanten BrennelementesteuernochweitereBesprechungenzwischenderBundesregierungoderVertreternderBundesregierungeinerseitsunddenEVU oder Vertretern der EVU andererseits? Falls ja, welche, wann, und wo fanden sie statt? GesprächederBundesregierungmitVertreternderEnergieversorgungsunternehmen finden im Rahmen der üblichen Kontakte mit Branchenvertretern statt. 7.HabendieBundesregierungodereinesderinformiertenBundesministerien einzelnebundestagsfraktionenoderbundestagsabgeordneteüberdengeplanten Brennelementewechsel formell oder informell informiert? Wenn ja, wen, und zu welchem Zeitpunkt? Die Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 1 beantwortet.

Drucksache 17/4832 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.GibtesRegelungenbzw.VereinbarungenmitdenAKW-Betreibernfür denfall,dassdasaufkommenderkernbrennstoffsteuergeringerals 2,3Mrd. Euro ist? In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009isteineVereinbarungmitdenBetreibernvonKernkraftwerkenzuden VoraussetzungeneinerLaufzeitverlängerung (u.a.zumvorteilsausgleich)vorgesehen.derhierzumitdenbetreibernam10.januar2011abgeschlosseneförderfondsvertragberücksichtigt,dassfürdiejahre2011bis2016einekernbrennstoffsteuererhobenwird,dieeinflussaufdenumfangderunternehmerischenvorteileausderlaufzeitverlängerunghat.indiesemvertragisteine RegelungzumFalldesUnterschreitenseinesAufkommensvon2,3Mrd.Euro inziffer2.2,satz3getroffenworden.nachträglicheerhöhungendessteuersatzesodereineverlängerungderlaufzeitderkernbrennstoffsteuerkönnen gemäßziffer4.1 (ii)unterbestimmtenvoraussetzungenzueinerminderungder vertraglich vorgesehenen Förderbeiträge führen. 9.WelchenHintergrundundwelcheBedeutunghatdasam13.Januar2011 zusammenmitdemförderfondsvertragveröffentlichteschreibenderanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer? ImRahmenderVertragsverhandlungenzuZiffer4.1 (ii)desförderfondsvertrageshabendievertragsparteienzurvermeidungspätererauslegungsprobleme vereinbart,dasgemeinsameverständnisdervertragsparteienzudemverwendeten Begriff des gemeinsamen Kalkulationsirrtums schriftlich festzuhalten. 10.Wasbedeutetin 4Nummer4.1 (ii)desförderfondsvertragesdieformulierung ausgenommenzurkorrekturgemeinsamerkalkulationsirrtümer,dasheißtwelchemöglichenkalkulationsirrtümersindhiernach Verständnis der Bundesregierung eingeschlossen? 11.GehörtderFall,dasseineKernbrennstoffsteuermiteinemSteuersatzvon 145Euro/gzueinemgeringerenAufkommenals2,3Mrd.Euroführt,zu denin 2Absatz2.2desFörderfondsvertragesgenanntenKalkulationsirrtümern? 12.KönnteindemFall,dassdieKernbrennstoffsteuereinAufkommenvon wenigerals2,3mrd.euroerbringt,dersteuersatzangehobenwerden,um dasgeplanteaufkommenzuerzielen,ohnedassdieakw-betreiber einenanspruchaufminderungihrereinzahlungenindenenergie-und Klimafonds erhalten? Wennnein,wasistderGrunddafür,dassdieBundesregierungimFalle eineshöherenaufkommensdenakw-betreibernmindereinzahlungen indenenergie-undklimafondszugesteht,sichaberfürdenfalleines geringerenaufkommenskeineanalogenkompensationsmöglichkeiten vorbehalten hat? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. ImRahmenderVerhandlungenzumFörderfondsvertragbestandunterden VertragspartnernKonsens,dassbeieinemSteuersatzvon145Euro/gKernbrennstoffvoneinemdurchschnittlichenAufkommenderKernbrennstoffsteuer von2,3mrd.euroausgegangenwerdenkann.ziffer4.1 (ii)desförderfondsvertragesregeltunteranderem,dassbeieinemgemeinsamenkalkulationsirrtumüberdiehöhedesfürdieerzielungeinesdurchschnittlichenaufkommensvon2,3mrd.euronotwendigensteuersatzeseinekorrigierendeerhö-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4832 hungdessteuersatzeserfolgenkann,ohnedassdenkernkraftwerkebetreibendenunternehmendasrechtzurminderungderförderbeiträgezusteht.im Schreibenvom13.Januar2011istkonkretisiert,inwelchenFällenkeinKalkulationsirrtum vorliegt. 13.WasbeabsichtigtdieBundesregierungzuunternehmen,wenndasAufkommen der Kernbrennstoffsteuer unter 2,3 Mrd. Euro liegt? Die Bundesregierung sieht für solche Überlegungen keinen Anlass. 14.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassbesondersimnachderzeitigerGesetzeslageletztenJahrderErhebungderKernbrennstoffsteuer zuerwartenwäre,dassdieakw-betreiberbrennelementewechselauf dasjahr2017verschiebenwerdenunddasaufkommenimjahr2016 deshalb weit unter den angestrebten 2,3 Mrd. Euro liegen wird? Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen? Falls nein, weshalb nicht? Eskannnieganzausgeschlossenwerden,dasssteuerlicheFristenfürlegale Ausweichreaktionengenutztwerden.BeiderKernbrennstoffsteueristjedoch zuberücksichtigen,dassderzeitpunktderbeladungderkernreaktorenmit KernbrennstoffaustechnischenGründennurinrelativengenGrenzenverändertwerdenkann.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzudenFragen1und13 verwiesen. 15.TeiltdieBundesregierungdieAbschätzungdesBundesrates (Drucksache 687/1/10),dasseineKernbrennstoffsteuerzuMindereinnahmenbeider Körperschaft-undderGewerbesteuerinHöhevon690Mio.Euroführt unddieländerundgemeindendaranmitrund500mio.eurobeteiligt sind? Falls nein, weshalb nicht? VonwelchenjährlichenMindereinnahmenfürdieLänderundGemeindengehtdieBundesregierungindenJahren2011bis2016aus,undwie wurdendiesemindereinnahmenberechnet,dasheißtwelcheannahmen wurden für die Berechnung konkret getroffen? DieKernbrennstoffsteueristbeidenEnergieversorgungsunternehmensteuerlicheineBetriebsausgabe.IsoliertbetrachtetkönnendarausrechnerischMindereinnahmenbeiderKörperschaft-undGewerbesteuerüberalleGebietskörperschaftenzwischenrund25Prozentund30ProzentdesAufkommensder Kernbrennstoffsteuerentstehen.DieGesamtauswirkungenaufdasSteueraufkommenderGewerbe-undKörperschaftsteuerhängenaberdavonab,inwieweiteineÜberwälzungderSteuererfolgtundmüssendarüberhinausim ZusammenhangmitderLaufzeitverlängerungderKernkraftwerkegesehen werden.dieseführtzuzusatzgewinnenbeidenbetreibernvonkernkraftwerkenunddamitzuzusätzlichemaufkommenbeidenertragsteuern.die Bundesregierunggehtdavonaus,dassdasSteuermehraufkommendieSteuermindereinnahmenausdemBetriebsausgabenabzugderKernbrennstoffsteuer überkompensieren wird. DieBundesregierungwirdineinergemeinsamenArbeitsgruppemitden LänderfinanzministernbisMitte2012eineEvaluierungdermittelbarenAuswirkungenderEinführungderKernbrennstoffsteueraufdieHaushaltederLänder und Gemeinden durchführen.

Drucksache 17/4832 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WelchenfaktischenAnteilhabenBund,LänderundGemeindeninden Jahren2011bis2016durchschnittlichandenAusfällenderGewerbesteuer,wennauchdieVerteilungsrundeüberdenFinanzausgleichberücksichtigtwird (wennkeinepunktwertegenanntwerdenkönnen,bitte grobe Abschätzungen bereitstellen)? DasGewerbesteueraufkommenverteiltsichaufBund,LänderundGemeinden wie folgt: Bund:Bundesanteil Gewerbesteuerumlage Länder:LänderanteilGewerbesteuerumlage +erhöhtegewerbesteuerumlage Gemeinden:verbleibendesGewerbesteueraufkommen (nachabzuggewerbesteuerumlage und erhöhte Gewerbesteuerumlage). SchätzungenüberdieEntwicklungderGewerbesteuerundderUmlagenliegen zurzeitnurfürdenfinanzplanungszeitraum2011bis2014 (Steuerschätzung Mai 2010) vor. Danach ergeben sich folgende Anteile: 2011201220132014 Bund3,7 %3,7 %3,7 %3,7 % Länder13,1 %12,9 %13,0 %12,8 % Gemeinden83,1 %83,4 %83,3 %83,5 % DieEntwicklungdesGewerbesteueraufkommensbeeinflusstdieErgebnisse desländerfinanzausgleichsunddiehöhederallgemeinenbundesergänzungszuweisungen.angabenüberdiehöhevonausfällenkönnenimrahmenvon Modellrechnungen nur anhand konkreter Vorgaben gemacht werden. 17.AnwelchenStandortenbzw.inwelchenBundesländernwirddieKörperschaftsteuerfürdie17deutschenAtomkraftwerke,dienocheineBetriebsgenehmigung besitzen, abgeführt? FürdieKörperschaftsteuerunbeschränktsteuerpflichtigerKörperschaftenist jeweilsdasfinanzamtörtlichzuständig,indessenbezirksichdiegeschäftsleitungderkörperschaftbefindet ( 20Absatz1derAbgabenordnung AO). EinekonkreteAussagezurFrage,welchesFinanzamtfürdieKörperschaftsteuerfürdie17deutschenKernkraftwerke,dienocheineBetriebsgenehmigungbesitzen,jeweilszuständigist,istderBundesregierungnichtmöglich,da diese Information dem Steuergeheimnis ( 30 Absatz 2 AO) unterliegt. 18.WiefunktioniertkonkretdieZerlegung/VerteilungdesandenStandorten dergeschäftsleitungenderakw-betreibergesellschaftenerhobenen Körperschaftsteueraufkommens? ErfolgtdieZerlegungderKörperschaftsteuerzahlungenderBetreibergesellschaftennuraufdieLänder,indenendieAKWalsBetriebsstätten stehenodererfolgtdiezerlegungaufallebetriebsstätten (andereenergieversorgungenodersogarwirtschaftlichetätigkeitenaußerhalbdes Energiesektors),diedieBetreiberunternehmenanverschiedenenStandorten unterhalten? HateineKörperschaftBetriebsstätteninmehrerenBundesländern,soistdieauf dieeinkünfteausgewerbebetriebentfallendeverbleibendekörperschaftsteuer

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4832 aufdieländerzuzerlegen,indeneneinebetriebsstättevorhandenist ( 2Absatz1Satz1desZerlegungsgesetzes ZerlG).VoraussetzungfürdieZerlegung istdabei,dassdieverbleibendesteuereinenabsolutenbetragvon500000 Euroerreicht.DiejeweiligeKörperschafthatbeiVorliegenderVoraussetzungendes 2ZerlGnebenderKörperschaftsteuererklärungeineErklärungzur ZerlegungderKörperschaftsteuerbeimFinanzamtabzugeben ( 6Absatz7 ZerlG).DarinsinddieeinzelnenBetriebsstättenmitihrenanteiligenArbeitslöhnenländerweisezuerklären.MittelsderVerhältnissederArbeitslöhnehat einezerlegungderkörperschaftsteueraufdieeinzelnenbundesländerzuerfolgen.einesonderregelungfürbetreibervonkernkraftwerkenbestehthierbei nicht. 19. Wie funktioniert diese Zerlegung bei der Gewerbesteuer? SindhieralleGemeindenentsprechendihremAnteilandenLöhnenbetroffen, in denen der Konzern Betriebsstätten betreibt? Wie viele Gemeinden mit wie vielen Einwohnern sind dies konkret? HateinUnternehmenBetriebsstätteninmehrerenGemeinden,somussder SteuermessbetragaufdieeinzelnenGemeindenverteiltwerden ( 28ff.des Gewerbesteuergesetzes GewStG).ZerlegungsmaßstabsindinderRegeldie indeneinzelnengemeindenanfallendenarbeitslöhne ( 29GewStG).Eine Sonderregelung für Betreiber von Kernkraftwerken besteht hierbei nicht. 20.WelcheÄnderungengibtesinderam13.Januar2011veröffentlichen EndfassunggegenüberdemEntwurfdesFörderfondsvertragsvom 27.September 2010? Es gab nur rein redaktionelle Änderungen.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333