Deutscher Bundestag Drucksache 17/7283 17. Wahlperiode 07. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7049 Zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen Vorbemerkung der Fragesteller InderBundesrepublikDeutschlandlebennachAngabendesRobertKoch-Institutsetwa70000MenschenmitdemHI-Virus.DiedurchdieAidshilfenund dieselbsthilfeorganisationengeschaffenenstrukturenhabenzuaußerordentlichenerfolgeninderpräventiongeführt,sodassinderbundesrepublik Deutschlandnuretwa3000PersonenjährlichneupositivaufHIVgetestet werden.einimeuropäischenvergleichsehrniedrigerwert.zudemhabendie medizinischenerfolgehiv/aidszueinernichtheilbaren,aberbehandelbaren Erkrankunggemacht,diedenBetroffeneneinLebenmitannäherndnormaler Lebenserwartungermöglicht.Darausfolgt,dassdeutlichmehrMenschenmit derinfektionleben,alszubeginnderepidemieundihrezahlkontinuierlich ansteigt.aberdiehiv-infektionbirgtdiegefahrderstigmatisierung,dasie überwiegend schwule Männer betrifft. DieInfektionkannzuerheblichengesundheitlichenEinschränkungenführen, deshalbisteinteilderhiv-positivenmenschennurbedingterwerbsfähig. DerAbbaudersozialenSicherungssystemehatzueinerVerarmungvieler Menschengeführt.DiesbetrifftbesondersMenschen,derenErwerbsfähigkeit eingeschränktist,wiebeivielenmenschenmithiv/aids.diesekönnensich dann selbstelementaredingewieseh-undhörhilfen,bekleidungoder Haushaltsgerätenichtleisten.,wieDr.UlrichHeide,geschäftsführenderVorstand der Deutschen AIDS-Stiftung, am 14. Juli 2011 berichtete. DochimmerhingehenetwazweiDrittelderMenschenmitHIVeinerBeschäftigungnach.InnerhalbihrerBeschäftigungsverhältnissekönnensiemitDiskriminierungenkonfrontiertsein (http://blog.aidshilfe.de/2011/04/29/faktenzum-arbeiten-mit-hiv/). ObwohlHIV-PositivederRechtslagenachinTeilbereichengeschütztsind, z.b.vorderweitergabevoninformationenzumhiv-statusdurchdenbetriebsarztandenarbeitgeberauchbeieinstellungsuntersuchungen (www.asuarbeitsmedizin.com/gentner.dll/325806_mzi1odi5.pdf?uid=7c38c4bdc 9C51BA63B3EF2BC8B984AE31D285C3D0F3635AF79),müssensiesich diefragestellen,obsieamarbeitsplatzoffenmitderinfektionumgehenund sichdamitgegenüberdenkolleginnenundkollegenbzw.demarbeitgeber outen,dadiegesellschaftlichestigmatisierungeinenoffenenumgangerschwert. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 5.Oktober 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/7283 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NachAngabendesBundesministeriumsfürGesundheitsindHIV-Positive durchdasallgemeinegleichbehandlungsgesetz (AGG)geschützt: Dieser DiskriminierungsschutzbeziehtsichauchaufBehinderungen,diedurchdie FolgeneinerHIV-Infektionentstandensind (in:berichtzumaktionsplanzur UmsetzungderHIV/AIDS-BekämpfungsstrategiederBundesregierungJuni 2011;S.6;s.auchS.52).DochdasBerlinerArbeitsgerichthatdieKündigung eines24-jährigenchemielaborantenaufgrundseinesstatusalshiv-positiver inderprobezeitfürrechtenserklärt,obwohlnachmedizinischenerkenntnissen einübertragungsrisikofürkolleginnenundkollegennichternsthafterwogen werdenkann.dasaggschützedenarbeitnehmernachansichtdesgerichts nichtvorderkündigung. (www.aidshilfe.de/de/aktuelles/meldungen/deutscheaids-hilfe-kritisiert-entscheidung-des-berliner-arbeitsgerichts-entlass). DieBundesrepublikDeutschlandhatsicham1.Dezember1994mitderErklärung UNAIDS TheParisDeclaration:ParisAIDSSummit zumgipa-prinzip (GreaterInvolvementofPeoplewithHIVandAids)verpflichtet,welche vorsieht,betroffeneindieentscheidungsprozesseeinzubinden.dochbeider letzteneinberufungdesnationalenaidsbeiratswurdenerstnachkritischen Stellungnahmenauchzwei Aids-Aktivisten nominiert (www.ondamaris.de/?p=26698). Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungenderletzten28Jahrehabenmitzahlreichengesetzlichen undanderenmaßnahmendafürsorgegetragen,dassmenschenmiteinerhiv- InfektionodereinerAidserkrankungfreivonDiskriminierungenundohneBeschränkungen am Leben der Gesellschaft teilnehmen können. 1.WievielePersonen,dieLeistungennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)undSGBXIIerhalten,bekommenMehrbedarfwegeneiner HIV-Infektionund/oderAids-Erkrankung (bittenachderartdesmehrbedarfs aufschlüsseln)? FürPersonenmiteinerHIV-Infektionund/oderAidserkrankungkannnach 21 Absatz5desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)bzw. 30Absatz5 deszwölftenbuchessozialgesetzbuch (SGBXII)einangemessenerMehrbedarffürkostenaufwendigeErnährunganerkanntwerden.NachdenEmpfehlungendesDeutschenVereinsfüröffentlicheundprivateFürsorgee.V.kann beihiv/aidsalsverzehrendererkrankungeinerhöhtermehrbedarffür Ernährungvorliegen.FürPersonenmiteinerHIV-Infektionund/odereiner AidserkrankungkannimweitereneinMehrbedarfnach 21Absatz6SGBII anerkanntwerden,soweitimeinzelfalleinunabweisbarer,laufender,nichtnur einmaligerbesondererbedarfbesteht.dementsprichtimsgbxiidieabweichenderegelsatzfestsetzung;ergänzendwirdaufdieantwortzudenfragen 5 und 6 verwiesen. AufBasisderGrundsicherungsstatistiknachdemSGBIIundderStatistikim SGBXIIkannnichtnachvollzogenwerden,welcheKrankheitsbilderoder konkret-individuellenbedarfslagenbeigewährungeinesmehrbedarfsjeweils vorgelegenhaben.eineaufschlüsselungderpersonen,diewegeneinerhiv- Infektionund/oderAidserkrankungeinenMehrbedarfbekommenhaben,ist deshalb nicht möglich.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7283 2.WarumerhaltenPersonen,dieeineErwerbsminderungsrentebeziehen, derenleistungsogeringist,dasssiezusätzlicheleistungennachdem SGBXIIerhalten,keinenGrundfreibetragbeieinemHinzuverdienst,wohingegenBezieherinnenundBeziehervonLeistungennachdemSGBII einen Grundfreibetrag von 100 Euro bei einem Hinzuverdienst erhalten? DieFestlegungderFreibeträgebeiErwerbstätigkeitsindimSozialhilferecht (SGBXII)undbeiderGrundsicherungfürArbeitsuchende (SGBII)verschiedenausgestaltet,weildieseGesetzezweiverschiedenePersonenkreisebetreffen und dementsprechend unterschiedliche Zielvorstellungen verfolgen. ZielderGrundsicherungfürArbeitsuchendeistes,durchgeeigneteunterstützendeMaßnahmendaraufhinzuwirken,dassderHilfesuchendedurchAufnahmeeinerErwerbstätigkeitseineHilfebedürftigkeitzügigundvollständig überwindet.dadieleistungsbezieherdessgbiiinrelativkurzemzeitraumin Arbeitvermitteltwerdensollenunddamitzumeistnichtmehrhilfebedürftig sind,bedürfensieinallerregelwenigerunterstützungdurchsteuerfinanzierte Mittel als die Hilfeempfänger nach dem SGB XII. BeidenBeziehernvonHilfezumLebensunterhaltodervonGrundsicherung nachdemsgbxiihandeltessichregelmäßigumsolchepersonen,diewenigeralsdreistundentäglicherwerbstätigseinkönnen,über65jahrealtoder dauerhafterwerbsgemindertsind.aspektezurschaffungvonanreizenzur ArbeitsaufnahmegreifenbeidiesemPersonenkreisnurbedingt.Beidiesem Personenkreis,fürdenbesondereErschwernissebeimZugangzumArbeitsmarktbestehen,liegteszumeistnichtamWillenoderanderMotivationzu arbeiten,sondernandenobjektivbestehendenpersönlichenbeschäftigungshandicaps.eineanrechnungsfreiheitwurdevomgesetzgeberjedochauchfür diesenpersonenkreisvorgesehen.dabeiwirdeinelineargleichbleibende FreilassunginHöhevon30ProzentdesEinkommensausselbstständigerund nichtselbstständigertätigkeitvorgenommen,beschränktauf50prozentder Regelbedarfsstufe1.ImbegründetenEinzelfallkannvondiesempauschalierten Freibetrag abgewichen werden. 3.WievielePersonen,dieeineErwerbsminderungsrentebekommen,erhalten diese wegen einer HIV-Infektion oder Aids-Erkrankung? 4.FallsdieseDatennichterhobenwerden,warumsiehtdieBundesregierung keine Notwendigkeit zur Erhebung dieser Daten? DieStatistikderDeutschenRentenversicherungweistbeiRentenwegenverminderterErwerbsfähigkeitnurfürdenRentenzugangeineVerteilungnach 1.Diagnoseaus.ImaktuellverfügbarenJahr2010erfolgten298Neuzugänge wegeneinerhiv-erkrankung.indenletztenfünfjahrenlagdiezahlderzugänge ebenfalls unter 300 Fällen.
Drucksache 17/7283 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.ErgreiftdieBundesregierungMaßnahmen,damitdieerhöhtenMehrkosten chronischkrankermenschen (z.b.fahrtkostenzueinerhiv-schwerpunktpraxis,zuzahlungeninkl.praxisgebühr,nichterstattungsfähigehilfsmittelundarzneimittelzurselbstmedikation,festbetragsaufzahlungenfür Arzneimittel,zahnmedizinischeBehandlungenundsonstigeBehandlungen,SchutzvorsexuellübertragbarenInfektionen),diediepauschalierten BeträgeundMehrbedarfenachdemSGBIIundSGBXIIinderRealität deutlich übersteigen, aufgefangen werden? Wennja,welcheMaßnahmenergreiftbzw.ergriffdieBundesregierung (bitte aufschlüsseln)? 6.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umMenschenmitHIV undaidsvorverarmungzuschützen,insbesonderemenschen,diekaum odernichtmehrerwerbsfähigsind,damitihreteilhabeamsozialenund kulturellen Leben gewährleistet ist? DasRechtderGrundsicherungfürArbeitsuchendenachdemSGBIIsowiedas SozialhilferechtnachdemSGBXIIberuhenaufdemGrundsatz,dassbeiHilfebedürftigkeiteineLeistungsberechtigungbesteht.DieLeistungensollenes jeweilsermöglichen,einlebenzuführen,dasderwürdedesmenschen entspricht.auswelchengründenhilfebedürftigkeitbesteht,istdabeiohnebedeutung.andererseitsberuhenbeidegesetzeaufeinerberücksichtigungder Besonderheiten des Einzelfalles. AufgrundderBerücksichtigungderBesonderheitendesEinzelfallskommtim SGBIIdurchdieVorschriftdes 21Absatz6SGBIIbeiHIV-bzw.AidserkrankungdieAnerkennungeinesMehrbedarfsinBetracht,soweitimEinzelfall einunabweisbarer,laufender,nichtnureinmaligerbesondererbedarfbesteht (ergänzendwirdaufdieantwortzufrage1verwiesen).imsgbxiiistes durchdieabweichendeunddamiterhöhteregelsatzfestsetzungnach 27a Absatz4Satz1SGBXIImöglich,unabweisbareundlaufendebesondere Bedarfe abzudecken. Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung sind: DieseBedarfesinddemüberdieRegelbedarfeabzudeckendenLebensunterhaltzuzurechnenundesbestehthierfürkeinAnspruchaufeinenMehrbedarf. DieBedarfeweicheninihrerHöheerheblichvondurchschnittlichenBedarfen ab, wie sie in der Regelbedarfsermittlung berücksichtigt werden. AnwendungsfällefürdenMehrbedarfimSGBIIunddieabweichendeRegelsatzfestsetzungimSGBXIIsindzumBeispieleinkrankheitsbedingterhöhter Wäschebedarf (z.b.wegeninkontinenz),dieübernahmevonaufwendungen fürpflege-undhygieneartikel,dieausgesundheitlichengründenlaufend benötigtwerden (z.b.hygieneartikelbeiausgebrochenerhiv-infektion)und unterengenvoraussetzungeneineputz-undhaushaltshilfe,soweitsolcheaufwendungennichtalsleistungendessgbxioderderbesonderenhilfennach dem Sechsten bis Neunten Kapitel des SGB XII zu erbringen sind. 7.InwelchenBerufsgruppensiehtdieBundesregierungesfürgeboten,dass HIV-positiveMenscheninihrerBerufswahlundderBerufstätigkeiteingeschränktwerdensollten (unterberücksichtigungderviruslastderbetroffenen)? EskannnurimEinzelfallbeurteiltwerden,obeineHIV-InfektiondieEignung füreinebestimmteberuflichetätigkeiteinschränkt.gesetzlicheregelungen, nachdenenhiv-positivemenschengenerellvoneinerbestimmtenberuflichen Tätigkeitausgeschlossenwären,gibtesnichtundwerdenvonderBundesregierung auch nicht für sachgerecht gehalten.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7283 EineHIV-InfektionistinderRegelgutbehandelbar.DieTherapiebewirkt,dass dievirusvermehrungunterdrücktwird.dadurchstabilisiertsichdergesundheitszustand,undauchdashiv-übertragungsrisikowirddeutlichminimiert. DieBundesregierungsiehtdaherkeineGrundlagefürpauschaleBeschränkungenderBerufswahlundBerufstätigkeitfürHIV-positiveMenschen.Diesgilt bisaufwenigeausnahmenauchfürpersonal,welchesimmedizinischenbereicharbeitet.zumindestfürwirksamantiretroviraltherapiertepersonenist wederdieentwicklungvonaidsmitentsprechendenkrankheitssymptomenzu erwarten,nochsindnachmenschlichemermessenberufsbedingteübertragungsrisikenzubefürchten.eineüberarbeitungundaktualisierungentsprechenderempfehlungendurcheineexpertengruppeimauftragderdeutschen VereinigungzurBekämpfungvonViruserkrankungene.V. (DVV)istinArbeit. 8.WiebeurteiltdieBundesregierungdieSituation (insbesonderediegesundheitlicheundsoziale)vonhiv-positivenmenschenindeutschland,die keinen Aufenthaltsstatus haben? 4desAsylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)enthälteinenRechtsanspruchaufärztlicheundzahnärztlicheBehandlungvonakutenErkrankungen undschmerzzuständeneinschließlichderversorgungmitarznei-undverbandsmittelnsowiesonstigerzurgenesung,zurbesserungundzurlinderung vonkrankheitenoderkrankheitsfolgenerforderlichenleistungen.hinzukommenamtlichempfohleneschutzimpfungenundmedizinischgebotenevorsorgeuntersuchungen.damitsinddiemedizinischeversorgungunddiedienstleistungen,dietypischerweisenotwendigsind,gewährleistet.darüberhinausgehendeleistungenkönnennach 6AsylbLGgewährtwerden,wennsieim Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. ZudenBerechtigtengehörennach 1Nummer5AsylbLGauchPersonen,die sichtatsächlichimbundesgebietaufhaltenundvollziehbarausreisepflichtig sind,auchwenneineabschiebungsandrohungnochnichtodernichtmehrvollziehbarist alsomenschen,diesichillegalindeutschlandaufhalten.sieerhaltenleistungennachdemasylblg,soweitdiesimeinzelfallnachdenumständen unabweisbar geboten ist ( 1a AsylbLG). 9.HältdieBundesregierungesfürgerechtfertigt,dassArbeitgeberimPflegeundGesundheitsbereichdenArbeitnehmerzueinem freiwilligen HIV- Test auffordern dürfen? EinArbeitgeberkannvoneinemArbeitnehmereinenHIV-Test,dernichtin einerrechtsvorschriftvorgesehenist,wieeineanderegesundheitlicheuntersuchungausnahmsweisenurverlangen,wenndieerhebungentsprechenderdatenerforderlichist,weilbegründetezweifelandergesundheitlicheneignung einesarbeitnehmersinbezugaufdiearbeitsplatzanforderungenvorliegen. DiesdürftebeieinersymptomlosenHIV-InfektioninallerRegelnichtderFall sein. AusSichtderBundesregierungistesnichtzubeanstanden,dassArbeitgeber ihrenarbeitnehmernempfehlen,sichfreiwilligundanonymaufeinehiv-infektionuntersuchenzulassen.dienichtbefolgungeinersolchenempfehlung darfjedochnichtzuberuflichennachteilenfürdenarbeitnehmerführen.auch dasergebnisdeshiv-testsistvertraulichunddarfvomuntersuchendennicht an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Drucksache 17/7283 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,Maßnahmenzuergreifen, damithiv-positivemenschenstärkerinserwerbslebenintegriertwerden? Wenn ja, welche sind dies? Menschen,welcheHIV-positivsind,sindnichtautomatischbehindertimSinne von 2Absatz1desSGBIX.SomitsindsieauchnichtgleichRehabilitanden nach 19SGBIII.ErstwenndieKrankheitausgebrochenundeinbestimmtes Stadiumerreichthat,kanneineBehinderungundggf.aucheinRehabilitationsbedarfbestehen.IstdiesderFall,sostehtdenMenschenderumfangreiche LeistungskatalogzurberuflichenRehabilitationzurVerfügung.DieLeistungen zurteilhabeumfassendabei,unabhängigvonderursachederbehinderung, dienotwendigensozialleistungen ( 4Absatz1SGBIX).Dabeistehtderindividuelle Bedarf des Einzelnen im Vordergrund. 11.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,damitfürHIV-positiveMenscheneinKlimageschaffenwird,welchesihnenermöglicht,offen mit ihrer HIV-Infektion umzugehen? DieSchaffungundErhaltungeinesgesellschaftlichenKlimasfreivonDiskriminierungundStigmatisierungistvonBeginnderHIV-Präventionvorüber28 JahrenanerklärtesZielundintegralerBestandteilderInformations-undAufklärungsmaßnahmen,diedieBundeszentralefürgesundheitlicheAufklärung (BZgA),imAuftragderBundesregierungdurchführt.Diesgiltauchfürdieaktuelle Kampagne GIB AIDS KEINE CHANCE. ImRahmeneinergemeinsamenKampagnedesBundesministeriumsfürGe- sundheit,derbzga,derdeutschenaids-hilfesowiederdeutschenaids- StiftungwirdzumWelt-Aids-TagzusätzlichfürSolidaritätmitBetroffenen geworben (Informationenunterwww.welt-aids-tag.de).ImRahmendieser KampagneberichtenHIV-positiveMenschenvonihrenErfahrungenmitderInfektionunddenReaktionenihresUmfelds.DabeiisteinzentralesThemaauch diearbeitsfähigkeitbzw.derarbeitswunschvonbetroffenen.diekampagne schaffthierdurcheinbewusstseinfürdienotwendigkeitderintegrationvonund Solidarität mit Betroffenen. ImRahmenderProjektförderungderDeutschenAIDS-Hilfewerdendurchdie BundesregierungzudemMaßnahmenzurStärkungderSelbsthilfevonMenschenmitHIVundAidsunterstützt,diedazubeitragensollen,einenoffenen Umgang mit der eigenen HIV-Infektion zu ermöglichen. DarüberhinausteiltdieunabhängigeAntidiskriminierungsstelledesBundes (ADS)mit,dasssichdieStellefüreinenumfassendenSchutzchronischkrankerMenschennachdemAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzeinsetzt.Dies soll insbesondere auch für diejenigen gelten, die mit HIV infiziert sind. 12.SiehtdieBundesregierunginfolgedeso.g.BerlinerArbeitsgerichtsurteilsdieNotwendigkeit,dasAGGsozuverändern,dassauchHIV-Positive durch das AGG geschützt werden? Wenn nein, warum nicht? 13.WelcheMaßnahmen (auchzurveränderungderrechtslage)wirddie Bundesregierungergreifen,damitMenschenmitHIVundAidsdurchdas AGG geschützt werden? MitdemAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzhatdieBundesrepublik DeutschlandviereuropäischeGleichbehandlungsrichtlinien (Richtlinien2000/
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7283 43/EG,2000/78/EG,2002/73/EGund2004/113/EG)indeutschesRechtumgesetzt.DieBundesregierungistderAuffassung,dassmitdemAGGeinwirksamesRechtsinstrumentgeschaffenwurde,umdeneuropäischenVorgabenfolgend,BenachteiligungenausGründenderRasseoderwegenderethnischen Herkunft,desGeschlechts,derReligionoderWeltanschauung,einerBehinderung,desAltersoderdersexuellenIdentitätzuverhindernoderzubeseitigen. DieNotwendigkeitfürweitereauchgesetzgeberischeMaßnahmenbestehtnach Auffassung der Bundesregierung nicht. InDeutschlandkönnenMenschenwegeneinerangenommenenodertatsächlichenHIV-/AidsinfektionunterdenAnwendungsbereichdesAGGfallen.In BetrachtkommtinsbesondereaucheinemittelbareDiskriminierungwegeneines durchdasagggeschütztenmerkmals.obeinesolchediskriminierungvorliegt undwelcherechtsfolgensichdarausergeben,hatdasjeweilszuständigegericht unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. 14.WievielePersonenhabensichwegenDiskriminierungenaufgrundvon HIV/AidsbeiderAntidiskriminierungsstellevon2006bis2011beraten lassen (bitte nach Anzahl und Art der Diskriminierung aufschlüsseln)? 16.WelchezielgruppenspezifischenMaterialenwurdenfürdiesenBereich entwickelt? AuchwenneinesymptomloseHIV-InfektionalschronischeKrankheitnach verbreiteterauffassungnichtunterdenbehindertenbegrifffällt,batenseit ErrichtungderunabhängigenAntidiskriminierungsstelledesBundesimJahr 200619PersonenumBeratungimZusammenhangmitHIV.DieseAnfragen undbeschwerdenhattenverschiedenerechtsgebiete (Arbeits-,Zivilrecht, Sozialschutz)undüberwiegendunmittelbareBenachteiligungenzumGegenstand. 15.InwelcherHöhefließenBundeshaushaltsmittelderAntidiskriminierungsstelleindieAntidiskriminierungsarbeitfürHIV-positiveMenschen? EsfließenkeineHaushaltsmittelderADSspeziellindieAntidiskriminierungsarbeitfürHIV-positiveMenschen.Auchwurdenkeinezielgruppenspezifischen Materialien für diesen Bereich entwickelt. 17.WiewirddasGIPA-PrinzipinderderzeitigenEntwicklungvonStrategienimBereichderHIV-PräventionundderEntwicklungvonIntegrationsstrategien für Menschen mit HIV und Aids umgesetzt? MitderDeutschenAIDS-Hilfe (DAH)stehtaufderBundesebeneeinengagierterVerbandderInteressenvertretungvonMenschenmitHIV/AidsalsPartner inderpräventionzurverfügung.beiderentwicklungvonstrategienimbereichderhiv-präventionwirddiedahdurchdiebundesregierungregelmäßig undfrühzeitigeingebunden.darüberhinauswirddiepartizipativeeinbindung derexpertisevonmenschenmithivbzw.aidsindieentwicklungundumsetzungderhiv-/aidspräventionauchinprojektenderdah,dieausmitteln desbundeshaushaltsfinanziertwerden,unterstützt.indenneuennationalen AIDS-BeiratdesBundesministeriumsfürGesundheitwurdenin2011sowohl VertreterinnenundVertreterderSelbsthilfealsauchExpertinnenundExperten, die selbst offen positiv leben, berufen.
Drucksache 17/7283 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.WelcheBundesländerhabensichzumGIPA-Prinzipverpflichtet,undwie setzensiediesesum (umeineabfragebeidenbundesländernwirdgebeten)? InnerhalbderkurzenFristerfolgtenAntwortenausBerlin,Bremen,Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen,Rheinland- Pfalz,Saarland,SachsenundSchleswig-Holstein.InallengenanntenBundesländernwerdenregionaleAidshilfestrukturenimWegederLandes-und/oder derkommunalenförderungfinanziellunterstützt.diesbeinhaltetauchdieförderungderselbsthilfevonmenschenmithivundaids.aidshilfenundandere HIV-Präventionsinitiativensindinlandesübergreifendeund/oderkommunale SteuerungsgremienregelmäßigeingebundenunddamitdirektanPlanungs-und Entscheidungsprozessenbeteiligt.InBerlinwerdendasPositivenplenumder BerlinerAIDS-HilfesowiedieArbeitsgemeinschaftBerlinerPositiverander UmsetzungdesRahmen-undEntwicklungskonzepteszurPräventionundVersorgungindenBereichenHIV/Aids,sexuellübertragbareKrankheitensowie Hepatitiden beteiligt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333