Deutscher Bundestag Drucksache 17/1484 17. Wahlperiode 23. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1327 Bewertung der Roten Hilfe e. V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Vorbemerkung der Fragesteller DerRoteHilfee.V.istlautihrerSelbstdarstellung einesolidaritätsorganisation,diepolitischverfolgteausdemlinkenspektrumunterstützt.inihrer Satzungheißtes: DieRoteHilfeorganisiertnachihrenMöglichkeitendieSolidaritätfüralle,unabhängigvonParteizugehörigkeitoderWeltanschauung,die inderbundesrepublikdeutschlandaufgrundihrerpolitischenbetätigungverfolgtwerden.politischebetätigungindiesemsinneistz.b.daseintretenfürdie ZielederArbeiterInnenbewegung,derantifaschistische,antisexistische,antirassistische,demokratischeodergewerkschaftlicheKampfundderKampfgegen die Kriegsgefahr. (www.rote-hilfe.de/ueber-uns/satzung). Praktischheißtdas,dassdieRoteHilfezusammenmitdenAngeklagteneinen ProzessvorbereitetundseinenpolitischenHintergrundderÖffentlichkeitbekanntmacht.DabeikanndieRoteHilfeaufeinbreitesSpektrumvonVertrauensrechtsanwältenausunterschiedlichenpolitischenSpektrenzurückgreifen. DurchSolidaritätsveranstaltungen,SpendensammlungenundZuschüssenaus BeitragsgeldernwerdenfinanzielleBelastungeneinzelnerAngeklagterwieAnwalts-undGerichtskostenvonvielengemeinsamgetragenundimFallehoher GeldstrafenauchUnterstützungzumLebensunterhaltgegeben.Darüberhinaus organisiertdierotehilfeinformationsveranstaltungenzuthemenwierechtshilfe,staatlicherrepressionundpolitischerverfolgungimin-undausland (www.rote-hilfe.de/ueber-uns). DieRoteHilfeengagiertsichzudemimBündnismitBürgerrechtsorganisationengegendieVerschärfungderStaatsschutzgesetzeunddenAbbauvon Grundrechten.ImMai2008gehörtedieRoteHilfegemeinsammitdenParteienDIELINKE.,BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,derSPDundFDPsowie Bürgerrechts-undMenschenrechtsvereinigungenwieAmnestyInternational unddemrepublikanischenanwältinnen-undanwältevereinzudenunterstützerneinerdemonstrationgegeneineverschärfungdesbayerischenversammlungsgesetzesinmünchen.gemeinsammitzahleichengewerkschaftsgliederungenunterzeichnetedierotehilfedenvondergewerkschaftver.di initiiertenaufruf VerhindertdasgeplanteBayerischeVersammlungsgesetz (http://muenchen.verdi.de/aktive_gruppen/kampagne_rettet_die_grundrechte/ infomaterial/data/08_07_14_unterstuetzung-versammlungsfreiheit.pdf). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom21.April2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/1484 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Am12.September2009gehörtedieRoteHilfezudenUnterstützernderBerlinerDemonstration FreiheitstattAngst gegenneueüberwachungsgesetzeder Bundesregierung.DerAufrufzudieserDemonstrationwurdenebenGewerkschaftenundBürgerrechtsorganisationenauchvonderFDP-Bundespartei,den JungenLiberalen,BÜNDNIS90/DIEGRÜNENundderParteiDIELINKE. mitgetragen (www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/304/153/). InihrerMitgliedschaftvertrittdiesichausdrücklichalsströmungsübergreifend definierenderotehilfeeinbreitesspektrumvonaußerparlamentarischtätigen GruppierungenderpolitischenLinkenbiszuMitgliedernderParteiDIE LINKE.unddenJusos.SoriefenimDezember2007rund80Mitgliederund Funktionäre der Jusos ausdrücklich zum Beitritt in die Rote Hilfe auf. DasBundesamtfürVerfassungsschutzlistet ebensowiemehrerelandesämter fürverfassungsschutz dierotehilfeunter linksextremistischebestrebungen undverdachtsfälle auf.dabeiwerdenstellungnahmenderorganisationzitiert. SoheißtesineinerzitiertenBeilagederRotenHilfezurTageszeitungjunge Welt: DieRoteHilfe :EinGroßteilderArbeit,dendieRoteHilfeheutezuleistenhat,istnichtdirektmitKnastundInhaftierungverbunden.Dennochbleibt diesolidaritätmitmenschen,diewegenihrerpolitischenüberzeugungenund AktivitätenimGefängnissitzen,einzentralesAnliegenderRotenHilfe:Knast istimmernochderaugenfälligstehöhepunktstaatlicherrepression.daswegsperrenpolitischermenschen,derversuch,sieallerhandlungsmöglichkeiten zuberaubenundausallengesellschaftlichenzusammenhängenzureißen das istauchheutenochdieletztekonsequenzpolitischerunterdrückung. (Internetseiteder RotenHilfee.V.,27.Februar2008,zit.nach:BundesamtfürVerfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2008, S. 188). EbenfallszitiertwirdausderStellungnahmedesBundesvorstandesderRoten Hilfevom21.Juli2008zumEntwurffürein ZehntesGesetzzurÄnderungdes HessischenGesetzesüberdieöffentlicheSicherheitundOrdnung,dendieRote HilfeaufAnfragederFraktionDIELINKE.füreineAnhörungverfasste.Im VerfassungsschutzwirddabeieineKommentierungderRotenHilfezurgeplantenRegelungzurautomatisiertenErfassungvonKfZ-Kennzeichenzitiert: GeradeangesichtsdesausuferndenErmittlungs-undKriminalisierungseifersgegenüberlinkenoppositionellenGruppenwäremitdemneuenGesetzder massenhaftenaushebelungvongrundrechtentürundtorgeöffnet. (StellungnahmedesBundesvorstandsderRotenHilfevom21.Juli2008,zit.nach:Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2008, S. 189). Vorbemerkung der Bundesregierung DieGefangenenhilfsorganisation RoteHilfee.V. (RH)istkeinehumanitäre, aufdieresozialisierungvonstraftäternausgerichtetesolidaritätsorganisation. IhrZielistesvielmehr,gewaltbereite Linke inihremkampfgegendiebestehendeordnungzustützenundzustärken.dabeiidentifiziertsichdierhnicht nurmitderideologischenzielsetzungderlinksextremistischenstraftäter,sondernauchmitderendurchsetzungmittelsausübungvongewaltauchgegen Personen. 1.TeiltdieBundesregierungweiterhindieimBundesverfassungsschutzbericht 2008enthalteneEinstufungderRotenHilfeunter linksextremistischebestrebungen und Verdachtsfälle? a)wennja,aufwelchetatsächlichenanhaltspunktestütztsichdervorwurf linksextremistischer Bestrebungen? b)wennja,welchetragendenverfassungsgrundsätzewerdendurchdiese tatsächlichen Anhaltspunkte verletzt? c)wennnein,welcheneuebewertungnimmtdiebundesregierungvor,und aufwelchengeändertensachverhaltstütztsichdieseneueeinschätzung?
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1484 DieBundesregierungistnachwievorderAuffassung,dassdieRHlinksextremistische,d.h.verfassungsfeindlicheBestrebungenimSinnedes 4desBundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)verfolgt.DieRHbeeinträchtigtin unterschiedlicherintensitätdiein 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätze. SobekenntsichdieRHohnejedeEinschränkungzuihrerkommunistischenTraditionundbildetbewusstundgewollteinSammelbeckenfür wennauchnicht ausschließlich AnhängerunterschiedlicherkommunistischerundanarchistischerTheorieansätzeunddiesepropagierenderVereinigungenundPersonenzusammenschlüsse.DieRHunterstütztPersonenundOrganisationenausdem linken Spektrum,wennundsoweitsieim gemeinschaftlichenkampf gegen diefreiheitlichedemokratischegrundordnungmitdemgesetzinkonfliktgeratensind.voraussetzungfürdiehilfederrhistunteranderem,dassderbetroffenekeinunrechtsbewusstseinimhinblickaufdasvonihmbegangenestrafbarehandelnzeigt,sondernanderbehauptetenlegitimitätfesthält.dieunterstützungsleistungenderrhumfassennebenfinanziellerhilfeauchdieideelle UnterstützungderTäter,umdieseindieLagezuversetzenundpsychischzuermutigen,den Kampf gegendiebestehendeordnungundderenangeblichen Repressionsapparat sowie poltische Gegner auch weiterhin fortzusetzen. ImRahmenihrer Antirepressionsarbeit nutztdierhjedegelegenheit,das deutscherechtssystem (ExekutiveundJudikative)alsInstrumentder politischenunterdrückung undder Gesinnungsjustiz zudiskreditieren.indem SinnestelltsiepolizeilichesHandelnundgerichtlicheEntscheidungenalswillkürlich,grund-undmenschenrechtswidrigoderalsAufhebungderGewaltenteilungdar.ZugleichwertetsiediegegendiebestehendeOrdnunggerichteten strafbarenhandlungenalsausdruck demokratischen Widerstands.Dabei scheutdierhselbstvorsolidaritätmitinhaftiertenterroristischengewalttätern, insbesondereausder RotenArmeeFraktion (RAF)nichtzurückundrelativiert die von diesen begangenen Gewalttaten. 2.InwieweitsiehtdieBundesregierungdieimBundesverfassungsschutzbericht 2008genannteSelbstdarstellungderRotenHilfeals parteiunabhängige, strömungsübergreifendelinkeschutz-undsolidaritätsorganisation miteinemfokusaufdasaktionsfeld Antirepression als extremistisch oder verfassungsfeindlich an? 3.Welchenderin 4Absatz2desBundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)genanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprichtdiegenannte Selbstdarstellung der Roten Hilfe? 4.InwiefernstelltdiegenannteSelbstdarstellungderRotenHilfeeine gegen diefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoderdiesicherheitdesbundesodereineslandes ( 3Absatz1Nummer1BVerfSchG) gerichtete Bestrebung dar? 5.InwiefernsiehtdieBundesregierungdenimBundesverfassungsschutzbericht2008benanntenArbeitsschwerpunktderRotenHilfe derpolitischen undfinanziellenunterstützungvonangehörigendes,linken Spektrums, wenndieseaus,politischengründen straffälliggewordenodervon,staatlicherrepression betroffensind als extremistisch oder verfassungsfeindlich an?
Drucksache 17/1484 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.Welchemderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprichtderinFrage5genannteArbeitsschwerpunktderRoten Hilfe? AufwelcheGesetzeund/oderGerichtsurteilestützdieBundesregierung 7.InwiefernstelltderinFrage5genannteArbeitsschwerpunktderRoten Hilfeeine gegendiefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoderdiesicherheitdesbundesodereineslandes ( 3Absatz1 Nummer 1 BVerfSchG) gerichtete Bestrebung dar? 8.InwiefernsiehtdieBundesregierungindenimBundesverfassungsschutzbericht2008benanntenweiterenAktivitätenderRotenHilfe derunterstützungvondemonstrationen,organisationvoninformations-unddiskussionsveranstaltungenzudenthemen,rechtshilfe oder,staatliche Repression undderherausgabeentsprechenderschriften als extremistisch oder verfassungsfeindlich an? 9.InwiefernrichtensichdieinFrage8genannteAktivitätenderRotenHilfe gegendiefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoder diesicherheitdesbundesodereineslandes ( 3Absatz1Nummer1 BVerfSchG) gerichtete Bestrebung dar? 10.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzen widersprechen die in Frage 8 genannten Aktivitäten der Roten Hilfe? 11.InwiefernsiehtdieBundesregierungdasimBundesverfassungsschutzbericht2008benannteEngagementderRotenHilfefüreineEinstellungder -129a-VerfahrengegenVerdächtigeder militantenkampagne gegen dasg8-treffen2007inheiligendammals extremistisch oder verfassungsfeindlich an? 12.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprichtdasobengenannteEngagementderRotenHilfefürdie Einstellung der -129a-Verfahren? 13.InwiefernstelltdasobengenannteEngagementderRotenHilfefürdieEinstellungder -129a-Verfahreneine gegendiefreiheitlichedemokratische Grundordnung,denBestandoderdieSicherheitdesBundesodereines Landes gerichtetebestrebungdar ( 3Absatz1Nummer1BVerfSchG)? 14.IstdasEngagementfürdieEinstellungder -129a-VerfahrennachAnsicht derbundesregierunggenerell extremistisch oder verfassungsfeindlich oder nur, weil es von der Roten Hilfe betrieben wird? WelcheGesetzeoderGerichtsurteilestützendieseAuffassung (bitteje Zitat einzeln darlegen)? 15.InwieweitsiehtdieBundesregierungdievomBundesverfassungsschutzbericht2008genanntenvonderRotenHilfeorganisiertenInformationsveranstaltungenzumStuttgarter -129b-ProzessgegenTürkeistämmigelinke AktivistenunddieEinschätzungdiesesVerfahrensals politischerschauprozess als extremistisch oder verfassungsfeindlich an? Wenn ja, welche Gesetze oder Gerichtsurteile stützen diese Auffassung?
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1484 16.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprechendievomBundesverfassungsschutzbericht2008genanntenvonderRotenHilfeorganisiertenInformationsveranstaltungen zum Stuttgarter -129b-Prozess gegen Türkeistämmige linke Aktivisten? 17.InwiefernstellendievomBundesverfassungsschutzbericht2008genanntenvonderRotenHilfeorganisiertenInformationsveranstaltungenzum Stuttgarter -129b-ProzessgegenTürkeistämmigelinkeAktivisteneine gegendiefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoder diesicherheitdesbundesodereineslandes gerichtetebestrebungdar ( 3 Absatz1 Nummer 1BVerfSchG)? 18.InwieweitsiehtdieBundesregierungdieimBundesverfassungsschutzbericht2008benannteAgitationderRotenHilfegegendie repressiveentwicklung indeutschlandals extremistisch oder verfassungsfeindlich an? 19.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprichtdievomBundesverfassungsschutzbericht2008genannte Agitation gegen die repressive Entwicklung in Deutschland? 20.InwiefernstelltdasvomBundesverfassungsschutzbericht2008genannte AgitierenderRotenHilfegegendie repressiveentwicklung indeutschlandeine gegendiefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoderdiesicherheitdesbundesodereineslandes gerichtetebestrebung dar ( 3 Absatz 1 Nummer 1 BVerfSchG)? 21.IstdieimBundesverfassungsschutzbericht2008genannteAgitationgegen die repressiveentwicklung indeutschlandnachansichtderbundesregierunggenerell extremistisch oder verfassungsfeindlich odernur, weil sie von der Roten Hilfe betrieben wird? WelcheGesetzeoderGerichtsurteilestützendieseAuffassung (bittejezitat einzeln darlegen)? 22.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprechendieimBundesverfassungsschutzbericht2008genannten Zitate der Roten Hilfe (bitte für jedes Zitat einzeln darlegen)? 23.SinddieimBundesverfassungsschutzbericht2008zitiertenÄußerungen nachansichtderbundesregierunggenerell extremistisch oder verfassungsfeindlich odernur,weilsievonderrotenhilfevorgebrachtwerden? WelcheGesetzeoderGerichtsurteilestützendieseAuffassung (bitteje Zitat einzeln darlegen)? 24.InwiefernstellendieobengenanntenZitatederRotenHilfeeine gegendie freiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoderdiesicherheit desbundesodereineslandes ( 3Absatz1Nummer1BVerfSchG)gerichteteBestrebungdar (bittefürjedesderbeidenzitateeinzelndarlegen)? DieFragen2bis24werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet:
Drucksache 17/1484 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FürdieEinschätzungeinerOrganisationalsextremistischkommtesaufdieGesamtschauallerdazuvorliegendentatsächlichenAnhaltspunktean.Nichtentscheidendisthingegen,objedeAktivitätundÄußerungfürsichalleinbetrachtet dieklassifizierungalsextremistischrechtfertigt.einebewertungalsextremistischistauchdannstatthaft,wenndievorliegendenanhaltspunktelediglich einenteilbereichderzielsetzungen,äußerungenundaktivitätenderorganisationundihrermitgliederbetreffen.auchbemisstsichdiebewertungdervorliegendenanhaltspunktenichtalleinanhanddereigenendarstellungseitensder Organisation,sondernanhanddesGesamterscheinungsbildeswieessichbei vernünftigerbetrachtungdarstellt.imhinblickaufdierhführtdiesimergebniszudereinschätzung,dassessichhierbeiumeineextremistischeorganisationhandelt.imübrigenwirdaufdievorbemerkungundantwortzufrage1 verwiesen. 25.WelchesGesetzund/oderwelcheGerichtsurteileerlaubendemVerfassungsschutznachAnsichtderBundesregierung,derRotenHilfedieim Bundesverfassungsschutzbericht2008genanntenZitateöffentlichvorzuwerfenunddieRoteHilfemitVerweisaufsolcheZitatealsextremistisch undverfassungsfeindlichzubezeichnen (bittefürjedeszitateinzelndarlegen)? DieBerichtspflichtendesBundesamtesfürVerfassungsschutzergebensichaus 16BVerfSchG.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungundAntwortzuFrage1 verwiesen. 26.SindimBundesverfassungsschutzbericht2008genanntenZitatederRoten HilfenachAnsichtderBundesregierungdurchdasimGrundgesetzgarantierte Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt? a) Wenn nein, warum nicht (bitte für jedes Zitat einzeln darlegen)? b)aufwelchegesetzeundgerichtsurteilestütztsichdiebundesregierung bei dieser Auffassung (bitte genaue Fundstelle angeben)? 27.WirddieBundesregierungsicherstellen,dassderVorwurfderVerfassungsfeindlichkeitderRotenHilfeinZukunftnichtmehrmitdenobengenannten oder vergleichbaren Zitaten begründet wird? Wenn nein, warum nicht? DiegenanntenZitatesindnachAnsichtderBundesregierungvomSchutzbereichdesRechtsauffreieMeinungsäußerungumfasst.Meinungengenießenden SchutzdesArtikels5Absatz1desGrundgesetzes (GG),ohnedassesdabeiauf derenbegründetheit,werthaltigkeitoderrichtigkeitankäme.geschütztsind damitgrundsätzlichauchextremistischemeinungen.allerdingsschließtdas RechtauffreieMeinungsäußerungausArtikel5Absatz1GGnichtaus,dass öffentlicheäußerungenvondenverfassungsschutzbehördenimrahmenihrer gesetzlichenaufgabenerfüllungaufextremistischeinhalteausgewertetwerden. 28.InwieweitisteineMitgliedschaftoderFunktionärstätigkeitinderRoten Hilfe mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst vereinbar? DieZugehörigkeitzueineralslinks-oderrechtsextremistischeinzuschätzenden OrganisationundderenUnterstützungkannimEinzelfallfürfehlendeVerfassungstreueunddamitgegeneineBeschäftigungimöffentlichenDienstsprechen.EskommtaberstetsaufdasgesamtePersönlichkeitsbildundaufdieUmständedesjeweiligenEinzelfallsan.PauschaleAussagenzurVereinbarkeit
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1484 einermitgliedschaftinderrhundeinertätigkeitimöffentlichendienstlassen sich insofern nicht treffen. 29.WirdesalsDienstvergehengewertet,fallssicheinBeamterdievomBundesverfassungsschutzbericht2008zitiertenMeinungenderRotenHilfezu eigen macht? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen? BeamtebegeheneinDienstvergehen,wennsieschuldhaftdieihnenobliegenden Pflichtenverletzen.AußerhalbdesDienstesistdiesesnurdanneinDienstvergehen,wenndiePflichtverletzungnachdenUmständendesEinzelfallsinbesonderemMaßegeeignetist,dasVertrauenineinerfürihrAmtoderdasAnsehendesBeamtentumsbedeutsamenWeisezubeeinträchtigen (vgl. 77Absatz1 desbundesbeamtengesetzes BBG und 47Absatz1desBeamtenstatusgesetzes BeamtStG). BeamtemüssensichdurchihrgesamtesVerhaltenzurfreiheitlichendemokratischenGrundordnungimSinnedesGrundgesetzesbekennenundfürderen Erhaltungeintreten;beipolitischerBetätigunghabensiedieMäßigungundZurückhaltungzuwahren,diesichausihrerStellunggegenüberderAllgemeinheit undausderrücksichtaufdiepflichtenihresamtesergeben ( 60BBG, 52 und53beamtstg).diesepolitischetreuepflichtgehörtzudengrundpflichten derbeamten.nachderrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtssinddas bloßehabeneinerüberzeugungundbloßemitteilungenhierüberkeineverletzungdertreuepflicht.eindienstvergehenliegtnurvor,wennbeamteausihrerpolitischenüberzeugungfolgerungenfürihreeinstellunggegenüberder verfassungsmäßigenordnungderbundesrepublikdeutschland,fürdieartder ErfüllungihrerDienstpflichten,fürdenUmgangmitihrenMitarbeiternoderfür politischeaktivitätenimsinneihrerpolitischenüberzeugungziehen (vgl. BVerfGE39,334 [350f.]).ObeinDienstvergehenvorliegt,mussgegebenenfallsvondenzuständigenDisziplinarbehördenundGerichtenunterBerücksichtigungallermaßgeblichenUmständedesEinzelfallsunddesPersönlichkeitsbildes des Beamten beurteilt werden. 30.InwieweitsiehtdieBundesregierunginderMitgliedschaftoderFunktionärstätigkeitinderRotenHilfeeinenHinderungsgrundfürAuftritteder betreffenden Personen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen? DieEntscheidungskriterienfürdenAuftrittbestimmterPersonenimöffentlichrechtlichenFernsehenobliegendenFernsehanstalten,dieinsoweitdenSchutz derrundfunkfreiheitausartikel5absatz1gggenießenundimrahmender landesgesetzlichenvorgabeneigenständigüberausrichtung,inhaltundform ihrersendungenbestimmen.diebundesregierungnimmtzuindiesemzusammenhang ergangenen Entscheidungen der Fernsehanstalten keine Stellung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333