auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8566

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8566 Zunehmende Anwendung der automatisierten Kontenabfrage Vorbemerkung der Fragesteller Seitdem1.April25istesBehördenwiedenSozial-undFinanzämtern oderauchdenarbeitsagenturenmöglich,kontostammdatenvonbürgerinnen undbürgernüberdasbundeszentralamtfürsteuern (BZSt)oderdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)abzurufen.ZudenKontostammdatenzählenzumeinendieKontonummer,dasEröffnungs-bzw.AuflösungsdatumeinesKontos,zumanderenaberauchName,Anschrift,Geburtsdaten,vorhandeneBausparverträgeundWertpapierdepotsderKontoinhaber.AlledeutschenBankenundSparkassensindverpflichtet,diese InformationenineinerDatenbankabzulegenundunterniedrigendatenschutzrechtlichen Standards den benannten Behörden bereitzustellen. AuchwennKontoständeund-bewegungenbishernichtdurchdenautomatisiertenKontenabrufeingesehenwerdenkönnen,nutzendieBehördendie erworbeneninformationen,umrückschlüsseaufdieeinkünftederbetroffenen zu ziehen. Zielistdabei,dieAufdeckungbisherverschwiegenerKapitaleinkünfte,wobei derautomatisiertekontenabrufeinerseitszurförderungvonsteuerehrlichkeit beitragenundandererseitssozialleistungsmissbrauch,wirtschaftskriminalität undschwarzarbeiteindämmensoll.dahergeratennichtnursogenanntebesserverdiener,sondernauchempfängerinnenundempfängervonsozialhilfe, Wohngeld,Erziehungsgeld,UnterhaltssicherungoderBAföGindasKontrollraster der Behörden. Am12.Januar212wurdedurchdieBerichterstattungder NeueOsnabrücker Zeitung bekannt,dassbehördendenautomatisiertenkontenabruf welcher ursprünglicheinmalalsinstrumentzurbekämpfungvonschwerenverbrechen undterrorismusgedachtwarunddessenanwendungvombundesverfassungsgerichtaufausnahmefällebeschränktwurde immerhäufigerdurchführen.sowurdenimjahrdiekontostammdatenvonrund63bürgerinnenundbürgernabgefragt,waseinenanstiegvonrund1prozentgegenüberdemvorjahrbedeutet.imvergleichzumeinführungsjahr25lässtsich sogar eine Steigerung der Abfragen um circa 7 Prozent ausmachen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom21.Februar212 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DasBundesverfassungsgericht (BVerfG)hatinseinergrundlegendenEntscheidungzumKontenabrufverfahrenvom13.Juni (BVerfGE118,168;BStBl IIS.896)ausdrücklichbestätigt,dassdiegesetzlichenKontenabrufmöglichkeitennach 24cdesKreditwesengesetzes (KWG)und 93bi.V.m. 93 Absatz7und8derAbgabenordnung (AO)GemeinwohlbelangenvonerheblicherBedeutungdienen,nämlicheinergleichmäßigenBesteuerung,derBekämpfungdesSozialleistungsbetrugssowiederwirksamenStrafverfolgungund RechtshilfeinStrafsachen.InsoweitsindauchnachAuffassungdesBVerfGdie miteinemkontenabrufverbundeneneingriffeindasinformationelleselbstbestimmungsrecht der Betroffenen gerechtfertigt. Einebensowirksamer,denBetroffenenaberwenigerbelastenderWeg,beiunzureichenderMitwirkunganeinerhinreichendenAufklärungeinenfürdieStrafverfolgungoderSteuererhebungodersozialbehördlicheÜberprüfungerforderlichenÜberblicküberseinenKontenbestandzuerlangen,istauchnachAuffassungdesBVerfGnichtersichtlich.DieNachteile,diedemvoneinemKontenabrufBetroffeneninfolgedesAbrufsdrohen,führenangesichtsderverfolgten ZielenichtzurUnangemessenheitderRegelungenin 24cKWGund 93b i.v.m. 93Absatz7und8AO.DieGestaltungderEinschreitschwellenindiesenNormenwahrtauchdenGrundsatzderVerhältnismäßigkeit.DieVorschriftenermächtigennämlichinsbesonderenichtzuanlasslosenRoutineabrufen. InweiterenEntscheidungendesBVerfGunddesBundesfinanzhofs (BFH) wurdezudembestätigt,dassdiesteuerlichekontenabrufmöglichkeitiminteressedernachartikel3desgrundgesetzesgebotenengleichmäßigkeitderbesteuerungerforderlichist.zurgleichmäßigkeitbeiderbesteuerunggehören abernichtnurermittlungsmöglichkeitenderfinanzbehördenzurfestsetzung dergesetzlichentstandenensteuer,sondernaucheffektiveermittlungsmöglichkeitenimvollstreckungsverfahrenbeisäumigensteuerzahlern.diekontenabrufmöglichkeitderfinanzbehördenbeidervollstreckungrückständiger Steuern hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. EinschränkungendersteuerlichenKontenabrufmöglichkeit,diedenreduzierten ErmittlungsbefugnissenderFinanzbehördenRechnungtragen,sindaber zwischenzeitlichbereitserfolgt.sowurdeausanlassdereinführungeiner AbgeltungsteueraufKapitalerträgeimRahmendesUnternehmensteuerreformgesetzesdiesteuerlicheKontenabrufmöglichkeitaufdenab1.Januar reduziertenermittlungsbedarfbegrenzt.zudemwurdeimsteuervereinfachungsgesetzanlässlichderaufhebungdes 2Absatz5bSatz2desEinkommensteuergesetzes (EStG)auchdiemitdermitWirkungabdemVeranlagungszeitraum212aufgehobenenRegelungverbundeneKontenabrufmöglichkeit ( 93 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 AO) aufgehoben. EineweiteregesetzlicheReduzierungdersteuerlichenKontenabrufmöglichkeit istvordemhintergrunddesverfassungsrechtlichenauftragsderfinanzbehörden,diesteuerngleichmäßigfestzusetzenundzuerheben (undbeisäumigen Steuerzahlern auch zu vollstrecken), nicht vertretbar. IndenletztenJahrenistzwareinAnstiegderKontenabrufedurchdiehierzubefugtenBehörden (insbesonderestrafverfolgungsbehördenundfinanzbehörden) zuverzeichnen.diesspiegeltabernurdentatsächlichenermittlungsbedarf, denninderanfangszeitdeskontenabrufverfahrenshindertendietechnischen Rahmenbedingungen eine sachgerechte Nutzung der Kontenabrufmöglichkeit. DieKontenabrufmöglichkeitwurdedurchdenGesetzgeberseitderEntscheidungdesBVerfGimÜbrigenauchaufandereZweckeundBehördenausgedehnt: MitGesetzvom29.Juli (BGBl.IS.2258)wurdein 82lAbsatz1der Zivilprozessordnung (ZPO)u.a.bestimmt,dassGerichtsvollzieherabdem 1.Januar213dasBZStumeinenKontenabrufersuchenkönnen,wennder

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8715 SchuldnerseinerPflichtzurAbgabederVermögensauskunftnichtnachkommtoderwennbeieinerVollstreckungindiedortaufgeführtenVermögensgegenständeeinevollständigeBefriedigungdesGläubigersvoraussichtlichnichtzuerwartenist.EinKontenabrufistdabeinurzulässig,soweitdies zurvollstreckungerforderlichistunddiezuvollstreckendenansprüchemindestens 5 Euro betragen. MitGesetzvom23.Mai (BGBl.IS.898)wurdein 17desAuslandsunterhaltsgesetzes (AUG)u.a.bestimmt,dassdasBundesamtfürJustizals zentralebehördedasbzstersuchendarfeinenkontenabrufdurchzuführen, wenndieunterhaltsforderungtituliertistundderschuldnersichweigert, aufverlangenderzentralenbehördeauskunftüberseineinkommenund Vermögenzuerteilen,oderwennbeieinerVollstreckungindievomSchuldnerangegebenenVermögensgegenständeeinevollständigeBefriedigungdes Gläubigers nicht zu erwarten ist. MitGesetzvom7.Dezember (BGBl.IS.2576)wurdein 8aAbsatz2a desbundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG),in 4aSatz1desGesetzesüberdenmilitärischenAbschirmdienst (MAD-Gesetz)undin 2aSatz1 desgesetzesüberdenbundesnachrichtendienst (BND-Gesetz)bestimmt, dassderbundesverfassungsschutz,dermilitärischeabschirmdienstundder BundesnachrichtendienstunterdendortbestimmtengesetzlichenVoraussetzungendasBZStumeinenKontenabrufersuchendürfen. DerRegierungsentwurfeinesUnterhaltsvorschussentbürokratiesierungsgesetzesvom3.Dezember (Bundesratsdrucksache844/11)siehtzudemeine Änderungdes 6desUnterhaltsvorschussgesetzes (UVG)vor,wonachdiefür denunterhaltsvorschusszuständigenstellenzurdurchführungdesrückgriffs nach 7UVGkünftigdasBZStumeinenKontenabrufersuchendürfen,wenn einvorherigesauskunftsersuchenandenmöglicherweiseunterhaltspflichtigen Elternteil nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. 1.WievieleKontostammdatensätzewurdenseitEinführungderautomatisiertenKontenabfrageimJahr25abgerufen (bittenachjahrenundanzahl der Abrufe aufschlüsseln)? DasVerfahrenzumautomatisiertenAbrufvonKontoinformationennach 24c deskreditwesengesetztesdurchdiebafinwurdezum1.april23eingeführt. Seitdem1.April25darfauchdasBZStnach 93bi.V.m. 93Absatz7 und 8 der Abgabenordnung Kontenabrufe durchführen. Kontenabrufe der BaFin DieAnzahlderabgerufenenStammdatensätzewirdinderBaFinnichtstatistisch erfasst.statistischerfasstwirdjedochdieanzahlderabgerufenenkonten.die Anzahldervom1.Januar25bis31.DezembervonderBaFindurchgeführtenAbrufeundabgerufenenKontenistdernachfolgendenTabellezuentnehmen: JahrAbrufeAbgerufene Konten

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode JahrAbrufe Kontenabrufe durch das BZSt DasBZSthatfürdievergangenenJahredieAnzahlderdurchgeführtenKontenabrufe,nichtaberdiederabgerufenenKontenbzw.Kontenstammdatensätze statistischerfasst.dieanzahlderseitdem1.april25biszum31.dezember vombzstdurchgeführtenabrufeistdernachfolgendentabellezuentnehmen: 2.InwelchenFällenundunterwelchenVoraussetzungenhatdasBZStZugriff auf die Kontostammdaten der Kunden von Banken und Sparkassen? DiegesetzlichenGrundlagenzurDurchführungvonKontenabrufersuchen durchdasbzstergebensichaus 93bi.V.m. 93Absatz7und8AO,ggf.in Verbindung mit weiteren Bundesgesetzen: a)nach 93Absatz7Satz1AOisteinautomatisierterAbrufvonKontoinformationennach 93bAOdurchdasBZStaufErsuchenvonFinanzbehörden dassindhiernamentlichdiehauptzollämter,diefinanzämter,diefamilienkassen und das BZSt selbst nur zulässig, soweit 1.derSteuerpflichtigeeineSteuerfestsetzungnach 32dAbsatz6desEinkommensteuergesetzes (EStG) beantragt oder 2.dieKapitalerträgeindenFällendes 2Absatz5bSatz2EStGeinzubeziehensind (Hinweis:diesgiltletztmalsfürdenVeranlagungszeitraum ) undderabrufindiesenfällenzurfestsetzungdereinkommensteuererforderlich ist oder der Abruf erforderlich ist 3.zurFeststellungvonEinkünftennachden 2und23Absatz1EStGin Veranlagungszeiträumen bis einschließlich des Jahres oder 4.zurErhebung (einschließlichdervollstreckung)vonbundesgesetzlich geregelten Steuern oder 5.der Steuerpflichtige zustimmt. IndiesenFällendarfdieimEinzelfallzuständigeFinanzbehördedasBZStersuchen,beidenKreditinstituteneinzelneDatenausdennach 93bAbsatz1 AOzuführendenDateienabzurufen,wenndiesimEinzelfallzurSachaufklärungerforderlichist. b)soweitdengemeindendieverwaltungderrealsteuern (Gewerbesteuerund Grundsteuer)übertragenwordenist,dürfensieunterdenvorgenanntenVoraussetzungendes 93Absatz7Satz1AOhinsichtlichdieserSteuerndas BZStersuchen,beidenKreditinstituteneinzelneDatenausdennach 93b Absatz 1 AO zu führenden Dateien abzurufen ( 93 Absatz 7 Satz 2 AO).

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8715 c) Nach 93 Absatz 8 Satz 1 AO dürfen die für die Verwaltung dergrundsicherungfürarbeitsuchendenachdemzweitenbuchsozialgesetzbuch (SGB II), der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), derausbildungsförderungnachdembundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG), deraufstiegsfortbildungsförderungnachdemaufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) zuständigenbehördendasbzstumeinenkontenabrufersuchen,soweit dieszurüberprüfungdesvorliegensderanspruchsvoraussetzungenerforderlichistundeinvorherigesauskunftsersuchenandenbetroffenennicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. d)füranderezweckeistnach 93Absatz8Satz2AOeinKontenabrufdurch dasbzstnurzulässig,soweitdiesdurcheinbundesgesetzausdrücklichzugelassen ist. Entsprechende Regelungen enthalten bislang folgende Gesetze: Unterdenin 17Absatz1Satz1desAuslandsunterhaltsgesetzes (AUG) genanntenvoraussetzungendarfdasbundesamtfürjustizseitdas BZStzumZweckderAnerkennung,VollstreckbarerklärungundVollstreckungeinesTitelsersuchen,einenKontenabrufgemäß 93bAbsatz1 AO nach vorheriger Androhung vorzunehmen. In 8aAbsatz2adesBundesverfassungsschutzgesetzesistbestimmt, dassdasbundesamtfürverfassungsschutzabjanuar212dasbzstim Einzelfallersuchenkann,diein 93bAbsatz1AObezeichnetenDaten abzurufen,soweitdieszursammlungundauswertungvoninformationen erforderlichist. 4aSatz1desGesetzesüberdenmilitärischenAbschirmdienstund 2aSatz1desGesetzesüberdenBundesnachrichtendienst bestimmen, dass 8a Absatz 2a BVerfSchG entsprechend gilt. Nach 82lderZivilprozessordnungkönnendieGerichtsvollzieherab dem1.januar213zurdurchsetzungprivatergeldforderungendas BZSt ersuchen, die in 93b Absatz 1 AO bezeichneten Daten abzurufen. DieVerantwortungfürdieZulässigkeitdesDatenabrufsundderDatenübermittlung trägt der Ersuchende, nicht das BZSt ( 93b Absatz 3 AO). 3.DieDatensätzewievielerBürgerinnenundBürgerwurdenseitderEinführungderautomatisiertenKontenabfrageindenJahren25bis212vom BZSt abgerufen? WegenderZahldervom1.April25biszum31.Januar212durchdasBZSt durchgeführtenkontenabrufewirdaufdieantwortzufrage1verwiesen.die AnzahlderBürgerinnenundBürger,derenKontostammdatenvomBZStabgerufen werden, wird nicht statistisch erfasst. 4.InwelchenFällenundunterwelchenVoraussetzungenhatdieBaFin ZugriffaufdieKontostammdatenderKundenvonBankenundSparkassen? DienachfolgendeTabellegibtAufschlussdarüber,aufwelchergesetzlichen GrundlageunterwelchenVoraussetzungendieBaFinfürsichoderfürDritte

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode KontoinformationenimautomatisiertenVerfahrenabrufendarfbzw.abzurufen hat: RechtsgrundlageZweck/VoraussetzungAbfrageberechtigter 24c Absatz2 KWG Erfüllung von aufsichtlichen Aufgaben nach BaFin dem KWG oder GwG, insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Bankgeschäfte oder FinanzdienstleistungenoderdenMissbrauch der Institute durch Geldwäsche oder betrügerische Handlungen zu Lasten der Institute 83b Absatz8 VAG Erfüllung von aufsichtlichen Aufgaben nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG), insbesondereimhinblickaufunerlaubtbetriebene Versicherungsgeschäfte die zuständige Aufsichtsbehörde, also die BaFin oder eine aufsichtsführende Landesbehörde (letzteres ist in der Praxis noch nicht vorgekommen) 24c Absatz3 Satz 1 Nummer 1 KWG 24c Absatz3 Satz 1 Nummer 2 KWG 24c Absatz3 Satz 1 Nummer 3 KWG 1 Absatz3 Satz 3 GwG Erfüllung aufsichtlicher Aufgaben unter den Voraussetzungen des 24c Absatz 2 KWG Leistung internationaler Rechtshilfe in Strafsachen; Verfolgung und Ahndung von Straftaten Es muss ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet sein oder ein konkretes Rechtshilfeersuchen vorliegen. Erfüllung der sich aus dem AWG oder Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften ergebenden Aufgaben im ZusammenhangmitderEinschränkungvonWirtschaftsoder Finanzbeziehungen Erfüllung von Aufgaben nach 1 Absatz 1 und2gwg,alsounterstützungderpolizeien des Bundes und der Länder bei der VerhütungundVerfolgungderGeldwäscheundder Terrorismusfinanzierung sowie ZusammenarbeitundInformationsaustauschmitdenfür die Verhütung und Verfolgung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständiger Zentralstellen anderer Staaten Aufsichtsbehörden gemäß 9 Absatz1Satz4Nummer2KWG,also kraft Gesetzes oder im öffentlichen AuftragmitderÜberwachungvonInstituten, Investmentgesellschaften, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen,derFinanzmärkteoderdes Zahlungsverkehrs betraute Stellen; zu denkenisthierandiein 16Absatz2 desgeldwäschegesetzes (GwG)neben der BaFin genannten Stellen, soweit sie aufsichtliche Aufgaben nach dem GwG wahrnehmen, also z. B. berufsständische Kammern und Gewerbeaufsichtsämter; in der Praxis sind derartige Abrufe noch nicht erfolgt Die für die Leistung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen sowie im Übrigen für die Verfolgung und Ahndung von Strafsachen zuständigen Behörden und Gerichte, also insbesondere Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Steuerfahndungsstellen, Hauptzollämter, ordentliche Gerichte, Bundesamt für Justiz BundesministeriumfürWirtschaftund Technologie Bundeskriminalamt Zentralstellefür Verdachtsmeldungen

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8715 DerAbrufvonKontostammdatenmusszurErfüllungderjeweiligenAufgabe erforderlichsein.diesebeurteilungobliegtnach 24cAbsatz3Satz4KWG dem Bedarfsträger. Beirund98ProzentallerAuskunftsersuchennach 24cKWGhandeltessich um solche nach 24c Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 KWG (s. o.). 5.DieDatensätzewievielerBürgerinnenundBürgerwurdenseitEinführungderautomatisiertenKontenabfrageindenJahren25bis212von derbafin abgerufen? WegenderZahldervom1.April25biszum31.Dezemberdurchdie BaFindurchgeführtenKontenabrufewirdaufdieAntwortzuFrage1verwiesen. DieAnzahlderBürgerinnenundBürger,derenKontostammdatenvonderBaFin abgerufen werden, wird nicht statistisch erfasst. 6.HabennebendemBZStundderBaFinnochweitereBehördenundInstitutionendirektenZugriffaufKundendatenderBankenundSparkassen? Wenn ja, welche, und auf welcher gesetzlichen Grundlage? EsgibtnurzweiAbfragestellen,dieautomatisiertKontoinformationenausden vondenkreditinstitutennach 24cKWGund 93bAbsatz1AOzuführendenDateienabrufenkönnen,nämlichdasBZStunddieBaFin.DasZentrum fürinformationsverarbeitungundinformationstechnik diesistderzentraleit- DienstleisterderBundesfinanzverwaltung isthierbeialstechnischerdienstleisterfürdiebeidenvorgenanntenbehördenzuständig.abgerufenwerden könnendabeinurdiesogenanntenkontostammdaten,keinebewegungsdaten und keine Kontostände. 7.WelcheBehördenundInstitutionenhabenaufwelchergesetzlichen GrundlagedasRecht,dieAbrufevonKontostammdatenüberBZStund BaFinvorzunehmen (bittenachbehördebzw.institution,gesetzliche Grundlage, bestehende Voraussetzungen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. 8.ZuwelchemZweckkönnenwelcheBehördenundInstitutionenunter welchenvoraussetzungendieabrufevonkontostammdatenüberbzst vornehmenlassen (bittenachbehördebzw.institution,zweck,voraussetzungen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9.ZuwelchemZweckkönnenwelcheBehördenundInstitutionenunter welchenvoraussetzungendieabrufevonkontostammdatenüberdie BaFinvornehmenlassen (bittenachbehördebzw.institution,zweck, Voraussetzungen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 1.WelcheBehördenundInstitutionenhabenindenJahren25bis212 wieoftüberweneineabfragevonkontostammdatenvorgenommen

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (bittenachjahren,behördebzw.institution,bzst,bafin,anzahlder vorgenommenen Kontoabrufe aufschlüsseln)? Kontenabrufe der BaFin EineStatistik,diedarüberAuskunftgibt,wievieleAbrufersuchenjeBehörde seit25vonderbafinbearbeitetwurden,liegtnichtvor.wennüberhaupt,so könntesieimnachhineinauchnurmitunverhältnismäßiggroßemaufwandermitteltwerden.esliegtjedocheinestatistikzuraufteilungderabrufeaufdie unterschiedlichenartenvonbedarfsträgernvor.diesewirdjährlichimjahresberichtderbafinveröffentlicht.dienachfolgendestatistikgibteinengesamtüberblicküberdiejahre25bis.für212liegennochkeinezahlen vor. BedarfsträgerJahrAbrufe BaFin Polizeibehörden25 Finanzbehörden25 Staatsanwaltschaften25 Zollbehörden25 Sonstige Bedarfsträger

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8715 BedarfsträgerJahrAbrufe Insgesamt: Kontenabrufe durch das BZSt EineStatistik,diedarüberAuskunftgibt,wievieleAbrufersuchenjeBehörde seit25vombzstbearbeitetwurden,liegtnichtvor.wennüberhaupt,so könntesieimnachhineinnurmitunverhältnismäßiggroßemaufwandermittelt werden. AusdernachfolgendenTabelleergibtsichfür25biseineAufteilung derbeimbzsteingegangenenabrufersuchenaufdieunterschiedlichenarten vonbedarfsträgern (deshalbsinddiesefallzahlennichtidentischmitdeninder AntwortzuFrage1genanntenAbrufersuchen).AbenthältdieTabelledie FallzahlenfürdievomBZStfürdieunterschiedlichenArtenderBedarfsträger durchgeführten Kontenabrufe. BedarfsträgerJahrAbrufersuchen bzw. Kontenabrufe Finanzämter BZSt25 Zollbehörden25 Familienkassen

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BedarfsträgerJahrAbrufersuchen Gemeinden in Realsteuer-Angelegenheiten nach 93 Absatz 7 Satz 2 AO (erst ab ) Bedarfsträgernach 93Absatz8 AO (25 bis undifferenziert) 25 Bedarfsträgernach 93Absatz8 AO (ab differenziert): Arbeitsagenturen (SGB II) Sozialbehörden (SGB XII) BaFöG-Ämter Wohngeldstellen Aufstiegsförderung Bundesamt für Justiz (erst ab ) bzw. Kontenabrufe FürdenBundesverfassungsschutz,denMilitärischenAbschirmdienstundden BundesnachrichtendiensthatdasBZStbislangnochkeineKontenabrufedurchgeführt.KontenabrufefürGerichtsvollziehersinderstabdem1.Januar213 möglich. 11.InwelcherFormmussdieDatenbank,indenenBankenundSparkassen die Kontostammdaten ihrer Kunden speichern, geführt werden? DieDatenmüssensogespeichertundfürdenautomatisiertenAbrufdurchdas BZStoderdieBaFinbereitgehaltenwerden,dasssiedengesetzlichenAnforderungendes 24cKWGunddes 93bAOentsprechen.Nähereswirdineiner Schnittstellenspezifikation (SSP)geregelt,diedasBZStunddieBaFinunterBeteiligungderKreditwirtschaftaufderGrundlagedergesetzlichenErfordernisse festgelegthaben.diebafinhatdieschnittstellenspezifikationzumkonten-

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/8715 abrufverfahren,version3.1mitrundschreiben6/ (GW)unddieVersion 3.2.1mitRundschreiben2/ (GW)denbetroffenenKreditinstitutenübermittelt.DieSchnittstellenspezifikationwirdausSicherheitsgründenanderweitig nicht veröffentlicht. 12.DurchwenwerdendieDatenbanken,indenenBankenundSparkassen diekontostammdatenihrerkundenspeichern,verwaltet (bittenachbank bzw. Sparkasse und jeweilige Verwaltung aufschlüsseln)? Dienach 24cKWGund 93bAOfürdenautomatisiertenAbrufvonKontoinformationenzuführendenDateienwerdenvondenVerpflichteteninder Regelübersog.Mehrmandantendienstleistervorgehalten.Insgesamtgibtes achtbetreiber.einedetailliertelistederamkontenabrufbeteiligtenkreditinstituteliegtderbundesregierungnichtvor.ausgründendessteuergeheimnisses ( 3 AO) dürfte sie auch nicht veröffentlicht werden. 13.ErfahrendiebetroffenenBankkundenvomAbrufenihrerKontostammdaten? a) Wenn ja, wann, und in welchem Umfang? b) Wenn nein, warum nicht? DieVerantwortungfürdieZulässigkeitdesDatenabrufsundderDatenübermittlung,aberauchfürdieInformationdesBetroffenenvorundnacheinem KontenabruftragenderBedarfsträger,nichtdasBZStoderdieBaFin ( 93b Absatz3AO; 24cAbsatz3Satz4KWG).DeshalbrichtetsichdieInformationspflichtnachdemfürdiejeweilshandelndeBehördemaßgeblichen,insbesondereaufweiteremöglicheErmittlungsmaßnahmenbezogenenVerfahrensrecht (z.b.akteneinsichtsrechtnach 147derStrafprozessordnungundAuskunftsrechtenachdemBundesdatenschutzgesetz BDSG oderentsprechenden Datenschutzgesetzen der Länder). BeiKontenabrufendurchdasBZStnach 93Absatz7und8AObestimmt 93 Absatz 9 AO ausdrücklich, dass voreinemabrufersuchenderbetroffenedurchdenbedarfsträgeringeeigneterweise (ggf.auchinallgemeinerform)aufdiemöglichkeiteineskontenabrufs hinzuweisen ist und nachdurchführungeineskontenabrufsderbetroffenevomersuchenden über die Durchführung eines Kontenabrufs zu benachrichtigen ist. EinHinweisvoreinemKontenabrufbzw.eineBenachrichtigungnacheinem Kontenabrufunterbleibenallerdingsnach 93Absatz9Satz3AO (analog 19 Absatz4 BDSG), soweit 1.siedieordnungsgemäßeErfüllungderinderZuständigkeitdesErsuchenden liegenden Aufgaben gefährden würden, 2.siedieöffentlicheSicherheitoderOrdnunggefährdenodersonstdemWohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würden oder 3.dieTatsachedesKontenabrufsnacheinerRechtsvorschriftoderseinemWesennach,insbesonderewegenderüberwiegendenberechtigtenInteressen eines Dritten, geheim gehalten werden muss und deswegen das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss. BeiKontenabrufenimBesteuerungsverfahrennach 93Absatz7AOgilt nachdennummern2.7und2.8desanwendungserlasseszu 93zusätzlich Folgendes:

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode HatsichdurcheinenKontenabrufherausgestellt,dassKontenoderDepots vorhandensind,diederbeteiligteaufnachfragenichtangegebenhat,ister überdasergebnisdeskontenabrufszuinformieren ( 93Absatz9Satz2 AO).HierbeiistderBeteiligtedaraufhinzuweisen,dassdieFinanzbehörde dasbetroffenekreditinstitutnach 93Absatz1Satz1AOumAuskunftersuchenkann,wennihreZweifeldurchdieAuskunftdesBeteiligtennicht ausgeräumt werden. WürdedurcheinevorhergehendeInformationdesBeteiligtenderErmittlungszweckgefährdet ( 93Absatz9Satz3Nummer1AO) diesistz.b. beikontenermittlungenimvollstreckungsverfahrenderfall oderergibt sichausdenumständendeseinzelfalles,dasseineaufklärungdurchden Beteiligtenselbstnichtzuerwartenist,kannsichdieFinanzbehördenach 93Absatz1Satz1AOauchunmittelbarandiebetreffendenKreditinstitutewendenbzw.andereerforderlicheErmittlungsmaßnahmenergreifen. IndiesenFällenistderBeteiligteabernachträglichüberdieDurchführung des Kontenabrufs zu informieren. WurdendieAngabendesBeteiligtendurcheinenKontenabrufbestätigt,ist derbeteiligtegleichwohlüberdiedurchführungdeskontenabrufszuinformieren,z.b.durcheineerläuterungimsteuerbescheid: EswurdeeinKontenabruf nach 93 Absatz 7 AO durchgeführt. Kontenabrufe durch die BaFin SoweitdieBaFinselbstermittelndeBehördeist,richtensichdieAuskunftsrechtederBetreffendennachdemVerwaltungsverfahrensrechtoderdemBundesdatenschutzgesetz; die BaFin trägt diesen Rechnung. DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedarübervor,dassandereBedarfsträgeri.S.d. 24cKWGdieimjeweiligenVerfahrensrechtoderDatenschutzrechtgeregeltenInformationsrechteBetroffenernichtbeachtenwürden. WieweitdieseRechtegehenundzuwelchemZeitpunktsiebestehen,hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. 14.WievieleFällevonTerrorismusundschwerenVerbrechenkonntenbisherdurchdieautomatisiertenKontenabrufeaufgedecktwerden (bittejeweilsfürfällevonterrorismusundanderenschwerenstraftatennach Jahren,AnzahlderdurchgeführtenKontenabrufe,aufgedecktenStraftaten,AnzahlderStraftäterundprozentualemAnteilanderGesamtzahl der Kontenabrufe aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenkeinestatistischenZahlendarübervor,wieviele Fällevon TerrorismusundschwerenVerbrechen bislangdurchautomatisierte Kontenabrufe aufgedeckt wurden. 15.WievieleFällevonSteuer-undSozialleistungsbetrugkonntenbisher durchdieautomatisiertenkontenabrufeaufgedecktwerden (bittenach Jahren,AnzahlderdurchgeführtenKontenabrufe,aufgedecktenStraftaten,prozentualemAnteilanderGesamtzahlderKontenabrufeaufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenkeinestatistischenZahlendarübervor,wieviele Fällevon Steuer-undSozialleistungsbetrug bislangdurchautomatisierte Kontenabrufe aufgedeckt wurden.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ KonntennebenSteuer-undSozialleistungsbetrugnochweitereStraftaten durchdenautomatisiertenkontenabrufaufgedecktwerden,undwennja, welche, und wie viele (bitte nach Straftaten und Anzahl aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenkeinestatistischenInformationendarübervor, welcheundwievielestraftatenbislangdurchautomatisiertekontenabrufeaufgedeckt wurden. DerBaFinwirdbeiKontenabrufersuchennach 24cKWGnichtmitgeteilt,zur VerfolgungwelcherStraftateneinErsuchengestelltwurde.AusvonderBaFin unterdenbedarfsträgerni.s.d. 24cAbsatz3Satz1Nummer2KWGdurchgeführtenUmfragen (diejüngsteumfragestammtausdem1.quartal)ist jedochersichtlich,dassdiemeistenabfragenbeibetrug,geldwäsche,steuerdeliktenundkorruptiongestelltwerdenunddassdiekontenabrufergebnisse aussichtderermittlungsbehördenhilfreichwarenundinerheblicherweisezur Sicherstellung von Vermögenswerten beigetragen haben. 17.InwievielenFällenkonntendurchdenautomatisiertenKontenabruf verschwiegenekapitaleinkünfteaufgedecktwerden (bittenachjahren, AnzahlderdurchgeführtenAbrufe,AnzahlderaufgedecktenverschwiegenenKapitaleinkünfte,prozentualemAnteilanderGesamtzahlder Kontenabrufe aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Zahlen vor. 18.SinddieFällevonSteuer-undSozialleistungsbetrugmitderEinführung derautomatisiertenkontenabrufeimjahr25zurückgegangen (bitte nachanzahldersteuer-undsozialleistungsbetrugsfälleindenjahren 2bis25undAnzahlderSteuer-undSozialleistungsbetrugsfällein den Jahren bis 212 aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Zahlen vor. DieoberstenFinanzbehördenderLänderhabenaberwiederholtberichtet,dass sichdiekontenabrufmöglichkeitimbesteuerungsverfahrenbewährthat.inwieweitsteuerpflichtigeangesichtsdieserwirkungsvollenermittlungsmöglichkeitvonvornhereinzutreffendeangabengemachthaben,entziehtsichjeder Erfassbarkeit. 19.WieschätztdieBundesregierungdenimmensenAnstiegdervorgenommenen Kontenabrufe ein? Kontenabrufe durch das BZSt DerAnstiegderKontenabrufedurchdasBZStistzumeinendaraufzurückzuführen,dassdietechnischenRahmenbedingungenfürdasKontenabrufverfahrenbeiderBaFin,demBZStundderKreditwirtschaftimLaufederJahre deutlichverbessertwurden,umdemermittlungsbedarfgerechtwerdenzu können.bisweitindasjahrhineinunterlagdaskontenabrufverfahren technischenrestriktionen,diezeitweiselangebearbeitungszeitenvonauskunftsersuchennach 24cKWGzurFolgehatten.DieshatvieleFinanzämter davonabgehalten,einauskunftsersuchenzumabrufvonkontoinformationen an das BZSt zu richten. GegenwärtigwirddieKontenabrufmöglichkeitenseitensderFinanzämterin derüberwiegendenzahlderfällezurermittlungvonvollstreckungsmöglichkeitenimvollstreckungsverfahrenwegenrückständigersteuerngenutzt.dem

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BundesministeriumderFinanzenliegenallerdingskeineZahlenüberdievon denfinanzbehördenjährlichjeweilsdurchgeführtenvollstreckungsverfahren vor. InderjährlichenRückständestatistikdesBundesministeriumsderFinanzen werdennurdieamjeweiligenstichtagbestehendenechtenrückständeunddie ZahlderdiesenRückständenzugrundeliegendenFälleerfasst.BeidenstatistischerfasstenRückständenhandeltessichumSteueransprüchedesStaatesan diesteuerpflichtigen,dieimsinnedersteuergesetzeentstandenundbiszum Stichtagfälliggewordensind.DienichtgestundetenoderausgesetztenTeile dersteuerrückständewerdenals echterückstände bezeichnet.dierückständestatistikzeigtnureinemomentaufnahmeeinesdynamischenprozesses,bei demlaufendalterückständeausunterschiedlichenzeiträumenabgelöstwerdenundneuehinzukommen.eineverlaufsstatistikgibtesnicht.daheristauch keinebezifferungderjährlichdurchgeführtenvollstreckungsmaßnahmenmöglich.wurdeeinsteueranspruchinnerhalbdesselbenkalenderjahresrückständig,aberletztlichaucherfüllt,wirddieserrückstandsfallinderstatistiknicht abgebildet. echte Rückstände zum (Betrag in 1 Euro) Anzahl der Rückstandsfälle (nur echte Rückstände) Zahlen liegen noch nicht vor. Zahlen liegen noch nicht vor. StelltmandieAnzahlderindurchgeführtenKontenabrufedurchdie FinanzbehördeninRelationzudenam31.DezemberbestehendenRückstandsfällen (243132),soergibtsich,dassnurinjedem5.Rückstandsfall einkontenabrufdurchgeführtwurde.dabeiistzuberücksichtigen,dassdie ZahlderimLaufedesJahrestatsächlichdurchgeführtenVollstreckungsmaßnahmendieZahlderRückstandsfällezum31.Dezemberdeutlich übersteigt.diesezahlenzeigendeutlich,dassderkontenabrufdurchfinanzämter die Ausnahme und nicht die Regel ist. DerAnstiegderAnzahlderdurchgeführtenKontenabrufeistaberauchdarauf zurückzuführen,dassdergesetzgeberursprünglichnurdenfinanzämternund mittelbarwenigensozialbehördendieseermittlungsmöglichkeiteröffnethatte. ZusätzlichsindabdieArbeitsagenturenundSozialbehörden,ab auchdiegemeindeninrealsteuerangelegenheitensowieabauchdas BundesamtfürJustizindenKreisderberechtigtenBehördenaufgenommen worden. Die Anzahl der Bedarfsträger hat sich seit 25 mehr als verdoppelt: Jahr Gesamtanzahl der externen Bedarfsträger im BZSt

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/8715 DurchdieErweiterungderKontenabrufmöglichkeitaufdieGerichtsvollzieher abjanuar213werdennachdenderbundesregierungvorliegendeninformationenca.45weiterebedarfsträgerhinzukommen.esistdavonauszugehen, dassdiezahldervombzstdurchgeführtenkontenabrufeab213dementsprechend deutlich steigen wird. Kontenabrufe der BaFin DieAnzahlderKontenabrufederBaFinnach 24cKWGistseit25 (6241)um87,3Prozentgestiegen (auf11698in).dieseentwicklung dürfte folgende Gründe haben: a)dietechnischenrahmenbedingungenfürdaskontenabrufverfahrenbeider BaFin,demBZStundderKreditwirtschaftwurdenimLaufederJahredeutlich verbessert, um dem Ermittlungsbedarf gerecht werden zu können. BisweitindasJahrhineinunterlagdasKontenabrufverfahrentechnischenRestriktionen,diezeitweiselangeBearbeitungszeitenvonAuskunftsersuchennach 24cKWGzurFolgehatten.Dieswiederumdürfteeinen TeilderBedarfsträgerdavonabgehaltenhaben,einAuskunftsersuchenzum Abruf von Kontoinformationen an die BaFin zu richten. SeitwerdenEilt-Fällemeistensbinnen24Stundenundalleanderen AbfrageninderRegellängstensbinnen14bis18Tagenbearbeitet.DierelativzügigeBearbeitungdürftezueinerverbessertenAkzeptanzdesKontenabrufverfahrensunddamitzueinemverstärktenInteressederBedarfsträger, insbesondere der Strafverfolgungsbehörden, beigetragen haben. b)daskontenabrufverfahrennach 24cKWGerfährtimKreisderberechtigtenBedarfsträgerstetigweitereVerbreitung.DieszeigtdieZahlderbeider BaFinzugelassenenexternenBedarfsträger,diesichkontinuierlicherhöht hat. Jahr Gesamtanzahl der externen Bedarfsträger bei der BaFin DiedurchschnittlicheAnzahlderKontenabrufeproBedarfsträgerund KalenderjahristimVergleichvon25zunahezukonstantgeblieben (Anstieg von 62,9 auf 63,4). DiepolizeilicheKriminalitätsstatistikweistinDeliktsbereichen,die StraftatengegendasVermögenbetreffen,Zunahmenaus,nämlichbeiBetrug (plus12358aufnunmehr968162fälle,darunter miteinerzunahme von172 allein49167wegenleistungsbetrugs),wirtschaftskriminalität (plus1473aufnunmehr12813fälle)undcomputerkriminalität (plus 9466aufnunmehr84377Fälle).Esistzuvermuten,dassdieseEntwicklungunddieAnzahlderKontenabrufersuchennach 24cKWGinterdependent sind. DeninderpolizeilichenKriminalstatistikinsgesamterfassten Straftatenstehenlediglich15615 (Jahr)bzw (Jahr)Kontenabrufenach 24cKWGgegenüber.Diesentspricht einemanteilvon1,8bzw.2prozent.auchderanteilderabgerufenenkonten (15726in)imVerhältniszudeninsgesamtvondenverpflichte-

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode teninstitutenindenkontenabrufdateiengespeichertenkonten (Ende waren dies ) ist gering (Abrufquote in : ca. 1,85 Promille). AusdenvorgenanntenGründenhältdieBundesregierungdenAnstiegbei derzahlderkontenabrufersuchennach 24cKWGund 93bi.V.m. 93 Absatz7und8AOundderZahlderdurchgeführtenKontenabrufefürsachlich erklärbar und auch für gerechtfertigt. 2. Hat die Bundesregierung vor, dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Wenn ja, wie? DieBundesregierungistderAuffassung,dasssichdasVerfahrenzumAbrufvon Kontoinformationennach 24cKWGund 93bi.V.m. 93Absatz7und 8AObewährthat.SiesiehtdeshalbkeineVeranlassung,derdargestellten Entwicklungentgegenzuwirken.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungder Bundesregierungverwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 1213 Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , 5445 Köln, Telefon (2 21) , Fax (2 21) , ISSN

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