Gleichbehandlung der Opfer von Strahlungen an Radargeräten in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2160 Gleichbehandlung der Opfer von Strahlungen an Radargeräten in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee Vorbemerkung der Fragesteller DieExpertenkommissionzurFragederGefährdungdurchStrahlungeninfrüherenRadareinrichtungenderBundeswehrundderNationalenVolksarmee (NVA) (Radarkommission)hatam2.Juli2003ihrenBerichtdemVorsitzenden des Verteidigungsausschusses übergeben. ImRahmendesBerichtsempfahldieKommissionvereinfachteKriterienfür die Anerkennung von Versorgungsanträgen. InderStellungnahmedesBundesministeriumsfürVerteidigungvom23.September2003erklärtedasMinisterium,dassesdieEmpfehlungenderRadarkommissionunterAusschöpfungallerrechtlichenMöglichkeitenundErmessensspielräume 1 :1 umsetzen wolle. FürdieBearbeitungvonVersorgungsanträgenvonBundeswehrsoldaten,HinterbliebenenvonBundeswehrsoldatenundBeamtenderBundeswehrundvon ehemaligenberufs-undzeitsoldatendernvaundhinterbliebenenvonberufs-undzeitsoldatendernvaistdasbundesministeriumfürverteidigungzuständig.füranträgevonarbeitnehmern/arbeitnehmerinnenderbundeswehr undvongrundwehrdienstleistenden,reservisten,zivilbeschäftigtenundfreiwilligendernvaundihrenhinterbliebenenistdieunfallkassedesbundeszuständig. DieEinbeziehungderWehrdienstleistendenderBundeswehrindasBundesversorgungsgesetz (BVG)erfolgtüberdasSoldatengesetz (SG)undden 80 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG). DieseRechtssituationführtimErgebnisdazu,dassGrundwehrdienstleistende, Reservisten,ZivilbeschäftigteundFreiwilligederNVAeineUnfallrenteerhalten,dienachdengesetzlichenVorschriftenaufdieAltersrenteangerechnet wird (vgl. 93Abs.1SGBVI),währenddieWehrdienstleistendenderBundeswehrLeistungennachdemBundesversorgungsgesetzerhalten,dienichtauf eine Altersrente angerechnet werden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom26.Juli2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode HinterbliebenevonSoldatenderBundeswehrerhaltenVersorgunggemäß 80 Satz2SVGi.V.m. 38BVG,wennderBetroffeneandenFolgeneinerWehrdienstbeschädigung verstorben ist. NachbisherunvollständigenKenntnissenhaben2633SoldatenundBeamte ausderbundeswehrunddernvaeinenantragaufanerkennungeinerwehrdienstbeschädigung (WDB)bzw.Hinterbliebenenversorgunggestellt,vondeneninzwischen575positivbeschiedenwurden (vgl.plenarprotokoll16/32, S.2705). 1.WievielePersonenhabeninsgesamtinderNVAvon1956bis1990undin derbundeswehrvon1958bis1985wehrdienstanradargerätenverrichtet? EsgibtkeineStatistikdarüber,wievieleSoldateninsgesamtvon1958bis1985 inderbundeswehrundvon1956bis1990indernvawehrdienstanradaranlagen verrichtet haben. 2.WievieleAnträgeaufAnerkennungeinerWehrdienstbeschädigung,Berufskrankheitbzw.HinterbliebenenversorgungfürStrahlenopferwurden bisherinsgesamtbeimbundesministeriumderverteidigung (BMVg)und beiderunfallkassedesbundesgestellt (bitteaufschlüsselnnachanträgen Wehrdienstbeschädigung,BerufskrankheitundHinterbliebenenversorgung für Antragsteller der Bundeswehr, der NVA und nach Geschlecht)? a)anträgeaufanerkennungeinerwehrdienstbeschädigung (WDB) bei der Bundeswehr: 2033 IndieserZahlsinddiestatistischnichtgesonderterfasstenAnträge aufhinterbliebenenversorgungenthalten,dieüberwiegendbeiden VersorgungsämternderLändereingegangenundvonderBundeswehrimWegederAmtshilfenachdenvonderRadarkommission aufgestellten Kriterien geprüft worden sind. b)anträgevonbeamtenderbundeswehraufanerkennungeines Dienstunfalls:23 c)anträgevonarbeitnehmernderbundeswehrbeiderunfallkasse des Bundes auf Anerkennung einer Berufskrankheit: 133 In dieser Zahl sind 27 Anträge von Hinterbliebenen enthalten. d)anträgeehemaligerzeit-undberufssoldatendernvabeiderbundeswehr auf Anerkennung einer Dienstbeschädigung: 596 In dieser Zahl sind 105 Anträge von Hinterbliebenen enthalten. e)anträgeehemaligerwehrpflichtigerdernvabeiderunfallkasse des Bundes auf Anerkennung einer Berufskrankheit: 623 In dieser Zahl sind 98 Anträge von Hinterbliebenen enthalten. Eine geschlechterspezifische Statistik wird nicht geführt. IndenJahren1958bis1985wurdeninderBundeswehrkeineweiblichenSoldaten mitausnahmedessanitätsdienstes verwendet.imübrigenhandeltes sichbeidenanderenstatusgruppenderbundeswehrunddenangehörigender ehemaligen NVA bis auf wenige Ausnahmen um männliche Erkrankte.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ ÜberwievieleAnträgeaufAnerkennungeinerWehrdienstbeschädigung bzw.berufskrankheitoderhinterbliebenenversorgungistbisherentschiedenworden (bitteaufschlüsselnnachbundeswehrundnvasowienach Geschlecht differenziert): positive Bescheide WDB/Berufskrankheit mit Leistung, positive Bescheide WDB/Berufskrankheit ohne Leistung, negative Bescheide WDB/Berufskrankheit, positive Bescheide für Hinterbliebenenversorgung, negative Bescheide für Hinterbliebenenversorgung? * a)entscheidungenderbundeswehr (ehemaligesoldatenderbundeswehr):2016 positivewdb-entscheidungenmitleistungenderbundeswehr:58 positivewdb-entscheidungenohneleistungenderbundeswehr*:324 negative WDB-Entscheidungen:1 419 positivewdb-entscheidungsvorschlägefürdieversorgungsämter der Länder:133 sonstigeverfahrensabschlüsse (z.b.antragsrücknahme,keine Erkrankung):82 AnträgederHinterbliebenenwerdenvondenVersorgungsämternderLänder entschieden.siewerdenbeiderbundeswehrnichtstatistischerfasst.dajedochdieanträgeimwegederamtshilfevonderbundeswehrnachdenvon derradarkommissionaufgestelltenkriteriengeprüftwordensind,istdavon auszugehen,dassessichbeiderüberwiegendenzahlderentscheidungsvorschläge für die Versorgungsämter um Hinterbliebenenversorgung handelt. b)entscheidungenüberdiedienstunfallversorgungderbeamtender Bundeswehr:23 positive Entscheidungen mit Leistungen:6 positive Entscheidungen ohne Leistungen:0 negative Entscheidungen:14 Hinterbliebenenversorgung positive Entscheidungen: 0 negative Entscheidungen: 3 c)entscheidungenderbundeswehr (ehemaligezeit-undberufssoldaten der NVA):588 positive Entscheidungen mit Leistungen:57 positive Entscheidungen ohne Leistungen:11 negative Entscheidungen:520 AnträgevonHinterbliebenenwurdenabgelehnt,weilsienichtzumanspruchsberechtigten Personenkreis gehören. *HierbeihandeltessichumFälle,dienichtvonderBundeswehr,sondernvonderzivilenVersorgungsverwaltung Leistungen erhalten.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode d)entscheidungenderunfallkassedesbundes (ehemaligewehrpflichtige der NVA):548 positive Entscheidungen mit Leistungen:24 positive Entscheidungen ohne Leistungen:0 negative Entscheidungen:457 Hinterbliebenenversorgung positive Entscheidungen: 5 negative Entscheidungen:62 e)entscheidungenderunfallkassedesbundes (Arbeitnehmerder Bundeswehr):104 positive Entscheidungen mit Leistungen:4 positive Entscheidungen ohne Leistungen:0 negative Entscheidungen:78 Hinterbliebenenversorgung positive Entscheidungen: 3 negative Entscheidungen:19 4.AuswelchenkonkretenGründenwurdenbislangAnträgeaufAnerkennung einerwehrdienstbeschädigung,berufskrankheitoderhinterbliebenenversorgungmitbezugaufdenberichtderradarkommissionnegativbeurteilt? AnträgeaufAnerkennungeinerWehrdienstbeschädigung,einerBerufskrankheitoderaufHinterbliebenenversorgungwerdenaufderGrundlagederVorgabendesBerichtsderExpertenkommissionzurFragederGefährdungdurch StrahlunginfrüherenRadareinrichtungenderBundeswehrundderNVA (Radarkommission)vom2.Juli2003beurteilt.DieunabhängigeRadarkommission wurdeimseptember2002aufempfehlungdesverteidigungsausschussesdes DeutschenBundestagesdurchdasBundesministeriumderVerteidigungeingesetzt.NachdenvonihrerarbeitetenKriterienwerdenVersorgungsanträgeabgelehnt, wenn keinesogenanntenqualifizierendenerkrankungenvorliegen;qualifizierend sollennachdemberichtderradarkommissionallebösartigentumorerkrankungen (mitausnahmederchronischlymphatischenleukämie)undeine Trübung der Augenlinse (Katarakt) sein, dieantragstellerkeinesogenanntequalifizierendetätigkeitausgeübthaben, dasheißt,nichtalsradartechnikeroderalsoperatorentätigwaren,diedie RadartechnikernichtnurgelegentlichbeieingeschaltetemRadargerätdirekt am geöffneten Senderschrank unterstützt haben, diequalifizierendetätigkeitnichtinderphaseseitgründungderbundeswehrbisca.anfangder80er-jahreausgeübtwordenist,weildieradargeräte danach als sicher gelten.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WievielederbisherabgelehntenAntragsteller/AntragstellerinnenderBundeswehrundderNVAhabenzurDurchsetzungihrerRechtedenRechtsweg beschritten? Ablehnungsfälle, in denen die Entscheidungen angefochten wurden: a)bundeswehr:570 b)nva:188 6.WievielesozialrechtlichealsauchzivilrechtlicheKlageverfahrenbeiden Strahlenopfern der Bundeswehr und der NVA sind bisher anhängig? a)sozialrechtliche Klageverfahren: Bundeswehr:169 NVA:123 b)zivilrechtliche Klageverfahren: Bundeswehr:15 NVA:21 7.WelcheMaßnahmenzurHerstellungvonlangfristigerRechtssicherheitfür diestrahlenopferbeiderdeutscherarmeenundihrenhinterbliebenenplant die Bundesregierung? DielangfristigeRechtssicherheitfürdieBetroffenenderBundeswehrundder NVAundderenHinterbliebenewirddadurchsichergestellt,dassAnträgeauf Versorgungs-bzw.VersicherungsleistungennachdenvonderunabhängigenRadarkommissionaufgestelltenundvomVerteidigungsausschussdesDeutschen BundestagesgebilligtenKriterieneinheitlichbeurteiltwerdenunddieAntragstellerbeiErfüllungdieserKriterienVersorgungs-undVersicherungsleistungen nachdenbestehendengesetzlichenbestimmungenerhalten.darüberhinaus plant die Bundesregierung keine Maßnahmen. 8. Plant die Bundesregierung ein Strahlenopferentschädigungsgesetz? Wennja,welchePersonengruppensindindieseGesetzesinitiativeeingebunden? Wer vertritt die jeweiligen Opfer aus Bundeswehr und NVA? Unter welcher Trägerschaft findet diese Planung statt? Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf ein solches Gesetz verzichtet? DieBundesregierungplantkeinStrahlenopfer-Entschädigungsgesetz,weildie bestehendenversorgungs-undversicherungsbestimmungenausreichen,um über entsprechende Ansprüche sachgerecht entscheiden zu können.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9.WieerklärtsichdieBundesregierungdieTatsache,dassnacheinemerweitertenBerichterstattergespräch,andemauchderParlamentarische StaatssekretärChristianSchmidtteilnahm,derverantwortlicheMinisterialdirigentam7.April2006demPetitionsausschussbestätigte,dassan einemstiftungskonzeptgearbeitetwerde,aufeineschriftlicheanfrage vom7.juni2006 ( V66 )durchdenabgeordnetenvolker Schneider (Saarbrücken)aberderParlamentarischeStaatssekretärChristianSchmidterklärte,dassbereits2001 dieüberlegungen,einestiftung zuetablierenodereinsondergesetzzuschaffen,verworfenwurden,ohne über die neue Entwicklung zu berichten? ImZusammenhangmitderrechtlichenundpolitischenBewertungderRadarproblematikistinderVergangenheitmehrfachdieErrichtungeinerStiftung odereinesfondsangeregtworden.ausdiesemgrundehatdasbundesministeriumderverteidigungauchwiederholtkonzeptionelleüberlegungenfürdie EinrichtungeinerStiftungangestellt.DerfrühereParlamentarischeStaatsekretärWalterKolbowhattemitSchreibenvom26.Mai2004andenVorsitzenden despetitionsausschussesdesdeutschenbundestagesdiegründedargelegt,die gegendieerrichtungeinerstiftungbzw.dieschaffungeinesradaropfer-entschädigungsgesetzessprechenunderklärt,dassmitderumsetzungderempfehlungenderradarkommissiondeninteressenderbetroffenenrechnunggetragen wird. NachdemimJahre2005ausdempolitischenRaumerneutAnregungenzur ErrichtungeinerStiftunggegebenwurden,wurdederGedankeimBundesministeriumderVerteidigungerneutgeprüft.DieBeantwortungderschriftlichenAnfragedesAbgeordnetenVolkerSchneider (Saarbrücken)vom7.Juni 2006durchdenParlamentarischenStaatssekretärbeimBundesministeriumder VerteidigungChristianSchmidtmitSchreibenvom14.Juni2006teiltdasErgebnisdieserPrüfungmit.DanachwirdimHinblickdarauf,dassaufderBasis derempfehlungendesberichtsderradarkommissionvom2.juli2003mit großzügigenanerkennungskriterienüberfastalledereingegangenenversorgungsanträgeaufgesetzlichergrundlageentschiedenwordenist,fürdieerrichtung einer Stiftung keine Notwendigkeit mehr gesehen. 10.WannundwarumwurdendieÜberlegungenzurEinrichtungeinerStiftung genau verworfen? Vergleiche Antwort zu Nummer Wurdenbzw.werdenbeiderErarbeitungderStiftungInteressenverbände mit einbezogen, und wenn ja, welche? Vergleiche Antwort zu Nummer Istbeabsichtigt,denInteressenverband nva-radare.v.,derdengroßteil dernva-radargeschädigtenundhinterbliebenenvertritt,indieerarbeitung mit einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht? Vergleiche Antwort zu Nummer Welche Personengruppen sollen von der möglichen Stiftung profitieren? Vergleiche Antwort zu Nummer 9.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WelcheÜberlegungenseitensderBundesregierunggibtes,dieUngleichbehandlungderStrahlenopferderBundeswehrundderNVAundihrer Hinterbliebenen aufzugeben? Überlegungen,dieVersorgungvonStrahlenopfernderBundeswehrundder NVA zu vereinheitlichen, stellt die Bundesregierung nicht an. DerGesetzgeberhateineunterschiedlicheBehandlunggewolltundderenVersorgungimFalleeinerDienstbeschädigunginunterschiedlichenRechtsvorschriftengeregelt.DiesgiltebensofürdieHinterbliebenenderBetroffenen.Im EinigungsvertragundimZugederGesetzgebungzurÜberleitungvonAnsprüchennachDDR-Rechtwarentschiedenworden,ehemaligeAngehörigeder NVAnichtindieVersorgungnachdemSoldatenversorgungsgesetzaufzunehmen. Diese Entscheidung stellt die Bundesregierung nicht in Frage. 15.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassAngehörigeder DeutschenWehrmacht,soweitdieseeineDienstbeschädigungerlitten haben,unterdieanwendungdesbvgfallen,diestrahlenopferdernva undihrehinterbliebenenaber,wennüberhauptanspruchaufeineunfallrentehaben,unddiehinterbliebenen,weilgegenwärtigohnerechtsgrundlage, gänzlich unversorgt bleiben? KriegsbeschädigteAngehörigederDeutschenWehrmachtwerdennachdem GesetzüberdieVersorgungderOpferdesKrieges (Bundesversorgungsgesetz BVG)versorgt.SoldatinnenundSoldatenderBundeswehrerhaltennachdem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)imFalleeinerWehrdienstbeschädigungim WesentlichengleicheVersorgungsleistungeninentsprechenderAnwendungder Leistungsvorschriften des BVG. BeigesundheitlichenSchädigungenvonSoldatinnenundSoldatenderehemaligenNVAhandeltessichwederumeineKriegsbeschädigungimSinnedesBVG nochumeinewehrdienstbeschädigungimsinnedessvg,sondernumschädigungen,dieausschließlichnachübergeleitetemddr-rechtimrahmensozialversicherungsrechtlicherabgeltungzubeurteilensind.nachschließungder VersorgungsordnungderNVAwurdendienachdiesenBestimmungenerworbenenAnsprücheundAnwartschaftenaufLeistungenwegenverminderterErwerbsfähigkeit,AlterundTodaufGrundvonDienstzeitenalsBerufs-oderZeitsoldatinderehemaligenNVAnachderVorgabedesEinigungsvertragesindie gesetzliche Rentenversicherung überführt. WitwenvonstrahlengeschädigtenBerufssoldatenundSoldatenaufZeitderehemaligenNVAerhaltendaherWitwenrentenachdenBestimmungendergesetzlichenRentenversicherung,derenHöhesichnachderindividuellenErwerbsbiographiedesverstorbenenEhegattensowiedenpersönlichenVerhältnissen der Witwe richtet. Ansprüche,dieehemaligeWehrpflichtigewegenUnfällenbeiderNVAnach dengesetzenderddrausderallgemeinensozialversicherunghatten,sindin diegesetzlicheunfallversicherungübergeleitetworden.dieseüberleitungist sachgerecht,weilsolcheunfälleinderddrarbeitsunfällengleichgestellt waren.diehinterbliebenenbleibennichtunversorgt,vielmehrhabensiedie gleichen Ansprüche wie die Hinterbliebenen der Opfer von Arbeitsunfällen.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 16.KannsichdieBundesregierungvorstellen,Grundwehrdienstleistendeder NVAindenAnwendungsbereichdesBundesversorgungsgesetzesz.B. durch Aufnahme einer Nummer 4 in 7 Abs. 1 BVG einzubeziehen? DasBundesversorgungsgesetz (BVG)regeltdieVersorgungderOpferderbeidenWeltkriege.DerzuversorgendePersonenkreisistinden 1bis8babschließendgeregelt.BeschädigteGrundwehrdienstleistendederehemaligen NVAsindkeineKriegsopfer.EineEinbeziehungdiesesPersonenkreisesindie Kriegsopferversorgung kann daher nicht in Betracht kommen. 17.SiehtdieBundesregierungMöglichkeiten,eineGleichstellungderWitwenvonAngehörigenderNVAmitWitwenvonAngehörigenderBundeswehr zu erreichen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungsiehtkeineMöglichkeit,WitwenvonAngehörigender ehemaligennvamitwitwenvonsoldatenderbundeswehrversorgungsrechtlich gleich zu stellen. DerEinigungsvertragvom31.August1991hatinBezugaufdieindenVersorgungssystemenerworbenenAnsprücheundAnwartschaftenaufLeistungendie Systementscheidunggetroffen,dieRentenansprücheausSonderversorgungssystemenausschließlichinnureineRenteausdergesetzlichenRentenversicherungzuüberführen.Dienstbeschädigungshinterbliebenenrentenwurdengemäß 4Abs.2Nr.3Anspruchs-undAnwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) indiegesetzlicherentenversicherungüberführt.demgegenüberwurdendie DienstbeschädigungsteilrentennichtindiegesetzlicheRentenversicherung überführt,sondernweitergezahlt.mitdemgesetzzuränderungundergänzung desaaügvom11.november1996wurdendieregelungenüberdiedienstbeschädigungsteilrentengeändertundderdienstbeschädigungsausgleichab 1.Januar1997eingeführt,derdemGeschädigtenzumAusgleichvonMehraufwendungeneinschließlichsonstigerimmateriellerEinbußenundUnannehmlichkeiteninfolgedeserlittenenKörper-oderGesundheitsschadensgewährt wird.hinterbliebenehabennachdemdienstbeschädigungsausgleichsgesetz wieauchnachderversorgungsordnungbeidendienstbeschädigungsteilrenten keinenanspruchaufleistungen.diesführtdazu,dasshinterbliebene vonradargeschädigtensoldatenaufzeitundberufssoldatenderehemaligen NVAausschließlichaufdieLeistungendergesetzlichenRentenversicherungangewiesen sind. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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