Internationale Polizeikooperation unter Federführung des Bundeskriminalamtes

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/4975 Internationale Polizeikooperation unter Federführung des Bundeskriminalamtes Vorbemerkung der Fragesteller I.Interpol DeutschlandisteinerderHauptbeitragszahlerder InternationalenKriminalpolizeilichenOrganisation (IKPO-Interpol).EsübtdurchdasBundeskriminalamt (BKA)seitJahrzehntenaufderenOrganisation,Aufgabenstellung, TechnikundinsbesonderedieDatenverarbeitunggroßenEinflussaus.Mit jährlichdurchschnittlich180000versandtenbzw.eingegangenennachrichten (500proTag)findetzwischenInterpol/BKAWiesbadenunddemInterpol- GeneralsekretariatLyoneinregerInformationsaustauschstatt (BKA-IK12, Stand: Oktober 2009). BisaufwenigeAusnahmenwarenindenletztenJahrzehntenBKA-Präsidentenund-VizepräsidentenpermanentinFührungsgremienderIKPO-Interpol tätig,und21bka-beamtesindständigzuminterpol-generalsekretariatin Lyonabgeordnet.Von2004bis2008wareinehemaligerBKA-PräsidentVerbindungsbeamterderInterpolbeidenVereintenNationeninNewYork (BKA- IK 12, Stand: Oktober 2009). ZweifelloserfülltInterpolwichtigeAufgaben,sobeiderPersonen-undSachfahndung,beiderIdentifizierunginternationalerTäter,beiderAnwendung wissenschaftlicheruntersuchungsmethoden,beiminternationalenaustausch von Daten oder im Katastropheneinsatz. DasProblemderInterpolsindihreMitgliedsländer.Vonzurzeit188Interpol- StaatensindmomentannachErkenntnissenvonAmnestyInternational (AI- Report2010),HumanRightsWatch (WorldReport2010)undanderenMenschenrechtsorganisationen111Staatensolche,diefolternundmisshandeln lassen, also fast zwei Drittel. MehralseinDrittelvonihnensinddiesenQuellenzufolgeaußerdemanextralegalenHinrichtungenundpolitischemMordbeteiligtoderanderwillkürlichenVerhaftungvonMenschenschuld.NichtwenigeMitgliedstaatensind fürdasspurloseverschwindenvonmenschenverantwortlichoderfürunfaire Prozesse und willkürliche Urteile berüchtigt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom30.März2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieserMissstandmüssteeinervorbehaltloseninternationalenpolizeilichen ZusammenarbeitimWegestehen.DaswarundistjedochkeineswegsderFall. VielmehrgeltengravierendeMenschenrechtsverletzungen,auchsoweitdiese durchpolizeieninunrechtsstaatenselbstausgeübtwurden,alseintabu.dies bewieseinmalmehrdie79.interpol-generalversammlungvom8.bis11.november2010indoha/katar:keinederdortbehandeltenresolutionenbefasstesichdamit,dassvielepolizistenindeneigenenreihenmutmaßliche Verbrecher sind ( Indeno.g.111Staaten,indenengefoltertwird,herrschtverbreitetauchKorruption;KorruptionundFolterergänzensichinZweidrittelallerFälleauffataleWeise.ÜberJahrzehntebefasstesichInterpolmitFoltervorwürfengegen ihrepartnerstaatennicht,weilessichnachinterpol-statutendabeiangeblich umeine politischeangelegenheit derbetreffendenstaatenhandelt.beim MissstandKorruptionhingegenvollzogInterpolimJahr2000eineKehrtwendung,bezeichnetinzwischendieBekämpfungvonKorruptionalseinevon sechshauptaufgabenderinterpol.fernerbildeteinterpoleineexperteneinheit InterpolgroupofExpertsonCorruption (IGEC)undschufinWieneine InternationaleAnti-Korruptionsakademie (IACA) ( dringend geboten, wird aber durch Interpol nicht einmal diskutiert. II. Bilaterale deutsche Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe MitGenehmigungdesBundesministeriumsdesInnernwurdenundwerden MillionenEurofürPolizeihilfeausgegeben,obwohlinnichtwenigenEmpfängerländernweiterhinsystematischgefoltertwird (etwabrasilien,kolumbien,russland).zweifelhaftist,obdiesezuwendungentatsächlichdiedortige Polizeiausbildung und - praxis stärker an Menschenrechten orientieren helfen. III.Polizeiliche Verbindungsbeamte Ferneristkritischzuhinterfragen,welchemZweckpolizeilicheVerbindungsbeamteinStaatendienen,indenenFolteranderTagesordnungist.AusländischeVerbindungsbeamteinDeutschlandwiederumarbeitenzumBeispielbei Übermittlung personenbezogener Daten in einer Grauzone. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesrepublikDeutschlandächtetdieFolteralseinenderschwersten denkbarenangriffeaufdiewürdedesmenschen.diesgehtinsbesondereaus derimgrundgesetz (GG)garantiertenUnantastbarkeitderWürdedesMenschen (Artikel1Absatz1GG)sowieausdemRechtaufLebenundkörperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) hervor. Ferner bestimmt Artikel104Absatz1Satz2GGausdrücklich,dassfestgehaltenePersonenweder seelisch noch körperlich misshandelt werden dürfen. DieBundesregierungsetztsichimIn-undAuslandfürdieDurchsetzungdes FolterverbotseinundhatdieseVerpflichtungauchalsMaßstabdesRegierungshandelns in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. ZumBeispielerfolgtdieinternationaleZusammenarbeitimRahmendesÜbereinkommensgegenFolterundanderegrausame,unmenschlicheodererniedrigendeBehandlungoderStrafevom10.Dezember1984 (CAT).DieBundesrepublikDeutschlandistdarüberhinausVertragsstaatderEuropäischenKonventionzumSchutzderMenschenrechteundGrundfreiheitenvom4.November1950 (EMRK)sowiedesEuropäischenÜbereinkommenszurVerhütung vonfolterundunmenschlicherodererniedrigenderbehandlungoderstrafe vom26.november1987.zudemunterstütztdeutschlandinternationaleüberwachungsinstrumente,wiez.b.imrahmendeseuroparat-übereinkommens

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5354 zurverhütungvonfolter.dashandelndereuropäischenunion (EU)gegenüber Drittstaaten steht im Rahmen der EU-Leitlinien gegen Folter. ImRahmenderVereintenNationen (VN),derOrganisationfürSicherheitund ZusammenarbeitinEuropa (OSZE)unddesEuroparatesbeteiligtsichdieBundesregierungaktivanResolutionenzurBekämpfungderFolterundunterstützt diese.seitderdeutschenunterzeichnungdeszusatzprotokollszurvnantifolterkonventionende2008,mitdemsicheinstaatzurschaffungeinesnationalenpräventionsmechanismusverpflichtet,setztesichdeutschlandfürdie RatifizierungdiesesZusatzabkommensein.Deutschlandunterstütztauchdie ArbeitdesVN-SonderbeauftragtenzurFolterundfordertStaatenauf,dessen Besuchzuzulassen.DenInternationalenStrafgerichtshof (IStGH)unterstützt DeutschlandalsnebenJapangrößterBeitragszahlerbeiderStrafverfolgung schwerstervölkerrechtsverbrechen,unterdiegemäßartikel7absatz1buchstabefdesrömischenstatutsdesinternationalenstrafgerichtshofsauchfolter zu subsumieren ist. FernerfördertdieBundesregierunggezielteMenschenrechtsprojektezurBekämpfung von Folter in verschiedenen Ländern. DieBundesrepublikDeutschlandistMitgliedindiverseninternationalenInstitutionenundGremien.DiesistAusdruckeinernotwendigenBeteiligungim Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in vielen Bereichen. DieInternationaleKriminalpolizeilicheOrganisation (IKPO-Interpol)gewährleistetdieUnterstützungallerkriminalpolizeilichenBehördenundandererEinrichtungen,diezurVerhütungoderBekämpfungvonVerbrechenbeitragen können.diesgeschiehtimwesentlichendurchdiegewährleistungeinesglobalenkommunikationssystems,diebereitstellungvondatenbankenfürdieinformationsverarbeitung,diebenachrichtigungdermitgliedstaatenübergesuchte PersonensowiedieKoordinierunggegenseitigerUnterstützungsmaßnahmen. DieMitgliedstaatenbeiInterpolbeteiligensichdabeiimRahmenderentscheidungsrelevantenGremienundunterhaltennationalezentraleBüros (NZB). SomitwirktdasHandelneinesjedenMitgliedstaatesinnerhalbderOrganisation;esistnichtdaraufausgerichtet,indieanderenbeteiligtenMitgliedstaaten hineinzuwirken. Interpolspiegelt wieauchandereforeninternationalerzusammenarbeit die weltweitdivergierendensichtweisenderinternationalengemeinschaftzum ThemaMenschenrechtspolitikwider.DieseTatsachehindertdieBundesregierungindessennichtdaran,imRahmenderZusammenarbeitMenschenrechtsverletzungenzukritisierenundaufeineVerbesserungdesMenschenrechtsschutzeshinzuwirken,wofürsiesichbeispielsweiseimRahmendesAllgemeinenPeriodischenÜberprüfungsverfahrens (UPR)einsetzt,beidemsichdie StaateneinerÜberprüfungihrerMenschenrechtslagedurchdieinternationale Staatengemeinschaft unterziehen. I. Zur Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol) 1. a) Wie würdigt die Bundesregierung, dass aa)einerderbeidenbka-vizepräsidentenseit2005bisendedieses JahresimExekutivkomiteederInterpoltätigistundEnde2007bis Ende 2010 zum Interpol-Vizepräsidenten gewählt wurde; DerVizepräsidentdesBundeskriminalamtes (BKA)istinderFunktionals VizepräsidentfürEuropaimExekutivkomitee (EC)derIKPO-Interpolturnusmäßigam11.November2010imRahmender79.Generalversammlungder IKPO-Interpol in Doha/Katar aus dem Exekutivkomitee ausgeschieden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieVerpflichtungalsVizepräsidentfürEuropaimExekutivkomiteederIKPO- InterpolimZeitraumvon2005bis2010wurdevonderBundesregierungbegrüßtundunterstützt.DiesesEngagementermöglichteesdemBKAalsNationalemZentralbüroderIKPO-Interpol,dieoperativeundstrategischeArbeitder OrganisationunddamitinsbesondereauchdieeuropäischeSicherheitsarchitekturmitzugestalten.DieIKPO-InterpolstelltfürpolizeilicheInteresseneinebewährteundunverzichtbareKooperationsplattformdar,umdenwachsendenAnforderungenderinternationalenpolizeilichenZusammenarbeitzurBekämpfung transnationaler Kriminalität gerecht zu werden. bb)dasexekutivkomitee,eineartaufsichtsrat,diejährlichegeneralversammlungvorbereitet,arbeitsschwerpunktesetztundsupervisor für die Geschäftsführung des Generalsekretärs ist; DieBundesrepublikDeutschlandistseit1952MitgliedderIKPO-Interpolund hatdamitdiestatutenakzeptiert.dieaufgabendesexekutivkomiteessindin Artikel22derInterpol-Statutenfestgelegt.Hierinistvorgesehen,dassdasExekutivkomiteederGeneralversammlungalleArbeitsprogrammeundVorschläge unterbreitet,dieihmzweckdienlicherscheinen,unddassesdiegeschäftsführungdesgeneralsekretärsbeaufsichtigt.derorganisatorischeaufbauinterpols entspricht damit vergleichbaren internationalen Institutionen. cc)imjahr2005dasinterpolstrategicadvisorypanel (ISAP)denInterpol-Präsidentenaufgeforderthat,indenMitgliedsländerndafür zusorgen,dieabwehrgegenfolterzuverstärken ( DieBundesregierungunterstütztdieaufderKonferenzinKapstadtam24.und 25.November2005beschlosseneEmpfehlungNummer2 INTERPOL spresidentshouldconveneaglobalmeetingtoreinforceinterpolmembercountries policeforces oppositiontotortureandtomakecleartherespectforthe human dignity of all.. b)wiehatderbka-vizepräsidentinseinereigenschaftalsinterpol-vizepräsident auf die Forderung des ISAP reagiert? DerBKA-VizepräsidenthatdieseISAP-Empfehlungbegrüßt.ZumZeitpunkt derempfehlungwardervizepräsidentdesbkaallerdingsnochdelegierter füreuropaimexekutivkomiteeundnochnichtvizepräsidentderikpo-interpol.erstanlässlichder76.generalversammlungderikpo-interpol2007 wurdeerzumvizepräsidentenfüreuropaimexekutivkomiteegewähltundsomit zum Vizepräsidenten der IKPO-Interpol. c)welchemaßnahmenhaterinseinerweiterenamtszeitimrahmender Supervision eingeleitet? DerVizepräsidentdesBKAhatmitdenübrigenMitgliederndesExekutivkomiteesgemäßArtikel22derInterpol-StatutendievonderGeneralversammlunggetroffenenEntscheidungenüberwachtunddieAufsichtüberdieGeschäftsführung des Generalsekretärs geführt. d)mit welchem Ergebnis? DieInitiativenderIKPO-InterpolunddieErgebnissedieserMaßnahmenspiegelnsichindenJahresberichtenderIKPO-InterpolundanderenBerichten wider, die unter einsehbar sind.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ a)WiewürdigtdieBundesregierung,dassdasExekutivkomitee13Mitgliederhat,diealshohePolizeiführerinderPeriode2008bis2012u.a. ausstaatenstammen,indenengefoltertwird (vgl. wiebrasilien,ägypten,türkei,pakistan,nigeria (vgl.u.a.ai-report 2010)? DieZusammensetzungdesExekutivkomiteessowiedieWahlenzumExekutivkomiteesindindenInterpol-Statutengeregelt.DanachwerdendieDelegierten imexekutivkomiteeimrahmendergeneralversammlungvonallenmitgliedstaaten (vgl.artikel19interpol-statuten)gewählt.dabeibestimmtartikel15 derinterpol-statuten,dassdiemitgliederdesexekutivkomiteesverschiedenen Ländernangehörenmüssen,wobeiaufdiegeographischeVerteilungnach MöglichkeitRücksichtzunehmenist.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b)welchenpositiveneinflusskonntenachauffassungderbundesregierungderbka-vizepräsidentinderfunktionalsmitglieddieseskomitees nebenhohenpolizeiführern,diefolterinihrenheimatländern verantworteten entfalten? ErhatalsMitglieddesExekutivkomiteesMaßnahmeneingeleitetundunterstützt,diezurVerwirklichungderinArtikel2derInterpol-Statutengenannten ZielesowieunterBeachtungdergegebenenRahmenbedingungenrealisierbar waren. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen. 3.a)IstderBundesregierungbekannt,dassInterpol-StaatendasTabuisieren vonfolterundanderensystematischenmenschenrechtsverletzungen (systematisch =aufanordnungodermitbilligungdesstaates)oftmit Artikel3derStatutenderIKPO-Interpolbegründen,woesheißt: Jede BetätigungoderMitwirkunginFragenoderAngelegenheitenpolitischen,militärischen,religiösenoderrassischenCharaktersiststrengstens untersagt? Diese Begründung ist der Bundesregierung nicht bekannt. b)teiltdiebundesregierungdierechtsauffassung,dassessichbeifolter nichtumeine politischeangelegenheit imsinnedervorgenannten Statutenhandelt,sondernumbanaleKriminalität,wieMord,schwere Körperverletzung,Vergewaltigung,Freiheitsberaubung,Erpressung etc.? DieBundesregierungstimmtdarinüberein,dassessichbeiFolternichtum eine politischeangelegenheit imsinnevonartikel3derinterpol-statuten handelt.derbewertung,dassessichbeifolterum banalekriminalität handelt,kannjedochnichtgefolgtwerden.indiesemzusammenhangwirdaufdie Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. a) Wie würdigt die Bundesregierung, dass aa)artikel3der1946geschaffenenstatutenderikpo-interpolaufgrunddererfahrungenmitdemns-regimediemitgliedstaatenvor EinflüssenvonaußenschützenundihreEigenständigkeitbewahren sollte; Artikel3derInterpol-StatutenbeschreibtunteranderemdenGrundsatzder NeutralitätvonInterpolunddasVerbot,inFällenaktivzuwerden,dievonihrer Naturheralspolitisch,militärisch,religiösoderrassischzuwertensind.Das PrinzipstaatlicherSouveränitätunddasPrinzipderNichteinmischungininner-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode staatlicheangelegenheitenbildendaswesentlichefundamentinternationaler Zusammenarbeit;diesePrinzipiensindnichtspezifischfürdieInterpol-Kooperation. bb)artikel3sichallerdingsinunrechtsstaatenzueinemfreibriefgegenübermöglicherkritikderinternationalenstaatengemeinschaft entwickelteetwaantodesschwadronen,folter,verfolgungindigenervölker,massenvergewaltigungen,einsatzvonkindersoldaten usw.; Dazu ist der Bundesregierung nichts bekannt. cc)diesefehlentwicklungübervielejahrzehntenichtkorrigiertunddie Statutennichtgeändertwurden,weildenMitgliedstaatenderIKPO- InterpoleinereibungsloseinternationalepolizeilicheZusammenarbeit bis heute wichtiger erscheint? DieBundesregierungvertrittnichtdieAuffassung,dasseineFehlentwicklung vorliegt,dieübervielejahrzehntenichtkorrigiertwurde.imübrigenwirddaraufhingewiesen,dassschonheuteeineinterpol-zusammenarbeitbeiderbekämpfungderphänomenevölkermord,verbrechengegendiemenschlichkeit undkriegsverbrechenstattfindet.alseinbeispielseihierdieresolutionagn/ 63/RES/9genannt,die1994durchdieGeneralversammlunginRomverabschiedetwurde.DemnachwurdedieaktiveZusammenarbeitderIKPO-Interpolmit deminternationalenstrafgerichtshoffürdasehemaligejugoslawien (ICTY) ausdrücklichbegrüßtundgenehmigt.ikpo-interpolbesitztdurchausdas Mandat,dieMitgliedstaatenbeiderBekämpfungderPhänomeneVölkermord, VerbrechengegendieMenschlichkeitundKriegsverbrechenzuunterstützen. SomitbestehtdieMöglichkeit,aufErsuchenvoninternationalenTribunalen odermitgliedstaatensowienachrechtlicherprüfungfahndungsnotierungen (Notices)zuveröffentlichenoderallgemeineInformationenauszutauschen. Weiterhin wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b)istdiebundesregierungbereit,alsmitgliedderikpo-interpoldarauf hinzuwirken,dassartikel3derinterpol-statutenaufgehobenoderin demsinnergänztwird,dasserbeipolitischemmord,folterundanderen systematischen Menschenrechtsverletzungen keine Anwendung findet? FüreineÄnderungvonArtikel3derInterpol-StatutensiehtdieBundesregierung aktuell keine Notwendigkeit. 5.TeiltdieBundesregierungangesichtsderTatsache,dassFoltereineGeißel dermenschheitist,dieauffassungderfragesteller,dasspolizeilicher PragmatismuswedereinRechtsgutbildetnochVorrangvorMenschenrechten genießen darf? AllesstaatlicheHandeln,mithinauchdaspolizeilicheHandeln,istgemäßArtikel20Absatz3desGrundgesetzes (GG)anRechtundGesetzgebunden.Damit mussesdengrundsätzenderverhältnismäßigkeitundderbestimmtheitentsprechen und sich auch an menschenrechtlichen Grundsätzen ausrichten.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5354 Ja. 6. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aa)nachartikel2derstatuten,welchenjedesneumitgliedzwecks Aufnahmeanerkennenmuss,Interpol imgeistederuniversalen Erklärung der Menschenrechte handelt; bb)diesergrundsatzimmanentist,weilverstößenichtgeregeltsind, dasseinmitgliedstaatdiestatutenverletzt,wenndortsystematisch Menschenrechte missachtet werden? DieAussagezuFrage6aDoppelbuchstabebbgehtvoneinemfalschenVerständnisvonArtikel2derInterpol-Statutenaus.GemäßArtikel2derInterpol-StatutensolldurchInterpoleine möglichstumfassendegegenseitigeunterstützungallerkriminalpolizeilichenbehördenimrahmenderindeneinzelnen LänderngeltendenGesetzeundimGeistederErklärungderMenschenrechte sichergestelltwerden.artikel2derinterpol-statutenbindetsomitdieikpo- Interpol,imRahmenderpolizeilichenUnterstützungdaraufzuachten,dass hierbei nicht gegen die Erklärung der Menschenrechte verstoßen wird. b)teiltdiebundesregierungdierechtsauffassung,dassinterpoleinen MitgliedstaatbeiVerstößengegendenGeistderMenschenrechtscharta ausdermitgliedschaftentlassenoderzeitweisehiervonsuspendieren oderdiezusammenarbeiteinschränkenkann,bissichdiemenschenrechtslage in dem Land bessert? ReaktionenaufVerstößegegendenGeistderMenschenrechtschartasindnicht explizitindeninterpol-statutengeregelt.allerdingswerdenthemenkomplexe vonbesondererbedeutungimexekutivkomitee,gegebenenfallsuntereinbindungdesofficeoflegalaffairs,erörtertund sofernangezeigt zwecksfinalererörterungindiegeneralversammlungalshöchsteinstitutionderikpo-interpoleingebracht.esbestehtsomitdiemöglichkeitfürdiegeneralversammlunggemäßartikel8derinterpol-statuten,verschiedenemaßnahmenanzuordnen,diezurverwirklichungderinartikel2derinterpol-statutengenannten ZielederOrganisationgeeignetsind.DieEntlassungausderMitgliedschaftist ankeinerstellederinterpol-statutenfüreinfehlverhalteneinesmitgliedstaatesvorgesehenundistauchnochniepraktiziertworden,sodassrealistischerweisenichtdavonauszugehenist,dassdiegeneralversammlungeinenausschlussfüreinenverstoßgegendengeistdermenschenrechtschartabeschließenwird.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungverwiesen. 7.IstdieBundesregierungwillens,indiesemSinninternationalaktivzuwerden, um so 60 Jahre Toleranz gegenüber Folterstaaten zu beenden? DieBundesregierungweistdenimplizitenthaltenenVorwurfderToleranzgegenüberFolterstaatenentschiedenzurück.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdieAntwortenzudenFragen1aDoppelbuchstabe cc, 2 und 4a Doppelbuchstabe cc verwiesen. 8.IstdieBundesregierungwillens,sichmitVerbündetenandererdemokratischerStaatendafürstarkzumachen,dasssolcheZielegemeinsamverfolgt werden? EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdieAntwortzu Frage 7 verwiesen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9. a) Welchen Sinn sieht die Bundesregierung darin, dass Staaten, die ihre Bevölkerung und ihre Opposition gewalttätig unterdrücken, Mitglied der Interpol bleiben können? b)wirdsichindiesemzusammenhangdiebundesregierungdafüreinsetzen,dassdiemitgliedschaftzumbeispielbirmas (Myanmar),Iraks, SimbabwesunddesSudansinderInterpol-Organisationsuspendiert unddiekooperationinderstrafverfolgungmitdiesenstaatenvorläufig eingestellt wird? EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdieAntwortzu Frage 2a verwiesen. 10.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassunteranderemvoneiner solchenkonditionierungderinterpol-mitgliedschaftaucheinepräventivewirkungaufanderestaatenzuerwartenist,diesystematischmenschenrechteverletzen,dieaberaufihrinternationalesansehensehrbedacht sind und Rufschädigungen scheuen? ÜbermöglichepräventiveAuswirkungenimSinnederinFrage10angesprochenenKonditionierungaufandereStaatenkanndieBundesregierungkeine Vorhersage treffen. 11.TeiltdieBundesregierungdieRechtsauffassung,dasseinStaat,dersystematischgravierendeMenschenrechtsverletzungenanordnetoderbilligt, obwohlerdieinternationalenübereinkommenwiedieanti-folter-konvention,diekonventionzumschutzvorerzwungenemverschwinden undweiteremenschenrechtsverträgeunterschriebenhat,sichnichtaufartikel 3 der IKPO-Interpol-Statuten berufen kann? Ja. Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 12.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderFragesteller,dassdiebisherigePositionihrerVertreterinderIKPO-InterpolsowiederInterpolinsgesamt,Folterstaatenwederzusanktionierennochzudiskreditieren,der deutschenpolitikwiderspricht,diedenkampfgegenfolteralsquerschnittsaufgabepostuliert (vgl.bundestagsdrucksache17/2840vom 26.August2010:NeunterBerichtderBundesregierungüberihreMenschenrechtspolitikindenauswärtigenBeziehungenundinanderenPolitikbereichen)? DerVorwurf,Folterstaatenwederzusanktionierennochzudiskreditieren,wird entschiedenzurückgewiesen.eswirdaufdievorbemerkungderbundesregierungsowieaufdieantwortenzudenfragen1adoppelbuchstabecc,1b,2b und 4a Doppelbuchstabe cc verwiesen. 13.IstdieBundesregierungbereit,dasBundeskriminalamtalsdeutsches ZentralbüroderIKPO-Interpol (NationalesZentralbüro NZB)zulegitimierenundzubeauftragen,mitdiesenFragenoffensivumzugehen,innerhalbderInterpol-OrganisationMissständeaufdemGebietderMenschenrechteanzuprangern,ineinerunumgänglichenZusammenarbeitmit UnrechtsstaatenderenPraktikenzukritisierenundinnerhalbderOrganisationKonzeptezuentwickeln,umFolterzubekämpfenundzuverhüten? EsistnichtAufgabederNZBs,innerhalbderInterpol-OrganisationMissstände aufdemgebietdermenschenrechteanzuprangern.diebundesregierungwird

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/5354 sichwiebisherauchinzukunftindengeeignetengremienfürdiedurchsetzung des Folterverbots einsetzen. 14.TeiltdieBundesregierungdieErwartung,dassdiesfürdasBundeskriminalamt,dasselbstwederfoltertnochFolterbilligtundinternationalaufgrundseinerüberragendenFachkompetenzhohesAnsehengenießt,einen zusätzlichenansehensgewinnzurfolgehatundbeispielgebendseinwird für andere demokratische Polizeien weltweit? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15.a)HatdieBundesregierunginzurückliegenderZeitbedacht,inwelche KonflikteeinzelneBKA-Beamtegebrachtwerden,wennsiegezwungenwaren,mitExekutivmitarbeiternvonFolterstaatennormalenkollegialen Umgang zu pflegen? AusderFragestellungerschließtsichnicht,welcheMitarbeitermit Exekutiv- Mitarbeitern gemeintsind.dieinternationalepolizeilichezusammenarbeiterfolgtstetsimrahmendesgesetzlichenauftrags.deshalbsindderartigekonflikte nicht bekannt. b) Wie will die Bundesregierung dies für die Zukunft abstellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15a verwiesen. 16.WirddieBundesregierungperNormenkontrollklagedenEuropäischen Gerichtshof (EuGH)dieStatutenderInterpolineinemNormenkontrollverfahrenüberprüfenlassen,dadieHandhabungdesArtikels3derStatuten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt? DerEuropäischeGerichtshof (EuGH)istgemäßArtikel263Absatz2desVertragsüberdieArbeitsweisederEuropäischenUnion (AEUV)fürKlagenzuständig,dieeinMitgliedstaat,dasEuropäischeParlament,derRatoderdie KommissionwegenUnzuständigkeit,VerletzungwesentlicherFormvorschriften,VerletzungderVerträgeodereinerbeiseinerDurchführunganzuwendendenRechtsnormoderwegenErmessensmissbrauchserhebt.Gegenstanddes VerfahrenskannsomitnureinEU-Rechtsaktsein.DamitisteineZuständigkeit deseughnichterkennbar,daessichbeideninterpol-statutennichtumeinen EU-Rechtsakt handelt. 17.a)SiehtdieBundesregierungeinenursächlichenZusammenhangzwischenFolterundKorruption,etwaangesichtsdesUmstands,dasszwei DrittelderStaatenmiteinemhohenKorruptionsratingauchsolche sind, die foltern und misshandeln? SowohlFolteralsauchKorruptionkönnennichtverallgemeinerungsfähigeErscheinungsformenundUrsachenhaben.DieBundesregierungsiehtkeinenursächlichen Zusammenhang beider Phänomene.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)istdiebundesregierungbereitzubeantragen,dassbeimgeneralsekretariatderinterpoleine InterpolGroupExpertsonTorture IGET gebildetwirdunddieanti-korruptionsakademieinwienineinesolche auch gegen Folter erweitert wird? AufgrundderbestehendenInitiativenIKPO-InterpolszurEinhaltungderMenschenrechte,welchedieBundesregierungunterstützt,wirdaktuellkeinBedarf fürdieeinrichtungeiner InterpolGroupExpertsonTorture IGET (IGET) gesehen.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungund aufdieantwortenzudenfragen1adoppelbuchstabeccund4adoppelbuchstabe cc verwiesen. WieinderAntwortzuFrage17adargelegt,stehenFolterundKorruptionin keinemursächlichenzusammenhang.diebundesregierunghältesdahernicht fürzielführend,dasmandatderanti-korruptions-akademieentsprechendzu erweitern. 18.a)IstderBundesregierungbekannt,dassnachdem CorruptionPerceptionsIndex2010 vontransparencyinternationalfolgendezehnstaatendiehöchstekorruptionsratehaben:somalia,birma (Myanmar), Afghanistan,Irak,Usbekistan,Turkmenistan,Sudan,Tschad,Burundi und Äquatorial Guinea? DerBundesregierungistderKorruptionswahrnehmungsindexvonTransparencyInternationalbekannt.Estrifftzu,dassdieinFrage18aaufgeführten Staaten auf den letzten Plätzen des Indexes stehen. b)welchekonsequenzensollteinterpolnachmeinungderbundesregierung gegenüber diesen Staaten ziehen? EshandeltsichbeidemgenanntenIndexvonTransparencyInternationallediglichumeinenWahrnehmungsindex,weshalbdiesernichtalsBelegfürdietatsächlicheVerbreitungvonKorruptionineinemStaatherangezogenwerden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19.a)TeiltdieBundesregierungdieFeststellung,dasswohlüberdieHälfte dermitgliedstaateninderinterpol-organisationmitihreninnerstaatlichenpraktikensichaußerhalbderstaatengemeinschaftstellen,welchediemenschenrechtefüruniversalundunteilbaransehen,unddass deshalbeinereformderikpo-interpolunumgänglichnotwendigist? b)istdiebundesregierungbereit,zuoptionenunddurchführbarkeitsolcherreformeinqualifiziertesgutachteneinzuholen,zumbeispiel durch die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) Berlin? DieBundesregierungverweistaufihreAussageninderVorbemerkung.Eine ReformderIKPO-InterpolvermagdeshalbdieangesprochenenProblemeaus SichtderBundesregierungnichtzulösen.InsofernerübrigtsichdieEinholung eines entsprechenden Gutachtens. II.ZurbilateralenpolizeilichenAusbildungs-undAusrüstungshilfeDeutschlands 20.a)StehtdieBundesregierungweiterhinzuihrer aufzahlreicheparlamentsanfragenhinstetsgegebenen BegründungderbilateralenpolizeilichenAusbildungs-undAusrüstungshilfe,diesetragezurDemokratisierungdesEmpfängerlandesbei,professionalisieredortigePolizeiarbeit,verbesseredieZusammenarbeitdurchGewinnungvonAn-

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/5354 Ja. sprechpartnern und könne menschenrechtliche sowie rechtsstaatliche Prinzipien fördern (Bundestagsdrucksache 17/766)? b)nachwelchenpro-undkontra-kriteriengewährtdiebundesregierung grundsätzlichpolizeihilfeoderlehntsolcheregelmäßigab (bittevollständige Aufzählung mit Gewichtung)? Diegrenz-/polizeilicheAusbildungs-undAusstattungshilfeträgtdazubei,die internationalekriminalitätbereitsvordendeutschengrenzenzubekämpfen unddieauswirkungenaufdeutschlandzureduzieren.sieistdahereinwichtigerbestandteildersog.vorverlagerungsstrategie.darunterwirddieverlagerungderpolizeilichenabwehrlinieindieursprungs-undtransitländerz.b. derorganisiertenkriminalität,derrauschgiftkriminalitätundindieherkunfts-,rekrutierungs-,aktions-undrückzugsregionendesinternationalen Terrorismus verstanden. BeiderGewährungvongrenz-/polizeilicherAusbildungs-undAusstattungshilfenwirdauchimmerdieMenschenrechtssituationindenjeweiligenHerkunftsländernimZugederPrüfungderaußenpolitischenKooperationsfähigkeitinjedemEinzelfallberücksichtigt.Hilfeleistungenwerdendanachbewertet,obsie die (grenz-)polizeilichetätigkeitimempfängerlandstrukturell,organisatorischodermateriellerkennbarverbessernkönnenundobsiepositivesicherheits-,insbesonderepolizeirelevanteauswirkungenaufdiebundesrepublik Deutschlandhaben.DaherbeschränkensichMaßnahmennichtaufAnfangsinvestitionen,sondernverfolgenvielmehrdasZieleinerdauerhafteffektiven Verbrechensbekämpfung. 21.a)MachtdieBundesregierungbeiVereinbarungeinesbilateralenPolizeihilfeprojekteszurBedingung,dassderEmpfängerstaatkeinesystematischenMenschenrechtsverletzungenbegehtbzw.solcheabsoforteinstellt? Diebilateralegrenz-/polizeilicheAusbildungs-undAusstattungshilfederBundesregierungzieltaufeineProfessionalisierungderPolizeiarbeitab,diean RechtundGesetzsowieandieBeachtungderMenschenrechtegebundenist. Diese Prinzipien sind Grundlage der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 20a und 20b verwiesen. b)teiltdiebundesregierungdieauffassungderfragesteller,dassbei einemverstoßgegendiesekonditionendiezusammenarbeitsofort einzustellenist,weilesunzumutbarist,dassunterdenaugendeutscherkurz-undlangzeitexpertenoderpolizeiberaterdieunterstützte Polizei foltert und deutsche Ausrüstung missbraucht? DerBundesregierungistkeinFallbekannt,indem unterdenaugendeutscher Kurz-undLangzeitexpertenoderPolizeiberater dieunterstütztepolizeifoltert oder deutsche Ausstattung zu derartigen Zwecken missbraucht wird. 22. a) Wie viele der bisherigen deutschen Polizeihilfen wurden evaluiert? b)welchefällevonpolizeihilfenwurdennichtevaluiert,undauswelchen Gründen ist dies nicht geschehen? c)inwelcherformwurdenundwerdenevaluierungenvonpolizeihilfeprojekten vorgenommen?

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode d) In welchem Zeitabstand? e)was wird überprüft? f)durch wen? g)wurdenundwerdendabeistetserkenntnissevonmenschenrechts- NGOs beigezogen, und wenn nein, warum nicht? h) Wie werden die Ergebnisse umgesetzt? EsistzwischenlängerfristigenMaßnahmen (inderregelmehrjährigelaufzeit, hoherfinanzmitteleinsatz,vielzahlvonteilmaßnahmen,mehrere europäische Partner)undpunktuellenbilateralenEinzelmaßnahmenderAusbildungsbzw.Ausstattungshilfezuunterscheiden.BeidenLangzeitmaßnahmenwerden regelmäßignebenderbedarfserhebungundderbegleitungderdurchführung dermaßnahmenaucheinestrukturierteevaluierungimsinnederwissensanwendungundwirksamkeitdurchdasbkadurchgeführt.dieanzahlder Evaluierungenwirdstatistischnichterfasst.BeidenkurzfristigenLehrgängen findenunmittelbarimanschlusserhebungen (feedback)überfragebögenstatt. DarüberhinaussinddieVerbindungsbeamten (VB)desBKAundderBPOLin dieumsetzungdereinzelmaßnahmeneingebundenundberichtenanlassbezogenundimrahmenihrerallgemeinenberichtspflichtenzuwirksamkeitund Nachhaltigkeit.AnlässlichvonDienstreisenundBesuchenwerdendiebisher geleistetenhilfenregelmäßigthematisiertundhinterfragt.dieevaluierungsergebnissewerdenbeiderkonzeptionkünftigermaßnahmenberücksichtigt. Sofernvorliegend,fließenrelevanteErgebnisseausdenBerichtenvonNichtregierungsorganisationenindieBewertungzurGewährungvonUnterstützungsleistungen ein. 23. a) Wie würdigt die Bundesregierung, dass aa)zwischen2005bis2009insgesamt48staatendurchdeutschebilateralepolizeihilfeunterstütztwurden,vondenen37folternund misshandeln (Bundestagsdrucksache17/766undAI-Report2010, Länderberichte), bb)sichausdenberichtenderführendenmenschenrechtsorganisationenundvonnichtregierungsorganisationen (NGOs)vorOrteindeutigergibt,dassdieGewährungvonPolizeihilfeoftmalskeinen Einflussdaraufhatte,obsichanderMenschenrechtslageindem Empfängerland etwas positiv verändert? b)wieerklärtdiebundesregierung,dassbishersieundanderegeberländerhierausregelmäßigkeinekonsequenzenzogen,obwohlindenbetreffenden Empfängerländer ungebremst weiter gefoltert wurde? c)mussdieserbefundnichtvielmehrsogedeutetwerden,dasseinwirkungsvollescontrollingundeinekritischeevaluationbishernicht stattfanden? d)oderhabenfürdiebundesregierunginwirklichkeitbelangederpolizeilichen Kooperation Vorrang vor Menschenrechten? EswirdaufdieAntwortenzudenFragen5,20a,20b,21a,22abis22hsowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Polizei, die sich selbst kontrolliert und nicht durch Instanzen der Zivilgesellschaft überwacht wird, keine Polizeihilfe erhalten kann, weil dies zum Missbrauch der Polizeigewalt einlädt? b)wenngrundsätzlichja,welchekonsequenzenziehtdiebundesregierungdarausbeiderentscheidungüberpolizeihilfeprojektefürstaaten, derenpolizeiwederbishernochabsehbarnachdeutscherhilfesolchermaßen wirksam kontrolliert wird? DieBundesregierungteiltdieseAuffassungnicht.DieUnterstützungsleistungendesBKAundderBPOLsollenauchdazubeitragen,dassaufdenpolizeilichenArbeitsebenendasBewusstseinfürdieNotwendigkeiteinerrechtsstaatlichhandelndenundderGewaltenteilungunterliegendenPolizeiwächst.Die Bundesregierunggehtdavonaus,dassihregezieltenMaßnahmengeradenicht zummissbraucheinladen.imübrigenwirdaufdieantwortenzudenfragen 20a, 20b und 21a verwiesen. 25.a)WiewürdigtdieBundesregierung,dassPolizeiundGeheimdienstein denempfängerländernvonpolizeihilfehäufigaufgrundihrervergangenheitinderbevölkerungkeinvertrauengenießen,diskreditiertund weiter gefürchtet sind? LangfristiglässtsichdasVertrauenderBevölkerungnurgewinnen,wenndie AngehörigenderSicherheitsbehördenfachlichkompetentsindundihreArbeit aufrechtsstaatlichenwerten,insbesondereunterberücksichtigungdermenschenrechte,basiert.insofernsindpolizeilicheunterstützungsmaßnahmenbedeutsam,diedazubeitragen,dassvertrauenzudensicherheitsbehördenaufgebaut wird. b)inwiefernbefolgtoderignoriertdiebundesregierungdieempfehlung desbundesministeriumsfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklungunddergesellschaftfürtechnischezusammenarbeit (GTZ) GmbHbereitsausdemJahr2000: InZweifelsfällenistessinnvoll,die direktekooperationmitsicherheitskräftenzuvermeidenundstattdessenvorallemdiekräftezustärkenundzuunterstützen,diefüreinedemokratischekontrolledessicherheitssektorsverantwortlichsind (HerbertWulf,ReformdesSicherheitssektorsinEntwicklungsländern, GTZ 2000)? DievollständigeVermeidungeinerZusammenarbeitmitSicherheitsbehörden erscheintnichtsinnvoll.einerechtsstaatlichhandelndepolizeiisteinwichtiger Bausteinineinemdemokratischen,dieMenschenrechteachtendenSystem.Die BundesregierungleistetdurchihreUnterstützungsmaßnahmenhierzueinen Beitrag. 26.a)IstderBundesregierungbewusst,dassdasVermittelnvonKnow-how unddielieferungvonausrüstungaufdemgebietderpolizeilichen BerufsausübunginvielenFällengleichermaßengeeignetsind,Straftaten zu bekämpfen als auch solche zu begehen? DieLieferungvonWaffen,Munition,HilfsmittelndesunmittelbarenZwangs sowienachrichtendienstlichemgerätimrahmenderaufbauhilfeistdurchdie Bundesregierungausgeschlossen.DienationaleundinternationaleUnterstützungsleistungimRahmendesPolizeiaufbausAfghanistanistdurcheineenge ZusammenarbeitmitunserenafghanischenPartnerngeprägt,daherwurdein singulärenfällendielieferungvonwaffenundhilfsmittelndesunmittelbaren

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZwangesnachjeweiligerEinzelfallprüfunggestattet.DieafghanischePolizei giltessoauszurüstenundauszubilden,dasssieinderlageist,denpolizeiberuf auchausübenzukönnen.dasdeutscheengagementbeimaufbaueinereffektivenpolizeiinafghanistanbasiertaufeinembreiteninnenpolitischenkonsens und wird konsequent umgesetzt. DieBundesregierungprüftbeiderGewährungvonUnterstützungsmaßnahmen immerdenaspekteinermöglichenmissbräuchlichenverwendung.diesgeschiehtu.a.durcheinbindungdervbdesbkaundderbpolvorort,diedie Strukturen und die Ansprechpartner gut kennen. b)hältesdiebundesregierungindemzusammenhangfürrichtig,dass dasbkaimjahr2010instaaten,indenengefoltertwird,polizeiausbildungzufolgendenthemenkomplexenbetrieb (vgl.bundestagsdrucksachen 17/2264 und 17/2845): Terrorismusbekämpfung (Kenia, Tunesien), operative Analyse (Algerien), Datenträgerauswertung (Türkei), polizeiliche Einsatztaktiken und Methoden (Äthiopien), Führen von V-Leuten (Kolumbien)? DieseLehrgängewurdendurchgeführt,daeinentsprechenderpolizeifachlicher Bedarfbestand.AuchindiesenLehrgängenwurdennurArbeitsmethodenvermittelt,dieimEinklangmitrechtsstaatlichenPrinzipienstehenunddieMenschen-undBürgerrechtewahren.GesprächemitExpertenundKontaktezwischenDeutschlandunddenbetreffendenStaatensindfürdieZusammenarbeit dersicherheitsbehördenvongroßeminteresse.diesbetrifftinsbesonderedie BekämpfungdesinternationalenTerrorismus,derorganisiertenKriminalität einschließlichderrauschgiftkriminalitätunddesmenschenhandels.einverzichtaufinformationsaustauschinsbesondereimbereichderterrorismusbekämpfung wäre geradezu fahrlässig. ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzudenFragen20a,20bund21averwiesen. 27.a)IstdieBundesregierungbereit,diePrinzipienderPolizeihilfenunin allgemeingültigenrichtlinienzuregeln,dieesbishernachihrem eigenem Bekunden nicht gibt (Bundestagsdrucksache 17/766)? b)teiltdiebundesregierungdieauffassungderfragesteller,dassdiese RichtlinienvomDeutschenBundestaggenehmigtwerdenoderzumindestimEinvernehmenmitdemAusschussfürMenschenrechteundhumanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages ergehen sollten? AusSichtderBundesregierungisteserforderlich,dassjedepolizeilicheUnterstützungshilfeeinerEinzelfallprüfungunterliegt.EineallgemeingültigeRegelungwirddensichständigänderndenBedingungenindenHerkunftsländern nichtgerechtundverhindertflexiblelösungen.imübrigenunterstütztdie BundesregierungsämtlicheMaßnahmen,diegeeignetsind,Menschenrechteim Rahmen der Polizeihilfe zu schützen. Auf die Antworten zu den Fragen 20a und 20b wird hingewiesen. 28.HältesdieBundesregierung wiediefraktionbündnis90/die GRÜNEN angesichtsderzweifelhaftenergebnissederpolizeihilfefür angebracht,diebisherigepraxiseinerqualifiziertenexternenprüfungzu

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/5354 unterziehen,beispielsweisedurcheingutachtenderstiftungwissenschaft und Politik (SWP) Berlin? DieBundesregierungweistdiemitderFrageeinhergehendeUnterstellung,die vonderbundesrepublikdeutschlandpraktiziertepolizeihilfeführezuzweifelhaftenergebnissen,zurück.eineexterneüberprüfungwirddeshalbnichtfür erforderlich gehalten. Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. III. Zu polizeilichen Verbindungsbeamten und Datenübermittlung 29.a)Inwieweit trifft zu, dass aa)derzeit65verbindungsbeamtedesbkaan52deutschenauslandsvertretungsstandortenin50ländernabgeordnetsindund DeutschlanddamitanderSpitzeinEuropa liegt ( Profil/BKA-International/Verbindungsbeamte, Stand 2009); Derzeitsind66VBdesBKAin54StandortenandeutscheAuslandsvertretungen in 50 Staaten abgeordnet. DassDeutschlanddamitinEuropaeineSpitzenpositioneinnimmt,wirdwohl weiterhin zutreffend sein. bb)sieu.a.dienstinfolgenden18staatenversehen,indenengefoltert undmisshandeltwird:südafrika,nigeria,marokko,tunesien,brasilien,peru,mexiko,türkei,russland,jordanien,tadschikistan, Ägypten,Pakistan,Indonesien,Afghanistan,China,Saudi-Arabien, Usbekistan (AI-Report 2010, Länderberichte u. a.); IndieStaatenSüdafrika,Marokko,Brasilien,Peru,Mexiko,Türkei,Russland, Jordanien,Tadschikistan,Ägypten,Pakistan,Afghanistan,China,Saudi-ArabienundUsbekistansindVBdesBKAentsandt.NigeriawirdinNebenzuständigkeitbetreut.DieStandorteTunesienundIndonesiensindimJahr2010geschlossen worden. cc)dieverbindungsbeamten,uminformationenimziellandzuerhalten,andenendiewirksamkeitvonverbindungsbeamtengemessen wird,engekontaktezudienstlichengegenübernunterhaltenmüssen, die oft in Geheimdiensten oder Militär dienen; DieVBdesBKAhabenimRahmenihrerAufgabenerfüllungimGastlandKontaktezuDienststellen,diemitpolizeilichenAufgabenbefasstsind.HierzukönnenauchnichtpolizeilicheDienststellengehören,sofernsiefürdieStrafverfolgung im Gastland zuständig sind. dd)dieverbindungsbeamten,ohnederenrechtsstaatlicheeinstellung bezweifelnzuwollen,docheinemgroßenerfolgsdruckunterliegen, der Distanz zu Menschenrechtsverletzern erschwert; Dastrifftnichtzu.DieBKA-VBbeachtenbeiderAusübungihrerTätigkeitim AuslanddasVölkerrechtsowiediegeltendengesetzlichenVorgaben.Dieswird durch die Dienst- und Fachaufsicht gewährleistet.

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ee)verbindungsbeamtenachdeninoffiziellenbka-richtlinienzum BeispielbeiVernehmungenvonTatverdächtigenundZeugen,bei DurchsuchungenundanderenErmittlungsmaßnahmenanwesend seinsollen,unterlagenauswertenundbeifahndungenundrechtshilfeangelegenheitenmitwirkensollen,wasineinemunrechtsstaat höchst problematisch sein kann? ImBKAgibteskeineinoffiziellenRichtlinien.ImÜbrigenwirdaufdieAntwort zu Frage 5 verwiesen. b)welchengenerellensinnsiehtdiebundesregierungindertätigkeit vonverbindungsbeamtenineinemfolterstaatüberhaupt,wennpolizeilicheermittlungsergebnissedesdortigenregimes,dasaußerdemin derregelkorruptist,nachdeutschemrechteinembeweisverwertungsverbot unterliegen? DieEntsendungeinesVBdesBKAwirdaufgrundpolizeilicherBedürfnisse aufvorschlagdesbkadurchdasbundesministeriumdesinnern (BMI)inAbsprache mit dem Auswärtigen Amt (AA) durchgeführt. GemäßBundeskriminalamtgesetz (BKAG),der DienstanweisungzurEntsendungvonVerbindungsbeamtendesBKAinsAusland undder RessortvereinbarungzwischendemAAunddemBMI umfasstdieaufgabedervbneben derübermittlungvonlegalerlangtenermittlungsergebnissendiestrategische undtaktischebeobachtungsicherheitspolitischerentwicklungensowieder KriminalitätslageimEmpfangsstaatbzw.derRegionunteranderemzurBeurteilungdermöglichenAuswirkungenaufdiedeutschenVerhältnisse,dieUnterstützungdeutscherRechtshilfeersuchenvorOrt (RelevanzfürdieSicherheitslageinDeutschland)unddieUnterstützungderAuslandsvertretungen,etwabei StraftatenzumNachteildeutscherStaatsangehörigerimAuslandundinKrisenfällen. 30.WelcheBeschränkungenerlegtdasBKAdeutschenVerbindungsbeamten indiesenländernimumgangmitdortigenkontaktpartnernauf,insbesondere bei der Übermittlung von Informationen an diese? BeschränkungenbeimUmgangmitdengenanntenStaatenbetreffeninsbesonderedieÜbermittlungpersonenbezogenerInformationen,diehierinderRegel ausgeschlossen ist ( 14 BKAG). 31.a)WiebeurteiltdieBundesregierung,dassHumanRightsWatchbezüglichdeutscherSicherheitszusammenarbeitmitPakistanundUsbekistanformuliert,DeutschlanderntedortunterUmständen Früchtedes vergiftetenbaums ( 17/3343)? b)siehtdiebundesregierung wiediefraktionbündnis90/die GRÜNEN die Gefahr des Outsourcing von Folter? FolterscheidetalsMittelderKenntniserlangungausrechtsstaatlicherSichtaus. DieBundesregierungsetztsichgegenüberausländischenRegierungennachdrücklichfürdieWahrungderMenschenrechteinsbesondereauchimJustizweseneinundmahntkonsequentstrafrechtlicheAufklärungvonFoltervorwürfenan.ErgänzendwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen. DieBundesregierungkannjedochdadurchaufdieBedingungen,unterdenen imauslandinformationengewonnenwerden,nurbedingteinflussnehmen. SiekanndesWeiterenkeinenEinflussdaraufnehmen,inwelchemStaatdie Betroffenen verhaftet werden.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/5354 FürdieBundesrepublikDeutschlandgilt,dassdieVerwertungdurchFoltererlangterKenntnissenichtinBetrachtkommt,wenndieÜberzeugungsgewissheit besteht,dassdiebetreffendeninformationenunterverstoßgegendasfolterverbot oder ähnlicher Verstöße erlangt worden sind. FürdiesenFallbestehteinabsolutesBeweiserhebungs-und-verwertungsverbot.InsofernsiehtdieBundesregierungnichtdieGefahrdes Outsourcingsvon Folter. BemakelteausländischeErkenntnissesindalsAnknüpfungspunktfürMaßnahmen,namentlichzurGefahrenabwehr,aberauchzurBegründungeinesAnfangsverdachtsundalsErmittlungsansatz,nichtgenerellauszuschließen.Esist allerdingsletztlicheinefragederverhältnismäßigkeit,inwieweitsolcheerkenntnisseverwendungfinden.hierfürsinddasgewichtdesverstoßeseinerseitsunddieschwerederdrohendengefahrbzw.deraufzuklärendenstraftat andererseitsmaßgeblichegesichtspunkte.entsprechenddifferenzierende ÜberlegungenzurReichweitevonmöglichenVerwertungsverbotenfindensich auchinderhöchst-undobergerichtlichenrechtsprechung,wiesichetwaden EntscheidungendesBundesgerichtshofsinNStZ1996,S.200f.unddesOberlandesgerichts München in wistra 2006, S. 472, 474 entnehmen lässt. 32.WiebeurteiltdieBundesregierung,dassverbreiteteinformelleÜbermittlungenpersonenbezogenerDatendurchVerbindungsbeamtediedafür geltendendatenschutzregelungenunterlaufen,insbesondereaus 14Absatz 7 des Bundeskriminalamtgesetzes BKAG? DeutscheVBunterliegeninvollemUmfangdenVorgabendesfürdieEntsendebehördengeltendenRechtsundhabendiedarinvorgesehenenDatenschutzregelnzubeachten.DieswirdunteranderemdurchdieDienst-undFachaufsicht sichergestellt. 33.WiebeurteiltdieBundesregierungdasRisiko,dasssointernationale Rechtshilfeersuchenumgangenwerden,diefürsolcheDatenübermittlungen eigentlich erforderlich sein können? DieBundesregierungtritteinemetwaigenRisikodurchverschiedeneMaßnahmenentgegen,insbesonderedurcheineSensibilisierungallerBeteiligten,auch imrahmenvonbilateralengesprächenmitanderenstaaten.imübrigenwird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 34.a)WiegewährleistetdieBundesregierung,dassvorÜbermittlungpersonenbezogenerDatenanausländischeSicherheitsstellendeutscheÜbermittlungssperrenund-auflagenbeachtetwerden,insbesondereDokumentationsgebot,Zweckbindungsauflagen,Nachprüfvorbehalteund vorrangigeschutzrechtebetroffenergemäß 19Absatz3und4des Bundesverfassungsschutzgesetzes, 33Absatz2bis6desBundespolizeigesetzes (BPolG)sowie 14Absatz7BKAG, 33Absatz3 Satz2BPolG (je: DieÜbermittlungunterbleibt [ ]insbesondere, wennimempfängerlandeinangemessenerdatenschutzstandardnicht gewährleistet wäre. )? DieSicherheitsbehördendesBundessindwieallevollziehendeGewaltgemäß Artikel20Absatz3GGanGesetzundRechtgebundenundrichtenihrHandeln daranaus.regelmäßigedatenschutzkontrollendurchdiebehördlichendatenschutzbeauftragtensowiedenbundesbeauftragtenfürdendatenschutzunddie InformationsfreiheitdienenderÜberprüfungderBeachtungallergesetzlichen

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vorgaben.DieAnwendungderÜbermittlungsvorschriftenwirdteilweisedurch interne Dienstvorschriften konkretisiert. SoweitstandardisierteHinweistextefürdenEmpfängerpersonenbezogener DatenzumEinsatzkommen,gewährleistendiese,dassdergesetzlichvorgeseheneHinweisaufeineBindungandenmitderÜbermittlungverbundenenVerwendungszweckundgegebenenfallsauchaufdenbeimAbsendervorgesehenen Löschungszeitpunkt zutreffend erfolgt. DurchInformationderüberdieÜbermittlungentscheidendenBeamtenistgewährleistet,dassdieÜbermittlungunterbleibt,wenndurchsieschutzwürdige InteressendesBetroffenenbeeinträchtigtwürden.DieschutzwürdigenInteressendesBetroffenenwerdentypischerweiseu.a.dadurchbeeinträchtigt,dass imempfängerlanddasdatenschutzniveaunichtangemessenist.dieangemessenheitdesdatenschutzniveauswirdfürjedeneinzelfallunterberücksichtigungallerumstände,diebeieinerdatenübermittlungvonbedeutungsind,beurteilt,namentlichdasstrafverfolgungsinteressedesstaates,diesensibilität derzuübermittelndendaten,diezweckbestimmung,diedauerdergeplanten VerarbeitungunddiefürdenbetreffendenEmpfängergeltendenRechtsnormen. DieSicherheitsbehördengreifenhinsichtlichderUmständeaufEmpfängerseite aufländerinformationendesauswärtigenamtsundaufhinweisederbundesministeriendesinnernundderjustizsowieaufberichtedereigenenvb, ErfahrungenausvorangegangenenKooperationen,Presseauswertungenund sonstige Informationen Dritter zurück. SoweitdieÜbermittlungvonpersonenbezogenenDatenanausländische DienststellenaufGrundlagevölkerrechtlicherVerträgeerfolgt,regelndiese auchdiebeschränkungaufbestimmteverwendungszweckefürdieübermittelten Daten, so dass es eines Hinweises an den Empfänger nicht bedarf. ImÜbrigenkannimRahmendesRechtshilfeverkehrsinstrafrechtlichenAngelegenheitendieÜbermittlungpersonenbezogenerDatenanausländischeSicherheitsstellenmitderBedingungversehenwerden,dassdeutscheÜbermittlungsauflagen,insbesondereZweckbindungsauflagenundVerwendungsbeschränkungen zu beachten sind. b) Wie stellt die Bundesregierung dies jeweils sicher aa) im allgemeinen polizeilichen Datenübermittlungsverkehr, Es wird auf die Antwort zu Frage 34a verwiesen. bb) für deutsche Verbindungsbeamte im Ausland, FürdeutscheVBimAuslandergebensichkeineBesonderheiten.SieunterliegeninvollemUmfangdenVorgabendesfürdieEntsendebehördegeltenden Rechts.JederineinemVB-BürobearbeiteteVorgangwirdsowohldortalsauch inderbehörde,fürdiedievbtätigwerden,gemäßdengeltendenvorschriften dokumentiert.diesgiltsomitauchfürjeglicheweitergabepersonenbezogener Daten. cc)gegenüberausländischensicherheitsverbindungsbeamtenbei deutschen Dienststellen, GegenüberausländischenVBbestehenebenfallskeineBesonderheiten.Eine ÜbermittlungpersonenbezogenerDatenanVBbeideutschenDienststellen stelltrechtlichundinderpraktischenumsetzungeinedatenübermittlungin dasauslanddar.beimbundesamtfürverfassungsschutz (BfV)werdenkeine ausländischen VB eingesetzt.

19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/5354 dd)gegenübersolchenverbindungsbeamteningemischtendeutschen DienststellenwieetwademGemeinsamenTerrorabwehrzentrum GTAZ, Es wird auf die Antwort zu Frage 34b Doppelbuchstabe cc wird verwiesen. ee)fürdeutschesicherheitsverbindungsbeamteinsupra-oderinternationalen Dienststellen wie etwa Europol? Es wird auf die Antwort zu Frage 34b Doppelbuchstabe bb verwiesen. 35.a)IstdieBundesregierungbereitzuändern,dassEntsendekonzeption undrichtliniendesbkafürverbindungsbeamte soweitexistent bisher nur teilweise öffentlich sind? DieBundesregierunghältweiterhindieVeröffentlichungder Dienstanweisung zurentsendungvonverbindungsbeamtendesbkainsausland undder RessortvereinbarungzwischendemBMIunddemAAüberdieEntsendungvon VerbindungsbeamtendesBKAundderBundespolizeiandeutscheAuslandsvertretungen,nichtfürerforderlich,istabergernebereit,diesedemParlament zur Verfügung zu stellen. b)istdiebundesregierungbereit,dietätigkeitderverbindungsbeamten inoffiziellenallgemeingültigenrichtlinienzuregelnunddabeideninnenausschuss des Deutschen Bundestages zu beteiligen? DieTätigkeitderVBistinder DienstanweisungzurEntsendungvonVerbindungsbeamtendesBKAinsAusland undinder RessortvereinbarungzwischendemBMIunddemAAüberdieEntsendungvonVerbindungsbeamten desbkaundderbundespolizeiandeutscheauslandsvertretungen geregelt. EshandeltsichhierbeiumVerwaltungsvorschriften,dielediglichverwaltungsinterneVerbindlichkeiterzeugenundvondenzuständigenBundesressortsin eigenerzuständigkeitohnebeteiligungdesdeutschenbundestagesoderseiner Ausschüsseerlassenwerden.DieBundesregierunghältesnichtfürerforderlich, hieran etwas zu ändern. 36.a)WiebewertetdieBundesregierung,dassBundeskriminalamt,Bundespolizei,Zollu.a.BundesbehördenüberdieTätigkeitausländischer VerbindungsbeamterbeiihnenbisherregelmäßigkeineAuskünftegeben,obwohlhieranöffentlichesInteressebestehtunddieparlamentarische Kontrolle auch insoweit gewährleistet sein muss? Dastrifftnichtzu.DieBundesregierungistselbstverständlichjederzeitbereit, imrahmenihrerauskunftspflichtund-möglichkeiten,auskunftüberdietätigkeit ausländischer VB zu erteilen. b)wievieleverbindungsbeamteausjewelchenstaatensindmomentan jeweilszubka,bundespolizei,zollundanderenpolizeidienststellen abgeordnet DerBegriff abgeordnet isteinfeststehenderbegriffdesdeutschenbeamtenrechts.diebeamtenrechtlichenregelungenderentsendestaatensindhiernicht bekannt.diefragewirddeshalbdahingehendverstanden,welchestaatenvb nach Deutschland entsandt haben.

20 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NachhiesigerKenntnissindderzeitVBausfolgendenStaatennachDeutschland entsandt: 71 polizeiliche VB: Ägypten,Albanien,Algerien,Armenien,Aserbaidschan,Australien,Belgien, Bulgarien,China,Ecuador,Frankreich,Großbritannien,Indien,Indonesien, Irland,Israel,Italien,Japan,Kanada,Kasachstan,Korea,Kroatien,Kuwait, Malaysia,Marokko,Neuseeland,Niederlande,Norwegen,Pakistan,Polen, Rumänien,RussischeFöderation,Schweden,Slowakei,Spanien,Südafrika, Tschechien,Tunesien,Türkei,Ukraine,Ungarn,USA,Venezuela,Vietnam, Weißrussland. 8 grenzpolizeiliche VB: Großbritannien (2VB),Frankreich (2VB),Italien,Polen,RussischeFöderation, Niederlande. 11 Zollverbindungsbeamte: Frankreich,Großbritannien,Japan,RussischeFöderation,Tschechien,USA, Schweiz,ItalienundeinVBfürdienordischenLänderNorwegen,Finnland und Schweden. aa) in je welchem Sachgebiet, DienachDeutschlandentsandtenVBsindfürdasjeweiligeAufgabenspektrum zuständig. Eine Beschränkung auf bestimmte Aufgabenfelder besteht nicht. bb) mit je welchem Status und Dienstgrad, DieVBhabengrundsätzlichDiplomatenstatus.DieindenHeimatbehördengetragenen Dienstgrade sind der Bundesregierung in der Regel nicht bekannt. cc) mit je welcher Kompetenz und welchem Auftrag (bitte vollständige Auflistung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 36b Doppelbuchstabe aa verwiesen. 37.a)WieistfürdiebetreffendenBundesbehördenjeweilsgeregelt,wiederenMitarbeitergegenüberdiesenausländischenVerbindungsbeamten im einzelnen Datenschutz und Dienstgeheimnis zu wahren haben? ImtäglichenDienstbetriebwirddurchgeeignetetechnischeundorganisatorischeMaßnahmenimSinnedes 9desBundesdatenschutzgesetzes (BDSG), etwadurcheingeeignetesmanagementderzugriffsrechteaufdateien,sichergestellt,dassnurdiejenigenmitarbeitereinersicherheitsbehördezugriffauf personenbezogenedatenerhalten,diediesenauchbenötigen.ausländischen VBwerdenkeineMöglichkeiteneingeräumt,unmittelbaraufpersonenbezogeneDatenzuzugreifen.WerdenpersonenbezogeneDatennachdeneinschlägigenBefugnisnormenandieEntsendebehördeübermittelt,indemsiedenVB zurverfügunggestelltwerden,geltendieinderantwortzufrage34dargestellten Grundsätze. DieVerpflichtungderBeamtengemäß 67desBundesbeamtengesetzes (BBG),überdieihnenbeioderbeiGelegenheitihreramtlichenTätigkeit bekanntgewordenendienstlichenangelegenheitenverschwiegenheitzu bewahren,giltauchimverhältniszuausländischenvb.außerdemistinden betreffendenbundesbehördenjeweilsdiedienstanweisungzumumgangmit Verschlusssachen (VSA) bindend.

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auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8685 Deutscher Bundestag Drucksache 16/8844 16. Wahlperiode 18. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

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