Sicherheit der Pfandbriefe in der Insolvenz einer Pfandbriefbank

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leo Dautzenberg, Otto Bernhardt, Klaus-Peter Flosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Bernd Scheelen, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 16/13713 Sicherheit der Pfandbriefe in der Insolvenz einer Pfandbriefbank Vorbemerkung der Fragesteller ImVerlaufderFinanzkrise,insbesondereimZusammenhangmitdenProblemenderHypoRealEstateGruppe,istöfterdieFragenachderSicherheitdes Pfandbriefesaufgeworfenworden.DabeiistinderÖffentlichkeitmehrfachdie Behauptungaufgestelltworden,dieInsolvenzeinerPfandbriefbankbergeRisikenfürdieInhabervonPfandbriefen.ObwohlbislangjederPfandbriefeingelöst wordenist,wirdmitunterdiesicherheitvonpfandbriefenangezweifelt.vorallemratingagenturenstelleninletzterzeitvertieftfragenzudieserthematik und verunsichern damit den Markt. 1.WelcheRechtsfolgehatdieEröffnungderInsolvenzübereinePfandbriefbankfürdievonihrausgegebenenPfandbriefeunddiedazugehörenden Deckungswerte? WirdüberdasVermögeneinerPfandbriefbankeinInsolvenzverfahreneröffnet,so fallendiedeckungswertenichtindieinsolvenzmasse. 30Absatz1desPfandbriefgesetzes (PfandBG)bestimmt,dassdieVorschriftenderInsolvenzordnung wederfürdiedeckungswertenochfürdiepfandbriefegelten.diepfandbriefe werden trotzderinsolvenzderpfandbriefbank nichtfällig.derinsolvenzverwalterhatkeineverfügungsmachtüberdiedeckungswerte;diesekommt demaufantragderbundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchdaszuständigegerichternanntensachwalterzu,derfürdieordnungsgemäßebedienungderpfandbriefeverantwortlichist.ausdersichtdergläubiger derpfandbriefeundderschuldnerderdeckungswertebestehtalsodieauswirkungderinsolvenzderpfandbriefbankalleindarin,dassnunmehrdieverwaltungs-undverfügungsbefugnisüberdiedeckungswertebeimsachwalterund nichtmehrbeimvorstandderbankliegt.damitistderpfandbriefaufgrundder DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom17.Juli2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode gesetzlichenvorgabendassicherstewertpapieramkapitalmarkt,denndiebedienung ist auch in der Krise der begebenden Pfandbriefbank gewährleistet. 2.WelcheRechtsnaturhabendieDeckungsmassennachEröffnungderInsolvenz über eine Pfandbriefbank? Deckungswerte und Pfandbriefe bilden nach Eröffnung der Insolvenz über eine PfandbriefbankeineneinheitlichenVermögensteil,dernichtindasInsolvenzverfahreneinbezogenist.DieserVermögensteilkann wieindenfragen3,7 und8geschehen durchausals besondererteilderpfandbriefbank bezeichnetwerden.dieswirdz.b.deutlichdurchdieregelungdes 30Absatz2Satz5 und6pfandbg,wonachdersachwalterimhinblickaufdiepfandbriefeunddie DeckungswertediePfandbriefbankvertritt.DiesgiltfürjedePfandbriefgattung und ihre zugehörige Deckungsmasse gesondert. HäufigwerdenDeckungswerteundPfandbriefeinderInsolvenzderPfandbriefbankals Sondervermögen bezeichnet.daspfandbgverwendetdiesenbegriff nicht.derbegriffistunpassend,weilderbesondereteilderpfandbriefbank keinevonderpfandbriefbanklosgelösteundeigenständigerechtspersönlichkeit darstellt. 3.WiegehendieDeckungswerteaufdenbesonderenTeilderPfandbriefbank über? DaderbesondereTeilderPfandbriefbankkeineeigenständigejuristischePerson darstellt,erfolgtkein Übergang aufeineanderejuristischeperson;rechtsträgerfürdiedeckungsmassenundpfandbriefebleibtweiterhindiepfandbriefbank.miteröffnungdesinsolvenzverfahrensfindeteineautomatischetrennungdervermögensmasseineinendeminsolvenzverfahren (unddem InsolvenzverwalterderPfandbriefbank)unterstehendenTeilundeinendenSondervorschriftender 30ff.PfandBG (unddemsachwalterderpfandbriefbank) unterliegendenteilstatt.eineübertragungderdeckungswerteistfolglichnicht erforderlich. 4. Welche Geschäfte darf der Sachwalter tätigen? Nach 30Absatz2PfandBGwirdeinSachwalterernannt,derdenbesonderen TeilderPfandbriefbankführtundalleRechtsgeschäftemitWirkungfürdie Deckungsmassentätigendarf,soweitdiesefüreinegeordneteAbwicklungim InteressedervollständigenBefriedigungderPfandbriefgläubigererforderlich sind. DieseGeneralklauselistumfassendzuverstehenundzieltvorrangigdaraufab, diepfandbriefverbindlichkeitenordnungsgemäß,d.h.beifälligkeitpünktlich zubedienen.umdieszuerreichen,hatdersachwaltermehrerehandlungsmöglichkeiten, insbesondere die Folgenden: ErziehtdieDeckungsforderungeneinundbedienthierausdiePfandbriefe, 30 Absatz 3 Satz 2 PfandBG. ErdarfDeckungswertenachdenallgemeinenÜbertragungsvorschriftenganz oderteilweise,einzelnoderinportfolienveräußernundsichdadurchliquiditätbeschaffen.daspfandbgenthälthierzukeinebeschränkungenimhinblickaufdenkreismöglichererwerberderdeckungswerte.dieerlöseaus derveräußerungersetzendieveräußertendeckungswerteundgehörenzum besonderenteilderpfandbriefbank,unterfallensomitderverfügungsmacht

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13823 dessachwalters,ohnedasssieimdeckungsregistereingetragenwerden müssen. MitdemGesetzzurFortentwicklungdesPfandbriefrechtsvom20.März 2009 (BGBl.IS.607),imfolgendenNovelle2009genannt,wurdein 30 Absatz2Satz5,Halbsatz2PfandBGausdrücklichklargestellt,dassder SachwaltereinRefinanzierungsdarlehenaufnehmendarf,umLiquiditätzu beschaffen. DieGesetzesbegründungzurNovelle2009stelltklar,dassderSachwalter RefinanzierungsgeschäftemitderDeutschenBundesbanktätigendarf (Bundestagsdrucksache 16/11130 vom 1. Dezember 2008, S. 42). DaerDeckungswerteveräußerndarf,darferfolglichauchSicherheitenfür diese Refinanzierungsdarlehen und -geschäfte stellen. DerSachwalterdarfauchKonditionenanpassungenvonzurDeckungdienendenKreditenvornehmensowieDerivatgeschäfteabschließen.Dieswurde bereitsdurchdiegesetzesbegründungzuränderungdeshypothekenbankgesetzesausdemjahr2004klargestellt (Bundestagsdrucksache15/1853vom 29. Oktober 2003, S. 19). DerSachwalterkanneineDeckungsmasseunddieVerbindlichkeitenaus PfandbriefenderentsprechendenGattungalsGesamtheitaufeineandere Pfandbriefbank übertragen, 32 ff. PfandBG. 5. Wie ist die Handlungsfähigkeit des Sachwalters sichergestellt? DerVerfügungsbefugnisdesSachwaltersunterstehenalleWerte,diebeiderEröffnungderInsolvenzüberdiePfandbriefbank oderimfalldes 30Absatz5 PfandBGbeiderBestellungdesSachwaltersvorderInsolvenzeröffnung im Deckungsregister eingetragen sind. DieRegelungender 30ff.PfandBGstellensicher,dassderSachwalterhandlungsfähig ist. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Bestimmungen: MitderNovelle2009wurdein 4Absatz1aPfandBGdieSchaffungeiner Liquiditätsreservefürdiejeweilsnächsten180Tageeingeführt.Dadurchhat einsachwaltereinenlangenzeitraumzurverfügung,sicheinenüberblick überdiefinanziellesituationdesbesonderenteilsderpfandbriefbankzuverschaffenundgeeigneterechtsgeschäftezursicherstellungderliquiditätsversorgung für die pünktliche Bedienung der Pfandbriefe zu tätigen. DurchdieNovelle2009wurdemit 31Absatz8PfandBGklargestellt,dass dersachwalteraufdiepersonellenundsachlichenmittelderpfandbriefbank zugreifenkannundderinsolvenzmassenurdiedabeitatsächlichanfallenden Kosten erstatten muss. DerSachwalterziehtalleForderungen,dieaufDeckungswertezuleisten sind,ein ( 30Absatz3Satz2PfandBG).DiesgiltauchfürBeträgeoder Teilbeträge,diebeiteilweisenIndeckungnahmenvonWertenaufdiesogenanntenAußerdeckungsteileentfallen;diessinddiejenigenDarlehensteile, diebeieinheitlichendarlehensverträgenoberhalbderbeleihungsgrenzedes 5Absatz1aPfandBG (60Prozent,sofernnichtdarunterfestgesetzt)liegen unddahernichtbestandteilederdeckungsmassesind;solltendiezahlungen einesdarlehensnehmersnichtzurvollständigenbedienungsowohldesdeckungsteilsalsauchdesaußerdeckungsteilsgenügen,hatderdeckungsteil Vorrang, 30Absatz3i.V.m. 5Absatz1aPfandBG.DerSachwalterzieht auchdieforderungenaufdiedarlehensteileein,diediepfandbriefbanknach 5Absatz1aSatz4und5PfandBGtreuhänderischfüreineandereBank hält.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DerSachwalterkannbereitsvorderEröffnungeinesInsolvenzverfahrens über die Pfandbriefbank ernannt werden, 30 Absatz 5 PfandBG. DurchdieNovelle2009wurdein 30Absatz2Satz7PfandBGaufgenommen,dassderSachwalterfürÜbertragungennachdenallgemeinenVorschrifteneinneuesRefinanzierungsregisterimSinneder 22aff.desKreditwesengesetzes (KWG)einrichtenundeinbereitsinderPfandbriefbankbestehendes Refinanzierungsregister nutzen darf. Die 32ff.PfandBGenthaltenSpezialregelungenzurÜbertragungvon DeckungswertenundPfandbriefenalsGesamtheit. 35PfandBGregelt hierzueinespezielleundausdrücklichinsolvenzfestetreuhand-lösung,die eine sehr schnelle und effiziente Übertragungsmöglichkeit bietet. 6. Hat der Sachwalter auch Zugriff auf die Überdeckung? Diein 4Absatz1PfandBGangeordnete,nachBarwertenzuberechnende sicherndeüberdeckung inklusivederdiesbezüglichenstress-testsistteilder gesetzlichendeckung.bezüglichderwerte,dieeinepfandbriefbanküberdas gesetzlichzurerfüllungderdeckungspflichtgefordertemaß,also freiwillig in der Deckungsmasse vorhält, gilt Folgendes: Nach 30Absatz4PfandBGkannderInsolvenzverwalternurverlangen, dassdeckungswertederinsolvenzmassezugeführtwerden,wenndiese Deckungswerte offensichtlichnichtnotwendigseinwerden,umdiepfandbriefgläubiger pünktlich zu bedienen. DasHerausgabeverlangengiltjedochnurfüreineunverhältmäßighohe Überdeckung,daes offensichtlich seinmuss,dassdiewertezurbedienung der Pfandbriefe nicht benötigt werden. DieFormulierung seinwerden bedeutet,dassdieseeinschätzungnicht stichtagsbezogennachbarwertenzuerfolgenhat,sondernauchkünftige RisikenüberdiegesamtenLaufzeitenallerausstehendenPfandbriefederjeweiligenPfandbriefgattungangemessenberücksichtigtwerdenmüssen.Die damitverbundeneprognoseentscheidungmüssteletztlichdasgerichttreffen. DieDarlegungs-undBeweislastfürdasVorliegendieserVoraussetzungen liegtbeiminsolvenzverwalter (Bundestagsdrucksache15/1853vom29.Oktober 2003, S. 20). DievondenRatingagenturenangewendetenStress-Testsfürdiepünktliche BedienungderPfandbriefehabenregelmäßigzurFolge,dasseinePfandbriefbankeinefreiwilligeÜberdeckungvorhaltenmuss,dieüberdiegesetzlich angeordnetezweiprozentsicherndeüberdeckunghinausgeht.wennindiesemzusammenhangdiefragederinsolvenzfestigkeitdieser Überdeckung aufgeworfenwird,sowirdaußerachtgelassen,dassdiesebeizugrundelegungderunterstelltenstress-tests wieeingangsbereitsausgeführt zwangsläufigteildergesetzlichendeckungwäre.wenneineratingagentur andievollständigewerthaltigkeitderdeckungsmasseunddieabsicherung derdeckungsmassenvoranderenrisikennichtglaubtunddeswegenein Überdeckungserforderniserrechnet,dannstelleninlogischerKonsequenz ausdersichtderratingagenturdieseüberdeckungswertekeine freiwillige Überdeckung dar;vielmehrsindsieteilder (normalen)deckung,dasie (ausdersichtderratingagentur)fürdiepünktlichebedienungderpfandbriefebenötigtwerden.folglichkönntensieschongarnichtunterdenanwendungsbereich des 30 Absatz 4 PfandBG fallen.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ Wieistsichergestellt,dassZins-undWährungsswapsdemSachwalterim besonderen Teil der Pfandbriefbank erhalten bleiben? 19Absatz1Nummer4PfandBGerlaubtdieIndeckungnahmevonDerivaten. DieinDeckunggenommenenDerivatesinddamitvordemZugriffdesInsolvenzverwaltersgeschützt.DarüberhinausverlangtdasGesetz,dassnursolche DerivateinDeckunggenommenwerdenkönnen,dieimFallederInsolvenzder Pfandbriefbanknichtbeeinträchtigtwerdenkönnen;diesbedeutetinsbesondere, dasseinekündigungsmöglichkeitfürdieseninsolvenzfallausgeschlossenwerdenmuss.dieskannauchineinemrahmenvertraggeregeltwerden, 4Absatz3 PfandBG.PfandbriefbankenverwendenstandardisierteRahmenverträge,die diesen Anforderungen gerecht werden. 8.GehörenzumbesonderenTeilderPfandbriefbanknach 30Absatz1des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)beiDarlehensforderungennebendenAnsprüchenaufdieRückzahlungunddievertraglichvereinbartenZinsenauch AnsprücheaufvertraglichenSchadenersatzundaufZinsersatzbeiVertragsänderungenwiez.B.AnsprücheaufeineVorfälligkeitsentschädigungoder ein Vorfälligkeitsentgelt? SobalddieRechtswirkungender 30ff.PfandBGeingetretensind,gehören alledanachentstehendenforderungen,diemitdeckungswertenverbundensind oderanderenstelletreten,automatischzumbesonderenteilderpfandbriefbank undunterfallendamitderverwaltungs-undverfügungsbefugnisdessachwalters.diesgiltauchfürdiedamitverbundenenansprüche,wiez.b.schadenersatzansprüche und Vorfälligkeitsentschädigungen sowie Vorfälligkeitsentgelte. SoweitsolcheErsatzforderungenbereitsentstandensind,bevordieRechtswirkungender 30ff.PfandBGeingetretensind,werdensieüber 12Absatz3 PfandBG (unddiegleichlautendenbestimmungenfürdieanderenpfandbriefarten) in die Deckung einbezogen. ErsatzforderungenaufWerte,dienuranteiliginDeckungsind,sindauchnur anteiligbestandteilderdeckungsmasse.hierbeigiltjedochdergrundsatzdes 5Absatz1aSatz1,Halbsatz2PfandBG,dassimZweifelderDeckungsteil Vorrang hat.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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