kommen.oftistdieausbildungderbeamtinnenundbeamtenimantiaggressionstrainingunzureichend.sokommtesineinzelnenfällengarzuexzessivem
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- Helmuth Günther
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4519 Für eine an den Bürgerrechten ausgerichtete Polizei Vorbemerkung der Fragesteller DiegroßeMehrheitallerPolizistinnenundPolizisteninDeutschland sowohl inderbundespolizeialsauchindenpolizeiendereinzelnenbundesländer erfülltihreaufgabenprofessionell,imeinklangmitdengesetzenundunter WahrungderMenschenrechte.DadieAufgaben,diediePolizistinnenund Polizistenzubewältigenhaben,häufigschwierig,gefährlichundzuweilen auchmithohempersönlichemrisikoverbundensind,istdiesesumsichtigeund korrekteverhalteneinzeichendafür,dassderdeutscherechtsstaatgrundsätzlichgutfunktioniert.polizistinnenundpolizistensindvielensituationenausgesetzt,indenensieselbsttätlichenübergriffenausgesetztundaufdiehilfe vonkolleginnenundkollegenangewiesensind.wennsieimtäglichendienst, etwaimstreifendienst,tätigsind,habensieoftkeinechance,gewaltzuvermeidenodervordergewaltauszuweichen.eswirdzurechtvonihnenerwartet,dasssieinaggressivzugespitztensituationeneinschreiten,dasssieetwa RandalierertrennenoderdentobendenEhemannnotfallsauchmitGewaltzur Raisonbringen.DieAnwendungkörperlicherGewaltisthieroftmalsunvermeidbar.WieinallenBerufen,indenenunterStressundhoherEigengefährdungineinerdynamischenSituationgearbeitetwird,kannesdabeizuFehlern kommen.oftistdieausbildungderbeamtinnenundbeamtenimantiaggressionstrainingunzureichend.sokommtesineinzelnenfällengarzuexzessivem Verhalten, zu ungehemmten Aggressionsausbrüchen. GewalttätigeÜbergriffederPolizeiwiejüngstetwainStuttgartsowiedieimmerwiederauftretendenSchwierigkeiten,StraftatenindenReihenderPolizei aufzuklären,gebenanlasszursorge.umderleivorfällekünftigwirkungsvoll verhindernoderzumindestaufklärenzukönnen,müssenvorhandenemechanismen überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. ImmerwiedergibtesernstzunehmendeVorwürfegegenPolizistinnenund PolizistenwegenMisshandlungenoderunverhältnismäßigerGewaltanwendung. 2009wurdenbundesweitgegenPolizistinnenundPolizisten2955ErmittlungsverfahrenwegenTötungsdelikten,Gewaltausübung,ZwangundMissbraucheingeleitet.DemBericht Täterunbekannt mangelndeaufklärung DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom3.August2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vonmutmaßlichenmisshandlungendurchdiepolizeiindeutschland zufolge, denamnestyinternationalimjuli2010veröffentlichthat,werdenjedochnicht allevorwürfegegenpolizistinnenundpolizistenzuranzeigegebracht.laut diesemberichtwerdendiezuranzeigegebrachtenvorwürfezudemhäufig nichtumfassendaufgeklärt.oftbleibendaherdietäterinnenundtäterinden ReihenderPolizeiunerkanntunddieStrafverfolgungsbehördenuntätig,obwohlsiesichgeradebeidemVerdachtvonrechtswidrigerGewalt,MisshandlungenoderDiskriminierungendurchPolizistinnenundPolizistenschützend vor die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und deren Rechte stellen sollten. EinKlimaderStraflosigkeitdarfbeiMenschenrechtsverletzungendurchVertreterinnenundVertreterdesStaatesinDienstenderPolizeiinkeinemFallentstehen wederdadurch,dassdietäterinnenundtäternichterkennbarsind, nochweilnichtordnungsgemäßermitteltoderdieaufklärungverhindertwird. WerdenbeteiligtePolizistinnenoderPolizistennichtidentifiziert,handeltes sichgemäßderrechtsprechungdeseuropäischengerichtshofsfürmenschenrechte (EGMR)umeineunzureichendeffektiveErmittlungunddamitumeine Menschenrechtsverletzung (vgl.egmr,makaratzis./.griechenland,urteil vom 20. Dezember 2004, Rn. 76). DamitdiePolizeiinDeutschlandihrerVerantwortungundihrerPflicht,die Menschen-undBürgerrechtezuachtenundzuschützen,nochbesseralsbislanggerechtwird,bedarfeseinerReihevonVeränderungenundVerbesserungen. AllePolizistinnenundPolizistenimAmtsolltendurcheinesichtbareKennzeichnungidentifizierbarsein.DiesdientderMöglichkeitderErmittlungbei rechtswidrigenübergriffenvonpolizeibeamtenaufbürgerinnenundbürger undwirktzugleichvertrauensbildend.dieauffassungderbundesregierung, füreinekennzeichnungspflichtbestehe keinesachlichenotwendigkeit (vgl. Bundestagsdrucksache17/3743)istnichtzutreffend.Einenverbesserten SchutzvorMenschenrechtsverletzungenzugewährleisten,isteinesachliche Notwendigkeit. Esbedarfdarüberhinausumgehender,umfassender,unparteiischerundunabhängigerErmittlungenvonSeitenderStrafverfolgungsbehörden,wennGrund zuderannahmebesteht,dasspolizistinnenoderpolizistenmenschenrechtsverletzungenbegangenhaben.hierzusollteeinunabhängigeruntersuchungsmechanismuseingerichtetwerden,derbevollmächtigtist,beivorwürfen schwerermenschenrechtsverletzungengegenpolizistinnenundpolizistenzu ermittelnundhierzuüberdienotwendigekompetenzundausstattungverfügt. VorgängeinGewahrsamsbereichenvonPolizeiwachensolltenzumSchutzder ingewahrsamgenommenenmenschenbesserundumfassenderdokumentiert werden.vermeintlicheundpotentielleopferpolizeilichenfehlverhaltens müsstenbesseralsbislangüberdiebestehendenmöglichkeiten,beschwerde einzureichenundanzeigenzuerstatteninformiertwerden.inderpolizeilichen Aus-undFortbildungmussderMenschenrechtsbildungsowohlinderTheorie als auch praxisbezogen ein größerer Platz eingeräumt werden. NichtzuletztbedarfesinderBundespolizeiundindenLandespolizeieneiner neuenkulturimumgangmitfehlverhalten.gewaltübergriffedurchpolizistinnenundpolizistenkönntenhierdurchinnerhalbderpolizeienttabuisiertund inderöffentlichkeitentskandalisiertwerden.denndietabuisierungdieses ThemasinderPolizeiunddessenSkandalisierunginderGesellschaftbedingen einanderundbehinderneinenangemessenenumgangmitfehlverhalten,das esinderpolizei wieinjederanderenberufsgruppe immergebenwird. HierzumussKollegialitätimrichtigenSinnegestärktwerden.Zwararbeiten PolizistinnenundPolizistenineinerGefahrengemeinschaft.Esistjedochfragwürdig,wenndernotwendigeTeamgeistineinennegativenKorpsgeistumschlägtundwennAbschottungstendenzenentstehen,hinzueinerverschworenenGemeinschaft,diesicheigeneRegelnsetztundsichdemZugriffdes Rechtsstaates entzieht. MitdergeplantenVerschärfungderGesetzezum SchutzfürPolizeibeamte undinsbesonderedererhöhungdesstrafmaßesin 113desStrafgesetzbuchs StGB (WiderstandgegenVollstreckungsbeamte)tutdieBundesregierung
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6736 jedochdasgegenteil.polizistinnenundpolizistenverdienenbeiihrerarbeit denrechtstaatlichgebotenenschutz,undesistaufgabedesgesetzgebers,für diesenzusorgen.diein 223ff.StGBgenanntenStraftatbeständegewährleistenallerdingsbereitsausreichendenSchutz;eineGesetzesverschärfungistdeshalbnichtnotwendig.DievonderBundesregierungbeschlosseneStrafverschärfungbewirktkeinenSchutz,sondernistAusdruckeinerumZustimmung buhlendensymbolpolitik,dieabschottungstendenzen,korpsgeistundintransparenz verstärkt. ZivilgesellschaftlicheAkteurinnenundAkteuremüssensichvermehrtineine kritischeauseinandersetzungmitmöglichemfehlverhalteninderpolizeibegeben.diefraktionenbündnis90/diegrünenbegrüßtindiesemzusammenhangausdrücklichdasengagementvonamnestyinternational (AI), eigenständigdieübergriffeimstuttgarterschlossparkzuermitteln.derbericht Täterunbekannt mangelndeaufklärungvonmutmaßlichenmisshandlungendurchdiepolizeiindeutschland vonamnestyinternationalistebenfallszubegrüßen.erlegtdar,dassdiepolizeiindeninihmdokumentierten FällendeninternationalkodifiziertenMenschenrechtennichtnachgekommen ist;umgehende,umfassende,unabhängigeundunparteiischeermittlungenseiennichtgewährleistetgewesen,verantwortlicheseiennichtzurverantwortung gezogenwordenundeineangemesseneentschädigungderopferseinichtsichergestellt. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunggehtdavonaus,dassPolizistinnenundPolizistenin DeutschlanddieihnenzumSchutzderAllgemeinheitkraftGesetzesübertragenenAufgabenrechtmäßigundprofessionellerfüllen.SiegehtfürihrenZuständigkeitsbereichweiterhindavonaus,dassdieEinführungeinergenerellen KennzeichnungspflichtfürVollzugsbeamtinnenund-beamtederBundespolizei sachlichnichterforderlichistundsiehtauchkeinaufklärungs-oderverfolgungsdefizit bei möglichen Amtspflichtverletzungen in diesem Bereich. DieBundesregierungwendetsichausdrücklichgegendieEinschätzungder Fragesteller,diebeschlosseneVerbesserungdesstrafrechtlichenSchutzesvon Vollzugsbeamtinnenund-beamtensei AusdruckeinerumZustimmungbuhlendenSymbolpolitik,dieAbschottungstendenzen,KorpsgeistundIntransparenzverstärkt.Polizeibeamtinnenund-beamtewerdeninletzterZeitzunehmendhäufigerOpfervonGewalt.NebenderHäufigkeitsteigtauchdieSchwere derangriffe.sowohldieglaubwürdigedurchsetzungdesstaatlichenordnungsanspruchs,alsauchdiefürsorgepflichtdesdienstherrngegenüberdenbetroffenenbeamtinnenundbeamtengebietenhieraussichtderbundesregierung gesetzgeberischeshandeln.demträgtdievomdeutschenbundestagbeschlosseneverbesserungdesstrafrechtlichenschutzesvonvollzugsbeamtinnenund -beamtenrechnung.dergesetzentwurfbeschränktsichauchnichtaufdie ErhöhungdesStrafrahmens,sondernenthältweitereRegelungenfüreinenverbessertenstrafrechtlichenSchutzvonVollzugsbeamten.Sowerdenz.B.Feuerwehr,RettungskräfteundHilfeleistendedesKatastrophenschutzesinden Schutzbereichvon 113StGBmiteinbezogen.DesWeiterenist,auchum StörungenvonEinsätzennachhaltigzuverhindern,dieStrafbarkeitvonAngriffen auf wichtige Arbeitsmittel und Dienstfahrzeuge vorgesehen. 1.BefürwortetdieBundesregierungeineindividuelleKennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten auch in geschlossenen Einsätzen? DieBundesregierunglehnteineindividuelleKennzeichnungspflichtingeschlossenen Einheiten und Einsätzen weiterhin ab.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a)wennnein,warumnicht,undwieistdieseauffassungderbundesregierungvereinbarmitderrechtsprechungdesegmr (vgl.z.b.ogur./. Türkei,UrteilderGroßenKammervom20.Mai1999,Rn.88,und Finucane./.Großbritannien,Urteilvom1.Juli2003,Rn.67),wonach nurdannermittlungsverfahrengegenpolizistinnenundpolizisten wegenunverhältnismäßigergewaltanwendungeffektivsind,wennsie zur Ermittlung der Täterinnen oder Täter führen? b)könnteeineindividuellekennzeichnungdieaufklärungvonrechtsverstößen von Polizistinnen und Polizisten erleichtern? SollteesdarüberkeinebelastbarenErkenntnisseundBelegegeben, warum wurden diese nicht erhoben? DieBundesregierunghatihreHaltungzurindividuellenKennzeichnungspflicht ingeschlosseneneinheitenundeinsätzenaufbundestagsdrucksache17/3743 dargelegt.diesehatnachwievorgültigkeit.imübrigenwirdaufdievorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/3743 verwiesen. UmeineIdentifizierbarkeitvonPolizeibeamtinnenund-beamtenderBundespolizeiimEinsatzzuermöglichen,sinddiesegehalten,aufNachfrageName, AmtsbezeichnungundDienststellezunennen.InGefahrensituationenkannsich derpolizeibeamteaufdiemitteilungderdienstausweisnummerbeschränken. DarüberhinausisteineIdentifizierungüberdietaktischeKennzeichnung,polizeilicheVideoauswertungoderdurcheineinterneZeugenbefragungmöglich. NachAuffassungderBundesregierungstehtdieseRegelungderRechtsprechungdesEGMRnichtentgegen.ImÜbrigenliegenderBundesregierungkeine Erkenntnissedarübervor,dassErmittlungsverfahrengegenPolizeibeamteder Bundespolizeinichtaufgeklärtwerdenkonnten,weilesaneinerindividuellen Kennzeichnungfehlte.VordiesemHintergrundgabesausSichtderBundesregierungkeinensachlichenGrund,eineErhebungdazudurchzuführen,obund inwieweiteineindividuellekennzeichnungvonpolizeibeamtendieaufklärung von Rechtsverstößen (weiter) erleichtern könnte. c)welcheerwägungen,erkenntnisseundbelegeliegendergrundlegendenbewertungderbundesregierungzugrunde,dass derschutzdes Polizeibeamten,dieWahrungseinerPersönlichkeitsrechteunddieFürsorgepflichtdesStaates [ ]grundsätzlichvorrangiggegenübereiner verpflichtendenindividuellenkennzeichnung sind (vgl.bundestagsdrucksache 17/3743)? DerinderBundestagsdrucksache17/3743enthaltenenBewertungliegteine Verhältnismäßigkeitsprüfungzugrunde.DerSchutzderPolizeibeamtinnenund -beamtenunddiewahrungihrerpersönlichkeitsrechte,diezuröffentlich-rechtlichenfürsorgepflichtdesdienstherrngehören,istabzuwägengegenübereiner vermeintlicherleichtertenaufklärung,dereresinderpraxisnichtbedarf.auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen. d)welche InteressenderÖffentlichkeit hatdiebundesregierungbei ihrerinbundestagsdrucksache17/3743 (VorbemerkungderBundesregierung)genanntenAbwägungerwogen,undwiehatsiediesegewichtet? DieBundesregierunghatdasInteressederÖffentlichkeitaneinergesetzestreuen,bürgernahenundtransparentenPolizeiberücksichtigt.Hierzugehörtauch, dasssichrechtswidrighandelndebeamtinnenundbeamtefürihrgegebenenfallshandelnstraf-unddienstrechtlichrechtfertigenmüssen.zurgewichtung wird auf die Antwort zu den Fragen 1a bis 1e verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6736 e)welcheerkenntnisseundbelegeführendiebundesregierungzuder ebendageäußertenannahme,die bereitslangjährigbestehenderegelung [habe] sich im polizeilichen Alltag der Bundespolizei bewährt? WassinddieGradmesserfüreine Bewährung bestehenderregelungen der Bundespolizei? NachdenErfahrungenderBundesregierungermöglichtdieinderAntwortzu denfragen1aund1bdargestellteregelungderbundespolizeidieidentifizierungderbeamtinnenundbeamten.nachteiligeauswirkungendieserregelung aufdasverhältnisbürger PolizeisindderBundesregierungnichtbekannt. SolcheErfahrungswertesindeinwichtigerGradmesserfüreineBewährungbestehender Regelungen in der Bundespolizei. f)welcheerkenntnisseundbelegehatdiebundesregierungfürihrein Bundestagsdrucksache17/3743 (VorbemerkungderBundesregierung) geäußerteannahme,dassimfalledereinführungeinernamentlichen KennzeichnungdieGefahrbestünde, dasssichübergriffeaufpolizeibeamtehäufenundberechtigteschutzinteressenderbeamtengefährdet werden könnten? PolizeibeamtestehenbesondersbeiGroßeinsätzenuntereinerpermanentenmedialenBeobachtung.Foto-undVideoaufnahmenkönnenimInternetveröffentlichtwerden,wosiezeitlichunbegrenztfürjedermannabrufbarbleiben.Würde dernamemitdembilddespolizeibeamteninverbindunggebrachtundsomit öffentlichbekannt,könntenpolizeibeamtinnenund-beamteoderihrefamilien BelästigungenodergarAngriffenausgesetztwerden.NachErkenntnissender Bundesregierungwerdenbereitsheute (unberechtigt)polizeilichestrukturen, BilderundNamenvonPolizeibeamtenimInternetveröffentlicht.DieFürsorgepflichtdesDienstherrnerforderthiereinenwirksamenSchutzfürdieBeamtinnen und Beamten der Bundespolizei. g)wiesoistseitensderbundesregierungeinewissenschaftlicheuntersuchungzurkennzeichnungkünftignichtvorgesehen (vgl.bundestagsdrucksache 17/3743, Antwort zu Frage 8)? WäreeinesolchevonderBundesregierunginAuftraggegebenewissenschaftlicheUntersuchunggeeignet,dieinderVorbemerkungderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/3743angesprocheneAbwägung zu beeinflussen? FürdieBeauftragungeinerwissenschaftlichenStudiezurKennzeichnungspflichtvonPolizeibeamtenwirdausdeninderAntwortzudenFragen1aund1b genanntengründenkeinesachlichenotwendigkeitgesehen.dieergebnissesolcherstudienüberanderepolizeiennimmtdiebundesregierungzurkenntnis. h)siehtdiebundesregierungimfalleeinerfehlendenindividuellenkennzeichnungspflichtdasineinemdemokratischenrechtsstaaterforderliche Transparenzgebot verletzt? DadieinderBundespolizeigeltende,inderAntwortzudenFragen1aund1b dargestellteregelungimbedarfsfalleineidentifizierungderbeamtinnenund BeamtenermöglichtundsichnachdenErkenntnissenderBundesregierungauch nichtnachteiligimverhältnisbürger-polizeiauswirkt,siehtdiebundesregierungineinerfehlendenindividuellenkennzeichnungkeineverletzungdes Transparenzgebotes.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode i)inwieweitundwarumunterscheidensichpolizeibeamteangesichtseiner derzeitnichtexistierendenpflichtzurindividuellenkennzeichnung nachansichtderbundesregierungvonpersonengruppen,dieebenfalls durchihrenberufoderihramtgefährdetsind,sichaberdennoch namentlichzuerkennengebenmüssen (z.b.richterinnenundrichter, StaatsanwältinnenundStaatsanwälte,AngehörigederBundeswehr, auchwenndieseimauslandimeinsatzsind,privatwirtschaftlichtätige Wachleute, Taxifahrerinnen und Taxifahrer)? DieBeamtinnenundBeamtenderBundespolizeimüssenaufNachfrageName, AmtsbezeichnungundDienststellenennen.InGefahrensituationenkannsichder PolizeibeamteaufdieMitteilungderDienstausweisnummerbeschränken.Diein derfrageaufgeführtenanderenberufsgruppensindmitpolizeivollzugsbeamten nichtvergleichbar.imübrigenwirdaufdieantwortzudenfragen1aund1b verwiesen. j)trügeeineindividuellekennzeichnungspflichtfürpolizistinnenund PolizistennachAnsichtderBundesregierungzueinernachhaltigenVertrauensbildung von Bürgerinnen und Bürgern zur Polizei bei? Wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht? SollteesdarüberkeinebelastbarenErkenntnisseundBelegegeben, warum wurden diese nicht erhoben? NachErkenntnissenderBundesregierunggenießtdieBundespolizeiauchohne individuellekennzeichnungihrerbeamtinnenundbeamteninbreitenteilen derbevölkerunggroßesvertrauen,ihrearbeitistsehranerkannt.vordiesem HintergrundbestehtausSichtderBundesregierunggegenwärtigkeinBedarf,zu derfrage,obundinwieweiteineindividuellekennzeichnungspflichtdievertrauensbildungvonbürgerinnenundbürgernzurpolizeistärkenkönnte,erkenntnisse und Belege zu erheben. k)wäreeineindividuellekennzeichnungspflichtfürpolizistinnenund PolizistennachAnsichtderBundesregierunggeeignet,Polizistinnen und Polizisten vor falschen Anschuldigungen zu schützen? AufwelcheErkenntnisseundBelegestütztdieBundesregierungihre Annahme? WelcheBewertungenundEmpfehlungenhatdieBundesregierungdiesbezüglichvondenjeweiligenFachgremienderPolizeienvonBundund Ländernerhalten (vgl.bundestagsdrucksache17/3743,antwortzu Frage 7)? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedazuvor,dassBeamtinnenund BeamtederBundespolizeiunberechtigtenAnschuldigungenausgesetztgewesen wären,diesichbeiindividuellerkennzeichnunghättenvermeidenlassen.deshalbkanndiefrage,obeineindividuellekennzeichnungspflichtgeeignetwäre, PolizistinnenundPolizistenvorfalschenAnschuldigungenzuschützen,nicht bewertetwerden.eineidentifizierungderpolizeibeamtinnenund-beamtenund damiteinschutzvorfalschenverdächtigungenwirdfürdenbereichdesbundes aberüberdieinderantwortzudenfragen1aund1bdargestellteregelungerreicht.dieseregelungstehtimeinklangmitdenempfehlungendesarbeitskreisesiiderinnenministerkonferenzausdemjahr2009,dersichdafürausgesprochenhat,voneinerindividuellenkennzeichnungspflichtfürgeschlossene Einsatzeinheiten abzusehen. l)inwieweitunterscheidensichdiegesellschaftlicheundstaatlichestellungderpolizeienvonstaatendereuropäischenunionvonderder Polizeien in Deutschland (bitte exemplarisch darstellen)?
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6736 WiesomachendieseUnterschiededieeinzelnenPolizeienindenAugen derbundesregierungschwierigvergleichbar (vgl.bundestagsdrucksache 17/3743, Antwort zu Frage 4)? Aufgaben,ZuständigkeitenundStrukturenderPolizeiensindindenEU-Staaten unterschiedlichgeregelt.demliegenteilweiseunterschiedlichekonzeptezur AufgabenabgrenzungzwischenOrdnungsbehördenundMilitärzuGrunde (z.b.kombattantenstatusvonpolizeikräften).vordiesemhintergrundsinddie staatlichen und gesellschaftlichen Stellungen von Polizeien nicht vergleichbar. m)welchestaatendereuoderbundesstaatenderusa einüberblick übereinekennzeichnungspflichtfürbeamteausländischerpolizeien wieinfrage4derbundestagsdrucksache17/3420istnichterfragt sind derbundesregierungbekannt,indenenpolizistinnenundpolizisten einerindividuellen Kennzeichnungspflicht unterliegen? NachKenntnisderBundesregierungbestehenindeneuropäischenStaatenunterschiedlicheRegelungenzurKennzeichnungspflicht.IndenLändernDänemark,Finnland,Niederlande,ÖsterreichundPortugalbestehtalleindie VerpflichtungzumMitführeneinesDienstausweisesbzw.einerIdentifikationskarte,dieaufVerlangenvorzuzeigenist.InFrankreichmüssenPolizeibeamteim DiensteineIdentifikationskarteanihrerDienstuniformtragen,aufdereinLichtbildundallerelevantenDatenzuihrerIdentitätersichtlichsind.Ausnahmen sindmöglich,wenndieöffentlichesicherheitoderdiesicherheitderpersondies erfordern.imübrigenliegtderinfobriefderwissenschaftlichendienstedes DeutschenBundestageszurKennzeichnungspflichtvonPolizeibeamtinnenund -beamtenindenmitgliedstaatendereuropäischenunion (WD /11) auch der Bundesregierung vor. n)hatdiebundesregierungbelastbareerkenntnisseoderbelegedarüber, obindiesenstaatenbzw.bundesstaatendiezahlderübergriffeauf PolizistinnenundPolizistenoderdieGefährdungberechtigterSchutzinteressenvonPolizistinnenundPolizistenprozentualvondenenin Deutschland abweicht? BelastbareErkenntnisseliegenderBundesregierungnichtvor,entsprechende Erhebungen könnte sie zudem nur in ihrem Zuständigkeitsbereich vornehmen. 2.WelcheBeschwerdemöglichkeitenundMöglichkeitenzumErstatteneiner AnzeigewegenvermeintlichenpolizeilichenFehlverhaltenshabenvermeintliche Opfer derzeit? SofernjemandindemVerhaltenvonPolizeibeamteneineStraftatsieht,kanner Strafanzeigeerstatten.DieAnzeigeeinerStraftatundderStrafantragkönnengemäß 158Absatz1derStrafprozessordnung (StPO)beiderStaatsanwaltschaft, denbehördenundbeamtendespolizeidienstesunddenamtsgerichtenmündlichoderschriftlichangebrachtwerden.zusätzlichkönnenallebehördender BundespolizeiüberdieInternetplattformwww.bundespolizei.dekontaktiert werden. a)istesnachansichtderbundesregierungerforderlich,diesebeschwerde- und Anzeigenerstattungsmöglichkeiten zu verbessern? Nein.DemRechtsschutzbedürfnisderBürgerwirddurchdievorhandenenInstrumentarien ausreichend Rechnung getragen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b) Wie werden Beschwerden in der Bundespolizei bearbeitet? InnerhalbderBundespolizeiwerdeninallenBehördenundDienststellenBeschwerdennacheinemeinheitlichenVerfahrenbearbeitet.Grundsätzlichwird dembeschwerdeführerdereingangderbeschwerdespätestensamdrittentag nacheingangderbeschwerdeschriftlichbestätigt.grundsätzlichsolltediebeschwerdebearbeitungeinenzeitraumvonmehralsvierwochennichtüberschreiten.sollteesdennochzuverzögerungenkommen,wirdderbeschwerdeführerhierüberschriftlichinformeinessogenanntenzwischenbescheides informiert.diebeschwerdebearbeitungendetmiteinembeschwerdebescheid andenpetenten.hiernimmtdiebehördezudenentgegengebrachtenvorwürfen StellungundinformiertdenBeschwerdeführerimFalleinerberechtigtenKritik auchüberdiedurchdiebehördeeingeleitetenmaßnahmen,z.b.fortbildungsmaßnahmen, Personalmaßnahmen usw. Beschwerden,diezusätzlichförmlicheRechtsbehelfe,Schadenersatz-und Schadenausgleichsforderungen,Straf-undOrdnungswidrigkeitsanzeigen,Disziplinarverfahren,BeschwerdenvonMitarbeiternoderAuskunftsersuchennach 1desInformationsfreiheitsgesetzesund 19desBundesdatenschutzgesetzes enthalten,werdennichtvonderbeschwerdestelle,sondernabschließendvondem jeweiligenzuständigenfachbereich (z.b.innenrevisionoderjustitiariat)bearbeitet. DasBundespolizeipräsidiumbearbeitetBeschwerdesachverhalte,deneneine grundsätzliche,herausragendepolitischeoderbundesweitebedeutungbeigemessenwird.istdiesnichtderfall,werdendiebeschwerdevorgängeandiefallzuständigebundespolizeidirektionbzw.diebundespolizeiakademieabgegeben unddortendbearbeitet.andersachverhaltsaufklärungwerdenallevonderbeschwerdebetroffenenpersonen/bereichebeteiligt.nachabschlussdesbeschwerdeverfahrenswerdenallevonderbeschwerdebetroffenenpersonen/bereiche über den ergangenen Beschwerdebescheid informiert. c) Werden die Beschwerden zentral ausgewertet und evaluiert? WiewerdendiedarausgewonnenenErkenntnisseindiePraxisübernommen? DurchdasbestehendeVerfahrenwerdenalleeingegangenenBeschwerdenin anonymisierterformerfasst.dieanonymisiertendatenwerdenkünftigimrahmeneinesberichtswesensausgewertet.dieprozessederbeschwerdebearbeitung werden regelmäßig analysiert, bewertet und bei Bedarf optimiert. d)erfüllennachansichtderbundesregierungdiesebeschwerde-undanzeigenerstattungsmöglichkeitendievonamnestyinternationalindem eingangsgenanntenberichtaufgestellteforderungeinerunmittelbaren, umfassenden,unabhängigenundunparteiischenaufklärungbeiernstzunehmenden Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens? Wennja,wieerklärtsichdieBundesregierungdieindemBerichtaufgezeigten Missstände? DiebestehendeMöglichkeit,Strafanzeigezuerstatten,stehtnurmittelbarim ZusammenhangmitderdurchAmnestyInternationalindeminBezuggenommenenBerichterwähntenVerpflichtungderStrafverfolgungsbehördenzur effektivendurchführungeinesstrafverfahrens.siebietetnebendervonamts wegenbestehendenermittlungspflichteinemöglichkeit,strafverfolgungsbehördenaufmöglichestraftatenaufmerksamzumachenundeineunmittelbare, umfassende,unabhängigeundunparteiischeaufklärungeinessachverhaltes durchdiestrafverfolgungsbehördenzuerreichen.zurobjektivitätundeffekti-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6736 venermittlungensinddiestrafverfolgungsbehörden,insbesonderediestaatsanwaltschaft (ausdrücklich 160Absatz2StPOmitBlickaufdieunparteiische AufklärungeinesSachverhalteszumSchutzdesBeschuldigten)verpflichtet. HinsichtlichderBeschwerdenstelltdieBearbeitungdurchvonderLinienorganisationunabhängigeStabsstellendieErfüllungderForderungenvonAIsoweit möglich sicher. e)wiewirdeineunmittelbare,umfassende,unabhängigeundunparteiischeaufklärungvonernstzunehmendenvorwürfenpolizeilichenfehlverhaltens in den Polizeien und Staatsanwaltschaften gewährleistet? StrafverfolgungsbehördensindvonAmtswegenverpflichtet,einenSachverhalt zuerforschen,wennanhaltspunktedafürvorliegen,dasseinestraftatbegangen wordenist ( 160Absatz1, 163Absatz1StPO).Dabeiistgemäß 152Absatz2StPOdieStaatsanwaltschaftverpflichtet,soweitnichtgesetzlicheinanderesbestimmtist,wegenallerverfolgbarenStraftateneinzuschreiten,sofern zureichendetatsächlicheanhaltspunktevorliegen (Legalitätsprinzip).Nach 170Absatz1StPOerhebtdieStaatsanwaltschaftAnklage,wenndieErmittlungengenügendenAnlassdazugebenundkeineVerfahrenseinstellungaus OpportunitätsgründeninBetrachtkommt.DieErmittlungenhabeneffektivund objektivzuerfolgen.diedurchführungderermittlungenobliegtbeidenhierin BetrachtkommendenDeliktendenStrafverfolgungsbehördenderLänder,weil sie insoweit die Rechtspflege in eigener Zuständigkeit ausüben. FürdenBereichderBundespolizeiwirdaufdieAntwortzuFrage2bBezuggenommen.DasBeschwerdemanagementinderBundespolizeihatunteranderem denzweck,dietransparenzunddieakzeptanzdespolizeilichenhandelns außerhalbderbehördezusteigernunddasansehenderbundespolizeiunddas VertrauenindiesachgerechteAufgabenwahrnehmungzufördernundggf.wiederherzustellen.DementsprechendwerdenallevonderBeschwerdebetroffenen BereicheimRahmeneinerumfassendenSachverhaltsermittlungbeteiligt,die abschließendebeschwerdebearbeitungwirddurchdieorganisatorischgetrennten Beschwerdestellen vorgenommen. f)istgewährleistet,dassimfalleeinergegenanzeige seiesvoneiner ZivilpersongegendiePolizeioderderPolizeigegeneineZivilperson dieermittlungendereinenanzeigenichtzulastenderanderenanzeige geführt werden? Wenn ja, wie? Ja. Auf den ersten Absatz der vorstehenden Antwort wird verwiesen. g)istdiebundesregierung angesichtsdertatsache,dassnichtalleerhobenenbeschwerdenundanzeigengegenpolizistinnenundpolizisten begründetsind derauffassung,dassdierichtigkeitvonbeschwerden undanzeigennurfestgestelltwerdenkann,wennallenernstzunehmenden Vorwürfen nachgegangen wird? Wennja,welcheKriterienwerdenherangezogen,dieeineErmittlung, Nichtermittlungbzw.dieEinstellungeinerErmittlungzurFolgehaben? WieinderAntwortzuFrage2ebereitsdargestellt,sinddieStrafverfolgungsbehördenzurSachverhaltsermittlungunddieStaatsanwaltschaftzumEinschreiten nachmaßgabedes 152Absatz2, 170Absatz1StPOverpflichtet.Die Grundlagen sind dabei fürdieaufnahmevonermittlungendasvorliegeneinesanfangsverdachtes für ein strafbares Verhalten,
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode keinhinreichendertatverdachtbzw.opportunitätsgesichtspunktefürdie Einstellung eines Verfahrens und im Übrigen ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung. InderBundespolizeiwerdengrundsätzlichalleBeschwerdenbearbeitet.Eine EinschränkunggiltnurfüranonymeBeschwerden.Diesewerdennurbearbeitet, wenn sich aus Sicht der Behörde Aufklärungsbedarf ergibt. h)istdiebundesregierungderansicht,dasspolizistinnenundpolizisten aufgrundderzuweilenengenverbindung,diesichdurchdieintensive ZusammenarbeitzwischenPolizeibeamtinnenund-beamtenimberuflichenAlltagergibt,gegenihreKolleginnenundKollegennichtumgehend und unparteiisch ermitteln? WelcheErkenntnissehatdieBundesregierung,dieihreAnsichtbegründen? DieBundespolizeistelltdurcheinandieLeitungderjeweiligenBehördenangebundenesundklargeregeltesBeschwerdemanagementdieunparteiischeUntersuchungundBewertungallerSachverhaltesicher (vgl.dazubereitsdieantwort zufrage2b).strafrechtlicheermittlungenwerdenandiezuständigenstellen der Länder abgegeben. i)welchebeschwerde-undanzeigenerstattungsmöglichkeiten,dieüber dieindeutschlandbekanntenhinausgehenodersichvonihnenunterscheiden,sindderbundesregierunginanderenstaatendereusowiein Bundesstaaten der USA bekannt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. j)kommtesinstaatenmit imvergleichzudeutschland weiterenbeschwerde-undanzeigenerstattungsmöglichkeitenzueinerhöherenanzahlvonbeschwerden,anzeigenundmissbräuchlichgestelltenanzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten als in Deutschland? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 3.WiewerdendieseBeschwerdemöglichkeitenundMöglichkeitenzurAnzeigenerstattung bekannt gemacht? JederBürgerwirdbeiBedarfindividuellaufdieBeschwerde-undAnzeigenerstattungsmöglichkeitenunmittelbarhingewiesen.EinegesonderteBekanntmachungvonBeschwerdemöglichkeitenundMöglichkeitenzurAnzeigenerstattung erfolgt nicht. a)gibtesunterschiedeinderbekanntmachung (etwazwischengeschlossenen/nichtgeschlosseneneinsätzen,ingewahrsam,währendeines Transports)? UnterschiedeinderBekanntmachunggibtesdemgemäß (s.antwortzufrage3) nicht.äußertderbürgerimrahmeneinerpolizeilichenmaßnahme,dassersich beschweren/anzeigeerstattenmöchte,werdenihmdiemöglichkeitenaufgezeigt. b)inwelchensprachenwerdeninformationenüberbeschwerdemöglichkeitenundmöglichkeitenzuranzeigenerstattungderzeitbekanntgemacht? Orientiertanderin 23Absatz1desVerwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und 184Satz1desGerichtsverfassungsgesetzes (GVG)enthaltenenRege-
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6736 lung,erfolgtdiebearbeitungderbeschwerdensowiediebekanntgabederbeschwerde-undanzeigenerstattungsmöglichkeiten wiealleübrigeverwaltungstätigkeit indeutschersprache.imsinnedesbürgerorientiertenservices derbundespolizeiwirdderbürger,wenndurchdenpolizeibeamtendurchführbar,aufdiebeschwerde-undanzeigenerstattungsmöglichkeitenineinerihm verständlichen Sprache hingewiesen. c)wiewirdindendienststellenderbundespolizeiaufbeschwerdemöglichkeiten und Möglichkeiten zur Anzeigenerstattung hingewiesen? 4.WelcheMöglichkeitengibtesfürPolizistinnenundPolizisten,sichanihre Vorgesetztenzuwenden,wennsievonunverhältnismäßigerGewalt,von MisshandlungenoderDiskriminierungendurcheineKolleginodereinen Kollegen Kenntnis erlangt haben? WiebereitsinderAntwortzudenFragen3und3adargestellt,wirdderBürger (injederdienststellederbundespolizei)aufdessenanfrageentsprechendauf diebeschwerde-undanzeigenerstattungsmöglichkeitenunmittelbarhingewiesen. WennPolizeibeamtinnenund-beamtevonGewalt,MisshandlungenoderDiskriminierungendurchKolleginnenoderKollegenerfahren,diedenVerdacht einerstraftatbegründen,sindsienachdemlegalitätsprinziprechtlichverpflichtet,strafanzeigezuerstatten.danebenstehtderwegzumvorgesetztenoffen. Sofernerforderlich,habensieinsolchenFällendieMöglichkeit,sichvoraboder begleitendauchinternratundhilfeeinzuholen,etwabeidenpersonalvertretungenoderseelsorgern.darüberhinauskönnensichdieangehörigenderbundespolizei auchanonym andiestabstelleninnenrevisiondespräsidiumsund der Direktionen wenden. a)wiereagierenpolizistinnenundpolizisten,wennsievonunverhältnismäßigergewalt,vonmisshandlungenoderdiskriminierungendurcheinekolleginodereinenkollegenkenntniserlangthaben,nacherkenntnissen der Bundesregierung im Regelfall? DieBeamtinnenundBeamtenderBundespolizeiunterliegendeninnerstaatlichenRechtsvorschriften.DieBundesregierungerwartet,dassdieseeingehalten werden.zudenbestehendenhandlungsoptionenwirdaufdieantwortzufrage4 verwiesen. b)trifftesnacherkenntnissenderbundesregierungzu,dasspolizistinnen undpolizistenindiesenfällenhäufigzumindesteineweilezögern,bis sie sich an andere oder ihre Vorgesetzten wenden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c)triffteszu,dasspolizistinnenundpolizisten,dievoneinemetwaigen FehlverhaltenihrerKolleginnenundKollegenKenntniserlangthaben, aufgrundeinersolchenverzögerungselbstbeschuldigteeinesstrafverfahrenswerdenkönnen (etwawegenunterlassenerhilfeleistungoder Strafvereitelung im Amt)? Grundsätzlichistesmöglich,dassindiesenFällenErmittlungsverfahrenwegen dergenanntenstraftateneingeleitetwerden.maßgeblichhierfürsinddiejeweiligen Umstände des Einzelfalles.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode d) Ist diese Konsequenz in den Augen der Bundesregierung erwünscht? Wennnein,beabsichtigtdieBundesregierung,andieserjuristischen Konsequenz etwas zu verändern? Falls nicht, warum? e)erachtetdiebundesregierungesangesichtsdiesesdruckszursofortigen AnzeigenerstattungauchbeimöglicherweisekleinerenVerfehlungenals sinnvoll,aucheineformderaufarbeitungjenseitsdesstraf-unddisziplinarrechts zu schaffen? Die Bundesregierung sieht hier keinen Regelungsbedarf. 5.IstesindenAugenderBundesregierungsinnvoll,entsprechendderEmpfehlungendesCommitteeforthePreventionofTorture (CPT)unddes MenschenrechtskommissarsdesEuroparates,einenunabhängigenUntersuchungsmechanismuseinzuführen,umalleVorwürfeschwerwiegender MenschenrechtsverletzungengegendiePolizeisowieVorfälle,dieVerstöße gegenartikel2oder3dereuropäischenmenschenrechtskonvention (EMRK)darstellen könnten, zu überprüfen? a)istesindenaugenderbundesregierungsinnvoll,hierfüreinevon PolizeiundStaatsanwaltschaftunabhängigeUntersuchungsbehördezu schaffen,dieausschließlichfälleetwaigenpolizeilichenfehlverhaltens untersucht? EinenentsprechendenBedarfsiehtdieBundesregierungnicht.EineunabhängigeUntersuchungentsprechenderVorwürfeistdurchdieStrafverfolgungsbehördenundStrafgerichtebereitssichergestellt.DerenTätigkeitrichtetsichnachden VorgabendesStraf-undStrafprozessrechtsmitdenentsprechendenVerfahrensprinzipien.NebenderzurObjektivitätverpflichtetenStaatsanwaltschaftalsHerrindesErmittlungsverfahrensunddenohnehinunabhängigenStrafgerichtenbedarfeskeiner (weiteren)unabhängigenuntersuchungsbehörde.diesgiltumso mehr,alsdassderdurcheinesolchetatverletzteanzeigenerstatterdietätigkeit derstaatsanwaltschaftimfallevonverfahrenseinstellungengemäß 170Absatz2StPObeiVerneinungeineshinreichendenTatverdachtsmitdemKlageerzwingungsverfahren gerichtlich überprüfen lassen kann. b)istesindenaugenderbundesregierungsinnvoll,hierfürspezialisierte AbteilungenindenStaatsanwaltschaftenzuschaffen,diefürAnzeigen gegen Polizeibeamte zuständig sind? DieDurchführungvonErmittlungsverfahrengegenPolizeibeamtewegenStraftatenimAmtobliegtdenzuständigenJustizbehördenderLänder.Diesbetrifft auchdieeinrichtungvonspezialisiertenabteilungenbzw.sonderdezernaten. DieEinschätzung,obsolcheorganisatorischenMaßnahmenerforderlichsind, überlässtdiebundesregierungmithindenzuständigenlandesjustizverwaltungen. c)istesindenaugenderbundesregierungsinnvoll,hierfüreineombudsstelleeinzurichten,dieschlichtendetwabeikleinerenvergehendurch PolizistinnenundPolizistendiesendieMöglichkeitgibt,sichzuentschuldigenodermitdemOpferineinenTäter-Opfer-Ausgleichzutreten? AufdieAntwortzuFrage2fwirdverwiesen.DarüberhinaussollenimStrafverfahrengemäß 155aStPOdieStaatsanwaltschaftunddasGerichtinjedemStadiumdesVerfahrensdieMöglichkeitenprüfen,einenAusgleichzwischenBe-
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/6736 schuldigtemundverletztemzuerreichenundingeeignetenfällendarauf hinwirken.eineüberdiefürdentäter-opfer-ausgleichbestehendenstrukturen hinausgehendespezielleombudsstellebedarfesaussichtderbundesregierung hierfür nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen. d)istgewährleistet,dassimfalleeinergegenanzeige seiesvoneiner ZivilpersongegendiePolizeioderderPolizeigegeneineZivilperson die Ermittlungen von verschiedenen Behörden geführt werden? Nein.DieErmittlungenführtdieStaatsanwaltschaft.IhreörtlicheZuständigkeit wirddurchdieörtlichezuständigkeitdesgerichtsbestimmt,fürdassiebestellt ist ( 143Absatz1GVG).DieGerichtsständeergebensichaus 7ff.StPOund bestimmensichu.a.nachdemtatort,demwohnortoderdemergreifungsort desbeschuldigten.durchdenaufgrunddesidentischensachverhaltesvonanzeigeundgegenanzeigebestehendenzusammenhangwirdüberdiesüber 13 StPOeinegemeinsameSachbehandlungdurcheineStaatsanwaltschaftermöglicht.DiesführtinderRegeldazu,dassAnzeigeundGegenanzeigevoneiner Staatsanwaltschaftbearbeitetwerden,umunnötigedoppelteErmittlungendesselben Sachverhaltes durch zwei Staatsanwaltschaften zu vermeiden. 6.WerdenindenGewahrsamsbereichenderPolizeibesondersgeschulteBeamte eingesetzt? Wenn ja, wie sieht diese spezielle Schulung aus? EinebesondereSchulungfüreineTätigkeitinGewahrsamsbereichenerfolgt nicht,dafürdiebetreuungderimpolizeigewahrsamuntergebrachtenpersonen ausschließlich voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamte eingesetzt werden. a)führtdaswachpersonalderbundespolizeiüberjedeningewahrsam genommenenmenscheneinegewahrsamsakte,inderallegewahrsamsrelevanteninformationenundmaßnahmenfestgehaltenwerden,einschließlichderinformationenüberdiesicherheitunddengesundheitszustanddesinhaftiertenmenschensowieüberdiezeitender KontrollgängeinderZelleunddiekontrollierendenPolizistinnenund Polizisten? DieGrundlagefürdiepersonellenunddiemateriellenVoraussetzungensowie dieverfahrensabläufebeieinergewahrsamsnahmeistdiepolizeigewahrsamsordnungfürgewahrsamsräumebeidienststellenderbundespolizei (PGO- BPOL).SieistbeijederUnterbringunganzuwenden.InjedemGewahrsamsbereichderBundespolizeiwirdeinGewahrsamsbuchgeführt.Allerelevanten Daten werden dort nachvollziehbar festgehalten. b)erhältjedermensch,der undseiesnurzuridentitätsfeststellung in Gewahrsamgenommenwird,dieGelegenheit,eineRechtsanwältinoder einen Rechtsanwalt zu kontaktieren? DieKontaktaufnahmezueinerRechtsanwältinodereinemRechtsanwaltwird vonderbundespolizeibeifreiheitsentziehendenmaßnahmenjederzeitermöglicht.verzeichnissederanwaltskammerbzw.deranwaltshotlinewerdendurch die Bundespolizei zur Verfügung gestellt.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode c)erhältjedermensch,der undseiesnurzuridentitätsfeststellung in Gewahrsamgenommenwird,dieGelegenheit,eineÄrztinodereinen Arzt zu konsultieren? d)erhältjederingewahrsamgenommenemensch,derdiesausdrücklich wünscht,diegelegenheit,voneinerärztinodereinemarztuntersucht zu werden? JederPerson,diesichinGewahrsamderBundespolizeibefindetundden Wunschäußert,sichvoneinerÄrztinodereinemArztuntersuchenzulassen, wirddiesermöglicht.wenneineingewahrsamgenommenepersongesundheitlichebeschwerdenangibtbzw.solcheerkennbarsind,wirdvonamtswegen eine Ärztin oder ein Arzt hinzugezogen. e)bestehtdiemöglichkeit,dassjederingewahrsamgenommenemensch, derdiesausdrücklichwünscht,indengewahrsamsbereichenvideooder audioüberwacht wird? IndenGewahrsamsbereichenderBundespolizeierfolgtgrundsätzlichkeine ÜberwachungdurchtechnischeAnlagen (Audio/Video).Darüberhinauskönnte dieserwunscheineringewahrsamgenommenenpersonnurbeivorliegender baulichen Voraussetzungen erfüllt werden. 7.IstesBestandteilderAus-undFortbildungvonPolizistinnenundPolizisten,dassFolterundandereMisshandlungen,unverhältnismäßigeGewaltanwendung,RassismusundDiskriminierungennichttoleriertwerdensowie gegebenenfallsdisziplinarstrafenundstrafrechtlichekonsequenzennach sich ziehen? Wennja,wiewirddieskonkretinderAus-undFortbildunggewährleistet? Ja.BereitszuBeginnderpolizeilichenLaufbahnausbildungwerdenwesentliche GrundlagenfürdieWahrnehmungeinesöffentlich-rechtlichenDienst-und TreueverhältnissesimdemokratischenRechtsstaatvermittelt.Dementsprechend werdenindenfächernstaats-undverfassungsrecht,eingriffsrechtundpsychologiediethemenmenschenrechte,grundrechte,diskriminierungsverbot,verbotvonmisshandlungenundfoltersowohlindertheoriealsauchinderpraktischenausbildungbehandelt.möglichekonsequenzenbeiverstößengegen dienstlicheweisungenbzw.geltendesrecht z.b.disziplinarstrafenoder strafrechtliche Konsequenzen werden ebenfalls vermittelt. a) Wie wird eine praxisorientierte Menschenrechtsbildung gewährleistet? InderAusbildungwerdenpraxisbezogeneFälleherangezogen.Zudemwerden inpraktischensituationsdarstellungenkonkretemaßnahmenbesprochenund der Grundrechtsbezug fortlaufend hergestellt. b)werdeninderjuristischenaus-undfortbildungdiefürdieausübung polizeilicherpflichtenrelevanten,ininternationalenabkommenund anderendokumentenkodifiziertenmenschenrechtlichenpflichten Deutschlands behandelt? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/6736 WiewirddenPolizistinnenundPolizistendabeiverdeutlicht,dassdie Einhaltung dieser Pflichten insbesondere ihnen obliegt? InderpolizeilichenAus-undFortbildungwerdendieeinschlägigenmenschenrechtlichenBestimmungenundihreGrundlagenimjeweiligenAusbildungskontext behandelt. c)wirdinderjuristischenaus-undfortbildungdasdiskriminierungsverbot in allen Facetten behandelt? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? WiewirddenPolizistinnenundPolizistendabeiverdeutlicht,dassdie Pflicht zur Nichtdiskriminierung insbesondere ihnen obliegt? DiskriminierungsverbotewerdensowohlinderRechts-wieauchinderpraktischenAus-undFortbildungbehandelt.AnhandunterschiedlichsterFälle,SituationenundSequenzenwerdendieangehendenPolizeivollzugsbeamtinnenund -beamtensensibilisiert.diethematikwirdinderaus-undfortbildungin Theoriebzw.PraxisindenFächern/BereichenStaats-undVerfassungsrecht/ PolitischeBildung,Europarecht,Eingriffsrecht,Situations-undKommunikationstraining,FahndungundVernehmungsowieinVeranstaltungenzumGleichstellungsgesetz behandelt. d)werdenpolizistinnenundpolizistenimrahmenderaus-undfortbildungüberdasdiskriminierungsverbotdarübergeschult,dassfahndungennachrassistischenkriterien,wieetwaderhautfarbe,nichterlaubt sind? Wenn ja, wie? DasDiskriminierungsverbotwirdimFachStaats-undVerfassungsrecht/PolitischeBildungzudenThemenGrundrechte,InterkulturelleKompetenz,Menschenrechte,UN-ChartaundEuropäischeMenschenrechtskonventionunterrichtet. Die Fahndungen der Bundespolizei erfolgen diskriminierungsfrei. e)erhaltenpolizistinnenundpolizisteninderausbildungsowieanschließendregelmäßiginderfortbildungschulungenüberdierechtmäßige, sichereundverhältnismäßigeanwendungvongewalt,einschließlich desgebrauchsvonschusswaffen,pfefferspray,reiz-bzw.tränengas, Wasserwerfern, Schlagstöcken und anderen Zwangsmitteln? Wennja,wiewirddieskonkretinderAus-undFortbildunggewährleistet? Ja.WährenddesVorbereitungsdiensteswirdindenverschiedenenpraktischen AusbildungsabschnittenzurVorbereitungaufdiespätereVerwendungpraxisnah inpolizeilichenstandardsituationengeübt,diesichausdenunterschiedlichen AufgabenfeldernderBundespolizeiergeben.HierbeiwerdendieAuszubildendenmitSzenarienkonfrontiert,dieinverschiedenenEinschreitintensitätengelöstwerdenmüssen.DazuzähltnebendemPolizeigesprächgegebenenfallsauch dieandrohungunddieanwendungvonpolizeilichenzwangsmitteln,derkörperlichengewalt,derenhilfsmittelnundderdienstlichzugelassenenhieb-und SchusswaffengemäßdengesetzlichenBestimmungendesBundes (UZwG, UZwVwV,VwVfG,VwGOundVwVG).FernerwerdendieAuszubildendenin jedeseinzelnezwangsmittelausführlicheingewiesenundimumgangdamitgeschult.dieauszubildendenwerdenbeiderdurchführungdermöglicheneingriffsmaßnahmenständigdurchihreausbilderkontrolliertundggf.korrigiert.
16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Insofernisteinerechtmäßige,sichereundverhältnismäßigeAnwendungvon Zwangsmittelnsichergestellt.DiesichereAnwendungdesunmittelbarenZwangesistauchGegenstandderjährlichenFortbildungenfürVollzugsbeamtinnen und-beamtederbundespolizei,inderentätigkeitsbereichenpolizeilicheeingriffsmaßnahmen zu erwarten sind. f)welcheschulungenerhaltenpolizistinnenundpolizistenzumumgang mit erregten, psychisch kranken und marginalisierten Personen? DerUmgangmiterregten,psychischkrankenundmarginalisiertenPersonen wirdinderausbildungindenbereichenkommunikation,eigensicherungund EinsatztrainingtheoretischundpraktischgeschultundistauchGegenstandder jährlichen Fortbildungen für Vollzugsbeamtinnen und -beamte. g)wirdbeideraus-undfortbildungberücksichtigt,dassdieregelmäßige unddauerhafteüberwachungvoningewahrsamgenommenenmenschen,dieunterdrogen-oderalkoholeinflussstehen,erregungszuständen oder anderen Risiken unterliegen, dringend erforderlich ist? Wenn ja, wie konkret wird dies gewährleistet? DiePolizeigewahrsamsordnungfürGewahrsamsräumebeiDienststellender Bundespolizei (PGO-BPOL)istGrundlagefürdieUnterrichtungenzumThema MenschenunterDrogen-bzw.Alkoholeinfluss.DieBestimmungenderPGO werdensowohlinderaus-alsauchinderfortbildungimrahmendersituationstrainings berücksichtigt. h)wiewirdimrahmenderaus-undfortbildungeineselbstkritischeund konstruktive Reflexion bei den Polizistinnen und Polizisten gefördert? Ja.SosindbeispielsweisekonstruktiveKritikundeigene,alternativeLösungsansätzewesentlicheBestandteilederAuswertungderSituationstrainings (AnwendungtheoretischenWissensineinsatztypischenpraktischenSituationen). AuchdasKooperativeFührungssystemderBundespolizeiförderteinenreflektierendenundselbstkritischenUmgangderBeamtinnenundBeamtenuntereinander und im Verhältnis zu Dritten. i)wiewerdenimrahmenderaus-undfortbildungführungskulturen und Fehlerkulturen erlernt? WerdenbeideranschließendenUmsetzungdesErlerntenPsychologinnenundPsychologensowieinSupervisionerfahrenePolizeipfarrerhinzugezogen? ImRahmendesAusbildungsbereichs Führungslehre werdendiegrundlagen fürdasinderbundespolizeiangewandtekooperativeführungssystemvermittelt.dieangehendenpolizeivollzugsbeamtinnenund-beamtenwerdenzudem durcheinensozialpsychologenmiteinemteamvonverhaltenstrainernzuden Themen RolledesPolizeibeamteninderpluralistischenGesellschaft und VerbesserungdersozialenKompetenzinberuflichenStresssituationen geschult.zusätzlichwirdeindurcheinenpolizeipfarrerinitiiertesseminarzum Thema BedeutungvonGrundwertenfürLebenundBeruf,ProblemevonGewalt und Zwangsanwendung angeboten. ImRahmenderFortbildungsindErhaltundFörderungderFührungskompetenz Schwerpunktthemen.DabeiistderUmgangmitdenSchwächenundStärken vonmitarbeiternwesentlicherinhalt.diebundespolizeiwirdinderfortbildung durcheigeneundexternesozialwissenschaftlerunddurcherfahreneseelsorger unterstützt.
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/ WievieleErmittlungsverfahrengegenAngehörigederBundespolizeiwurdenindenJahren2007bis2010eingestellt,weildiehandelndePolizistin oder der handelnde Polizist nicht ermittelt werden konnte? Auf die Antwort zu den Fragen 1a, 1b und 2d wird verwiesen. a)wievieleermittlungsverfahrenwurdenundwerdenseit2005jährlich gegenangehörigederbundespolizeiwegenstraftatenimamteingeleitet (bittenachdeliktsgruppenundinsbesonderenachkörperverletzungsdelikten auflisten)? WiewurdendieseErmittlungsverfahrenbeendet (bittedarstellennach Einstellungsformen und Anklagen)? WiewerdenimVergleichdazudieErmittlungsverfahrengegenübrige Bürgerinnen und Bürger beendet? b)wievielestrafverfahrenwurdenundwerdenseit2005jährlichgegen AngehörigederBundespolizeiwegenStraftatenimAmteingeleitet (bittenachdeliktsgruppenundinsbesonderenachkörperverletzungsdelikten auflisten)? WiewurdendieseStrafverfahrenbeendet (bittedarstellennacheinstellungsformen, Freisprüchen und Verurteilungen)? WiewerdenimVergleichdazudieStrafverfahrengegenübrigeBürgerinnen und Bürger beendet? IndenStatistikenderStrafrechtspflege,insbesondereinder ErhebungvonstatistischenDatenbeidenStaats-undAmtsanwaltschaften undinder Strafverfolgungsstatistik,derenErgebnissedasStatistischeBundesamtaufBundesebenezusammenstelltundveröffentlicht,werdenErmittlungsverfahrengegen undverurteilungenvonangehörige(n)derbundespolizeinichtgesonderterfasst.auchbeiderbundespolizeiliegenkeinestatistischenerhebungenzudiesen Fragestellungen vor.
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eineidentifizierungderzumabrufzeitpunktineinerfunkzelleanwesenden AnschlussinhabersowiedieLokalisierungbekannterAnschlussinhaber.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6634 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrÜber- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6632 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrNegativliste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins JusProg
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13744 16. Wahlperiode 06. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Staffelt, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
MehrMedienberichte über mögliche Zusammenarbeit der Bundeswehr- Reservistengruppe Marschgruppe Hürtgenwald mit Rechtsextremisten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
Mehrgenanntenrechtsbereich vorwiegendimwegederrechts-undfachaufsicht desbmas [BundesministeriumfürArbeitundSoziales]überdieBA
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14327 17. Wahlperiode 04. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12318 17. Wahlperiode 11. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Hönlinger,
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
MehrKennzeichenerfassung und Funkzellenabfrage im sogenannten Autotransporter-Fall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14794 17. Wahlperiode 25. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
MehrGesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14567 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
MehrUmsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrErstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12321 17. Wahlperiode 12. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer
Mehrkönnen.angewandtwurdedasvölkerstrafgesetzbuchinderpraxisbislang hingegen nur selten.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11339 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter
MehrGeplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrdasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1885 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehrauchmitexekutivenbefugnissenausgestattet,führtesieinihrerantwort
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4298 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und
Mehrbis4).zwischendersanktions-bzw.sperrzeitandrohungundderfreiwilligkeitderteilnahmeanderuntersuchungsiehtdiebundesregierungkeinen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8291 17. Wahlperiode 02. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Dr. Ilja Seifert, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrFestlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrAnrufeunterfalschenRufnummern,bishinzuvermeintlichenRufnummern der Bundesnetzagentur.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11629 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Kerstin Tack, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter
MehrRückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
MehrBewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6709 17. Wahlperiode 29. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
Mehr1.WiegestaltetsichderZeitplanderBundesregierungfürdieRatifizierungdes Steuerabkommens mit der Schweiz?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9078 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, weiterer
MehrBrieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4989 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Korte, Agnes Alpers, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10827
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11303 17. Wahlperiode 05. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Korte, Agnes Alpers, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der
MehrGeschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13810 16. Wahlperiode 21. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer
MehrInformationenhierzuzurVerfügunggestellt.LediglicheinekurzeStellungnahmedesBMBVSundeinePräsentationvonSUSAT
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4008 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrFinanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10495 17. Wahlperiode 16. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1022 17. Wahlperiode 15. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der
Mehrverantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrAnsparungen für Rücklagen und Kontovollmachten beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12919 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller LeiharbeitundaufstockendeHartz-IV-Leistungenstehenmomentanverstärkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/985 17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13355 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrBeraterverträge und externe Expertisen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6032 17. Wahlperiode 01. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1914
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2227 17. Wahlperiode 21. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrHetero- und homosexuelle Betroffene von Zwangsverheiratungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11223 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, weiterer
MehrKooperation deutscher Forschungsinstitute mit der Universität Alberta zum klimaschädlichen Abbau fossiler Rohstoffe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8621 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrKlimakonferenz der Umweltminister im Rahmen der UNFCCC-Klimaverhandlungen in Bonn Mitte 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1073 17. Wahlperiode 16. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Hans- Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrDie Hermes Logistik Gruppe und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7212 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrPrivatisierung von Unternehmen des Bundes die TLG IMMOBILIEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7594 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Priska Hinz (Herborn), Dr. Tobias Lindner, weiterer
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10466 17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrDer Themenfeldkatalog der Polizei zur Erfassung der Politisch motivierten Kriminalität in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14751 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer
MehrArbeitsbedingungen in der Pflegebranche und Kontrolle des Pflegemindestlohns
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4133 17. Wahlperiode 07. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer
MehrDrittmittelfinanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3655 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
MehrFragwürdige Geschäftspraxis des Wohnungsunternehmens GAGFAH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5834 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrMissbrauch der EU-Niederlassungsfreiheit durch Scheinselbständigkeit im Baubereich
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7423 16. Wahlperiode 04. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter
MehrGemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5748 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13234
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13597 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
MehrAnwendung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Optionsregelung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8268 17. Wahlperiode 27. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
MehrKartellamthatdieBeschwerdealsunbegründetzurückgewiesen.DieBeschwerdeführersehenhiereineBefangenheitdesKartellamtes,dadasLandselber
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1174 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, weiterer
MehrDatenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8479 17. Wahlperiode 25. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehrdiewesentlichstrengerenvorsorgegrenzwertefüraus-undneubaumaßnahmenvor.fürdielärmvorsorgenachderverkehrslärmschutzverordnungliegen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5077 17. Wahlperiode 16. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3566 17. Wahlperiode 28. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer
MehrBeeinträchtigung des Streikrechts durch den Einsatz von Leiharbeit zum Streikbruch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3091 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderEvaluationder Luftverkehrssteuer?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10724 17. Wahlperiode 19. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10052 17. Wahlperiode 21. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrZur sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7283 17. Wahlperiode 07. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau der AKW-Reaktoren Temelín 3 und 4
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7230 17. Wahlperiode 29. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr(LeistungsschutzrechtfürPresseverlage)hatmehrFragenaufgeworfenalsbeantwortet. Das macht erneut Nachfragen erforderlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12471 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer
MehrEntwicklungszusammenarbeit zur Stärkung der Menschenrechte von Homo- und Transsexuellen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3560 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel,
Mehreineranalysederauswirkungenöffentlicherausgabenaufdiegeschlechterverhältnissekönnenprioritätenverändertundmittelneuverteiltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11410 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
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Mehrinfrechen (ebenfallsrhein-erft-kreis)sindindervergangenheitbereits versuchsweise Klärschlämme,Altholz,Haus-undGewerbemüllverbrannt
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2282 17. Wahlperiode 24. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
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