Deutsche Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdienstleistern in Afghanistan

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Omid Nouripour, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3274 Deutsche Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdienstleistern in Afghanistan Vorbemerkung der Fragesteller StaatlicheundnichtstaatlicheInstitutionengreifeninbewaffnetenKonflikten immerhäufigeraufdiediensteprivateranbietervonsicherheitsdienstleistungenzurück.solässtdieus-armeeihrelogistikinafghanistanvollständig vonprivatanbieternbesorgenundmilitärischschützen.medienberichtenzufolgesetzendiemitgliederderinternationalsecurityassistanceforce (ISAF) inafghanistanprivatedienstleister * (contractors)auchimrahmendermilitärischenaufklärungundinformationsgewinnungein (vgl.jüngstthewashingtonpostvom27.juli2010).auchdeutschesicherheitsunternehmensindim AuslandtätigunddieBundeswehrgreiftaufdieDiensteprivaterSicherheitsunternehmen im Rahmen von Auslandseinsätzen zurück. PräsidentHamidKarzaihatam17.August2010perDekretverfügt,dass sämtlicheprivatesicherheitsfirmen,dieinafghanistanaktivsind,ihretätigkeitinnerhalbvonviermonatenkompletteinstellenodersichaberindiestaatlichenafghanischensicherheitskräfteeinreihen.angesichtsdestodeseines deutschenmitarbeiterseinerprivatensicherheitsfirmainafghanistanimjuli 2010unddeserhärtetenVerdachts,dassvonNATO-MitgliedstaatenbeauftragteSicherheitsfirmenVerbrechenanZivilistenbegangensowiemitTaliban oderanderenaufständischengeschäftsbeziehungenunterhaltenhaben,besteht akuter Klärungsbedarf. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundeswehrgreiftimRahmenihresAuslandseinsatzesinderIslamischen RepublikAfghanistannichtaufdieDiensteprivaterSicherheitsunternehmenzu- rück.derbundesregierungliegenkeineerkenntnissedazuvor,dassvonnato- MitgliedstaatenbeauftragteSicherheitsfirmeninAfghanistanVerbrechenan Zivilisten begangen hätten. * Dienstleister in folgender Frage meint auch Werkdienstleister. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Oktober 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WiedefiniertdieBundesregierungprivateAnbietervonSicherheitsowie militärischer Sicherheit? DieBundesregierunggibtkeineallgemeingültigeDefinitionderBegriffe privateanbietervonsicherheit bzw. AnbietermilitärischerSicherheit ab.im ÜbrigenwirdaufdieAntwortderBundesregierungaufdieGroßeAnfrageder FDP auf Bundestagsdrucksache 15/5824 vom 24. Juni 2005 verwiesen. 2.ZwischenwelchenArtenvonAnbieternprivaterSicherheitsdienstleistungen unterscheidet die Bundesregierung? DieBundesregierungnimmtkeineUnterscheidungenzwischenAnbieternprivaterSicherheitsleistungenvor.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortderBundesregierung zu Frage 1 verwiesen. 3.AuswelchenGründenhältdieBundesregierungesfürsinnvollundrechtlichzulässig,ggf.selbstprivateMilitär-undSicherheitsfirmeninAfghanistan und für welche Aufgaben zu beauftragen? Bitte unterteilen: a) Objekt- oder Personenschutz für zivile Einrichtungen, DiePolizeitrainingszentreninMazar-i-SharifundFaisabadwurdenindenJahren2009und2010errichtet.DieSchutzbedürftigkeitdieserObjektewurdemit denverantwortlichenafghanischenstellenaufallenebenenerörtert.dieoriginärzuständigeafghanischepolizeiistbeiderzeitigerpersonallageundeinsatzbelastungnochnichtinderlage,dennotwendigenobjektschutzfürdieoben genanntenpolizeitrainingszentrenzugewährleisten.vordemhintergrundder angespanntensicherheitslageinafghanistanistesnotwendig,deneingesetzten deutschenundafghanischenpolizeiausbildernhöchstmöglichenschutzzugewährleisten.ausvorgenanntengründenwurdeeineprivatesicherheitsfirma mit dem Objektschutz der Polizeitrainingszentren beauftragt. AufgrunddeshohenPersonalbedarfsfürdenObjektschutzderDeutschen BotschaftKabulwirddortaufDienstleistungenderbritischenFirmaSaladin SecurityAfghanistanLtd.zurückgegriffen.DieAngehörigenderFirmaSaladin SecurityAfghanistanLtd.arbeitendabeiunterAnleitungundAufsichtvonBeamten der Bundespolizei. FürdieBewachungunddenSchutzvonLiegenschaftenderDurchführungsorganisationen,diediedeutsch-afghanischeEntwicklungszusammenarbeitund StabilisierungsmaßnahmendesAuswärtigenAmtsumsetzen,istaufgrundder BedrohungslageteilweisedieBeschäftigungprivaterSicherheitsfirmennotwendig.DiebeschäftigtenSicherheitsfirmenarbeitenuntergültigerLizenzder afghanischenregierungundhaltensichandieeinschlägigennationalenund internationalenrechtsnormen.konvoischutzoderpersonenschutzfürmitarbeiterinnenundmitarbeiterderdurchführungsorganisationendurchprivate Sicherheitsfirmenistbislangnichtnotwendig.DiemitdemSchutzderLiegenschaftenbeauftragtenSicherheitsfirmenarbeitenimAuftragderDurchführungsorganisationenundsteheninkeinemVertragsverhältnismitderBundesregierung. b) Objekt- oder Personenschutz für militärische Einrichtungen, DieBundesregierungistfürdiedargestelltenBereichekeineVertragsverhältnisse mit privaten Militär- und Sicherheitsfirmen eingegangen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/3559 c) für militärische Kampfhandlungen. Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 4.WievieleprivateSicherheitsfirmenhabenBundeswehrundstaatliche deutschestellendesbundesinafghanistaneingesetzt,undwievielesind es derzeit? a) Um welche Sicherheitsfirmen handelt es sich? b)wievieledieserfirmenhabeninihrensitzindeutschlandundinwelchen anderen Ländern? DieDeutscheBotschaftKabulunddasDeutschePolizeiprojekt-TeamAfghanistaninMasar-i-SharifundFaisabadarbeitenmitdemprivatenSicherheitsdienstleister SaladinSecurityAfghanistanLtd. zusammen.diefirmabeschäftigt ausschließlich afghanische Mitarbeiter. DasRisikomanagementsystemderDurchführungsorganisationen,diedie deutsch-afghanischeentwicklungszusammenarbeitundstabilisierungsmaßnahmendesauswärtigenamtsinafghanistanumsetzen,greiftaufdiedienstevon insgesamtvierprivatensicherheitsfirmenzurück:kabora,lantdefence, ASIASECURITYGROUP (inoruzgan)undservcor (inkandahar).bei allenvierunternehmenhandeltessichumvondenafghanischenbehördenlizenzierte Dienstleister. LANTdefensehatseinenSitzinDeutschland.BeiKABORAundASIA SECURITYGROUPhandeltessichumafghanischeUnternehmen.SERVCOR hat seinen Hauptsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika. 5.FürwelcheAufgabenwerdendieprivatenSicherheitsdiensteinAfghanistan bitte personellen und finanziellen Umfang angeben eingesetzt? ZumSchutzderLiegenschaftenderDeutschenBotschaftKabulsindderzeit privatesicherheitskräftevon SaladinSecurityAfghanistanLtd. eingesetzt. DieKostenhierfürbelaufensichimHaushaltsjahr2010 (biseinschließlich September)auf218247,07Euro.DasAuswärtigeAmtkannausSicherheitserwägungenkeineweitergehendenöffentlichenStellungnahmenzudenSicherheitsmaßnahmen der deutschen Botschaften abgeben. AufGrundlageeinesRahmenvertragsfürdieBewachungunddenSchutzvon LiegenschaftenderDurchführungsorganisationen,diediedeutsch-afghanische EntwicklungszusammenarbeitundStabilisierungsmaßnahmendesAuswärtigen Amtsumsetzen,werdenderzeit319afghanischeundsiebeninternationale Kräftebeschäftigt.DasmonatlichefinanzielleVolumenbeläuftsichaufrund Euro.ZusätzlichwerdenfürdenSchutzderLiegenschaftenvonStabilisierungsprojektendesAuswärtigenAmtsinKandaharundOruzgan48nationaleKräftemiteinemmonatlichenfinanziellenVolumenvonrund22000Euro eingesetzt. FürdieObjektschutzmaßnahmenfürdasPolizeitrainingszentrumFaisabad entstehteinfinanzielleraufwandvon87780us-dollarprojahrsowiefürdas PolizeitrainingszentrumMasar-i-SharifeinfinanziellerAufwandvon US-Dollar pro Jahr. 6. Nach welchen Kriterien wurden die Firmen ausgewählt? DieDeutscheBotschaftKabulunddiedemRisikomanagementsystemangeschlossenenOrganisationenarbeitennurmitSicherheitsfirmenzusammen,die

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode einegültigelizenzbesitzen,ihredienstegemäßafghanischemrechtregistriert haben und alle nationalen und völkerrechtlichen Rechtsnormen einhalten. ZusätzlichgeltenfürdieBeschäftigungprivaterSicherheitsfirmenimRahmen desrisikomanagementsystemsderdurchführungsorganisationen,diedie deutsch-afghanischeentwicklungszusammenarbeitundstabilisierungsmaßnahmendesauswärtigenamtsumsetzen,dieausarbeitungenderkrisenleitstelledergesellschaftfürtechnischezusammenarbeit (GTZ)fürdieNutzung privatersicherheitsfirmen ( EmpfehlungenderGTZ-Krisenleitstellefürdie NutzungprivaterSicherheitsfirmen ).DieprivatenSicherheitsfirmen,diefür diebewachungunddenschutzvonliegenschaftenderdurchführungsorganisationeneingesetztwerden,wurdenmittelseinerausschreibunganhandstrengerausschreibungskriterien (nebendergültigenlizenzierungu.a.einhaltung allerentsprechendennationalenundvölkerrechtlichenrechtsnormen,nachgewiesene Qualifikationen, Referenzprojekte usw.) ausgewählt. DieAuswahlvon SaladinSecurityAfghanistanLtd. durchdiedeutschebotschaftkabulerfolgteimjahr2005nacheinholungvonangebotenverschiedenerpotenzielleranbieter.diegenanntefirmawurdeausgewählt,weilsiedas kostengünstigsteangebotvorlegteundalleanforderungenerfüllte.dervertragwirdfürjeweilszwölfmonateabgeschlossenundwurdebislangaufgrund der guten Erfahrungen jährlich erneuert. 7.WiekontrollierendeutscheStellendieTätigkeitihrerVertragspartnerder privaten Sicherheitsdienste? DieanderDeutschenBotschaftKabuleingesetztenprivatenSicherheitskräfte von SaladinSecurityAfghanistanLtd. unterstehenderfachaufsichtdes SicherheitsbeauftragtensowiedesvonderBundespolizeigestelltenSicherheitsberatersderBotschaft.DurchdieimSchichtdiensttätigenObjektschutzkräfte (Bundespolizei)isteinelückenloseÜberwachungderprivatenSicherheitskräfte gewährleistet. DerLeiterderjeweiligenAußenstelledesDeutschenPolizeiprojekt-Teams AfghanistanistfürdieKontrollederDurchführungderdortigenObjektschutzmaßnahmenverantwortlich.DarüberhinausistinjedemdeutschenPolizeitrainingszentrumeindeutscherPolizistalsKoordinatoreingesetzt,derdie Fachaufsicht ausübt. FürdieKontrollederprivatenSicherheitsfirmen,diefürdieBewachungund denschutzvonliegenschaftenderdurchführungsorganisationen,diedie deutsch-afghanischeentwicklungszusammenarbeitundstabilisierungsmaßnahmendesauswärtigenamtsumsetzen,eingesetztwerden,wurdeeinumfassendesberichtswesengegenüberdendurchführungsorganisationeneingeführt. DiesbeinhaltetwöchentlicheBesprechungenundregelmäßigeInspektionen durchfachleutederdurchführungsorganisationen.auchdurchdentäglichen UmgangundKontaktisteinequalitativeAnalysedergeleistetenArbeitgegeben. 8.NachwelchenKriteriensuchtISAFprivateMitarbeiterimBereichdermilitärischenAufklärungaus,undinwieweitistdieBundeswehrhierinvolviert? DieBundeswehrbeschäftigtkeineMitarbeiterprivaterSicherheitsdienstleister fürdiemilitärischeaufklärungundisthierbeiauchnichtimrahmenderinternationalensicherheitsunterstützungstruppe (ISAF)involviert.DieBundesregierungkannnichtausschließen,dassanderederüber40anISAFteilnehmendenPartnernationenaufprivateMitarbeiterimBereichdermilitärischen Aufklärung zurückgreifen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheBedeutunghabendieVorgabenderISAFfürdenEinsatzprivater Dienstleister,insbesondereimRahmendermilitärischenAufklärungim Einzelnen, und seit wann gelten die aktuellen Vorgaben? EssindkeinedurchdenKommandeurderISAFdiesbezüglicherlassenenVorgaben bekannt. 10.WerträgtimRahmenvonISAFdieVerantwortungfürprivateMitarbeiter/-innen im Bereich Aufklärung? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 11.WelcheGesetze (deutscheoderafghanische)undeinsatzregelnfindenfür dievondeutschenstellenoderisafbeauftragtensicherheitsfirmenanwendung? FürdievondeutschenStellenbeauftragtenSicherheitsfirmenfindetgrundsätzlich afghanisches Recht Anwendung. FürdieArbeitprivaterSicherheitsfirmenimAuftragderDurchführungsorganisationen,diediedeutsch-afghanischeEntwicklungszusammenarbeitundStabilisierungsmaßnahmendesAuswärtigenAmtsumsetzen,geltenfernerdieentsprechendenAusarbeitungenderGTZ-KrisenleitstellefürdieNutzungprivater Sicherheitsfirmen. Zu ISAF kann die Bundesregierung keine Aussage treffen. 12.WelcheVorwürfe,dassafghanische,deutscheoderinternationaleRechtsvorschriftenvonindeutschemoderISAF-Auftragtätigenprivaten Dienstleistern missachtet werden, sind der Bundesregierung bekannt? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 13.WelcherGerichtsbarkeitunterliegendieindeutschemoderISAF-Auftrag in Afghanistan tätigen Firmen wegen ihrer dortigen Einsätze? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14.WievieleehemaligedeutscheBerufs-undZeitsoldaten/-soldatinnensind nachkenntnisstandderbundesregierungzurzeitfüreinprivatessicherheitsunternehmen in Afghanistan tätig? Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 15.WelcheKriterienentscheidendarüber,obehemaligeBundeswehrsoldaten/-soldatinnenbeieinerberuflichenTätigkeitlediglich ihre/seinebesonderefachkundeundseineberufserfahrungnutzt (Antwortaufdie SchriftlichenFragen28und29aufBundestagsdrucksache17/2678),wonacheineAnzeigepflichtgemäß 20adesSoldatengesetzes (SG)nicht besteht,oderobein nichtunerheblicherzusammenhangzwischenbeabsichtigterbeschäftigung undderdienstlichentätigkeit (ebd.)der ehemaligenbundeswehrsoldaten/-soldatinnenbesteht,wonacheineanzeigepflicht gemäß 20a SG besteht? Schutzzweckdes 20aSoldatengesetzistesprimär,dieFunktionsfähigkeitdes DienstesindenStreitkräftenzuwahren.Danebensoll überdieverpflichtung

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zurwahrungderamtsverschwiegenheithinausgehend verhindertwerden, dass Amtswissen einesfrüherensoldatenbeideraufnahmeeinerbeschäftigungodererwerbstätigkeitaußerhalbdesöffentlichendienstesmissbräuchlich fürprivatezweckezumschadendesdienstherrngenutztwird.dieses Amtswissen (derbegriffistengauszulegen)schließtdiekenntnisdienstlicherweisungen,zusammenhängeundsonstigerdienstlichervorgänge,dieimallgemeinenderöffentlichkeitnichtzugänglichsind,sowiekollegialekontaktezu anderen Angehörigen der Streitkräfte mit ein. Vom Amtswissen zuunterscheidenistdiebloßenutzungderimdiensterworbenenallgemeinenundbesonderenfachkundewieauchderberufserfahrungindemfachgebiet (z.b.einebesonderefertigkeitimumgangmit SchusswaffenaufgrundintensivermilitärischerÜbung).FürdieseFälleistdie indieberufsausübungsfreiheitfrüherersoldateneingreifendeanzeigepflicht nach 20adesSoldatengesetzesnichtvorgesehen.ObfüreinebestimmteAnschlusstätigkeitnachdemAusscheidenausdemWehrdiensteineAnzeigepflichtbesteht,hängtsomitvondenkonkretenUmständenderfrüherausgeübtenTätigkeitimEinzelfallab.WennderehemaligeSoldatbeiseinerTätigkeit lediglichseinebesonderefachkundeundseineberufserfahrungnutzt,isteine Anzeigepflichtnichtgegeben.BestehteinnichtunerheblicherZusammenhang zwischenderbeabsichtigtenerwerbstätigkeitunddenindenletztenfünfjahrenvordemausscheidenausdemwehrdiensterworbenenkenntnissendienstlicherweisungen,zusammenhängeundsonstigerdienstlichervorgänge,dieim AllgemeinenderÖffentlichkeitnichtzugänglichsind,liegteineAnzeigepflicht vor.abhängigvondenumständendeseinzelfallsdürfteessichbeidenmeistentätigkeitsfeldernimbereichvonsicherheitsdienstenumdiebloßenutzung allgemein soldatischer Fachkunde und Berufserfahrung handeln. 16.Inwiefernhatteder32-jährigeehemaligeBerufssoldat,deram2.Juli 2010inKunduzdurcheinenTaliban-Anschlaggetötetwurde,dem BundesministeriumderVerteidigungangezeigt,dasserdieKenntnisse undfähigkeiteinesberufssoldatenimauftrageinesus-amerikanischen Unternehmens verwenden wollte? DemBundesministeriumderVerteidigungliegtkeineAnzeigedesgetöteten 32-jährigen ehemaligen Berufssoldaten zu einer Anschlusstätigkeit vor. Nein. 17.HatdieBundeswehrinderVergangenheitmilitärischeEntscheidungen, insbesonderedeneinsatzvonwaffengewalt,aufinformationen,hinweiseodersonstigearbeitsergebnisseprivatermitarbeiter/-innengestützt,undwennja,wievielesolcherentscheidungenhattentodesopfer oder Verletzte zur Folge? 18.BedientsichderBundesnachrichtendienst (BND)imRahmenseinesEinsatzesinAfghanistanprivaterDienstleister (Firmen,Einzelpersonen,Informantenetc.)zuAufklärungszwecken,zurInformationsbeschaffung und zur Erfüllung anderer geheimdienstlicher Zwecke? Wenn ja, a)wie viele, b) wie viele davon afghanisch, c) mit welchen (Unternehmen, Clans, Milizen o. Ä.), d)jeweils seit wann,

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/3559 e) jeweils für welche Aufgaben, f) jeweils gegen welche geldwerten Vorteile, g)wiestelltderbnddiestaatlichekontrolledieserdienstleistersicher? DieBundesregierungisthinsichtlichderBeantwortungderFrage18nachsorgfältigerAbwägungzuderAuffassunggelangt,dassdieerbeteneAuskunftgeheimhaltungsbedürftigist.GleichwohlistdieBundesregierungselbstverständlichbereit,demInformationsrechtdesParlamentsunterWahrungberechtigter Geheimhaltungsinteressen zu entsprechen. DieAnfragezieltaufEinzelheitentatsächlicherodervermuteternachrichtendienstlicherAktivitäten,diegrundsätzlichnichtöffentlichbekanntwerdendürfen.AusihrerOffenlegungkönntensowohlstaatlicheAkteureandererLänder alsauchnichtstaatlicheakteurerückschlüsseaufdiefähigkeiten,methoden undausländischenkooperationendesbundesnachrichtendienstes (BND)ziehen.HierdurchentstündedieGefahr,dassMethodenundInformationsquellen desbndinafghanistanaufgeklärtundsowohlfähigkeitenalsauchinformationsquellen welchezumschutzdervororteingesetztensoldaten,despersonalsandererbehörden,derausländischenpartnerundnichtstaatlicherorganisationensowiederzivilbevölkerungzwingendnotwendigsind gefährdet würden. DieBundesregierungwirddeshalbdieerbetenenAngabenals GEHEIM eingestufteverschlusssacheandiegeheimschutzstelledesdeutschenbundestages übermitteln. * 19.WiebeurteiltdieBundesregierungdasDekretvom17.August2010von StaatspräsidentHamidKarzaiunddieDurchsetzbarkeitdesDekrets,das diebeendigungdertätigkeitsämtlicherprivatersicherheitsfirmenin Afghanistan innerhalb von vier Monaten anordnet? EineabschließendeBeurteilungdesDekretsNr.62vom26.Mai1989bzw. 17.August2010istnochnichtmöglich,dadie vonvielenbeobachternals nichtrealistischeingeschätzte FristvonvierMonatenerstMitteDezember 2010abläuft.StaatspräsidentHamidKarzaihatsichVertreternderDeutschen BotschaftKabulgegenüberdahingehendgeäußert,dassdieArbeitdiplomatischer Vertretungen nicht negativ beeinflusst werden solle. 20.WelcheAuswirkungenwerdendiesesDekretunddessenUmsetzungsowiedievorgegebeneViermonatsfristaufdieSituationunddenEinsatz deutscherstelleninafghanistan,insbesonderevonbundeswehr,polizeiaufbaumissionundregierungsorganisationen,sowieaufvondiesenbeschäftigte private Dienstleister haben? a)erschwertdasverbotvonprivatensicherheitsdienstleisterndiearbeit derbundeswehr,derdeutschenpolizeioderdeutscherregierungsorganisationen in Afghanistan? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. *DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)siehtdiebundesregierungdiesicherheitdeutschersoldatenoderpersonen,diefürdeutscheregierungs-undnichtregierungsorganisationen in Afghanistan arbeiten, durch ein derartiges Verbot gefährdet? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. c)welchedeutschenfirmensindnachkenntnisderbundesregierung von einem möglichen Arbeitsverbot in Afghanistan betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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