Finanzbuchführung 3.0 und Papierbelege vernichten und wie will es das Finanzamt? EXISTENZ München, 15. November 2014 Christine Thoma DATEV eg
|
|
- Horst Joachim Holtzer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Finanzbuchführung 3.0 und Papierbelege vernichten und wie will es das Finanzamt? EXISTENZ München, 15. November 2014 Christine Thoma DATEV eg
2 Das Unternehmen DATEV eg Hauptsitz: Nürnberg Gründung: 1966 Berufsständische EDV-Dienstleistungsorganisation in Europa für Steuerberater Rechtsanwälte vereidigte Buchprüfer Wirtschaftsprüfer EXISTENZ Finanzbuchführung 3.0
3 Zahlen-Daten-Fakten über 40 Jahre Erfahrung mit Software, Services und Rechenzentrums-Dienstleistungen DATEV-Rechenzentrum: Datendrehscheibe zwischen Unternehmen und deren Steuerberatern sowie Institutionen über 11 Millionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen pro Monat mehr als Unternehmen nutzen DATEV-Anwendungen in Zusammenarbeit mit ihrem steuerlichen Berater rund 2,5 Millionen Mittelständler erstellen Finanzbuchführung mit DATEV-Software EXISTENZ Finanzbuchführung 3.0
4
5 DATEV: Auftrag und Mitglieder unser Auftrag wirtschaftliche Förderung unserer Mitglieder ( in 2013) Das bedeutet: Unterstützung bei allen Dienstleistungen unserer Mitglieder für deren Mandanten unsere Mitglieder Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer vereidigte Buchprüfer Sozietäten und Partnergesellschaften Gesellschaften der Berufsangehörigen Seite DATEV eg, alle Rechte vorbehalten
6 Lösungen für Unternehmen im Überblick Software für kaufmännische Aufgaben Auftragswesen Dokumentenablage Rechnungswesen Zahlungsverkehr unterjährige Beratung und Jahresabschluss durch den Steuerberater Software für Personalwirtschaft Qualitätsmanagement IT-Lösungen für Kommunikation und Datensicherheit Personalmanagement Lohn- und Gehaltsabrechnung Elektronisches Organisationshandbuch Sicherheit IT-Outsourcing Seite + Wissen + Beratung + Service DATEV eg, alle Rechte vorbehalten
7 Digitalisierung - Optimierungsansätze im betrieblichen Rechnungswesen Vorsystem Bezahlung Archivierung Auftragswesen Rechnungsschreibung Betriebsprüfung z.b. Warenwirtschaft EDI-Schnittstelle Automatisierung Rechnungsanforderungen Abgrenzung Papier- DV-unterstützt Anforderungen Finanzverwaltung /erechnung Besonderheiten erechnung Seite DATEV eg, alle Rechte vorbehalten
8 Themen des Vortrags im Überblick 1. Elektronische Rechnungen/ Digitalisierung: Nur ein Trend? 2. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 5. Archivierung (elektronisch) als Stolperstein für Unternehmen 6. Buchführung Online digitaler Belegaustausch übers Internet
9 Prozess der Digitalisierung von Dokumenten 6 1 } Verträge Korrespondenz Dokumente 2 4 Datenbank 5 1) Papierdokumente 2) Scanner 3) Ablage der Papierdokumente 4) Digitalisierte Dokumente 5) User PCs/mobile Divices 6) Digitale Post ( ) 7) Digitale Daten aus anderen Systemen 3 7
10 Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend! Elektronischer Rechnungsverkehr Ersetzendes Scannen SEPA GDPdU (GoBD) ELStAM Elektronische Steuererklärung neuer Personalausweis (npa) E-Government Digitalisierung der Geschäftsprozesse E-Bilanz
11 Der Druck steigt und kommt näher! (Österreich als Vorbild?)
12 Industrielle Lösungen (Trendbeschleuniger): Kosten für elektronisch signierte Rechnungen aus SAP Quelle: Esker GmbH:
13 Das bringt Ihnen der Einsatz von erechnungen Durch die Digitalisierung des Rechnungsverkehrs kann das Unternehmen auf Anforderungen wichtiger Geschäftspartner reagieren. Zeit einsparen (Transportwege, Liquidität). das Unternehmensimage modernisieren. umweltbewusst agieren. Kosten für Papier, Druck, Porto senken.
14 Themen des Vortrags im Überblick 1. Elektronische Rechnungen/ Digitalisierung: Nur ein Trend? 2. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 5. Archivierung (elektronisch) als Stolperstein für Unternehmen 6. Buchführung Online digitaler Belegaustausch übers Internet
15 Definition Rechnung und Definition erechnung Definition Rechnung: (UStG 14) Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Übermittlungswege Definition erechnung: (UStG 14) Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. per (Bilddatei, Textdatei) D , E-POSTBRIEF Computerfax oder Faxserver Webdownload EDI (Datenaustausch)
16 Formelle Prüfung nach nach (4) (4) UStG: UStG: Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten enthalten 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer), die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ( 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, 8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und 9. in den Fällen des 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers 2
17 Themen des Vortrags im Überblick 1. Elektronische Rechnungen/ Digitalisierung: Nur ein Trend? 2. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 5. Archivierung (elektronisch) als Stolperstein für Unternehmen 6. Buchführung Online digitaler Belegaustausch übers Internet
18 erechnung was galt bisher (bis )? Authentizität Echtheit der Herkunft Integrität Unversehrtheit des Inhalts eindeutige Identifizierung des Rechnungsausstellers keine Veränderung der Daten gewährleistet durch qualifizierte elektronische Signatur elektronischer Datenaustausch (EDI) elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers Zustimmung bedarf keiner besonderen Form Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung
19 Elektronische Rechnungen: Praktische Rahmenbedingungen für den Vorsteuerabzug (Altregelung) ordentliche Rechnung ( 14 Abs. 4 UStG) Signaturprüfung Prüfprotokoll revisionssicheres digitales Archiv für 10 Jahre (Aufbewahrung) Prüfprogramm Rechnung Signatur (evtl. eingebettet) Achtung: Sonst Vorsteuerabzug nicht erlaubt gewesen Die qualifizierte elektronische Signatur stellt sicher, dass die Herkunft der Rechnung eindeutig nachvollziehbar ist. der Inhalt der Rechnung nicht verändert wurde.
20 Themen des Vortrags im Überblick 1. Elektronische Rechnungen/ Digitalisierung: Nur ein Trend? 2. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 5. Archivierung (elektronisch) als Stolperstein für Unternehmen 6. Buchführung Online digitaler Belegaustausch übers Internet
21 Sicherheitstechnische und rechtliche Anforderungen an eine elektronische Rechnung (ab 1. Juli 2011) Authentizität Echtheit der Herkunft Integrität Unversehrtheit des Inhalts Lesbarkeit Lesbarkeit der Rechnung eindeutige Identifizierung des Rechnungsausstellers keine Veränderung der Daten gewährleistet durch während der Aufbewahrungsfrist verfügbar und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad alternativ: QES oder EDI elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers Zustimmung bedarf keiner besonderen Form Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung
22 Die Politik reagiert I Steuervereinfachungsgesetzes 2011 Ab 1. Juli 2011 (rückwirkend) sind Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerlich gleich zu behandeln, ohne die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit einer Papierrechnung zu erhöhen. In 14 Abs. 1 wird ein sogenannter dritter Weg geschaffen, wonach die Anerkennung einer Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke an folgende vier Kriterien gebunden ist: Echtheit der Herkunft Unversehrtheit des Inhalts Lesbarkeit einer Rechnung Rechnung muss alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können.
23 erechnung innerbetriebliches Kontrollverfahren Verfahren, das der Rechnungsempfänger zum Abgleich der Rechnung mit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt. d.h., verwendet der Unternehmer keine QES oder EDI-Verfahren, so sind diese Kriterien durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft, sicherzustellen. Für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren gilt: Ausgestaltung obliegt den Unternehmen selbst manueller Abgleich möglich, keine vorgeschriebenen technischen Verfahren, kann jedoch ein entsprechend eingerichtetes Rechnungswesen sein (Abgleich Bestellwesen) als Prüfpfad eignen sich Geschäftsbriefe und Verträge, Bestelldokumente, Lieferscheine, buchhalterische Abbildung
24 Relevante Prüfschritte eines Innerbetrieblichen Kontrollverfahrens Prüfung der Lesbarkeit der Rechnung Prüfung der Herkunft der Rechnung. Anhaltspunkt kann bspw. ein Abgleich der Absenderadresse mit der angegebenen Bankverbindung oder Steuernummer sein Prüfung auf doppelte Rechnung Prüfung, ob die Rechnung sachlich richtig ist, z.b. durch Abgleich der Rechnung mit Liefer- und Leistungsnachweisen, Bestellungen, Verträgen oder Vereinbarungen Prüfung, ob die richtigen Leistungsmengen und die vereinbarten Preise in Rechnung gestellt wurden Prüfung, ob alle Angaben gem. 14 (4) UStG auf der Rechnung enthalten und korrekt sind Prüfung, ob die Rechnung rechnerisch richtig ist
25 Beispiel für innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad Muster Serviceschein Muster Rechnung
26 Vertrieb/Verkauf Vertrieb/Verkauf Angebote schreiben Angebote schreiben Schritt für Schritt vom Angebot zur erechnung BILDER FÜR PROZESS ZU AWO ergänzen Praxisbeispiel: erechnung als Ausgangsrechnung
27 Rechnung statt auszudrucken direkt per versenden! Vertrieb/Verkauf Vertrieb/Verkauf Angebote schreiben Angebote schreiben BILDER FÜR PROZESS ZU AWO ergänzen Rechnung ausdrucken oder direkt per (meist PDF-Format) versenden ideal: Buchungssätze für Ausgangsrechnung (inkl. digitalem Belegbild) stehen sofort in der Buchführung zur Verfügung.
28 erechnung Aufbewahrung Archivierungspflichten sind unverändert: Aufbewahrung über 10 Jahre Anforderung an Aufbewahrung geregelt nach 14b UStG, 147 AO, GoBS, GDPdU Die Erfüllung ist nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Eine Verletzung kann als eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des 26a Abs. 1 Nr. 2 UStG geahndet werden.
29 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen (Digitalisierung): Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 5. Archivierung (elektronisch) als Stolperstein für Unternehmen 6. Buchführung Online digitaler Belegaustausch übers Internet
30 Digitale Langzeitarchive im Unternehmen??? Datenbank Christian Pohl / Pixelio.de Paul-Georg Meister / Pixelio.de Ziele des digitalen Langzeitarchivs: Reduzierung des Papieraufkommens
31 So bucht man heute Stand September 2014 sind im DATEV- Rechenzentrum über Belege gespeichert. Würde man diese Belege ausdrucken und aufeinanderlegen, könnte man damit drei Türme in Höhe des Mount Everest (8.840 m) bauen. Über Unternehmen nutzen bereits DATEV Unternehmen online für die digitale Belegablage, das Bearbeiten und Zahlen von Rechnungen bis hin zur Vorerfassung von weiteren Daten der Lohnabrechnung und Buchführung. Und der Trend zeigt deutlich nach oben: Monatlich kommen durchschnittlich 500 Unternehmen neu dazu Seite 31 DATEV eg, alle Rechte vorbehalten
32 Auslagerung der digitalen Archivierung Der weltweit führende Cloud-Anbieter Amazon.com eröffnet sein zweites EU-Rechenzentrum in Deutschland. Der insgesamt elfte Standort des Cloud-Dienstes Amazon Web Services (AWS) werde verschiedene Rechenzentren im Großraum Frankfurt sein, sagte Andy Jassy, Senior Vice President of Web Services von Amazon, dem Wall Street Journal Deutschland. Es wird mehrere Rechenzentren in bedeutender Größe in Deutschland geben, sagte Jassy. Quelle: Auszug The Wallstreet Journal online
33 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Handelsrecht Steuerrecht Gesetzliche Schriftform Spezialregelungen Handelsgesetzbuch (HGB) Abgabenordnung (AO) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Medizin Buchführungspflicht Aufbewahrung Aufzeichnungen Aufbewahrung Gesetzliche Schriftform Öffentliche Verwaltung Zivilprozessordnung(ZPO) Umsatzsteuergesetz (UStG) Sozialgesetze Anforderungen an Rechnungen Beweiskraft Finanzdienstleister
34 Rechtliche Grundlagen: Archivierung elektronischer Rechnungen und Dokumentationen gegenüber den Finanzbehörden Umsatzsteuergesetz Abgabenordnung Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme GoBS Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
35 Aufbewahrungsfristen (gültige Rechtslage) Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen sowie die zu deren Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen empfangene und abgeschickte Handels- und Geschäftsbriefe Buchungsbelege sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind 10 Jahre 6 Jahre 10 Jahre 6 Jahre Generell gilt: die Zehnjahresfrist beginnt mit dem 31. Dezember des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Rechnungserhalt per (z.b. Rechnung in Textform) führt dazu, dass auch die archiviert werden muss Thema: -Archivierung
36 Archivierung und GDPdU (Elektronische Betriebsprüfung) Worum geht es? Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) vom Seit dem ist der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt worden, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen (siehe Abgabenordnung 146 und 147). Dieses Recht gilt auch für vorangegangene Wirtschaftsjahre! Die Daten [ ] sind für den Datenzugriff zur Verfügung zu halten bzw. in geeigneter Weise vorzuhalten. Das heißt: jederzeit digital verfügbar unverzüglich lesbar maschinell auswertbar
37 Elektronische Betriebsprüfung Zugriffsarten Formen des Datenzugriffs Unmittelbarer Zugriff (Z1) Mittelbarer Zugriff (Z2) Datenträgerüberlassung (Z3) Zugriff auf DV-System des Steuerpflichtigen (Lesen, Filtern und Sortieren der Daten) durch den Prüfer Bereitstellung von Hardund Software Einweisung in das DV-System Verschaffung des Zugangs zu allen steuerlich relevanten Daten und den internen Auswertungsprogrammen Zugriff durch den Steuerpflichtigen oder dessen Beauftragten nach den Vorgaben des Prüfers Mitwirkungspflicht Steuerpflichtiger Bereitstellung von Hardund Software Umsetzung der Vorgaben des Prüfers durch Steuerpflichtigen oder andere mit dem DV- System vertrauten Personen Auswertung des Prüfers auf seinem Computer unter Anwendung eines Analyse- Programms Überlassung eines Datenträgers (CD-ROM/DVD) Offenlegung der zur Auswertung erforderlichen Informationen (Dateistruktur, Dateifelder, interne Verknüpfungen) Auswahl zwischen Zugriffsformen (Ermessen der Finanzverwaltung) unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (gegebenenfalls auch Kombination der Zugriffsformen)
38 Ein neues Zeitalter? Die GoBD als Nachfolger von GoBS, GdPDU? Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Entwurf in 2013 überarbeiteter Entwurf Mai 2014 BMF-Anwendungsschreiben November 2014???
39 Warum GoBD? Stichwort: Digitale Unveränderlichbarkeit Reichsabgabenordnung
40 GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Inhalte, Begriffe, Konzept der GoBD Unveränderbarkeit? Das zum Einsatz kommende DV-Verfahren muss die Gewähr dafür bieten, dass alle Informationen (Programme und Datenbestände), die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt werden (Beleg, Grundaufzeichnung, Buchung), nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können (GoBD Rn 108).
41 Physikalische Objekte und digitale Medien Physikalische Objekte versus digitale Daten Während altes Pergament und Papier bei guter Lagerung viele hundert Jahre haltbar sind, trifft dies auf neue Speichermedien nicht zu Auch Filme, Fotos und Magnetbänder haben nur eine begrenzte Haltbarkeit Noch kürzer ist die Lebensdauer digitaler Speichermedien wie Disketten, Festplatten und gebrannte CDs/DVDs Datenträger verlieren ihre Informationen durch Umwelteinflüsse (zum Beispiel durch Magnetfelder in der Nähe von Disketten oder Magnetbändern) oder sie werden durch chemische oder physikalische Einwirkungen so stark verändert, dass sie keine Informationen mehr speichern können oder nicht mehr auslesbar sind (zum Beispiel UV-Strahlung auf CD-ROMs) Oft scheitert die Lesbarkeit auch nur daran, dass zu einem späteren Zeitpunkt die passenden Geräte und Programme nicht mehr vorhanden sind Insbesondere bei digital gespeicherten Informationen besteht die zusätzliche Problematik, dass Daten nicht mehr zugänglich sind, obwohl das Medium selbst erhalten ist
42 Definition Datensicherung Was heißt Datensicherung konkret? Die Datensicherung schützt vor dem Verlust von Arbeitsergebnissen, zum Beispiel durch versehentliches Löschen oder defekte Festplatten. Im Falle eines Datenverlusts können Sie Ihre Daten auf Basis Ihres letzten Sicherungsbestandes wiederherstellen. Neben den Daten aus den Anwendungen enthält die Datensicherung auch die Konfigurationsdaten, wie die angelegten Benutzer und deren Rechte sowie die eingerichteten Drucker. Als Alternative zu herkömmlichen Sicherungen (zum Beispiel Datenbänder oder Wechselplatten) kann man heute auch eine Datensicherung online erstellen. Damit können Sie komplette Datenbestände in einem Rechenzentrum eines Dienstleisters sichern. Eine Datensicherung über einen längeren Zeitraum ist in der Regel nicht sinnvoll.
43 Datenarchivierung Was heißt Datenarchivierung konkret? Die revisionssichere Datenarchivierung dient der langfristigen Aufbewahrung Ihrer Daten. Sie gewährleistet die gesetzlichen Anforderungen ( 239 und 257 HGB, 146 und 147 AO) und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: Inhalte sind unverändert (originär) und fälschungssicher zu speichern Inhalte sind durch eine Suche auffindbar Alle Aktionen im Archiv werden protokolliert und sind daher nachvollziehbar Inhalte müssen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch mit zukünftigen EDV- Systemen lesbar sein
44 Kennen Sie diese Frage zum Thema Archivierung? Kann ich dann auch meine (Papier-)Belege wegwerfen?
45 Ersetzendes Scannen - Praktische Umsetzung im Unternehmen
46 Das revisionssichere Archiv im Steuerrecht 147 AO: Abs. 2: Wenn die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden, können die Papieroriginale bestimmter aufbewahrungspflichtiger Unterlagen vernichtet werden. Abs. 6: Originär digital erstellte Unterlagen müssen digital aufbewahrt werden. Dazu gehören: Geschäftliche s Automatisiert erzeugte Dateien mit Belegfunktion (z.b. EDI-Nachrichten, elektronische Rechnungen und Lieferscheine) Dokumentationen und Aufzeichnungen der korrekten Anwendung von automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen, die Buchungen auslösen Eine rechtskonforme Aufbewahrung elektronischer Rechnungen ist nur mit einem revisionssicheren Archiv möglich!
47 Was braucht man für ein revisionssicheres Archivsystem? 1. Geeignete Software 2. Unveränderbare Speicherung 3. Verfahrensdokumentation? Zertifizierung Möglich, aber optional und nicht bindend. Entscheidend sind die oberen Kriterien!
48 Muster-Verfahrensdokumentation Muster für Verfahrensdokumentation damit gescannte Papierbelege vernichtet werden können Veröffentlich von BStBK und DStV im Marz 2014 Grundlage: TR Resiscan und Simulationsstudie ersetzendes Scannen Starkes Argument zur Positionierung der digitalen Buchführungsprozesse!
49 Wie sehen Beispielprozesse aus einer Verfahrensdokumentation aus? Prozess Scannen Eingangsrechnungen K1 o o Tätigkeit Personen Ressourcen Überprüfung der Eigenschaften des Dokuments Anpassen der Scaneinstellungen Einscannen Zusammenheften mehrseitiger Belege über die Standard-Scaneinstellungen als M-TIF EDV-Arbeitsplatz, Scanner EDV-Arbeitsplatz, Scanner EDV-Arbeitsplatz, Scanner K2 Sichtkontrolle des Bilds EDV-Arbeitsplatz K3 Ablage der TIF-Datei im Ordner Kennzeichnen des Papierbelegs als erledigt und Ablage in der Handakte EDV-Arbeitsplatz, Netzlaufwerk Kontrollen und Kontrollziele Kontrolle Beschreibung Aufzeichnungen P6.2-K1 Überprüfung des Dokuments P6.2-K2 Sichtkontrolle des Bilds P6.2-K3 Zugriff auf den Ordner Nur freigegebene bzw. geprüfte Dokumente dürfen gescannt werden. Durch diese Kontrolle soll sichergestellt werden, dass Dokumente vollständig gescannt werden und bildlich mit den Originalen übereinstimmen. Durch definierte Zugriffsregelungen im Ordner wird sichergestellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf gescannte Dokumente haben. Damit soll eine nachträgliche Manipulation nach dem Scannen verhindert werden. Dokument mit Unterschriften Rechteänderungs- Protokoll Kontrollziel KZL01 KZL02 KZL01 KZL02 KZL03
50 Beweiskraft digitaler Dokumente Zielsetzung: Etablieren einer herrschenden Meinung bezüglich der Anerkennung digitaler Belege vor Gericht Ulrich Schwenkert, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Im Regelfall dürften selbst die eigenhändig ohne besondere Vorkehrungen eingescannten Belege nicht zu einem Rechtsnachteil führen". Wesentliche Ergebnisse: Gescannte Belege werden im Normalfall analog zu Papierbelegen anerkannt Die Speicherung in einem Archivsystem erfüllt die Anforderungen an die Datensicherheit Eine Verfahrensdokumentation erhöht nochmals die Verlässlichkeit der Digitalisierung (geregelter betrieblicher Prozess)
51 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen (Digitalisierung): Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 5. Archivierung (elektronisch) als Stolperstein für Unternehmen 6. Buchführung Online digitaler Belegaustausch übers Internet
52 Wie erfolgt meistens der Belegablauf? für die Steuerkanzlei Schwachstellen unvollständige Informationen Zeitverzug zwischen Buchen und Geschäftsbetrieb logistischer Aufwand Ablage im Unternehmen
53 Buchführung mit Zukunft digitaler Belegaustausch für die Steuerkanzlei Ihr Vorteil logistischer Aufwand entfällt Belege bleiben im Unternehmen kein Zeitverzug zwischen Buchen und Geschäftsbetrieb aktuelle Auswertungen in Echtzeit ermöglichen aktuellen Überblick, da alle Infos enthalten sind und: die Belege sind revisionssicher für die Betriebsprüfung archiviert Ablage im Unternehmen
54 Prozessdarstellung der Zusammenarbeit Steuerberater-Unternehmen Unternehmen DATEV-Rechenzentrum Kanzlei Belege senden DATEV Unternehmen online Buchführung Beleg Buchung Datensicherheit Auswertungen Zahlungsvorschläge
55 Beispiel für digitale Unternehmensprozesse Erkennen Sie diesen Pendelordner wieder?
56
57
58 Detailansicht Kontobewegung - z.b. erechnung als digitaler Beleg
59 Zahlen vom Belegbild (DATEV Unternehmen online)
60 Zahlungsverkehr mit ZUGFeRD-Format Kennung ZUGFeRD Wertekontrolle ZUGFeRD-Daten Daten direkt in Erfassungsfelder Bankverbindungsdaten aus
61 Buchen von erechnung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
62 Ansicht der Belege Online Belegbearbeitung
63 Personalwirtschaft heutige Realität des Datenaustausches Datenaustausch zwischen Kanzlei und Unternehmen für die Personalwirtschaft heute Die Daten werden mittels Fax, Post oder Telefon an die Kanzlei übermittelt. Unternehmen Kanzlei Die Auswertungen zur Lohnabrechnung werden mittels Post oder dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.
64 Wie kann der Datenaustausch organisiert werden? Unternehmen Steuerberater ausgewählte Lohndaten eingeben Daten einlesen Lohnabrechnung durchführen Auswertungen ansehen Auswertungen bereitstellen
65 Arbeitsweise DMS am Beispiel Rechnungsprüfungsprozess: Rechnungseingang bis zur Buchung Beleg- bzw. Rechnungseingang scannen Verantwortlicher indexieren Prüfung und Freigabe geprüft Workflow- Unterstützung durch Weiterleitungsfunktion zur Kenntnisnahme zur Erledigung Genehmigungsprozesse Finanzbuchführung Beleg digital buchen Original an das Archiv Beleg-Anzeige und Verlinkung mit Buchungssatz geprüft gebuchte Belege werden für Datenaustausch mit Kanzlei exportiert
66 BITKOM: 10 Merksätze für elektronische Rechnungen BITKOM: Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation & neue Medien e.v Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln Elektronische Rechnungen sind technologieneutral Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten Signatur und EDI sind weiterhin möglich Jede Rechnung muss lesbar sein Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten Jede Rechnung muss aufbewahrt werden Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation) Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff (Umsatzsteuer-Nachschau und GDPdU)
67 erechnungen es lohnt sich die Entwicklung zu beobachten! Christine Thoma DATEV eg Telefon: 0911/ Internet:
Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.
MehrE-Rechnung Anforderungen & Tipps wie Sie richtig damit umgehen
E-Rechnung Anforderungen & Tipps wie Sie richtig damit umgehen Forum für Existenzgründer und junge Unternehmen 15.11.2014 bei der IHK Koblenz Thomas Biermann (DATEV eg) Wer ist die DATEV? DATEV ist ein
MehrKostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen
Kostensenkungspotenzial erechnungen Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend elektronischer Rechnungsverkehr
MehrRECHTSANWALTSKANZLEI ROHNER Medienrecht Urheberrecht Internetrecht Arbeitsrecht
Rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der elektronischen Rechnung und Archivierung Vortrag im Rahmen der Abendveranstaltung Datensicherung und Archivierung 4. Februar 2015, 19.00 21.00 Uhr in der Handwerkskammer
Mehrerechnung Uwe K. Franz aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte
erechnung aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Uwe K. Franz Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte 1 Bedeutung der Rechnung
MehrSteuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)
Steuerliche Aspekte der erechnung Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Steuerliche Aspekte der erechnung 2 Was galt...? Steuerliche Aspekte der erechnung 3 Ablauf Rechnungsstellung
MehrElektronische Rechnungen. Endlich einfach?
Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrElektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance
Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrFragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz
MehrJutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10.
Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung Teil 2: Digitalisierung der Buchführung Unternehmen-Online 28.10.2010 Schustergasse
MehrElektronische Rechnungen Compliance, Chancen, Risiken und erste Erfahrungen aus der neuen Rechtslage
Elektronische Rechnungen Compliance, Chancen, Risiken und erste Erfahrungen aus der neuen Rechtslage Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Compliance bei elektronischen
MehrDas kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins
HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den
MehrNeue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.
Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der
MehrWeg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren
Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht
MehrElektronische Rechnung Was ist zu beachten?
Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung
MehrFrage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011
Wirtschaft und Verwaltung Steuern Veröffentlichungen zu Steuerarten Umsatzsteuer Veröffentlichungen zu Steuerarten 19.04.2011 Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
MehrRechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte
Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Rechtssicherer Austausch elektronischer
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung
MehrMandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge
Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012 Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Sehr geehrte Damen und Herren, auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen werden rückwirkend ab 1. 7.
MehrGrundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011
Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrFiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung
Herzlich Willkommen zu FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung Wer sind wir? Warum soll ich überhaupt was umstellen? In vielen Unternehmen ist es immer noch gängige Praxis,
MehrElektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis
Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende
MehrDer Vertrag und die Rechnung
Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen
MehrIT-Netzwerk IHK-Koblenz
IT-Netzwerk IHK-Koblenz Ein Vortrag in drei Abschnitten 1. Elektronischer Rechnungsaustausch und das Steuervereinfachungsgesetz (StvereinfG) a. Anforderungen an Versender elektronischer b. Anforderungen
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Handwerkskammer Osnabrück Emsland Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland - Grafschaft Bentheim 7. November
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrDigitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie)
Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Folie: 1 Hohe Erwartungen an die E-Rechnung Folie: 3 Definition e-invoicing Papierlos von A-Z Gesetzeskonforme
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrPrüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance
Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn
Mehr10.15 Frühstückspause
9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas
Mehre-rechnung Roland Beranek beranek@bmd.at IT-Cluster Steyr 1
e-rechnung Roland Beranek beranek@bmd.at IT-Cluster Steyr 1 BMD Papierlos Buchen IT-Cluster Steyr 2 Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit Wer hatte bereits vor 5 Jahren ein Smartphone? Entweder:
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Veranstalter: Ort und Datum: Referenten: Handwerkskammer Dresden
MehrUmsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs
Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zielt der Gesetzgeber wie der Titel schon erkennen
MehrDigitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit
Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren Das Finanzamt spielt mit Vortrag der Finanzverwaltung zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten, Schwerpunkt die elektronische
MehrElektronische Rechnungsstellung und Archivierung
Elektronische Rechnungsstellung und Archivierung IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, 27. November 2014 Wer ist die DATEV? DATEV - Genossenschaft von rund 40.000 Steuerberater, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten...
MehrVortrag. Elektronische Rechnungslegung
Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen
MehrDie E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)
Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Alle Rechnungen sind gleich! Die E-Rechnung im Lichte der GoBD
MehrNeue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen.
E-Mail-Archivierung Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. Dipl. Ing. Detlev Bonkamp E-Mail-Archivierung: Motivation Gesetzliche Vorgaben GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Veranstalter: Ort und Datum: Referent: IHK Dortmund 27. Mai 2014 Dortmund Dipl.-Jur. Christian Goede (DATEV
Mehr10 Merksätze für elektronische Rechnungen. Zweite Auflage. www.bitkom.org
10 Merksätze für elektronische Rechnungen www.bitkom.org 2 10 Merksätze für elektronische Rechnungen Der elektronische Rechnungsaustausch ist seit dem 1. Juli 2011 deutlich vereinfacht worden.1 War bis
MehrStand 25.10.2012. Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1
Stand 25.10.2012 Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1 Verfügbare E-Government Anwendungen u.a. } Finanzonline } ELDA } WEBEKU } SVA-Beitragskonto
MehrNationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit
E-Government - elektronische Rechnung: neue Impulse für die Abfallwirtschaft? Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft 17.10.2013 Nationale
MehrWir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD
Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank
MehrDigitale Betriebsprüfung
Veranstaltungsreihe 2008 Zu Gast bei: ecomm Berlin Digitale Betriebsprüfung GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) Matthias Krüger Geschäftsführender Gesellschafter
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Veranstalter: Ort und Datum: Referenten: Handwerkskammer Chemnitz
MehrWorking for. your. future. ...wherever. you are
GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend
MehrZertifizierte Archivierung: Dauerhaft und sicher Daten lagern und den Zugriff sicherstellen
Zertifizierte Archivierung: Dauerhaft und sicher Daten lagern und den Zugriff sicherstellen Torsten Kaden Senior Consultant 2 Agenda 1. Unternehmen 2. Entstehung elektronischer Daten 3. Sicherung 4. Gesetzliche
MehrDie Mittelstandsoffensive erklärt IT
Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Jan Bischoff Bremer Software & Beratungs GmbH Fahrenheitstraße 10 28359 Bremen Web: www.bsb.net Email: info@bsb.net Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Inhalt: - Allgemeine
MehrReferat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793.
- 1 - Bearbeitungsstand: 26.10.2010 10:15 Uhr Umdruck-Nr. 14 Formulierung BMF Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793
MehrUmsatzsteuer 2.0 Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen
Umsatzsteuer 2.0 Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Elektronischer Rechnungstag 2014 2 Frage 1: Was geschah
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Rechnungswesen 2.0 - erechnung, Archivierung, Buchführung Online Veranstalter: Ort und Datum: Referent: IHK
MehrElektronische Betriebsprüfung mit IDEA
Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff
MehrÜberführung elektronischer Rechnungen in DATEV-Buchhaltung
Überführung elektronischer Rechnungen in DATEV-Buchhaltung Anwendungsszenario epostbrief Referent: Falko Gläsner (DATEV eg, NL Dresden) Cottbus, 5. Februar 2013 Das Unternehmen DATEV eg Genossenschaft
MehrElektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht
Elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht Vereinfachung der elektronischen Rechnung Mit einem halben Jahr Verspätung ist mit Datum vom 2. Juli 2012 nunmehr das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrWir begrüßen Sie herzlich zur. Lexware vor Ort. Informationsveranstaltung 2015. Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger
Wir begrüßen Sie herzlich zur Lexware vor Ort Informationsveranstaltung 2015 Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger ebh edv beratung heger 74592 Kirchberg / Jagst Buchenstr. 41 Telefon 07954 921
Mehr10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung)
Version 2.0 Mentana- Claimsoft GmbH Seite 2 10 W-Fragen im Umgang mit 1. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 2. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 3. Warum muss
MehrSo bucht man heute Buchführung mit digitalen Belegen. Ihr Referent:
So bucht man heute Buchführung mit digitalen Belegen Ihr Referent: Agenda Vorstellung der Kanzlei Digitalisierung Zukunftsvision oder gängige Praxis? Unternehmen online Die Organisationslösung für Unternehmen
MehrÄnderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)
Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein
MehrAutomatischer Abschluss von Abrechnungsnummern
Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung
MehrSehr geehrte Damen und Herren
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren das Schlagwort GoBD
MehrOnline-Marketing Rechtliche Rahmenbedingungen
Online-Marketing Rechtliche Rahmenbedingungen Seite Ihr Referent Dipl.-Jurist (Univ.) Christian Goede Unternehmenskammern und -verbände DATEV eg, Niederlassung Mobil: 0171 33 62 681 Dorpatweg 10 Fax: 0911
MehrGrundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD)
Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) 1. Allgemeine Erläuterungen Das Bundesfinanzministerium
MehrSteuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme
Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153
MehrDie Digitalisierung schreitet voran!
Die Digitalisierung schreitet voran! E-Rechnung, Archivierung, Digitaler Belegaustausch IHK Mittleres Ruhrgebiet 12. Mai 2015 in Bochum DATEV-Rechenzentrum in Zahlen Stand Januar 2015 2 Lösungen für Unternehmen
MehrE-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1
E-Mail Archivierung IHK-Vortrag 11. Mai 2010 Foliennummer: 1 Teil 1 - Praxis Referent: Henning Hüfken Foliennummer: 2 Einleitung Was ist E-Mail-Archivierung? Als E-Mail-Archivierung bezeichnet man die
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Handwerkskammer Bremen Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde Industrie- und Handelskammer Bremerhaven 7.
MehrDigitale Betriebsprüfung
Digitale Betriebsprüfung 1 Digitale Betriebsprüfung Warum digitale Betriebsprüfung: Die digitale Betriebsprüfung ergänzt die bisherige Form der Betriebsprüfung. Seit dem 01.01.2002 sind alle Unternehmen,
MehrSozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht
Prenzlauer Allee 39 / Marienburger Str.1, 10405 Berlin Telefon: 030 / 44 36 99 0, Fax: 030 / 44 36 99 24, Email: mail@ franz-naether.de Internet: www.franz-naether.de Informationen zu den Grundsätzen zur
MehrForm- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen
Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Inhalt 1. Definition... 2 2. Pflicht zur Rechnungsstellung... 2 3. Allgemeine Formvorschriften... 2 4. Notwendige Angaben auf einer Rechnung... 2 5. Rechnungen
MehrPendelordner für Buchhaltungsmandanten
Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Jürgen Schmidt -Steuerberater- Kammannsweg 22 23611 Bad Schwartau Tel.: 0451-293010 Fax: 0451-283645 buero@steuerberater-schmidt.de www.steuerberater-schmidt.de Öffnungszeiten
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Rechnungswesen 2.0 - erechnung, Archivierung, Buchführung Online Veranstalter: Ort und Datum: Referent: ebusiness-lotse
MehrRechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt
Rechnungswesen AGENDA Lexware buchhalter Seite 1. Zur Agenda zurück Buchhalter 2016 Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell (Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Unternehmerfrühstück Veranstalter: Ort und Datum: Referent: IHK
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Veranstalter: Ort und Datum: Referenten: Industrie- und Handelskammer
MehrS.M. Hartmann GmbH IT Solutions
S.M. Hartmann GmbH 82008 Unterhaching Prager Straße 7 www.smhsoftware.de S.M. Hartmann GmbH IT Solutions Software für den modernen Handel Modul IDEA-Schnittstelle gemäß GDPdU Version V5.0 Funktionsüberblick
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Rechnungswesen 2.0 - erechnung, Archivierung, Buchführung Online Veranstalter: Ort und Datum: Referent: IHK
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
MehrANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis
ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. STEUERLICHE GRUNDLAGEN... 2 1.2. FORMANFORDERUNGEN... 2 1.2.1. E-Mail-Rechnungen... 2 1.2.2. Fa-Rechnungen... 2 2. FEHLERFOLGEN...
MehrUnternehmen online. Steuerbüro fungiert als Heinzelmännchen
Karl-Kellner-Ring 23 35576 Wetzlar www.stb-schneider-kissel.de Unternehmen online Steuerbüro fungiert als Heinzelmännchen Unternehmen online 1 Wollten Sie nicht schon immer die Abwicklung der Buchführung
Mehr11 Tipps zur Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit Ihrer Belege. Wir machen aus Zahlen Werte
11 Tipps zur Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit Ihrer Belege Wir machen aus Zahlen Werte 1. Der Beleg als Buchungsgrundlage Ohne Beleg lässt sich nicht erkennen, wie gewisse Geschäftsvorfälle entstanden
MehrAufbewahrung & Archivierung Digitale Langzeitarchive im Unternehmen
Aufbewahrung & Archivierung Digitale Langzeitarchive im Unternehmen IHK für Ostfriesland und Papenburg, 20. November 2014 Themen des Vortrags im Überblick 1. Die Welt ist digital! 2. Physikalische Objekte
MehrAnforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen
Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen Einleitung Seit Mitte 2011 können Rechnungen auch in elektronischer Form erstellt werden. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde diesbezüglich geändert.
MehrElektronische Rechnung
Elektronische Rechnung Rechtliche Grundlagen Dr. Stefan Melhardt, BMF Hintergrund Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 zur Änderung der MWSt-RL 2006/112/EG: - Vereinfachung, Modernisierung und
MehrDie Sicht der Finanzverwaltung
Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren Die Sicht der Finanzverwaltung Stefan Müller, Bayer. Landesamt für Steuern, München Ihr Referent: Stefan Müller, Dipl.Finanzwirt(FH)
MehrNutzen Sie zeitgemäße Lösungen. Lohn- und Gehaltsdokumente mit DATEV Arbeitnehmer online verwalten
Nutzen Sie zeitgemäße Lösungen Lohn- und Gehaltsdokumente mit verwalten DATEV unterstützt mit einer über 40-jährigen Erfahrung als IT- Dienstleister steuer- und rechtsberatende Berufe sowie kleine und
MehrPraxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke
Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine
MehrElektronische Rechnung Rechnungswesen 2.0:
Elektronische Rechnung Rechnungswesen 2.0: erechnung, Archivierung, Buchführung Online Veranstalter: HWK Dresden & IHK Dresden Regionalbüro Riesa Ort und Datum: Großenhain, 28. August 2014 Referent: André
MehrGOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung
GOBD Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung Das Rad wurde nicht neu erfunden! Wen geht es an? - Jeden der nach gesetzlichen Vorschriften Bücher führen muss. - Also auch Aufzeichnungen,
MehrEmail Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1
Email Archivierung Whitepaper Seite 1 Inhalt Thematik - Email Archivierung:...3 Recht der Email-Kommunikation:...3 1. Vertragsabschluss...3 2. Beweispflicht...3 3. Spam / Private E-Mail Nutzung...4 Email
Mehranwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Handwerkskammer Lübeck 18. Juni 2013 Referenten: Wolfgang Bröker, Steuerberater, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.v. Uwe Bürst,
Mehr