UNTERNEHMENS- FÜHRUNG
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- Bastian Schulze
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1 Ralf Dillerup Roman Stoi UNTERNEHMENS- FÜHRUNG 3. Auflage Vahlen
2 18 1. Grundlagen der Unternehmensführung Institution Arten von Institutionen Grundkonzept der Teiltheorien Im Mittelpunkt der Neuen Institutionenökonomie steht der Begriff Institution. Institutionen sind sozial sanktionierbare Vereinbarungen und Erwartungen bezüglich der Handlungs- und Verhaltensweisen eines oder mehrerer Individuen (vgl. Picot et al., 2003, S. 38). Institutionen informieren jedes Individuum sowohl über dessen eigenen Handlungsspielraum, als auch über wahrscheinliches Verhalten anderer Teilnehmer. Damit stabilisieren sie das Verhalten und erleichtern menschliches Zusammenleben. Dies gilt insbesondere für die arbeitsteilige Leistungserstellung. Solche Institutionen sind z.b. Gesetze, Normen und Verträge, aber auch Geld oder Sprache. Ein Unternehmen besteht aus einer Vielzahl solcher Institutionen im Sinne sozialer Vereinbarungen zwischen den Handelnden. Die neue Institutionenökonomie erklärt ökonomisch die Entwicklung von Institutionen und deren Auswirkungen auf menschliches Verhalten. Daraus werden Regeln zur effizienten Gestaltung der Institutionen abgeleitet. Grundsätzlich wird angenommen, dass Institutionen immer dann eingerichtet werden, wenn dadurch alle Beteiligten einen höheren Nutzen erzielen. Dabei lassen sich folgende Arten von Institutionen unterscheiden (vgl. Picot et al., 2003, S. 39ff.): Selbst erhaltende Institutionen müssen nicht überwacht werden, da abweichendes Verhalten für die Akteure in der Regel nicht vorteilhaft ist. Beispiele sind die Grammatik der Sprache oder das Rechtsfahrgebot auf kontinentaleuropäischen Straßen. Überwachungsbedürftige Institutionen sind dadurch gekennzeichnet, dass es für einzelne Akteure vorteilhaft sein kann, gegen sie zu verstoßen. Beispiele sind die Zahlung von Steuern oder Investitionen in den Umweltschutz. Dieser Sachverhalt lässt sich mit Hilfe des Gefangenendilemmas aus der Entscheidungstheorie erklären. Jeder Akteur versucht dabei, für sich das beste Ergebnis zu erzielen. Aus diesem Grund verhalten sich die Akteure nicht kooperativ, auch wenn es für alle Beteiligten die beste Lösung wäre. Das klassische Beispiel hierfür sind zwei Diebe, die verhaftet und anschließend getrennt voneinander verhört werden. Jeder Dieb kann die Aussage verweigern oder gestehen, d.h. seinen Mittäter verraten. Verweigern beide die Aussage, so droht ihnen maximal eine Strafe von drei Jahren. Gestehen beide, so werden beide mit je sieben Jahren bestraft. Gesteht einer der Diebe, so hat er aufgrund einer Kronzeugenregelung lediglich eine Strafe von einem Jahr zu erwarten, während sein nicht geständiger Kollege mit zehn Jahren bestraft wird. Unabhängig vom Verhalten des anderen Diebes, ist es dabei immer besser zu gestehen. Damit besteht ein Anreiz vom kollektiven Optimum abzuweichen und Abmachungen zu brechen. Folglich ist bei derartigen Institutionen insbesondere die Sanktionierbarkeit des Verhaltens von Bedeutung. Wichtige Institutionen zur Lösung von Koordinations- und Motivationsproblemen bei überwachungsbedürftigen Institutionen sind Normen und Verträge. Darin wird festgelegt, wie sich Vertragspartner zu verhalten haben (Koordinationsaspekt) und welche Sanktionen zu erwarten sind, wenn sie nicht vertragskonform handeln (Motivationsaspekt). Ein Vertrag im ökonomischen Sinn ist eine für die Vertragspartner bindende Vereinbarung über den Austausch von Gütern oder Leistungen. Sie wird zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen, weil sie sich davon Vorteile versprechen (vgl. Picot et al., 2003, S. 42). Folgende Vertragsarten können unterschieden werden (vgl. Picot et al., 2003, S. 42ff.): Klassische Verträge sind zeitpunktorientiert und beinhalten sämtliche zu regelnden Umstände. Die Vertragserfüllung ist objektiv feststellbar und ggf. gerichtlich einklagbar. Sie beziehen sich meist auf Standardgüter und werden für den kurzfristigen Leistungsaustausch zwischen anonymen Vertragspartnern abgeschlossen. Ein Beispiel ist der Kauf von Benzin an einer Tankstelle.
3 1.2 Theorien der Unternehmensführung 19 Neoklassische Verträge sind zeitraumbezogen. Dabei ist es oftmals nicht möglich, alle Eventualitäten im Rahmen des Vertrags abzudecken. An die Stelle konkreter Bestimmungen können Regeln treten, die dem Vertrag mehr Flexibilität verleihen. So können z.b. bei Unstimmigkeiten neutrale Schlichter hinzugezogen werden. Beispiele sind mehrjährige Beschaffungsverträge oder zwischenbetriebliche Kooperationen. Relationale Verträge sind implizite Vereinbarungen. Sie basieren auf gemeinsamen Werthaltungen und gegenseitigem Vertrauen. Sie liegen bei Arbeitsverhältnissen oder zwischenbetrieblichen Kooperationsvereinbarungen zugrunde. Im Verständnis der neuen Institutionenökonomie werden alle wirtschaftlichen Produktions- und Austauschprozesse durch Verträge organisiert. In diesem Sinne lässt sich ein Unternehmen als Netz dauerhaft angelegter Verträge zwischen wirtschaftlich abhängigen Individuen interpretieren. Märkte werden als Netz aus kurzfristigen Verträgen zwischen wirtschaftlich und rechtlich selbstständigen Wirtschaftseinheiten angesehen. Kooperationen beruhen auf mittel- bis langfristigen Verträgen zwischen rechtlich selbstständigen, aber wirtschaftlich abhängigen Partnern Property-Rights-Theorie Die Theorie der Handlungs- und Verfügungsrechte an Gütern (Property Rights) betrachtet deren Wirkung auf das Verhalten von ökonomischen Akteuren (vgl. Coase, 1960; Welge/Al- Laham, 2008, S. 44; Picot et al., 2003, S. 46). Property Rights sind die mit einem Gut verbundenen Handlungs- und Verfügungsrechte, die Wirtschaftssubjekten aufgrund von Rechtsordnungen und Verträgen zustehen (vgl. Picot et al., 2003, S. 42). Der Wert von Gütern hängt von ihren Rechten ab. Die Handlungs- und Verfügungsrechte einer Person an einem bestimmten Gut schränken die Handlungsmöglichkeiten der anderen Individuen ein, die nicht über diese Rechte verfügen. Damit bildet die Verteilung der Rechte Anreize für das Verhalten von Individuen. Die an einem Gut bestehenden Rechte können in vier Einzelrechte aufgeteilt werden (vgl. Welge/Al-Laham, 2008, S. 44): Usus: Recht zur Nutzung eines Gutes. Abusus: Recht zur Veränderung der Form und Substanz eines Gutes. Usus fructus: Recht auf die Einbehaltung der aus einem Gut erzielten Gewinne und Pflicht zur Übernahme der aus einem Gut entstehenden Verluste. Kapitalisierungsrecht: Recht, das Gut an Dritte zu veräußern. Ein Akteur kann all diese Rechte gemeinsam (vollständige Zuordnung) oder nur teilweise besitzen (unvollständige Zuordnung). Jedes einzelne Recht kann einem einzigen Individuum zugeordnet oder aber auf mehrere Individuen verteilt sein. Verdünnte Property Rights bezeichnen unvollständig zugeordnete und/oder auf mehrere Individuen verteilte Handlungs- und Verfügungsrechte (vgl. Picot et al., 2003, S. 46f.). In diesem Fall können positive oder negative Wirkungen von Handlungen einem Individuum nicht angelastet werden. So entstehen z.b. aus der Nutzung von Wasser durch ein Unternehmen Auswirkungen (externe Effekte) für andere Nutzer. Dies kann z.b. eine Wasserknappheit oder schlechte Wasserqualität sein. Bei verteilten Handlungs- und Verfügungsrechten haben die Handlungen eines Individuums Auswirkungen auf den Nutzen der übrigen Akteure. Ein Beispiel sind Computernetzwerke, deren Nutzen für die einzelnen Teilnehmer von der Zahl der erreichbaren Personen abhängt. Jeder zusätzliche Teilnehmer verursacht positive externe Effekte für die Netzteilnehmer, da deren Austauschmöglichkeiten steigen. Das Recht zur Nutzung (usus) und die Einbehaltung des entstandenen Gewinns (usus fructus) ist dann verdünnt und vom Handeln vieler Personen abhängig. Klassische, neoklassische und relationale Verträge Rechte an Gütern Verdünnte Rechte
4 20 1. Grundlagen der Unternehmensführung In einer Welt ohne Transaktionskosten wäre jede Verteilung der Handlungs- und Verfügungsrechte gleichermaßen effizient: Bei verdünnten Rechten würden die betroffenen Individuen solange miteinander verhandeln, bis alle externen Effekte einer Person zugeordnet wären (Coase-Theorem, 1960). In der realen Welt entstehen jedoch Transaktionskosten bei der Herausbildung, Zuordnung, Übertragung und Durchsetzung von Handlungs- und Verfügungsrechten. Daher ist jeweils diejenige Verteilung der Rechte effizient, welche die Summe aus Transaktionskosten und externen Effekten minimiert. Prinzipiell sollten Property Rights möglichst vollständig verteilt werden. Dies schafft Anreize zum selbstverantwortlichen und effizienten Umgang mit Ressourcen. Die Property-Rights-Theorie eignet sich zur Analyse von Entscheidungen, die Handlungs- und Verfügungsrechte innerhalb eines Unternehmens verändern. Zudem gibt sie Hinweise zur Gestaltung von Organisationen und Kontrollsystemen. Damit hat sie eine starke Bedeutung für die Erklärung der Unternehmensführung (vgl. Picot et al., 2003, S. 47). Transaktionskosten Auftraggeber und -nehmer Agency- Kosten Informationsasymmetrien Principal-Agent-Theorie Im Mittelpunkt der Principal-Agent-Theorie (Agenturansatz, Agency Theory) steht die erfolgreiche Gestaltung von Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen (vgl. Picot et al., 2003, S. 55ff.). Diese Beziehungen sind gekennzeichnet durch ungleiche ( asymmetrische ) Verteilung von Informationen. Ein Auftraggeber (Prinzipal) überträgt zur Realisierung seiner Interessen bestimmte Aufgaben und Entscheidungskompetenzen auf Basis eines Vertrags an einen Auftragnehmer (Agent). Dazu schließen beide einen Vertrag. Dieser enthält jedoch nicht alle zukünftig denkbaren Eventualitäten, da eine solche Vertragsgestaltung mit sehr hohen Kosten verbunden wäre. Der Agent handelt jedoch nicht immer im Interesse des Prinzipals, sondern verfolgt auch eigene Interessen. Dies kann auch zu Lasten des Auftraggebers erfolgen. Der Nutzen kann z.b. in Gehalt, Karriere, Macht, Prestige oder Freizeit liegen. Der Agent kann seine eigenen Interessen auch unter Anwendung opportunistischer Praktiken verfolgen (sog. Moral Hazard). Beispiele sind Leistungszurückhaltung, Betrug, Täuschung und Vertragsauslegung im eigenen Interesse (vgl. Kieser/Walgenbach, 2007, S. 50). Der Auftraggeber ist sowohl über die Entscheidungsprämissen als auch über das Verhalten des Agenten nur unvollkommen informiert (vgl. Müller-Stewens/Lechner, 2005, S. 152). Solche Beziehungen bestehen z.b. zwischen Vorgesetztem und Untergebenem, Kunde und Lieferant, Eigentümer und Manager, Aufsichtsrat und Vorstand, Arzt und Patient, Student und Dozent. Unternehmen können folglich als Geflecht aus Principal-Agent-Beziehungen angesehen werden. Die Principal-Agent-Theorie betrachtet arbeitsteilige Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen. Dabei führt ein Auftragnehmer (Agent) mit bestimmten Entscheidungskompetenzen eine Aufgabe für einen Auftraggeber (Prinzipal) aus. Auf diese Weise lassen sich institutionelle Auftragsbeziehungen beschreiben, erklären und besser gestalten. Ein wesentliches Kriterium für eine Principal-Agent-Beziehung sind die Agency-Kosten. Sie setzen sich zusammen aus: Überwachungs- und Kontrollkosten des Prinzipals, Signalisierungs- und Garantiekosten des Agenten sowie dem verbleibenden Wohlfahrtsverlust (Residualverlust). Der Wohlfahrtverlust kommt zustande, weil unvollkommene Informationen nutzensteigernde Maßnahmen verhindern. Die Kostenanteile verhalten sich gegenläufig. So kann z.b. der Residualverlust durch verstärkte Überwachungs- und Kontrollaufwendungen reduziert werden. Für die Abwicklung einer Leistungsbeziehung ist somit ein institutionelles Arrangement mit den geringsten Agency-Kosten vorzuziehen. Die zugrunde liegenden Informationsasymmetrien haben folgende Ursachen (vgl. Picot et al., 2003, S. 57ff.):
5 1.2 Theorien der Unternehmensführung 21 characteristics: Der Prinzipal kann die Eigenschaften des Agenten oder dessen Leistung vor Vertragsabschluss nur eingeschränkt beurteilen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein Gebrauchtwagenkauf (vgl. Akerlof, 1970). Der potenzielle Käufer (Prinzipal) eines Gebrauchtwagens geht von einer marktdurchschnittlichen Qualität aus und leitet daraus seine maximale Preisvorstellung ab. Der Verkäufer (Agent) kennt die tatsächliche Qualität seines Wagens und wird folglich nur zum Verkauf bereit sein, wenn das Kaufangebot des Prinzipals darüber liegt. Derartige Probleme treten auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter oder bei Kreditverhandlungen auf. Ein Lösungsansatz ist der Abbau von Informationsasymmetrien zwischen Prinzipal und Agent. Hierfür sind folgende Maßnahmen denkbar: Signaling: Der Agent kann dem Prinzipal seine Leistungsfähigkeit z.b. durch Arbeitsund Ausbildungszeugnisse oder Gütesiegel signalisieren. Screening: Der Prinzipal kann sich zusätzliche Informationen über den Agenten verschaffen. Beispiele sind Einstellungstests, Anfragen bei Kreditauskunfteien oder Recherche im Internet. Self-selection: Der Prinzipal bietet dem Agenten unterschiedliche Verträge an. Die Wahl des Agenten liefert Hinweise über dessen verborgene Eigenschaften. So können z.b. bei Versicherungsverträgen Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe angeboten werden. Die Auswahl des Vertrags liefert dann dem Versicherungsunternehmen Informationen über die Risikoeinschätzung des Kunden. action: Dieses Phänomen tritt nach Abschluss eines Vertrages auf. Dem Prinzipal sind ausschließlich die Ergebnisse der Handlungen des Agenten bekannt, aber nicht die hierzu durchgeführten Maßnahmen. Dies kann der Fall sein, wenn er das Verhalten des Agenten nicht beobachten kann oder ihm das Wissen fehlt, um dessen Verhalten zu beurteilen. So kann z.b. ein Aufsichtsrat (Prinzipal) nicht beurteilen, ob die gewählte Strategie des Vorstandes (Agent) im Interesse der Eigentümer war, wenn er die verfügbaren Alternativen nicht kennt. Daraus resultiert die Gefahr des Moral hazard. Das bedeutet, dass der Agent seine Handlungsspielräume opportunistisch ausnützt und gegen die Interessen des Prinzipals verstößt. Zur Eingrenzung von Moral hazard gibt es zwei Möglichkeiten: Überwachung des Agenten zum Abbau der Informationsasymmetrie z.b. durch Berichtssysteme und Kontrollinstanzen. Anreizsysteme zur Angleichung der Interessen von Prinzipal und Agent. Dies kann z.b. durch erfolgsabhängige Entlohnung erfolgen. intention: Hat der Prinzipal nicht mehr rückgängig zu machende (irreversible) Vorleistungen erbracht, dann ist er nach Vertragsabschluss vom Agenten abhängig. Beispielweise kann ein Lieferant für sein Angebot mit spezifischen Entwicklungsleistungen oder Anlagen in Vorleistung treten. Zur Lösung dieses Problems bietet sich ein Interessenausgleich durch Beteiligung des Agenten an der Investition an. Dies kann z.b. ein langfristiger Liefervertrag mit Kapitalverflechtung sein. In der Unternehmenspraxis treten die genannten Informationsasymmetrien oft gemeinsam auf, so dass eine effiziente Lösung des Principal-Agent-Problems eine Kombination der Lösungsansätze erfordert. Wichtige Anwendungsgebiete in der Unternehmensführung liegen in der Gestaltung von Anreiz- und Informationssystemen (vgl Picot et al., 2003, S. 59; Kieser/Walgenbach, 2007, S. 51f.). Die abgeleiteten Gestaltungsempfehlungen sind leicht verständlich. Ihre Anwendung in der Unternehmenspraxis ist aufgrund der zugrunde liegenden Annahmen jedoch schwierig. So lassen sich z.b. Agency-Kosten nicht verlässlich messen und die Handlungsmöglichkeiten sowie die dabei auftretenden Probleme nur eingeschränkt beurteilen. action und moral hazard Intention characteristics Anwendungsgebiete
6 22 1. Grundlagen der Unternehmensführung Informationsproblem des Prinzipals Problemursache characteristics Leistungsqualität des Partners unbekannt Verborgene Eigenschaften action Anstrengung des Partners nicht beurteilbar Überwachungsmöglichkeiten und -kosten intention Absichten des Partners unbekannt Ressourcenabhängigkeit Zeitpunkt Vor Vertragsabschluss Nach Vertragsabschluss Nach Vertragsabschluss Lösungsansätze Signaling, Screening, Self-Selection Überwachung, Anreizsysteme Abb : Informationsasymmetrien (vgl. Picot et al., 2003, S. 60) Interessensangleichung Transaktionskostentheorie Die Transaktionskostentheorie geht auf Coase (1937) und Williamson (1975, 1987) zurück und bildet den Kern der Neuen Institutionenökonomie (vgl. Müller-Stewens/Lechner, 2005, S. 149). Im Mittelpunkt steht die Effizienz, während in der Industrieökonomie (vgl. Kap ) die Marktmacht das bestimmende Thema ist. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass der Preismechanismus des Marktes auch Kosten verursacht (vgl. Coase, 1937, S. 390). Die in der Neoklassik geltende Annahme kostenloser Transaktionen auf einem vollkommenen Markt wird damit aufgegeben. Den Rahmen für die Abwicklung von Transaktionen bilden Institutionen. Williamson spricht relativ unpräzise von einer Transaktion, wenn ein Gut oder eine Leistung über eine technisch trennbare Schnittstelle hinweg (Williamson, 1990, S. 1) übertragen wird. Arten von Transaktionskosten Eine Transaktion ist die Übertragung von Verfügungsrechten (Property Rights) im Rahmen eines Leistungsaustausches. Die Transaktionskostentheorie beschäftigt sich mit der Frage, warum Firmen existieren und nicht alle Transaktionen über den Markt abgewickelt werden. Erklärt wird die Entstehung und Entwicklung industrieller Ordnungsmuster. Darauf aufbauend werden Regeln zur Koordination wirtschaftlicher Aktivitäten auf einzel-, branchen- und gesamtwirtschaftlicher Ebene abgeleitet. Die Koordination eines Leistungsaustausches durch Märkte ist vorteilhaft, wenn sie mit geringeren Kosten verbunden ist als die Koordination durch Unternehmen. Ziel ist die Erhöhung der Effizienz des Leistungsaustausches. Das bedeutet, dass die Transaktionskosten zwischen den Partnern möglichst gering sein sollen. Transaktionskosten umfassen alle Kosten, die bei der Übertragung von Verfügungsrechten auf Märkten entstehen. Transaktionskosten sind Kosten der Information und Kommunikation zur Anbahnung wie z.b. Recherche, Reisen oder Beratung, Vereinbarung wie z.b. Verhandlungen oder Rechtsabteilung, Abwicklung wie z.b. Prozesssteuerung, Kontrolle wie z.b. Qualitäts- und Terminüberwachung sowie Anpassung wie z.b. nachträgliche Änderungen (vgl. Welge/Al-Laham, 2008, S. 44). Diese Kosten unterscheiden sich je nach Aufgabe und Form der Institution wie z.b. Rechtsform oder Kultur. Daher ist für jeden Aufgabentyp die passende Koordinationsform zu finden (vgl. Müller-Stewens/Lechner, 2005, S. 149). Transaktionskosten treten auf, weil die Akteure verschiedene Interessen verfolgen und auch über verschiedene Kenntnisse und Informationen (asymmetrische Information) verfügen. Dies erfordert mit Aufwand verbundene Information und Kommunikation. Akteure sind nicht ausschließlich rational, sondern handeln auch im eigenen Interesse (bounded rationality). Daher ist eine effiziente Koordination durch den Markt
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