Niedrig pathogene aviäre Influenza bei Geflügel in Deutschland

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 7/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 7/4370 Niedrig pathogene aviäre Influenza bei Geflügel in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller ImNovember200wurdennacheinemFundvonniedrigpathogenenInfluenzavirenaufeinerEntenfarmmitFreilandhaltunginKobande (Mecklenburg- Vorpommern)ca.9000Tiere,darunterEnten,Gänse,PutenundHühner, gekeult. DeutschlandweitwirdlautFriedrich-Loeffler-Institut (FLI)imRahmendes EU-WildvogelmonitoringsseitOktober200vermehrtniedrigpathogenes aviäres Influenzavirus (LPAIV) des Subtyps H5N2 gefunden. Situation des niedrig pathogenen aviären Influenzavirus in Deutschland.Wieoftwurde200derniedrigpathogeneaviäreInfluenzavirusbeiWildvögelngefunden (bitteaufgliederungnachmonat,bundesland,vogelart und Virensubtyp)? NachfolgendeTabellegibteineÜbersichtder200beiWildvögelninDeutschlandnachgewiesenenaviärenInfluenzaviren.In99Fällenkonntemindestens derhämagglutinin (HA)oderNeuraminidase (NA)Subtypcharakterisiertwerden.DasInfluenzavirusließsichauchinweiteren25Wildvögelndetektieren, jedochwardergehaltanviralerribonukleinsäure (RNA)indenProbenfür eine Subtypisierung zu gering. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 7. Januar 20 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 7/ Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Subtyp HASubtyp NAnzahlPathotypBundesland/ Monat (Spezies) * HN N2 H2N3 H3 N8 4 3 SH0 MV02 (HS) BY BY0 BB0, BY09 NRW0, SH0 H4N6 2BY09/0 H5N N2 N3 H6N2 N8 H7N LP LP LP LP fehlt LP LP SH0 BB09, BW0/, BY0, HH09 BY09 HH03 (HS), MV03 (HS) BY09, SH0 BY02/, MV06/,NRW0 (Blässgans), BY0 MV BW2 BB02 (Blässhuhn) H9N2 2BW0, HH09 H0N8 HN9 BY09 H3N2 N6 HxN5 not H 5, H 7N2 N3 N8 2 6 N9 4 Summe 99 MV2 (Blässhuhn) MV2 (Blässhuhn) HH08 (HS) TH08 (Lachmöwe) * Sofern nicht eine Spezies gesondert angegeben ist, handelt es sich stets um Nachweise aus Stockenten; HS Höckerschwan. 2.WievieleBetriebenehmenaktuellamfreiwilligenMonitoringzurÜberwachungderniedrigpathogenenaviärenInfluenzateil (bittenachbundesland und Betriebsart)? DasaufBundesebenedurchgeführteMonitoringzurÜberwachungvonGeflügel undwildvögelnaufaviäreinfluenzabasiertaufgemeinschaftsrechtlichenvorgaben.nachdembeschluss200/367/euderkommissionistvorgesehen,in DeutschlandimJahr20073Hühner-,99Puten-,7Enten-undGänse-sowie zweistraußenbeständezubeproben.obdarüberhinausnochlandesprogramme auffreiwilligerbasisaufgelegtwordensind,istderbundesregierungnichtbekannt.

3 Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode 3 Drucksache 7/ BeiwievielendieserBetriebewurden200niedrigpathogeneaviäre Influenzavirengefunden,undbeiwievielenBetrieben,dienichtamfreiwilligenMonitoringteilnehmen,wurdensiegefunden (bittenachbundesland und Betriebsart)? ImJahr200gabesnebendemFallderniedrigpathogenenaviärenInfluenza (LPAI)inKobande (Mecklenburg-Vorpommern)zweiweitereNachweisevon LPAI;beidewurdenbeianderengehaltenenVögelninZoos (Mecklenburg- Vorpommern und Niedersachsen) festgestellt. 4.AufwievielenBetriebenwurdenTiereaufgrundniedrigpathogener aviärer Influenza gekeult, und wie viele Tiere wurden insgesamt gekeult? EswurdeninKobandeinsgesamt9385undindenbeidenanderenBetrieben drei bzw. zwölf Tiere getötet und unschädlich beseitigt. 5.SindnachdenErkenntnissendesFLImöglicheZusammenhängemit französischenenten-odergänsebeständen,diefürihrehohelpai-virenprävalenz bekannt sind, epidemiologisch umfassend abgeklärt worden? EsgibtderzeitkeinephylogenetischenHinweiseausdembislangsequenzierten BereichdesGenomsderH5N2-VirenausdemBestandKobande,diedieseVerbindungnahelegenoderausschließenwürden.DieinMitteleuropasaisonalverstärktimHerbstbeiwasserlebendenWildvögelnnachzuweisendenH5-Viren gehörenmehreren,sehrengverwandten,kozirkulierendenviruslinienan;hier istauchdasvirusausdemfraglichenbestandinmecklenburg-vorpommern einzuordnen.dieselpaih5-virenkönnengenetischeindeutigvonhochpathogenen H5N-Viren asiatischer Herkunft abgegrenzt werden. 6.WurdenauchdieNachbarbetriebedesGeflügelbestandsinKobande (Hähnchenmast und Biogasanlage) untersucht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Ja,alleBeständeimSperrgebietwurdenmitnegativemErgebnisuntersucht. Indemgrößeren,imSperrgebietbefindlichenHähnchenmastbetriebbefanden sichzumüberwachungszeitpunktkeinetiere.beidemsichindernähezum SeuchenbetriebbefindlichenBetriebmiteinerBiogasanlagehandeltessich nicht um einen Betrieb mit einer Tierhaltung. 7.WelchesVorgehenistnachderFeststellungniedrigpathogenerInfluenzavireninKobandeseitensderBundesregierunggeplant,insbesondereim Hinblick auf erteilte Ausnahmegenehmigungen vom Aufstallungsgebot? DieDurchführungdesGrundsatzesderAufstallungmitAusnahmennachden VorgabenderGeflügelpest-VerordnungobliegtdernachLandesrechtzuständigenBehörde.InsoweitvertrittdieBundesregierungdieAuffassung,dasses dieserbehördeobliegt,überdiegewährungvonausnahmenoderdierücknahme etwaig gewährter Ausnahmen selbst zu entscheiden.

4 Drucksache 7/ Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Fund niedrig pathogener aviärer Influenzaviren in Kobande 8.WannwurdendieerstenProbeninderEntenfarmKobandeundmit welchemergebnisgenommen (Negativ,AntikörperaufInfluenzaA,RNA von Influenza A)? NachAngabenderzuständigenLandesbehördewurdenam3.November200 Probenvon40imFreilandgehaltenenEntenentnommenundaufInfluenza-A- Antikörper (HAH-Test)untersucht.VondiesenBlutprobenwurden5Proben positivund25probennegativaufinfluenza-a-antikörper (SubtypH5)getestet. 9.WiegroßwardieAnzahlderProben,wiehochwardieAnzahlderpositiv aufinfluenzaagetestetenproben,undvonwelchengeflügelarten stammten sie? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 0.WannwurdenweitereProbenindenBestandgenommen,undmit welchem Ergebnis? NachBestätigungderpositivenErgebnissedurchdasFriedrich-Loeffler-Institut (FLI)wurdenam9.November200kombinierteRachen-undKloakentupfer von30entenund30gänsen (60Tupferprobeninsgesamt)genommen.InProbenvonachtimFreilandgehaltenenGänsenwurdeInfluenza-A-VirusRNAH5 inderrt-pcrnachgewiesenunddurchdasflialsrnadesniedrigpathogenenaviäreninfluenzavirusdessubtypsh5n2bestimmt.dieergebnissedeutetennachdenuntersuchungendesfliaufdasvorliegeneinerha-spaltstelle hin,dietypischfüreurasischeinfluenzavirendessubtypsh5mitniedriger Pathogenität ist. BeiweiterenvierimgleichenFreilandhaltungsbereichuntersuchtenEnten wurdeebenfallsinfluenza-a-virusrnah5,allerdingsinsehrgeringer Konzentration, nachgewiesen. Am3.November200wurdenimRahmenderTötungdesBestandessechs SentinelhühnerundachtGänse (verschiedenefreilandhaltungsbereiche)als ganzetierkörperinklusiveblutprobe,rachen-undkloakentupferzurdiagnostischenuntersuchungzumfligeschickt.imergebniswarenallesentinelhühnerinallenuntersuchungen (AntikörperundRTPCRInfluenzaA-RNA) negativ. (Anmerkung:SogenannteSentinelhühnersindHühner,dieimFalleeinerFreilandhaltungvonGeflügeldazudienen,dieEinschleppungoderVerschleppungderGeflügelpestindenBestandfrühzeitigzuerkennen;dieHühner sinddannzusammenmitentenundgänsenzuhalten.dertierhalterhatindem vorliegendenfallvondiesernachdergeflügelpest-verordnungeröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht). IneinemvoneinerGansstammendenRachentupferwurdeAIVRNAH5N2 nachgewiesen.beieinerweiterengans (andererfreilandhaltungsbereich) wurdeimkloakentupfereinschwachpositivesergebnisaufaivrna,jedoch nichth5n2,nachgewiesen.viervondenachtuntersuchtengänsenreagierten serologischaufantikörpergegenaiv,jedochnichtgegendiesubtypenh5, H6undH7sowienichtaufN.Am5.November200wurdenweiterevier Sentinelhühner mit negativem Ergebnis auf AIV RNA untersucht.

5 Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode 5 Drucksache 7/4445.KonnteeineVirusanzuchtimnationalenReferenzlaborerfolgreichdurchgeführt werden? DieDiagnosewurdegemäßderRichtlinie2005/94/EGundderGeflügelpest- VerordnungdurchdenNachweisviralerGenomedesInfluenza-A-Virussubtyps H5N2 geführt. VonzweiTupferproben,sowievonzweiOrganprobenmitderjeweilshöchsten KonzentrationviralerGenomewurdenUntersuchungenzurVirusisolierungim bebrütetenhühnereidurchgeführt.trotzzweifacherpassagierungkonntekein Virus isoliert werden. 2. Wenn nein, wie wird dieses erklärt? Influenzavirensindfragil.DerErfolgderVirusisolierunghängtdaherwesentlichvonderFrischedesProbenmaterialsbeiVerimpfungsowiedeminder ProbevorliegendenInfektiositätstiterab.Rückschlüsseaufdenzuerwartenden IsolierungserfolglassensichaufgrundlangjährigerErfahrungenimNRLbei frischentnommenenprobenausdersemiquantitativendetektionderviralen RNA (Ct-Wert) in der Probe ziehen: AlsGründefürdasScheiterneinerVirusisolierungwirdfürdievorliegenden ProbendieKombinationausgeringerVirusgenomlast (Ct-Werte >30)und transportbedingten Verlusten in Betracht gezogen. 3.WelcherZeitraumwirdfürdieInfektionderTierederEntenfarm KobandeaufgrundvonKlinikoderfehlenderKliniksowieTiterhöhedes Befundes abzüglich Inkubationszeit errechnet? ZurZeitderUntersuchungwurdeeineaktiveAIVH5N2-InfektionimBetrieb (Gänse,Enten)nachgewiesen.ErweiterteBeprobungenundvirologischeUntersuchungenergabenkeinenHinweisaufInfektionenderSentinelhühnerdes Bestandes (siehe Antwort zu Frage 0). DerNachweisH5-spezifischerAntikörperimEntenbestanddesBetriebesgab denausschlag,gezieltevirologischeuntersuchungenvorzunehmen.diebei BestandsräumunggenommenenProbenweisenaufeinennegativenAIVStatus dergehaltenensentinelhühner (inübereinstimmungmitdenvirologischen Ergebnissen)hin.BeidenGänsenwareinebeginnendeAntikörperbildungzu erkennen,wobeidersensitiveregenerischeaiv-antikörpernachweisbereits positiv war. AusvirologischerSichtundKenntnisdesNRLkannkeinegenaueSchätzung überdeneintragszeitpunktdesvirusindiegänsepopulationangegebenwerden.dajedochinderentenpopulationbereitsh5-antikörperpositivetierein deram4.november200imlandesamtfürlandwirtschaft,lebensmittelund FischereiMecklenburg-VorpommerneingetroffenenStichprobe (Entnahmedatum3.November200)auftraten,istmiteinemViruseintragmindestens 4 Tage vor Probenentnahme zu rechnen. Bestandsberäumung und Tötungsanordnung 4.WareneineKeulungderTiereunddiedamitverbundeneBeseitigungder Tierezwingendnotwendig,oderhättenachGeflügelpest-Verordnung auch eine Vermarktung der Tiere durchgeführt werden können? Nach 46AbsatzderGeflügelpest-Verordnungvom8.Oktober2007,die zuletztdurchartikelderverordnungvom8.dezember2009geändertwor-

6 Drucksache 7/ Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode denist,hatdiezuständigebehördebeiamtlicherfeststellungvonniedrigpathogeneraviärerinfluenzadersubtypenh5oderh7beieinemgehaltenenvogelin einembestandodereinersonstigenvogelhaltungdietötungundunschädliche BeseitigungdergehaltenenVögelsowiedieunschädlicheBeseitigungdervorhandenenBruteierundtierischenNebenprodukteanzuordnenundepidemiologischeNachforschungendurchzuführen.AnstelledieserTötungsanordnung kanndiezuständigebehördeaufdergrundlageeinerrisikobewertung auch vordemhintergrundeinermöglichengefährdungdesmenschendurchinfluenzaviren undunterbeachtungvonvorgabenderrichtlinie2005/94/egund derentscheidung2006/437/egdasverbringendesgeflügelsunmittelbarzur Schlachtung in eine von ihr bezeichnete Schlachtstätte anordnen. 5.WennVermarktungmöglichgewesenwäre,warumwurdediesenicht durchgeführt? SowohlvonSeitendesMinisteriumsfürLandwirtschaft,UmweltundVerbraucherschutzMecklenburg-VorpommernalsauchvonSeitenderzuständigen BehördegabesintensiveBemühungen,anstellederTötungundunschädlichen BeseitigungdieSchlachtungdesGeflügelsdurchzuführen.Diesescheiterten jedochanderablehnungvonbehördenineinemanderenbundeslandaufgrund seuchenhygienischeraspekteundanderwegenbefürchteterimageschäden ablehnendenhaltungdesschlachtunternehmens,dasvonderzuständigen Behörde bezeichnet werden sollte. InMecklenburg-VorpommerngibteskeinenSchlachtbetrieb,derWassergeflügelinderfürdiesenBestanderforderlichenKapazitäthätteschlachten können. FürdenFallderSchlachtungwärezudemzuberücksichtigengewesen,dassdas zurschlachtungvorgesehenegeflügelnachderentscheidung2006/437/eg innerhalbvon48stundenvordemverbringenzurschlachtungübereinestichprobe auf niedrigpathogene aviäre Influenza hätte untersucht werden müssen. 6.WurdenTierschutzaspektebeiderTötungunddendamitverbundenen Vorgängen berücksichtigt? Ja.DieTötungwurdevoneinemUnternehmendurchgeführt,dassichaufdie tierschutzgerechtetötungvongeflügelimtierseuchenfallspezialisierthat. DieTötungwurdewährenddergesamtenDaueramtstierärztlichüberwacht, wobeikeineverstößegegendastierschutzrechtfestgestelltwurden.derzustandderwahrnehmungs-undempfindungslosigkeitwurdebeidentieren innerhalb weniger Sekunden erreicht. 7.WurdeeinealternativeTötungvonWassergeflügelalsdiedurchgeführte Erstickung mit CO 2 in Erwägung gezogen? Wenn nein, warum nicht? Ja.UnterAbwägungderGegebenheitenundVoraussetzungenindembetroffenenBetriebwurdedieElektrotötungnichtalsMethodederWahleingeschätzt. DieBerichtezurTötungderTieredesBestandesmittelsCO 2 stützendie Entscheidung.DieElektrotötungwarindiesemFallnichtalsschonenderanzusehen,weildasEinfangenundEinhängenjedeseinzelnenTiereslange anhaltendenstressverursachthätte.zudemstehenmobilespezialanlagenfür die Elektrotötung von Wassergeflügel nicht zur Verfügung.

7 Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode 7 Drucksache 7/4445 Epidemiologie 8.WelcheUrsachenwerdenfürdenEintragvonInfluenzaA,H5N2LPAI, angenommen? LPAIVdesSubtypsH5sindinderhiesigenWildvogelpopulationregelmäßig anzutreffen.imherbstjedenjahrestritteinehäufungvonlpaivh5-nachweisenbeiwasserlebendenwildvögeln,insbesonderebeigründelentenund Gänsen,imgesamtenmitteleuropäischenRaumauf,diesichausderDynamik des Vogelzugs in dieser Zeit begründet. AlsEinschleppungsmöglichkeitenindemGeflügelbestandinKobandewerden derzukaufinfiziertertiereund/oderdieeinschleppungüberwildewasservögel (z. B. Stockenten aus der Umgebung) angenommen. 9.WelcheUrsachenfürdenEintragkonntenwissenschaftlichbelegtwerden? DerzeitundauchzumZeitpunktderInfektiondesfraglichenBestandeslagen keinehinweiseaufanderemitanzeigepflichtigenaiv (SubtypenH5oderH7) infizierte Hausgeflügelbestände vor. DemgegenüberwurdenimRahmendesWildvogelmonitoring-Programmesim Jahr200bei23WildvögelninDeutschlandLPAIVH5-Infektionenvirologischnachgewiesen,hiervonerfolgten6Nachweise (70Prozent)zwischen SeptemberundEndeDezember200 (siehetabelle).diesenachweisewaren über das Bundesgebiet verteilt und schließen Mecklenburg-Vorpommern ein. DieseBefundebelegeneineZirkulationvonLPAIVH5N2beiWildvögeln. DiezeitlicheKoinzidenzmitdemAuftretendesselbenAIVSubtypenineinem WassergeflügelbestandmitAuslaufhaltungkannalsbedeutenderepidemiologischer Zusammenhang gewertet werden. Pathotyp Spezies Lab Nr. Bundesland Einsededatum Subtyp Wildvogel AIV Höckerschwan R428/0 DE-HH Feb. 0 H5 LP AIV Höckerschwan R43/0 DE-MV Mrz. 0 H5 LP AIV Höckerschwan R943/0 DE-HH Sep. 0 H5 N2 LP AIV Stockente R958/0 DE-BY Sep. 0 H5 N3 LP AIV Stockente R977/0 DE-BB Sep. 0 H5 N2 LP AIV Stockente R57/0 DE-MV Okt. 0 H5 N2 LP AIV Wildente R64/0 DE-BY Okt. 0 H5 LP AIV Stockente R80/0 DE-MV Okt. 0 H5 LP AIV Stockente R202/0 DE-MV Okt. 0 H5 LP AIV Stockente R22/0 DE-BW Okt. 0 H5 N2 LP AIV Stockente R222/0 DE-BY Okt. 0 H5 N2 LP AIV Stockente R242/0 DE-MV Okt. 0 H5 N2 LP AIV Stockente R353/0 DE-BY Okt. 0 H5 N2 LP AIV Stockente R460/0 DE-BW Nov. 0 H5 LP AIV Stockente R463/0 DE-TH Nov. 0 H5 N2 AIV Ente R548/0 DE-BY Nov. 0 H5 N2 LP AIV Ente R550/0 DE-BY Nov. 0 H5 LP AIV Wildgans R696/0 DE-TH Dez. 0 H5 N2 Wirtschaftsgeflügel LP AIV Hausgans R52/0 DE-MV Nov. 0 H5 N2 Zoovogel LP AIV Gänsesäger R648/0 DE-MV Nov. 0 H5

8 Drucksache 7/ Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Ja. 20.WurdenWildvögelinderUmgebungderEntenfarmvor,währendund nach der Bestandstötung beprobt? 2. Wenn ja, welche Anzahl, Art und mit welchem Befund? EswurdenvierHöckerschwäneundvierStockenteninderRT-PCRmitnegativem Ergebnis auf Influenza A RNA untersucht. 22.WurdendieLieferungenderinunmittelbarerNachbarschaftunddamit auchimsperrgebietliegendenbiogasanlage,dieu.a.mitgülleundmist betriebenwird,fürdenzeitraum,welcherrückwirkendfürdeninfektionszeitpunktdertierederentenfarminfragekommenkönnten,überprüft bzw. die Herkunftsbetriebe dieser Grundstoffe? BeidemBetriebmitBiogasanlagehandeltessichnichtumeinenBetriebmit Tierhaltung.GeschäftlicheBeziehungenzwischendemBetreiberderBiogasanlageundderEntenfarmKobandebestandennachdendurchgeführtenErmittlungen nicht. 23.Isteskorrekt,dassdieMasthähnchenderbeidenweiterenBetriebeinder direktennachbarschaftderentenfarmunddamitauchimsperrbezirk etwazumzeitpunktderdiagnosestellunginfluenzaainderentenfarm Kobandeausgestalltwurden,undwennja,wiealtwarendieHähnchen bei der Ausstallung? ZumZeitpunktderFeststellungdesVerdachteswardieHähnchenmastanlage leer. Die Hähnchen wurden mit einem Alter von 33 Tagen ausgestallt. 24.WarenindemMastdurchgangderNachbaranlageerhöhteVerlusteaufgetreten, und wurden Schlachtrückstellproben untersucht? ErhöhteVerlustewurdenamtlichnichtfestgestellt.InsoweitbestandkeineNotwendigkeit, diesen Mastdurchgang nach der Schlachtung weiter zu verfolgen. 25.KonntendieKontaktbetriebe,welchelebendesodergeschlachtetes GeflügelinderEntenfarmKobandebezogenhaben,alleermitteltwerden? ImHinblickaufgehaltenesGeflügelkonntenalleKontaktbetriebeermittelt werden.beiderabgabevongeschlachtetemgeflügelanpersonenbesteht keine Dokumentationspflicht. 26.Konntendiesichevtl.jetztdortbefindlichenTiere/Beständeallebeprobt werden? IndenKontaktbetriebenhabendiezuständigenBehördennach 50der Geflügelpest-VerordnungdiebehördlicheBeobachtungangeordnet.Darüber hinauswurdeindenkontaktbetriebenmittierverkaufeinevirologischeuntersuchungimsinnevon 35derGeflügelpest-Verordnungangeordnetund entsprechendekloaken-undrachentupferprobenentnommen.inanderen BetriebenwurdevoneinervirologischenUntersuchungabgesehen,dadiezugekauften Tiere bereits geschlachtet worden waren.

9 Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode 9 Drucksache 7/ Wurden evtl. Kontaktbetriebe von der Beprobung ausgenommen? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 28. Wenn ja, aus welchem Grund? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 29. Mit welchem Ergebnis: Antikörper, Virus-RNA oder negativ? Influenza A RNA konnte in keinem Fall nachgewiesen werden. Nein. 30.Konntenvonevtl.bereitsgeschlachtetenvermarktetenTierenRückstellproben gesichert und untersucht werden? 3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Auf die Antworten zu den Fragen 25 und 30 wird verwiesen. Ja. 32.WurdedieHerkunftderEnten-undGänsekükenderEntenfarmKobande ermittelt? Ja. 33. Wurden diese Herkunftsbetriebe in die Epidemiologie einbezogen? 34.KonntengeschäftlicheBeziehungendesBetriebsinKobandenachFrankreichfestgestelltwerden,undwennja,ergibtsichdarauseinZusammenhangmitderrelativhohenPrävalenzvonH5-AI-Vireninfranzösischen Hausenten-undHausgänsebeständen,dievom Annualreportonsurveillance for avian influenza in Poultry in the EU belegt werden? DerBetriebkauftEntenkükenausFrankreichzu.EinZusammenhangzurrelativhohenPrävalenzvonInfluenza-A-VirendesSubtypsH5infranzösischen Hausenten- und Hausgänsebeständen ist spekulativ. Folgen der Keulung für die Entenfarm Kobande 35.Istsichergestellt,dassderBetreiberdurchdieTierseuchenkasseentschädigt wird? Ja,sofernVoraussetzungennach 69desTierseuchengesetzes,wonachder AnspruchaufEntschädigungentfällt,nichtvorliegen.DieabschließendeEntscheidung trifft der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse von Mecklenburg.

10 Drucksache 7/ Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode 36.WelcheMaßnahmenundUnterstützungwerdendemBetreiberfürdie Zeit des Leerstandes seines Betriebs angeboten und/oder gewährt? FürdieEntschädigungnachdemTierseuchengesetzwirddergemeineWertder Tierezugrundegelegt.Folgeschäden,wieZeitendesLeerstandes,werdennach demtierseuchengesetznichtberücksichtigt.gegenderartigeschädenkönnen TierhalterihrenBestandüberTierversicherungenschützen,sofernsolchevon Versicherungsgesellschaften angeboten werden.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 9, 203 Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 2) , Fax (02 2) , ISSN

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