Öffentliche Sitzung. des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a.inn

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1 Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a.inn Sitzungstag: 16. Januar 2003 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Vitus Ganslmaier Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber ab Uhr Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Max Zangerl ab Uhr Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Marinus Schaber bis Uhr - beruflich Max Zangerl bis Uhr Außerdem anwesend bei Ortstermin: Köck Sebastian, Behindertenbeauftragter Linnerer Richard, HS-Ing., ab Uhr Agnes Ständer Außerdem anwesend bei Besprechungstermin zum Neubau Turnhalle: Arch. Kellerer, München Rektor Rudolf Kolbig Reinhard Bindl, Fachlehrer Sport Mitglieder des Gemeinderats: Renate Faryna Agnes Ständer Hans Senega Ablichtung an die Gemeinderäte am:

2 TAGESORDNUNGSPUNKTE: der des öffentlichen Sitzung Bauausschusses Rott a.inn Uhr: Treffpunkt am Gemeindehaus mit Fa. SANI Plan, Herrn Linnerer, wegen Einbau einer behindertengerechten Toilette im öffentlichen Damen-WC; Uhr: Sitzungssaal im Gemeindehaus 1. Genehmigung Protokoll vom ; 2. Seyfried Rowitha und Klaus-Dieter, Haager Str. 17, Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Aemilian-Öttlinger-Str. 21, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 3. Wegscheider Jürgen und Ingrid, Lengdorf 32 a, Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Benedikt-Stumpf-Str. 3, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 4. Rumberger Rosina, Untere Dorfstr. 4, Prutting; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Aemilian-Öttlinger-Str.26, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 5. Ganslmaier Johann und Monika, Feldkirchen 5, Rott a. Inn; Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Rückgebäudes zu Wohnzwecken 6. Gilg Johann, Latschenweg 8, Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau eines Kamines an das bestehende Zweifamilienhaus 7. Knobl Franz, Dorfstr. 2, Soyen; Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1106/3, Gem. Feldkirchen 8. Arbinger Regina, Meiling 33, Rott a. Inn; Antrag auf Genehmigung einer Außenwerbeanlage 9. Bekanntgaben und Anfragen;

3 TAGESORDNUNGSPUNKTE: Uhr : Architektenwettbewerb zum Neubau der Turnhalle und Sanierung der Volksschule Rott a. Inn; Besprechungstermin mit den Arch. Kellerer zum Auslobungstext und Beantwortung der eingereichten Fragen

4 3 Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurde vom 1. Bürgermeister der Bestandsplan des Damen WC mit Ausbaumöglichkeit des Ing. Büros SANI Plan, Ing. Linnerer, vom zur Kenntnis gegeben. Weiters gab er eine Skizze des 2. Bürgermeisters, Sebastian Mühlhuber, vom , bekannt. Im Rahmen des Ortstermins wurden die verschiedenen Möglichkeiten zum Umbau in eine Behindertentoilette erörtert. Der Ausschuss war sich einig, dass ein Umbau erfolgt, wenn die Bestimmungen für barrierefreies Bauen nach DIN eingehalten werden. Nach eingehender Beratung kam der Bauausschuss überein, die Behindertentoilette auf der Grundlage des Vorschlags von 2. Bürgermeister Mühlhuber umzubauen, jedoch mit folgenden Änderungen: - der bestehende Heizkörper wird unter das Fenster verlegt, - im Vorraum wird ein Eckwaschbecken installiert, das 2. Waschbecken wird in die Behindertentoilette eingebaut. Auf den Wickeltisch wird verzichtet. Die Skizze vom ist als Anlage 1 Bestandteil des Protokolls. Das Ing-Büro SANI Plan wurde beauftragt einen neuen Bauentwurf mit Kostenschätzung zu erstellen, der dann in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Frau Knochner, als Behindertenbeauftragte des Landkreises Rosenheim, ist an der Planung zu beteiligen. Anschließend wies Projektant Linnerer darauf hin, dass beim Betreuten Wohnen in letzter Zeit mehrere Wasserschäden aufgetreten sind. Die Heizung-Sanitärfirma Eibelsgruber wurde zuletzt bei dem Ortstermin am in Verzug gesetzt die Mängel zu beheben, bzw. die gesamte Heizanlage zu kontrollieren. Als Termin hierfür wurde der festgesetzt. Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1. Bürgermeister um Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung mit deren Erweiterung wurden keine Einwände erhoben.

5 4 1 7 Genehmigung Protokoll vom ; Das Protokoll der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom wurde ohne Einwände genehmigt. 2 7 Seyfried Roswitha und Klaus-Dieter, Haager Str. 17, Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Aemilian-Öttlinger-Str. 21, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag der Eheleute Roswitha und Klaus-Dieter Seyfried, Haager Str. 17, Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 21, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/37, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt: - Fenster müssen im Hochformat errichtet werden. An der NO- Ansicht sind im Obergeschoss die beiden Fenster waagrecht abzuschließen. - Das Garagengebäude wird in Dachneigung und Dachvorsprung (1,30 m incl. Dachrinne) der bestehenden Nachbargarage der Fam. Simoneit angepasst. - Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. - Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott- Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. - Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

6 5 3 7 Wegscheider Jürgen und Ingrid, Lengdorf 32 a, Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Benedikt-Stumpf-Str. 3, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Jürgen und Ingrid Wegscheider, Lengdorf 32 a, Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhause mit Garage an der Benedikt-Stumpf-Str. 3, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/75, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt: - Die Baulinie beim Garagengebäude ist zwingend einzuhalten. Lt. Bebauungsplan muss ein Abstand von 6,25 m an der Westgrenze eingehalten werden. - Die gesamte Holzverschalung an der Ost- und Westseite soll entfallen. Die Flächen sind zu verputzen. - Die Garagentore, sowie die Türe an der Nordfassade sind mit stehenden Elementen zu versehen. - Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. - Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott- Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. - Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. 4 7 Rumberger Rosina, Untere Dorfstr. 4, Prutting; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der, Aemilian-Öttlinger-Str. 26, Rott a. Inn im Genehmigungsfreistellungsverfahren Dem Bauantrag von Frau Rosina Rumberger, Untere Dorfstr. 4, Prutting, zum Neubau eines Einfamilienhause mit Garage

7 6 an der Aemilian-Öttlinger-Str. 26, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/12, Gem. Rott a. Inn, wurde zurückgestellt. Der Entwässerungsplan liegt zur Zeit beim Ing.Büro Schwarz zur Prüfung. Nach Vorlage des Ergebnisses wird der Antrag in der nächsten Bauausschusssitzung abschließend behandelt. 5 7 Ganslmaier Johann und Monika, Feldkirchen 5, Rott a. Inn; Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Rückgebäudes zu Wohnzwecken Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Johann und Monika Ganslmaier, Feldkirchen 5, Rott a. Inn, zum Umbau und Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Rückgebäudes zu Wohnzwecken, auf dem Grundstück Fl.Nr. 4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Grundstück liegt im Ortsteil Feldkirchen (Außenbereich 35 BauGB). Die Privilegierung des Bauvorhabens ist vom Amt für Landwirtschaft zu bestätigen. Das landwirtschaftliche Anwesen ist bereits an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn angeschlossen. Für die zusätzlich geschaffenen Wohnflächen sind Beiträge für Wasser nachzuentrichten. Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Feldkirchen ist zeitlich nicht absehbar. 6 7 Gilg Johann, Latschenweg 8, Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau eines Kamins an das bestehende Zweifamilienhaus Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Johann Gilg, Latschenweg 8, Rott a. Inn, zum Anbau eines Kamins an das bestehende Zweifamilienhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 384/23, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt.

8 7 7 7 Knobl Franz, Dorfstr. 2, Soyen; Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1106/3, Gem. Feldkirchen Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom bekannt. Das LRA Rosenheim geht nach der gemeinsamen Ortseinsicht davon aus, dass es sich bei dem Baugrundstück eindeutig um einen Fall des 34 BauGB handelt. Auf die Ausweisung im Flächennutzungsplan kommt es daher bei der Beurteilung der Vorhaben nicht an, sondern auf die Einfügung in die nähere Umgebung. Nach Bekanntgabe des Schreibens der Sparkasse Wasserburg v und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Franz Knobl, Dorfstr. 2, Soyen, zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1106/3, Gem. Feldkirchen, wird dem Vorschlag 1 und 2 grundsätzlich zugestimmt. Vorschlag 1: Das bestehende Gebäude bleibt erhalten, das Grundstück wird geteilt und zusätzlich mit einem Einfamilienhaus mit ca. 120 qm Wohnfläche bebaut. Vorschlag 2: Das bestehende Gebäude wird abgerissen. Das Grundstück wird mittig geteilt. Es werden zwei Einfamilienhäuser mit je 120 qm Wohnfläche errichtet. Vorschlag 3 (Neubau eines Doppelhauses) wird nicht zugestimmt, da sich diese Lösung am schlechtesten in die Hangsituation einfügen würde. - Firstrichtung Ost/West; - Wichtig erscheint jeweils die Höhenlage und die Stellung im Grundstück und ein vernünftiges Längen-Breitenverhältnis des Gebäudes. Die schlankere Seite des Gebäudes muss zum Inntal zeigen. - Die Erschließung beider Grundstücke muss gesichert sein. - Für den Hinteranlieger ist ein Fahrtrecht einzutragen. - Für den bestehenden Schmutzwasserkanal ist eine Dienst-

9 8 barkeit noch vorzulegen, ebenso für die Wasserleitung. 8 7 Arbinger Regina, Meiling 33, Rott a. Inn; Antrag auf Genehmigung einer Außenwerbeanlage Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Genehmigung einer Außenwerbeanlage von Frau Regina Arbinger, Meiling 33, Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Außenwerbeanlage wird am Gebäude des bestehenden Bauhofes der Gemeinde Rott a. Inn, Meiling 33, angebracht. Der Ortsteil Meiling wird von der Werbeanlagensatzung nicht erfasst. Anstelle der geplanten Innenbeleuchtung muss eine indirekte Beleuchtung erfolgen. 9 7 Bekanntgaben und Anfragen Herr Georg Dünstl schlug vor, den Bebauungsplan Rott Nord dahingehend zu ändern, dass künftig bei allen Gebäuden ein Vordach zwingend errichtet werden muss. Marinus Schaber fügte hinzu, dass künftig auch die Farbgebung im Bebauungsplan geregelt werden sollte. Der 1. Bürgermeister sicherte zu, dass bis zu nächsten Sitzung alle Änderungspunkte, die bisher beschlossen wurden gesammelt und dann diskutiert werden. Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, stellte fest, dass der Bebauungsplan Rott-Nord jederzeit geändert werden kann. Die Frage von Entschädigungen durch die Gemeinde stellt sich nur dann, wenn bestehendes Baurecht eingeschränkt würde. Bei rein gestalterischen Änderungen ist die Frage der Entschädigungspflicht nur zweitrangig. Der 1. Bürgermeister gab den Vorbescheid des Landratsamtes Rosenheim vom der Eheleute Posch, Katzbach 1a, bekannt. Dem Antrag hat das Landratsamt Rosenheim jedoch nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Wohnfläche der beiden Wohnungen insgesamt 200 qm nicht überschreiten darf. Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass er mit dem LRA Rosenheim, Immissionsschutzabteilung Herrn Huber, ein Gespräch

10 9 wegen der Flutlichtanlage an der Haager Straße geführt hat. Das LRA Rosenheim stimmt der Aufstellung der Flutlichtanlage grundsätzlich zu, wenn verschiedene Auflagen bei der Errichtung und beim Betrieb beachtet werden. Diese Bestimmungen werden dem ASV Rott a. Inn in Ablichtung weitergeleitet. Diese Vorschriften sind als Anlage 2 Bestandteil des Protokolls. Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass in der nächsten Bauausschusssitzung auch über die Gestaltung und das Material von Ruhebänken und Tischen im Kaisergarten/Kaiserhof diskutiert werden müsse. Er beabsichtige von Rotter Handwerkern einen Prototyp einer Ruhebank erstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang regte GR Schaber die Aufstellung eines Radlständers an der Bushaltestelle am Marktplatz, Richtung Rosenheim, an. Max Zangerl stellte fest, dass er den Parktplatz am Kirchweg wieder geöffnet hat. Er werde während seiner Abwesenheit für einige Monate den Parkplatz offen halten. Der 1. Bürgermeister bat Herrn Zangerl um eine Lösung auf Dauer Uhr : Architektenwettbewerb zum Neubau der Turnhalle und Sanierung der Volksschule Rott a. Inn; Besprechungstermin mit den Arch. Kellerer zum Auslobungstext und Beantwortung der eingereichten Fragen Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der 1. Bürgermeister alle Anwesenden. Dieser Termin wurde heute noch anberaumt, um allen Mitgliedern des Bauausschusses, sowie den Mitgliedern des Gemeinderats die Möglichkeit zu geben, den Auslobungstext für den Architektenwettbewerb zu erörtern. Als weiterer Punkt sollen heute die von den Architekten eingereichten Fragen zum Auslobungstext besprochen werden. Morgen, Freitag, den , werden die Architekturbüros ab Uhr die Schulanlage besichtigen. Um Uhr treffen sich die Mitglieder des Preisgerichts und die Sachverständigen zu einem Vorgespräch. Das Kolloquium findet anschließend um Uhr im Klostersaal statt. Arch. Kellerer stellte eingangs fest, dass eine zusätzlich Frage über die Teilnahme des Architekturbüros Straßer zu klären ist. Auf Hinweis eines weiteren beteiligten Architekten handelt es sich bei der Planungsgruppe Straßer um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR). Nach den Wettbewerbsrichtlinien dürfen jedoch nur Architekten daran teilnehmen, die in der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind bzw. wenn es sich um eine juristische Person handelt. Herr Kellerer stellte fest, dass Herr Straßer selbst kein Architekt ist und es sich bei der GdbR um keine juristische Person handelt. Die Architektenkam-

11 10 mer hat hierzu festgestellt, dass diese Frage vom Auslober, sprich der Gemeinde Rott a. Inn zu klären ist. Sie selbst halten sich von der Sache raus. Nach kurzer Beratung wurde folgendes Vorgehen festgelegt: Herr Arch. Kellerer wird die Planungsgruppe Straßer anschreiben und um Aufklärung der aktuellen Gesellschaftsform bitten. Außerdem ist die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern einzuholen. Beim morgigen Kolloquium sind alle Architekturbüros, die eine Gesellschaft bilden, aufzufordern ein Bescheinigung über die aktuelle Gesellschaftsform vorzulegen. Auf Frage stellte Arch. Kellerer fest, dass es bei einem Ausscheiden eines Architekturbüros keinen Nachrücker im Wettbewerb mehr geben kann. GR Dünstl stellte an Arch. Kellerer die Frage, warum das Preisgericht fast ausschließlich mit Münchener Architekten besetzt ist. Herr Kellerer stellte hierzu fest, dass die bekannten Architekten aus dem Bereich Rosenheim lieber am Wettbewerb teilnehmen wollten, als im Preisgericht mitzuwirken. Als einziger Rosenheimer Architekt ist Herr Juraschek vom LRA Rosenheim im Preisgericht dabei. GR Dünstl forderte anschließend, dass im Ausschreibungstext der Geist des Ortes zu wenig Berücksichtigung gefunden hat. Die Belange hinsichtlich der Rotter Baugestaltung und auch die Belange der Dorferneuerung sind nicht ausreichend wiedergegeben. Es müsse eine dorfgerechte Architektur auch bei einer Zweifachturnhalle möglich sein. Ein Flachdach ist auf alle Fälle zu verhindern. Anschließend wurde über Flachdächer und flachgeneigte Dächer usw. diskutiert. Die Anwesenden waren sich einig, dass ein Flachdach von der Gestaltung als auch von der Abdichtung her auf keine Fall in Frage kommt. GR Ametsbichler forderte, dass sich die Architekturbüros mit dem Ort und der Geschichte von Rott intensiv auseinandersetzen müssen, dann finden sie den Geist von Rott von selber. Architekt Kellerer erläuterte anschließend die möglichen Dachformen. Die neue Halle wird ca. dreieinhalb mal so groß sein wie die bestehende Halle. Von daher ist ein normales Satteldach wohl ausgeschlossen. Der Gemeinderat Rott entscheidet unabhängig davon wer den Wettbewerb gewonnen hat, wer den Auftrag bekommt. Außerdem habe die Gemeinde auch die Möglichkeit mit dem Wettbewerbssieger über Abweichungen zu reden. Der Bürgermeister sicherte zu, morgen bei der Preisgerichtssitzung wie auch beim Kolloquium auf die besondere Situation in Rott a. Inn (Dorferneuerung, Geschichte, Wettbewerb Unser Dorf soll schöner werden usw.) hinzuweisen.

12 11 Anschließend wurden vom Arch. Kellerer die von den Architekturbüros eingereichten Fragen zum Wettbewerb bekanntgegeben und jeweils eine Antwort dazu erarbeitet. Abschließend stellte der 1. Bürgermeister fest, dass es wichtig gewesen sei dieses heutige Gespräch zu führen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der Niederschrift: Maier Sitzungsleiter Ganslmaier Schriftführer

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