Verhandlungsschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates. der Friedensgemeinde Moosdorf, am

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1 Lfd. Nr. 03/2014 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Friedensgemeinde Moosdorf, am im Sitzungssaal der Gemeinde Moosdorf Anwesende: 1. Vorsitzender Manfred EMERSBERGER SPÖ 2. Vizebürgermeister Christian LANZ SPÖ 3. EMG Dagmar SCHMITZBERGER SPÖ 4. Gemeindevorstand Ing. Franz VOGL ÖVP 5. Gemeindevorstand Friedrich KALTENEGGER ÖVP 6. EMG Günther HIRSCHMANN SPÖ 7. Gemeinderat Gerhard SCHMITZBERGER SPÖ 8. Gemeinderat Manuel MARKLER SPÖ 9. Gemeinderat Thomas BUCHMAYR SPÖ 10. Gemeinderat Andreas FEICHTENSCHLAGER SPÖ 11. EMG Franz WEBER SPÖ 12. Gemeinderat Michael HAGEN SPÖ 13. Gemeinderat Johann KOHLBACHER ÖVP 14. Gemeinderat Josef KATZDOBLER ÖVP 15. Gemeinderat Josef PLASSER ÖVP 16. Gemeinderat Josef STOCKINGER ÖVP 17. EMG Elfriede MANGELBERGER ÖVP 18. Gemeinderat Manfred HOFER FPÖ 19. Gemeinderat Wolfgang REINDL FPÖ Abwesend und entschuldigt: 1. Gemeindevorstand Christian SPANIK SPÖ 2. Gemeinderätin Elisabeth HIRSCHMANN SPÖ 3. Gemeinderat Gerhard WEBER SPÖ 4. Gemeinderat Thomas STROBL ÖVP Schriftführer: Thomas Österbauer, AL Der Vorsitzende eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt fest, dass diese G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 1 von 22

2 a) laut Sitzungsplan 2015, ordnungsgemäß gemäß 45 (3) Oö. GemO 1990 vom Bürgermeister einberufen wurde, b) die Verständigung hiezu gemäß der vorliegenden Zustellnachweise an alle Mitglieder zeitgerecht, schriftlich am , unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom während der Sitzung zur Einsicht aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können, und e) laut oö. GemO 46 Abs. 4 der TOP 9 als TOP 6 behandelt wird und der nunmehr TOP 8 b BV Matzigergründe; Vergabe Aufschließung im Anschlussverfahren BBG Elling vertagt wird. Folgende Mitglieder des Gemeinderates werden zu Protokollfertigern bestellt: SPÖ ÖVP FPÖ GR Gerhard SCHMITZBERGER GV Ing. Franz VOGL GR Wolfgang REINDL Beratungsverlauf zur Tagesordnung und Beschlüsse 1. RA 2014 mit Vermögens- und Schuldenrechnung; Beratung und Beschluss 2. Umwidmung von Überschüssen von AOH an AOH; Beratung und Beschluss 3. Prüfungsberichte; Kenntnisnahme von Prüfungsberichten a) Prüfungsausschuss vom ; Kassaprüfung b) Prüfungsausschuss vom ; Prüfung Rechnungsabschluss 2014 c) BH Braunau; Voranschlagsprüfung a) 15 LiegTeilG; Pfarre Moosdorf und Gemeinde Moosdorf; Beratung und Beschluss b) 15 LiegTeilG; Kimmelsdorf Feichtenschlager, Riefler, etc.; Beratung und Beschluss 5. Subvention für Musikinstrumente, TMK Moosdorf; Beratung und Beschluss 6. ASKÖ Stockschützen; Errichtung einer Überdachung für die Asphaltbahnen; Beratung und Beschluss 7. Verordnungen, Vereinbarungen und Verträge; Beratung und Beschluss a) Neubau Kindergarten; Vergabe Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht; DI Thomas Blazek, Linz b) 1. Nachtrag zur Vereinbarung vom zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Marktgemeinde Eggelsberg; ABA Moosdorf ABA Eggelsberg c) Vereinbarung zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Gemeinde Feldkirchen; Einleitung Abwässer Feldkirchen über ABA Moosdorf in die ABA Eggelsberg d) BV Matzingergründe; Bauleitungsvertrag G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 2 von 22

3 e) Wegeerhaltungsverband Alpenvorland; Änderungen der Satzungen f) Freifläche Bauhof im BBG Elling; Pachtvertrag Gemeinde Moosdorf/Berschl g) Freifläche Bauhof im BBG Elling; Vereinbarung mit Herrn Josef Gruber h) Lagerplatz Weichsee GP 2031/1; Pachtvertrag Gemeinde Moosdorf/Hartl i) Kläranlage Franking Photovoltaikanlage; Kostenbeteiligung j) Diverse Vereinbarungen 8. Vergaben; Beratung und Beschluss a) Ortsbeleuchtung Elling und Kimmelsdorf Siedlung b) Darlehen für Nachklärbecken 3, ABA Eggelsberg BA03 9. ARGE Kultur; Ansuchen um öffentliche WC-Anlage am Dorfplatz Hackenbuch; Grundsatzbeschluss 10. Vergabe Fischereirecht im Ursprungbach/Mühlbach; Beratung und Beschluss 11 Resolution TTIP/CETA/TISA-freie Gemeinde; Beratung und Beschluss 12. Neubau Kindergarten; Kofinanzierung 15a B-VG Vereinbarung 13. VFI KG Moosdorf RA 2014; Kenntnisnahme 14. Verwaltung des öffentlichen Gutes; Beratung und Beschluss a) Standlberg, Grundstücke GP 1095/3 (Haslauer) und GP 1095/4 und GP 2017 (Schmidlechner) KG Moosdorf; Zu- bzw. Abschreibungen in bzw. vom öffentlichen Gut 15. Ehrungen; Beratung und Beschluss 16. Allfälliges 1. Rechnungsabschluss 2014 mit Vermögens- u. Schuldenrechnung Beratung und Beschluss Bürgermeister Emersberger erklärt, dass der RA 2014 ordnungsgemäß erstellt und nach den Bestimmungen der Oö. GemO 1990 von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses am geprüft wurde. Der Rechnungsabschluss 2014 ist in der Zeit vom bis zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt Moosdorf aufgelegen. Bürgermeister Emersberger erläutert kurz den vorliegenden RA 2014 mit der Vermögensund Schuldenrechnung, im Besonderen den Rücklagen- und den Schuldenstand. ORDENTLICHER HAUSHALT RA 2012 RA 2013 RA 2014 VA 2015 Einnahmen (Soll) , , , ,-- Ausgaben (Soll) , , , ,-- Soll-Überschuss 512,-- 937, ,40 0,-- G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 3 von 22

4 AUSSERORDENT- LICHER HAUSHALT RA 2012 RA 2013 RA 2014 VA 2015 Einnahmen (Soll) , , , ,-- Ausgaben (Soll) , , , Soll- Überschuss/Abgang 0,-- 0,-- 0,-- 0,-- RÜCKLAGEN RA 2012 RA 2013 RA 2014 Stand zum , , ,98 Stand zum , , ,82 VERMÖGEN RA 2012 RA 2013 RA 2014 Stand zum , , ,53 Stand zum , , ,80 SCHULDEN RA 2012 RA 2013 RA 2014 Stand zum , , ,43 Stand zum , , ,97 Niederverzinsliche Darlehen Wasserwirtschaft 2012 (in ) 2013 (in ) 2014 (in ) G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 4 von 22

5 und Kanalbau Hypo Kärnten Hypo Kärnten Wasserversorgung Komm. Kredit. ABA Raiba Moosdorf ABA Raiba Moosdorf ABA Raiba Moosdorf ABA5 (Betriebsbaugebiet) ABA Moosdorf Darlehen Grundkauf Betriebsbaugebiet Rücklagen: Aufschließungsbeiträge Kanal, Wasser und Straßenbau u. Ord. Haushalt Beschluss: Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beantragt der Bürgermeister die Abstimmung durch Erheben der Hände. Der Rechnungsabschluss 2014 mit der Vermögens- und Schuldenrechnung wird einstimmig beschlossen. 2. Umwidmung von Überschüssen von AOH an AOH G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 5 von 22

6 Um den außerordentlichen Haushalt ausgeglichen gestalten zu können, ist eine Umwidmung von Überschüssen in Höhe von ,74 vom AOH an den AOH notwendig ,74 von 5/363000/ Ortsgestaltung Hackenbuch an 6/849500/ Gewerbepark Süd (BBG Elling) Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Umwidmung von Überschüssen vom außerordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt in Höhe von ,74 durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. 3. Prüfungsberichte; Kenntnisnahme von Prüfungsberichten a) Prüfungsausschuss vom ; Kassaprüfung Bürgermeister Emersberger übergibt das Wort an den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn Josef Katzdobler. Dieser berichtet, dass die Kassa und die Kassaführung der Gemeinde Moosdorf in der Sitzung des Prüfungsausschusses am Dienstag, geprüft wurden und es keine Einwände und Beanstandungen gab. Kenntnisnahme: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Kassaprüfung des Prüfungsausschusses vom durch Erheben der Hände einstimmig zur Kenntnis genommen. b) Prüfungsausschuss vom ; Prüfung Rechnungsabschluss 2014 Der Obmann des Prüfungsausschusses, Herr Josef Katzdobler berichtet, dass der Rechnungsabschluss 2014 der Gemeinde Moosdorf in der Sitzung des Prüfungsausschusses am Dienstag, geprüft wurde und es keine Einwände und Beanstandungen gab. Außerdem wird die vorbildliche Arbeit von Buchhalterin Frau Ilse Stadler gelobt. Kenntnisnahme: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2014 des Prüfungsausschusses vom durch Erheben der Hände einstimmig zur Kenntnis genommen. c) BH Braunau am Inn, Voranschlagsprüfung gemäß 99 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgf. (Oö. Gemo 1990) Amtsleiter Thomas Österbauer verliest ein Schreiben vom der BH Braunau am Inn betreffend Voranschlagsprüfung 2015, das gemäß 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung zur Kenntnis zu bringen ist. Der Prüfbericht der BH Braunau ist dem Protokoll als Beilage I beigeschlossen. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 6 von 22

7 Kenntnisnahme: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Voranschlagsprüfung 2015 gemäß 99 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990 idgf. (Oö. Gemo 1990) der BH Braunau am Inn durch Erheben der Hände einstimmig zur Kenntnis genommen LiegTeilG; Beratung und Beschluss a) 15 LiegTeilG; Pfarre Moosdorf und Gemeinde Moosdorf Bürgermeister Emersberger erklärt, dass die Vermessungsurkunde des Geometers Schartner.Zopp aus Oberndorf, GZ vom für die Neuvermessung und Teilung des Kirchenvorplatzes sowie die Zu- bzw. Abschreibung vom bzw. zum öffentlichen Gut nun vorliegt. Die betroffenen Grundeigentümer (Kirche und Gemeinde Moosdorf) sind mit der Neuvermessung und Teilung einverstanden, die Unterschriften liegen vor. Für die grundbücherliche Durchführung ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig, damit die Zubzw. Abschreibung vom bzw. zum öffentlichen Gut durchgeführt werden kann. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vermessungsurkunde GZ des Geometers Schartner.Zopp aus Oberndorf vom durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. b) 15 LiegTeilG; Kimmelsdorf Feichtenschlager, Riefler, etc Bürgermeister Emersberger erklärt ebenfalls, dass die Vermessungsurkunde des Geometers Schartner.Zopp aus Oberndorf, GZ vom für die Neuvermessung und Teilung der Straße in Kimmelsdorf sowie die Zu- bzw. Abschreibung vom bzw. zum öffentlichen Gut nun vorliegt. Der Plan und der Naturstand der Straße stimmen nun überein. Die betroffenen Grundeigentümer (Gerhard und Franziska Feichtenschlager, Karl und Gerlinde Zechner, Elisabeth Riefler und die Gemeinde Moosdorf) sind mit der Neuvermessung und Teilung einverstanden, die Unterschriften liegen vor. Für die grundbücherliche Durchführung ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig, damit die Zu- bzw. Abschreibung vom bzw. zum öffentlichen Gut durchgeführt werden kann. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vermessungsurkunde GZ des Geometers Schartner.Zopp aus Oberndorf vom durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. 5. Subvention für Musikinstrumente, TMK Moosdorf; Beratung und Beschluss Vom Obmann der TMK Moosdorf wurden dem Gemeinderat Moosdorf folgende Angebote betreffend Ankauf Musikinstrumente vorgelegt: F/B Waldhorn Yamaha YHR 567 Messing 3.250,00 F/B Waldhorn Yamaha YHR 567 GB, Goldmessing 3.850,00 G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 7 von 22

8 Die angebotenen Waldhörner verstehen sich inklusive 20% Ust und wurden vom Musikhaus Latocha, Rohrerweg 41 aus 5163 Mattsee (Tel / 5295) angeboten. Der Bürgermeister bittet die GemeinderäteInnen um Wortmeldungen u. diese entscheiden sich nach einer kurzen Diskussion für dem Ankauf des Goldmessing-Waldhornes. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Ankauf eines F/B Waldhornes Yamaha YHR 567 GB zum Preis von 3.850,00 durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. 6. ASKÖ Stockschützen; Errichtung einer Überdachung für die Asphaltbahnen; Beratung und Beschluss Bürgermeister Emersberger begrüßt die Anwesenden Mitglieder der ASKÖ Stockschützen und bittet Herrn Georg Peterlechner das geplante Vorhaben und die Aktivitäten dem Gemeinderat näher zu bringen. Herr Peterlechner berichtet, dass die ASKÖ Stockschützen derzeit ca. 25 aktive Mitglieder haben und dreimal pro Woche auf den zwei Asphaltbahnen (25 Jahre alt und sanierungsbedürftig) geschossen wird. Außerdem wird 10 bis 15 Mal pro Jahr an Turnieren teilgenommen. Wenn ein Heimturnier in Moosdorf stattfindet und das Wetter ist schlecht, muss auf die umliegenden überdachten Hallen ausgewichen werden. Die Wetterabhängigkeit ist der Hauptgrund dafür, dass die ASKÖ Stockschützen die Gemeinde um finanzielle Unterstützung bitten. Die neue Halle würde dann anderen Vereinen, nach Abklärung mit den Stockschützen, auch zur Benützung zur Verfügung stehen. Herr Peterlechner sagt weiter, dass 2 Angebot eingeholt wurden (Firma Zenz ,00 und Firma Oitner ,00) und ein drittes, von der Firma Zehentner, noch ausständig ist. Die 3 Angebote müssen jedoch noch optimiert werden. Es wird auch an eine Auslegung der Bahnen mit Pflaster gedacht, da dies schallhemmend ist. Bürgermeister Emersberger sagt, dass bei der Vorsprache mit LHStv. Entholzer dieses Thema bereits besprochen wurde und folgende Lösung angedacht wird: Grundsätzliche Zusage von LHStv. Entholzer für BZ-Mittel Eigenleistungen der ASKÖ Stockschützen müssen 25 % der Gesamtkosten betragen 25 % BZ-Mittel 25 % LZ-Mittel vom Sportreferenten LZ (25 %) ist gleich BZ (25 %) Bei Gesamtkosten von ca ,00 bis ,00 (inkl. Nebenkosten) und einer Viertel-Finanzierung wird der Gemeindeanteil von Moosdorf ca ,00 bis ,00 betragen. Außerdem ist eine Zwischenfinanzierung der LZ-Mittel vorzusehen, da diese sicher nicht im Jahr 2015 ausbezahlt werden. Bürgermeister Emersberger bittet die GemeinderäteInnen um Stellungnahme. GV Kaltenegger sagt, dass es wichtig ist, sollte so ein Bauvorhaben realisiert werden, dass auch andere Vereine die Möglichkeit haben für etwaige Veranstaltungen und Feste die G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 8 von 22

9 Halle nützen zu können. Diese Forderung wird von den anwesenden Vereinsvertretern Herrn Peterlechner und Herrn Samhaber eindeutig mit ja beantwortet. Grundsatzbeschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Übernahme des Gemeindeanteils (25 % der Gesamtkosten) von ,00 bis ,00 und die Übernahme der Zwischenfinanzierung (ebenfalls 25 % der Gesamtkosten ca ,00 bis ,00) für die Errichtung einer Überdachung bzw. Halle der Stockschützen durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. 7. Verordnungen, Vereinbarungen und Verträge; Beratung und Beschluss a) Neubau Kindergarten; Vergabe Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht; DI Thomas Blazek, Linz Bürgermeister Emersberger berichtet darüber, dass DI Thomas Blazek in der Gemeinderatssitzung vom bereits mit der Einreichplanung beauftragt wurde und die Zusammenarbeit mit dem Architekten des geplanten neuen Kindergartens Moosdorf sehr gut verläuft. Der Neubau des Kindergartens Moosdorf wurde mit Bescheid GZ BGD / Win vom genehmigt. Außerdem schlägt er vor, dass die Gemeinde Moosdorf selbst als Bauherr auftritt, um die Kosten für einen eventuellen Generalübernehmer einzusparen, da im Bauausschuss der Gemeinde kompetente Fachkräfte vertreten sind, die die entsprechenden Aufgaben übernehmen können. Die Bemessungsgrundlage von , für das Architektenhonorar ist eine vorläufige Summe, die endgültige Bemessungssumme wird mit der Abrechnung ermittelt. Das Architektenhonorar gliedert sich wie folgt: Büroleistungen Architekt 6,4295 % -Sondernachlass 0,4295 Honorar 6 % Honorar Ausführungsplanung und Bauoberleitung (60 %) 3,6 % Örtliche Bauaufsicht 3,457 % -Sondernachlass 0,457 % Honorar 3 % Architektenhonorar inklusive Nachlass 6,6 % Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vergabe der Planung, der Bauoberleitung und die örtliche Bauaufsicht an DI Thomas Blazek aus Linz, wie oben dargestellt und im beiliegenden Vertrag (Beilage II) ersichtlich, durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 9 von 22

10 b) 1. Nachtrag zur Vereinbarung vom zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Marktgemeinde Eggelsberg; ABA Moosdorf ABA Eggelsberg Bürgermeister Emersberger sagt, dass er bereits in der letzten GR-Sitzung auf das Thema 1. Nachtrag zur Vereinbarung vom zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Marktgemeinde Eggelsberg; ABA Moosdorf ABA Eggelsberg kurz eingegangen ist und er mit dem Eggelsberger Bürgermeister Kager die Sachlage schon des Öfteren besprochen und diskutiert hat. Bei diesem Nachtrag geht es hauptsächlich um das Nachklärbecken 3, welches für die Gemeinden Moosdorf (56,63 % nach Einwohnergleichwerten) und Geretsberg (43,37 % nach Einwohnergleichwerten) errichtet wurde. Laut Auskunft der Marktgemeinde Eggelsberg ist dieses Nachklärbecken 3 nicht förderungswürdig und wurde daher nicht gefördert. Bürgermeister Emersberger sagt, dass er mit dem bereits pensionierten Planer des Projektes, Herrn DI Kurz, über dieses Projekt bzw. die Nichtförderung gesprochen hat und ihm mitgeteilt wurde, dass das Nachklärbecken sowohl förderfähig ist. Bürgermeister Emesberger sagt außerdem, dass bei der Vorsprache mit LHStv. Entholzer dieses Thema ebenfalls angesprochen wurde, da es einen erheblichen Einschnitt in das Moosdorfer Budget bedeuten wird. Die vorgeschriebenen Kosten von der Marktgemeinde Eggelsberg in Höhe von ,99 sollen aus dem ordentlichen Haushalt (Kanal), Rücklagenentnahme und durch Aufnahme eines, nicht genehmigungsfähigen Darlehens, finanziert werden. Seitens der IKD wurde eine Prüfung durch Herrn Reikersdorfer (Land OÖ Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft) angeordnet. Der Nachfolger von Herrn DI Kurz, Herr Hans Karl (KUP) wird das Projekt ebenfalls nochmals durchrechnen und prüfen. Bürgermeister Emersberger sagt, dass bereits ,00 bezahlt wurden, als ein Zeichen des guten Willens und auch deshalb, weil sonst die Gemeinde Moosdorf in Zahlungsverzug gekommen wäre. Bei einer Ratenzahlung würde die Marktgemeinde Eggelsberg der Gemeinde Moosdorf 6 % Zinsen (laut BAO) verrechnen. Aus diesem Grund wurde auch um ein Darlehen angefragt, das später unter TOP 8c zu beschließen ist. Die Finanzierung ist folgendermaßen geplant: ,00 aus den Rücklagen, ,00 Darlehen und der Rest aus Einnahmen der Gemeinde Feldkirchen (Anschluss bzw. Einleitung in die ABA Eggelsberg). Die überarbeitete Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Eggelsberg und der Gemeinde Moosdorf durch das Büro Karl & Peherstorfer wird dem Protokoll beigelegt (Beilage III). Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Eggelsberg und der Gemeinde Moosdorf und die Bezahlung des noch offenen Betrages, nach erfolgter Prüfung und Korrektur durch Herrn Reikersdorfer (Land OÖ) durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. c) Vereinbarung zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Gemeinde Feldkirchen; Einleitung Abwässer Feldkirchen über ABA Moosdorf in die ABA Eggelsberg G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 10 von 22

11 Bürgermeister Emersberger sagt, dass der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen ein Schreiben betreffend Konsenserweiterung ABA Eggelsberg als Entwurf bzw. Info bereits zugestellt wurde, welches folgenden Inhalt aufweist: Entwurf Vorschreibung ABA Eggelsberg Konsenserweiterung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aufgrund der Konsenserweiterung bzw. Anpassung der Einwohnergleichwerte für die Einleitung von Abwässern in die Kläranlage der Marktgemeinde Eggelsberg (unter Berücksichtigung der anerkannten Förderung der Gemeinde Eggelsberg) wird Ihnen der errechnete Kostenbeitrag für die Errichtung der Anlagenteile ABA BA 03, BA0 4 und BA 05 in Rechnung gestellt: Moosdorf Feldkirchen Anlagenteil Betrag 85,11% 14,89% a) Bauabschnitt , , ,96 b 1 ) Bauabschnitt , , ,61 b 2 ) Bauabschnitt , ,91 277,86 c) Beteiligung Anlageteilen abzüglich Förderung ,00 Zwischensumme , , ,43 10 % MwSt , , ,54 Summe , , ,97 Die überarbeitete Vereinbarung zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen durch das Büro Karl & Peherstorfer wird dem Protokoll beigelegt (Beilage IV). Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Moosdorf und der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen, die Bezahlung des noch offenen Betrages, nach erfolgter Prüfung und Korrektur durch Herrn Reikersdorfer (Land OÖ) durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. d) BV Matzingergründe; Bauleitungsvertrag Bürgermeister Emersberger erklärt, dass von der Firma Karl & Peherstorfer ZT-GmbH aus Oberndorf ein Werkvertrag für die Bauausführungsphase Aufschließung Matzingergründe der dortigen Abwasserbeseitigungsanlage vorliegt. Planungsgrundlagen bilden dabei das Projekt der Karl & Peherstorfer ZT-OG ABA Moosdorf, Detailprojekt GG Moosdorf-Elling 2013 sowie Aufschließung GP G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 11 von 22

12 Das angebotene Honorar beläuft sich auf ,98 (netto). Dabei enthalten sind Planung, Oberleitung, Kollaudierung, örtliche Bauaufsicht, Baustellenkoordination, Baubesuche und Endvermessung. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vergabe der Planung, Oberleitung und örtlichen Bauaufsicht (laut Werkvertrag) zum Preis von ,98 (netto) an die Firma Karl & Peherstorfer, Oberndorf durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. e) Wegeerhaltungsverband Alpenvorland; Änderungen der Satzungen Amtsleiter Österbauer erklärt, dass die Verbandsversammlung in der Sitzung vom die Aufnahme der Marktgemeinde Mondsee in den Wegeerhaltungsverband Alpenvorland einstimmig beschlossen hat. Die Aufnahme der Marktgemeinde Mondsee erfordert eine Änderung der Satzungen des WEV, welche von allen Mitgliedsgemeinden zu beschließen und anschließend der Oö. Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen ist. AL Österbauer verliest die neue Satzung (Beilage V) des WEVs. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die neue Satzung (Beilage IV) des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. f) Freifläche Bauhof im BBG Elling; Pachtvertrag Gemeinde Moosdorf/Berschl Bürgermeister Emersberger erklärt, dass er sich mit dem Eigentümer der Grundparzelle GP 2023/1 KG Moosdorf, Herrn Josef Berschl über die Pacht ( 2.000,00 pro Jahr) geeinigt hat. Eine entsprechende Vereinbarung bzw. ein entsprechender Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Moosdorf und Herrn Josef Berschl wird derzeit von Dr. Priller ausgearbeitet. Grundsatzbeschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vereinbarung bzw. der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Moosdorf und Herrn Josef Berschl in Höhe von 2.000,-- pro Jahr durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. g) Freifläche Bauhof im BBG Elling; Vereinbarung mit Herrn Josef Gruber Eine entsprechende Vereinbarung bzw. ein entsprechender Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Moosdorf und Herrn Josef Gruber wird derzeit von Dr. Priller ausgearbeitet. Die Höhe der jährlichen Pacht soll 1.650,-- betragen. Die Kosten der Errichtung Freifläche Bauhof wird im Verhältnis der Pacht ( 1.650,00 Gruber und 350,00 Gemeinde Moosdorf) verrechnet. D. h., dass die Firma Gruber 82,50 % der Kosten für die Errichtung der Freifläche Bauhof übernimmt. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 12 von 22

13 Grundsatzbeschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vereinbarung bzw. der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Moosdorf und Herrn Josef Gruber in Höhe von 1.650,-- pro Jahr durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. h) Lagerplatz Weichsee GP 2031/1; Pachtvertrag Gemeinde Moosdorf/Hartl Bürgermeister Emersberger erklärt, dass die Pacht für den Lagerplatz Weichsee GP 2031/1 KG Moosdorf im Ausmaß von ca m² 350,00 pro Jahr betragen soll, welche Herr Walter Hartl aus Weichsee pachten möchte. Eine entsprechende Vereinbarung bzw. ein entsprechender Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Moosdorf und Herrn Walter Hartl, Weichsee wird derzeit von Dr. Priller ausgearbeitet. Nach einer kurzen Diskussion sind die GemeindräteInnen mit der Höhe der Pacht für Herrn Walter Hartl einverstanden. Grundsatzbeschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vereinbarung bzw. der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Moosdorf und Herrn Walter Hartl in Höhe von 350,-- pro Jahr für die GP 2031/1 KG Moosdorf durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. i) Kläranlage Franking Photovoltaikanlage; Kostenbeteiligung Der Bürgermeister berichtet von einem Schreiben der Gemeinde Franking vom betreffend der Errichtung einer Photovoltaikanlage für die Kläranlage Franking und einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Moodorf. Die Gemeinde Moosdorf ist an der Kläranlage Franking mit 20 % beteiligt. Pro Jahr würde die Errichtung einer solchen Anlage eine Stromersparnis von ca ,00 (für Moosdorf 448,00/Jahr) bedeuten. Von der Firma Energy Changes, Herrn Mag. Burgstaller, wurde folgende Kostenschätzung erstellt: Anschaffungskosten für eine 16 kwp-anlage ,00 Minus Förderung ,00 Restkosten ,00 Stromersparnis pro Jahr 2.240,00 Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Kostenbeteiligung für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf der Kläranlage in Franking, im Verhältnis der Beteiligung der Gemeinde Moosdorf an der Kläranlage Franking (20 % von ,00 sind 3.840,00), durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 13 von 22

14 8. Vergaben; Beratung und Beschluss a) Ortsbeleuchtung Elling und Kimmelsdorf Siedlung Bürgermeister Emersberger übergibt den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an Vizebürgermeister Lanz und dieser berichtet folgendes: Am wurden sechs Firmen zur Angebotslegung (beschränkte Ausschreibung im Unterschwellenbereich) für die Errichtung einer Ortsbeleuchtung in den Ortschaften Elling und Kimmelsdorf Siedlung inklusive Grabungsarbeiten eingeladen. Die Angebotseröffnung am um Uhr im Gemeindeamt Moosdorf brachte folgendes Ergebnis: EAV-GmbH, 5141 Moosdorf ,99 (5 % Skonto bei 30 % Anzahlung) Elektro Emersberger, 5141 Moosdorf ,88 Katzdobler GmbH, 5142 Eggelsberg ,18 Elektro Grömer, 5111 Bürmos ,82 Von den Firmen Spitzwieser-Elektro aus Hochburg und Wurhofer Elektrotechnik GmbH aus Neukirchen wurden keine Angebote abgegeben. Vergabevorschlag: EAV-GmbH, 5141 Moosdorf ,99 (5 % Skonto bei 30 % Anzahlung) Bürgermeister Emersberger und Gemeinderat Katzdobler erklären sich laut 64 oö. GemO für befangen. Vizebürgermeister Lanz bittet Bürgermeister Emersberger das Projekt näher zu erläutern. Bürgermeister Emersberger sagt, dass es eine Zusage von LHStv. Entholzer für jeweils ,00 für die Jahre 2015 und 2016 gibt. Auch wird vom Bund mit der sogenannten, Breitband-Milliarde, Leerverrohrungen zusätzlich gefördert. Diese Leerverrohrungen werden bei den nötigen Baggerarbeiten für die Ortsbeleuchtung zusätzlich verlegt. Dadurch können zusätzlich ca ,00 bis ,00 lukriert werden. GV Ing. Vogl sagt, dass es für das Vorhaben noch keinen Grundsatzbeschluss gibt. Das Projekt wurde vom Bürgermeister nur einmal dem Gemeinderat kurz präsentiert. Bürgermeister Emersberger erklärt, dass es sehr sinnvoll ist, während der Grabungsarbeiten sofort eine Leerverrohrung einzubauen. Eine Begehung vor Ort wird mit dem Bauausschuss und den Anrainern von Elling und Kimmelsdorf in den nächsten Wochen stattfinden. Dabei können von den Anrainern auch Wünsche geäußert werden. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 14 von 22

15 Beschluss: Auf Antrag des Vizebürgermeisters wird die Vergabe der Ortsbeleuchtung Elling und Kimmelsdorf Siedlung inklusive Grabungsarbeiten an die Firma EAV-GmbH aus Moosdorf zum Nettopreis von ,99 (5 % Skonto bei 30 % Anzahlung) durch Erheben der Hände mehrstimmig beschlossen (1 Gegenstimme GV Ing. Vogl). b) BV Matzingergründe; Vergabe Aufschließung im Anschlussverfahren BBG Elling Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Bürgermeister Emersberger bereits vor Beginn der Sitzung vertagt! c) Darlehen für Nachklärbecken 3, ABA Eggelsberg BA 03 Am wurden vier Kreditinstitute zur Angebotslegung für die Ausschreibung eines Darlehens für die Ausfinanzierung des Nachklärbeckens 3, ABA Egglsberg BA 03 eingeladen. Die Angebotseröffnung am im Gemeindeamt Moosdorf brachte folgendes Ergebnis: Sparkasse Eggelsberg, 5142 Eggelsberg Laufzeit bis ,28 Laufzeit bis ,00 Jeweils +/- 0,74 % auf EURIBOR RAIBA Oberes Innviertel, 5141 Moosdorf Laufzeit bis ,29 Laufzeit bis ,74 Jeweils +/- 1,25 % auf EURIBOR und jeweils Nebenkosten von 525,00 BAWAG PSK VKB Ostermiething kein Angebot kein Angebot Bürgermeister Emersberger bittet die Mitglieder des Gemeinderates um Stellungnahmen. GV Ing. Vogl erklärt sich für befangen und beteiligt sich nicht an der folgenden Diskussion. Der Gemeinderat ist sich schnell einig, dass die Vergabe des Darlehens, trotz des besseren Angebotes der Sparkasse, an die Raiba Oberes Innviertel erfolgen soll, da bereits sehr gute Geschäftsbeziehungen bestehen und auch die im Ort angesiedelte Raiffeisenkasse im Vereinsleben von Moosdorf eine wichtige und vereinsunterstützende, große Rolle spielt. Die Nebenkosten müssen jedoch nachgelassen werden, dann soll die Vergabe des Darlehens an die Raiba erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, erhält die Sparkasse Eggelsberg den Zuschlag. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Vergabe des Darlehens für das Nachklärbecken 3 an die Raiba Oberes Innviertel, Bankstelle Moosdorf mit einer Gesamtrückzahlung von ,29 (Laufzeit 5 Jahre), bei Erlass der Nebenkosen in Höhe von 525,00, durch G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 15 von 22

16 Erheben der Hände einstimmig beschlossen. Sollten die Nebenkosten nicht erlassen werden, wird das Darlehen an die Sparkasse Eggelsberg mit einer Gesamtrückzahlung von ,28 (Laufzeit 5 Jahre) vergeben. Dieser Beschluss erfolgt ebenfalls einstimmig. 9. ARGE Kultur; Ansuchen um öffentliche WC-Anlage am Dorfplatz Hackenbuch; Grundsatzbeschluss Bürgermeister Emersberger verliest ein Schreiben der ARGE Kultur vom , in dem die Arbeitsgemeinschaft um eine öffentliche WC-Anlage im Bereich des Dorfplatzes in Hackenbuch ansucht. Begründet wird das Ansuchen folgendermaßen: Fehlende WC-Anlage für Besucher des Heimat- und Moormuseums Ibmer Moor Radwege durchs Ibmer Moor und Hackenbuch Feste und Veranstaltungen am Dorfplatz Öffentlicher Platz sowie Ein- und Ausstiegsstelle für Kindergarten- und Schulbus Bürgermeister Emersberger erklärt, dass das angesuchte Projekt leider heuer, auch aufgrund der Budgetsituation, nicht verwirklicht werden kann. Er kann sich vorstellen, dass das WC im Zuge eines LEADER-Projektes errichtet wird. Ob es sich dabei um eine Containerlösung handelt oder das WC zum Locher kommt, muss erst abgeklärt werden. Kosten können noch keine genannt werden, daher soll heuer die Finanzierung sichergestellt werden und nächstes Jahr gebaut werden, falls dies möglich ist. Grundsatzbeschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen, das Projekt Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage am Dorfplatz in Hackenbuch entscheidungsreif vorzubereiten. 10. Vergabe Fischereirecht im Ursprungbach/Mühlbach; Beratung und Beschluss Bürgermeister Emersberger berichtet, dass das Fischereirecht im Ursprungbach ab wieder neu verpachtet werden soll. Die Neuverpachtung des Fischereirechts wurde in der Zeit von bis kundgemacht. Es hat sich ein Interessent, der bisherige Pächter, der Moosdorfer Fischereiverein für die Pachtung des Fischereirechtes im Ursprungbach gemeldet. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Verpachtung des Fischereirechts auf die Dauer von 10 Jahren an den Moosdorfer Fischereiverein zum Preis von 100,00/Jahr durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 16 von 22

17 11. Resolution TTIP/CETA/TISA-freie Gemeinde; Beratung und Beschluss Amtsleiter Österbauer und Gemeinderat Reindl erläutern die Hintergründe für die Resolution TTIP/CETA/TISA-freie Gemeinde, welche folgenden Inhalt aufweist: Derzeit werden für die EU zahlreiche Handelsabkommen verhandelt, darunter das Abkommen mit den USA (TTIP, das mit Kanada (CETA) und das Abkommen über den Dienstleistungshandel (TISA). Auch die Kompetenzen von Städten und Gemeinden werden von diesen Freihandelsabkommen berührt. TTIP, CETA und TISA sind insbesondere drei Bereiche betroffen: 1. Diese Abkommen haben massiven Einfluss auf die kommunale Gestaltungsfreiheit bei der Erbringung von Dienstleistungen (Wasser, Bildung, Pflege ). 2. Welche Dienstleistungen in einem Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden müssen und unter welchen Bedingungen dies zu erfolgen hat, wird auch von den Regelungen innerhalb dieser Abkommen abhängen. 3. Die Investitionsschutzregelung des TTIP würde voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche von Investoren befürchten müssen. Bürgermeister Emersberger verliest die Resolution TTIP/CETA/TISA-freie Gemeinde: Die Gemeinde Moosdorf erklärt sich zur TTIP/CETA/TISA-freie Gemeinde. kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeautonomie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des Investitionsschutzes enthalten Aussetzen der TTIP & TISA-Verhandlungen solange die verhandlungsrelevanten Dokumente nicht offengelegt sind uns es keinen demokratischen Prozess gibt Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abgeordneten des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkommen, insbesondere von TTIP, CETA und TISA für BürgerInnen und ParlamentarierInnen die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen Begründung: Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie der CETA- und TISA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TISA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese Abkommen festzuschreiben. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 17 von 22

18 Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesem Abkommen betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw. Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen werden, fallen nicht darunter. Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Länder, die TTIP, CETA und TISA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können. Freihandelsabkommen so auch diese sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TISA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der Inländerbehandlung ) macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich. Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit wenn überhaupt nur beschränkt zugänglich sind und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohe Umweltauflagen klagen. Dies kann auch Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt. Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkommen zu einem lebenden Abkommen machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt- und KonsumentInnenschutz insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden. Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden ein grundlegendes Problem ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Länder USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, dass die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozess unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muss deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 18 von 22

19 haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TISA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Resolution TTIP/CETA/TISA-freie Gemeinde Moosdorf durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. 12. Neubau Kindergarten; Kofinanzierung 15a B-VG Vereinbarung Bürgermeister Emersberger erklärt, dass durch die 15a B-VG Vereinbarungen Mittel vom Bund lukriert werden können und erst danach die Drittel-Finanzierung in Kraft tritt. D. h. von den Gesamtbaukosten werden die Bundesmittel abgezogen und danach erfolgt die Drittel-Finanzierung. Folgende Bundesmittel laut 15a Vereinbarung können lukriert werden: Schaffung einer zusätzlichen Kinderbetreuungsgruppe Räumliche Qualitätsverbesserung Errichtung der Barrierefreiheit ,00 pro Gruppe ,00 pro Gruppe ,00 pro Gruppe Der Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für infrastrukturelle Maßnahmen gemäß 15a B-VG Vereinbarung wurde am beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion und Bildung, per eingebracht. Kenntnisnahme: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Kofinanzierung gemäß 15a B-VG Vereinbarung durch Erheben der Hände einstimmig zur Kenntnis genommen. 13. VFI KG Moosdorf, RA 2014; Kenntnisnahme ORDENTLICHER HAUSHALT RA 2012 RA 2013 RA 2014 VA 2015 Einnahmen (Soll) , , , ,-- Ausgaben (Soll) , , , ,-- Soll-Überschuss AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT RA 2012 RA 2013 RA 2014 VA 2015 Einnahmen (Soll) , , , ,-- G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 19 von 22

20 Ausgaben (Soll) , , , ,-- Soll-Überschuss VERMÖGEN RA 2012 RA 2013 RA 2014 Stand zum , , ,-- Stand zum , , ,-- SCHULDEN RA 2012 RA 2013 RA 2014 Stand zum , , ,-- Stand zum , , ,-- Kenntnisnahme: Auf Antrag des Bürgermeisters wird der RA 2014 der VFI & Co. KG durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. 14. Verwaltung des öffentlichen Gutes; Beratung und Beschluss a) Standlberg, Grundstücke GP 1095/3 (Haslauer) und GP 1095/4 und GP 2017 (Schmidlechner) KG Moosdorf; Zu- bzw. Abschreibungen ins bzw. vom öffentlichen Gut Bürgermeister Emersberger erklärt, dass er bereits mit Frau Schmidlechner und Herrn Haslauer über die Zu- bzw. Abschreibung ins bzw. vom öffentlichen Gut gesprochen hat. Ein Geometer soll beauftragt werden, der die Vermessung durchführt. Die Kosten der Vermessung werden geteilt. Es soll die Privatstraße (Standlberg) des Grundstückes GP 1095/3 (Haslauer) ins öffentliche Gut übergehen. Die Grundgrenzen zwischen den Grundstücken GP 1095/3 (Haslauer) und GP 1095/4 (Schmidlechner) sollen so vermessen werden, wie dies in der Natur ersichtlich ist. D. h. der untere Teil der Stiege, der sich auf GP 1095/4 befindet soll dem dazugehörigen Haus (GP 1095/4) zugeschrieben werden. Dafür wird dem Grundstück GP 1095/3 (Haslauer) ein Teil aus der GP 2017 (Schmidlechner) zugeschrieben. Außerdem soll die GP 2017 vom öffentlichen Gut aufgeschlossen werden. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Zu- bzw. Abschreibungen in bzw. vom öffentlichen Gut wie oben dargestellt und die Aufteilung der Kosten (je ein Drittel Haslauer, Schmidlechner und Gemeinde Moosdorf) durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 20 von 22

21 15. Ehrungen; Beratung und Beschluss Bürgermeister Emersberger erklärt, dass es ein Ansuchen des Fischereivereines Moosdorf vom für die Verleihung der Ehrennadel in Gold für folgende Person gibt: Herrn Johann Matzinger Weichsee 7 Herr Johann Matzinger war 23 Jahre Obmann des Moosdorfer Fischereivereines. Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Verleihung der Ehrennadel in Gold an Herrn Johann Matzinger durch Erheben der Hände einstimmig beschlossen. 16. Allfälliges Bürgermeister Manfred Emersberger berichtet über: a) Eine Machbarkeitsstudie betreffend Probelokal Musik und Sanierung der Volksschule soll an DI Blazek vergeben werden, wenn das Angebot um die Hälfte, auf 2.000,00 reduziert wird. Die Vergabe wird im Vorstand vergeben. b) Die Liste der möglichen Anmeldungen der Kinder für das KG-Jahr 2015/2016 ist um 8 Kinder höher als der Kindergarten Platz bietet. Die Öffnung einer dritten KG- Gruppe würde sehr viel Geld kosten. Mit der Gemeinde Franking wurde bereits mündlich vereinbart, dass, falls es zu viele Anmeldungen gibt und im KG-Moosdorf zu wenig Platz ist, Moosdorfer Kinder den Kindergarten in Franking besuchen können. c) GV Ing. Vogl weist darauf hin, dass die Frist für die grundbücherliche Übernahme der Furkerer Straße nicht versäumt wird. d) Vizebürgermeister Lanz fordert die Anbringung einer neuen Stiege beim Grünschnittcontainer in Elling. e) GR Reindl erkundigt sich nach der Lage betreffend der Steine auf der Seeleitener Straße Richtung Jausenstation Peer. Bürgermeister Emersberger sagt, dass in der nächsten Woche eine Begehung mit der BH Braunau/Herr Daxegger stattfinden wird. GR Reindl fragt außerdem, wann mit einer neuen Beschriftung des Via Nova Weges zu rechnen ist. AL Österbauer gibt die Auskunft, dass die Neubeschriftung des Via Nova Weges spätestens Ende Mai abgeschlossen sein wird. GR Reindl sagt außerdem, dass die Nächtigungsstatistik der Gemeinde zu eruieren ist und falls diese Nächtigungen übersteigt, eine Meldung an die Statistik Austria zu machen ist. f) GV Kaltenegger schlägt vor, für die Beschattung des Turnsaales und für den Schutz des Turnsaalbodens bei Veranstaltungen Angebote einzuholen. G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 21 von 22

22 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom wurden keine Einwendungen eingebracht. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um Uhr die Sitzung. Unterschriften: Vorsitzender (Hr. Emersberger) Schriftführer (Hr. Österbauer) Fraktionsobmänner: Hr. Schmitzberger (SPÖ) Hr. Ing. Vogl (ÖVP) Hr. Reindl (FPÖ) Der Entwurf des Protokolls wurde am an die politischen Fraktionen g t. Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift (GRS 4) in der Sitzung am keine Einwendungen erhoben wurden. Moosdorf, am Der Bürgermeister Manfred Emersberger Original VHS am an die politischen Fraktionen g t. Moosdorf, am Der Schriftführer Thomas Österbauer Eingetragen im ABC-Register Datum: Handz.: GR-VHS Österbauer Übergeben/versandt an alle Part. Datum: Handz. Durch: Mail-AL G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\2015\GRS 1\Entwurf VHS 1 GRS Doc Seite 22 von 22

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