Stand der Umsetzung des flächendeckenden Mammographie-Screenings

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2102 Stand der Umsetzung des flächendeckenden Mammographie-Screenings Vorbemerkung der Fragesteller JährlicherkrankeninDeutschlandetwa47000FrauenanBrustkrebs;jedes Jahrsterbenca.17000FrauenandieserTumorart.Schätzungsweisejede zehntefrauerkranktimlaufeihreslebensanbrustkrebs.2002entschiedsich derdeutschebundestag ausgehenddavon,dasssichdiezahlderbrustkrebs- TodesfällebeiFrauenzwischen50und70JahrendurcheinMammographie- Screeningum20bis30Prozentverringernließe fürdieeinführungeines Mammographie-Screenings (RöntgenreihenuntersuchungderBrust).DerGemeinsameBundesausschusshattedaraufhinmitBeschlussvom25.März2003 diebrustkrebsfrüherkennungs-richtliniendahingehendgeändert,dassseit 1.Januar2004jedeFrauinDeutschlandallezweiJahreeinenAnspruchauf einemammographiehat.allefrauenvom50.bis69.lebensjahrsollen routinemäßigübereineinladungssystemaufdergrundlageamtlichermeldedatenzummammographie-screeningeingeladenwerden;bisende2005sollte dassystembundesweiteingeführtsein.seitjahresbeginn2006arbeitendie Referenzzentren,diedieFortbildungundBetreuungderbeteiligtenÄrztegewährleistenundexternemedizinischeundtechnischeQualitätssicherungsowie dieauswertungdesprogrammssicherstellen.dieerstenscreening-einheiten sind gestartet. Vorbemerkung der Bundesregierung BrustkrebsistdiehäufigsteKrebserkrankungunddiehäufigsteKrebstodesursachebeiFrauen.ImJahr2002erkrankten55150FrauenneuanBrustkrebs (Quelle:DachdokumentationKrebsdesRobertKoch-Institutes Krebsin Deutschland,5.Auflage,2006).DasmittlereErkrankungsalterliegtbeiknapp über62jahren.diemortalitätsratensindrückläufig;siesankenvon31,2/ FrauenimJahr1990auf26,8/100000FrauenimJahr2004 (standardisiertnachaltereuropabevölkerung,todesursachenstatistik2004,statistisches Bundesamt). Insgesamt verstarben Frauen im Jahr 2004 an Brustkrebs. DieRöntgenuntersuchungderweiblichenBrust (Mammographie)istdasderzeit effektivsteuntersuchungsverfahren,brustkrebsfrühzeitig,d.h.ineinemprog- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom13.Juli2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode nostischgünstigenstadium,zuentdecken.unumstrittenist,dassdiefrüherkennungvonbrustkrebsdenerfolgeinertherapieunddamitdieüberlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen erhöht. NachmehrjährigerVorbereitungszeit,einschließlichderDurchführungvonModellprojekten,diederErprobungderAnwendungder,EuropäischenLeitlinien fürdiequalitätssicherungdesmammographie-screenings unterdenbedingungendesdeutschengesundheitssystemsdienten,hattediegemeinsameselbstverwaltung,derdamaligebundesausschussderärzteundkrankenkassen,am 15.Dezember2003denfürdieEinführungeinesqualitätsgesicherten,bundesweitenundbevölkerungsbezogenenMammographie-Screening-ProgrammserforderlichenBeschlussgefasst,dernachPrüfungundFreigabedurchdasvormaligeBundesministeriumfürGesundheitundSozialeSicherungam1.Januar 2004 in Kraft getreten ist. ZieldesMammographie-ScreeningsisteinedeutlicheSenkungderBrustkrebssterblichkeitunterMinimierungderBelastungfürdieFrau wiestrahlenbelastung,falsch-positiveundfalsch-negativebefunde,unterdervoraussetzung einerteilnahmevonmindestens70prozentderangesprochenenbevölkerungsgruppe,d.h.allerfrauenzwischen50und69jahren.dieeinführungdesmammographie-screeningszurfrüherkennungvonbrustkrebsliegtinderzuständigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung in Kooperation mit den Ländern. MitdemMammographie-ScreeningaufGrundlagederEuropäischenLeitlinien (EuropeanGuidelinesforQualityAssuranceinMammographyScreening, 2001,3.Auflage)wirdinDeutschlandeinvölligneuartigesFrüherkennungsprogrammeingeführt,daseinenBevölkerungsbezugherstellt,eineumfassende KettevonQualitätssicherungs-undQualitätsmanagementinstrumentenundeine kontinuierliche Evaluation beinhaltet. ZudenQualitätsanforderungengehörenu.a.,dassjedeMammographie-AufnahmevonzweiÄrztenbeurteiltwird,dassjederArztjährlichdieMammographie-Aufnahmenvonmindestens5000Frauenbegutachtetunddass,imFalle einer Auffälligkeit, ein Verdacht innerhalb des Programms abgeklärt wird. EinwesentlichesMerkmaldesMammographie-Screening-Programmsistder Bevölkerungsbezug,hergestelltdurchdasEinladungswesenderZentralenStellenaufLandesebene.DieZentralenStellenladendieanspruchsberechtigten Frauenzwischen50und69JahrenaufderBasisvonamtlichenMeldedatenalle zwei Jahre ein. DasMammographie-Screening-ProgrammgliedertsichinregionaleVersorgungsprogramme.DiesewerdenineinzelneScreening-Einheitenunterteilt. DabeibestehtjedeScreening-EinheitauseinerodermehrerenMammographie- Einheiten,inderdieMammographie-Aufnahmenerstelltwerden,sowieaus einerodermehrereneinheitenzurabklärungsdiagnostik.inderregelumfasst einescreening-einheiteineneinzugsbereichvon800000bis1millioneinwohnern.jedescreening-einheitisteinemreferenzzentrumzugeordnet.referenzzentrenwurdenvonder,kooperationsgemeinschaftmammographie inder ambulantenvertragsärztlichenversorgunggbrernanntundandenstandorten Bremen,Berlin,Münster,Wiesbaden/MarburgundMüncheneingerichtet.AufgabenderReferenzzentrensinddieÜberwachungderQualitätssicherungsowie diefortbildungderamprogrammteilnehmendenärztinnenundärztesowie derradiologischenfachkräfte.dieleiterinnenundleiterderreferenzzentren sindgleichzeitigauchprogrammverantwortlicheärztinnenundärzteineiner dem Referenzzentrum angegliederten Screening-Einheit. DasMammographie-Screening-ProgrammerfordertumfangreicheRegelungen aufbundes-undlandesebenesowieorganisatorischelösungenvonallenander EinführungbeteiligtenInstitutionen,wiez.B.dieÄnderungderKrebsfrüherkennungs-Richtlinien (KFU-RL),dieEinrichtungZentralerStellenfürdas

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2237 EinladungswesendurchdieVertragspartneraufLänderebene,dieAusschreibungundGenehmigungvonScreening-Einheitensowiedie (Re-)Zertifizierung von Screening-Einheiten durch die Selbstverwaltung. BisherkanndasMammographie-Screeningnochnichtflächendeckendangebotenwerden.GründedafürsinddieobendargestelltenhohenQualitätsanforderungenandasProgrammunddiezutreffendenlandesgesetzlichenRegelungen. DieEinladungallerFrauenerfordertdenZugriffaufdieDatenderMeldebehörden.DiesverursachtebeidenLändernunterschiedlichenmelde-unddatenschutzrechtlichenRegelungsbedarf.DesWeiterenwarendieAnforderungender RöntgenverordnungmitBezugaufdasMammograhie-Screening-Programmauf Länderebene umzusetzen. MitdenbereitstätigenReferenzzentrenunddemStartknappeinesDrittelsvon insgesamt93geplantenscreening-einheitenistdasmammographie-screening derflächendeckendeneinführungdennocheinengroßenschrittnähergekommen. 1.SindmittlerweileinallenBundesländerndierechtlichenVoraussetzungen fürdieflächendeckendedurchführungdesmammographie-screeningsgeschaffen? Wennnein,inwelchenBundesländernnochnicht,undwelcheRegelungen sind im Einzelnen noch umzusetzen? DieaufLandesebenezuschaffendenrechtlichenVoraussetzungenbetreffendie ÜbertragungvonMeldedatenunddiestrahlenschutzrechtlicheZulassungfür das Mammographie-Screening nach den Vorgaben der Röntgenverordnung. EineAnfragedesBundesministeriumsfürGesundheit (BMG)vom12.April 2006andieArbeitsgemeinschaftderOberstenLandesgesundheitsbehördenhat Folgendes ergeben: HinsichtlichderNutzungvonMeldedatendurchdiefürdasEinladungswesen zuständigenzentralenstellenwurdendielandesvorschrifteninbrandenburg, Bremen,Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen, Rheinland-PfalzundSachsenbereitsgeändertundinHamburg,Hessenund Thüringen entsprechende Maßnahmen eingeleitet. InSchleswig-HolsteinwurdedieSchaffungdererforderlichenRechtsvorschrift zuletztimlandtagberaten.dierechtsanpassungerfolgtinsachsen-anhalterst nachzuordnungundorganisationderzentralenstelle.inbaden-württemberg, BayernundSaarlandstehendiegeändertenLandesvorschriftenkurzvorder Verabschiedung. ZurEvaluationdesMammographie-Screening-ProgrammsbedarfesderSicherstellungeinesDatenabgleichszwischendenKrebsregisternderLänderundder jeweiligenzentralenstelle.dienovellierungdesstaatsvertragesüberdasgemeinsamekrebsregisterderländerberlin,brandenburg,mecklenburg-vorpommern,sachsen-anhaltundderfreistaatensachsenundthüringenzur SicherstellungeinesDatenabgleichszwischenKrebsregisterundZentraler StelleerfolgtderzeitimUmlaufverfahren.InBaden-Württemberg,Bayern,Bremen,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-PfalzundSchleswig-HolsteinsindentsprechendeAnpassungenerfolgt (inhamburgundhessenwarenkeineänderungenerforderlich).imsaarlandstehtdasänderungsgesetzkurzvorderverabschiedung.inniedersachsenistdieaufnahmeeinerentsprechendenregelungindienovelledesgesetzesüberdasepidemiologischekrebsregister Niedersachsen vorgesehen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieerforderlichenMaßnahmenimZusammenhangmitderRöntgenverordnung sindinbaden-württemberg,berlin,brandenburg,bremen,hamburg,hessen, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen,Rheinland- PfalzundSachsenbereitsabgeschlossenundinBayern,Schleswig-Holsteinund Thüringeneingeleitetworden.ImSaarlandliegteinAllgemeinerlasszurZulassungdesMammographie-Screeningsveröffentlichungsreifvor.Sachsen-Anhalt wirdnachdereinigungüberdiezentralestelleeineallgemeinverfügungzur Röntgenverordnung erlassen. 2.BiswannrechnetdieBundesregierungmitderbundesweitenFlächendeckung des Mammographie-Screenings? NachdemderzeitigenStandderAusschreibungenfürdieVersorgungsaufträge undsofernallevoraussetzungenbezüglichdereinrichtungderzentralenstellen geschaffensind,istdavonauszugehen,dassbiszumsommer2007bundesweit inallengebietenderkassenärztlichenvereinigungenscreening-einheitenarbeitenwerden.einigegebietewerdenschonflächendeckendbzw.nahezuflächendeckendversorgtsein,währendinanderengebietendieerstenscreening- Einheitenbeginnenwerden.SomitkannbundesweitbiszudiesemZeitpunkt eine Flächendeckung von 70 Prozent erreicht werden. EineexakteAngabe,biswannalle93Screening-EinheitenihreTätigkeitaufnehmen, ist zurzeit nicht möglich. 3.WievieleÄrztinnenundÄrztesindindasMammographie-Screeningeingebunden bzw. sollen eingebunden werden? 4. Hält die Bundesregierung diese Zahl der Ärzte für ausreichend? 8.WiegroßistderdurchschnittlichfestgelegteEinzugsbereichderBevölkerung,undwievieleMitarbeiterhabendieseScreening-EinheitenimDurchschnitt? Antwort zu Frage 3, 4 und 8. DerzeitsindindenScreening-EinheitendurchschnittlichjeweilszehnÄrztinnenundÄrzteinunterschiedlichemUmfangtätig diessind:insbesondereein biszweiprogrammverantwortlicheärztinnenundärzte,befundendeärztinnenundärztesowiekooperierendepathologinnenundpathologenundkrankenhausärztinnenund-ärzte.beiderzeit27screening-einheiten,dievonder KooperationsgemeinschaftMammographiezertifiziertwurden (Stand4.Juli 2006),entsprichtdieseinerAnzahlvonungefähr270ÄrztinnenundÄrzten.Zu berücksichtigenist,dassessichhierumdie Starterteams handelt.mitdersteigerungderuntersuchungskapazitätenbzw.vervollständigungdesorganisatorischenaufbausentstehtzusätzlicherbedarf,sodassspäter,inderroutineversorgung,vondurchschnittlich16ärztinnenundärztenproscreening-einheitausgegangenwird.hochgerechnetaufdie93screening-einheiten,dieinsgesamt bundesweitaufgebautwerdensollen,schätztdiekooperationsgemeinschaft Mammographie,dassrund1400ÄrztinnenundÄrzteinsämtlichenFunktionen imvolletabliertenprogrammeingebundenseinwerden.erstimrahmeneines Routinebetriebes,d.h.nachabgeschlossener,flächendeckenderEinführungdes Mammographie-Screening-Programms,wirdsichzeigen,obzusätzlicherärztlicherPersonalbedarfbesteht.Esistjedochzuberücksichtigen,dasszurErreichungdererforderlichenMindestbefundungszahlenvon5000FrauenproJahr nur eine begrenzte Anzahl an Ärztinnen und Ärzten tätig werden kann.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2237 JedeScreening-EinheitsolleineEinzugsbevölkerungvonetwa800000bis 1MillionEinwohnernunddamitcirca100000bis120000anspruchsberechtigteFrauenimAltervon50bis69Jahrenumfassen.DieAnzahlderMitarbeiterinnenundMitarbeiteristvariabel,dasiemaßgeblichvonderOrganisationsformderjeweiligenScreening-Einheitabhängt,alsodavon,obdasMammographie-Screeningzentral,dezentralodermobilorganisiertist.Hochgerechnetauf diebundesweiteinzurichtenden93screening-einheitenistdamitzurechnen, dassaußerdenrund1400imvolletabliertenprogrammtätigenärztinnenund Ärztenzwischen1000und1500weitereMitarbeiterinnenundMitarbeiter,wie z.b.radiologischefachkräfte,imscreeningbeschäftigtseinwerden,d.h.10bis 15 nicht-ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Screening-Einheit. 5.WiebeurteiltdieBundesregierungdieVersorgungssituationfürdieFrauen in den neuen Bundesländern? InMecklenburg-VorpommernsindvierScreening-Einheitengeplant.DieAusschreibungderVersorgungsaufträgeistabgeschlossen,undeineScreening-EinheithatbereitsihrenRoutinebetriebaufgenommen.InThüringensindzwei Screening-Einheitenvorgesehen.DieAusschreibungderVersorgungsaufträge istebenfallsabgeschlossen.dieerstescreening-einheitwirdvoraussichtlichim erstenquartal2007ihretätigkeitaufnehmen.inbrandenburgendetam 30.September2006dasderzeitlaufendeAusschreibungsverfahren,sodassmit einervergabevonversorgungsaufträgenzumendedesjahres2006zurechnen ist.insachsenwirddieausschreibungderversorgungsaufträgezurzeitvorbereitet.dieausschreibungwirdvoraussichtlichimaugust2006beginnen,daher istmitdervergabevonversorgungsaufträgenetwaanfang2007zurechnen.in Sachsen-AnhaltwurdennachbisherigerKenntniskeineVersorgungsaufträge ausgeschrieben oder deren Ausschreibung vorbereitet. 6.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieZertifizierung derbeteiligtenärztehinsichtlichderstruktur-,prozess-undergebnisqualität vor, und wem obliegt diese Aufgabe? DieZertifizierungdereinzelnenScreening-EinheitenvorAufnahmeihrerTätigkeitdientderSicherstellung,dassausreichendeVorkehrungenfürdieQualitätssicherungimRahmendergesamtenVersorgungskettegetroffenwerden.Dazu gehörtbeispielsweisedieüberprüfungdervorgeschriebenenfortbildungsmaßnahmenderbeteiligtenärztinnenundärztesowiederradiologischenfachkräfte,dieorganisatorischenundapparativenvoraussetzungen,diepraxisausstattungundpraxisorganisationsowiedasberichtswesenunddiedokumentation. DieRezertifizierunghatsicherzustellen,dassdievorgesehenenQualitätssicherungsmaßnahmeneingehaltenwerdenundQualitätsproblemefrühzeitigerkannt undbeseitigtwerden.dieersterezertifizierungerfolgtsechsmonatenachder TätigkeitsaufnahmederScreening-Einheit,danachinregelmäßigenAbständen von30monaten.beiderrezertifizierungwirdauchdieprozess-undergebnisqualitätüberprüft.dieseüberprüfung,dieunterstütztwirddurchjährlicheberichtehinsichtlichderzielerreichung,stütztsichaufdieindikatoreneinschließlichderzielkorridore,wiesiedurchdie,europäischenleitlinienfürdiequalitätssicherung des Mammographie-Screenings vorgegeben sind. DazugehörenbeispielsweisederAnteilderFrauen,diezurAbklärungwieder einbestelltwerden,dieteilnahmequote,diezahlderentdecktenkarzinomeund derenstadienverteilungu.ä.zusätzlichsindweiterequalitätssicherndemaßnahmenvorgesehen,wiezumbeispieldiejährlicheabsolvierungeinerfall-

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sammlungsprüfungdurchdiebeteiligtenärztinnenundärzteunddiejährliche Überprüfung der diagnostischen Bildqualität. DieZertifizierung/RezertifizierungerfolgtimAuftragderKassenärztlichen VereinigungdurchdieKooperationsgemeinschaftMammographie.DieReferenzzentrenwerdendurcheinexternesExpertengremiumüberprüft.EinzelheitenzudenZertifizierungensindinentsprechendenProtokollenniedergelegt. DieZertifizierungüberprüftvorAufnahmederTätigkeitdieStruktur-undPro- zessqualität,dierezertifizierungdieergebnisqualität.sämtlichescreening- EinheitenwerdendurchdieKooperationsgemeinschaftMammographieunddie Referenzzentren zertifiziert und rezertifiziert. 7.WievieleScreening-Einheitensindbzw.werdeneinemReferenzzentrum zugeordnet sein? DerzeitsindfünfReferenzzentreninBetrieb,undzwardieReferenzzentren Berlin,Bremen,München,MünsterundSüd-West,wobeiSüd-Westüberzwei Standorteverfügt:MarburgundWiesbaden.Derzeitbetreuensiedie27bereits zertifiziertenscreening-einheitenundwerdenbeiflächendeckungfüralle 93Screening-Einheitenzuständigsein.BeierreichterFlächendeckungistdavon auszugehen,dasjedesreferenzzentrumzwischen15und20screening-einheiten betreuen wird. 9.WieverhältsichderAnteilvonzertifiziertenstationärenUntersuchungszentrenundmobilenEinheitenanderGesamtzahlderMammographieeinheiten? Bisherwurden27Screening-EinheitenvonderKooperationsgemeinschaft Mammographie zertifiziert (Stand 4. Juli 2006). DieseScreening-Einheitenverfügenüberinsgesamt54festeoderstationäre undsiebenmobilemammographie-einheiten (Mammobile).Aufjedemobile EinheitkommensomitknappachtfesteoderstationäreMammographie-Einheiten. 10.AnhandwelcherLeistungskriterienwirddieQualitätdesScreening-Programms wie überprüft? DasMammographie-Screening-Programmwirdu.a.jährlichanhandderinden,EuropäischenLeitlinienfürdieQualitätssicherungdesMammographie-Screenings empfohlenenqualitätsindikatorenunddenentsprechendenzielvorgaben überprüft. Zu Qualitätsindikatoren und Zielvorgaben gehören u. a.: die angestrebte Teilnahmequote von 70 Prozent technischevorgabenbeidererstellungvonscreening-mammographie-aufnahmen Anteil der Frauen, die zur Abklärungsdiagnostik eingeladen wurden Brustkrebsentdeckungsrate Intervallkarzinomrate die Stadienverteilung der im Screening entdeckten Karzinome Einhaltung der Fristen für die Ergebnismitteilung Ergebnisse der postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/2237 FestgeschriebensinddieLeistungsparameterinAnlage9.2desBundesmantelvertrags Ärzte/Krankenkassen (BMV-Ä/EKV), Anhang 10. DarüberhinausmüssenimRahmenderRezertifizierungdienachBMV-Ä/EKV vorgeschriebenenfallzahlennachgewiesensowiedernachweisüberdieerfüllung der Kriterien zur Aufrechterhaltung der Genehmigung erbracht werden. Somussdie/derProgrammverantwortlicheÄrztin/Arztbeispielsweisenachweisen: dieteilnahmeanverfahrenzurselbstüberprüfungderdiagnostischenbildqualität von erstellten Screening-Mammographieaufnahmen diebefundungvonscreening-aufnahmenvonmindestens5000fraueninnerhalb von jeweils zwölf Monaten dieerfolgreicheteilnahmeanderbeurteilungeinerfallsammlungvon Screening-Aufnahmen. Vergleichbares gilt auch für die befundenden Ärztinnen und Ärzte. DetailsdazufindensichimBMV-Ä/EKV,undzwarzudenvorgeschriebenen Fallzahlen: 24Abs.3d; 25Abs.3aundAbs.4a;zudenKriterienfürdie AufrechterhaltungderGenehmigung: 24Abs.3, 25Abs.4, 26Abs.2, 27 Abs. 2 und Abs. 4 sowie 28 Abs WiewerdendieÄrztinnenundÄrztesowiedieradiologisch-technischen AssistentinnenundAssistentenaufdasflächendeckendeScreeningvorbereitet? DieScreening-Ärzteund-ÄrztinnenunddieradiologischenFachkräftewerden imrahmenvonspeziellenfortbildungskursenundangeleitetentätigkeitenauf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet. Die/derProgrammverantwortlicheÄrztin/ArztmusszumBeispielfolgende Kurse belegen: Multidisziplinärer Kurs zur Einführung in das Programm Kurs für Programmverantwortliche Ärztinnen und Ärzte Kurs für befundende Ärztinnen und Ärzte (Befunder-Kurs) Ultraschallkurs Biopsiekurs. Darüberhinausmüssensie voraufnahmedertätigkeitinderscreening-einheit ineinemreferenzzentrumhospitieren.diesgiltauchfürbefundendeärztinnen und Ärzte und radiologische Fachkräfte. DieangeleitetenTätigkeitenfürdie/denProgrammverantwortlichenÄrztin/Arzt umfasstmindestens160stundenan20arbeitstagenineinemreferenzzentrum. Die Tätigkeit beinhaltet insbesondere: Teilnahme an den Konsensuskonferenzen Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen SelbständigeBeurteilungderScreening-Mammographieaufnahmenvon mindestens3000frauenunteranleitungdurchdenleiterbzw.dieleiterin eines Referenzzentrums. DerLeiterbzw.dieLeiterindesReferenzzentrumsstelltüberdieTätigkeitein Zeugnisaus.DiesesZeugnisbeurteilt,obdieÄrztinbzw.derArztbefähigtist,

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dieaufgabendesversorgungsauftragsalsprogrammverantwortlicheärztin bzw. Arzt selbständig durchzuführen. DieangeleiteteTätigkeitfürbefundendeÄrztinnenundÄrzteumfasstmindestens40StundenanfünfaufeinanderfolgendenArbeitstagenineinemReferenzzentrum.DasSpektrumderTätigkeitenentsprichtinweitenTeilendemder/des ProgrammverantwortlichenÄrztinbzw.Arztes.DieLeiterinbzw.derLeiterdes ReferenzzentrumsstelltderÄrztinbzw.demArzteineBescheinigungüberdie Tätigkeitaus,inderdieTeilnahmeandenKonferenzenundderSprechstunde bestätigt und die Anzahl der beurteilten Aufnahmen belegt sind. DieangeleiteteTätigkeitfürradiologischeFachkräfteumfasstzehnaufeinander folgende Arbeitstage in einem Referenzzentrum und beinhaltet: ErstellungvonScreening-Mammographieaufnahmenbei50Frauenunter Anleitung SelbständigeDurchführungderMaßnahmenzurtechnischenQualitätssicherung (nach 33Nr.2BMV-Ä/EKV)anmindestensdreiArbeitstagenunter Anleitung Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik Teilnahme an den präoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen Teilnahme an der Durchführung von Stanzbiopsien. 12.IstderBundesregierungbekannt,dassauseinerderwesentlichenAnforderungendereuropäischenLeitlinien dereinrichtungeinessog.programmverantwortlichenarztes,derdiescreening-ketteorganisiertund dafürauchhaftungsrechtlichverantwortlichist haftungsrechtliche Konsequenzenresultieren,weilVersicherungsunternehmenaufgrundder damitverbundenenunsicherheitennichtbereitsind,dieammammographie-screeningteilnehmendenärztinnenundärztegegendasrisiko von Behandlungsfehlern zu versichern? 13. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation? TeiltsiedieAuffassung,dasshierdurchdasganzeProjektdesMammographie-ScreeningsinGefahrgerät,wennÄrztedaraufhinnichtzurTeilnahme bereit sind? 14.WasgedenktdieBundesregierungzuunternehmen,umeinehaftungsrechtlicheAbsicherungderteilnehmendenÄrztinnenundÄrztedennoch zu garantieren? DieProgrammverantwortlicheÄrztinbzw.derArztorganisierteinvonihr/ihm geleitetesteamvonärztinnenundärztenundradiologischenfachkräften,das sowohldiescreening-leistungenalsaucheineeventuellerforderlicheabklärungsdiagnostik in einer Screening-Einheit erbringt. EineProgrammverantwortlicheÄrztinbzw.Arztversorgtzusammenmitihrem/ seinemteameinescreening-einheitmitdurchschnittlichetwa110000anspruchsberechtigtenfrauen.ihr/ihmkommteinebesondereverantwortungbei der Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zu. DieTatsache,dassProgrammverantwortlicheÄrztinnenundÄrzteinsbesondere inhessen,niedersachsen,baden-württembergundthüringenproblemehinsichtlichdesabschlussesvonhaftpflichtversicherungenhaben,istdembmg seit Mitte April 2006 bekannt. DieVerpflichtungzurAbsicherungdesHaftpflichtrisikosvonÄrztinnenund ÄrztenistimärztlichenBerufsrecht,indenBerufsordnungenderLandesärzte-

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/2237 kammern,geregelt.dieausübungdesärztlichenberufsrechtsfälltindieausschließliche Zuständigkeit der Länder. IndenmeistenLändernbestehteineBerufs-oderStandespflichtzumAbschluss einerberufshaftpflichtversicherungfürärztinnenoderärzte.inbremen,hamburgundnordrhein-westfalenistderabschlusseinerausreichendenhaftpflichtversicherungfürärztinnenundärztevorgeschrieben.daheristesvorrangigdieaufgabederberufsständischenorganisationen,ihremitgliederbeim Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu unterstützen. DasBMGhatinGesprächenmitderVersicherungswirtschaftunddergemeinsamenSelbstverwaltung,diedasMammographie-Screening-Programmeinzuführenhat,dieProblematikerörtert.DieBundesregierunggehtaufGrunddieser Gesprächedavonaus,dasssichdiehaftungsrechtlicheAbsicherungderteilnehmenden Programmverantwortlichen Ärztinnen und Ärzte erreichen lässt.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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