aller,einkommensteuervergünstigungensozielgenau,gerechtundeffizient wiemöglichzugewährenunddaherdieauswirkungendergegenwärtigenvergünstigungen
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- Ferdinand Brahms
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5634 Auswirkungen von Einkommensteuervergünstigungen Vorbemerkung der Fragesteller Vergünstigungen,dieSteuerpflichtigennachdemEinkommensteuergesetz (EStG)gewährtwerden,bedeutenerheblicheMindereinnahmenfürdenStaatshaushalt.AlleindieSteuermindereinnahmendurchdie20größtenSteuervergünstigungenbeliefensichlautZweiundzwanzigsterSubventionsberichtder BundesregierungimJahr2010aufca.15Mrd.Euro.Diesentsprichtknapp 0,5ProzentdesBruttoinlandsproduktes.Dabeihandeltessichjedochlediglich umschätzungenundnichtumdietatsächlichensteuermindereinnahmen.angesichtsdernachwievorsteigendenstaatsverschuldungistesiminteresse aller,einkommensteuervergünstigungensozielgenau,gerechtundeffizient wiemöglichzugewährenunddaherdieauswirkungendergegenwärtigenvergünstigungen zu analysieren. 1.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdietatsächlichenSteuermindereinnahmenderlautZweiundzwanzigsterSubventionsberichtder Bundesregierung20größtenEinkommensteuervergünstigungenfürden ZeitraumseitdemJahr2000,undwiehochwarjeweilsfürdieeinzelnen VergünstigungendiegesamteMinderungdeszuversteuerndenEinkommens (bittetabellarischedarstellungdes 3Nummer26,39,70,der 3b,4h,5a,7gAbsatz1bis6,der 7h,7i,8Absatz3,der 10a,13 Absatz3, 16Absatz4, 18Absatz3,der 20,34Absatz3,der 35a, 37b Absatz 1, 41a Absatz 4 EStG)? DieTabellenindenAnlagen1und2enthaltendieverfügbarenDatenzuden 20genanntenEinkommensteuervergünstigungen (Steuermindereinnahmen,MinderungdeszuversteuerndenEinkommensindenJahren2000bis2010).Bei SteuerbefreiungstatbeständenisteinesteuerstatistischeErfassungnichtmöglich,sodassnurSchätzungenangegebenwerdenkönnenbzw.keineBezifferungen vorliegen (analog zum Subventionsbericht). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom13.Mai2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.BeiwelchenderinFrage1genannten20größtenEinkommensteuersubventionensiehtdieBundesregierungReformbedarf,undmitwelcherBegründung? 3.FürwelchederinFrage1genannten20größtenEinkommensteuersubventionenprüftdieBundesregierungzurzeitModifikationen,ohnebislang konkretenreformbedarfermitteltzuhaben,undwelchemodifikationen werden geprüft? Die Fragen 2 und 3 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet: DieBundesregierungorientiertihreSubventionspolitikihrensubventionspolitischenLeitlinienentsprechendundinsbesondereangesichtsdesanhaltenden Konsolidierungsbedarfsanwachstums-,verteilungs-,wettbewerbs-undumweltpolitischenZielrichtungen.DarausergibtsichgenerelldieNotwendigkeit,auch bestehendesteuervergünstigungenfortlaufendzuüberprüfen.diesgeschieht nichtzuletztimrahmendersubventionsberichtserstattung.aktuellplantdie BundesregierungkeineModifikationeinerderinFrage1aufgeführtensteuerlichen Maßnahmen. 4.FürwelchederinFrage1genannten20größtenEinkommensteuersubventionenliegenderBundesregierungBerechnungenüberMitnahmeeffekte oder deren Potentiale vor, und welche Höhe haben diese? SteuerlicheVergünstigungenkönnenzuMitnahmeeffektenführen,finanzielle AnreizekönnenalsoinAnspruchgenommenwerden,obwohldasvomGesetzgebererwünschteVerhaltenauchohnedieseAnreizestattgefundenhätte.EmpirischeErmittlungenüberdasAusmaßvonMitnahmeeffektensindmitnicht unerheblichenschwierigkeitenverbundenunddaherentsprechendzurückhaltendzuinterpretieren.derbundesregierungliegenu.a.folgendeuntersuchungen vor, in denen auch Mitnahmeeffekte betrachtet werden: Gutachten EvaluierungvonSteuervergünstigungen,FinanzwissenschaftlichesForschungsinstitutderUniversitätKölnmitCopenhagenEconomics ApSundZentrumfürEuropäischeWirtschaftsforschungGmbH,Mannheim, Herbst2009mitüberwiegendnichtnäherquantifiziertenAussagenüberMitnahmeeffektebeiden 3b,10aund35adesEinkommensteuergesetzes (EStG)undderArbeitnehmer-Sparzulage (ersetztdurch 3Nummer39 EStG), Berichtnach 99BHOüberdieSteuerermäßigungbeiAufwendungenfür haushaltsnahedienstleistungenundhandwerkerleistungennach 35a EStG desbundesrechnungshofesvom1.februar2011mitaussagenüber MitnahmeeffektebeiderInanspruchnahmederSteuerermäßigungfürhaushaltsnaheDienstleistungen (30ProzentdergeprüftenFälle)undHandwerkerleistungen (70ProzentdergeprüftenFälle).EinRückschlussaufdie HöhederMitnahmeeffekteistaufderBasisdieserAussagennichtmöglich. 5.EinerÄnderungoderAbschaffungwelcherderinFrage1genannten 20größtenEinkommensteuersubventionenstehenausSichtderBundesregierungverfassungsrechtlicheBedenkenentgegen,undvorwelchem Hintergrund begründet sie diese Einschätzung? DieBundesregierunghatkeinegrundsätzlichenBedenkengegendieZulässigkeitvonÄnderungenoderStreichungenvonEinkommensteuervergünstigungen.ImBereichdesSteuerrechtshatderGesetzgeberbeiderAuswahldes SteuergegenstandesundderBestimmungdesSteuersatzeseinenweitreichendenEntscheidungsspielraum.DabeimusserunterdemGebotmöglichstgleich-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5870 mäßigerbelastungallersteuerpflichtigenbeiderausgestaltungdessteuerrechtlichenausgangstatbestandsdieeinmalgetroffenebelastungsentscheidung folgerichtigimsinnederbelastungsgleichheitumsetzen (BVerfGE84,S.239 [271]).AusnahmenvoneinersolchenfolgerichtigenUmsetzungbedürfeneines besonderensachlichengrundes (BVerfGE99,S.88 [95]).Einekonkretere AussagezuFrage5wärenurimHinblickaufkonkreteÄnderungsvorschläge einschließlich Begründung möglich. 6.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieAnzahlder Übungsleiter,AusbilderundErziehervor,dieimZeitraumseitdemJahr 2000nach 3Nummer26EStG (sog.übungsleiterpauschale)begünstigt wurden? 7.WieverteiltsichdieMinderungdesgesamtenzuversteuerndenEinkommensaufgrundvon 3Nummer26EStGaufSteuerpflichtigenachEinkommensgruppen (nachzuversteuerndemeinkommenodergesamtbetrag der Einkünfte)? Die Fragen 6 und 7 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet: SteuerfreieEinnahmennach 3Nummer26EStGwerdenstatistischnichterfasst.AngabenüberFallzahlenundzurHöhedersteuerfreienEinnahmensind daher nicht möglich. 8.WiebewertetdieBundesregierungPresseberichte,nachdenender 3 Nummer26EStGmissbräuchlichinAnspruchgenommenwird (vgl.etwa Hauptsachebillig,billig,billig,stern,13.Januar2011),undwelchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund? 9.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberAnzahlundInhalt missbräuchlicher Nutzungen des 3 Nummer 26 EStG vor? Die Fragen 8 und 9 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet: DieBundesregierunghatentsprechendePresseberichtezumAnlassgenommen, dasthemamitdenoberstenfinanzbehördenderländerzuerörtern.dieseerörterungensindnochnichtabgeschlossen.konkreteerkenntnisseüberanzahl undinhaltvermeintlichermissbräuchlichernutzungendes 3Nummer26 EStG liegen der Bundesregierung nicht vor. 10.NachwelcheKriterienwirdvonderFinanzverwaltungdierechtmäßige Inanspruchnahmedes 3Nummer26EStGgeprüft,undaufwelche HöhebelaufensichdieaggregiertenBürokratiekostenderFinanzverwaltung für die Prüfungen? DieFinanzbehördenderLänderprüfenderartigeSachverhalte,soweitdazuim EinzelfallAnlassbesteht.InformationenüberdieaggregiertenBürokratiekosten derfinanzverwaltungfürdieseprüfungenliegenderbundesregierungnichtvor. 11.WelcheKenntnisseliegenderBundesregierungüberdieAnzahlSteuerpflichtigervor,diedieBegünstigungdes 3Nummer39EStGinAnspruch nehmen? 12.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungbereitsjetztüberdie WirkungenderÄnderungdes 3Nummer39EStGimGesetzzurUmsetzungsteuerlicherEU-VorgabensowiezurÄnderungsteuerlicherVorschriftenvor,wieverändertesichdurchdasGesetzdieGesamtzahlder
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode begünstigtensteuerpflichtigen,undwiehochistdieanzahlderer,die durch Entgeltumwandlung von der Regelung profitieren? FallsderBundesregierungnochkeineErkenntnissevorliegen,wanngedenkt sie die Neuregelung des 3 Nummer 39 EStG zu evaluieren? Die Fragen 11 und 12 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet: DerBundesregierungliegenkeineZahlenausderSteuerstatistiküberdieAusschöpfungdes 3Nummer39EStGvor.NachAuskunftderArbeitsgemeinschaftPartnerschaftinderWirtschafte.V.nehmenrund2MillionenArbeitnehmerinca.4000UnternehmendieBegünstigungdes 3Nummer39EStG inanspruch.nachdiesenangabenhatsichinderletztenlegislaturperiodedie AnzahlderBetriebe,dieBeteiligungenanbieten,imJahr2009nichterhöht.Dies istauchvordemhintergrundderschwierigenwirtschaftlichenentwicklungin derjüngerenvergangenheitzusehen,inderfürdieunternehmendiesicherung vonarbeitsplätzenimvordergrundstandundnichtderausbauvonmitarbeiterkapitalbeteiligungen.eineevaluierungderneuregelungdes 3Nummer39 EStG oder die Vergabe eines Gutachtens ist derzeit nicht vorgesehen. 13.WiebegründetdieBundesregierungdieunterschiedlichhohenZuschlagssätze,dienochsteuerbegünstigtsind,fürSonntags-,Feiertagsund Nachtarbeit in 3b EStG? Kommt es in der Umsetzung der Norm hier zu Abgrenzungsproblemen? DieHöhederZuschlagsätzespiegeltwieder,dassderEinsatzzudenverschiedenenZuschlagszeiten (ansonntagen,anfeiertagen,zurnachtzeit)fürunterschiedlichbelastendgehaltenwurde.dieregelungsolleinenanreizfürdie Arbeitnehmerdarstellen,auchzuungünstigenZeitenzuarbeitenundaußerdem denpersönlichenbelastungenderarbeitnehmerrechnungtragen.inder PraxisistsowohldieAnerkennungderSteuerfreiheitalsauchdieBerechnung der steuerfreien Zuschläge streitanfällig. 14.WiebewertetdieBundesregierungfürdieSteuerbegünstigungnach 3b EStGdieErgebnissedesGutachtens EvaluierungvonSteuervergünstigungen desfinanzwissenschaftlichenforschungsinstitutsanderuniversität zu Köln vom Herbst 2009? WelchenÄnderungsbedarfsiehtdieBundesregierung,undwanngedenkt sie hierzu tätig zu werden? DieBundesregierunghatdieErgebnissedesGutachtenszurKenntnisgenommen.SiesiehtkeineNotwendigkeit,dieSteuervergünstigungnach 3bEStG in der von den Gutachtern empfohlenen Weise zu ändern. 15.WelcheUntersuchungenliegenderBundesregierungvor,wiedieSteuermindereinnahmenaufgrunddes 3bEStGgesenktwerdenkönnten,ohne die betroffenen Arbeitnehmer schlechter zu stellen? Untersuchungen speziell zu dieser Problematik liegen nicht vor. 16.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungdarüber,wiehochdieMindereinnahmenderSozialversicherungssystemesind,diesichdurch 3b EStG ergeben? DieSteuerfreiheitvonSonn-,Feiertags-undNachtzuschlägenführtinder SozialversicherungzunichtimEinzelnenerhobenenBeitragsausfällenfüralle
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5870 EntgeltebiszueinemsteuerlichenStundenlohnvon25Euro.FürEntgelte,die oberhalbdiesergrenzeliegen,werdenbeiträgeinvollemumfangbiszurbeitragsbemessungsgrenzeerhoben.indergesetzlichenunfallversicherungsind diesonn-,feiertags-undnachtzuschlägeinvollerhöhedembeitragspflichtigenentgeltzuzurechnen.nachüberschlägigenberechnungenergebensich kurzfristigbeitragsausfälleindersozialversicherungineinergrößenordnung vonetwa3mrd.eurojährlich,dielängerfristigallerdingsmitansonstenhöherenleistungsansprücheninderrenten-undarbeitslosenversicherungzuverrechnen sind. 17.WannwirddieBundesregierungdenangekündigtenBerichtzurEvaluierungderZinsschranke (vgl.u.a.bundestagsdrucksache17/2696)vorlegen? DieEvaluierungderZinsschrankedauertderzeitnochan.EinkonkreterZeitpunktfürdieVorlagedesAbschlussberichtskannu.a.deshalbnichtgenannt werden, weil erforderliches Datenmaterial noch nicht verfügbar ist. 18.WelchesteuerlichenEffektehattedieAnhebungderZinsschranken-Freigrenzeauf3Mio.Euronach 4hEStGseitdemJahr2008,undwelche AuswirkungenhattedieÄnderungaufdieZahlderbetroffenenUnternehmen nach Größenklassen? SteuerstatistischeDatenfürdenVeranlagungszeitraum2008werdenvoraussichtlichEnde2013verfügbarsein.DervomDeutschenBundestag (Bericht desfinanzausschussesdesdeutschenbundestagesvom24.mai2007,bundestagsdrucksache16/5491)angeforderteerfahrungsberichtzurevaluierungder Zinsschranke liegt noch nicht vor. 19.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungvor,inwelcherHöhe derbürokratieaufwanddurchdieerhöhungderzinsschranken-freigrenze auf 3 Mio. Euro gemäß 4h EStG verringert wurde? DieBundesregierungrechnetdurchdieErhöhungderFreigrenzenach 4h Absatz2Satz1BuchstabeaEStGauf3Mio.EuromiteinerdeutlichgeringerenZahlvonUnternehmen,diedurchdieZinsschrankebetroffensind.Somit dürfteauchderbürokratieaufwandsowohlfürdiewirtschaftalsauchfürdie Finanzverwaltunggesunkensein.ErkenntnissezurgenauenHöhedesAbbaus an Bürokratieaufwand liegen der Bundesregierung allerdings nicht vor. 20.WelchesModellundwelcheAnnahmenlegtdieBundesregierungbei ihrerberechnungdereinnahmeausfälleausdersogenanntentonnagebesteuerungnach 5aEStGinHöhevon500Mio.EuroimJahr2008 (vgl.einundzwanzigstersubventionsbericht)zugrunde,undinwelcher HöhewurdenEinnahmeausfällefürdiedanachfolgendenJahreveranschlagt? DenBerechnungenfürdieim22.SubventionsberichtfürdasJahr2008ausgewiesenenSteuermindereinnahmen (ohnesolidaritätszuschlag)inhöhevon 500Mio.EuroausderTonnagebesteuerungnach 5aEStGliegteinModellzugrunde,daseinefiktiveBesteuerungnachBilanzgewinni.S.d. 4Absatz1 EStGmitdertatsächlichenBesteuerungnachderTonnagei.S.d. 5aEStG vergleicht.fürdieentwicklungdesmodellswurdenu.a.erkenntnissedes Bundesrechnungshofes,dieimRahmenderPrüfungder Gewinnermittlungbei
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode HandelsschiffeniminternationalenVerkehr gewonnenwurden,herangezogen. BeiderErmittlungdesfiktivenBilanzgewinnswerdenu.a.dietatsächliche EntwicklungderZeitcharterratengemäßdemveröffentlichtenHamburg-Index dervereinigunghamburgerschiffsmaklerundschiffagentene.v.unddie ErkenntnissederStudienderHSH-NordbankzuderEntwicklungderBetriebskosten von Containerschiffen für die Jahre 2006 und 2009 zugrunde gelegt. DieprognostiziertenSteuerausfälleaufgrundderSubventionswirkungderTonnagebesteuerungi.S.d. 5aEStGfürdieJahre2011und2012werdenderzeit im Rahmen der Erstellung des 23. Subventionsberichts aktualisiert. 21.WiestehtdieBundesregierungzurTatsache,dassdie Tonnagesteuer gemäß 5aEStGauchprivateKapitalanlegervonSchiffsfondsgesellschaften begünstigt? AufgrunddertransparentenBesteuerungistnachdemdeutschenKonzeptder PersonengesellschaftsbesteuerungderGesellschafterdasBesteuerungssubjekt beidereinkommensteuer.diesergrundsatzwirdauchhierangewandt.inden Fällen,indenendieReedereialsPersonengesellschaftfirmiert,profitierenunmittelbardieGesellschaftervonderTonnagebesteuerung.Sietragenindiesem FallMitunternehmerinitiativeundMitunternehmerrisiko,d.h.siesindkeine privatenkapitalanleger (EinkünfteausKapitalvermögengemäß 20EStG), sondernaussteuerlichersichtbetrieblichtätigunddeshalbgemäß 15Absatz1 Nummer2EStGMitunternehmerderGesellschaft (EinkünfteausGewerbebetrieb).AusdiesemGrundsiehtdieBundesregierunginderTatsache,dasshier der (Mit-)UnternehmervonderTonnagebesteuerungunmittelbarprofitiert, keinebesonderebegünstigung,vielmehrwerdendieallgemeingeltenden Grundsätze des Einkommensteuerrechts angewandt. 22.WiestehtdieBundesregierungzudeminderWissenschaftgeäußerten Vorschlag,dieInanspruchnahmeder Tonnagebesteuerung andasführen der deutschen Flagge zu knüpfen? DieFörderungdernationalenFlotteistnichtdasprimäreZielderTonnagebesteuerung.VielmehrsolldermaritimeStandortDeutschland (Bereederung undarbeitsplätzeiminland)durchdietonnagesteuergestärktwerden.gemäß 5aAbsatz1Satz1EStGwirddieTonnagebesteuerungbeieinemGewerbebetriebmitGeschäftsleitungimInlandgewährt,soweitderGewinnaufdenBetriebvonHandelsschiffeniminternationalenVerkehrentfällt.DieReederei musseinengewerbebetriebiminlandhabenunddasbetreffendehandelsschiff in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen sein. 23.InwiefernwirktsichnachAnsichtderBundesregierungder 7gEStG (InvestitionsabzugsbeträgeundSonderabschreibungenzurFörderung kleinerundmittlererbetriebe)positivaufdiewirtschaftstätigkeitin Deutschland aus? InvestitionsabzugsbeträgeundSonderabschreibungennach 7gEStGgeben kleinenundmittelgroßenunternehmendiemöglichkeit,auchgrößereinvestitionenohneodermiteinemgeringerenanteilanfremdkapitalzutätigen. DamitstelltdieRegelungeinenAusgleichfürdenimVergleichzugrößeren UnternehmenteilweiseerschwertenZugangzumKapitalmarktdarundistdeshalbTeilderWirtschaftsförderung.DieerhöhteInvestitionstätigkeitderkleinen undmittelgroßenunternehmenwiederumwirktsichpositivaufdiewirt-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5870 schaftstätigkeitderunternehmenaus,dieentsprechendewirtschaftsgüteranbieten. 24.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieEffektederzu beobachtendenpraxisvongroßunternehmenvor,dergrößenbeschränkungnach 7gAbsatz1Nummer1EStGauszuweichen,indemkleinere Investitions-GmbH & Co. KGs gegründet werden? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 25.SiehtdieBundesregierungangesichtsderzubeobachtendenPraxisvon Großunternehmen,derGrößenbeschränkungnach 7gAbsatz1 Nummer1EStGauszuweichen,indemkleinereInvestitions-GmbH & Co.KGsgegründetwerden,ReformbedarfbeidieserNorm,undwenn nein, warum nicht? DieBundesregierungsiehtkeinenHandlungsbedarf. 7gEStGistbetriebsbezogenausgestaltet.Dasgiltunabhängigdavon,auswelchemGrundBetriebe neu gegründet werden. 26.WieüberprüftdieFinanzverwaltunginderPraxisdieTatbestandsvoraussetzung,dasseineInvestitionnach 7gAbsatz1Nummer2EStGauch tatsächlich beabsichtigt wird? FürdieInanspruchnahmevonInvestitionsabzugsbeträgennach 7gEStG reichtesgrundsätzlichaus,daseinzelnewirtschaftsgut,dasvoraussichtlichangeschafftoderhergestelltwerdensoll,seinerfunktionnachzubenennenund diehöhedervoraussichtlichenanschaffungs-oderherstellungskostenanzugeben.diesemitdersteuererklärungeinzureichendenangabensindvonden Finanzämtern zu überwachen. 27.WiestehtdieBundesregierungzuderinderWissenschaftgeäußerten Meinung,dassbeigesetzeskonformerAuslegungderSonderabschreibungsregeldes 7gAbsatz5und6EStGExistenzgründermangelseines VorjahrsnichtindenGenussderAbschreibungkommen,undwiewerden Existenzgründer steuerrechtlich in der Praxis gehandhabt? BeiWirtschaftsgütern,dieimWirtschaftsjahrderBetriebseröffnungangeschafftoderhergestelltwerden,giltdieVoraussetzungdes 7gAbsatz6 Nummer1i.V.m. 7gAbsatz1Nummer1EStGalserfüllt.Existenzgründer könnendaherdieabschreibungnach 7gAbsatz5und6EStGinAnspruch nehmen. 28.WelcheAlternativenzueinerSteuervergünstigungsiehtdieBundesregierung, um die Förderziele des 7i EStG anderweitig zu erreichen? DerSteuervergünstigungnach 7iEStGliegtdieErwägungzugrunde,EigentümerdenkmalgeschützterGebäudefinanziellwegenderöffentlich-rechtlichen BindungennachdemDenkmalschutzgesetzundderdamitverbundenenKosten zuentlasten.diesteuererleichterungnach 7iEStGbietetgemeinsammitden Regelungennachden 10fund10gEStG nebenderförderungdurchdie KreditanstaltfürWiederaufbauinFormvonzinsverbilligtenKreditenbzw.Zuschüssen AnreizezunotwendigenSanierungsmaßnahmenanvielenerhal-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tenswertenbaudenkmalenundistdamiteinwesentlicheselementzurrevitalisierung der Innenstädte. 29.WievielesogenannteRiester-VerträgewurdenseitderEinführungder 10a und 79 ff. EStG (Zusätzliche Altersvorsorge) geschlossen? Biszum31.Dezember2010wurden zertifizierteAltersvorsorgeverträge abgeschlossen. 30.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungvor,wiesichjeweils diezulagenförderungdes 79ff.EStGunddiesteuerlicheFörderungim Rahmendes 10aEStGaufverschiedeneEinkommensgruppenderBevölkerung verteilt? ÜberdiesteuerlicheFörderungderzusätzlichenkapitalgedecktenAltersvorsorgeliegenfürdieGegenwartnochkeinefundiertenAnalysenvor.Dasderzeit verfügbaresteuerstatistischematerialdecktdiejahrebis2005ab.diesedaten sindnichtrepräsentativfürdiegegenwart,weildiezahlderaltersvorsorgeverträgeindenletztenjahrendynamischanstieg.zudemwurdedervollerahmen derförderung (Sonderausgabenabzugbis2100Euro,Zulagevon154Euro) erstimjahr2008nachabschlussderstufenweiseeinführungerreicht,sodass auchderumfangdersteuerlichenförderungangestiegenist.dasbundesministeriumderfinanzenbereitetdaherentsprechendeauswertungenfürdie Gegenwart vor, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. 31.WiebewertetdieBundesregierungStudien (vgl.u.a.corneo/keese/ Schröder:ErhöhtdieRiester-FörderungdieSparneigungvonGeringverdienern,2007),diezudemErgebniskommen,dassdurchdieRiester-FörderunginsbesondereMitnahmeeffekteentstandensind,dieSpartätigkeit insgesamt aber kaum angeregt werden konnte? DerinderFragegenanntenStudieliegteineökonometrischeAnalyseaufBasis einesempirischenstützzeitraumsvon2000bis2004zugrunde,dernurdieerstenjahrederriester-förderungbetrifftunddasdynamischewachstumbeiden Riester-VerträgenindenFolgejahrennichtberücksichtigt.UngeachtetderverwendetenMethodikundderAussagekraftsolcherAnalysenistgrundsätzlich festzuhalten,dassdiesparleistunginriester-verträgendurchdieöffentliche Förderungerhöhtwird,wasdieVersorgungimAlterverbessert.ImSinneeiner sicherenaltersvorsorgeistimübrigeneineumschichtungvonsparformen, beidenendasangesammeltekapitalbereitsvoreintrittindenruhestandzur Verfügungstehtundverbrauchtwerdenkann (z.b.normalesparpläne)oderin risikoreichere Anlagen fließt, hin zu Riester-Verträgen positiv zu bewerten. 32.WiehochwarendieSteuermindereinnahmeninfolgederEinführungder nachgelagertenbesteuerungderaltersversorgungfürdenzeitraumseit dem Jahr 2000? EinesachgerechteBezifferungvonSteuermindereinnahmensetzteinenentsprechendenVergleichsmaßstabvoraus.DienachgelagerteBesteuerungder AlterseinkünftewurdeinfolgeeinesUrteilsdesBundesverfassungsgerichtsmit Wirkungab2005eingeführt.ImVergleichzurverfassungsgemäßennachgelagertenBesteuerunggibteskeineneindeutigenverfassungsgemäßenVergleichsmaßstab.EineaussagefähigeBezifferungvonSteuermindereinnahmender nachgelagerten Besteuerung ist daher nicht möglich.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ BefürwortetdieBundesregierungeineweitereÄnderungderHöhedes FreibetragsfürEinkünfteausLand-undForstwirtschaftnach 13 Absatz 3 EStG, und wenn nein, warum nicht? DerFreibetragnach 13Absatz3EStGdienteinerseitsLenkungszweckenund andererseitsderverwaltungsvereinfachung.fürdiebeurteilungeineränderungderhöhenachmüsstenbeivorliegeneineskonkretenvorschlagesneben denfolgewirkungeninsbesondereauchdiefinanziellenauswirkungenberücksichtigt werden. 34.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieEffektedes 16Absatz4EStG (FreibetragfürGewinneausBetriebsveräußerungen) inbezugaufdieerreichungdesnormzwecksvor,undhältsiediese Steuervergünstigung vor diesem Hintergrund für gerechtfertigt? DerNormzweckderFreibetragsregelungdes 16Absatz4EStGliegtdarin, aussozialengründen (wegenaltersoderberufsunfähigkeit)gewinneausder VeräußerungkleinererBetriebesteuerlichzuentlasten (Bundesratsdrucksache 303/83).DerFreibetragsolleinenHärteausgleichdarstellen,daderBetriebsinhaberaufeinenZeitpunktallestillenReservendesBetriebsgeballtaufdecken undversteuernmuss.dieserhärteausgleichwirdnachauffassungderbundesregierunginvollemumfangerreichtundistauchgerechtfertigt.daszielder Regelung,kleinereBetriebezubegünstigen,wirdschondadurcherreicht, dassderfreibetragi.h.v.45000euronurbeiveräußerungsgewinnenbis EuroinvollerHöheabgezogenwerdendarf.Darüberhinauswirder abgeschmolzen,sodassabeinemgewinnvonüber181000eurokeinfreibetragmehrabgezogenwerdenkann.zudemwirdderfreibetragnureinmalim Lebengewährtunddasauchnur,wennderVeräußererimZeitpunktderBetriebsveräußerungdas55.Lebensjahrvollendethatoderimsozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. 35.LiegenderBundesregierungUntersuchungenvor,inwelchemMaße steuerfreieveräußerungsgewinnenach 16Absatz4EStGfürdieprivate Altersversorgung genutzt werden? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 36.WievieleSteuerpflichtigehattenindenJahrenseit2000Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro gemäß 20 EStG? EineBezifferungistnichtmöglich,weilEinkünfteausKapitalvermögenbiszur HöhedesSparer-PauschbetragsbeiderEinkommensteuer-Veranlagungnicht durchgängigerfasstwerdenunddaherindersteuerstatistiknichtnachgewiesen werden können. 37.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungvor,inwieferndieFörderungderSpartätigkeitvonSteuerpflichtigenmitgeringenEinkünften durch 20 EStG erfolgreich ist? DiemitdemSparer-PauschbetragundeinemFreistellungsauftragsteuerfrei gestellteneinkünfteauskapitalvermögenlassenkeinenrückschlussaufdie übrigeneinkünfteeinessteuerpflichtigenzu.deshalbistesnichtmöglich,die Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrags einzelnen Einkommensgruppen
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode z.b.deninderfragegenanntensteuerpflichtigenmitgeringeneinkünften zuzuordnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. 38.HabensichdiebestehendenRegelungen,umeinenMissbrauchvonFreistellungsaufträgenzuverhindern,ausSichtderBundesregierungbewährt, bzw. welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung hier? DieBundesregierungsiehtaktuellkeinenBedarfzurÄnderungderbestehendenRegelungenvonFreistellungsaufträgen.DerBundesrathatinseinerStellungnahmezumEntwurfeinesSteuervereinfachungsgesetzes2011umPrüfung gebeten,obdienutzungdessparer-pauschbetragesaufeinelektronischesverfahrenmitzentralenzugriffsmöglichkeitenumgestelltwerdenkann.dieseprüfung ist noch nicht abgeschlossen. 39.WelcheBürokratiekostenentstehendurchdenSparer-Pauschbetragund die Praxis der Freistellungsaufträge? DieBürokratiekostenbetragenlautderInformationspflichten-Datenbank WebSKM desstatistischenbundesamtesfür 44aAbsatz3EStG (Aufzeichnungs-undAufbewahrungspflichtenfürFreistellungsaufträgeundNichtveranlagungsbescheinigungen)1,954Mio.EurofürdenNormadressaten Wirtschaft.NachderMethodikdesStandardkosten-ModellswerdenfürInformationspflichten der Bürgerinnen und Bürger keine Kosten ermittelt. 40.ÜberwelcheempirischenErgebnisseverfügtdieBundesregierungzur FragederBegünstigungeinzelnerEinkommensgruppenaufgrunddes Sparer-Pauschbetrags? UnabhängigvonderHöheihrerübrigenEinkünftekönnenalleBeziehervon EinkünftenausKapitalvermögendenSparer-Pauschbetragbeanspruchenund hierfüreinenfreistellungsauftragstellen.dieaufdieseweisesteuerfreigestell- teneinkünftesindfürzweckederstatistiknichtmitdeneinkommensteuer- VeranlagungsdatendereinzelnenSteuerpflichtigenverknüpft.Deshalbistes nichtmöglich,dieinanspruchnahmedessparer-pauschbetragseinzelneneinkommensgruppen zuzuordnen. 41.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungvor,inwelchemMaße dienach 34Absatz3EStGsteuerbegünstigtenVeräußerungsgewinne von den Begünstigten für die private Altersvorsorge genutzt werden? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 42.SiehtdieBundesregierungReformbedarfbeidersteuerlichenBegünstigungvonVeräußerungsgewinnennach 34Absatz3EStG,undwenn nein, warum nicht? Nein. 34Absatz3EStGistzuletztmitdemJahressteuergesetz2010geändert worden,dierechtsänderungisterstmalsfürdenveranlagungszeitraum2009 anzuwenden.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungden Berichtnach 99BHOüberdie SteuerermäßigungfürhaushaltsnaheDienstleistungenundHandwerkerleistungennach 35aEStG desbundesrechnungshofesvom1.februar 2011,undsiehtdieBundesregierungvordiesemHintergrundReformbedarf bei dieser Norm? 44.WiewilldieBundesregierunginZukunftDoppelförderungenimZusammenhang mit 35a Absatz 3 EStG verhindern? Die Fragen 43 und 44 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet: DasBundesministeriumderFinanzenhatgegenüberdemBundesrechnungshof StellungzudemEntwurfdesgenanntenBerichtesgenommen.InderStellungnahmewurdeaufdienochausstehendeEvaluierunghingewiesen,diederGesetzgeberimRahmendesEntwurfseinesGesetzeszurUmsetzungsteuerrechtlicherRegelungendesMaßnahmenpakets Beschäftigungssicherungdurch Wachstumsstärkung ( KonjunkturpaketI )vorgesehenhatteunddienochin diesemjahrinauftraggegebenwerdensoll.diefragedervermeidungvon DoppelförderungenimBereichderHandwerkerleistungensollmitdenoberstenFinanzbehördenderLändererörtertwerden.Auchhierzuwerdenausder nochausstehendengesetzesevaluierunganregungenerwartet.imübrigenist dieeinschätzungdesbundesrechnungshofeshinsichtlichderdurcheineabschaffungzuerzielendenmehreinnahmenvon4mrd.eurozurelativieren.auf derbasisvonist-zahlenderoberstenfinanzbehördenderländerwerdendie SteuerausfälleinfolgederSteuerermäßigungennach 35aEStGzumgegenwärtigenZeitpunktundbeiderderzeitigenInanspruchnahmeaufeinjährliches Volumenvonrund2Mrd.Eurogeschätzt.Davonentfallenrund1,6Mrd.Euro/ Jahr auf Handwerkerleistungen. 45.InwiefernsiehtdieBundesregierungpositiveEffektedes 35aAbsatz3 EStGinBezugaufdasZielderBekämpfungvonSchwarzarbeit,undliegen ihr hierzu empirische Erkenntnisse vor? DieStrategiederSchwarzarbeitsbekämpfungistdurcheinenstarkpräventiven Ansatzgekennzeichnet,wobeidieSteuervergünstigungnach 35aEStGals flankierendemaßnahmegesehenwerdenkann,umanreizefürlegalebeschäftigungzuschaffen.derbundesregierungliegenkeineempirischenerkenntnisse überdieauswirkungendersteuervergünstigungnach 35aEStGimHinblick aufdiebekämpfungderschwarzarbeitvor.auchindembereitszitiertengutachten EvaluierungvonSteuervergünstigungen desfinanzwissenschaftlichen ForschungsinstitutsderUniversitätKölnvomHerbst2009wurdendieSchwierigkeiten der Quantifizierung von Schwarzarbeit dargestellt. 46.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungvor,umwelchenBetrag derbürokratieaufwanddurchdiepauschalisierungnach 37bAbsatz1 i.v.m. 4Absatz5Satz1Nummer1EStG (begrenzteabzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke) verringert wurde? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,umwelchenBetragder BürokratieaufwanddurchdiePauschalisierungnach 37bAbsatz1i.V.m. 4 Absatz5Satz1Nummer1EStG (begrenzteabzugsfähigkeitderaufwendungen für Geschenke) verringert wurde.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/5870
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/5870
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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MehrUmsetzung der Ergebnisse des Hartz-IV-Vermittlungsausschusses, insbesondere der angenommenen Protokollerklärungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6831 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9076 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11629 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Kerstin Tack, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13042 17. Wahlperiode 09. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4008 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrFörderung lebendiger Zivilgesellschaft Koordinierung der Engagementpolitik von Bund, Ländern und Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7314 17. Wahlperiode 14. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrFinanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3327 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7650 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3091 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrund 17/7927. DieVorbemerkungenderFragestellerundderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7685enthalteneineumfassendeDarstellungderbisherigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller WasseristkeineüblicheHandelsware,sonderneinererbtesGut,dasgeschützt,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2292 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5752 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5457 17. Wahlperiode 12. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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