Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2010

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/4626 17. Wahlperiode 02. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/4411 Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2010 Vorbemerkung der Fragesteller SeitdemFallSchleckervoreinemJahräußertesichdieBundesregierung,insbesonderedieBundesministerinfürArbeitundSoziales,wiederholtöffentlich kritischgegenüberfehlentwicklungenundmissbräuchenbeiderleiharbeit. DieFrageist,welcheKonsequenzendasfürdieBeschäftigungspolitikim eigenenhaushatte.dennseitjahrensteigtkontinuierlichdiezahlderinden BundesministerienundnachgelagertenÄmternundBehördenbeschäftigten LeiharbeiterinnenundLeiharbeiter.DiezunehmendeBeschäftigungvonLeiharbeitskräftenbeimBundsetztemitdemJahr2005ein.DavorwardiesesprekäreArbeitsverhältnisnocheineRanderscheinung.Mit1343lagdieZahlder beschäftigtenleiharbeitskräfteimjahr2010erstmalsimvierstelligenbereich undhatsichdamitgegenüberdemvorjahrfastverdoppelt (vergleichedieergebnissederantwortenderbundesregierungaufdiekleinenanfragender Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 16/11546, 17/736). 1.WievieleLeiharbeiterinnenundLeiharbeiterwurdenimJahr2010inden BundesministerienundBundesämternbzw.indenBundesbehördeneingesetzt (bitteaufschlüsselnnachbundeskanzleramtundbundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden)? 2.WievielederimJahr2010beschäftigtenLeiharbeiterinnenundLeiharbeitersindineinfestesArbeitsverhältnisineinerderobengenanntenDienststellen übernommen worden? WelchemAnteilanallenimJahr2010beschäftigtenLeiharbeiternund Leiharbeiterinnen entspricht dies? StatistischeAngabenüberdieBeschäftigunginFormvonLeiharbeitsverhältnissennachdemArbeitnehmerüberlassungsgesetzwerdenvonderBundesregierungnichtzentralerhoben.DieimJahr2010beimBund (BundesministerienundBundesämterbzw.-behörden)BeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältnissowiediedavonineinbefristetesoderunbefristetesArbeitsverhält- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom1.Februar2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/4626 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode niszumbundübernommenenbeschäftigtenergebensichausderanlage.der Anteil der übernommenen Beschäftigten entspricht ca. 3 Prozent. DerUmfangderdurchLeiharbeitnehmergeleistetenArbeithatsichverglichen mitdemjahr2009reduziert,weildiedurchschnittlichebeschäftigungsdauer der Leiharbeitskräfte um zwei Drittel gesunken ist; vgl. Antwort zu Frage 6. 3.WiehochwarimJahr2010derAnteilvonLeiharbeiterinnenundLeiharbeiternanallenBeschäftigten,dieinobengenanntenBundesministerien bzw. Ämtern/Behörden arbeiten? UnterZugrundelegungeinerdurchschnittlichenBeschäftigungsdauerderLeiharbeiterundLeiharbeiterinnenimJahr2010vonzweiMonaten (vgl.antwort zufrage6)hatderanteilvonbeschäftigtenineinemleiharbeitsverhältniszu denbundesbeschäftigtenimjahr2010durchschnittlichunter0,1prozentbetragen.diegesamtzahlderbundesbeschäftigtenwurdezuletztzumstichtag 30. Juni 2009 erhoben. 4.AuswelchenGründenwurdenimJahr2010Leiharbeitskräfteeingesetzt (bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)? ImJahr2010wurdenBeschäftigtemiteinemLeiharbeitsverhältnisüberwiegend aus folgenden Gründen eingesetzt: FallzahlenGründe 1.1152 Krankheits- und Urlaubsvertretung 2.147 Einsatz zur Bewältigung von Arbeitsspitzen 3.72 Überbrückung bei Nachbesetzungen 5.FürwelcheTätigkeitenwurdenimJahr2010dieLeiharbeiterinnenund Leiharbeiterhauptsächlicheingesetzt (bittediezehnmeistausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)? ImJahr2010wurdenBeschäftigtemiteinemLeiharbeitsverhältnisüberwiegend für folgende Tätigkeiten eingesetzt: FallzahlenTätigkeit 1.1289 Küchenfach- und Küchenhilfskräfte, Kantinenkräfte 2.88Lehrkräfte 3.28Sachbearbeitung Verwaltung 4.21Hausarbeiter 5.19IT-Technik 6.18Bürosachbearbeitung Verwaltung 7.17Service 8.16 Sekretariats- und Assistenzdienst 9.15Wachschutz/Pförtner 10.13Poststelle

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4626 6.WielangewarimJahr2010diedurchschnittlicheBeschäftigungsdauer von den eingesetzten Leiharbeitskräften? 7.ZuwelchemAnteilarbeitetendieseLeiharbeiterinnenundLeiharbeiter Vollzeit bzw. Teilzeit? DieBeschäftigungsdauerderBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältnishat imjahr2010durchschnittlichzweimonatebetragen.imvergleichzu2009 (sechsmonate)istdiedurchschnittlichebeschäftigungsdauererheblichgesunken. ImJahr2010waren75ProzentderBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältnis vollzeitbeschäftigt und 25 Prozent teilzeitbeschäftigt. 8.WiesetzensichdieLeiharbeitskräftenachGeschlecht,AlterundStaatsbürgerschaft zusammen? 46ProzentderBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältniswarenweiblich und 54 Prozent männlich. 22ProzentderBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältniswareninder Altersgruppevon20bis29Jahre,24ProzentinderAltersgruppevon30bis 39Jahre,25ProzentinderAltersgruppevon40bis49Jahre,17Prozentinder Altersgruppe von 50 bis 59 Jahre und 12 Prozent waren älter als 60 Jahre. DieStaatsbürgerschaftverteiltesichwiefolgt:93Prozentwarendeutscher Staatsangehörigkeit,7ProzentnichtdeutscherStaatsangehörigkeit.WeitereAngaben waren in der Kürze der Zeit nicht feststellbar. 9.ErhaltendieLeiharbeiterinnenundLeiharbeiterwenigerLohnalsdie regulär Beschäftigten? Wenn ja, wie viel? Wennnein,welchetarifvertraglichenRegelungenzurGleichbezahlung gibtes? 10.WiehochistderStundenlohn,dendieBeschäftigtenerhalten,undwie viel Geld erhalten die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde? FürdenFall,dassdieBundesregierungwiederholtdieAussagedarüber verweigertundaufdatenschutzundvertraulichkeitverweist (vgl.antwortderbundesregierungzufrage11aufbundestagsdrucksache17/ 736),wiebegründetsiedieseVorrangstellunggegenüberdemöffentlichenInteresse,undwelcherechtlichenAuseinandersetzungenhateszu diesem Problem, mit welchem Ausgang, gegeben? DieRessorts,dieLeiharbeitnehmerbeschäftigen,konntenangesichtsdatenschutzrechtlicherRegelungen,derzuwahrendenGeschäfts-undBetriebsgeheimnisseunddesvergaberechtlichenGrundsatzesderVertraulichkeit ( 22 Nummer6derVerdingungsordnungfürLeistungen/TeilA VOLA)sowiebestehendervertraglicherVertraulichkeitsregelungenzudenFragenüberwiegend keineangabenmachen.dasskeineangabengemachtwerdenkönnen,dient insbesonderederwahrungverschiedenerrechtsgütervonerheblicherbedeutung,dieverfassungsrechtlichgeschütztsind.dazugehöreninsbesondere dasgrundrechtaufinformationelleselbstbestimmungausartikel2absatz1 i.v.m.artikel1absatz1desgrundgesetzes (GG)sowiedasGrundrechtder BerufsfreiheitausArtikel12GG,welchesauchdenSchutzvonBetriebs-und

Drucksache 17/4626 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Geschäftsgeheimnissengewährleistet.RechtlicheAuseinandersetzungenzu dem Thema sind der Bundesregierung nicht bekannt. SoweitdenRessortsvordiesemHintergrundAngabenmöglichwaren,erhielten dieleiharbeitnehmernichtwenigerlohnalsdieregulärbeschäftigten.lediglicheinemleiharbeitnehmerwurdewenigerlohn (15Prozent)alsdenregulär Beschäftigten gezahlt. DerTarifvertragfürdenöffentlichenDienst (TVöD)undanderetarifvertragliche RegelungenderBundesverwaltungenthaltenkeineGleichbezahlungsregelungen.InderKürzederZeitkonntenkeineanderentarifvertraglichenRegelungen zur Gleichbezahlung festgestellt werden. 11.KanndieBundesregierungweiterhinnichtausschließen,dassunterden beschäftigtenleiharbeiterinnenundleiharbeiternindenobengenannten DienststellendesBundesauchsogenannteAufstockersind,alsoArbeitnehmerundArbeitnehmerinnen,derenniedrigesArbeitseinkommen durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden muss? Kannsieausschließen,dassessolcheFälleauchfürBedarfsgemeinschaften mit nur einem Mitglied gibt, welches in Vollzeit tätig ist? DieLeistungeninderGrundsicherungnachdemArbeitslosengeldIIbemessen sichnebendemzuberücksichtigendeneinkommenindividuellnachdergröße undzusammensetzungderbedarfsgemeinschaftsowiedenangemessenen KostenfürUnterkunftundHeizung.VordemHintergrundkannjenachindividuellerVoraussetzungnichtausgeschlossenwerden,dasseinzelneBeschäftigtemiteinemLeiharbeitsverhältnisnebenihremArbeitsentgeltLeistungen nach dem Arbeitslosengeld II erhalten. 12.MitwievielenFirmengabesimJahr2010VerträgezurArbeitnehmerüberlassung? EswurdenLeiharbeitsverhältnissemit79Leiharbeitsfirmenbundesweitabgeschlossen. 13.BefindenoderbefandensichunterdenTarifverträgen,nachdenendie LeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmerbezahltwurden,auchVerträgemitderScheingewerkschaftCGZP (TarifgemeinschaftChristlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen)? WievieleLeiharbeitskräftewarenbzw.sinddavonbetroffen,undnach welchentarifverträgenwerdenbzw.sollendiesekünftigbezahltwerden? NimmtdieBundesregierung,ausgehendvomjüngstenUrteildesBundesarbeitsgerichtszurNichttariffähigkeitderCGZP,Rückstellungenfürdie Sozialversicherungsbeiträge vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hoch sind diese für die zurückliegenden Jahre? DerBundesregierungistbekannt,dasssichinsgesamtvierderinAnspruchgenommenenLeiharbeitsfirmenbeiderBezahlungihrerMitarbeiteranTarifverträgenorientieren,diemitderTarifgemeinschaftChristlicherGewerkschaften fürzeitarbeitundpersonal-service-agenturen (CGZP)abgeschlossenwurden. Davonbetroffenwaren18Leiharbeitskräfte.WegenderFragenachderHöhe derstundenlöhnewirdaufdieantwortzudenfragen9und10verwiesen. RückstellungenfürSozialversicherungsbeiträgewurdennichtgebildet;sie wärenimübrigenmitdemhaushaltsgrundsatzderjährlichkeitnichtvereinbar.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4626 14.KanndieBundesregierungausschließen,dassvormalsbeidenBundesministerienundnachgelagertenÄmternundBehördenbefristetBeschäftigtenachAuslaufenihresVertragesfürgleicheoderähnlicheTätigkeiten als Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter beschäftigt werden bzw. wurden? WiehochistgegebenfallsdieZahldieserFälle,undwosinddieseaufgetreten? Der Bundesregierung sind solche Fälle nicht bekannt. 15.InwelchemAusmaßundfürwelcheArbeitenwilldieBundesregierung künftigaufleiharbeitimeigenenhauszurückgreifen,undwiebegründet sie ihre Antwort? DieBeschäftigunginFormvonLeiharbeitsverhältnissennachdemArbeitnehmerüberlassungsgesetzkannauchinZukunftsachgerechtunderforderlichsein.

Drucksache 17/4626 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage

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