Deutscher Bundestag Drucksache 16/2237 16. Wahlperiode 17. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2102 Stand der Umsetzung des flächendeckenden Mammographie-Screenings Vorbemerkung der Fragesteller JährlicherkrankeninDeutschlandetwa47000FrauenanBrustkrebs;jedes Jahrsterbenca.17000FrauenandieserTumorart.Schätzungsweisejede zehntefrauerkranktimlaufeihreslebensanbrustkrebs.2002entschiedsich derdeutschebundestag ausgehenddavon,dasssichdiezahlderbrustkrebs- TodesfällebeiFrauenzwischen50und70JahrendurcheinMammographie- Screeningum20bis30Prozentverringernließe fürdieeinführungeines Mammographie-Screenings (RöntgenreihenuntersuchungderBrust).DerGemeinsameBundesausschusshattedaraufhinmitBeschlussvom25.März2003 diebrustkrebsfrüherkennungs-richtliniendahingehendgeändert,dassseit 1.Januar2004jedeFrauinDeutschlandallezweiJahreeinenAnspruchauf einemammographiehat.allefrauenvom50.bis69.lebensjahrsollen routinemäßigübereineinladungssystemaufdergrundlageamtlichermeldedatenzummammographie-screeningeingeladenwerden;bisende2005sollte dassystembundesweiteingeführtsein.seitjahresbeginn2006arbeitendie Referenzzentren,diedieFortbildungundBetreuungderbeteiligtenÄrztegewährleistenundexternemedizinischeundtechnischeQualitätssicherungsowie dieauswertungdesprogrammssicherstellen.dieerstenscreening-einheiten sind gestartet. Vorbemerkung der Bundesregierung BrustkrebsistdiehäufigsteKrebserkrankungunddiehäufigsteKrebstodesursachebeiFrauen.ImJahr2002erkrankten55150FrauenneuanBrustkrebs (Quelle:DachdokumentationKrebsdesRobertKoch-Institutes Krebsin Deutschland,5.Auflage,2006).DasmittlereErkrankungsalterliegtbeiknapp über62jahren.diemortalitätsratensindrückläufig;siesankenvon31,2/ 100000FrauenimJahr1990auf26,8/100000FrauenimJahr2004 (standardisiertnachaltereuropabevölkerung,todesursachenstatistik2004,statistisches Bundesamt). Insgesamt verstarben 17 592 Frauen im Jahr 2004 an Brustkrebs. DieRöntgenuntersuchungderweiblichenBrust (Mammographie)istdasderzeit effektivsteuntersuchungsverfahren,brustkrebsfrühzeitig,d.h.ineinemprog- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom13.Juli2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 16/2237 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode nostischgünstigenstadium,zuentdecken.unumstrittenist,dassdiefrüherkennungvonbrustkrebsdenerfolgeinertherapieunddamitdieüberlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen erhöht. NachmehrjährigerVorbereitungszeit,einschließlichderDurchführungvonModellprojekten,diederErprobungderAnwendungder,EuropäischenLeitlinien fürdiequalitätssicherungdesmammographie-screenings unterdenbedingungendesdeutschengesundheitssystemsdienten,hattediegemeinsameselbstverwaltung,derdamaligebundesausschussderärzteundkrankenkassen,am 15.Dezember2003denfürdieEinführungeinesqualitätsgesicherten,bundesweitenundbevölkerungsbezogenenMammographie-Screening-ProgrammserforderlichenBeschlussgefasst,dernachPrüfungundFreigabedurchdasvormaligeBundesministeriumfürGesundheitundSozialeSicherungam1.Januar 2004 in Kraft getreten ist. ZieldesMammographie-ScreeningsisteinedeutlicheSenkungderBrustkrebssterblichkeitunterMinimierungderBelastungfürdieFrau wiestrahlenbelastung,falsch-positiveundfalsch-negativebefunde,unterdervoraussetzung einerteilnahmevonmindestens70prozentderangesprochenenbevölkerungsgruppe,d.h.allerfrauenzwischen50und69jahren.dieeinführungdesmammographie-screeningszurfrüherkennungvonbrustkrebsliegtinderzuständigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung in Kooperation mit den Ländern. MitdemMammographie-ScreeningaufGrundlagederEuropäischenLeitlinien (EuropeanGuidelinesforQualityAssuranceinMammographyScreening, 2001,3.Auflage)wirdinDeutschlandeinvölligneuartigesFrüherkennungsprogrammeingeführt,daseinenBevölkerungsbezugherstellt,eineumfassende KettevonQualitätssicherungs-undQualitätsmanagementinstrumentenundeine kontinuierliche Evaluation beinhaltet. ZudenQualitätsanforderungengehörenu.a.,dassjedeMammographie-AufnahmevonzweiÄrztenbeurteiltwird,dassjederArztjährlichdieMammographie-Aufnahmenvonmindestens5000Frauenbegutachtetunddass,imFalle einer Auffälligkeit, ein Verdacht innerhalb des Programms abgeklärt wird. EinwesentlichesMerkmaldesMammographie-Screening-Programmsistder Bevölkerungsbezug,hergestelltdurchdasEinladungswesenderZentralenStellenaufLandesebene.DieZentralenStellenladendieanspruchsberechtigten Frauenzwischen50und69JahrenaufderBasisvonamtlichenMeldedatenalle zwei Jahre ein. DasMammographie-Screening-ProgrammgliedertsichinregionaleVersorgungsprogramme.DiesewerdenineinzelneScreening-Einheitenunterteilt. DabeibestehtjedeScreening-EinheitauseinerodermehrerenMammographie- Einheiten,inderdieMammographie-Aufnahmenerstelltwerden,sowieaus einerodermehrereneinheitenzurabklärungsdiagnostik.inderregelumfasst einescreening-einheiteineneinzugsbereichvon800000bis1millioneinwohnern.jedescreening-einheitisteinemreferenzzentrumzugeordnet.referenzzentrenwurdenvonder,kooperationsgemeinschaftmammographie inder ambulantenvertragsärztlichenversorgunggbrernanntundandenstandorten Bremen,Berlin,Münster,Wiesbaden/MarburgundMüncheneingerichtet.AufgabenderReferenzzentrensinddieÜberwachungderQualitätssicherungsowie diefortbildungderamprogrammteilnehmendenärztinnenundärztesowie derradiologischenfachkräfte.dieleiterinnenundleiterderreferenzzentren sindgleichzeitigauchprogrammverantwortlicheärztinnenundärzteineiner dem Referenzzentrum angegliederten Screening-Einheit. DasMammographie-Screening-ProgrammerfordertumfangreicheRegelungen aufbundes-undlandesebenesowieorganisatorischelösungenvonallenander EinführungbeteiligtenInstitutionen,wiez.B.dieÄnderungderKrebsfrüherkennungs-Richtlinien (KFU-RL),dieEinrichtungZentralerStellenfürdas
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2237 EinladungswesendurchdieVertragspartneraufLänderebene,dieAusschreibungundGenehmigungvonScreening-Einheitensowiedie (Re-)Zertifizierung von Screening-Einheiten durch die Selbstverwaltung. BisherkanndasMammographie-Screeningnochnichtflächendeckendangebotenwerden.GründedafürsinddieobendargestelltenhohenQualitätsanforderungenandasProgrammunddiezutreffendenlandesgesetzlichenRegelungen. DieEinladungallerFrauenerfordertdenZugriffaufdieDatenderMeldebehörden.DiesverursachtebeidenLändernunterschiedlichenmelde-unddatenschutzrechtlichenRegelungsbedarf.DesWeiterenwarendieAnforderungender RöntgenverordnungmitBezugaufdasMammograhie-Screening-Programmauf Länderebene umzusetzen. MitdenbereitstätigenReferenzzentrenunddemStartknappeinesDrittelsvon insgesamt93geplantenscreening-einheitenistdasmammographie-screening derflächendeckendeneinführungdennocheinengroßenschrittnähergekommen. 1.SindmittlerweileinallenBundesländerndierechtlichenVoraussetzungen fürdieflächendeckendedurchführungdesmammographie-screeningsgeschaffen? Wennnein,inwelchenBundesländernnochnicht,undwelcheRegelungen sind im Einzelnen noch umzusetzen? DieaufLandesebenezuschaffendenrechtlichenVoraussetzungenbetreffendie ÜbertragungvonMeldedatenunddiestrahlenschutzrechtlicheZulassungfür das Mammographie-Screening nach den Vorgaben der Röntgenverordnung. EineAnfragedesBundesministeriumsfürGesundheit (BMG)vom12.April 2006andieArbeitsgemeinschaftderOberstenLandesgesundheitsbehördenhat Folgendes ergeben: HinsichtlichderNutzungvonMeldedatendurchdiefürdasEinladungswesen zuständigenzentralenstellenwurdendielandesvorschrifteninbrandenburg, Bremen,Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen, Rheinland-PfalzundSachsenbereitsgeändertundinHamburg,Hessenund Thüringen entsprechende Maßnahmen eingeleitet. InSchleswig-HolsteinwurdedieSchaffungdererforderlichenRechtsvorschrift zuletztimlandtagberaten.dierechtsanpassungerfolgtinsachsen-anhalterst nachzuordnungundorganisationderzentralenstelle.inbaden-württemberg, BayernundSaarlandstehendiegeändertenLandesvorschriftenkurzvorder Verabschiedung. ZurEvaluationdesMammographie-Screening-ProgrammsbedarfesderSicherstellungeinesDatenabgleichszwischendenKrebsregisternderLänderundder jeweiligenzentralenstelle.dienovellierungdesstaatsvertragesüberdasgemeinsamekrebsregisterderländerberlin,brandenburg,mecklenburg-vorpommern,sachsen-anhaltundderfreistaatensachsenundthüringenzur SicherstellungeinesDatenabgleichszwischenKrebsregisterundZentraler StelleerfolgtderzeitimUmlaufverfahren.InBaden-Württemberg,Bayern,Bremen,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-PfalzundSchleswig-HolsteinsindentsprechendeAnpassungenerfolgt (inhamburgundhessenwarenkeineänderungenerforderlich).imsaarlandstehtdasänderungsgesetzkurzvorderverabschiedung.inniedersachsenistdieaufnahmeeinerentsprechendenregelungindienovelledesgesetzesüberdasepidemiologischekrebsregister Niedersachsen vorgesehen.
Drucksache 16/2237 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieerforderlichenMaßnahmenimZusammenhangmitderRöntgenverordnung sindinbaden-württemberg,berlin,brandenburg,bremen,hamburg,hessen, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen,Rheinland- PfalzundSachsenbereitsabgeschlossenundinBayern,Schleswig-Holsteinund Thüringeneingeleitetworden.ImSaarlandliegteinAllgemeinerlasszurZulassungdesMammographie-Screeningsveröffentlichungsreifvor.Sachsen-Anhalt wirdnachdereinigungüberdiezentralestelleeineallgemeinverfügungzur Röntgenverordnung erlassen. 2.BiswannrechnetdieBundesregierungmitderbundesweitenFlächendeckung des Mammographie-Screenings? NachdemderzeitigenStandderAusschreibungenfürdieVersorgungsaufträge undsofernallevoraussetzungenbezüglichdereinrichtungderzentralenstellen geschaffensind,istdavonauszugehen,dassbiszumsommer2007bundesweit inallengebietenderkassenärztlichenvereinigungenscreening-einheitenarbeitenwerden.einigegebietewerdenschonflächendeckendbzw.nahezuflächendeckendversorgtsein,währendinanderengebietendieerstenscreening- Einheitenbeginnenwerden.SomitkannbundesweitbiszudiesemZeitpunkt eine Flächendeckung von 70 Prozent erreicht werden. EineexakteAngabe,biswannalle93Screening-EinheitenihreTätigkeitaufnehmen, ist zurzeit nicht möglich. 3.WievieleÄrztinnenundÄrztesindindasMammographie-Screeningeingebunden bzw. sollen eingebunden werden? 4. Hält die Bundesregierung diese Zahl der Ärzte für ausreichend? 8.WiegroßistderdurchschnittlichfestgelegteEinzugsbereichderBevölkerung,undwievieleMitarbeiterhabendieseScreening-EinheitenimDurchschnitt? Antwort zu Frage 3, 4 und 8. DerzeitsindindenScreening-EinheitendurchschnittlichjeweilszehnÄrztinnenundÄrzteinunterschiedlichemUmfangtätig diessind:insbesondereein biszweiprogrammverantwortlicheärztinnenundärzte,befundendeärztinnenundärztesowiekooperierendepathologinnenundpathologenundkrankenhausärztinnenund-ärzte.beiderzeit27screening-einheiten,dievonder KooperationsgemeinschaftMammographiezertifiziertwurden (Stand4.Juli 2006),entsprichtdieseinerAnzahlvonungefähr270ÄrztinnenundÄrzten.Zu berücksichtigenist,dassessichhierumdie Starterteams handelt.mitdersteigerungderuntersuchungskapazitätenbzw.vervollständigungdesorganisatorischenaufbausentstehtzusätzlicherbedarf,sodassspäter,inderroutineversorgung,vondurchschnittlich16ärztinnenundärztenproscreening-einheitausgegangenwird.hochgerechnetaufdie93screening-einheiten,dieinsgesamt bundesweitaufgebautwerdensollen,schätztdiekooperationsgemeinschaft Mammographie,dassrund1400ÄrztinnenundÄrzteinsämtlichenFunktionen imvolletabliertenprogrammeingebundenseinwerden.erstimrahmeneines Routinebetriebes,d.h.nachabgeschlossener,flächendeckenderEinführungdes Mammographie-Screening-Programms,wirdsichzeigen,obzusätzlicherärztlicherPersonalbedarfbesteht.Esistjedochzuberücksichtigen,dasszurErreichungdererforderlichenMindestbefundungszahlenvon5000FrauenproJahr nur eine begrenzte Anzahl an Ärztinnen und Ärzten tätig werden kann.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2237 JedeScreening-EinheitsolleineEinzugsbevölkerungvonetwa800000bis 1MillionEinwohnernunddamitcirca100000bis120000anspruchsberechtigteFrauenimAltervon50bis69Jahrenumfassen.DieAnzahlderMitarbeiterinnenundMitarbeiteristvariabel,dasiemaßgeblichvonderOrganisationsformderjeweiligenScreening-Einheitabhängt,alsodavon,obdasMammographie-Screeningzentral,dezentralodermobilorganisiertist.Hochgerechnetauf diebundesweiteinzurichtenden93screening-einheitenistdamitzurechnen, dassaußerdenrund1400imvolletabliertenprogrammtätigenärztinnenund Ärztenzwischen1000und1500weitereMitarbeiterinnenundMitarbeiter,wie z.b.radiologischefachkräfte,imscreeningbeschäftigtseinwerden,d.h.10bis 15 nicht-ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Screening-Einheit. 5.WiebeurteiltdieBundesregierungdieVersorgungssituationfürdieFrauen in den neuen Bundesländern? InMecklenburg-VorpommernsindvierScreening-Einheitengeplant.DieAusschreibungderVersorgungsaufträgeistabgeschlossen,undeineScreening-EinheithatbereitsihrenRoutinebetriebaufgenommen.InThüringensindzwei Screening-Einheitenvorgesehen.DieAusschreibungderVersorgungsaufträge istebenfallsabgeschlossen.dieerstescreening-einheitwirdvoraussichtlichim erstenquartal2007ihretätigkeitaufnehmen.inbrandenburgendetam 30.September2006dasderzeitlaufendeAusschreibungsverfahren,sodassmit einervergabevonversorgungsaufträgenzumendedesjahres2006zurechnen ist.insachsenwirddieausschreibungderversorgungsaufträgezurzeitvorbereitet.dieausschreibungwirdvoraussichtlichimaugust2006beginnen,daher istmitdervergabevonversorgungsaufträgenetwaanfang2007zurechnen.in Sachsen-AnhaltwurdennachbisherigerKenntniskeineVersorgungsaufträge ausgeschrieben oder deren Ausschreibung vorbereitet. 6.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieZertifizierung derbeteiligtenärztehinsichtlichderstruktur-,prozess-undergebnisqualität vor, und wem obliegt diese Aufgabe? DieZertifizierungdereinzelnenScreening-EinheitenvorAufnahmeihrerTätigkeitdientderSicherstellung,dassausreichendeVorkehrungenfürdieQualitätssicherungimRahmendergesamtenVersorgungskettegetroffenwerden.Dazu gehörtbeispielsweisedieüberprüfungdervorgeschriebenenfortbildungsmaßnahmenderbeteiligtenärztinnenundärztesowiederradiologischenfachkräfte,dieorganisatorischenundapparativenvoraussetzungen,diepraxisausstattungundpraxisorganisationsowiedasberichtswesenunddiedokumentation. DieRezertifizierunghatsicherzustellen,dassdievorgesehenenQualitätssicherungsmaßnahmeneingehaltenwerdenundQualitätsproblemefrühzeitigerkannt undbeseitigtwerden.dieersterezertifizierungerfolgtsechsmonatenachder TätigkeitsaufnahmederScreening-Einheit,danachinregelmäßigenAbständen von30monaten.beiderrezertifizierungwirdauchdieprozess-undergebnisqualitätüberprüft.dieseüberprüfung,dieunterstütztwirddurchjährlicheberichtehinsichtlichderzielerreichung,stütztsichaufdieindikatoreneinschließlichderzielkorridore,wiesiedurchdie,europäischenleitlinienfürdiequalitätssicherung des Mammographie-Screenings vorgegeben sind. DazugehörenbeispielsweisederAnteilderFrauen,diezurAbklärungwieder einbestelltwerden,dieteilnahmequote,diezahlderentdecktenkarzinomeund derenstadienverteilungu.ä.zusätzlichsindweiterequalitätssicherndemaßnahmenvorgesehen,wiezumbeispieldiejährlicheabsolvierungeinerfall-
Drucksache 16/2237 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sammlungsprüfungdurchdiebeteiligtenärztinnenundärzteunddiejährliche Überprüfung der diagnostischen Bildqualität. DieZertifizierung/RezertifizierungerfolgtimAuftragderKassenärztlichen VereinigungdurchdieKooperationsgemeinschaftMammographie.DieReferenzzentrenwerdendurcheinexternesExpertengremiumüberprüft.EinzelheitenzudenZertifizierungensindinentsprechendenProtokollenniedergelegt. DieZertifizierungüberprüftvorAufnahmederTätigkeitdieStruktur-undPro- zessqualität,dierezertifizierungdieergebnisqualität.sämtlichescreening- EinheitenwerdendurchdieKooperationsgemeinschaftMammographieunddie Referenzzentren zertifiziert und rezertifiziert. 7.WievieleScreening-Einheitensindbzw.werdeneinemReferenzzentrum zugeordnet sein? DerzeitsindfünfReferenzzentreninBetrieb,undzwardieReferenzzentren Berlin,Bremen,München,MünsterundSüd-West,wobeiSüd-Westüberzwei Standorteverfügt:MarburgundWiesbaden.Derzeitbetreuensiedie27bereits zertifiziertenscreening-einheitenundwerdenbeiflächendeckungfüralle 93Screening-Einheitenzuständigsein.BeierreichterFlächendeckungistdavon auszugehen,dasjedesreferenzzentrumzwischen15und20screening-einheiten betreuen wird. 9.WieverhältsichderAnteilvonzertifiziertenstationärenUntersuchungszentrenundmobilenEinheitenanderGesamtzahlderMammographieeinheiten? Bisherwurden27Screening-EinheitenvonderKooperationsgemeinschaft Mammographie zertifiziert (Stand 4. Juli 2006). DieseScreening-Einheitenverfügenüberinsgesamt54festeoderstationäre undsiebenmobilemammographie-einheiten (Mammobile).Aufjedemobile EinheitkommensomitknappachtfesteoderstationäreMammographie-Einheiten. 10.AnhandwelcherLeistungskriterienwirddieQualitätdesScreening-Programms wie überprüft? DasMammographie-Screening-Programmwirdu.a.jährlichanhandderinden,EuropäischenLeitlinienfürdieQualitätssicherungdesMammographie-Screenings empfohlenenqualitätsindikatorenunddenentsprechendenzielvorgaben überprüft. Zu Qualitätsindikatoren und Zielvorgaben gehören u. a.: die angestrebte Teilnahmequote von 70 Prozent technischevorgabenbeidererstellungvonscreening-mammographie-aufnahmen Anteil der Frauen, die zur Abklärungsdiagnostik eingeladen wurden Brustkrebsentdeckungsrate Intervallkarzinomrate die Stadienverteilung der im Screening entdeckten Karzinome Einhaltung der Fristen für die Ergebnismitteilung Ergebnisse der postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/2237 FestgeschriebensinddieLeistungsparameterinAnlage9.2desBundesmantelvertrags Ärzte/Krankenkassen (BMV-Ä/EKV), Anhang 10. DarüberhinausmüssenimRahmenderRezertifizierungdienachBMV-Ä/EKV vorgeschriebenenfallzahlennachgewiesensowiedernachweisüberdieerfüllung der Kriterien zur Aufrechterhaltung der Genehmigung erbracht werden. Somussdie/derProgrammverantwortlicheÄrztin/Arztbeispielsweisenachweisen: dieteilnahmeanverfahrenzurselbstüberprüfungderdiagnostischenbildqualität von erstellten Screening-Mammographieaufnahmen diebefundungvonscreening-aufnahmenvonmindestens5000fraueninnerhalb von jeweils zwölf Monaten dieerfolgreicheteilnahmeanderbeurteilungeinerfallsammlungvon Screening-Aufnahmen. Vergleichbares gilt auch für die befundenden Ärztinnen und Ärzte. DetailsdazufindensichimBMV-Ä/EKV,undzwarzudenvorgeschriebenen Fallzahlen: 24Abs.3d; 25Abs.3aundAbs.4a;zudenKriterienfürdie AufrechterhaltungderGenehmigung: 24Abs.3, 25Abs.4, 26Abs.2, 27 Abs. 2 und Abs. 4 sowie 28 Abs. 2. 11.WiewerdendieÄrztinnenundÄrztesowiedieradiologisch-technischen AssistentinnenundAssistentenaufdasflächendeckendeScreeningvorbereitet? DieScreening-Ärzteund-ÄrztinnenunddieradiologischenFachkräftewerden imrahmenvonspeziellenfortbildungskursenundangeleitetentätigkeitenauf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet. Die/derProgrammverantwortlicheÄrztin/ArztmusszumBeispielfolgende Kurse belegen: Multidisziplinärer Kurs zur Einführung in das Programm Kurs für Programmverantwortliche Ärztinnen und Ärzte Kurs für befundende Ärztinnen und Ärzte (Befunder-Kurs) Ultraschallkurs Biopsiekurs. Darüberhinausmüssensie voraufnahmedertätigkeitinderscreening-einheit ineinemreferenzzentrumhospitieren.diesgiltauchfürbefundendeärztinnen und Ärzte und radiologische Fachkräfte. DieangeleitetenTätigkeitenfürdie/denProgrammverantwortlichenÄrztin/Arzt umfasstmindestens160stundenan20arbeitstagenineinemreferenzzentrum. Die Tätigkeit beinhaltet insbesondere: Teilnahme an den Konsensuskonferenzen Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen SelbständigeBeurteilungderScreening-Mammographieaufnahmenvon mindestens3000frauenunteranleitungdurchdenleiterbzw.dieleiterin eines Referenzzentrums. DerLeiterbzw.dieLeiterindesReferenzzentrumsstelltüberdieTätigkeitein Zeugnisaus.DiesesZeugnisbeurteilt,obdieÄrztinbzw.derArztbefähigtist,
Drucksache 16/2237 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dieaufgabendesversorgungsauftragsalsprogrammverantwortlicheärztin bzw. Arzt selbständig durchzuführen. DieangeleiteteTätigkeitfürbefundendeÄrztinnenundÄrzteumfasstmindestens40StundenanfünfaufeinanderfolgendenArbeitstagenineinemReferenzzentrum.DasSpektrumderTätigkeitenentsprichtinweitenTeilendemder/des ProgrammverantwortlichenÄrztinbzw.Arztes.DieLeiterinbzw.derLeiterdes ReferenzzentrumsstelltderÄrztinbzw.demArzteineBescheinigungüberdie Tätigkeitaus,inderdieTeilnahmeandenKonferenzenundderSprechstunde bestätigt und die Anzahl der beurteilten Aufnahmen belegt sind. DieangeleiteteTätigkeitfürradiologischeFachkräfteumfasstzehnaufeinander folgende Arbeitstage in einem Referenzzentrum und beinhaltet: ErstellungvonScreening-Mammographieaufnahmenbei50Frauenunter Anleitung SelbständigeDurchführungderMaßnahmenzurtechnischenQualitätssicherung (nach 33Nr.2BMV-Ä/EKV)anmindestensdreiArbeitstagenunter Anleitung Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik Teilnahme an den präoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen Teilnahme an der Durchführung von Stanzbiopsien. 12.IstderBundesregierungbekannt,dassauseinerderwesentlichenAnforderungendereuropäischenLeitlinien dereinrichtungeinessog.programmverantwortlichenarztes,derdiescreening-ketteorganisiertund dafürauchhaftungsrechtlichverantwortlichist haftungsrechtliche Konsequenzenresultieren,weilVersicherungsunternehmenaufgrundder damitverbundenenunsicherheitennichtbereitsind,dieammammographie-screeningteilnehmendenärztinnenundärztegegendasrisiko von Behandlungsfehlern zu versichern? 13. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation? TeiltsiedieAuffassung,dasshierdurchdasganzeProjektdesMammographie-ScreeningsinGefahrgerät,wennÄrztedaraufhinnichtzurTeilnahme bereit sind? 14.WasgedenktdieBundesregierungzuunternehmen,umeinehaftungsrechtlicheAbsicherungderteilnehmendenÄrztinnenundÄrztedennoch zu garantieren? DieProgrammverantwortlicheÄrztinbzw.derArztorganisierteinvonihr/ihm geleitetesteamvonärztinnenundärztenundradiologischenfachkräften,das sowohldiescreening-leistungenalsaucheineeventuellerforderlicheabklärungsdiagnostik in einer Screening-Einheit erbringt. EineProgrammverantwortlicheÄrztinbzw.Arztversorgtzusammenmitihrem/ seinemteameinescreening-einheitmitdurchschnittlichetwa110000anspruchsberechtigtenfrauen.ihr/ihmkommteinebesondereverantwortungbei der Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zu. DieTatsache,dassProgrammverantwortlicheÄrztinnenundÄrzteinsbesondere inhessen,niedersachsen,baden-württembergundthüringenproblemehinsichtlichdesabschlussesvonhaftpflichtversicherungenhaben,istdembmg seit Mitte April 2006 bekannt. DieVerpflichtungzurAbsicherungdesHaftpflichtrisikosvonÄrztinnenund ÄrztenistimärztlichenBerufsrecht,indenBerufsordnungenderLandesärzte-
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/2237 kammern,geregelt.dieausübungdesärztlichenberufsrechtsfälltindieausschließliche Zuständigkeit der Länder. IndenmeistenLändernbestehteineBerufs-oderStandespflichtzumAbschluss einerberufshaftpflichtversicherungfürärztinnenoderärzte.inbremen,hamburgundnordrhein-westfalenistderabschlusseinerausreichendenhaftpflichtversicherungfürärztinnenundärztevorgeschrieben.daheristesvorrangigdieaufgabederberufsständischenorganisationen,ihremitgliederbeim Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu unterstützen. DasBMGhatinGesprächenmitderVersicherungswirtschaftunddergemeinsamenSelbstverwaltung,diedasMammographie-Screening-Programmeinzuführenhat,dieProblematikerörtert.DieBundesregierunggehtaufGrunddieser Gesprächedavonaus,dasssichdiehaftungsrechtlicheAbsicherungderteilnehmenden Programmverantwortlichen Ärztinnen und Ärzte erreichen lässt.
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