Die polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität als Politisch motivierte Straftaten

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/14754 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14546 Die polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität als Politisch motivierte Straftaten Vorbemerkung der Fragesteller IndemBerichtdesBundesministeriumsdesInnernvom29.April2013über dasaufkommenpolitischmotivierterkriminalität (PMK)inDeutschlandim Jahr2012wirdu.a.auchAuskunftüberdieEntwicklungdersogenannten HasskriminalitätinunseremLanderteilt.Demnachhabensich2012dieFallzahlenimBereichderfremdenfeindlichenStraftatengegenüberdemVorjahr um16prozentundimbereichderantisemitischenstraftatenum11prozent erhöht.diesestraftatenwürdenzu97prozentdemphänomenbereichpmkrechts zugeordnet. EsfehlenabererneutAngabenzuanderenFormenderHasskriminalitätin Deutschland,alsoinsbesonderedieZahlvonpolitischmotiviertenStraftaten aufgrunddersexuellenorientierungbzw.aufgrunddesgesellschaftlichen Statusbzw.StraftatengegenBehinderte,gegenMuslimeodergegenSintiund Roma in Deutschland. DabeihattedieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENineinerKleinenAnfrageschonvorvierJahrenaufdiesenMissstandaufmerksamgemacht (Bundestagsdrucksache16/12529).EsstelltsichdieFrage,warumdieBundesregierung diese Fälle immer noch nicht gesondert ausweist. JüngstwurdedurchdieempirischeUntersuchungdesMax-Planck-Institutsfür ausländischesundinternationalesstrafrechtfestgestellt,dasseindoppelter (in sichaberunterschiedlicher)selektionsprozessinnerhalbvonpolizeiundjustiz dazuführenwürde,dasshassdeliktemituntervonderpolizeinichterkannt bzw.vondengerichtennichtalssolcheabgeurteiltwürden ( SozialkonstruktionundstrafrechtlicheVerfolgungvonHasskriminalitätinDeutschland, Berlin2011).Zudem,sodasMax-Planck-Institut,seidie 2001indasDefinitionssystemPMKeingeführte KategoriederHasskriminalitätauchnach zehnjahrendenzuständigenpolizeibeamtinnenund-beamten fremd bzw. wird imnormalendienstgebrauchnichtverwendet bzw. vermieden (S.261).AmSchlusskommtdieStudiezudemFazit,dasssichdasDefinitionssystemPMKals ungeeignet erweise,insbesondereimumgangmit DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom11.September2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/14754 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode solchenhassdelikten,diejenseitsdesunterthemasfremdenfeindlichkeit liegen,alsoebenbeiangriffenaufgrunddersexuellenorientierung,gegen Behinderte oder Obdachlose (S. 273). AuchHeikeKleffnerundFrankJansen (denmaßgeblichenautorenderzivilgesellschaftlichenstatistikübertodesfällerechtergewalt)warschon2010 aufgefallen,dassdieabweichungzwischenderpolizeilichenundderzivilgesellschaftlichenstatistikgeradebeidereinordnunggetöteterobdachloser oderbehindertermit70prozentdeutlichgrößerausfälltalsbeirassistischen Todesfällen (50-Prozent-Abweichung vgl.diezeitvom16.september 2010).AusgehendvonderaktuellenÜbersichtvonHeikeKleffnerundFrank JansenergibtsicheinanalogesBild:WährendKleffner/Jansenseit1990insgesamt34TötungsdelikteanObdachlosenund Asozialen zählen,räumtdie BundesregierungnurinneunFällen (27Prozent)einenrechtsmotivierten Tathintergrund ein (DIE ZEIT vom 21. März 2013). DaeinpolizeilichesLagebildfehlt,lohntsicheinBlickindiezivilgesellschaftliche Erfassung von Hassdelikten. Danach ergibt sich folgendes Bild: 1. Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung AusHomophobiebegangeneStraftatenwerdeninnerhalbdesDefinitionssystemsPMKimThemenfeldHasskriminalitätunterdemUnterthemasexuelleOrientierungerfasst.DasBundeskriminalamt (BKA)hatteindenJahren 2001bis2008insgesamt42politischrechtsmotiviertehomophobeGewaltdelikteregistriert (Bundestagsdrucksache16/12634,S.6).EinehomophobeMotivationvermochtedieBundesregierung entgegenentsprechendenhinweisen aberauchindentötungsfällenklaus-peterbeer (1995),JosefAnton Gera (1997) bzw. Andreas Oertel (2003) nicht zu erkennen. ZivilgesellschaftlichgibteskeinaufdasBundesgebietbezogenesLagebild. ImmerhinregistriertdasÜberfalltelefonMANEOseiteinigenJahrenÜbergriffegegenHomosexuellezumindestfürBerlin.ImJahr2012zähltemandort erneutrund200fällemiteinemerkennbarhomophobenhintergrund.in 136FällenlagenMANEO deutlichehinweise aufeinehomophobegewalttat vor. HaraldKröger,AnsprechpartnerderBerlinerPolizeifürgleichgeschlechtliche Lebensweisen,bestätigteaufdervonMANEOdurchgeführtenPressekonferenz,manhabeimvergangenenJahr 90Tatenfestgestellt,diesichgegendie sexuelle Orientierung richteten. ImÜbrigengeht sokröger dieberlinerpolizeidavonaus,dassbeiihr homophobe Gewalttaten in rund 90 Prozent der Fälle nicht angezeigt werden. 2. Politisch motivierte Straftaten gegenüber Behinderten DiesesPhänomenistinDeutschland auchzivilgesellschaftlich nurunzureichenddokumentiert:durchdiepolizeiwerdenbehindertenfeindlichestraftatenimthemenfeldhasskriminalitätunterdemunterthemabehinderung registriert.bezogenaufdiejahre2001bis2008hattedasbkainsgesamt 45politischrechtsmotiviertebehindertenfeindlicheGewaltdeliktegezählt (Bundestagsdrucksache16/12634,S.7).EinebehindertenfeindlicheMotivationvermochtedieBundesregierungjedoch entgegenentsprechenden Hinweisen inkeinemderfolgendentötungsfälleerkennen:hans-werner Gärtner (1999), Andreas Oertel (2003) bzw. Hans-Joachim Sbrzesny (2008). Zivilgesellschaftlichexistiert soweiterkennbar lediglichein (zweiseitiger) Beitrag,indemfürdieJahre1992bis2003siebenKörperverletzungs-und dreitötungsdeliktegegenbehinderteaufgrundrechtergesinnunggeschildert werden (Schmidt,M.: GewaltgegenBehinderte,in:BerlinerForumGewaltprävention (2004), S. 85 bis 86). 3. Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status Straftaten,dieaufgrunddergesellschaftlichenStellungdesTatopfersbegangenwurden,werdenimThemenfeldHasskriminalitätunterdemUnterthema

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14754 gesellschaftlicherstatuserfasst.indenjahren2001bis2008wurdenindiesemkontext13politischrechtsmotiviertegewaltdeliktegegenobdachlose registriert (Bundestagsdrucksache 16/12634, S. 7). AuchhiergabeserneutangeblichkeineinzigesTötungsdelikt.Zwarerkannte diebundesregierungnachträglichdiefällederbeidenermordetenobdachlosendietermanzke (2001)undBerndKöhler (2008)offiziellalsrechte Tötungsdeliktean (Bundestagsdrucksache16/14122,S.8).Nichtanerkannt sindaberimmernochdietodesfällegerhardfischröder (2003),Andreas Pietrzak (2006),Karl-HeinzTeichmann (2008),AndréKleinau (2011)und Klaus Peter Kühn (2012). ZivilgesellschaftlichwerdenStraftatengegenObdachlosedurchdieBundesarbeitsgemeinschaftWohnungslosenhilfe (BAGW)erfasst.Gegenüberdem MindenerTageblatt (20.März2013)wurdenseitensderBAGWfürdie Jahre1989bis2012insgesamt673Fällebestätigt,indenenObdachlosevon Personen,dieselbernichtderObdachlosenszeneangehören,entwedergetötet (195 Fälle) oder verletzt wurden (478 Fälle). ImHinblickaufdiesachgerechteEinordnungdieserZahlengibtdieBAGW Folgendes zu bedenken: Zumeinenistauchhier geradebeieinersozialderartausgegrenzten GruppewiedenObdachlosen voneinersehrhohendunkelzifferauszugehen.sowürdenureinteildesgesamtaufkommensdieserstraftaten überhauptbeiderpolizeiangezeigtbzw.durchdiepolizeispäterauchveröffentlicht. ZumanderensindnichtalledieseGewaltverbrechenrechtsmotiviert.Zwar lautetdastäterprofilganzüberwiegendjungundmännlichunddiegewalttatenweisenhäufigextrembrutaletatumständeauf.dasalleinersetzt fürsichgenommenabernochkeinrechtestatmotiv,wenngleich (so WerenaRosenkevonderBAGW) einrechtsradikalerhintergrundoftgenugverschwiegenwird selbst,wenneintätereinhakenkreuz-tattoo trägt. 4.Islamfeindliche Straftaten SeitJahrenbereitsfordernz.B.derVorsitzendederTürkischenGemeinde KenanKolatbzw.derSprecherdesZentralratsderMuslimeAymanMazyek, dassinnerhalbdesthemenfeldkatalogspmk (analogzumbestehendenunterthemaantisemitisch)auchdasunterthemaislamfeindlichbzw.muslimfeindlich eingerichtet werden sollte. DerBundesregierungzufolgelehnendiePolizeibehördeninBundundLänderndiesenSchrittab.Islam-bzw.muslimfeindlicheStraf-undGewalttaten würdenja sodiebundesregierung bereitsimthemenfeldhasskriminalität erfasst.diesgescheheaber ( jenachdenumständendeskonkreteneinzelfallesunddereinstellungdestäters/tatverdächtigen )beidenunterthemen fremdenfeindlichund/oderreligion.2011wurdedieservorschlaginnerhalb derinnenministerkonferenzvorläufigadactagelegt (Bundestagsdrucksache 17/10293). DabeigabesnachAngabenderBundesregierungzwischen2001und2011in Deutschlandmindestens219politischmotivierte,islamfeindlicheStraftaten gegenreligionsstättenundmoscheen,vondenen156aussichtdespolizeilichenstaatsschutzesrechtsmotiviertwaren (Bundestagsdrucksache17/ 9523). 5. Straftaten gegen Sinti und Roma Diesisteinevöllige nichthinnehmbare Leerstelle.Angeblichhatdie Bundesregierung keineerkenntnisseübergegensintiundromagerichtete Fremdenfeindlichkeit (vgl.bundestagsdrucksache17/7131 Antwortzu Frage102).DabeisindvielederinDeutschlandlebendenSintiundRomaja gar keine Fremden, sondern deutsche Staatsangehörige.

Drucksache 17/14754 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZudengegenSintiundRomagerichtetenStraftatenexistiertkeinLagebild; keines der Polizei, aber auch keines der Zivilgesellschaft. DabeiweistderZentralratDeutscherSintiundRomaseitvielenJahrenimmer wiedernichtnuraufvielfältigeformenderdiskriminierungdiesernationalen MinderheitinDeutschlandhin.ErbeobachtetaucheinezunehmendeBedrohungvonSintiundRomadurchrechteHasspropaganda (vonhetzmusik bishinzurandrohungvongewaltundsogarmordaufrufen),dieinsbesondere überdasinternetverbreitetwürde.vonseitendeseuroparatesunddereuropäischenunionwerdenseitjahreneuropaweitverbreitetehasspropaganda undgewalttatengegenromaundsintiregistriert (vgl.nuragenturdereuropäischenunionfürgrundrechte,eu-midis-berichtderreihe Datenkurz gefasst zumthemaminderheitenalsopfervonstraftaten/eu-midisdata in Focus 6: Minorities as Victims of Crime, November 2012) UndtatsächlichbleibtesnichtbeiDrohungen.Dieseschlagenimmerwieder uminoffeneverbaleundphysischegewalt.überdasausmaßentsprechender delikte (wievolksverhetzungoderdieleugnungdesvölkermords ansintiundromaimnationalsozialismus)odervonbeleidigungenherrscht weitgehendunklarheit.undauchgewaltdeliktegegensintiundromasind völligunzureichenddokumentiert.immerwiederwerdenmahnmalefürdie währendderns-zeitermordetensintiundromageschändet,wiez.b.1998 und2011inmagdeburgoderzuletztimmai2013inmerseburg (beidessachsen-anhalt).zudemgabesbrandanschlägeaufwohnungenoderwohnwagen,indenensintiundromawohnen (wiez.b.1999imhessischenlimeshain,2001imbrandenburgischenwildau,2009imsächsischenklingenhain oder 2011 in Leverkusen). DieForderungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,künftigauch ErkenntnisseübergegenSintiundRomagerichteteStraftatenzugewinnen undzuerforschen (Bundestagsdrucksache17/8868),lehntedieschwarz-gelbe Mehrheit im Deutschen Bundestag ab (Bundestagsdrucksache 17/9915). Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungmisstderBekämpfungderHasskriminalitätundderErfassungvonHassstraftatenzentraleBedeutungbei.VorurteilsgeleiteteHassstraftatenrichtensichregelmäßignichtnurgegeneinspezifischesRechtsgut odereinindividualisiertesopfer,sonderngegenganzebevölkerungsgruppen undgefährdendamitdengesellschaftlichenfriedenundzusammenhalt.eine moderne,weltoffene,pluralistische,multiethnischeundmultireligiösegesellschaft,inderindividuenmitunterschiedlichstenlebensentwürfenzusammenleben,kannsichnurdannerfolgreichundfriedlichentwickeln,wennsichstaat undgesellschaftkonsequentgegenjedeformderhasskriminalitätstellenund diesewirksambekämpfen.diebekämpfungpolitischrechtsmotivierterstraftaten,dieauchdengroßteilderhasskriminalitätausmachen,stehtdaherimfokusderzuständigenstrafverfolgungs-undsicherheitsbehördeninsbesondere derländer,diemitihrenvielfältigenmaßnahmensowohlimbereichdernachhaltigenstrafverfolgung (wieetwaanlassbezogeneeinrichtungspeziellerermittlungsgruppen)alsauchdurchpräventivemaßnahmenwie (z.b.verstärkte PräsenzanKriminalitätsschwerpunkten,Hinweisefürbesondersgefährdete PersonengruppenoderEinrichtungenodersog.Gefährderansprachen)gegen jede Form von Hasskriminalität vorgehen. DerKPMD-PMKisteinMeldedienstvonBundundLändernundgewährleistet bundesweiteineeinheitliche,detaillierteundsystematischeerhebungdergesamten Straftaten zur Politisch motivierten Kriminalität. DiesesgemeinsameErfassungssystemderPolizeienvonBundundLändern, dasseit2001alseingangsstatistikbeiderpolizeiindeutschlandingebrauch ist,hatsichaussichtderbundesregierungsowohlhinsichtlichseinermehrdimensionalenerfassungsmethodikalsauchdertrennschärfederbegrifflichkei-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14754 teninderpraxisbewährt.eswirdvondenanwendernalsguthandhabbarbeschriebenundgibtzeitnaheineneinblickinneuekriminalitätsentwicklungen imbereichderpmkinklusivederhasskriminalität.dadassystemseitdem Jahr2001zurAnwendungkommt,istzudemeineVergleichbarkeitüberden ZeitraumvonmehralseinemJahrzehntsichergestellt.DadurchwirdeineverlässlicheDatenbasisfürpolizeilicheAuswertungen,statistischeAussagen,Führungsentscheidungen,kriminalpolitischeEntscheidungenunddiekriminologische Forschung zum Zwecke der Prävention und Repression geschaffen. DiemehrdimensionaleErfassungimKPMD-PMKermöglichteinedifferenzierteBetrachtungderPolitischmotiviertenKriminalität.SomitkönnenAussagenzuDeliktsqualität,Themenfeldern,Phänomenbereichen,undextremistischen Ausprägungen getroffen werden. DieBewertungshoheit/EinzelfallbewertungderStrafsachverhalteliegtnach demtatortprinzipüberwiegendbeidenörtlichzuständigenbehörden,d.h.in derregelbeidenpolizeienderländer.daserfassungssystemknüpftdabeian möglichstobjektivekriterienan.entscheidendisthiernachdieimtatzeitpunkt feststellbarekonkretetatmotivationdestäters,dieinwürdigungallerumständederkonkretentatunddereinstellungdestäterszuermittelnist.diepolizeikanndabeisowohlaufdievorort z.b.aufgrundvonzeugenäußerungen odersonstvorhandenerspurenundbeweise zumtatkontext frisch vorhandeneninformationenzugreifenalsaucherkenntnissezumtäterundseinem Hintergrundabrufen.DiesversetztsieindieLage,einweitestmöglichdifferenziertes Bild von der Tatmotivation zu erlangen. ZahlenzupolitischmotiviertenGewalt,insbesondereTötungsdelikten,die durchzivilgesellschaftlicheorganisationenunddurchdiemedienerhobenwerden,differierenzurzeiterheblichvondenpolizeilicherhobenenfallzahlen. Dieskannu.a.darausresultieren,dassdieseandereErfassungsparameterzugrundelegen (bspw.schwerpunktmäßigtäterspezifischeoderopferspezifische Faktoren).Zurzeitwerdenaber wieauchindervorbemerkungderfragestellerausgeführt auchdelikteerfasst,diedenpolizeidienststellenmangelsanzeigenichtbekanntsind.diebundesregierungbegrüßtdiewichtigeninitiativen aufländerebene,anlaufstellenfürbestimmteopfergruppenzuschaffen auch vordemhintergrund,dassdiesediebereitschaftzuranzeigefördernunddamit zurerhellungdesdunkelfeldsbeitragenkönnen.auchdiebestehendeninitiativenzumdialogundaustauschmitzivilgesellschaftlichenakteurenundwissenschaftlicheneinrichtungenbzgl.dererfassungvonhasskriminalitättragen zueinergegenseitigensensibilisierungundweiterenoptimierungderstraftatenerfassung und einer Verbesserung der Opferbetreuung bei. DieVorschriftenzumKPMD-PMKwerdenzudemfortlaufendaufdieErforderlichkeiteinerAnpassungüberprüft.HierbeifindenauchErkenntnisseausdem AustauschmitZivilgesellschaftundWissenschaftBerücksichtigung.Zudem werdendievorschriftenzumkpmd-pmkangepasst,wenndiesaufgrundder EntwicklungdesPMK-Straftatenaufkommenserforderlichwird.Hierbeimuss jedochsichergestelltwerden,dasssichneuekriterienweiterhinindiesystematikeinpassen,inderpraxisvororthandhabbarbleibenundderzusätzlicheaufwand,gemessenanerkenntnissenzurtatsächlichenstraftatenentwicklung,gerechtfertigt ist. ZurEntwicklungderHasskriminalitätgibtespolizeilicheLagebilder,diejedochgrundsätzlichderpolizeifachlichen/-taktischenArbeitdienenund mit Ausnahme der Fallzahlen nicht Gegenstand von Veröffentlichungen sind.

Drucksache 17/14754 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung 1.WievieleStraftaten,diesichgegendiesexuelleOrientierungdesTatopfers richteten,hatdiepolizeiseit2001imdefinitionssystempmkerfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, PolitischmotivierteGewaltkriminalität,PolitischmotivierteStraftatenund delikte)bzw.dendreiphänomenbereichendesdefinitionssystemspmk (links/rechts/ausländer)zugeordnet (bittenachjahrenaufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. DerBegriff PolitischmotivierteKriminalität (PMK) umfasstdiebundesweite GesamtsummederpolitischmotiviertenStraftaten,sodassessichbeiden DeliktsqualitätenTerrorismus,Gewaltkriminalitätunddendelikten umteilmengendiesergesamtsummehandelt.dahererübrigtsicheineseparate Darstellung der Deliktsqualität PMK. sex. Orientierung200120022003200420052006200720082009201020112012 PMK links 0 1 0 0 1326271 7 Gewalt 0 0 0 0 0000000 2 0 0 0 0 0 0 0 0010 0 PMK rechts 423440343639335468635482 Gewalt 8 5 4 3 6457765 4 12 71014 415 614169916 PMK 0 1 1 0 1 0 5 811151921 Ausländer Gewalt 0 0 0 0 1024581010 0 0 0 0 0 0 0 0000 0 PMK 6 9171415182342831027476 Sonstige Gewalt 2 1 2 1 20121633342326 0 0 1 0 0 0 0 0000 1 PMK Gesamt48455848536063110164187148186 3.WievielederhierbeierfasstenGewaltdelikterichtetensichgegen (tatsächlicheodervermeintliche)schwule,lesbischebzw.transgender-opfer (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? InderBKA-FallzahlendateiLAPOSistnebendemUnterthema Sexuelle Orientierung eineweitereeingrenzungderrechercheimsinnederfragestellungnichtmöglich.dieangabenzurpersönlichensexuellenorientierungvon Opfernwie schwul, lesbisch oder transgender sindimrahmendes KPMD-PMKnichtverpflichtend.DarüberhinaussindsiekeineKriterieninder Fallzahlenerfassung.AusdiesenGründenisteinepolizeifachlicheAuswertung der Einzelsachverhalte nicht zielführend.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14754 4.InwiefernmagdieBundesregierunginzwischenindenTötungsfällen Klaus-PeterBeer (1995),JosefAntonGera (1997)bzw.AndreasOertel (2003) eine homophobe bzw. rechte Tatmotivation erkennen? DerzeiterfolgtimGemeinsamenAbwehrzentrumgegenRechtsextremismus/ RechtsterrorismusinZusammenarbeitvonBundundLänderneineÜberprüfungvonungeklärtenAltfällenhinsichtlicheinesmöglicherweisebisdahin nichterkanntenbezugszurpmk-rechts (vgl.berichtderbundesregierungüber dienachdem4.november2011alskonsequenzausdemaufdeckender TerrorgruppeNSUsowiedernachfolgenderkennbargewordenenFehlerund VersäumnisseergriffenenMaßnahmenvom26.April2013,Seite4f. [www.bmi.bund.de/shareddocs/downloads/de/nachrichten/pressemitteilungen/ 2013/08/bericht_ua.pdf? blob=publicationfile]sowiedieantwortender BundesregierungaufdieKleinenAnfragenderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENzumNationalenBerichtinVorbereitungder2.AnhörungDeutschlandsimRahmenderUniversellenStaatenüberprüfungvom2.April2013, Bundestagsdrucksache17/12966,AntwortzuFrage17,undderFraktionDIE LINKE.zumGemeinsamenAbwehrzentrumRechtsextremismusvom31.August2012aufBundestagsdrucksache17/10585,AntwortzuFrage29).Hierbei wirdgeprüft,obpolitischrechtsmotiviertetötungsdelikteimzeitraum1990 bis2011bisherunerkanntgebliebensindodereinzelnesolchetatenimnachhineinalspolitischrechtsmotivierteinzustufensindbzw.obeintatzusammenhangzwischeneinzelnendeliktennachweisbarist.dieüberprüfungschließt auchsämtlichestraftatenmitein,die wiediestraftatenzumnachteilderpersonenklaus-peterbeer,josefantongeraundandreasoertel vonderim September2010in DIEZEIT und DERTAGESSPIEGEL veröffentlichten Listevon137Todesopfernumfasstsind.DieAuswertungderentsprechenden FallaktenzudenStraftatenzumNachteilderPersonenKlaus-PeterBeer,Josef AntonGeraundAndreasOertelimGARistjedochnochnichtabgeschlossen. EineAussagebezüglichderHintergründederStraftatenkanndaherseitensder Bundesregierung noch nicht getroffen werden. Straftaten gegen Behinderte 5.WievielebehindertenfeindlicheStraftatenhatdiePolizeiseit2001imDefinitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 6.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, PolitischmotivierteGewaltkriminalität,PolitischmotivierteStraftatenund delikte)bzw.dendreiphänomenbereichendesdefinitionssystemspmk (links/rechts/ausländer)zugeordnet (bittenachjahrenaufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Behinderung200120022003200420052006200720082009201020112012 PMK links 0 2 0 0 0000000 0 Gewalt 0 1 0 0 0000000 0 0 0 0 0 0 0 0 0000 0 PMK rechts 232726212123182425191826 Gewalt 4 8 6 4 4658865 2 5 5 9 6 8 5 4 5543 4

Drucksache 17/14754 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Behinderung200120022003200420052006200720082009201020112012 PMK 0 0 1 0 0 0 0 0000 0 Ausländer Gewalt 0 0 0 0 0000000 0 0 0 1 0 0 0 0 0000 0 PMK 4 1 0 1 0 1 2 2110 3 Sonstige Gewalt 2 0 0 0 0000010 0 1 0 0 0 0 0 0 0000 0 PMK Gesamt273027222124202626201829 7.InwiefernmagdieBundesregierunginzwischenindenTötungsfällen Hans-WernerGärtner (1999),AndreasOertel (2003)bzw.Hans-Joachim Sbrzesny (2008)einebehindertenfeindlichebzw.rechteTatmotivationerkennen? DieStraftatenzumNachteilvonHans-WernerGärtner,AndreasOertelund Hans-JoachimSbrzesnywurdendemBundeskriminalamtdurchdiezuständigenLänderbehördengemeldetundsindebenfallsGegenstandderinderAntwortzuFrage4dargestelltenÜberprüfungvonAltfällenimGAR.Auchhierist dieauswertungnochnichtabgeschlossen,sodassseitensderbundesregierung nochkeineaussagezudenhintergründendergenanntenstraftatengetroffen werden kann. Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status 8.WievieleStraftaten,diesichgegendengesellschaftlichenStatuseines Tatopfersrichteten,hatdiePolizeiseit2001imDefinitionssystemPMKerfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 9.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, PolitischmotivierteGewaltkriminalität,PolitischmotivierteStraftatenund delikte)bzw.dendreiphänomenbereichendesdefinitionssystemspmk (links/rechts/ausländer)zugeordnet (bittenachjahrenaufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. gesellschaftl. 200120022003200420052006200720082009201020112012 Status PMK links 23192334761121781041607713144 TE 0 0 0 0 1000000 0 Gewalt10 6 81740328539983970 6 0 0 1 0 0 3 2 1101 1 PMK rechts 476653584871484749353347 Gewalt 3 1 1 0 051295213

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14754 gesellschaftl. 200120022003200420052006200720082009201020112012 Status 7 91116 725 9101098 9 PMK 4 1 4 5 214 3 5 61 3 2 Ausländer Gewalt 1 0 0 0 0311100 0 0 0 1 0 0 0 0 0000 0 PMK 172731395870342424252119 Sonstige Gewalt 3 0 2 3 3400102 0 10 1 1 4 1 1 0 0100 1 PMK Gesamt91113111136184267263180239138188112 10.InwiefernkanndieBundesregierunginzwischenbestätigen,dassGerhard Fischröder (2003),AndreasPietrzak (2006),Karl-HeinzTeichmann (2008),AndréKleinau (2011)bzw.KlausPeterKühn (2012)aufgrund ihresgesellschaftlichenstatusbzw.aufgrundeinerrechtentatmotivation getötet wurden? DieStraftatenzumNachteilderPersonenGerhardFischröder,AndreasPietrzak undkarl-heinzteichmannwurdendembundeskriminalamtdurchdiezuständigenländerbehördengemeldetundsindebenfallsgegenstandderinderantwortzufrage4dargestelltenüberprüfungvonaltfällenimgar.auchhierist dieauswertungnochnichtabgeschlossen,sodassseitensderbundesregierung nochkeineaussagezudenhintergründendergenanntenstraftatengetroffen werden kann. DieStraftatenzumNachteilderPersonenAndréKleinauundKlausPeterKühn wurdendurchdiezuständigenlandesbehördennichtalsfällederpmk rechts bewertet.beidetatensindaufgeklärtundabgeurteiltundwurdenbislang auch nicht in die Altfallüberprüfung mit einbezogen. Antisemitische Straftaten 11.WievieleantisemitischeStraftatenhatdiePolizeiseit2001imDefinitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 12.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, PolitischmotivierteGewaltkriminalität,PolitischmotivierteStraftaten unddelikte)bzw.dendreiphänomenbereichendesdefinitionssystemspmk (links/rechts/ausländer)zugeordnet (bittenachjahren aufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Antisemitisch200120022003200420052006200720082009201020112012 PMK links 2 6 6 4 7415416 3 Gewalt 0 1 0 1 1002001 0

Drucksache 17/14754 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Antisemitisch200120022003200420052006200720082009201020112012 0 1 1 1 0 0 0 0000 0 PMK rechts 162915941226134616821662156114961520119211881314 TE 0 0 3 0 0000000 0 Gewalt273038405044614431312637 295257197235270284274289265265265242 PMK 3189534633895941101532438 Ausländer TE 0 1 0 0 0100001 0 Gewalt 1 7 7 3 3731962 4 1 8 5 1 3 6 3 5912 2 PMK 298259532654361765222119 Sonstige Gewalt 0 1 1 1 2000100 0 812 5 3 0 4 4 0000 1 PMK Gesamt169117711344144917481809165715591690126812391374 13.WelcheKriterienlegtdiePolizeinachKenntnisderBundesregierungan, umeinetatbzw.diemotivationzurtatalsantisemitischzuklassifizieren? 14.GibtesnachKenntnisderBundesregierungeinederArbeitzuGrundeliegende Definition von Antisemitismus? 15.GibtesnachKenntnisderBundesregierungeinheitlicheStandardsinallen Bundesländern zum Erkennen von Antisemitismus? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. DieErfassungderantisemitischenStraftatenalsTeilderHasskriminalitätrichtetsichnachdem DefinitionssystemPMK (VS-NfD).Alsantisemitischgilt demnachderjenigeteilderhasskriminalität,derauseinerantijüdischenhaltungherausbegangenwird.derbegriffhasskriminalitätbezeichnetdiejenigen politischmotiviertestraftaten,beideneninwürdigungderumständedertat und/oderdereinstellungdestätersanhaltspunktedafürvorliegen,dasssiegegeneinepersongerichtetsind,wegenihrer/ihresnationalität,volkszugehörigkeit,rasse,hautfarbe,religion,herkunft,äußerenerscheinungsbildes,behinderung,sexuellenorientierung,gesellschaftlichenstatusunddietathandlung damitimkausalzusammenhangstehtbzw.sichindiesemzusammenhanggegeneineinstitution/sacheodereinobjektrichtet.diesevorgabengeltenbundesweit und werden einheitlich angewandt. 16.WelcheBeamtenklassifizierennachKenntnisderBundesregierungeine Tatalsantisemitischodernicht,dieermittelndenBeamtenoderdieVorgesetzten? WiebereitsinderVorbemerkungderBundesregierungerläutert,liegtdieErfassungderHasskriminalitätunddamitauchdieBewertungshoheitentsprechend demtatortprinzipüberwiegendbeidenörtlichzuständigenpolizeibehörden.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14754 HierbeinimmtdiesachbearbeitendeDienststellevorOrteineErstbewertung vor.eineabschließendebewertungzureinheitlichenanwendungderdefinitionenunderfassungskriterienobliegtlaut RichtlinienzumKPMD-PMK,Nr.4, Meldeverfahren (VS-NfD)demLandeskriminalamt,dasinZweifelsfälleneine Entscheidungherbeiführenkann.DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisse über die hierarchische Vorgangsbearbeitung in den Ländern vor. Islamfeindliche Straftaten 17.WievielepolitischmotivierteStraftatengegeneinzelneMuslimebzw. gegenislamischereligionsstättenundmoscheenhatdiepolizeiseit2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 18.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, PolitischmotivierteGewaltkriminalität,PolitischmotivierteStraftaten unddelikte)bzw.dendreiphänomenbereichendesdefinitionssystemspmkzugeordnet (bittenachjahrenaufgeschlüsseltalstabelle darstellen)? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Islam-bzw.muslimfeindlichepolitischmotivierteStraftatenwerdendemOberbegriff Hasskriminalität,darunterdemUnterthema Religion undzusätzlich demunterthema Fremdenfeindlich zugeordnet.siesindalsoteilmengeder HasskriminalitätindengenanntenUnterthemen,sodasseineBerücksichtigung inderkriminalpolizeilichenauswertungerfolgt.dasunterthema Religion umfasstaußerdenantisemitischenallegegenreligionenbzw.religionsgemeinschaftengerichtetenstraftaten.nebendemunterthema Antisemitisch istfüreinzelnereligionenkeineigenesthemenfeldvorgesehen,sodassgegen weiterereligionengerichtetestraftatennichtseparatbeziffertwerdenkönnen. EineFallzahlendarstellungderislam-bzw.muslimfeindlichenStraftatenistdaherautomatisiertnichtmöglich.EineEinzelauswertungistinderKürzederZeit nicht möglich. ZuStraftatengegeneinzelneMuslimeistzudemfestzustellen,dassOpferangabenzurReligionszugehörigkeitimRahmendesKPMD-PMKnichtverpflichtendsindundnurvereinzeltmitgeteiltwerden,sodassinderBKA-Zentraldatei LAPOS die Straftaten gegen einzelne Muslime nicht recherchierbar sind. DieFallzahlenmitdemUnterthema AngriffszielReligionsstätte/Moschee sind in der gewünschten Form dargestellt: Angriffsziel 200120022003200420052006200720082009201020112012 Religionsstätte/ Moschee PMK links 1 0 0 0 0000000 0 Gewalt 0 0 0 0 0000000 0 0 0 0 0 0 0 0 0000 0 PMK rechts 1614 4 9 81714289162324 Gewalt 1 1 0 2 0001110 1 6 3 2 5 3 6 41465810

Drucksache 17/14754 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Angriffsziel Religionsstätte/ Moschee 200120022003200420052006200720082009201020112012 PMK 0 1 2 3 1 2 2 1343 2 Ausländer Gewalt 0 0 1 0 0200011 1 0 0 0 0 0 1 0 0000 0 PMK 7 2 2 4 2 5 6 4421 1 Sonstige Gewalt 0 0 0 0 0201000 0 2 0 0 0 0 0 0 1010 0 PMK Gesamt2417 8161124223316222727 19.Welcheeigenständige,inhaltlichePositionvertrittdieBundesregierungin derfragedereinrichtungeinesunterthemasislamfeindlichbzw.muslimfeindlich innerhalb des Themenfeldkatalogs PMK? DieBundesregierunghatzurEinführungeinesUnterthemas islamfeindlich beimoberthemahasskriminalitätbereitsmehrfachinverschiedenenantwortenaufparlamentarischeanfragenstellungbezogen.sieverweistdaheraufdie zuletztbeantwortetekleineanfragederfraktiondielinke.zuislamfeindlichkeitundantimuslimischemrassismus (Bundestagsdrucksache17/13686) unddieinderbeantwortungderdortigenfrage6getroffenenausführungen zur diesbezüglichen Gremienbefassung bei der Veränderung des KPMD-PMK. 20.WelchestrukturellenUnterschiedegibteszwischendenbeidenThemen AntisemitismusundIslamfeindlichkeit,diegegendieEinrichtungeines Unterthemasislamfeindlichbzw.muslimfeindlichimThemenfeldkatalog PMK sprechen? DiegesonderteErfassungantisemitischerStraftatenerfolgtnichtzuletztvor demhintergrundderjudenverfolgungund-vernichtunginderns-zeit.die BundesregierungsiehtsichaufgrunddieserbitterenVergangenheitineinerbesonderenVerantwortung.DieswirdflankiertdurcheinerheblichesStraftatenaufkommen,zumalseitEinführungdesKPMD-PMKjährlichweitüber1000 antisemitische Straftaten begangen wurden. Straftaten gegen Sinti und Roma 21.WievieleStraftaten,diesichgegenSintiundRomarichteten,hatdiePolizeiseit2001imDefinitionssystemPMKerfasst (bittenachjahrenaufschlüsseln)? 22.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, PolitischmotivierteGewaltkriminalität,PolitischmotivierteStraftaten unddelikte)bzw.dendreiphänomenbereichendesdefini-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/14754 tionssystemspmk (links/rechts/ausländer)zugeordnet (bittenachjahren aufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)? 23.SindStraftatengegenSintiundRomaimderzeitigenThemenfeldkatalog PMK (analogzumbestehendenunterthemaantisemtisch)eineigenständigesunterthemainnerhalbdesthemenfeldeshasskriminalität,und wenn nein, warum nicht? WelchemThemenfeldbzw.UnterthemawerdendieseDeliktedannzugeordnet? a)erfasstdiebundesregierungz.b.dieschändungvonmahnmalen,die andenvölkermordansintiundromainderns-zeiterinnern,und wennja,anwelcherstelledesthemenfeldkatalogs,undwieviele Schändungen wurden seit 2001 registriert? b)erfasstdiebundesregierungz.b.delikte,diesichgegen SintiundRomarichten,undwennja,anwelcherStelledesThemenfeldkatalogs,undwievieledieserDeliktewurdenseit2001registriert? c)erfasstdiebundesregierungz.b.beleidigungen, (Gewalt-)Drohungenbzw.MordaufrufegegenSintiundRoma,undwennja,anwelcher StelledesThemenfeldkatalogs,undwievieledieserDeliktewurden seit 2001 registriert? d)erfasstdiebundesregierungz.b.brandanschlägegegenhäuser, Geschäfte,Wohnungenbzw.Wohnwagen,indenenSintiundRoma wohnenbzw.arbeiten,undwennja,anwelcherstelledesthemenfeldkatalogs, und wie viele Anschläge wurden seit 2001 registriert? e)erfasstdiebundesregierungz.b.körperverletzungs-undtötungsdelikteansintiundroma,undwennja,anwelcherstelledes Themenfeldkatalogs,undwievieledieserDeliktewurdenseit2001 registriert? 24.HatdieBundesregierungvor,dieErfassungvonStraftatengegenSinti und Roma künftig zu verbessern, und wenn nein, warum nicht? 25.WelchestrukturellenUnterschiedegibteszwischendenbeidenThemen AntisemitismusundAntiziganismus,diegegendieEinrichtungeines Unterthemaswiez.B.antiziganistischimThemenfeldkatalogPMKsprechen? Die Fragen 21 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. AlleStraftaten,dieauseiner antiziganistischen Motivationbegangenwurden, werden soferndiepolizeientsprechendekenntniserhält alspolitischmotiviertekriminalitäterfasst.esexistiertjedochkeineigenständigesthemenfeld wie Antiziganismus bzw. antiziganistisch,demsolchetatenexplizitzugeordnetwerdenkönnen.diesführtdazu,dasssichderartigestraftatennicht automatisiertausdergesamtzahlderhassdelikteherausfilternlassenunddass dievondenfragestellernerbeteneaufschlüsselungnichterstelltwerdenkann. DerBundesregierungistsichjedochbewusst,dassantiziganistischmotivierten StraftateneinebesondereBedeutungzukommtundsiehtsichauchhierineiner besonderenhistorischenverantwortung.diebundesregierungwirddaherdie weitere Lageentwicklung auch in Zukunft aufmerksam beobachten. BeiderErwägung/EinführungneuerThemenfeldermussjedochauchsichergestelltbleiben,dassdiebetreffendenKriterieninderPraxisvorOrthandhabbar bleibenundderzusätzlicheaufwandaufgrundderstraftatenentwicklunggerechtfertigtist.beieineraufwändigenhändischenrecherchewurdeindenjahren2008bis2010diejährlicheanzahlerfassterstraftatengegensintiund RomamitdemErgebnisermittelt,dassdiesesichimunterenzweistelligen Bereichbewegten.Demzufolgewerden antiziganistische Straftatenentspre-

Drucksache 17/14754 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode chenddero.g.abwägungskriterienunverändertals wennauchnichtbezifferbare TeilmengederHasskriminalitäterfasst.AuchdieErfassungskriterienfür politischmotiviertekriminalitätbleibenjedoch,insbesondereinanbetracht signifikanterveränderungenspezifischerstraftatentwicklungen,gegenstand fortlaufender Überprüfung und Anpassung. Sonstiges 26.WelcheBundesländerhabennachKenntnisderBundesregierungfürden BereichihrerLänderpolizeibzw.innerhalbderJustizihresLandeseigenständige Ansprechpartner für Hasskriminalität berufen? DerBundesregierungistnurbekannt,dassesineinigenBundesländernAnsprechpartneraufpolizeilicherEbenegibt.Diesistbspw.derinderVorbemerkungderFragestellergenannteAnsprechpartnerderBerlinerPolizeioder dieansprechpartnerinbeiderstaatsanwaltschaftberlinfürgleichgeschlechtlichelebensweisen,andiesichschwule,lesbische,bisexuelle,transsexuelle undintersexuelleopferhomophoberhasskriminalitätwendenkönnen (www.berlin.de/sen/justiz/ansprechpartnerin-homophobe-hasskriminalitaet/ startseite.php). DieBundesregierunghatjedochkeinensystematischenÜberblickzuderartigen Initiativen auf Länder- oder Gemeindeebene. 27.HältdieBundesregierungdieBerufungvonAnsprechpartnernfürHasskriminalitätz.B.fürdiePolizei-bzw.dieJustizbehördendesBundesfür sinnvoll, und wenn nein, warum nicht? AusSichtderBundesregierungistessehrfraglich,obdieBerufungvon eigenständigenansprechpartnernfürhasskriminalität beidenpolizei-undjustizbehörden des Bundes oder als Bundesbehörde sinnvoll wäre. DieVerfolgungvonStraftaten,diehassgeprägtsind,fälltimGrundsatzentsprechenddemTatortprinzipindieZuständigkeitderStaatsanwaltschaftenundder PolizeibehördenderLänder.WederdieBundesanwaltschaftnochdasBundeskriminalamtoderdieBundespolizeisinddaherregelmäßigfürdieVerfolgung vonörtlichenstraftatenzuständig,dievonhassgegenbestimmtebevölkerungsgruppengeprägtsind.dieseaufteilungentsprechendeinermöglichsttatortnahenzuständigkeitistsachgerecht,umdasörtlichekriminalitätsgeschehen besserbewertenundstraftatenbesserverhindernoderaufklärenzukönnen. DurchentsprechendeAusbildungsmaßnahmenundFührungsmittelistgrundsätzlichauchsichergestellt,dassPolizeienundStaatsanwaltschaftenHasskriminalität erkennen und entsprechend verfolgen. DieStraftatendessogenanntenNationalsozialistischenUntergrundshabengezeigt,dassdasErkenneneinerhassgeleitetenMotivationfürdenerfolgreichen FortgangderErmittlungenentscheidendseinkann.DieBundesregierungistdaherderÜberzeugung,dassallemitderartigenStraftatenpotenziellbefassten Personenhierentsprechendsensibilisiertseinmüssen.EinzelneAnsprechpartnerundAnsprechpartnerinnenfürHasskriminalitätinsbesonderebeidenohnehinmitderVerfolgungvonStaatsschutzdeliktenbefasstenBundesbehörden würden daher zu kurz greifen. HinzuweisenistindiesemZusammenhangaberauchaufdenInformationsaustauschzwischenBundundLändernsowieJustiz,PolizeiundNachrichtendiensten,dersichim GemeinsamenExtremismus-undTerrorismusabwehrzentrum zurbekämpfungdesrechtsextremismus/-terrorismus,linksextremismus/-terrorismusundausländerextremismus/-terrorismus (GAR/GETZ) entwickelt.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/14754 DiedorthinentsandtenVertretervonBundes-undLandesbehörden (Justizund Polizei)nehmenbereitseineAnsprechpartnerfunktionwahrundgewährleisten diekurzfristigeweitergabevoninformationen,auchbewertungenzurmotivlage,andienachgeordnetenbzw.zuständigenbehördenindenländernunddes Bundes. 28.WerdenPolizistinnenundPolizistendesBundesdahingehendaus-bzw. fortgebildet,umdiephänomenologischenbesonderheitenderhasskriminalität zu erkennen bzw. sachgerecht einordnen zu können? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? WelcheKenntnishatdieBundesregierungüberausihrerSichtvorbildlicheAus-undFortbildungsangebotezumThemaHasskriminalitätinden einzelnen Bundesländern? HasskriminalitätgehörtzurPMKundwirddaherinderAus-undFortbildung zur PMK behandelt. DieAusbildungdeskriminalpolizeilichenNachwuchsesbeimBKAwirddurch denfachbereichkriminalpolizeiderfachhochschuledesbundes (FHBund) beimbundeskriminalamtimrahmendesbachelorstudienganges (B.A.) Kriminalvollzugsdienst im BKA durchgeführt. ImRahmendiesesStudiengangesbelegendieStudierendenimHauptstudienabschnittIIdasPflichtmodul PhänomenundInterventionVI Politischmotivierte Kriminalität. Dieses ca. vierwöchige Pflichtmodul umfasst 104 Präsenz-Lehrveranstaltungsstunden (LVS) 60 Stunden angeleitetes/freies Selbststudium eine Planübung im Umfang von 8 LVS eine BAO-Übung im Umfang von 8 LVS sowie einexpertengespräch (Generalbundesanwalt,VorsitzendereinesStaatsschutzsenats etc.) im Umfang von 4 LVS, in den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität links (38 LVS), Politisch motivierte Kriminalität rechts (40 LVS), PolitischmotivierteAusländerkriminalität/InternationalerTerrorismus (42LVS) sowie Islamistischer Extremismus/Terrorismus (44 LVS). InsämtlichenVeranstaltungenwerdenausverschiedenenFachrichtungen (Strafrecht,Kriminologie,Staats-undVerfassungsrecht,Strafverfahrensrecht, BKA-Gesetz,Kriminalistik,SoziologieundPsychologie)Phänomene,UrsachenundpolizeilicheHandlungsformengegenpolitischmotivierteKriminalität inhaltstief behandelt. ImRahmenderthematischenBehandlungdesPhänomens Politischmotivierte Kriminalität rechts (40 LVS) wird insbesondere auf die Entstehung, Erklärungsansätze, besonderen Formen strafbaren Verhaltens und

Drucksache 17/14754 16 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode rechtsstaatlichenbekämpfungsinstrumentegegen PolitischmotivierteKriminalität rechts eingegangen. DasModulschließtmiteinemLeistungsnachweisinFormeinerdreistündigen Klausur, die sich aus o. g. Lehrbereichen zusammensetzt. ÜberdieseimModul PolitischmotivierteKriminalitätrechts dargestellten umfänglicheninhaltehinauserfolgenweiterelehrveranstaltungenzudemin Rede stehenden Phänomen wie beispielsweise eine Projektwoche,inderenRahmenfürStudierendedeserstenSemesters Ausstellungenbesucht ( TopografiedesTerrors ),Vorträgegehörtwerden und eine Seminararbeit zu erstellen ist, dasdreitägigeseminar PolizeigeschichteimNationalsozialismus inkooperation mit dem Fritz-Bauer-Institut und den Themen Besuch der KZ-Gedenkstätte Osthofen, BesuchdesMahnmals SchlachthofWiesbaden /BeteiligungderPolizei an Deportationen sowie Konsequenzen der Geschichte auf polizeiliches Handeln heute. ImVorbereitungsdienstderPolizeivollzugsbeamtenderBundespolizeiistdie politisch motivierte Kriminalität folgendermaßen integriert: 1. Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst (VmPVD) ImRahmendes2.AusbildungsabschnittsdesVmPVDsindimFach StaatsundVerfassungsrecht/politischeBildung zehnunterrichtseinheiten (jeweils 45Minuten)zumThemenfeld PolitischerExtremismus/Terrorismus vorgeschrieben. DieInhalteorientierensichgrundsätzlichamjeweilsaktuellenVerfassungsschutzberichtundgegenwärtigenEreignissenimBereichderPMK.Zudem werdendiestraftatbeständeder 86und86adesStrafgesetzbuches (StGB)in vierunterrichtseinheitenvermittelt.dieunterrichtungenerfolgenindenbundespolizeiaus-und-fortbildungszentren (Neustrelitz,Walsrode,Swisttal,Eschwege,Oerlenbach)sowiedenBundespolizeisportschulenKienbaumundBad Endorf. 2. Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (VgPVD) ImHauptstudiumIIdesVgPVDerfolgtdieVermittlungderThematik PolitischerExtremismus (Extremismus,Pluralismus,wehrhafteDemokratie)mit 24Lehrveranstaltungen (jeweils45minuten).dasthema Aktuellenationale undtransnationaleentwicklungeninderinnerensicherheitderbundesrepublik Deutschland (aktuelleentscheidungendesbundesverfassungsgerichts,der PolitikundandereEntwicklungenmitunmittelbaremZusammenhangzurinnerenSicherheitbzw.Polizeiarbeit)wirdimHauptstudiumIIIdesVgPVDmit ebenfalls24lehrveranstaltungen (jeweils45minuten)behandelt.dievermittlungfindetanderfachhochschuledesbundes FachbereichBundespolizei (Lübeck) statt. ÜberdieAus-undFortbildungsangebotezumThemaHasskriminalitätineinzelnenBundesländernhatdieBundesregierungkeinesystematischenErkenntnisse.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/14754 29.HatdieBundesregierungdievomMax-Planck-Institutfürausländisches undinternationalesstrafrechtpubliziertestudie Sozialkonstruktionund strafrechtlicheverfolgungvonhasskriminalitätindeutschland zur Kenntnis genommen? DerBundesregierungistdieStudievonAlkeGlet: Sozialkonstruktionund strafrechtlicheverfolgungvonhasskriminalitätindeutschland.eineempirischeuntersuchungpolizeilicherundjustiziellerdefinitionsprozessebeiderbearbeitung vorurteilsmotivierter Straftaten, bekannt. 30.KanndieBundesregierungdenBefundbestätigen,dassdiepolizeilichen EinschätzungenüberdiepolitischeTatmotivationvorGericht nurinden seltenstenfällenaufgegriffen wurdenbzw. kaumfolgenfürdiestrafzumessung gehabthätten (a.a.o.,s.265)bzw.dass (infolgedessen)regelmäßignurbeieinembruchteilderdelikte,dievonderpolizeibehauptetepolitischetatmotivationvonhassdelikten,vonderjustizalssolche bestätigt wurde? Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Beobachtung? DerStudievonAlkeGletliegtdieempirischeAuswertungvonVerfahrensakten zugewaltstraftatenzugrunde,dieineinembundeslandindenjahren2004bis 2008vonderStaatsschutzabteilungderPolizeidemThemenfeldHasskriminalitätzugewiesenwordensind.DieAktenanalysewirddurchInterviewsergänzt. DieserAnsatzerlaubtesnicht,repräsentativeAussagenfürdiegesamteBundesrepublik Deutschland zu treffen. 31.KanndieBundesregierungdeninderStudiedesMax-Planck-Instituts konstatiertendoppelten (insichaberunterschiedlichen)selektionsprozess bei Polizei und Justiz bestätigen? Wenn ja, wie würde die Bundesregierung diese Prozesse beschreiben? Wenn nein, warum nicht? VoraussetzungfürdieErfassungvonHasskriminalitätdurchdiePolizeiistimmer,dassdiePolizeivonentsprechendenStraftatenüberhauptKenntniserlangt. Diesist wieindervorbemerkungderfragestellerausgeführt oftmalsvom AnzeigeverhaltenderbesondersbetroffenenOpfergruppenabhängigundführt dazu, dass nur ein Teil der Hassstraftaten überhaupt erfasst werden. DerErfassungvonsogenannterHasskriminalitätdurchdiePolizeiundderVerurteilungvonStraftäterndurchdieGerichteliegendarüberhinausunterschiedlicheBeurteilungsmaßstäbeundRechtsvorschriftenzugrunde;nichtzuletztist dabeiauchderhohewertderunabhängigenbeurteilungjedeseinzelnensachverhaltsdurchdiegerichtezunennen.dasgerichtmussbeiderstrafzumessungallefürundgegendenangeklagtensprechendenumständegegeneinanderabwägen,umzueinemgerechtenurteilzufinden.diebeweggründeund ZielesowiedieGesinnungdesTäters,dieausderTatspricht,spielendabeieine gewichtigerolle.eskönnenabernurumständeindiestrafzumessungeinfließen,diezurüberzeugungdesgerichtsfeststehen.auchmussdasgerichtim UrteilnichtjedenStrafzumessungsgrundausdrücklicherörtern,esistvielmehr lediglichverpflichtet,indenurteilsgründendiefürdiestrafzumessungbestimmendenumständedarzulegen.eshängtdaherstetsvondenumständendes Einzelfallesab,obsichdieersteEinschätzungeinerStraftatalsHasskriminalitätdurchdiePolizeinachDurchführungeinerHauptverhandlungzurÜberzeugungdesGerichtsbestätigtunddesweitereneinebestimmendeRollebei der Strafzumessung spielt.

Drucksache 17/14754 18 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 32.IstderBundesregierungebenfallsaufgefallen,dassdenzuständigenPolizeibeamtinnenundPolizeibeamtendasThemenfeldHasskriminalität (undhierbeiinsbesonderedieunterthemenstraftatengegenhomosexuelle,behinderte,obdachlosebzw.muslime)imnormalendienstgebrauch kaum verwendet bzw. vermieden würden? Wennja,wieerklärtsichdieBundesregierungdas,undwastutsiedafür, ihreigeneserfassungssystemdenzuständigenpolizeibeamtinnenundpolizeibeamten gegenüber besser zu vermitteln? Nein. Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. 33.InwiefernhatsichdieBundesregierungmitdemFazitderStudiedes Max-Plack-Institutsauseinandergesetzt,wonachdasDefinitionssystem PMK ungeeignet sei,insbesondereimumgangmitsolchenhassdelikten,diejenseitsdesunterthemasfremdenfeindlichkeitliegen (alsoeben bei Angriffen gegen Homosexuelle, Behinderte oder Obdachlose)? AufdieAusführungeninderVorbemerkungderBundesregierungwirdverwiesen.

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