Deutscher Bundestag Drucksache 17/10466 17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10403 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen Vorbemerkung der Fragesteller LautMedienberichten (FINANCIALTIMESDEUTSCHLANDvom19.April 2012)drohenzweiEinrichtungenderHelmholtz-GemeinschaftDeutscher Forschungszentrene.V.,demDeutschenZentrumfürLuft-undRaumfahrte.V. sowiedemforschungszentrumjülichgmbh,steuerrückzahlungenimdreistelligenmillionenbereich.inlaufendenbetriebsprüfungenwurdeinfragegestellt, obdenforschungsinstitutendievolleunternehmereigenschaftimsteuerrechtlichensinnezukommtunddamitauchdiedarausabgeleitetevorsteuerabzugsberechtigung und Umsatzsteuerbefreiung. KünftigesteuerlicheMehrbelastungendurchVerlustderVorsteuerabzugsberechtigungsowieSteuernachzahlungeninerheblicherGrößenordnung drohendieforschungstätigkeitendereinrichtungenbeträchtlicheinzuschränkenunddiemittelaufwüchseimpaktfürforschungundinnovationzukonterkarieren. Die Problematik tritt allerdings nicht zum ersten Mal auf. Bereits2009hatdieMax-Planck-GesellschaftzurFörderungderWissenschaftene.V.dievolleUnternehmereigenschaftimsteuerrechtlichenSinne verloren.dasführtezusteuernachzahlungeninhöhevon148,1mio.euro und einer jährlichen steuerlichen Mehrbelastung von ca. 60 bis 70 Mio. Euro. DamitdieForschungstätigkeitinderMax-Planck-GesellschaftzurFörderung derwissenschaftene.v.nichtdeutlicheingeschränktwerdenmusste,haben Bund und Länder damals die finanzielle Förderung entsprechend erhöht. Esistdavonauszugehen,dassauchandereForschungseinrichtungenvonder Problematikbetroffenwären,insbesonderedieanderenEinrichtungender Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Vorbemerkung der Bundesregierung DiesteuerlichenVerhältnisseeinzelnerUnternehmerunterliegengemäß 30 derabgabenordnungdemschutzdessteuergeheimnisses.eineoffenbarung DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom9.August2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/10466 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vonprüfungsmaßnahmen,diediefinanzverwaltungimeinzelfallergriffenhat, derdabeigetroffenenfeststellungensowiederensteuerlichenkonsequenzenist grundsätzlichnichtzulässig.dieserschutzerstrecktsichauchaufauskünfte gegenüberdemdeutschenbundestag.aussagenüberdiesteuerlichenverhältnissedernachgefragteneinrichtungensindnurmöglich,soweitdieinformationendembundesministeriumfürbildungundforschungsowiedembundesministeriumfürwirtschaftundtechnologieinderenfunktionalszuwendungsgeberbzw.dembundesministeriumderfinanzenaußerhalbdesbesteuerungsverfahrens der einzelnen Einrichtungen bekannt geworden sind. 1.WannhatdieBundesregierungerstmalsdavonKenntniserhalten,dassdie Max-Planck-GesellschaftzurFörderungderWissenschaftene.V.imZuge einerbetriebsprüfungdievolleunternehmereigenschaftimsteuerrechtlichen Sinne verlieren könnte? DasBundesministeriumfürBildungundForschunghaterstmalsimAugust 2000davonKenntniserhalten,dasssichauseinerBetriebsprüfungbeiderMPG Konsequenzen für deren Unternehmereigenschaft ergeben könnten. 2.BestehtdieProblematikmitderVorsteuerabzugsberechtigungvonForschungseinrichtungenerstseitInkrafttretenderEU-Richtlinieüberdas gemeinsamemehrwertsteuersystemvom28.november2006 (2006/112/ EG),undwennja,wannhatdieBundesregierungdieForschungsorganisationenunddieEinrichtungenüberdiemöglichenAuswirkungeninformiert? MitderRichtlinie2006/112/EGdesRatesvom28.November2006überdas gemeinsamemehrwertsteuersystemwurdedierichtlinie77/388/ewgdes Ratesvom17.Mai1977zurHarmonisierungderRechtsvorschriftenderMitgliedstaatenüberdieUmsatzsteuern GemeinsamesMehrwertsteuersystem: einheitlichesteuerpflichtigebemessungsgrundlage neugefasst.dieauchfür ForschungseinrichtungenmaßgeblichenVorschriftenzurUnternehmereigenschaftunddemRechtaufAbzugderVorsteuersindinhaltlichunverändertin dieneuerichtlinie2006/112/egübernommenworden.dieproblematikder Vorsteuerabzugsberechtigung wurde von der Neufassung nicht berührt. 3.HatdieBundesregierunggeprüft,welcheAuswirkungendiegeänderte RechtsprechungdesBundesfinanzhofsinBezugaufeineengereAuslegungderVorsteuerabzugsberechtigungaufForschungseinrichtungenhat, undwennja,mitwelchemergebnis,undwannhatsiedieforschungseinrichtungendarüberinformiert,undwennnein,warumhatsiediesnicht getan? 4.HatdieBundesregierunggeprüft,welcheAuswirkungendieUmsatzsteueranwendungsschreibendesBundesministeriumsderFinanzenseit2007in Bezugauf eineengereauslegungdervorsteuerabzugsberechtigungaufforschungseinrichtungenhaben,undwennja,wann,mitwelchenergebnissen, undwannhatsiedieforschungseinrichtungendarüberinformiert,und wenn nein, warum hat sie dies nicht getan? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. DasBundesministeriumderFinanzenprüftvorHerausgabevonVerwaltungsanweisungenregelmäßigderenmöglicheKonsequenzenfürdieSteuerpflichtigen.ImnachgefragtenZeitraumseitdemJahr2007habensichdiespeziellfür ForschungseinrichtungengeltendenumsatzsteuerrechtlichenRahmenbedingungen im Ergebnis nicht geändert.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10466 DasBundesministeriumderFinanzenhatsichzuletztineinemmitdenLändern abgestimmtenschreibenvom2.januar2012 IVD2 S7300/11/10002 (BStBl.IS.60)zudenKonsequenzenderneuerenRechtsprechungdesBundesfinanzhofszumVorsteuerabzugunddessenBerichtigunggeäußert.Dabeiwurden auch die Auswirkungen für die Forschungseinrichtungen geprüft. VerwaltungsanweisungenvonallgemeinerBedeutungwerdenimBundessteuerblattundaufdenInternetseitendesBundesfinanzministeriumsveröffentlicht. DieentsprechendenSchreibensindsomitallenSteuerpflichtigenzugänglich. EinergesondertenInformationeinzelnerSteuerpflichtigerbedarfesdahernicht. 5.HatdieBundesregierungnachdemBekanntwerdenderUmsatzsteuerproblematikbeiderMax-Planck-GesellschaftzurFörderungderWissenschaftene.V.geprüft,obauchandereöffentlicheForschungseinrichtungen, insbesonderediehelmholtz-gemeinschaftdeutscherforschungszentren e.v. (HGF),dieWissenschaftsgemeinschaftGottfriedWilhelmLeibnize.V. (WGL)unddieFraunhofer-GesellschaftzurFörderungderangewandten Forschunge.V. (FhG),voneinerKürzungderVorsteuerabzugsberechtigung betroffen sein könnten, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnis? DasBundesministeriumfürBildungundForschunghatteimunmittelbaren ZusammenhangmitdemBekanntwerdenderspezifischenErgebnisseausder BetriebsprüfungbeiderMPGkeineVeranlassungzurAnnahme,dasshiervon auchandereöffentlichfinanzierteforschungseinrichtungenbetroffensein könnten. 6.HatdieBundesregierungnachdemBekanntwerdenderUmsatzsteuerproblematikbeiderMax-Planck-GesellschaftzurFörderungderWissenschaftene.V.denAustauschmitderHGF,derWGLundderFhGüber diesefragegesucht,undwennja,jeweilswann,undmitwelchemergebnis? 7.HatdieBundesregierungnachdemBekanntwerdenderUmsatzsteuerproblematikbeiderMax-Planck-GesellschaftzurFörderungderWissenschaftene.V.denAustauschmitdenLänderngesucht,umeinergleichgelagertenProblematikbeiderHGF,derWGLundderFhGvorzubeugen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? 8.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungnachderKürzungderVorsteuerabzugsberechtigungderMax-Planck-GesellschaftzurFörderungder Wissenschaftene.V.ergriffen,umeinerWiederholungderProblematikbei der HGF, der WGL und der FhG vorzubeugen? Die Fragen 6, 7 und 8 werden zusammen beantwortet. EinAustauschmitdenForschungseinrichtungenfindetregelmäßigundzueiner VielzahlvonThemenstatt;indiesemZusammenhangistdurchdasBundesministeriumfürBildungundForschungüberdenHGF-Ausschuss Finanz-und Rechnungswesen u.a.aucheineroutinemäßigeunterrichtungzudenbeider MPGseitensderSteuerverwaltungimRahmenderBetriebsprüfunggetroffenen Feststellungenerfolgt.DiemitfinanzierendenLänderwurdenimRahmendes AusschussesderZuwendungsgeber (AZG)bzw.imFhG-Ausschussentsprechendinformiert.DaeskeineVeranlassungzurAnnahmegab,dassauchandere öffentlichfinanzierteforschungseinrichtungenbetroffenseinkönnten,wurde kein Handlungsbedarf festgestellt.
Drucksache 17/10466 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.HatdieBundesregierungnachderKürzungderVorsteuerabzugsberechtigungderMax-Planck-GesellschaftzurFörderungderWissenschaften e.v.eineanpassungoderkonkretisierungderverwaltungsvorschriften angestrebt, und wenn ja, welche, und mit welchen Ergebnis? DiebestehendenRegelungenzurumsatzsteuerrechtlichenBehandlungvon LeistungenderForschungseinrichtungenwurdenAnfangdesJahres2007von denabteilungsleitern (Steuer)deroberstenFinanzbehördendesBundesund derländerbestätigt.einenotwendigkeitzurüberarbeitungbestanddaher nicht. 10.WannhatdieBundesregierungerstmalsKenntnisvondenmöglichen ErgebnissendersteuerlichenBetriebsprüfungundderdrohendenKürzung dervorsteuerabzugsberechtigungbeimforschungszentrumjülichgmbh (FZJ)undbeimDeutschenZentrumfürLuft-undRaumfahrte.V. (DLR) erhalten? VonderbeimForschungszentrumJülichGmbHanhängigenBetriebsprüfung hatdasbundesministeriumfürbildungundforschungerstmalsimseptember 2011erfahren.DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiehatvon denmöglichenauswirkungenderbetriebsprüfungbeimdlrseitendeaugust 2011 Kenntnis. 11.HatdieBundesregierungnachdemBekanntwerdenderdrohendenKürzungderVorsteuerabzugsberechtigungbeizweiEinrichtungenderHGF dasgesprächmitdenandereneinrichtungenderhgfsowiederwgl und der FhG gesucht, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? SeitBekanntwerdenderPrüfungsaktivitätenhabendasBundesministeriumfür BildungundForschungbzw.dasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieimRahmenihrerjeweiligenZuständigkeitinregelmäßigenAbstimmungsrundenaufunterschiedlichenArbeitsebenen (Geschäftsführungen,Leiter derfinanzabteilungen)diehelmholtz-zentren,wgl-einrichtungensowiefhg undmpgüberdenaktuellenstandderbetriebsprüfungeninformiertundgebeten,denmissionsorientiertenanwendungsbezugbeiallenforschungsarbeiten nachzuweisen.diefhghatinabstimmungmitdembundesministeriumfür BildungundForschungunabhängigvonderaktuellenEntwicklungbereitsim Herbst 2010 Verwertungspläne auf interner Projektebene eingeführt. 12.HatdieBundesregierungnachdemBekanntwerdenderdrohendenKürzungderVorsteuerabzugsberechtigungbeizweiEinrichtungenderHGF dasgesprächmitdenländerngesucht,umnegativenauswirkungenauf diegemeinsameforschungsförderungvorzubeugen,undwennja,wann, und mit welchem Ergebnis? DieLänderwurdenindieThematikdesdrohenden (Teil-)VerlustesderUnternehmereigenschaftbeidenHelmholtz-ZentrenzeitnahüberdenAusschussder Zuwendungsgeber (zuletztam21.juni2012)sowieüberdiegremiender Zentren eingebunden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10466 13.WelchevorsorgendenMaßnahmenhatdieBundesregierungbislangergriffen,damitmöglicherweiseanfallendeSteuernachzahlungendenForschungsbetrieb beim DLR und dem FZJ nicht erheblich einschränken? 14.WelchevorsorgendenMaßnahmenwilldieBundesregierungimRahmen derhaushaltsaufstellung2013ergreifen,damitmöglicherweiseanfallende SteuernachzahlungendenForschungsbetriebbeidenEinrichtungender HGF nicht erheblich einschränken? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. DasBundesministeriumfürBildungundForschungunddasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiehabenbisherkeineMaßnahmenmitkonkretenAuswirkungenaufdenlaufendenbzw.aufkünftigeHaushaltegetroffen. FürdieVeranschlagungvonHaushaltsmittelngeltendiebekanntenHaushaltsgrundsätze.ImvorliegendenFallistdasErfordernisderEtatreifezurzeitnoch nicht gegeben. 15.WashatdieBundesregierungunternommen,umdiemöglicherweisefällig werdendensteuernachzahlungenbeimdlrunddemfzj,aberauchbei andereneventuellbetroffenenforschungseinrichtungen,möglichstgenau beziffernzukönnen,undwashatdieseprüfungimeinzelnenergeben, bzw. wann liegen die Ergebnisse vor? DasBundesministeriumfürBildungundForschungunddasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiestehenhierzuimKontaktmitdenjeweiligenHelmholtz-Zentren.EinebelastbareBezifferungmöglicherSteuernachforderungenisterstnachAbschlussderSachverhaltsermittlungdurchdiejeweilige Betriebsprüfung möglich. 16.HatdieBundesregierungKenntnissedarüber,seitwanndieEinrichtungen derhgf,derwglunddiefhginwelchergrößenordnungjeweilsvorsteuerabzug praktizieren, und wenn ja, welche? NachKenntnisdesBundesministeriumsfürBildungundForschungunddes BundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologiehabendieForschungseinrichtungen in der Vergangenheit den vollen Vorsteuerabzug vorgenommen. 17.HatdieBundesregierungKenntnissedarüber,wannindenEinrichtungen derhgfjeweilsdieletztensteuerlichenbetriebsprüfungenstattfanden und welcher Zeitraum jeweils geprüft wurde, und wenn ja, welche? NachdendemBundesministeriumfürBildungundForschungunddemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologievorliegendenInformationen ergibt sich folgender Kenntnisstand: Einrichtung Datum der letzten Betriebsprüfung (Abschluss) Geprüfter Zeitraum AWI10.Februar 20112004 2008 DESY16.November 20102004 2008 DKFZ12.September 20062000 2004 DLRlaufende Prüfung2005 2009 DZNE26.Juni 20122009 2010
Drucksache 17/10466 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Einrichtung Datum der letzten Betriebsprüfung (Abschluss) FZJlaufende Prüfung2005 2008 GFZ11.Dezember 20092004 2006 GSI9.November 20092004 2007 Geomar bisher keine Prüfung Geprüfter Zeitraum HMGUlaufende Prüfung2004 2008 HZBlaufende Prüfung2007 2010 HZDR20052003 2004 HZG29.Juni 20102005 2007 HZI27.November 1979 (erneute Prüfung am 20. Juli 2012 angekündigt) 1969 1977 (2007 2011) IPP/MPGSeptember 20072005 2007 KITlaufende Prüfung2009 2010 MDC14.Juli 20052001 2003 UFZlaufende Prüfung2004 2009 18.HabenandereEinrichtungendesBundesodernachKenntnisderBundesregierungandereEinrichtungenderLänder,wiezumBeispieldieFinanzbehörden,denjeweiligenaußeruniversitärenForschungseinrichtungen Hinweisedarübergegeben,inwelcherWeisesievomVorsteuerabzug Gebrauchmachenkönnen,undwennja,umwelcheEinrichtungenhandelt es sich, und wann wurden die Hinweise gegeben? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedarübervor,obandereEinrichtungendesBundesoderderLänderdenForschungseinrichtungenHinweise zum Gebrauch des Vorsteuerabzugs gegeben haben. 19.InwieweitbetrachtetdieBundesregierungdieEinrichtungenderHGFin Steuerangelegenheitenalseigenverantwortlich,unterbesondererBerücksichtigung der Wissenschaftsfreiheitsinitiative? DieBundesregierungistderAuffassung,dassdieEinrichtungenderHGFdie sichausdensteuergesetzenergebendenrechteundpflichten wiejederandere Steuerpflichtige auch eigenverantwortlich wahrzunehmen haben.
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