Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide und anderer Luft-Boden- Schießplätze sowie der Ostsee durch die Bundeswehr und andere Staaten

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/12083 16. Wahlperiode 02. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11866 Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide und anderer Luft-Boden- Schießplätze sowie der Ostsee durch die Bundeswehr und andere Staaten Vorbemerkung der Fragesteller DasgeplanteBombodrombeiWittstockundderSeeziel-Schießplatzöstlich vorderküsterügensspielennachwievoreinezentralerolleindenplanungenderbundeswehrimrahmendervorbereitungaufinterventionseinsätze. GehtesnachdemWillendesBundesministeriumsderVerteidigungsollenin ZukunftBundeswehrundandereNATO-Staatenetwa1700Übungseinsätze projahrmitzielkyritz-ruppinerheidefliegendürfen mehralsdasvierfacheder2007inganzdeutschlandgeflogeneneinsätze.offenbleibt,inwelchemausmaßdeswegenauchdiemilitärischenaktivitätenüberdemseeziel- SchießplatzvorRügenansteigenwerden.DiereserviertenLufträumegehen ineinanderüberundeskannauchnichtausgeschlossenwerden,dassdie KampfflugzeugenachdemBombodromauchdiesesSchießgebietinRügen anfliegen.dieberechtigteneinwändederbewohnerinnenundbewohnerder Regionwerdenignoriert.DiegesundheitlichenBelastungenfürdieBevölkerung,dienegativenKonsequenzenfürdieökonomischeEntwicklungder RegionunddieGefährdungderverschiedenenNaturschutzgebietebzw.der dortigenfloraundfaunasollenmitdemargumentderbedeutungdesbombodroms für die Nationale Sicherheit weggewischt werden. LauteinemBerichtder NeuenZüricherZeitung vom15.oktober2008beeinflussenauchhandfesteökonomischeinteressendieentscheidungdarüber, werdenluftraumderregionfürmilitärischeübungennutzendarf.diepilotenderösterreichischenluftwaffe,selbstnichtteildernatoaberkäufer voneurofighter-kampfflugzeugenausdeutschland,werdenambundeswehrstandortinlaage (beirostock)ausgebildetundentlastensomitden österreichischenflugraum.auchfürdieschweiz,einemweiterenneutralen Staat,scheinensolcheÜberlegungeneinwichtigerFaktorbeiderEntscheidungfürdenKaufneuerKampfflugzeugezusein,denngeradeindentouristischen Sommermonaten soll der schweizerische Luftraum entlastet werden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom26.Februar 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/12083 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.UnterwelchenBedingungenbzw.aufwelchervertraglichenGrundlage dürfenwelchestaaten,dienichtmitgliedstaatendernatosind,gegenwärtigdendeutschenluftraumunddieluft-boden-schießplätzefürmilitärischeübungennutzen,undwiehäufigistdiesindenletztenfünfjahren erfolgt (bitte aufgeschlüsselt nach Staaten und Übungsplätzen)? ImMilitärischenLuftfahrthandbuchDeutschlandistfestgelegt,dassMilitärluftfahrzeugefremderNationen,dieindieBundesrepublikDeutschlandeinfliegen (landen)odersieüberfliegen,dazueinegenehmigung (MilitaryDiplomaticClearance)benötigen,dieaufdiplomatischemWegbeimBundesministeriumderVerteidigungzubeantragenist.EinefliegerischeNutzungderLuft-/ Boden-SchießplätzeinDeutschland (Wittstock,Nordhorn,Siegenburg)durch Staaten,dienichtMitgliedderNATOsind,fandimZeitraum2004bis2008 nicht statt. IndenletztenfünfJahrenhabendieindernachstehendenÜbersichtaufgeführtenNationen,dienichtMitgliedstaatenderNATOsind,dendeutschenLuftrauminVerbindungmitdemÜbungsgebietHeubergimRahmendermultinationalenÜbung ELITE infolgendemumfang (AnzahlderEinsätze)genutzt: Land/Jahr20042005200620072008Gesamt Österreich36 0 0 0 036 Schweiz129469494 0363 Finnland 05658 0 0114 Schweden2753 0 0 080 Summen19215515294 0593 DieseNationensindTeilnehmerdesNATO-Programms Partnerschaftfürden Frieden (PartnershipforPeace PfP),sodassdasÜbereinkommenvom 19.Juni1995zwischendenVertragsparteiendesNordatlantikvertragsundden anderenanderpartnerschaftfürdenfriedenteilnehmendenstaatenüberdie Rechtsstellung ihrer Truppen (PfP-Truppenstatut) Anwendung findet. 2.MitwelchenStaaten,dienichtMitgliedderNATOsind,werdengegenwärtigVerhandlungenüberdieNutzungdesdeutschenLuftraumsundder Luft-Boden-Schießplätze für militärische Übungen geführt? VerhandlungenüberdieNutzungdesdeutschenLuftraumsundderLuft- Boden-SchießplätzeinDeutschlanddurchStaaten,dienichtderNATOangehören,werdenderzeitnichtgeführt.ImZugeeinerAngebotsanfragezurBeschaffungeinesneuenKampfflugzeuges (NewFighterAircraft,NFA)hatdie Schweizu.a.DeutschlandummilitärischeZusammenarbeit u.a.bzgl.der NutzungdesjeweiligenLuftraumsbzw.vonLuft-/Boden-Schießplätzen gebeten. Nein 3.WurdenbereitsGesprächemitderSchweizgeführtüberdieMöglichkeit, schweizerischepilotenindeutschlandausbildenzulassen,undwennja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12083 4.WannbegannendieVerhandlungenmitÖsterreichübereineVereinbarung überdieausbildungderösterreichischenpilotenindeutschland,und wann wurde die Vereinbarung unterzeichnet? DieVerhandlungenüberdieAusbildungderösterreichischenEUROFIGHTER- PiloteninDeutschlandbegannenam14.September2004.DieVereinbarungzur deutschenausbildungsunterstützungfürösterreichwurdedurchbeideländer am 21. Dezember 2006 in Wien unterzeichnet. 5.WelcheKostenfallenfürdieAusbildungderösterreichischenEURO- FIGHTER-PiloteninDeutschlandan,undwiewerdendieseKostenzwischen Deutschland und Österreich beglichen/verrechnet? ImRahmenderAusbildungvonösterreichischenEUROFIGHTER-PilotenfallenKostenfürdietheoretischeAusbildung,dieSimulatorausbildung,Ausbildungsflugstunden,UnterstützungsflugstundensowieBetriebskostenfürden FlugplatzLaagean.DieKostenwerdenvonÖsterreichperÜberweisungerstattet. 6.InwiefernsindZusagenderBundesregierungbzw.derBundesministerien fürdieausbildungvonpilotenunddienutzungdesluftraumsfür ÜbungsflügeinDeutschlandBestandteilvonVertragsverhandlungenüber denverkaufvoneurofighternananderestaatengewesen (bitteunter Aufführung der jeweiligen Staaten und konkreten Zusagen)? ErfolgreicheVertragsverhandlungenderEurofighterJagdflugzeugGmbHüber denverkaufdeswaffensystemeseurofighterfandenbishernurmitder RepublikÖsterreichstatt.ZusagenderBundesregierungbzw.desBundesministeriumsderVerteidigungfürdieAusbildungvonPilotenunddieNutzung desluftraumesfürübungsflügeindeutschlandwarennichtbestandteildieser Vertragsverhandlungen,sondernGegenstandderunterZiffer4aufgeführten Vereinbarung zur deutschen Ausbildungsunterstützung für Österreich. 7.WelcheEinnahmenhatdieBundeswehrdurchdieAusbildungvonPiloten andererstaatenindenletztenfünfjahrenerzielt (bitteaufgeschlüsselt nach Staaten)? AnKostenfürdieAusbildungvonPilotenandererStaatenwurdenderBundeswehrbisherdurchdieRepublikÖsterreichfürdenZeitraum2006bis2008insgesamt 18115257 Euro erstattet. 8.WelcheAbsprachenundVereinbarungengibtesmitderEurofighterGmbH unddernatoeurofighterandtornadomanagementagencyüberdieerbringungvonausbildungs-undunterstützungsleistungenindeutschland fürstreitkräftefremderstaaten,dieauchdeneurofighterbeschaffen? DasBundesministeriumderVerteidigunghatkeineAbsprachenundVereinbarungenmitderEurofighterGmbHundderNATOEurofighterundTornado ManagementAgency (NETMA)überdieErbringungvonAusbildungs-und UnterstützungsleistungeninDeutschlandfürStreitkräftefremderStaaten,die auch EUROFIGHTER beschaffen.

Drucksache 16/12083 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Nein 9.PlantdieBundesregierungeineNeufestlegungoderVerschiebungvon TemporaryReservedAirspacesinderOstseeregion,undwennja,welche? 10.WiehäufigwurdedasSeeziel-SchießgebietöstlichvonRügeninden letztenfünfjahrenvonderbundeswehrundanderenstreitkräftenfürmilitärischeübungengenutzt (bitteaufgeschlüsseltnachjahrenundstreitkräften)? FürdenZeitraum2005bis2008liegendemBundesministeriumderVerteidigungdiefolgendenNutzungsdatendes ArtillerieschießgebietesPommersche Bucht durch die Deutsche Marine und Seestreitkräfte anderer Staaten vor: Nutzungstage im Jahr 2005200620072008 DEUNATODEU NATODEUNATODEUNATO Luftzielschießen24 0 7 23 0 6 1 Seezielschießen34 014 115 014 0 militärische Übungsflüge Flugbetrieb der DRF 1 -Flugrettung 1 Deutsche Rettungsflugwacht (Luftrettungszentrum Greifswald) 14 0 5 117 0112 2 0 00 DergeplanteNutzungsumfangdesoberhalbdes ArtillerieschießgebietesPommerscheBucht gelegenendreidimensionalensperrgebietes (Danger-Area) ED-D 47 durch die Luftwaffe liegt für den Zeitraum 2005 bis 2008 vor: Anzahl Buchungen ED-D 47 Waffeneinsätze geplant 2005200620072008Gesamt 2211212276 0 014 014 DietatsächlicheNutzungderED-D47wirdstatistischnichterfasst.Anträgean dasbundesministeriumderverteidigungfüreinenutzungdered-d47durch Luftstreitkräfte anderer Staaten liegen für diesen Zeitraum nicht vor. 11. Welche Munitionstypen werden dort verwendet? DurchdieLuftwaffewirdbeiLuftzielschießenMunitionvomKaliber20mm undkaliber27mmverwendet.durchdiemarinewirdbeisee-undluftzielschießenmunitionvonkaliber12,7mmbiszukaliber76mmverwendet.für ÜbungsschießenvonLuftwaffeundMarinekommtnurMunitionohneGefechtskopf und ohne Explosivstoffe im Projektil zum Einsatz.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12083 12.WievielMunitionwurdedabeiverschossen,undwelcherAnteildavon wurdeanschließendumweltgerechtentsorgt,bzw.wievielwurdeinder Ostsee belassen? DieverschossenenProjektileverbleibeninderOstsee,diePatronenhülsenverbleibenanBorddesLuftfahrzeugesoderdesSchiffesbzw.Bootesundwerden anschließendumweltgerechtentsorgt.diegenaueanzahlderverschossenen Projektile wird statistisch nicht erfasst. 13.WiehäufigsolldasSeeziel-SchießgebietindennächstenJahrennach PlanungderBundeswehrgenutztwerden (aufgeschlüsseltnachbundeswehr und anderen Staaten)? DieLuftwaffegehtvoneinergeplantenfliegerischenNutzungdesÜbungsgebietesED-D47anzehnTagenproJahraus.DieMarineplant,das ArtillerieschießgebietPommerscheBucht anca.30bis40tagenprojahrzunutzen. IndieserZahlenthaltenistdiezuerwartendeNutzunganca.einbisvierTagen durchseestreitkräfteandererstaatenimrahmenmultinationalerverbandsausbildung.diesesseegebietistfürdieinwarnemündestationierteneinheiten zwingendfürdieaus-undweiterbildungnotwendigundohnealternative.es istebenfallsfürdielehrgangsgebundeneausbildungdermarinetechnik Schule in Parow erforderlich. 14.WelcheAuswirkungenaufdieNutzungdesSeeziel-Schießgebieteshätte diegeplanteinbetriebnahmedesbombodromsinderkyritz-ruppiner Heide? AuswirkungenaufdieNutzungdesSeeziel-SchießgebietesRügen-Ost (ED-D47)werdendurchdieWiederinbetriebnahmedesLuft-/Boden-Schießplatzes Wittstock nicht erwartet. 15.WiebeurteiltdieBundesregierungdasRisikofürdieamSeebodenverlegtenPipelinesdurchdenAbwurfvonMunitionimSeeziel-Schießgebiet vor Rügen? DiegeplanteTrasseder NordStreamPipeline (Erdgashochdruckleitung)soll innerhalbderlateralengrenzendes ArtillerieschießgebietesPommersche Bucht sowiedesübungsgebietesed-d47verlaufen.zurzeitverläuftdurch dieseübungsgebietekeinepipeline.dasgemäß 133Abs.1Nr.2desBundesberggesetzesimdeutschenFestlandsockelvorgeschriebeneGenehmigungsverfahrenzudiesemVorhabenwirddurchdasBundesamtfürSeeschifffahrtund Hydrografie (BSH)durchgeführt.DieBundeswehrhatgegenüberdemBSH Bedenkenerhobenundvorgeschlagen,entwederdiePipelineaußerhalbder ÜbungsgebietezuverlegenodersieinnerhalbderÜbungsgebietesozuverlegen,dassdasRestrisikovonBeschädigungennahezuauszuschließenist.ZuständigfürdieBewertungderGefährdungderPipelinedurchdenÜbungsbetriebderBundeswehristdasBSH.DasErgebnisdieserBewertungdurchdas BSH liegt noch nicht vor.

Drucksache 16/12083 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdasRisikofürdenFischbestandund diefischereiindustrieimseeziel-schießgebiet,undwelchevorkehrungen zur Minimierung der Risiken wurden getroffen? DiefürdieSchießübungenbenutzteMunitionstelltkeineGefährdungfürden FischbestandoderdieFischereiindustriedar.DaindenGeschossenkeineGefechts-oderExplosivstoffezumEinsatzkommen,istdieUnterwasserwirkung informderdurcheinenaufschlagaufdaswassererzeugtendruckwellejenseitsdesunmittelbarenaufschlagpunktesvernachlässigbar.vondenaufden Boden absinkenden Munitionsresten geht ebenfalls keine Gefährdung aus. 17.WelcheBestimmungengibtesfürdenAn-undÜberflugdesSeeziel- SchießgebietsvorRügenhinsichtlichderMindestflughöhe,desZünden des Nachbrenners und der Übungszeiten? FürdenAn-undÜberflugdesSeeziel-SchießgebietesvorRügengeltenhinsichtlichNachbrennernutzungundMindestflughöhedieimMilitärischenLuftfahrthandbuchDeutschlandveröffentlichtenBestimmungen.DasÜbungsgebiet kanngrundsätzlichvonmontags7uhrbisfreitags17uhrortszeitgenutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu beantragen.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333