indereuverspielt.dielösungdiesersituationkanndieeinführungeiner europaweitgemeinsamenbemessungsgrundlagebeidergewinnbesteuerung
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- Martha Simen
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Christine Scheel, Kerstin Andreae und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/4956 Zur Europatauglichkeit des deutschen Steuerrechts Vorbemerkung der Fragesteller DieunterschiedlichenSteuervorschriftensowiediekomplexenRegelungender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)undEU-RichtlinienmachenesinsbesonderefürkleineundmittlereUnternehmenschwer,dieVorteiledesBinnenmarktszunutzen.SowerdenChancenfürmehrWachstumundBeschäftigung indereuverspielt.dielösungdiesersituationkanndieeinführungeiner europaweitgemeinsamenbemessungsgrundlagebeidergewinnbesteuerung sein.dieverhandlungenzudiesergemeinsamenkonsolidiertenkörperschaftsteuer-bemessungsgrundlage (GKKB) laufen auf EU-Arbeitsebene. KaumeinandererBereichistindenvergangenenJahrensosehrvonder RechtsprechungdesEuropäischenGerichtshofes (EuGH)geprägtwordenwie dasaußensteuerrecht.indeutschlandundinandereneu-mitgliedstaatenhat dereughmeistmitdemargumentderfreizügigkeitunddemdiskriminierungsverbotimmerwiedersteuervorschriftengekippt;erheblicheauswirkungenaufdienationalenhaushaltewarenundsinddiefolge,wieaktuelldie EuGH-EntscheidungimFallMeilickezeigt.DasSpannungsfeldzwischen nationalersteuergesetzgebungunddereugh-rechtsprechungsolldeswegen in dieser Anfrage beleuchtet werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieKleineAnfragebeziehtsichaufdieneuereEntwicklungderEuGH-RechtsprechungunddiemöglichenKonsequenzendaraufseitensderBundesregierung. DieBundesregierungbegleitetaktivdieEuGH-Rechtsprechung.DerEuropäischeGerichtshof (EuGH)trägtindemweitgehendnichtharmonisierten BereichderdirektenSteuernentscheidendzurRechtsentwicklungbei.Seine RechtsprechunghatinjüngsterZeiterheblichanBedeutungfürdienationalen Haushaltegewonnen.WichtigistdaherdiePrüfungundSicherstellungderVereinbarkeitdesnationalenRechtsmitdemGemeinschaftsrecht.VonSeitender MitgliedstaatenmussderbereitsbeschritteneWegfortgesetztwerden,dieVereinbarkeitnationalenRechtsmitdemGemeinschaftsrechtzumregelmäßigen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom17.April2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BestandteilihrerGesetzgebungsverfahrenimBereichdesSteuerrechtszumachen.DabeistehendiefiskalischenBelangederMitgliedstaatenderAusübung dergrundfreiheitendurchdiewirtschaftsbeteiligtenunddemallgemeineninteressedereuropäischenwirtschaftundderverbraucheraneinemgutfunktionierenden Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union gegenüber. WünschenswertwäreausSichtderBundesregierungeinestärkereFokussierungdesEuGHbeiderAuslegungderGrundfreiheitenaufdenUmstand,dass dereg-vertragfürdiedirektensteuernkeinenausdrücklichenharmonisierungsauftragenthält,sowiewieeineberücksichtigungdermöglichenfinanziellenauswirkungenseinerentscheidungen.inderrechtssachec-292/04 Meilicke istdereughdemantragzahlreichermitgliedstaaten,diedemverfahrenbeigetretenwaren,nichtgefolgt,wonachesnotwendigundsachgerecht wäre,diefinanziellenauswirkungenvoneugh-urteilendurcheinedifferenzierteausgestaltungderzeitlichenwirkungderurteilskraftstärkerzuberücksichtigen. Hinzukommt,dassderEuGHseineRechtsprechungzudendirektenSteuern geradeinjüngstervergangenheitineinerichtunggelenkthat,dieerhebliche Kritikerfahrenhat.ErwähntseienhiernurseineAusführungenimUrteil Meilicke.DorthatderGerichtshofeinezeitlicheBegrenzungderUrteilswirkungenabgelehnt,weilnachseinerAuffassungeineUrteilsbegrenzungnurin demfallentschiedenwerdenkann,indemsicheineauslegungsfragedaserste Malstellt.BereitsinderRechtssacheC-35/98 Verkooijen ausdemjahr1998 habeersich sodergerichtshof erstmaligmitderauslegungsfrageauseinandergesetzt,umdieesinderrechtssache Meilicke gehe.indersachelegt dergerichtshofdamitdenbegriffderauslegungsfragesehrweitaus,denntatsächlichunterscheidetsichdieimfall Verkooijen instreitstehendeniederländischevorschriftganzerheblichvonderdeutschenvorschriftzumvollanrechnungsverfahren,sodassnichtdavonausgegangenwerdenkonnte,dass dasverfahrenfürdeutschlandpräjudiziellwerdenwürde.dasurteilstellt damiteinenunerwartetenrechtsprechungsschwenkhinzueinemextremweitenverständnisdesbegriffsderrechtsfragedar.eswirdkünftigfürdiemitgliedstaatennochvielschwerer auchvordemhintergrundderkurzenprozessualenfristenunddergroßenunterschiedezwischendensteuersystemender Mitgliedstaaten diefrageeinesantragsaufbeschränkungderurteilswirkungenabzuwägen.imzweifelmüssensiediesenantragprophylaktischstellen, fürdenfall,dasssichdortmehroderwenigervergleichbareauslegungsfragen ergeben sollten. 1.PlantdieBundesregierung,prozessrechtlicheRegelungeneinzuführen, nachdenenrechtsstreitigkeiteninsteuersachendemeughnurnochvom Bundesfinanzhofvorgelegtwerdendürfen,undwennja,wiebegründetdie BundesregierungdiesePläneinAnbetrachtderRegelungeninArtikel234 des EG-Vertrags? DieBundesregierungplantkeineEinführungderartigerprozessrechtlicher RegelungenhinsichtlichderVorlageberechtigung,diemitdemWortlautdes Artikels 234 EG- Vertrag auch nicht vereinbar wären.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WiemüsstendieEU-AmtshilferichtlinieunddieEU-Beitreibungsrichtlinie weiterentwickeltwerden,damiteineeffektiverekooperationalsbisherbei dergrenzüberschreitendensteuereintreibunggesichertwerdenkann,und welcheanstrengungenunternimmtdiebundesregierunghieraufeu- Ebene? VerbesserungenbedarfeshinsichtlichderVerwaltungszusammenarbeit.Die Optimierungsmöglichkeitensindallerdingsbegrenzt.EsgibtobjektiveSchwierigkeiten,denzwischenstaatlichenInformationsaustauschaufdemselben NiveaueinzurichtenwieimnationalenBereich.Gründedafürsindinerster LiniedieSprachbarriereundderSouveränitätsanspruchandererMitgliedstaaten. UmdiegleichmäßigeErhebunginInlands-wieinAuslandsfällenherzustellen, sindnachauffassungderbundesregierungdeshalbauchweiterhinbesondere gesetzlicheinstrumentezursicherungdessteueraufkommensinauslandsfällennotwendig,z.b.dieerhebungvonquellensteuernodereinewegzugsbesteuerung mit Sicherungseinbehalt. DemgegenüberweistderEuGHdiesesbesonderenationaleSicherungsbedürfnisunddieHinweisederMitgliedstaatenaufdieErmittlungsschwierigkeitenin FällenmitAuslandsbezugmitBlickaufdieAmtshilferichtlinieregelmäßigzurückundlässtdamitdenRechtfertigungsgrundderSteueraufsichtinsLeere laufen.zudembirgtdiesdiegefahr,demgebotdergleichmäßigkeitderbesteuerungzuwiderzulaufen.esistdeshalbeinanliegenderbundesregierung, dassdereughdiesegefahrenerkennt.siewirddiesengesichtspunktauch künftig in Verfahren vor dem EuGH vortragen. 3.WelcheAnteilemitwelchenVoluminaderSteueransprüchevonSteuerbehördenausdemEU-AuslandkönnendeutscheBehördenbeitreiben,und wievielzeitistdurchschnittlichnotwendig,biseinesolchebeitreibung abgeschlossen ist? DeutschlandwurdenimvergangenenJahr857Beitreibungsersucheübersandt, mitdenendiedeutschenbehördenumunterstützungbeiderbeitreibungvon ForderungeninHöhevoninsgesamt ,79Euroersuchtwurden. DavonwurdenimvergangenenJahrbereitsForderungeninHöhevon ,46Eurobeigetrieben.InsgesamthabendeutscheBehördenimvergangenenJahrForderungen (ausfrüherenjahreneinschließlich2006)inhöhe von ,70 Euro beigetrieben. ÜberdiedurchschnittlicheDauereinesBeitreibungsverfahrenskannkeine genaueaussagegetroffenwerden.diedauerdesverfahrensrichtetsichnach denumständendeseinzelfalls.idealerweisekönnendieforderungeninnerhalbkurzerzeit (biszueinemhalbenjahr)beigetriebenwerden.diessetzt jedochvoraus,dassdendeutschenbehördenalleerforderlichenangaben bekanntsindundderschuldnerüberverwertbaresvermögenindeutschland verfügt.indenmeistenfällendauertdiebeitreibungjedochjahre,insbesondere wenn die Forderung durch Ratenzahlung getilgt wird. EinemBerichtderEuropäischenKommissionandenEuropäischenRatunddas EuropäischeParlamentüberdieAnwendungderBestimmungenüberdie AmtshilfebeiderBeitreibungvonForderungeninBezugaufbestimmteAbgaben,Zölle,SteuernundsonstigeMaßnahmenvom9.Februar zufolgehat DeutschlandindenJahren2003und2004diemeistenBeitreibungsersuche gestellt.imjahr2004beliefsichderanteildeutschlandsamgesamtbetrag derforderungen,fürderenbeitreibungumunterstützungersuchtwurde,auf 1 KOM (2006) 43 endg., S. 6.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 36,14Prozent.GleichzeitighatDeutschland38,59ProzentdesBetragesbeigetrieben,dervonallenEU-MitgliedstaatenzusammenaufErsuchenanderer EU-Mitgliedstaaten beigetrieben wurde. DieIneffizienzderSteueraufsichtimWegederAmtshilfezeigtsichandembeträchtlichenVollzugsdefizit,dassichinFällenderBeitreibungvonSteuerforderungenimWegederBeitreibungs-Richtlinie 2 ergibt.nachdemo.g.bericht derkommissionbeliefsichderanteildervonallenmitgliedstaatenbeigetriebenenbeträgeandemgesamtbetragderforderungen,fürderenbeitreibung sie um Unterstützung ersucht worden waren, im Jahr 2003 auf 1,13 Prozent, und im Jahr 2004 auf 1,82 Prozent. DerAnteilderdeutschenbeigetriebenenForderungenimAuslandistnicht gesondert festgestellt worden. InihrerMitteilungvom19.Dezember hältdiekommissiondiemitgliedstaaten imzusammenhangmitderwegzugsbesteuerung dazuan,die Amtshilfe-Richtlinevollauszuschöpfen,undbietetan,denautomatischen Informationsaustauschzuunterstützen.Hierinzeigtsich,dassauchdieKommission Defizite in der Anwendung der Amtshilfe-Richtlinie sieht. 4.HältdieBundesregierungdieGewerbesteuermiteinerkünftigenGKKB für vereinbar, und wenn ja, warum? EinegemeinsamekonsolidierteBemessungsgrundlagefürdieKörperschaftsteuerkanneinenwertvollenBeitragfürdeneuropäischenIntegrationsprozess bedeuten.imrahmenderlaufendenarbeitensindjedochallefiskalischenund volkswirtschaftlichenaspektezubeobachten.eineendgültigeentscheidung fürodergegeneinederartigebemessungsgrundlagekannerstdannfallen, wennalleentscheidungsgrundlagenerarbeitetunddiefolgensorgfältigabgeschätztwurden.imfalleeinereinführungeinereu-weitenharmonisierten Körperschaftsteuer-BemessungsgrundlagekanndieGewerbesteuerinDeutschlandauchweiterhinbestehenbleiben,denneswürdendamitnurRegelungen überdiebemessungeinersteuergeändertundnichtdieberechtigungfürbestimmte Steuern in Frage gestellt. 5.IstfürdieBundesregierungdieÜbertragungeinerGKKBauchaufPersonengesellschaftendenkbarmitderFolge,dassaufnationalerEbeneUnternehmensteuernnurnochnacheinerRegelungberechnetwerden,undwenn nein,mitwelchensteuerpolitischenmaßnahmen (z.b.sitzlandbesteuerung)willdiebundesregierungdennocherreichen,dassauchdieseunternehmen mehr als bisher vom Binnenmarkt profitieren? DieAnwendbarkeiteinerGKKBauchaufPersonengesellschaftenwirdals möglicheoptiongeprüft.obundggf.wiedieeinbeziehungvonpersonengesellschaftenindiegkkbmöglichundsinnvollist,kannerstentschieden werden, wenn das Regelwerk zur GKKB feststeht. 2 Beitreibungs-Richtlinie 76/308/EWG v. 15. März 1976, ABlEG v. 19. März 1976, Nr. L 73, S KOM (2006) 825 endg., S. 7.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheRechtsvorschrifteninsbesonderedesdeutschenAußensteuergesetzes (AStG)siehtdieBundesregierungvordemHintergrunddesBerichts (IVB5 S /06,S.13)desBundesministeriumsderFinanzen (BMF)vom15.November2006zudenGrundsätzenderdeutschenPolitik zurvermeidungvondoppelbesteuerung (DBA)durchdieeuroparechtlichenAuslegungendesEuGH insbesonderedesdiskriminierungsbegriffs diediebisherüblicheunterscheidungzwischenin-undausland infragestellen,inihreraktuellenformgefährdet,undwelchemaßnahmenwilldiebundesregierunggegebenenfallsergreifen,umdasastg künftig EU-rechtskonform zu gestalten? ZudenRegelungendesAußensteuergesetzeswirdaufdieAntwortzuFrage8 verwiesen. 7.WieistdieVerhandlungspositionderBundesregierungindeninderPresse (FINANCIALTIMESDEUTSCHLAND,13.März2007,S.11)genannten Fällen,indenendurchUrteiledesEuGHerneutSteuerausfällebzw.-rückzahlungenfürdieöffentlichenHaushaltedrohen,undwelcheSteuerausfällebzw.-rückzahlungenerwartetdieBundesregierung,wenndenKlagen entsprochen wird; Stahlwerk Ergste Westig (Rechtssache C-415/06) Lidl Belgium GmbH (Rechtssache C-414/06) Burda Verlagsbeteiligung GmbH (Rechtssache C-284/06)? DieVerfahren Stahlwerk und Lidl betreffendiefrage,obausländischebetriebsstättenverlusteunmittelbarimsitzstaatdesstammhauseszumabzugzugelassenwerdenmüssen,obgleichnachdemjeweilseinschlägigendoppelbesteuerungsabkommendieseeinkünfteimsitzstaatdesstammhauses steuerfrei sind.nachdeutschemabkommensverständnis,dasimeinklangmitden VorgabenderOECDsteht,umfasstderBegriffder Einkünfte sowohlpositive (Gewinne) als auch negative Einkünfte (Verluste). BeidemVerfahren Burda gehtesumeindetailproblemdesbereits2001abgeschafftenanrechnungsverfahrens.gegenstandisthier,obdiekörperschaftsteuerlichenachbelastungbeiausschüttungvonsteuerfreieneinkommensteilen EK 02 an Steuerausländer zulässig ist. ImFalledesUnterliegensindengenanntenVerfahrenistmiterheblichenfinanziellenAuswirkungenzurechnen,dieabermangelsvorhandenenDatenmaterials nicht quantifizierbar sind. 8.AuswelchenGründenistdieBundesregierungderMeinung,dassdas BMF-Schreibenvom8.Januar2007informellerundmateriellerHinsicht denvorgabendeseughgenügt,besondersvordemhintergrundder EuGH-EntscheidungimFallCadburySchweppes,wodurchdieenglische HinzurechnungsbesteuerunguntergewissenUmständenfüreuroparechtswidrig befunden wurde? ÜberdieHinzurechnungsbesteuerungwerdendieEinkünfteinländischbeherrschterausländischerGesellschaftendeninländischenGesellschaftern unmittelbarzugerechnet,soweitdieausländischegesellschaftihreeinkünfte aussog.passivertätigkeitbeziehtunddieausländischesteuerbelastungunter 25Prozentliegt.DieHinzurechnungsbesteuerungdientderEindämmungungerechtfertigterVorteile,dieausderNutzungdesinternationalenSteuergefälles durchgründungfunktionsloseroderfunktionsschwachergesellschaftenin Niedrigsteuergebietengezogenwerden.SiedientderSchaffunggleicherWettbewerbsbedingungenundderGleichmäßigkeitderBesteuerung,insbesondere derhorizontalensteuergerechtigkeit eingrundgebotjedersteuerrechtsordnung.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode InderzurbritischenHinzurechnungsbesteuerungergangenenEntscheidung stellt der EuGH fest: DieHinzurechnungdesGewinnsausländischerTochtergesellschaftenzum GewinnderinländischenMuttergesellschaftisteinedieNiederlassungsfreiheit verletzende Diskriminierung. EineBeschränkungderNiederlassungsfreiheitistnurzurMissbrauchsbekämpfungzulässig,d.h.wennessichumreinkünstlicheGestaltungen handelt.deshalbistdiehinzurechnungsbesteuerungnichtzulässig,wenn die ausländische Gesellschaft eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. DiederzeitgeltendenVorschriftendesAußensteuergesetzesüberdieHinzurechnungsbesteuerungkönnenauchdannzueinerHinzurechnungdesGewinns einerausländischentochtergesellschaftführen,wennkeinereinkünstlichegestaltung,alsokeinmissbrauch,gegebenist.dieeugh-entscheidungerfordert deshalbeineanpassungderentsprechendenvorschriftendesaußensteuergesetzes.dasbmf-schreibenvom8.januar2007regeltdievorläufigeanwendung dieser Vorschriften unter Beachtung des EuGH- Urteils. DieBundesregierungistderAuffassung,dassdasBMF-SchreibenmitderEntscheidung des EuGH in Sachen Cadbury-Schweppes im Einklang steht. FürdieFrage,obeinereinkünstlicheGestaltunggegebenist,sindnachder EuGH-EntscheidungobjektiveKriterienheranzuziehen.AusdemUrteil kannnichtabgeleitetwerden,schonminimalfunktionenschlösseneinerein künstliche Gestaltung aus. Eskommt,soderEuGH,daraufan,obdasmitderNiederlassungsfreiheit verfolgteziel,nämlicheinestabileundkontinuierlicheteilnahmeamwirtschaftslebendesstaates,indemdiegesellschaftgegründetwurde,erreicht wird.dasmachteineechteundtatsächlicheausübungeinerwirtschaftlichen Tätigkeit in dem betreffenden Staat erforderlich. DerEuGHsprichtvonnachprüfbarenAnhaltspunktenfür dasgreifbare Vorhandensein derausländischengesellschaft.ernenntindiesemzusammenhanggeschäftsräume,personalundausrüstungsgegenstände,ohnedie Heranziehung weiterer Kriterien auszuschließen. DerGeneralanwalthatteinseinemSchlussantragaußerdemauffolgende Kriterien hingewiesen: DieausländischeGesellschaftmussüberPersonalverfügen,dasdie Kompetenzbesitzt,dieAufgabenderGesellschaftohneMitwirkungoder Einfluss des Gesellschafters zu erfüllen. DievonderGesellschafterbrachtenLeistungenmüssen,soweitsiegegenüberinländischenBeteiligtenoderdiesennahestehendenPersonen erbrachtwerden,fürdenleistungsempfängervonwirtschaftlichemwert sein. DassdieEinkünftederausländischenGesellschaftihreUrsacheindeneigenen AktivitätenderGesellschafthabenmüssen,erscheintinsofernselbstverständlich.WiedieHinzurechnungsbesteuerungunterBeachtungderRechtsprechung des EuGH im Einzelnen auszugestalten ist, wird gegenwärtig geprüft.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WelcheInitiativenwilldieBundesregierungergreifen,ummöglichen Steuerausfällenentgegenzuwirken,undinwelcherFormwillsiediese mitdenandereneu-mitgliedstaatenabstimmen,insbesonderevordem HintergrundderTatsache,dassunterbestimmtenBedingungeneinDBA einesdrittstaatesmitnureinemeu-mitgliedstaatzueinerbeschränkung desbesteuerungsrechtsallerandereneu-mitgliedstaatenführenkann (siehe o. g. Bericht, S. 14)? EsbestehengrundsätzlichdreiMöglichkeiten,umaufderartigesAusnutzendes AbkommensnetzesderMitgliedstaatenzureagieren:NationaleAbwehrgesetzgebung,MaßnahmenimRahmendesVerhaltenskodexzurUnternehmensbesteuerungundverstärkteKoordinierungaufeuropäischerEbene.Alldiese MöglichkeitenhabenjedochihreGrenzen,diebeachtetwerdenmüssen.NationaleAbwehrgesetzgebungdarfnichtgegenEuroparecht,insbesonderenicht gegendiegrundfreiheitenverstoßen.derverhaltenskodexumfasstnurregelungen,indenenvorteileausschließlichgebietsfremdengewährtwerden. KoordinierungsinitiativenaufEU-EbeneerforderndasMitwirkenallerMitgliedstaaten,wasgeradevondenjenigenkaumerfolgenwird,diemittelsihrer DBA-PolitikaggressivenWettbewerbumSteuersubstratbetreiben.Zudemist beieinerkoordinierungimmerzubedenken,dassauchdiedeutschenationale SouveränitätimBereichderdirektenSteuernnursoweitesunbedingterforderlichist,eingeschränktwerdensoll.DieBundesregierungverfolgtinnerhalb diesergrenzeneinenmöglichstumfassendenschutzdesdeutschensteuersubstrats. 10.WelcheAuswirkungenhatdiebeiderUnternehmensteuerreformgeplante SenkungderSätzebeiderKörperschaftsteueraufdieMethodenwahlbei dendba (Freistellungs-oderAnrechnungsmethode),undwelcheAuswirkungenaufdasSteueraufkommenerwartetdieBundesregierungbei den jeweiligen Methoden? InfolgedervorgesehenenSenkungdesdeutschenKörperschaftsteuersatzes diediedifferenzzuniedrigerenkörperschaftsteuersätzenausländischer Staatenverringert würdesichimfalledervereinbarungderanrechnungsmethodeauchdasmaßeinermöglichensteuerlichenmehrbelastungeinesin DeutschlandansässigenUnternehmensverringern.Zuberücksichtigenist jedoch,dass 8bdesKörperschaftsteuergesetzes (KStG)dieFreistellungvon konzerninternendividendenundveräußerungsgewinnenaufderebenedes nationalensteuerrechtsvorsieht,sodassfürdieseeinkünfteeinübergangzur AnrechnungsmethodeindenDBAwirkungslosbliebe.Fernerbietetauchdie Anrechnungsmethode z.b.überdieverlagerungvonverlusten AnsatzpunktefürGestaltungen,durchdiedasSteueraufkommenreduziertwerden kann.dieimrahmenderreformderunternehmensbesteuerungvorgesehene SteuersatzsenkungistdahernureinFaktor,derbeiderWahlderMethodezur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu berücksichtigen ist. DieMethodenwahldürftebeieinemKörperschaftsteuersatzvon15Prozent keineerheblichenauswirkungenaufdassteueraufkommenhaben.diefrage derfinanziellenauswirkungenwirdimrahmeneinergesamtüberprüfung nochnäheruntersuchtwerden.überdasergebnisdieserüberprüfungwirdder FinanzausschussdesDeutschenBundestagesdurchdieBundesregierungin FortführungdesBerichtsvon1993undimAnschlussandie2006übermittelten Berichte im Laufe dieses Jahres unterrichtet werden.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.WiehochschätztdieBundesregierungdieSteuerausfällefürBund,LänderundGemeindenseitdemJahr2000ein,diedurchGewinnverlagerungen ins Ausland entstanden sind? NacheinerDIW-Studie (Quelle:DIW-Wochenbericht5/2007)bestehtzwischendengesamtwirtschaftlichenGewinngrößenderVolkswirtschaftlichen GesamtrechnungunddennachgewiesenenGewinnenderSteuerstatistikenim Jahr2001eineDifferenzvon100Mrd.Euro.DieGrößenordnungderLückeist ein Indiz für die Größenordnung der ins Ausland verlagerten Gewinne. AussagekräftigeDatenüberdieHöhederGewinne,dielediglichinfolgedes bestehendensteuersatzgefällesinsauslandverlagertwerden,liegennichtvor. Eswirdjedochdavonausgegangen,dassdiejährlichenSteuermindereinnahmeninfolgederGewinnverlagerungdeutscherUnternehmeninsAusland die Größenordnung eines zweistelligen Milliardenbetrags erreicht haben. 12.WelcheEU-MitgliedstaatensinddieHauptnutznießerderGewinnverlagerungendeutscherUnternehmen,undwiehochschätztdieBundesregierungdiezusätzlichenSteuereinnahmenandererEU-Mitgliedstaaten aus diesen Gewinnverlagerungen ein? EsliegenkeineAngabendarübervor,wiesichdasvondendeutschenUnternehmensteuerinduzierteGewinnverlagerungsvolumenaufdieEU-Mitgliedstaatenverteilt.DahersindkeineSchätzungenüberdasSteueraufkommender übrigen EU-Mitgliedstaaten möglich. 13.WiebewertetdieBundesregierungdieäußerstgeringeBesteuerungvon LizenzeinnahmendurchdieNiederlande (siehederspiegel,nr.9 vom26.februar2007,s.107)insbesondereimhinblickaufmögliche deutsche Steuerausfälle? DieimSpiegel-Artikel FluchtpunktAmsterdam vom26.februar2007problematisierteentscheidungderniederlande,nachihreminnerstaatlichenrecht keinequellensteueraufabfließendelizenzenzuerheben,beruhtaufdernationalensouveränitätdiesesstaates.deutschlandhatdaraufkeineneinfluss.im ÜbrigenverzichtenauchandereentwickelteIndustriestaatenaufeineBesteuerungvonLizenzzahlungenannichtimStaatsgebietansässigeBezieher,z.B. Dänemark,Italien,NorwegenundSchweiz.Zwarunterliegennachdeutschem SteuerrechtLizenzzahlungenanNichtansässigeeinerAbzugsteuer ( 50a Abs.4EStG);allerdingswirdinDoppelbesteuerungsabkommenmitIndustriestaatenregelmäßigvereinbart,dassLizenzzahlungennurderWohnsitzstaat besteuert. GegendieimSpiegel-ArtikelerwähntenGestaltungsmöglichkeiten,insbesonderevonInländernveranlasste Lizenz-Durchleitungen,verfügtdiedeutsche SteuerverwaltungübereineReiheinnerstaatlicherRechtsinstrumente,mitdenen missbräuchlichen Gestaltungen begegnet werden soll: 1.VerlagerteininDeutschlandansässigerKünstlerseinNamensrechtoder Persönlichkeitsrechtaufeineihmgehörende,indenNiederlandenansässige Gesellschaft,istfürdieübertragenenNamensrechteusw.einEntgelt ( Verrechnungspreis )zuversteuern,wieerzwischenvoneinanderunabhängigen Drittenvereinbartwordenwäre.VoraussetzungfüreinezutreffendeBehandlungistallerdings,dassderVorganginderSteuererklärungaufgeführtoder sonst erkannt wird, z. B. im Rahmen einer Außenprüfung.
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ EineEntlastungvomQuellensteuerabzugaufeineindieNiederlandegezahlteLizenzgebührwirdvonDeutschlandversagt,wenneinemissbräuchlicheGestaltungvorliegt,z.B.weildieniederländischeGesellschaftkeine eigenewirtschaftlichetätigkeitentfaltet.dieentsprechendeprüfungführt das Bundeszentralamt für Steuern vor Erstattung der Quellensteuer durch. Außerdemistzuprüfen,obfüreineniedrigbesteuerteniederländischeGesellschaftdieVoraussetzungenfürdiesog.Hinzurechnungsbesteuerungvorliegen. DieseBesteuerungführtggf.dazu,dassdielaufendensog.passivenEinkünfte derniederländischengesellschaftdeminländischengesellschafter (Künstler) zugerechnetwerdenundunmittelbarvonihmzuversteuernsind.auchinsoweitistallerdingsvoraussetzungfüreinezutreffendebesteuerung,dassder Sachverhalt aufgedeckt wird.
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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9893 16. Wahlperiode 02. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer
MehrKündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7280 16. Wahlperiode 27. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
Mehrfinanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/2568. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2568 16. Wahlperiode 12. 09. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
MehrSki-TouristenbesetztenBusaufderTauernautobahninÖsterreich,stelltsich diedringlichefragenachderverbesserungdesbrandschutzesinreisebussen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12608 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehr2.WiehochistbeiderBundespolizeijeweilsderAnteilderPolizeivollzugsbeamtinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4332 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmen zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7237 16. Wahlperiode 20. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/3398
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3603 16. Wahlperiode 29. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion
MehrSicherheitsbescheinigung für öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12380 16. Wahlperiode 23. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9159
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10446 16. Wahlperiode 01. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion
MehrGeschäftsaktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in Steueroasen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13528 16. Wahlperiode 19. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9497
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9699 16. Wahlperiode 23. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrGemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5606 17. Wahlperiode 18. 04. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Manuel
MehrSituation von in der Bundesrepublik Deutschland geduldeten Personen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/307 16. Wahlperiode 21. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Kersten Naumann, weiterer Abgeordneter
Mehrauchbeivereinsfeiernvielfältigeauflagen (AnträgeaufSchankgenehmigungen,GEMA-Gebühren,VorschriftenderLebensmittelhygiene,steuerliche
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9011 16. Wahlperiode 28. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrGemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5748 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11149
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11381 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion
MehrDrittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6200 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
MehrPositionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrzumausgleichnachwievorbestehenderharmonisierungsdefiziteinder europäischensteuer-undabgabenbelastungfürtransportunternehmen vorsah?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4342 16. Wahlperiode 19. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10359 17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auf die Mobilität von Studienberechtigten und Studierenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5822 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien und Praxisprobleme beim Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8965 16. Wahlperiode 25. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrKünftige Belastungen und Kosten für Unternehmen durch die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7663 16. Wahlperiode 02. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, weiterer
MehrWirtschaftspolitische Bewertung des Bail-outs der IKB Deutsche Industriebank AG
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8991 16. Wahlperiode 25. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung des Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs zweite Nachfrage (zu den Bundestagsdrucksachen 16/12743 und 16/13327)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/14028 16. Wahlperiode 10. 09. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrAktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7977 16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkung der Konjunkturpakete I und II auf die Finanz- und Investitionskraft der Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12250 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll
MehrDieBußgeldkatalog-VerordnungwurdeimgenanntenZeitraumpunktuellgeändert,soweitdieszurPräventionvonZuwiderhandlungenoderzurUmsetzung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3928 16. Wahlperiode 18. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
Mehrfürallgemeinebankrisikeneinsetzen.umdieauswirkungendiesesengagementsbewertenundbeurteilenzukönnen,sindvorgängeundfragenzuklären.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7670 16. Wahlperiode 02. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrund einen besseren Datenabgleich zwischen den Behörden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10767 16. Wahlperiode 04. 11. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
Mehr(IMCO)vor.IndenparlamentarischenEntscheidungsprozessistauchderAusschussfürBürgerlicheFreiheiten,Justiz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6113 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
MehrMissbrauch der EU-Niederlassungsfreiheit durch Scheinselbständigkeit im Baubereich
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7423 16. Wahlperiode 04. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Pflanzenschutz auf Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9239 16. Wahlperiode 22. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter
MehrMitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen und Arbeitsfähigkeit der Bundesministerien
Deutscher Bundestag Drucksache 16/14133 16. Wahlperiode 26. 10. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter
MehrDiskriminierung und Verfolgung Deutscher im Ausland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4005 16. Wahlperiode 02. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Michael Kauch, weiterer
MehrAnsparungen für Rücklagen und Kontovollmachten beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12919 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DerviergleisigeAusbauderRheintalbahnzurLeistungssteigerungimGüterverkehralsZubringerzudenneuenschweizerAlpentunneln
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5037 16. Wahlperiode 16. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Alexander Bonde, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9657. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9657 16. Wahlperiode 19. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter
MehrDer Bundesbeauftragte für Menschenrechte und Aufklärung über Folter
Deutscher Bundestag Drucksache 16/928 16. Wahlperiode 14. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und
MehrRatsarbeitsgruppe,ohnedassdemDeutschenBundestagdievertretenenPositionenimDetailvorgelegtwurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3016 17. Wahlperiode 24. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehr20/839desSenatsderFreienundHansestadtHamburg)erläutert,dasstürkischePolizeibeamteinZivilmehrfachinHamburgeingesetztwaren,undzwar
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6771 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und
MehrVorbemerkung der Fragesteller InderRegionKaliningradwerdenvonRosatomzweiAtomreaktorenmitzusammenca.2400MegawattLeistung,dieindenJahren2016und2018in
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
MehrMedienberichte über mögliche Zusammenarbeit der Bundeswehr- Reservistengruppe Marschgruppe Hürtgenwald mit Rechtsextremisten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12988 16. Wahlperiode 13. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Burkhardt Müller- Sönksen, Marina Schuster, weiterer
MehrRechte und Pflichten der Deutschen Marine bei der Bekämpfung der Piraterie
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9286 16. Wahlperiode 23. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abgeordneter
MehrNachreichenderBescheinigungistimAuslandauchinallerRegelnichtmöglich.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13753 16. Wahlperiode 07. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/374. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/374 17. Wahlperiode 28. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und
MehrUmsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8042 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrAnerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8462 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdiegesetzlichenVorschriftenzurFunktionsverlagerungnichtangewendetwerdenkönnen,solange
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8027 16. Wahlperiode 11. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrVorbemerkung der Bundesregierung DieKleineAnfragebeziehtsichaufdasin 22adesEinkommensteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1056 16. Wahlperiode 27. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5667
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5858 16. Wahlperiode 29. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und
MehrPositionierung der Bundesregierung zum Truppenübungsplatz in Ohrdruf
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7741 16. Wahlperiode 16. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Wolfgang Gehrcke, Bodo Ramelow, weiterer Abgeordneter
MehrHungertod eines Hartz-IV-Empfängers und Verantwortung des Gesetzgebers
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5550 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Maurer, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2177
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2285 16. Wahlperiode 21. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrSozialrechtliche Schlechterstellung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7574 16. Wahlperiode 14. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Markus Kurth, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrUnterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrUmrüstung der technisch gesicherten Bahnübergänge in den neuen Bundesländern
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1377 16. Wahlperiode 05. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
MehrWohnungsunternehmen und die Erzeugung erneuerbarer Energien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13005 17. Wahlperiode 08. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr(1BvF1/01,1BvF2/01)dieVerfassungsgemäßheitdesLebenspartnerschaftsgesetzesbestätigt.EinVerstoßgegenArtikel6Abs.1GGseinichtgegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/534 16. Wahlperiode 06. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Michael Kauch,
Mehrden9.novemberfürbestimmtefondsimrahmendesjahressteuergesetzes durch den Bundestag beschlossen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7388 16. Wahlperiode 30. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrVerkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6673 17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Kirsten Lühmann, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrKonsequenzen der EU-Ökodesign-Richtlinie Modernisierung von Straßenlaternen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12379 16. Wahlperiode 23. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Meierhofer, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
MehrAltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden.wederdiederzeitigenregelungennochdiegeplanteföderalismusreform scheinen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/799 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10254
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10516 16. Wahlperiode 09. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
MehrStellung der Abschlüsse an Berufsakademien im europäischen Bildungsraum
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4975 16. Wahlperiode 05. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
MehrNegativliste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins JusProg
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13744 16. Wahlperiode 06. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Staffelt, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
MehrRechnungslegung und Transparenz im Gemeinnützigkeitssektor
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8325 16. Wahlperiode 29. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, weiterer
MehrBenzinundDieselausgelöstwerden,lassenbefürchten,dassdielangeZeiterfolgreichwirtschaftendeBiokraftstoffbranchedurchdieverändertenpolitischen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8028 16. Wahlperiode 11. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Jens Ackermann, weiterer
Mehr(BMAS)sindSchlechterstellungenaufgeführtundeskönnenvielederKritikpunktenichtausgeräumtwerden.InsgesamtverfehltdasLeistungsrechtdas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6085 16. Wahlperiode 16. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Diana Golze, weiterer
MehrStrategie EU 2020 Verfolgung des Ziels, die Zahl der Europäer, die unter der Armutsgrenze leben, um 25 Prozent zu senken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2064 17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Manuel Sarrazin, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter
MehrEuropaweite Razzia gegen illegalisierte Migrantinnen und Migranten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11576 16. Wahlperiode 08. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter
MehrNutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
MehrPosition der Bundesregierung zu Plänen eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3937 16. Wahlperiode 19. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), weiterer
MehrAktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenprojektes Theseus ehemals QUAERO
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4671 16. Wahlperiode 14. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/4259
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4337 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen und der Fraktion
MehrZweck,AufgabenundFinanzierungdiesesProgrammssindweitgehendunbekannt.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9742 16. Wahlperiode 25. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Peter Hettlich, weiterer
MehrGotteslästerungsparagraf ( 166 Strafgesetzbuch) im Verhältnis zur Kunst- und Meinungsfreiheit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3579 16. Wahlperiode 27. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Winkler, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
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