(IMCO)vor.IndenparlamentarischenEntscheidungsprozessistauchderAusschussfürBürgerlicheFreiheiten,Justiz
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- Lukas Hummel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5992 Novellierung der EU-Waffenrichtlinie 91/477/EWG Vorbemerkung der Fragesteller ImOktober2001ermächtigtederEuropäischeRatdieEU-Kommission,im NamenderMitgliedstaatendasUN-Schusswaffenprotokollzuunterzeichnen. 2006legtedieKommissioneinenEntwurfzurNovellierungderRichtlinie 91/477/EWGdesRatesüberdieKontrolledesErwerbsunddesBesitzesvon Waffenvor.DieseRichtliniezieltaufdieSchaffungvonMindeststandardszur KennzeichnungvonWaffen,dieAufbewahrungvonNachweisenfürdie WaffenherstellungunddenHandel (Waffenbücher),dieUnbrauchbarmachung vonschusswaffensowieaufdiedefinitionundeinführungsanktionsbewehrterhandlungenab.zieldernovellierungistes,das Protokollbetreffenddie BekämpfungderunerlaubtenHerstellungvonunddesunerlaubtenHandelns mitschusswaffen,teilenvonschusswaffenundmunitionzumübereinkommendervereintennationengegendiegrenzüberschreitendeorganisierte Kriminalität ineuropäischesrechtumzusetzen.hierdurchsolldermissbrauchdeswaffenbesitzesbzw.-gebrauchsstärkereingedämmtundrestriktiverbehandeltwerden.imsommer2006begannendiekonsultationenimparlament.alsdessenberichterstatterinlegtefraugiselakallenbach,mdep,im Herbst2006einenBerichtsentwurfdesfederführendenAusschussesfürBinnenmarktundVerbraucherschutz (IMCO)vor.IndenparlamentarischenEntscheidungsprozessistauchderAusschussfürBürgerlicheFreiheiten,Justiz undinneres (LIBE)eingebunden.DerzeitfindetdieparlamentarischeDebatte unter Einbeziehung des IMCO-Ausschusses statt. 1.WieistdiegrundsätzlicheHaltungderBundesregierungzumUN-Schusswaffenprotokoll? DeutschlandhatdasUN-Schusswaffenprotokollgezeichnet.DieBundesregierungbeabsichtigtdasProtokollzuratifizieren,sobalddieÄnderungenderRichtliniedesRatesvom18.Juni1991überdieKontrolledesErwerbsunddesBesitzesvonWaffen (91/477/EWG) nachfolgend:eu-waffenrichtlinie inhaltlichfestgelegtsindunddieinnerstaatlicheumsetzungdesprotokollsdurchdas Inkrafttreten eines Waffenrechtsänderungsgesetzes im April 2008 erfolgt ist. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom19.Juli2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.WelcheKompetenz/ZuständigkeitderEUsiehtdieBundesregierungim Waffenrecht? WaffenrechtlicheRegelungenzurAngleichungderRechts-undVerwaltungsvorschriftenderMitgliedstaaten,welchedieErrichtungunddasFunktionierendes BinnenmarkteszumGegenstandhaben,kannderRataufderGrundlagedes Artikels95Abs.1desEG-Vertrageserlassen.SoweitdarüberhinauswaffenrechtlicheThemendieGemeinsameAußen-undSicherheitspolitik (GASP) betreffen,richtetsichdieeuroparechtlichekompetenznachartikel10ff.des EU-Vertrages. 3.WiestehtdieBundesregierungzurgeplantenErweiterungdesKennzeichnungssystems? DieBundesregierungbegrüßtdiegeplanteErweiterungdesKennzeichnungssystems.DadurchwirddieNachverfolgbarkeitvonSchusswaffenundwesentlicher Schusswaffenteile verbessert und der illegale Waffenhandel erschwert. 4.WiestehtdieBundesregierungzurVerlängerungderAufbewahrungspflicht vonunterlagen (z.b.verlängerungderaufbewahrungspflichtvonwaffenhandelsbüchern)? DieBundesregierungstehteinerVerlängerungderAufbewahrungspflichtvon UnterlagenfürWaffenhändlergrundsätzlichpositivgegenüber.DerLebenszyklusvonSchusswaffenistaufgrundihrerhohenHaltbarkeitsehrlang.Eine langeaufbewahrungspflichtfürunterlagenvonwaffenhändlernerleichtertden Sicherheitsbehörden die Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen. 5.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinführungeinerzentralenDatei (zentrales Waffenregister) auf einzelstaatlicher Ebene? DieBundesregierungstehtderEinführungeineszentralenWaffenregistersauf einzelstaatlicherebeneablehnendgegenüber.diekostenfürdieerrichtungund fürdiedatenpflegeeinersolchendateistehenaußerverhältniszudemzuerwartendensicherheitsgewinn.derinternationaledatenaustauschsollfürdiesen Bereichnachdemim HaagerProgrammzurStärkungvonFreiheit,Sicherheit undrechtindereuropäischenunion enthaltenen GrundsatzderVerfügbarkeit weiter verbessert werden, vgl. Amtsblatt der EU 2005/C 53/01, S WiesolldieselängereAufbewahrungspflichtvonWaffenhandbüchernhelfen, den Handel mit illegalen Waffen einzudämmen? Vgl. Antwort zu Frage 4. 7.WiebewertetdieBundesregierungdasVorhabenderbesonderenÜberprüfungenderBerufsgruppederWaffenhändler,undwiesolldieseÜberprüfung konkret umgesetzt werden? DieBundesregierungerwartetkeineNeuerungen,dieüberdenRegelungsgehalt derbestimmungenfürwaffenhändlerin 21ff.desWaffengesetzeshinausgehen.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WiestehtdieBundesregierungzumimEU-ReporterwähntenVerbotdes Erwerbs von Waffen im Wege der Fernkommunikationstechnik? DieBundesregierungvertrittdieAuffassung,dassfürdenHandelvonWaffen iminternetdieselbenbestimmungenundrestriktionengelten,wiefürdenversandhandelunddensonstüblichenverkaufinwaffengeschäften.dievoraussetzungen des Waffengesetzes gelten hierzu uneingeschränkt. 9.WiestehtdieBundesregierungzudemVorhabenzwischenErwerbund AushändigungvonWaffeneinesogenanntecooling-off-Periodebzw.Bedenkzeit von 15 Tagen einzuführen? DieBundesregierungsiehtfürdiesesVorhabenkeineNotwendigkeit.Inden USA,woErwachseneuntererleichtertenVoraussetzungenWaffenerwerben können,magdieseregelungsinnvollsein.indeutschlandwirdeinewaffenrechtlicheerlaubnisjedochgemäß 4ff.desWaffengesetzesohnehinnuran Personenerteilt,diedas18.Lebensjahrvollendethaben,dieerforderlicheZuverlässigkeitundpersönlicheEignungbesitzen,dieerforderlicheSachkunde nachgewiesenhabenundeinbedürfnis (insbesonderebeijägern,sport-und Brauchtumsschützen)geltendmachenkönnen.Zubeachtenist,dassSportschützenzudemnach 14Abs.2Satz2Nr.1desWaffengesetzeszunächstmindestenszwölfMonatealsMitgliedeinesSchießsportvereinsregelmäßigtrainiert habenmüssen,bevorsieihreerstescharfeschusswaffeerwerbendürfen.vor diesemhintergrundbestehtfürdieeinführungeinerweiterenzeitlichenverzögerung beim Schusswaffenerwerb kein Bedarf. 10.WelcheMeinunghatdieBundesregierungzuderAuffassung,dasseine gesetzlichedefinitiondeszwischenhändlersnotwendigist,diediebesondereausbildung,dieerforderlichezuverlässigkeitunddennachweisder Herkunft der finanziellen Mittel umfasst? NachdemWaffengesetzgeltenfürZwischenhändler,alsoMakler,dieselbenBestimmungenundRestriktionenwiefürsonstigeWaffenhändler.DieBundesregierungerwartetindiesemPunktkeineRegelungen,diefürDeutschlandeinen gesetzlichen Umsetzungsbedarf nach sich ziehen. 11.WenndieBundesregierungeinegesetzlicheDefinitiondesZwischenhändlers befürwortet, wie sollte diese konkret aussehen? Vgl. Antwort zu Frage WiebewertetdieBundesregierungdasVorhaben,dievierKategoriender EU-Waffenrichtlinie (A,B,C,D)aufnurnochzweiKategorienfürFeuerwaffen (verboten/genehmigungspflichtig)zureduzieren,obwohleslaut Bericht der Kommission keine besonderen Probleme gibt? AusSichtderBundesregierunggibtesfüreineReduzierungdervierWaffenkategorieninderEU-WaffenrichtliniekeineNotwendigkeit,dasichdiebisherige RegelungbewährthatunddieMitgliedstaateninihremnationalenRechtbei BedarfstrengereVorschriftenerlassenkönnen,alsesdieMindeststandardsder EU-Waffenrichtlinie vorsehen.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13.WiestehtdieBundesregierungzudemimBerichtderKommissionüber dieumsetzungderrichtlinie91/477/ewgaufgeführtenvorschlag,vor allemdeninformationsaustauschzwischendenmitgliedstaatenzuverbessern und den europäischen Feuerwaffenpass klarer zu gestalten? DieBundesregierungbegrüßtdieBemühungen,denInformationsaustausch unter den Mitgliedstaaten stetig zu verbessern. AusSichtderBundesregierunghatsichderEuropäischeFeuerwaffenpassinder Praxisbewährt.DieRatsarbeitsgruppe TechnischeHarmonisierung (Waffen) hat bislang keine Änderungswünsche zur Gestaltung des Dokuments geäußert. 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdasVorhaben,dasReisenvoneinem MitgliedstaatineinenanderenimGrundsatznichtzugestatten,wennder Reisende im Besitz einer Feuerwaffe ist? DieserGrundsatzistinDeutschlandbereitsgeltendesRecht.InFolgedesWegfallsderGrenzkontrollendurchdasSchengen-RegimewurdendieVorschriften fürdieerteilungeinererlaubnisfürdengrenzüberschreitendentransportvon WaffenundMunition (vgl. 29ff.desWaffengesetzes)entsprechendangepasst. 15.WiebewertetdieBundesregierungdasVorhabenderKommission,imeinzelstaatlichenRechteineSonderbehandlungvonSport-undJagdfeuerwaffen vorzusehen? DerVorschlagderKommissionzurÄnderungderEU-WaffenrichtliniesiehtbislangkeineSonderbehandlungvonSport-undJagdfeuerwaffenvor.DieBundesregierung sieht hierfür auch keine Notwendigkeit. 16.WiebewertetdieBundesregierungdenVerwaltungsaufwand,wennesnur noch zwei Kategorien von Feuerwaffen geben soll? AusSichtderBundesregierunghätteeinesolcheVorgabekeineAuswirkungen aufdenverwaltungsaufwandindeutschland,daimwaffengesetzbeidereinstufungvonfeuerwaffenohnehinnurzwei (verbotenunderlaubnispflichtig)der viermöglichenwaffenkategoriendereu-waffenrichtlinieausgeschöpftwerden. 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdieVorschlägederKommissionhinsichtlichdesAspektsderBeeinträchtigungbzw.Anhebungdesbürokratischen Aufwands für den Jugendschießsport? EineAnhebungdesVerwaltungsaufwandesfürdenJugendschießsportistdurch dienovellierungdereu-waffenrichtlinieaussichtderbundesregierungnicht erkennbar. 18.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungzurJugendförderungim Schießsport ergreifen? AusSichtderBundesregierunghatdieNovellierungderEU-Waffenrichtlinie keineauswirkungenaufdiejugendförderungimschießsport.derbundhat zudemimnachwuchsbereichnureineeingeschränkteförderkompetenz.die Zuständigkeit für die Nachwuchsförderung liegt originär bei den Ländern.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,umdenfreien Verkehr von Sammlerwaffen zu gewährleisten? Ein freierverkehrvonsammlerwaffen istimwaffengesetzwegenderdamit verbundenengefahrenfürdieinneresicherheitnichtvorgesehen.einelockerungdervorschriftenfürwaffen-undmunitionssammler (vgl.insbesondere 17 des Waffengesetzes) ist nicht geplant. 20.WelchePositionnimmtdieBundesregierungbeidenVerhandlungenzur Novellierung der Richtlinie 91/477/EWG im Rat ein? DieBundesregierungunterstütztdenKommissionsvorschlagzurNovellierung der EU-Waffenrichtlinie.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Ski-TouristenbesetztenBusaufderTauernautobahninÖsterreich,stelltsich diedringlichefragenachderverbesserungdesbrandschutzesinreisebussen.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4296 16. Wahlperiode 08. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1056 16. Wahlperiode 27. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10359 17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10711 16. Wahlperiode 27. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7388 16. Wahlperiode 30. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/799 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5590 16. Wahlperiode 12. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Ulrike Flach, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7574 16. Wahlperiode 14. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Markus Kurth, Volker Beck (Köln), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10446 16. Wahlperiode 01. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4337 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen und der Fraktion
Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger
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