RWI : Projektberichte

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1 Rhensch-Westfälsches Insttut für Wrtschaftsforschung und Unverstät Dortmund RWI : Projektberchte Forschungsvorhaben für das Mnsterum für Arbet, Gesundhet und Sozales des Landes Nordrhen-Westfalen Endbercht RWI ESSEN

2 Rhensch-Westfälsches Insttut für Wrtschaftsforschung Vorstand: Prof. Dr. Chrstoph M. Schmdt, Ph.D. (Präsdent), Prof. Dr. Thomas K. Bauer Prof. Dr. Wm Kösters Verwaltungsrat: Dr. Eberhard Henke (Vorstzender); Dr. Detmar Kuhnt, Dr. Hennng Osthues-Albrecht, Renhold Schulte (stellv. Vorstzende); Prof. Dr.-Ing. Deter Amelng, Manfred Breuer, Chrstoph Dänzer-Vanott, Dr. Hans Georg Fabrtus, Prof. Dr. Harald B. Gesel, Dr. Thomas Köster, Henz Krommen, Tllmann Nenhaus, Dr. Torsten Schmdt, Dr. Gerd Wllamowsk Forschungsberat: Prof. Davd Card, Ph.D., Prof. Dr. Clemens Fuest, Prof. Dr. Walter Krämer, Prof. Dr. Mchael Lechner, Prof. Dr. Tll Requate, Prof. Nna Smth, Ph.D., Prof. Dr. Harald Uhlg, Prof. Dr. Josef Zwemüller Ehrenmtgleder des RWI Essen Henrch Frommknecht, Prof. Dr. Paul Klemmer RWI : Projektberchte Herausgeber: Rhensch-Westfälsches Insttut für Wrtschaftsforschung, Hohenzollernstraße 1/3, Essen Tel. 0201/ , Fax 0201/ , e-mal: rw@rw-essen.de Alle Rechte vorbehalten. Essen 2006 Schrftletung: Prof. Dr. Chrstoph M. Schmdt, Ph.D. Fnanzelle Auswrkungen der Enführung des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer Forschungsvorhaben für das Mnsterum für Arbet, Gesundhet und Sozales des Landes Nordrhen-Westfalen Endbercht Dezember 2006 Projektteam: RWI Essen: Dr. Bors Augurzky, Slja Göhlmann, Dr. Raner Kambeck, Dr. Harald Tauchmann; Lehrstuhl für Volkswrtschaftslehre (Öffentlche Fnanzen) der Unverstät Dortmund: Prof. Dr. Wolfram F. Rchter

3 Rhensch-Westfälsches Insttut für Wrtschaftsforschung und Unverstät Dortmund Projektteam: RWI Essen: Dr. Bors Augurzky (Projektleter), Slja Göhlmann, Dr. Raner Kambeck, Dr. Harald Tauchmann Lehrstuhl für Volkswrtschaftslehre (Öffentlche Fnanzen) der Unverstät Dortmund: Prof. Dr. Wolfram F. Rchter Das Projektteam dankt Prof. Dr. Chrstoph M. Schmdt, Ph.D., für wertvolle Kommentare und Anregungen und Barbara Schlde für organsatorsche Hlfe. RWI ESSEN

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5 Inhaltsverzechns Executve Summary Enletung Umvertelungsnstrumente Der Rskostrukturausglech Umvertelung durch überregonale Krankenkassen Der Gesundhetsfonds Datengrundlage Ergebnsse Umvertelung m Status quo Änderung der Umvertelung durch den Gesundhetsfonds Fazt Anhang: Modellerung der Umvertelungswrkungen Abbldung der regonalen Vertelungswrkungen des RSA m Status Quo Abbldung der regonalen Vertelungswrkungen unter dem Gesundhetsfonds Anhang: Emprsche Operatonalserung Datenbass Zuordnung zu den Krankenkassen Betragspflchtge Ennahmen Krankhetsrsko Zusatzprämen m Gesundhetsfonds Relevanter Parameterwerte und exogene Datenquellen Zur Interpretaton der Standardfehler Lteraturverzechns... 33

6 4 RWI Essen und Unverstät Dortmund Verzechns der Tabellen Tabelle 1 Tabelle 2 Vertelung der Zugehörgket zu gesetzlchen Krankenverscherungen (nach dem SOEP) Normertes Krankhetsrsko m Snne des RSA und betragspflchtge Ennahmen (auf Bass des SOEP) Tabelle 3 Geschätzte Umvertelung durch den RSA m Status quo Tabelle 4 Tabelle 5 Tabelle 6 Tabelle 7 Tabelle 8 Tabelle 9 Geschätzte Umvertelung durch de überregonalen Kassen (nach RSA) m Status quo Geschätzte Umvertelung durch den RSA und überregonale Kassen m Status quo Szenaro I: Geschätzte Änderung der länderspezfschen Umvertelung durch den Gesundhetsfonds. Verrechnung der Verwaltungskosten nach der Kopfzahl, ohne kassennterne Umvertelung Szenaro I: Geschätzte Änderung der länderspezfschen Umvertelung durch den Gesundhetsfonds. Verrechnung der Verwaltungskosten nach der Kopfzahl unter Enbezehung der kassennternen Umvertelung Szenaro II: Geschätzte Änderung der länderspezfschen Umvertelung durch den Gesundhetsfonds. Verrechnung der Verwaltungskosten nach dem Krankhetsrsko, ohne kassennterne Umvertelung Szenaro II: Geschätzte Änderung der länderspezfschen Umvertelung durch den Gesundhetsfonds. Verrechnung der Verwaltungskosten nach dem Krankhetsrsko unter Enbezehung der kassennternen Umvertelung... 17

7 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 5 Executve Summary Der m Oktober 2006 von der Bundesregerung engebrachte Gesetzesentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs n der Gesetzlchen Krankenverscherung (GKV-WSG) seht de Enführung enes Gesundhetsfonds und de Erhebung von Zusatzprämen bzw. Ausschüttungen an de Verscherten ab 2009 vor. Durch dese Umstellung der Fnanzerung der Gesetzlchen Krankenverscherung st auch mt Vertelungswrkungen auf der Ebene der Bundesländer aus zwe Gründen zu rechnen. Erstens wrd der Fonds m Gegensatz zu heute das gesamte Betragsaufkommen (100%) an de Kassen, d.h. nklusve der Verwaltungsausgaben und der Kosten für Satzungslestungen (etwa 8% der Gesamtausgaben) vertelen. Enkommensstarke Länder mt günstger Rskostruktur werden dadurch stärker belastet. Zwetens wrd der länderübergrefende Budgetausglech verändert, den überregonal opererende Kassen ntern durchführen. Wrd das heute ncht über den RSA vertelte Betragsaufkommen den Kassen nach der Kopfzahl zugetelt, so erhöhen sch zusammen mt der kassennternen Umvertelung de Belastungen von NRW, Baden-Württemberg und Bayern jewels um zwestellge Mllonenbeträge. Erfolgt de Zutelung nach dem Krankhetsrsko (m Snne des heutgen RSA), erhöht sch de Belastung von NRW und Baden-Württemberg dagegen um über 100 Mll., jene von Bayern dagegen nur um etwa 20 Mll.. 1 De geplante zetgleche Enführung enes morbdtätsorenterten RSA 2009 fndet be desen Berechnungen kene Berückschtgung. Enge Bundesländer könnten somt de m Gesetzesentwurf genannte Belastungsgrenze von 100 Mll. gerngfügg überschreten, sodass de Enführung ener Konvergenzphase erforderlch würde. Ob dese Belastungsgrenze tatsächlch errecht wrd, hängt jedoch wesentlch davon ab, we der Gesundhetsfonds den Krankenkassen de Kosten für Verwaltung und Satzungslestungen erstattet. Ene Erstattung nach der Kopfzahl kann nach den her vorgestellten Berechnungen ene Überlastung vermeden, weshalb dese Verrechnung m ersten Schrtt empfohlen wrd. In enem zweten Schrtt sollte dann das Krankhetsrsko als weterer Verrechnungsparameter Berückschtgung fnden. 1 Da Datengrundlage deser Untersuchung ene Bevölkerungsstchprobe (Sozoökonomsche Panel) st, handelt es sch be den angegebenen Werten um Schätzwerte. Der tatsächlche Wert kann daher auch höher oder nedrger legen.

8 6 RWI Essen und Unverstät Dortmund 1. Enletung Der am von der Bundesregerung engebrachte Gesetzesentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs n der Gesetzlchen Krankenverscherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-WSG) seht de Enführung enes Gesundhetsfonds und de Erhebung von Zusatzprämen bzw. Ausschüttungen an de Verscherten ab 2009 vor. Ene Aufgabe des Gesundhetsfonds st de Durchführung der Umvertelung zwschen hohen und nedrgen Enkommen und damt de Gewährlestung der soldarschen Fnanzerung der Gesetzlchen Krankenverscherung. Der Fonds erhebt für alle gesetzlch Verscherten enen enhetlchen enkommensabhänggen Betrag und vertelt das erzelte Betragsaufkommen anschleßend an de Krankenkassen n Form von rskoadjusterten Kopfpauschalen. Der enhetlche Betragssatz des Gesundhetsfonds soll so gewählt werden, dass de standardserten Gesundhetsausgaben zu 100% fnanzert werden. Krankenkassen, de mt den zugetelten Kopfpauschalen ncht auskommen, können von hren Mtgledern ene Zusatzpräme erheben. Umgekehrt können Kassen mt Überschüssen Auszahlungen an hre Mtgleder vornehmen. Insbesondere von der Möglchket, Überschüsse ausschütten zu können, erhofft man sch enen verstärkten Wettbewerb der Kassen um Mtgleder. Mt dem Wechsel zur Fondsfnanzerung können allerdngs Enkommensumvertelungswrkungen zwschen enzelnen Gruppen von Verscherten und damt auch zwschen den Bundesländern ncht ausgeschlossen werden. Deren quanttatve Abschätzung st Gegenstand deser Stude. Zu desem Zweck werden n deser Stude zunächst de Umvertelungswrkungen ermttelt, de das derzetge System mt senem engeführten Rskostrukturausglech sowe dem kassennternen Budgetausglech auf Länderebene verursacht. Danach wrd der Frage nachgegangen, we sch dese Enkommensumvertelung durch de Enführung des Gesundhetsfonds verändert. Im Anhang wrd de verwendete Methodk detallert dargestellt. De geplante zetgleche Enführung enes morbdtätsorenterten RSA 2009 fndet n den Berechnungen kene Berückschtgung. Zwar löst sene Enführung ebenfalls Umvertelungseffekte aus, de aber ncht der Enführung des Gesundhetsfonds angelastet werden können. Der Übergang zu enem morbdtätsorenterten RSA st auch m derzetgen System ohne Gesundhetsfonds ene erstrebenswerte Maßnahme. De Datengrundlage der Untersuchung bldet das Deutsche Sozoökonomsche Panel (SOEP).

9 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 7 2. Umvertelungsnstrumente Im derzetgen System gbt es zwe Mechansmen, durch de es zu ener Umvertelung fnanzeller Ressourcen zwschen Bundesländern kommt: () der Rskostrukturausglech (RSA) und () der nterne Budgetausglech der überregonal opererenden Krankenkassen. De Enführung des Gesundhetsfonds hat Auswrkungen für dese beden Mechansmen und kann so Änderungen be der nterregonalen Enkommensumvertelung bewrken. 2.1 Der Rskostrukturausglech Kennzechen der gesetzlchen Krankenverscherung snd, dass sch de Beträge ncht am ndvduellen Krankhetsrsko orenteren, sondern davon unabhängg als proportonaler Antel vom (sozalverscherungspflchtgen) Enkommen erhoben werden. De Höhe der Betragszahlung wrd dadurch begrenzt, dass Lohnantele jensets der Betragsbemessungsgrenze von derzet 3 562,50 pro Monat ncht mehr belastet werden. Ncht erwerbstätge Famlenangehörge snd ohne egenen Betrag mtverschert. Be der Betragsfestlegung wrd kene Dfferenzerung nach Alter und Geschlecht der Verscherten vorgenommen. De Kassenlestungen werden, wenn man von der Lohnfortzahlung m Krankhetsfall abseht, ausschleßlch vom medznschen Bedarf bestmmt. Kurz: Man bekommt nach dem Maß sener gesundhetlchen Bedürfnsse und gbt nach dem Maße sener wrtschaftlchen Lestungsfähgket (Cassel 2006: 64). Dese Form der Betragserhebung wrkt enkommensumvertelend, ohne dass es dafür ene verscherungsmmanente Begründung gäbe. Dem Verscherungsgedanken entsprcht allen, dass zwschen Gesunden und Kranken umvertelt wrd. Zwar gescheht das n der GKV auch, de Umvertelung beschränkt sch aber ncht darauf. Velmehr wrd von Verscherten mt hohem Enkommen zu solchen mt nedrgem Enkommen umvertelt, von Jungen zu Alten, von Ledgen und Knderlosen zu Famlen mt Kndern sowe von Männern zu Frauen. Um n desem System den Kassenwettbewerb ncht zu verzerren und ene gezelte Rskoselekton der Krankenkassen zu Gunsten von enkommensstarken und gesunden Verscherten zu verhndern, muss es zwschen den Krankenkassen enen Enkommens- und Rskoausglech geben. Deser erfolgt über den Rskostrukturausglech (RSA), der de berückschtgungsfähgen Lestungsausgaben von (m Jahr 2005) etwa 129 Mrd., was etwa 92% des Betragsaufkommens von etwa 140 Mrd. entsprcht, derart umvertelt, dass Krankenkassen mt ener hnschtlch Enkommen und Erkrankungsrsko günstgen Mtglederstruktur an den RSA Zahlungen lesten müssen, während Kassen mt ungünstger Mtglederstruktur Aus-

10 8 RWI Essen und Unverstät Dortmund glechszahlungen erhalten. De restlchen ca. 8% decken de Kosten für Verwaltung und frewllge Satzungslestungen der Krankenkassen. Se werden m geltenden System kenem Ausglech unterworfen. Kernelemente des RSA snd auf der enen Sete der Betragsbedarf ener Krankenkasse und auf der anderen Sete das tatsächlche Betragsaufkommen hrer Mtgleder. Der Betragsbedarf ener Krankenkasse ergbt sch aus dem Erkrankungsrsko hrer Verscherten, das allerdngs ncht drekt gemessen werden kann, sondern ledglch ndrekt, ndem bestmmte lecht ermttelbare Merkmale we Alter, Geschlecht und Invaldtät der Verscherten verwendet werden. Als Indkator für Invaldtät zählt, we vele Verscherte ener Krankenkasse ene Berufsunfähgkets- oder Erwerbsmnderungsrente bezehen. Ferner wrd m RSA berückschtgt, we vele Verscherte enen Anspruch auf Krankengeld haben und we vele n Dsease Management Programmen (DMPs) engeschreben snd. Zudem wurde ergänzend zum RSA en so genannter Rskopool engeführt, der Krankenkassen mt ener hohen Zahl von besonders teuren Lestungsfällen entlastet. De Kosten deser Verscherten werden oberhalb enes bestmmten Schwellenwertes von allen Kassen gemensam getragen. De genannten Merkmale defneren ohne Berückschtgung der DMPs mehrere Hundert Rskozellen, für de jewels standardserte Lestungsausgaben vom Bundesverscherungsamt (BVA) vorgegeben werden 2. Dese geben für jede RSA-Zelle den Betragsbedarf pro Verschertem an (Göpffarth 2006: 343). Der Betragsbedarf ener Krankenkasse ergbt sch dann aus der Multplkaton der zellenspezfschen Pro-Kopf-Ausgaben mt der Anzahl der Verscherten pro Zelle. Dese Berechnung gbt somt an, welche Kosten für Lestungsausgaben be ener Krankenkasse anfelen, entsprächen hre Ausgaben den Durchschnttskosten aller Kassen (SVR 2001: 163). In deser Stude bleben DMPs mangels Informatonen n der verwendeten Datengrundlage unberückschtgt; auch der Rskopool wurde ncht n de Berechnungen enbezogen. Alle anderen Betragsbedarfmerkmale werden berückschtgt. 2.2 Umvertelung durch überregonale Krankenkassen Neben der Umvertelung durch den RSA kommt es n den überregonal tätgen Kassen zu ener weteren Umvertelung zwschen Bundesländern, wel überregonale Kassen kene Betragsdfferenzerung zwschen Rego- 2 Sehe herzu m Enzelnen de Verenbarung der Sptzenverbände nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V.

11 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 9 nen vornehmen, das Enkommensnveau und de durchschnttlchen Gesundhetskosten zwschen Regonen aber vareren können. De Wrkungsrchtung deser Umvertelung st a pror ncht endeutg bestmmbar. Se kann als der Umvertelung durch den RSA nachgelagert betrachtet werden, sodass durch de zusätzlche kassennterne Umvertelung enkommensstarke oder gesunde Mtgleder ncht notwendgerwese weter belastet werden. Denkbar st, dass de RSA-Umvertelung dazu führt, dass enkommensstarke oder gesunde Mtgleder für enge Kassen sogar ene fnanzelle Belastung darstellen können, de über ene nterne Umvertelung weder ausgeglchen werden muss. De kassennterne Umvertelung (nach RSA) kann daher prnzpell auch entgegen der Rchtung der RSA-Umvertelung wrken. 2.3 Der Gesundhetsfonds De Enführung des Gesundhetsfonds wrd de lohnbezogene Betragserhebung ncht ändern. De soldarsche Fnanzerung der gesetzlchen Krankenverscherung blebt also erhalten. Ene Änderung trtt ledglch dadurch en, dass be der Betragserhebung zukünftg en enhetlcher Betragssatz zur Anwendung kommen soll. Der Anspruch auf de Betragszahlungen legt allerdngs ncht be den betragsverennahmenden Kassen, sondern geht an den Gesundhetsfonds über. Deser gbt das Betragsaufkommen n Form von rskoadjusterten Kopfpauschalen den Kassen zurück. Der enhetlche Betragssatz des Gesundhetsfonds soll zukünftg so gewählt werden, dass dadurch 100% der derzetgen Ausgaben aller Kassen gedeckt snd. 3 Krankenkassen, de mt den zugewesenen Kopfpauschalen ncht auskommen, können von hren Mtgledern ene Zusatzpräme erheben. Umgekehrt können Kassen mt Überschüssen Auszahlungen an hre Mtgleder vornehmen. 4 Damt soll der Preswettbewerb zwschen den Kassen verstärkt werden, der anders als heute unabhängg vom persönlchen Enkommen des Mtgledes st und damt be allen Mtgledern en glechgerchtetes ökonomsches Interesse erzeugen soll (Rchter 2005). Der Gesetzesentwurf seht allerdngs enschränkend vor, dass de Zusatzpräme en Prozent des verscherungspflchtgen Enkommens ncht überstegen darf, sofern de monatlche Präme über 8 legt. Ene Obergrenze wrd dadurch ebenfalls defnert. Se entsprcht enem Prozent der Betragsbemessungsgrenze bzw. 3 Der durchschnttlche Betragssatz, d.h. de Gesamtsumme der Betragsennahmen der GKV bezogen auf de Gesamtsumme der betragspflchtgen Ennahmen, legt für das Jahr 2005 be ca. 14,2% (vgl. BMG 2006a: 127). 4 Zusatzprämen und Ausschüttungen sollen nach dem Gesetzesentwurf nur an de Mtgleder, ncht jedoch an de Mtverscherten, erfolgen.

12 10 RWI Essen und Unverstät Dortmund etwa 36 pro Monat. Über de Art der Ausschüttung wrd kene Aussage getroffen. Se kann offenbar als Pauschale erfolgen. 5 Der Gesundhetsfonds entfaltet n zweerle Hnscht Vertelungswrkungen. Erstens werden enkommensstarke Bundesländer und Krankenkassen stärker belastet, wel der Fonds m Gegensatz zu heute das gesamte Betragsaufkommen (100%) an de Kassen vertelt, d.h. nklusve der Kosten für Verwaltung und frewllge Satzungslestungen. Zwetens st zu erwarten, dass de Änderung be der Erhebung des ndvduellen Kassenbetrags als Summe aus enkommensabhänggem Betrag an den Gesundhetsfonds und Zusatzpräme bzw. Ausschüttung der jewelgen Kasse Auswrkungen auf den nternen überregonalen Budgetausglech der überregonal opererenden Kassen haben wrd. Unklar st zum jetzgen Zetpunkt noch, we sch de Anhebung des ausglechspflchtgen Betragsaufkommens auf 100% tatsächlch gestaltet. Des betrfft vor allem de Vertelung der Verwaltungskosten auf de enzelnen Kassen. In deser Stude werden daher zwe Szenaren betrachtet. Im ersten Szenaro wrd unterstellt, dass de ca. 8% Betragsaufkommen, de heute ncht ausglechspflchtg snd, auf de Kassen nach der Kopfzahl vertelt werden. Im zweten Szenaro wrd angenommen, dass de ca. 8% nach dem Krankhetsrsko (m Snne des RSA) auf de Kassen vertelt werden. De Anhebung des ausglechspflchtgen Betragsaufkommens auf 100% hat zur Folge, dass Kassen bzw. Bundesländer mt relatv enkommensstarker Mtglederstruktur tendenzell zu den Verlerern der Reform gehören. Da Enkommen und Gesundhet emprsch postv korrelert snd, dürfte der Effekt m Szenaro II stärker ausfallen als m Szenaro I. 3. Datengrundlage De Datengrundlage für de Berechnungen lefert das Sozoökonomsche Panel (SOEP) (vgl. Hasken-DeNew und Frck 2003). Das Panel basert auf ener 1984 begonnenen und m jährlchen Rhythmus wederkehrenden Befragung von für Deutschland repräsentatven Haushalten und Personen. In deser Stude werden de Daten verwandt, de m Jahr 2005 für de gesetzlch 5 Durch de Überforderungsregelung verlert de Zusatzpräme zum Tel de gewünschte ö- konomsche Anrezwrkung, da n wesentlchen Aspekten de derzetge Art der Betragserhebung übernommen wrd. Übertragen auf das derzetge System wrd durch de Überforderungsregel der maxmale Betragssatz auf 1% oberhalb des durchschnttlchen Betragssatzes begrenzt. Heute betragen de Betragsabwechungen jedoch bs zu 2%-Punkte und mehr. De davon betroffenen Krankenkassen werden entweder hr Geschäftsmodell fundamental anpassen oder schleßen müssen.

13 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 11 Verscherten erhoben wurden. De verwendete Datenbass umfasst mehr als Personen. Das SOEP enthält unter anderem de für dese Untersuchung wchtgen Varablen: Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Bundesland und Krankenkasse bzw. Krankenkassenart der Befragten. Über Betrebs-, Innungs- und Ortskrankenkassen legt nur de Informaton über de Kassenart vor. In desem Fall lassen sch de befragten Personen über de Bundeslandnformaton ener regonalen AOK oder IKK zuordnen. 6 De Zuordnung zu enzelnen Betrebskrankenkassen st allerdngs mangels ausrechender Informatonen ncht möglch. Tabelle 1 gbt enen Überblck darüber, we sch de gesetzlch Verscherten m SOEP auf de Krankenkassen vertelen. Tabelle 1 Vertelung der Zugehörgket zu gesetzlchen Krankenverscherungen (nach dem SOEP) Überregonale Kassen DAK 9,4% Technker Krankenkasse 9,2% Barmer 11,4% KKH 3,1% GEK 2,3% Knappschaft 2,1% Kassenarten AOK 33,4% IKK 6,5% BKK 21,4% Andere Sonst. Arbeterersatzkassen 0,2% Sonst. Angestelltenersatzkassen 1,0% Quelle: SOEP, egene Berechnungen. De Betragssätze der Krankenkassen aus dem Jahr 2005 snd ncht m SOEP enthalten und müssen aus anderer Quelle zugespelt werden. De entsprechenden Werte werden durch Internetrecherche oder drekte Abfrage be den Kassen ermttelt. Der set 2005 geltende Sonderbetrag n Höhe von 0,9% für zahnärztlche Lestungen wrd berückschtgt. Als Betragssatz der ncht weter untertelbaren BKK wrd der durchschnttlche Betragssatz aller BKK zugrunde gelegt. 6 Es handelt sch um ene näherungswese Zuordnung, wel de Mtgledschaft n ener AOK ncht notwendgerwese an den Wohnstz gebunden st. Für de IKK st de resulterende Unschärfe ausgeprägter als m Fall der AOK, da vele Innungskrankenkassen länderübergrefend aktv snd.

14 12 RWI Essen und Unverstät Dortmund Für jede enzelne der Personen wrd hr ndvdueller Betrag zum RSA auf Bass folgender Varablen berechnet 7 : Persönlche betragspflchtge Ennahmen, Alter, Geschlecht, Regon (Ost-West), Krankengeldanspruch und Bezug ener Erwerbsunfähgkets- oder Berufsunfähgketsrente. De Summe der RSA-Beträge aller Personen ener spezellen Regon ergbt dann den gesamten RSA-Betrag deser Regon (Aggregaton). De Streuung des ndvduellen jährlchen RSA-Betrags st außerordentlch groß. De Schwankung bewegt sch zwschen den theoretschen Extremwerten von etwa bs En postver Wert gbt an, dass de Krankenkasse für hre Verscherte Zahlungen an den RSA lestet; en negatver Wert gbt an, dass de Krankenkasse für hre Verscherten Zahlungen aus dem RSA erhält. De postve Obergrenze glt für junge Mtgleder mt enem Enkommen n Höhe der Betragsbemessungsgrenze. De negatve Untergrenze glt für Verscherte ohne egenen Betrag und hohem Krankhetsrsko. Dese starke Streuung führt dazu, dass der aggregerte RSA- Betrag auf regonaler Ebene nur relatv unpräzse geschätzt werden kann. 8 Des glt n besonderem Maße für bevölkerungsschwache Regonen. Aus desem Grund wählen wr als Aggregatonsregonen nur bevölkerungsreche: Nordrhen-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Ostdeutschland (ohne Berln) und Restlche Bundesländer. 7 Für de Detals des Vorgehens sehe Anhang 0. 8 De Präzsonsgüte ergbt sch aus der Relaton der Standardabwechung und des geschätzten Werts. Je größer dese Relaton st, desto unpräzser st de Schätzung.

15 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 13 Tabelle 2 zegt das durchschnttlche Krankhetsrsko (m Snne des RSA) sowe de durchschnttlchen betragspflchtgen Ennahmen für de betrachteten Regonen. Es wrd deutlch, dass NRW und Baden-Württemberg m SOEP en unterdurchschnttlches Rsko, Bayern und de neuen Bundesländer hngegen en überdurchschnttlches aufwesen. De Abwechungen snd allerdngs statstsch häufg ncht sgnfkant. Be den betragspflchtgen Ennahmen wrd für Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg, der höchste Durchschnttswert über alle Verscherten ausgewesen. Für de neuen Bundesländer dagegen snd de betragspflchtgen Ennahmen deutlch unterdurchschnttlch. Tabelle 2 Normertes Krankhetsrsko m Snne des RSA und betragspflchtge Ennahmen (auf Bass des SOEP) Bundesland Betragspflchtge Anzahl Normertes Standard- Standard- Personen Rsko abwe- chung chung abwe- Ennahmen m SOEP nach RSA Nordrhen-Westfalen ,9703 0, ,94 361,58 Bayern ,0119 0, ,61 413,89 Baden-Württemberg ,9745 0, ,10 436,46 Ostdeutschland ,0550 0, ,34 224,46 Restlche Länder ,9957 0, ,73 265,72 Quelle: SOEP, egene Berechnungen. Anmerkung: De Standardabwechung trfft ene Aussage zur statstschen Präzson der Schätzung. Se defnert en Intervall, das den wahren Wert mt hoher Wahrschenlchket enthält. Je größer de Standardabwechung n Relaton zum Schätzwert st, desto unpräzser st der Wert. 4. Ergebnsse 4.1 Umvertelung m Status quo Tabelle 3 stellt de geschätzte Umvertelung zwschen den Regonen dar, und zwar so, we se m Status quo durch den RSA bewrkt wrd. De höchste Zuführung an den RSA lestet je Verschertem Baden-Württemberg, gefolgt von NRW und Bayern. Empfängerländer snd hauptsächlch de neuen Bundesländer. Wegen hrer hohen Bevölkerungszahl lesten NRW nsgesamt fast 900 Mll. und Bayern über 500 Mll.. Aufgrund des Stchprobencharakters des SOEP handelt es sch dabe jedoch nur um Schätzwerte. De Standardabwechung zegt, dass es ene große Bandbrete möglcher wahrer Werte um 900 bzw. 500 Mll. gbt. Daher können de aufgeführ- 9 Ohne Berln

16 14 RWI Essen und Unverstät Dortmund ten Werte stets nur ene Größenordnung, ncht jedoch enen exakten Wert bezffern. Der Gesamtsaldo des RSA st negatv, da neben den Beträgen der Geberländer auch de Beträge der Mn- und Mdjobber n den RSA fleßen. Für das Jahr 2005 wrd deren Betrag auf etwa 1,9 Mrd. geschätzt (BMG 2006a: 127). Tabelle 3 Geschätzte Umvertelung durch den RSA m Status quo Bundesland Je Verschertem n Std.abwechung n Je Regon n Mll. Std.abw. n Mll. NRW 57,23 53, Bayern 52,83 69, Baden-Württemberg 85,02 68, Ostdeutschland 9-304,26 87, Restlche Länder -17,92 97, RSA Saldo Quelle: Egene Berechnungen auf Bass des SOEP. Anmerkung: De Standardabwechung trfft ene Aussage zur statstschen Präzson der Schätzung. Se defnert en Intervall, das den wahren Wert mt hoher Wahrschenlchket enthält. Je größer de Standardabwechung n Relaton zum Schätzwert st, desto unpräzser st der Wert. Der nterne Budgetausglech der überregonalen Krankenkassen (ohne de BKK und IKK) führt zu enem weteren regonalen Umvertelungseffekt, der n Tabelle 4 dargestellt wrd. Deser Effekt entlastet NRW und belastet Bayern und Baden-Württemberg zusätzlch. Deses Umvertelungsergebns wrd durch verschedene Faktoren bestmmt, n erster Lne durch de durchschnttlchen betragspflchtgen Ennahmen sowe das durchschnttlche länderspezfsche Krankhetsrsko, wobe en gernges Rsko und hohe betragspflchtge Ennahmen n der kassennternen Umvertelung per saldo für de Regon belastend wrken. Darüber hnaus spelt jedoch auch de gemensame Vertelung von Kassenzugehörgket und Regon ene zentrale Rolle (vgl. Anhang 0). Das Zusammenspel der verschedenen Faktoren erschwert es, endeutge Erklärungen für de auf Länderebene unterschedlch gerchteten Effekte zu lefern. De Summe beder Effekte st Tabelle 5 zu entnehmen. Baden-Württemberg rückt an de Sptze der Geberländer, gefolgt von Bayern und NRW. Ostdeutschland erhält aus dem RSA fast 4 Mrd Auch her glt we nachfolgend, dass es sch be desen Angaben aufgrund des Stchprobencharakters des SOEP nur um Größenordnungen, ncht jedoch um exakte Werte handelt.

17 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 15 Tabelle 4 Geschätzte Umvertelung durch de überregonalen Kassen (nach RSA) m Status quo Bundesland Je Verscherten n chung n Mll. Mll. Std.abwe- Je Regon n Std.abw. n NRW -21,54 21, Bayern 20,43 20, Baden-Württemberg 27,64 22, Ostdeutschland 9-16,57 38, Restlche Länder 3,45 41, Quelle: Egene Berechnungen auf Bass des SOEP. Anmerkung: De Standardabwechung trfft ene Aussage zur statstschen Präzson der Schätzung. Se defnert en Intervall, das den wahren Wert mt hoher Wahrschenlchket enthält. Je größer de Standardabwechung n Relaton zum Schätzwert st, desto unpräzser st der Wert. Tabelle 5 Geschätzte Umvertelung durch den RSA und überregonale Kassen m Status quo Bundesland Je Verscherten n chung n Mll. Mll. Std.abwe- Je Regon n Std.abw. n NRW 35,69 53, Bayern 73,25 68, Baden-Württemberg 112,66 66, Ostdeutschland 9-320,82 83, Restlche Länder -14,48 92, RSA Saldo Quelle: Egene Berechnungen auf Bass des SOEP. Anmerkung: De Standardabwechung trfft ene Aussage zur statstschen Präzson der Schätzung. Se defnert en Intervall, das den wahren Wert mt hoher Wahrschenlchket enthält. Je größer de Standardabwechung n Relaton zum Schätzwert st, desto unpräzser st der Wert. 4.2 Änderung der Umvertelung durch den Gesundhetsfonds Tabelle 6 zegt de Ergebnsse des Szenaros I, das durch ene Verrechnung der Kosten für Verwaltung und Satzungslestungen nach der Kopfzahl sowe durch de Vernachlässgung der kassennternen Umvertelung charaktersert st. De zusätzlche Belastung von NRW, Bayern und Baden- Württemberg beläuft sch jewels auf zwestellge Mllonenbeträge. Se erhöht sch be Enbezehung des nternen Ausglechs der überregonalen Kassen für NRW und vermndert sch für Bayern und Baden-Württemberg. Der geschätzte Umvertelungseffekt blebt jedoch auch für Nordrhen- Westfalen unter 100 Mll. (Tabelle 7). Aufgrund der Höhe der Standardfehler wäre m Extremfall jedoch auch ene Belastung über 100 Mll. jewels denkbar.

18 16 RWI Essen und Unverstät Dortmund Im Szenaro II (Vertelung der Kosten für Verwaltung und Satzungslestungen nach dem Krankhetsrsko) erhöhen sch de Werte der RSA-bedngten Transfers für NRW und Baden-Württemberg, es verrngern sch jedoch jene für Bayern. Bayern proftert von der rskoabhänggen Umvertelung der Verwaltungskosten m Verglech zur Verrechnung nach der Kopfzahl, da Bayern m Verglech zu NRW und Baden-Württemberg m SOEP ene ungünstgere Rskostruktur aufwest (Tabelle 2). De Tabellen 8 und 9 fassen de Ergebnsse zusammen. De zusätzlche Belastung für NRW und Baden- Württemberg überstegt nun de 100-Mll.-Euro-Grenze, wobe sch für bede Länder de kassennterne Umvertelung nochmals belastend auswrkt. Bayern wrd hngegen verhältnsmäßg weng belastet. In allen Szenaren profteren de neuen Bundesländer m drestellgen Mllonenberech, während de restlchen Länder n der Summe kaum be- oder entlastet werden. Tabelle 6 Szenaro I: Geschätzte Änderung der länderspezfschen Umvertelung durch den Gesundhetsfonds. Verrechnung der Verwaltungskosten nach der Kopfzahl, ohne kassennterne Umvertelung Bundesland Je Verscherten n chung n Mll. Mll. Std.abwe- Je Regon n Std.abw. n NRW 3,22 4, Bayern 8,47 5, Baden-Württemberg 7,00 5, Ostdeutschland 9-15,03 5, Restlche Länder -0,68 7, Quelle: Egene Berechnungen auf Bass des SOEP. Anmerkung: De Standardabwechung trfft ene Aussage zur statstschen Präzson der Schätzung. Se defnert en Intervall, das den wahren Wert mt hoher Wahrschenlchket enthält. Je größer de Standardabwechung n Relaton zum Schätzwert st, desto unpräzser st der Wert. Tabelle 7 Szenaro I: Geschätzte Änderung der länderspezfschen Umvertelung durch den Gesundhetsfonds. Verrechnung der Verwaltungskosten nach der Kopfzahl unter Enbezehung der kassennternen Umvertelung Bundesland Je Verscherten n chung n Mll. Mll. Std.abwe- Je Regon n Std.abw. n NRW 5,61 3, Bayern 2,76 4, Baden-Württemberg 5,87 4, Ostdeutschland 9-10,43 4, Restlche Länder -1,74 5, Quelle: Egene Berechnungen auf Bass des SOEP. Anmerkung: De Standardabwechung trfft ene Aussage zur statstschen Präzson der Schätzung. Se defnert en Intervall, das den wahren Wert mt hoher Wahrschenlchket enthält. Je größer de Standardabwechung n Relaton zum Schätzwert st, desto unpräzser st der Wert.

19 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 17 Tabelle 8 Szenaro II: Geschätzte Änderung der länderspezfschen Umvertelung durch den Gesundhetsfonds. Verrechnung der Verwaltungskosten nach dem Krankhetsrsko, ohne kassennterne Umvertelung Bundesland Je Verscherten n chung n Mll. Mll. Std.abwe- Je Regon n Std.abw. n NRW 8,27 5, Bayern 6,50 6, Baden-Württemberg 11,34 6, Ostdeutschland 9-24,28 8, Restlche Länder 0,00 9, Quelle: Egene Berechnungen auf Bass des SOEP. Anmerkung: De Standardabwechung trfft ene Aussage zur statstschen Präzson der Schätzung. Se defnert en Intervall, das den wahren Wert mt hoher Wahrschenlchket enthält. Je größer de Standardabwechung n Relaton zum Schätzwert st, desto unpräzser st der Wert. Tabelle 9 Szenaro II: Geschätzte Änderung der länderspezfschen Umvertelung durch den Gesundhetsfonds. Verrechnung der Verwaltungskosten nach dem Krankhetsrsko unter Enbezehung der kassennternen Umvertelung Bundesland Je Verscherten n chung n Mll. Mll. Std.abwe- Je Regon n Std.abw. n NRW 9,27 3, Bayern 2,22 5, Baden-Württemberg 12,31 5, Ostdeutschland 9-20,93 6, Restlche Länder -0,92 7, Quelle: Egene Berechnungen auf Bass des SOEP. Anmerkung: De Standardabwechung trfft ene Aussage zur statstschen Präzson der Schätzung. Se defnert en Intervall, das den wahren Wert mt hoher Wahrschenlchket enthält. Je größer de Standardabwechung n Relaton zum Schätzwert st, desto unpräzser st der Wert. 5. Fazt Der Gesundhetsfonds entfaltet n verschedener Hnscht Vertelungswrkungen auf Ebene der Bundesländer und Krankenkassen. Insbesondere werden enkommensstarke Bundesländer und Krankenkassen stärker belastet, wel der Fonds m Gegensatz zur heutgen Stuaton das Betragsaufkommen der Kassen zu 100% ausglecht, also auch de Ennahmen, de der Deckung der Kosten für Verwaltung und Satzungslestungen denen. Daneben bewrkt de Änderung be der ndvduellen Verbetragung ene

20 18 RWI Essen und Unverstät Dortmund länderspezfsche Umvertelung durch den nternen Budgetausglech der überregonal opererenden Kassen. Wrd das heute ncht ausglechspflchtge Betragsaufkommen von etwa 8% nach der Kopfzahl verrechnet (Szenaro I), so erhöhen sch durch de Enführung des Gesundhetsfonds und unter Berückschtgung der kassennternen Umvertelung de Belastungen von NRW, Baden-Württemberg und Bayern jewels um zwestellge Mllonenbeträge. Erfolgt de Verrechnung nach dem Krankhetsrsko (gemäß heutger RSA-Abgrenzung, Szenaro II), erhöht sch de Belastung von NRW und Baden-Württemberg um über 100 Mll., hngegen dejenge von Bayern nur um etwa 20 Mll.. Enge Bundesländer könnten somt de m Gesetzesentwurf genannte Belastungsgrenze von 100 Mll. gerngfügg überschreten, sodass de Enführung ener Konvergenzphase erforderlch würde 11. Ob dese Belastungsgrenze tatsächlch errecht wrd, hängt jedoch wesentlch von der Art ab, we de Kosten für Verwaltung und Satzungslestungen m Rahmen des Gesundhetsfonds verrechnet werden. Ene Verrechnung nach der Kopfzahl kann nach den her berechneten Zahlen eher ene übermäßge Belastung vermeden. 12 De Autoren deser Stude würden daher m ersten Schrtt ene solche Verrechnung empfehlen. Im zweten Schrtt sollte geprüft werden, nwewet de Verwaltungskosten vom Krankhetsrsko des Verscherten abhängen. Ene vollständge Korrelaton deser beden Größen dürfte ncht zu erwarten sen. Insofern schent es snnvoll, enen Tel der Verwaltungskosten nach der Kopfzahl und den anderen Tel nach dem Krankhetsrsko zu verrechnen. De zusätzlche Belastung der o. g. Länder sollte be deser Verfahrenswese zwschen den Werten der beden untersuchten Szenaren legen. Auch auf desem Wege leße sch ggf. das Überschreten der Belastungsgrenze von 100 Mll. vermeden. 11 Dese und folgende Aussagen gelten stets nur näherungswese, wel de berechneten Werte aufgrund des Stchprobencharakters des SOEP statstsch gesehen nur Schätzwerte snd. Der wahre Wert kann davon abwechen. 12 An deser Stelle se nochmals erwähnt, dass sch de Berechnungen auf den derzetgen RSA bezehen, ncht auf den 2009 geplanten morbdtätsorenterten RSA, der de Belastungen enzelner Länder und Kassen deutlch erhöhen kann.

21 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer Anhang: Modellerung der Umvertelungswrkungen 6.1 Abbldung der regonalen Vertelungswrkungen des RSA m Status Quo Ausgangspunkt für de Modellerung der Vertelungswrkungen des Rskostrukturausglechs bldet de Formel, aus der sch de Netto-Enzahlung ener am RSA telnehmenden Krankenkasse j n den RSA bestmmt: (1) Nj Nj RSA = α BPE γ VHW. j j j = 1 = 1 De Symbole haben folgende Bedeutung: RSA j : Netto-Enzahlung der Kasse j n den Rskostrukturausglech α: Ausglechsbedarfssatz : der hypothetsche mttlere Betragssatz, der nötg wäre, um alle für den RSA anrechenbare Lestungsausgaben aller GKVen zu decken (für 2005 laut vorläufgen Schätzungen des BVA 12,8897%; vgl. BVA 2006b: 7) BPE j : Verscherungspflchtge Ennahmen enes n Kasse j verscherten Indvduums γ: Hundertprozentwert : mttlere für den RSA anrechenbare Lestungsausgaben über alle GKV-Verscherten; (für 2005 laut BVA 1843,29 ; vgl. BVA 2006b: 7) VHW j : Verhältnswert : relatves Rsko ener Person n Kasse j, de n Abhänggket von Alter, Geschlecht, Krankengeldanspruch, Ost-West, EU/BU-Rente ener bestmmten Rskozelle des RSA zugeordnet wrd. VHW nmmt für ene Person de gemäß geltendem RSA en durchschnttlches Rsko aufwest den Wert Ens an. N j: Anzahl der n Kasse j verscherten Personen.

22 20 RWI Essen und Unverstät Dortmund N Der Term α j BPE beschrebt de Fnanzkraft ener Kasse, der Term = 1 j N γ j VHW hren Lestungsbedarf. 13 = 1 j De Summe der RSA j über alle Kassen j st ncht we be enem renen Umvertelungsmechansmus zu erwarten Null. Velmehr west der Rskostrukturausglech auf aggregerter Ebene enen Saldo 14 auf. Deser erklärt sch damt, dass de pauschal abgeführten Beträge für gerngfügg Beschäftgte drekt n den RSA fleßen, sodass über den Rskostrukturausglech größere Summen umvertelt werden, als alle Kassen gemensam enbrngen. Im Jahr 2005 standen ca. 1,914 Mrd. aus Betragslestungen für gerngfügg Beschäftgte zur Verfügung. Aus Glechung (1) wrd erschtlch, dass sch der Betrag zum Rskostrukturausglech ncht nur auf der Ebene der Krankenkassen, sondern auch auf der Ebene der Verscherten n folgender Form fassen lässt: (2) RSA = α BPE γ VHW. RSA gbt somt an, n welchem Umfang ene Verscherte für de (erwarteten) Gesundhetskosten von Verscherten außerhalb der egenen Kasse aufkommt. En postver Wert zegt an, dass de Verscherte für enen Tel der gemäß RSA erwarteten Gesundhetskosten von Verscherten außerhalb der egenen Kasse aufkommt. Es st zu beachten, dass RSA n der erläuterten Form für alle Verscherten auch für de entgeltfre Mtverscherten berechnet werden kann. Für de Mtverscherten st α BPE allerdngs Null und RSA nmmt grundsätzlch enen negatven Wert an. De Bestmmung ndvdueller RSA-Beträge bldet den Schlüssel zur Schätzung der Vertelungswrkungen des RSA auf Länderebene. Werden de ndvduellen RSA über Bundesländer ncht we n Glechung (1) über Krankenkassen aggregert, erhält man mt RSA l en Maß für den RSA- Betrag des Bundeslandes l: (3) Nl Nl RSA = α BPE γ VHW. l l l = 1 = 1 Mt N l st her de Anzahl der GKV-Verscherten n Land l bezechnet. En postver Wert von RSA l zegt an, n welchem Umfang Verscherte n Land l über den RSA für de erwarteten Gesundhetskosten von Verscherten n 13 De Werte für Ausglechsbedarfssatz, Hundertprozentwert sowe de Verhältnswerte werden vom Bundesverscherungsamt (BVA) berechnet. 14 Der n deser Untersuchung verwendete RSA-Saldo wecht von dem n der GKV-Statstk KJ1 (BMG 2006a: 136) explzt ausgewesenen Wert ab, da der dort aufgeführte Wert noch auf vorläufgen Schätzungen der Krankenkassen beruht und mt ener höheren Unscherhet behaftet st als der ebenfalls n der GKV-Statstk KJ1 ausgewesene Wert für de Beträge aus gerngfügger Beschäftgung (BMG 2006a: 127).

23 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 21 anderen Ländern aufkommen. En negatver Wert zegt den Umfang des Nettotransfers auf, den Land l über den RSA aus anderen Ländern erhält. Neben dem RSA kommt es jedoch auch kassenntern zu Umvertelungen zwschen Verscherten, de sch auf Länderebene aggregert als Umvertelungsvorgänge zwschen Ländern nterpreteren lassen. Dese zwete Umvertelungsstufe beruht darauf, dass verschedene Mtgleder derselben Kasse n unterschedlcher Höhe zur Deckung der gesamten Kosten der Kasse betragen. Für dese Überlegung st daher ncht de absolut gelestete GKV- Betragszahlung KVB enes Verscherten relevant, sondern de Betragszahlung abzüglch des ndvduellen RSA-Betrags RSA, wel nur dese Dfferenz der Kasse zur Deckung hrer Kosten zur Verfügung steht: KVB RSA = α BPE + γ VHW β. (4) ( j ) Mt β j st her der Betragssatz der Kasse j bezechnet. Um den ndvduellen Betrag zur kassennternen Umvertelung KIU zu bestmmen, st de Abwechung vom jewelgen Kassenmttelwert zu berechnen: (5) KIU = ( α ) ( BPE BPE j ) + γ ( VHW VHW j ) BPE j und β. j Mt VHW j snd der Mttelwert von betragspflchtgen Ennahmen und Verhältnswert für Kasse j bezechnet. Postve Werte von KIU bedeuten, dass en Verscherter überdurchschnttlch zur Deckung der Kosten sener Kasse beträgt. Anhand von (2) und (5) wrd deutlch, dass mt stegendem Enkommen sowohl der ndvduelle Umvertelungsbetrag m RSA als auch der kassennterne Ausglech zunmmt, vorausgesetzt der Betrag der Kasse überstegt den Ausglechsbedarfssatz. Dem ndvduellen Rsko VHW kommt dagegen ene n beden Umvertelungssystemen gegenläufge Wrkung zu. Während der ndvduelle Umvertelungsbetrag m RSA mt zunehmendem Rsko snkt, stegt er m kassennternen Ausglech. Der Grund dafür st darn zu sehen, dass schlechte Rsken durch den RSA mt umfangrechen Mtteln ausgestattet werden, de se quas n hre Kasse enbrngen. De Aggregaton der ndvduellen KIU auf Länderebene lefert den Netto- Umvertelungsbetrag des Landes l über de kassennterne Umvertelung KIU l : N = l KIU l KIU l (6) = 1 Be der Bestmmung der Netto-Umvertelungsbeträge der Länder müssen nur Kassen berückschtgt werden, de länderübergrefend aktv snd. Zwar kommt es auch be Regonalkassen zu ener kassennternen Umvertelung

24 22 RWI Essen und Unverstät Dortmund auf ndvdueller Ebene. Dese glecht sch auf Länderebene jedoch aus, sodass se für ene Länderbetrachtung ncht relevant st. Der gesamte Umvertelungssaldo enes Landes bestmmt sch m Status Quo schleßlch als RSA l + KIU l. 6.2 Abbldung der regonalen Vertelungswrkungen unter dem Gesundhetsfonds Analog zum ndvduellen RSA-Betrag m Status quo, lässt sch auch nach Enführung des Gesundhetsfonds für jede Verscherte en ndvdueller Betrag zum kassenübergrefenden Rskoausglech RSA defneren: (7) RSA = BPE γ ( θ ) + θ VHW ) β 1. Deser bestmmt sch als Dfferenz der ndvduellen Betragszahlung an den Fonds und der Zuwesung, de de jewelge Kasse für enen Verscherten aus dem Fonds erhält. De ndvduelle Betragszahlung bestmmt sch als enhetlcher 15 GKV-Betragssatz β mal betragspflchtgen Ennahmen. De Zuwesung aus dem Fonds hängt vom ndvduellen Rsko VHW ab und davon, we de über de Lestungsausgaben hnausgehenden Aufwendungen für Verwaltung und Satzungslestungen auf de Kassen vertelt werden. Werden dese proportonal zum Rsko (VHW) vertelt, dann nmmt θ den Wert Ens an. Erfolgt de Zurechnung der Verwaltungsausgaben und Satzungslestungen ndessen nach der Kopfzahl, nmmt θ enen Wert klener als Ens an. Besondere Relevanz kommt dem Fall θ = 0,92 zu, da dann we durch den RSA m Status quo ledglch 92% des gesamten Betragsaufkommens der GKV nach dem Rsko den enzelnen Kassen zugetelt werden, der Rest nach der Kopfzahl. Zu beachten st, dass der Hundertprozentwert γ unter den Bedngungen des Gesundhetsfonds be glechem Betragsaufkommen enen höheren Wert annehmen muss als γ m Status quo. Des st dadurch zu erklären dass vorausgesetzt der Gesundhetsfonds wrd mt Mtteln n Höhe des derzetgen Betragsaufkommens ausgestattet das gesamte Betragsaufkommen durch den Fonds umvertelt wrd, während m Status quo nur ca. 92% des Betragsaufkommens über den RSA fleßen. Der Wert von γ stege daher mt der Enführung des Gesundhetsfonds von dem heutgen γ Wert auf en γ von ca In den konkreten Berechungen wurde davon ausgegangen, dass de Dfferenzerung nach allgemenem, erhöhtem und ermäßgtem Betragssatz bebehalten blebt, de Sätze aber ncht zwschen den Kassen vareren.

25 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 23 De Aggregaton der RSA über de Bundesländer lefert wederum den Umvertelungsbetrag RSA l den en Land l m Rahmen des Rskostrukturausglechs zwschen den Gesetzlchen Krankenverscherungen trägt:, N (8) = l RSA l RSAl. = 1 In glecher Wese we m Status quo exstert auch unter den Bedngungen des Gesundhetsfonds ene zwete, kassennterne Umvertelungsebene. Ausgangspunkt der Modellerung st wederum de ndvduelle Betragszahlung abzüglch des ndvduellen RSA-Betrags RSA, d.h. de Mttel, de ene Verscherte unter Berückschtgung des RSA n hre Kasse enbrngt. Des entsprcht unter dem Gesundhetsfonds trvalerwese genau der ndvduellen Fondszuwesung (9) KVB RSA = ( θ ) + θ VHW ) γ 1, sofern kene Zusatzpräme ZP erhoben wrd bzw. kene Ausschüttung von Ennahmenüberschüssen an de Verscherten erfolgt. Be zusätzlcher Berückschtgung von Zusatzprämen bestmmt sch der ndvduelle Betrag zur kassennternen Umvertelung we folgt: (10) KIU = θ ( VHW VHW j ) + ( ZP ZP j ) γ, wobe mt ZP j der Mttelwert der Zusatzprämen (oder Ausschüttungen) über alle Verscherten der Kasse j bezechnet st. Zur Bestmmung der Lasten, de enzelne Bundesländer durch de kassennterne Umvertelung tragen, snd de ndvduellen KIU auf Länderebe zu aggregeren: N (11) = l KIU l KIU l. = 1 Auch her können ausschleßlch regonal opererende Kassen ausgeklammert werden, da se kene länderübergrefende Umvertelung auslösen. De Dfferenz, de sch aus den Umvertelungswrkungen des Gesundhetsfonds und des Status quo ergbt, msst schleßlch den Gesamteffekt, den de Enführung des Gesundhetsfonds ceters parbus hervorruft. Für folgt aus den Glechungen (2), (5), (7) und (10) (zur Verenfachung der Notaton für den Fall θ = 1): (12) RSA + KIU ) ( RSA + KIU ) ( ( β β ) BPE + ZP + ( γ γ ) VHW + ( β ) j [ BPE j ZP ] j = α j

26 24 RWI Essen und Unverstät Dortmund Unter der Annahme, dass de Kassen Zusatzprämen genau n der Höhe erheben, we se nötg werden um auf Kassenebene entstehende Fnanzlücken zu schleßen bzw. Ausschüttungen genau n der Höhe erfolgen, we den enzelnen Kassen durch de Reform Mehrennahmen zufleßen, nmmt der Ausdruck n eckger Klammer den Wert Null an; vgl. Abschntt 7.5. Somt glt für den Gesamteffekt auf ndvdueller Ebene folgende enfache Formel: (13) ( ) = β β BPE + ZP. j Dese besagt, dass de Umvertelungslast der Enführung des Gesundhetsfonds für ene enzelne Verscherte genau der Dfferenz des Betrags zur Gesetzlchen Krankenverscherung nach der Reform und dem GKV-Betrag m Status quo entsprcht. 7. Anhang: Emprsche Operatonalserung 7.1 Datenbass De emprsche Schätzung der oben theoretsch dentfzerten Vertelungswrkungen des Gesundhetsfonds auf Länderebene erfolgt mt Hlfe von Daten, de der aktuellen Welle (Welle V für das Jahr 2005) des Deutschen Sozoökonomschen Panels (SOEP; vgl. Hasken-DeNew und Frck 2003) entstammen. De Methodk lehnt sch damt an ältere Untersuchungen zu den regonalen Vertelungswrkungen des RSA an (vgl. BVA 2004). Berückschtgt werden alle gesetzlch krankenverscherten Personen n der Stchprobe mt Ausnahme der LKK-Verscherten, da de Landwrtschaftlchen Krankenverscherungen ncht am RSA telnehmen und damt für de vorlegende Untersuchung ncht relevant snd. Aus dem Sample werden ferner alle dejengen Personen ausgeschlossen, de prvat oder ncht krankenverschert snd. Auch werden solche Indvduen ncht berückschtgt, be denen relevante Merkmalsangaben (Verschertenstatus, Enkommen sofern ncht mtverschert, Kassenmtgledschaft) fehlen. Schleßlch werden Wehrund Zvldenstlestende wegen der für se geltenden besonderen Regelungen zur Gesundhetsversorgung ausgeklammert. Insgesamt können Beobachtungen verwendet werden. Be allen Berechnungen wrd auf de m SOEP angegebenen Hochrechungsgewchte zurückgegrffen. Mt hnen lässt sch de Repräsentatvtät der Stchprobe für de gesamte Bevölkerung n Deutschland herstellen. Darüber hnaus erfolgt ene Höhergewchtung von n 2005 Neugeborenen. Da de Befragungen für das SOEP typscherwese m ersten Jahresdrttel erfolgen, wrd ledglch en Tel der Geburten des Jahres 2005 n der aktuellen Welle des SOEP erfasst. Da Geburten enen wchtgen Kostenfaktor für de Krankenverscherungen darstellen, wrd

27 Auswrkungen des Gesundhetsfonds auf de Bundesländer 25 dese Verzerrung durch ene entsprechende Gewchtung korrgert. Schleßlch werden für de durchgeführten Hochrechungen n ener weteren Korrekturstufe de Gewchte so angepasst, dass de relatve Zellenbelegung auf der jewelgen Betrachtungsebene (d.h. n der Regel de Vertelung der Indvduen auf de Bundesländer, be Betrachtung von Kassen de Vertelung der Indvduen auf de Kassen) n der gewchteten Stchprobe exakt derjengen n der Grundgesamthet glecht. Dese Vorgehenswese stellt scher, dass sch de hochgerechneten Umvertelungswrkungen zwschen den Ländern (bzw. den Kassen) zu Null 16 salderen, was ene zwngende Nebenbedngung für ene snnvolle Hochrechung darstellt. De Bundesländer blden de zentrale Analyseebene der vorlegenden Untersuchung. Trotzdem erwest es sch ncht als snnvoll, Ergebnsse für alle Bundesländer getrennt auszuwesen, da klenere Länder m SOEP mt verglechswese nur wengen Indvduen vertreten und Aussagen zu desen Ländern daher mt ener sehr hohen statstschen Unscherhet behaftet snd. Aus desem Grund wrd auch das Saarland m SOEP ncht gesondert ausgewesen, sondern als Tel von Rhenland-Pfalz behandelt. In der vorlegenden Stude werden Enzelergebnsse für de dre bevölkerungsstärksten Länder (Nordrhen-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg) sowe zusammengefasste Ergebnsse für Ostdeutschland (ohne Berln) und das übrge Bundesgebet (ncl. Berln) ausgewesen. 7.2 Zuordnung zu den Krankenkassen Auf Ebene der Gesetzlchen Krankenkassen wrd en gewsses Maß an Aggregaton durch de m SOEP zur Verfügung stehenden Angaben erzwungen. De Kassenzugehörgket st auf Ebene enzelner Kassen m SOEP nur für Barmer, DAK, TKK, KKH, GEK sowe de knappschaftlche KV erfasst. Ledglch auf Ebene der Kassenart st aus dem SOEP de Zugehörgket zu AOK, BKK oder IKK zu erkennen. Schleßlch exstert m SOEP de Antwortkategore sonstge GKV. Da aufgrund hrer gerngen Zahl Verscherte der SeeKK bestenfalls verenzelt m SOEP vertreten sen dürften, st davon auszugehen, dass sch hnter sonstge GKV ncht enzeln erfasste Angestellten- und Arbeterersatzkassen verbergen. Für de Untersuchung werden daher auch um Betrachtungen auf Ebene der Kassenarten zu ermöglchen de beden Resdualkategoren Sonstge Angestelltenersatzkasse und Sonstge Arbeterersatzkasse gebldet. De Zuord- 16 Im Fall der Umvertelung durch den RSA beträgt der Umvertelungssaldo ncht Null sondern, wegen der drekt n den RSA engebrachten Krankenverscherungsbeträge für gerngfügg Beschäftgte, ca. -1,9 Mrd.. De Enhaltung deser Nebenbedngung bzgl. des RSA-Saldo wrd n analoger Wese schergestellt.

28 26 RWI Essen und Unverstät Dortmund nung zu ener der beden Kategoren erfolgt anhand des höchsten Ausbldungsabschlusses. Ene emprsche Herausforderung stellt de Zuwesung der Krankenkassenzugehörgket für Knder unter 16 Jahren dar, da dese m SOEP kene Befragungssubjekte darstellen und daher über se kene orgnäre Informaton zu hrer Krankenkasse vorlegt. Für Knder, de mt zumndest enem prvat verscherten Elterntel 17 zusammen leben, wrd ebenfalls ene prvate Krankenverscherung angenommen. Lebt en Knd mt ausschleßlch gesetzlch verscherten Eltern zusammen wrd be unterschedlcher Kassenangehörgket Mtverscherung n der Kasse der Mutter unterstellt. Lebt en Knd ncht mt sener Mutter zusammen, wrd von Mtverscherung n der Kasse des Haushaltsvorstandes ausgegangen. Ene Zuordnung der Indvduen zu ener bestmmten Kasse st für de Untersuchung nsofern wchtg, als dass für de Berechnung der kassennternen Umvertelungseffekte auf den ndvduellen kassenspezfschen Betragssatz abgestellt werden muss. Unproblematsch st de Zuordnung für de m SOEP ndvduell erfassten Enzelkassen. Im Fall der Allgemenen Ortskrankenkassen erfolgt de Zuordnung enes AOK-Verscherten zu ener bestmmten AOK und damt auch zu enem bestmmten Betragssatz anhand des Bundeslands senes Wohnorts. Dabe wrd der Fehler, dass für enen verglechswese klenen Tel der AOK-Verscherten aufgrund von Umzug oder länderübergrefendem Berufspendeln kene Überenstmmung von Wohnort und AOK-Regon besteht, n Kauf genommen. Auch m Fall der Innungskrankenkassen erfolgt ene regonale Zuordnung der Indvduen und Kassen und damt de Zuwesung regonal dfferenzerter durchschnttlcher IKK-Betragssätze. Bedngt durch de überregonale Tätgket enger IKKen st her de Ungenaugket be wetem größer als m Fall der AOK. Für de BKK-Verscherten m SOEP erschent ene dfferenzerte Zuordnung auf enzelne Betrebskrankenkassen unmöglch. Allen m SOEP erfassten BKK-Verscherten wrd daher en enhetlcher BKK- Durchschnttsbetragssatz zugeschreben. Auch für de sonstgen Arbeterbzw. sonstgen Angestelltenersatzkassen werden jewels enhetlche Durchschnttsbetragssätze verwendet, wobe gewchtete Durchschntte unter Ausschluss der berets enzeln erfassten Ersatzkassen berechnet werden. Be allen verwendeten Betragssätzen werden de zum Jul 2005 erfolgte Enführung des Sonderbetrags von 0,9% und ggf. wetere Änderungen der Betragssätze berückschtgt. De konkreten Werte für de verwendeten Be- 17 Im SOEP st ledglch de Mutter ncht aber der Vater von Kndern unter 16 Jahren explzt erfasst. Im Weteren wrd verenfachend davon ausgegangen, dass es sch bem (erfassten) Partner der Mutter um den Vater der Knder handelt.

wird auch Spannweite bzw. Variationsbreite genannt ist definiert als die Differenz zwischen dem größten und kleinsten Messwert einer Verteilung:

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