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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dag delen, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6754 Rückführung der Gebeine von Opfern deutscher Kolonialverbrechen nach Namibia (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6227) Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesverfassungsgerichthatmitBeschlussvom1.Juli2009 (2BvE5/06) denbesonderenstellenwertdesfrage-undinformationsrechtsdesdeutschen BundestagesbetontundaufdieentsprechendeAntwortpflichtderBundesregierunghingewiesen.DieAntwortderBundesregierungvom15.Juni2011aufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache17/6227) wirdnachansichtderfragestellerinnenundfragestellerdiesenanforderungen nichtgerecht.dieantwortenlassendietendenzerkennen,aufkonkretefragen nurganzallgemein,ausweichendoderwieimfallderfrage12garnichtzuantworten.dasberechtigteöffentlicheinteresseaneinereindeutigenpositionierungderbundesregierungundeinerklarerenundeindeutigerenbeantwortung der gestellten Fragen machen deshalb diese Nachfrage notwendig. WirverweisenalsEinleitungaufdieVorbemerkungderKleinenAnfragevom 30.Mai2011 (Bundestagsdrucksache17/6011).KonkreterAnlasswarundist weiterhindiebevorstehenderückführungvonindeutschenmuseen,sammlungenundarchivenlagerndenschädelnvonopferndesdeutschenvernichtungsfeldzugsgegendievölkerderherero,namaunddamarainderehemaligen deutschenkoloniedeutsch-südwestafrika,derheutigenrepubliknamibia. DieseRückführungistuntrennbarverbundenmitderFrageeineroffiziellen AnerkennungdesvondeutscherSeiteverübtenGenozidsunddernotwendigen umfassenderen Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit in Deutschland. 1.InwieweitteiltdieBundesregierungdieverbreiteteAuffassunginsbesondere vonfachhistorikerinnenundfachhistorikern,dassessichbeidemdurchdie deutschereichsregierungvon1904bis1908geführtenvernichtungskrieg gegendieherero,namaunddamaragemäßdenkriterien,diediekonventionvom9.dezember1948überdieverhütungundbestrafungdesvölkermordsfüreinengenozidbzw.völkermorddefiniert,ausheutigersichtum einenvölkermordindiesemsinnehandelte,undstehtdiebundesregierung nochzudenwortenderbundesministerinfürwirtschaftlichezusammen- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. August 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode arbeitundentwicklunga.d.,heidemariewieczorek-zeul,die2004in Okakarara/Namibiaerklärte: DiedamaligenGräueltatenwarendas,was heutealsvölkermordbezeichnetwürde ( )IchbitteSieimSinnedesgemeinsamen Vaterunser umvergebungunsererschuld.ohnebewusste Erinnerung,ohnetiefeTrauerkanneskeineVersöhnunggeben.Versöhnung braucht Erinnerung? DieKonventionvom9.Dezember1948überdieVerhütungundBestrafungdes Völkermordesistam12.Januar1951 fürdiebundesrepublikdeutschlandam 22.Februar1955 inkraftgetreten.siegiltnichtrückwirkend.bewertungen historischerereignisseunteranwendungvölkerrechtlicherbestimmungen,die imzeitpunktdieserereignissefürdiebundesrepublikdeutschlandnichtin Kraft waren, werden von der Bundesregierung nicht vorgenommen. DieBundesregierunghatsichwiederholt unteranderemauchmitdenworten derehemaligenbundesministerinheidemariewieczorek-zeul zuderhistorischenundmoralischenverantwortungdeutschlandsgegenübernamibiabekannt.derdeutschebundestaghatdiesunterandereminseinenentschließungenvomapril1989undjuni2004bekräftigt.diebundesregierungkommt dieserveranwortunginsbesonderedurcheineverstärktebilateralezusammenarbeit auch auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit nach. 2.WiebewertetdieBundesregierungdieAnerkennungdesvondeutschen TruppenverübtenVölkermordsandenHerero,NamaundDamaradurchdie namibischenationalversammlungam26.oktober2006unddiedamitverknüpfteunterstützungderforderungenderbetroffenenvolksgruppennach materiellerundmoralischerwiedergutmachunggegenüberdemdeutschen StaatunddeutschenUnternehmenhinsichtlichmöglicheraufdieBundesrepublikDeutschlandzukommenderKonsequenzen (eswirdumeineklare StellungnahmederBundesregierungzudemSachverhaltgebeten,ohneVerweis auf die Positionen der namibischen Regierung)? EsobliegtnichtderBundesregierung,sichzuparlamentarischenVorgängenin Namibia zu äußern. MitBeitrittundRatifikationderKonventionvom9.Dezember1948überdie VerhütungundBestrafungdesVölkermordes dieam12.januar1951,fürdie BundesrepublikDeutschlandam22.Februar1955,inKraftgetretenistunddie nichtrückwirkendgilt hatdiebundesrepublikdeutschlandzumfrühestmöglichenzeitpunktihrefesteüberzeugungunterbeweisgestellt,dassvölkermord verhütet und verfolgt werden muss. 3.InwieweitteiltdieBundesregierung unabhängigvonderfragedervölkerrechtlicheneinstufungdesvernichtungskriegesgegendieherero,nama unddamaraalsvölkermord dieauffassung,dasseseinproblematischer Euphemismusist,wennstattvonVölkermordimehemaligenDeutsch-Südwestafrikalediglichvonder besonderenhistorischenundmoralischenverantwortung gegenübernamibiagesprochenwird,undworausleitetsich qualitativdasbesonderederhistorischenundmoralischenverantwortung gegenübernamibiaimunterschiedzuanderenehemaligendeutschenkolonien ab? DieBundesregierungteiltdieseAuffassungnicht.DerDeutscheBundestag sprichtinseinenbeidenentschließungenvon1989und2004zurechtvonder besonderenverantwortungdeutschlandsgegenübernamibia.diebundesregierungsiehtkeinenanlass,dieszukritisieren.dasqualitativbesonderedieser VerantwortungleitetsichabausderStellungDeutschlandsalsehemaliger KolonialmachtimdamaligenSüdwest-Afrikasowieausdendadurchbegründe-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6813 tenhistorischengenverbindungenbeiderstaaten.diebundesregierungfühlt sichdeminderentschließungdesdeutschenbundestagesvon2004zumausdruckkommendenauftragverpflichtet,aufgrundihrerbesonderenhistorischen undmoralischenverantwortunggegenübernamibiazumaufbauundzurpflege besondersengerundvertrauensvollerbeziehungenzudemlandundseinen Bürgerinnen und Bürgern beizutragen. 4.HatesseitdemnamibischenParlamentsbeschlussvon2006,indemWiedergutmachungsforderungenderHereroundNamaunterstütztwerden,einen offiziellendialogzwischendemdeutschenbundestagund/oderderbundesregierungmitdemnamibischenparlamentund/oderderregierungüber die Frage nach Wiedergutmachung gegeben? Wenn ja, welches waren seine Inhalte und Ergebnisse? DienamibischeRegierunghatdieFragederWiedergutmachungbishernichtim RahmeneinesoffiziellenDialogsgegenüberderBundesregierungthematisiert. SiehatsichderBundesregierunggegenüberdievomnamibischenParlamentmit EntschließungvomOktober2006unterstütztenEntschädigungsforderungender Herero nicht zu eigen gemacht. 5.WürdedieBundesregierungdieEinrichtungeinerdeutsch-namibischenParlamentariergruppeoderzumindesteinerparlamentarischenFreundschaftsgruppezurFörderungundInstitutionalisierungdesDialogszwischenbeiden Ländernbegrüßen,umdiebesonderehistorischeundmoralischeVerantwortung Deutschlands gegenüber Namibia zu bekräftigen? Falls nein, warum nicht? DieBundesregierungbegrüßtes,wennderDeutscheBundestaginternationale KontaktemitdenParlamentenandererLänderpflegt.DieEinrichtungvonParlamentariergruppen,parlamentarischenFreundschaftsgruppenbzw.ParlamentarierdialogenisteinePrärogativedesDeutschenBundestages,diedieBundesregierung respektiert. 6.WürdedieBundesregierungesbegrüßen,wennderDeutscheBundestagmit demziel,ineinenumfassenderenversöhnungsprozesseinzutreten,einangebotandienamibischenationalversammlungzueinemgemeinsamenparlamentarierdialog,derdiemitdemfortgangderversöhnungzusammenhängendenfragengemeinsambearbeitet,beschließenwürde (siehedazuauch denantragderfraktionbündnis90/diegrünenaufbundestagsdrucksache 16/9708)? Falls nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7.InwieweitistdieBundesregierungbereit,ineinendirektenDialogprozess überihrekolonialevergangenheitmitdernamibischenzivilgesellschaft,den Opfergruppen,demnamibischenParlamentunddernamibischenRegierung einzutreten,umaufdieseweisedasbesonderederhistorischenundmoralischenverantwortungzuunterstreichenundoffenefragen,diemitdem FortgangderbegonnenenVersöhnungzusammenhängen,aufdieseWeise gemeinsam mit der namibischen Seite zu erörtern und zu beantworten? DieBundesregierungbefindetsichineinemregelmäßigenDialogmitdernamibischenRegierungübersämtlicheAspektederBeziehungenzwischenDeutsch-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode landundnamibia.darüberhinausbestehenzwischendeutschlandundnamibia auchunterhalbderregierungsebenezahlreichekontakteundeineengezusammenarbeitderzivilgesellschaften.auchdieaufdieserebenestattfindenden DialogprozessethematisierendiegemeinsameGeschichteDeutschlandsund Namibias. 8.InwiefernvertrittdieBundesregierungdieHaltung,dasshinsichtlichim AuslandverübterVerbrechen,diedurcheineihrerhistorischenRechtsvorgänger (vorallemderreichsregierungenseit1871)verübtwurdenund nachdenheutegültigenrechtsnormenalsverbrechengegendiemenschlichkeitodervölkermordeinzustufensind,grundsätzlichkeinerleiansprücheaufreparation,wiedergutmachungoderentschädigunggegenüber der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden können? HistorischeSachverhaltewerdenvölkerrechtlichnachdenzumZeitpunktdes GeschehensjeweilsgeltendenRechtsnormenbewertet.DiesgiltauchhinsichtlichmöglicherReparationen,WiedergutmachungoderEntschädigungen.Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9.InwieweitsiehtdieBundesregierungbeidenheutigenRechtsnachfolgern derandenverbrechendirektoderindirektbeteiligtendeutschenunternehmen,dieimdamaligendeutsch-südwestafrikavonzwangsarbeitundenteignungenprofitierthaben,nichtnureinebesonderemoralische,sondern auch eine besondere sozioökonomische bzw. materielle Verantwortung? DerBundesregierungliegenkeineeigenenErkenntnissevor,obundinwelchem UmfangdeutscheUnternehmenimdamaligenDeutsch-Südwestafrikavon Zwangsarbeit und Enteignungen profitiert haben. 10.InwieweithältesdieBundesregierungfürsinnvoll,außerhalbvonGerichtsverfahrenzwischendenRechtsnachfolgernderandenVerbrechendirekt oderindirektbeteiligtendeutschenunternehmen,dieimdamaligen Deutsch-SüdwestafrikavonZwangsarbeitundEnteignungenprofitierthaben,konstruktiveLösungenbezüglicheinermateriellenundmoralischen Wiedergutmachung ( restorative justice ) zu finden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11.WannundinwelcherFormwurdeninderGeschichtederBundesrepublik DeutschlandReparations-,Wiedergutmachungs-oderEntschädigungszahlungenzugunstenvonOpfergruppenfürbesondersschwerwiegende Verbrechen,diedurcheineihrerhistorischenRechtsvorgängerinnenverübt wurden,geleistet,ohneeinebeteiligungseitensderbundesrepublik DeutschlandanderVerfügungundVerwendungderausgezahltenGelder geltend zu machen? DievonderBundesrepublikDeutschlandseitBeendigungdesZweitenWeltkriegesinhohemMaßeanDrittstaatenerbrachtenLeistungenzieltenausschließlichaufdieWiedergutmachungvonNS-Unrecht.DiebetroffenenStaaten solltendiesezurentschädigungihrerstaatsangehörigenverwenden.inbilateralenverhandlungenwurdederkreisderanspruchsberechtigtenunddieanspruchsvoraussetzungeneinvernehmlichfestgelegt.aufdietatsächlichemittelvergabehattediebundesrepublikdeutschlandkeineneinfluss,dieverteilung geschah eigenverantwortlich seitens der Empfängerstaaten.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ ZuwelchemneuenTerminerwartetdieBundesregierungdieursprünglich fürdie21.kalenderwoche2011angesetztedelegationsreiseausnamibia mitdemzielderrückführungvoninsammlungendercharitélagernden SchädelnundmenschlichenÜberrestenderVolksgruppenderHereround Nama? EinneuerTerminfürdieDelegationsreiseausNamibiazumZweckederRückführungvoninderCharitélagerndenmenschlichenÜberrestenausNamibiaist derzeitgegenstandvongesprächenzwischennamibischerunddeutscherregierung.nachgegenwärtigemstandderdingewirdeintermininderzweiten Septemberhälfte 2011 angestrebt. 13.InwelcherHöheundbiszuwelchemHöchstbetragunterstütztdieBundesregierungdieRückführungvoninCharité-SammlungenlagerndenSchädelnundmenschlichenÜberrestennachNamibiaunddieDurchführung einer würdigen Übergabezeremonie (bitte in Euro angegeben)? DieBundesregierunghatwiederholtihreBereitschafterklärt,denRücktransport dermenschlichenüberrestenachnamibiazuunterstützensowieweiteremitder RepatriierungzusammenhängendeKostenmitzutragen.DiegenauenKostenfür diefinanzierungderübergabezeremonieundderrückführungdermenschlichenüberrestenachnamibiasindgegenwärtignochnichtbezifferbar.einbestimmter Höchstbetrag dafür ist von der Bundesregierung nicht vorgesehen. 14.HatdieBundesregierungimSinneeinerwürdigenRestitutionalsauchim Sinneihrer besonderenhistorischenundmoralischenverantwortung der namibischenregierungdasangebotgemacht,diereisekostendernamibischendelegationmit54teilnehmerinnenundteilnehmernderopferverbändezuübernehmen,bzw.wurdediebitteeinerbeteiligunganden ReisekostenseitensdernamibischenRegierungoderderOpferverbändean die Bundesregierung herangetragen? WenndieBundesregierungeinsolchesAngebotnichtausgesprochenhat, warum nicht? DieBundesregierungkooperiertinderFragederRückführungmenschlicher ÜberresteengmitdernamibischenRegierung,diesichalsGaranteineswürdigenundordnungsgemäßenUmgangsmitdenmenschlichenÜberrestensieht undsichengmitdenbetroffenenvolksgruppenabstimmt.dienamibischeregierunghatgegenüberderbundesregierungwiederholtklargestellt,dasssiedas ThemaderRückführungalsnationalesAnliegenundnichtlediglichalsInteresse einzelnerstammesgruppenansiehtundausdiesemgrundesiederhauptansprechpartnerderbundesregierungistundauchdieorganisationundfinanzierungderreiseverantwortet.dasbudgetdesministeriumsfürjugend,nationaledienste,sportundkultursiehthierfürlautauskunftdernamibischen Regierung entsprechende Mittel vor. EshatbisherkeineoffizielleBittedernamibischenRegierungandieBundesregierungumBeteiligunganderFinanzierungderReisekostenderVertreterinnen und Vertreter der Stammesgruppen gegeben. 15.InwieweitwirddieBundesregierungihrerZusageeineswürdigenRahmens fürdashistorischgewichtigeübergabeverfahrenderschädelnachnamibia auchdadurchgerecht,dasseineranwesenheitmitredebeitragdurchdie Bundeskanzlerin,denBundespräsidentund/oderdenBundesministerdes AuswärtigenaufderÜbergabezeremonieeineerhöhtePrioritätinder TerminplanungmindestenseinesdieserhöchstendeutschenRegierungsrepräsentanten eingeräumt wird?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieBundesregierungwirdaufdergeplantenÜbergabezeremonieangemessen hochrangigvertretensein.derwürdevollerahmeneinersolchenveranstaltung hängtaussichtderbundesregierungnichtvonderanwesenheitbestimmter Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland ab. 16.Stehtschonfest,obdieBundeskanzlerin,derBundespräsidentund/oder derbundesaußenministeranderübergabezeremoniemiteinemredebeitrag teilnehmen werden? Wenn ja, wer? Wenn nein, warum nicht? DiezwischenCharité,namibischerRegierungundBundesregierungzukoordinierendenPlanungenfüreineÜbergabezeremoniesindgegenwärtignoch nichtabgeschlossen.terminierung,genauerablaufsowiegestaltungundteilnehmerkreis der Übergabezeremonie stehen daher gegenwärtig noch nicht fest. 17.InwelcherWeisewirddieBundesregierungdendurchdasDeutscheReich inihrerdamaligenkoloniedeutsch-südwestafrikabegangenenvölkermordunddiedamitverbundenengräueltatenundverbrechenimrahmen derübergabezeremoniefürdienachdeutschlandverschlepptenschädel thematisieren? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18.Istvorgesehen,dassprinzipiellundunabhängigvomgenauenZeitpunktder ÜbergabezeremonieauchdiedeutscheZivilgesellschaftunddiasporische Organisationenund/oderIndividuenausdernamibischenund/oderafrikanischenDiasporaandieserteilnehmenkönnenunddeshalbauchrechtzeitig undineinemangemessenenzeitrahmenvordemkonkretenübergabetermin über diesen informiert und eingeladen werden? a)wennja,sollendieseanderzeremonienuralszuschauerinnenundzuschauer oder auch als Rednerinnen und Redner teilnehmen können? b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 19.InwiefernteiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieFragenach derartundweisedesinbesitzgelangensvonursprünglichausehemaligen KolonienstammendenKulturgütern,diesichheuteindeutschenMuseen, ArchivenundBeständen (öffentlichundprivat)befinden,einefragevon derarthoheraußenpolitischerundgesamtdeutscherbedeutungist (siehe auchantwortzufrage17aufbundestagsdrucksache17/6227),dasssich auchdiebundesregierungunabhängigvonderkulturhoheitderbundesländer diesbezüglich engagieren sollte? DieBundesregierungteiltdieAuffassung,dassdieFragenachderProvenienz vonursprünglichausehemaligenkolonienstammendenkulturgütern,diesich heuteindeutscheneinrichtungenbefinden,aucheinefragevonaußenpolitischer undhistorischerbedeutungist.entsprechendengagiertsichdiebundesregierungnachklärungderprovenienzbeiderrückführungentsprechenderkulturgüter,sofernihrkonkreteersuchenoderrückgabevorhabenvorliegenunddie betreffenden Kulturgüter sich im Besitz deutscher Institutionen befinden.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6813 DieIdentifizierungundProvenienzklärungderfraglichenKulturgüterliegtsowohlausverfassungsrechtlichenGründenalsauchausGründenderSachnähein der Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtungen bzw. ihrer Träger. 20.WirddieBundesregierungbeidenBundesländernumAmtshilfeersuchen, umfeststellenzulassen,obsichindeutschenmuseums-oderarchivbeständenweiteremenschlicheüberresteunddarüberhinausauchkulturgüterausehemaligenkolonienbefinden,derenbesitztitelfragwürdigsind, darunterinarchivenvondeutschenmuseenlagerndemumienausägyptenundsüdamerika (z.b.diearchivbeständesüdamerikanischermumien desberlinerethnologischenmuseums)sowiegeraubtekultgegenstände ausafrika (z.b.dergeraubteundimmünchnervölkerkundemuseumausgestellten Tangué des kamerunischen Königs der Bele Bele)? Wenn nein, warum nicht? AngesichtsdesbestehendengutenInformationsaustauschsundZusammenarbeit zwischendenzuständigenbundesbehördenunddenbundesländernindiesen FragensowieausdeninderAntwortzuFrage19genanntenGründenerübrigt sich ein formales Amtshilfeersuchen. 21.WirdsichdieBundesregierungaktivbeidenBundesländernunddenentsprechendendeutschenInstitutionenbzw.Kunst-undKultureinrichtungen füreinerückgabevonkulturgüternausehemaligenkolonieneinsetzen, deren Besitztitel als fragwürdig eingestuft werden? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungstehtsowohlmitdenVertreternbetreffenderBundesländer alsauchmitdeutscheninstitutioneninverbindung,wennihrersuchenoder konkretehinweiseaufunrechtmäßigimbesitzdeutschereinrichtungenbefindlichekulturgüterausehemaligenkolonienvorliegen.siesetztsichnach PrüfungdesEinzelfallesindenFällenunrechtmäßigenBesitzesfüreineRückführung der entsprechenden Kulturgüter ein. 22.InwieweithältdieBundesregierungeineEntwicklungszusammenarbeitin Namibia,die nichtohnegegenleistungenundforderungen vermeintlicheinzig aufindiezukunftgerichteteprozessezurarmutsbekämpfung, dieallenbenachteiligtengruppenderbevölkerungzugutekommen abhebensoll,füreingeeignetesinstrument, indeutschlanddashistorische BewusstseinüberdiedeutscheKolonialvergangenheitzustärkenunddiesenbishersehrwenigbeleuchtetenTeilderdeutschenGeschichteaufzuarbeiten (siehe Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 17/6227)? DiedeutscheEntwicklungszusammenarbeitmitNamibiaerfolgtvordemHintergrunddesBekenntnissesderBundesregierungzuihrerbesonderenhistorischenundmoralischenVerantwortunggegenüberNamibia.ImBewusstsein derdeutschenkolonialvergangenheitstelltdeutschlandnamibiaimrahmen derbilateralenzusammenarbeitdiehöchstenentwicklungsleistungenprokopf in Afrika zur Verfügung. 23.InwieweithältdieBundesregierungdieGründungeinereigenständigen Stiftungund/odereinesFondsausBundesmittelnundMittelnderRechtsnachfolgerderUnternehmen,dievonderdeutschenKolonialherrschaftin besondererweiseprofitierthaben (ähnlichderstiftung Erinnerung,Verantwortung,Zukunft ),die/dersichausdrücklichderaufarbeitungund kritischenreflexionderkolonialenvergangenheitundkolonialenprägun-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode genderdeutschengesellschaftwidmet,füreingeeignetesinstrument,in DeutschlanddashistorischeBewusstseinüberdiedeutscheKolonialvergangenheitzustärkenunddiesenbishersehrwenigbeleuchtetenTeil derdeutschengeschichteaufzuarbeitenundüberdieshierüberdiegrundlage für echte Versöhnung auch über das Erinnern zu legen? DiedeutscheKolonialvergangenheitistundwirddurchdieGeschichtswissenschaftindifferenzierterWeiseerforscht;dieswirdauchmitSteuermittelnunterstützt.DieSchaffungeinerStiftungbzw.einesFondszurAufarbeitungderdeutschenKolonialgeschichte,dervonderBundesregierungunddeutschen Unternehmen gespeist würde, ist nicht geplant. 24.InwiefernhältesdieBundesregierungfürangebrachtundnotwendig,die InitiativefürdieAuflegungeinesForschungsprogrammszuergreifen (einschließlichseinerfinanzierung),welchesnebenderidentifizierungund derwürdigenrückgabevonmenschlichenüberresten,dieauseinemkolonialenunrechtskontextstammen,auchdiezugrundeliegendekoloniale undrassistischewissenschaftspraxisjenerzeitunddamitdiekolonialen VerstrickungenderdeutschenWissenschaftbisheuteumfassendundinterdisziplinär aufarbeitet? DieThemenRassismus,KolonialismusunddieRollederWissenschaftim späten19.jahrhundertundbeginnenden20.jahrhundertsindinvielenin-und ausländischenwissenschaftlichenabhandlungenaufgegriffenwordenundsind auchgegenstandgegenwärtigerforschungsvorhaben,beispielsweisedesvon derdfggeförderten HumanRemainsProject dercharité.auchwenndurchausnochraumfürweitereforschungvorhandenseinmag,sosiehtdiebundesregierungkeinenotwendigkeitfüreinvonstaatlicherseiteaufgelegtesdiesbezügliches Forschungsprogramm. 25.HatdieUniversitätFreiburginzwischenbeimAuswärtigenAmteinenAntragzurDurchführungeinerProvenienzforschungihrerBeständevon menschlichenüberrestenausderkolonialzeitgestellt,umdieinaussicht gestelltenmittelderabteilungfürkulturundkommunikationdesauswärtigen Amts in Anspruch zu nehmen? Wenn nein, sind der Bundesregierung die Gründe hierfür bekannt? EinAntragderUniversitätFreiburgistbishernichtbeimAuswärtigenAmteingegangen. Die Gründe dafür sind der Bundesregierung nicht bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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