Wohnraum in Deutschland zukunftsfähig machen Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht
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- Monica Färber
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Ingrid Hönlinger, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wohnraum in Deutschland zukunftsfähig machen Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: UnsereWohnungsmärktestehenindenkommendenJahrzehntenvormassiven Herausforderungen. UmdemdemographischenWandeladäquatzubegegnenunddieKlimazielezu erreichen,mussdergebäudebestandindennächsten30bis40jahrenumfassendenergetischsaniertundaltersgerechtbzw.barrierefreiumgebautwerden.dabeimüssendiesozialenbelangedermieterinnenundmietergewahrt undbezahlbarerwohnraumfürallegesichertwerden.daswirdnurgelingen, wennstaat,eigentümerinnenundeigentümersowiemieterinnenundmieter sichgemeinsamdieseraufgabestellenunddiepolitischenrahmenbedingungen so gesetzt werden, dass alle davon profitieren. ObwohldieBevölkerungaufgrunddesdemographischenWandelsseit2004 schrumpft,steigtdiezahlderhaushalteseit2007weiteran.immermehreinpersonenhaushalteerhöhendiedurchschnittlichewohnflächeproperson.nach denberechnungenderkommission WohnenimAlter hatdeutschlandbis 2013einenBedarfvonrundzweieinhalbMillionenaltersgerechtenbzw.barrierereduziertenWohnungen,derbis2030aufdreiMillionenansteigensoll.Zugleich bietetdergebäudebereicheinenormeseinsparpotentialbeimdeutschlandweitenco 2 -Ausstoß.Hierwerdenrund40ProzentderEndenergieverbraucht,die ca.20prozentdesco 2 -Ausstoßesverursacht.DieinternationaleGemeinschaft hatsichdaraufverständigt,denglobalentemperaturanstiegaufunter2grad Celsiuszubegrenzen,umdenKlimawandelabzuwenden.Dazuistesunter anderemunbedingtnotwendig,dassderausstoßvonklimagasenimgebäudebestandbis2020ummindestens40prozentreduziertundbisspätestens2050 auf null zurückgeführt wird. DerweitreichendeInvestitionsbedarfhaterheblicheFolgenfürMieterinnen undmietersowieeigentümerinnenundeigentümerallerwohnungenin Deutschland.DerBundestagistsichbewusst,dassinsbesonderedieKostender energetischensanierungerheblicheanstrengungenzurvermeidungsozialer Konflikte erfordern.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieunterschiedlichenWohnungsmärktebenötigenfürihreBevölkerungsstrukturangepassteStrategien.SchrumpfendeWohnungsmärkte (Ruhrgebiet,Teile derneuenbundesländer,ländlicheräume)leidenunterdemdemographischen WandelunddemdamitverbundenenhohenLeerstand.ZahlreicheMenschen verlegenihrenwohnortinwachsendestädteundgemeinden,indeneneingutesarbeitsplatzangebotbesteht.hierentwickelnsichangespanntewohnungsmärkte,dieeinenwohnungsmangelaufweisen.diehohenachfragelässtdort InvestitionenindenWohnungsbestandunddenNeubauansteigen.Damitgehen zunehmendaufwertungsprozesseunddamitsteigendemieteneinher,insbesondereinzentrumsnahenbereichendergroßstädte.das Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft2011desRatesderImmobilienweisen bestätigtediesen Trend.SolebennachdemGutachten81ProzentderwestdeutschenBevölkerunginStädtenundLandkreisen,indenendieNeuvertragsmietenansteigen. DerAnstiegbetrugindenerstenneunMonaten2010rund3,4Prozent.Vor alleminmetropolregionenwirdeindeutlicheranstiegnachgewiesen;verglichenmit2005/2006fandeinzuwachsinhamburgum23prozentundin Berlinum20Prozentstatt.EinkommensschwacheHaushaltekönnensichdie steigendenmietenhäufignichtmehrleisten.dasbewirktderenabwanderung instrukturschwachequartiereundkannnegativefolgenfürihrenweiteren Lebensweghaben.AußerdemkanndereinseitigeZuzuginbestimmteQuartiere diesozialstrukturvorortverändern.hierkanneszursegregation,zursozialen Entmischung von Wohnquartieren kommen. DiefinanzielleBelastungderMieterinnenundMieterwirdauchdurchden energetischenzustandihrerwohngebäudegeprägt.steigendeenergiepreise, dieu.a.aufgrundderzunehmendenrohstoffknappheitbeifossilenenergieträgernindennächstenjahrenstarkzunehmenwerden,lässtdiesogenannte zweitemiete (Betriebs-undNebenkosten)zueinemunberechenbarenFaktor werden.sosindnachdem Wohngeld-undMietenbericht2010 diewarmen Betriebskostenvon2007bis2010umjährlich3,3Prozentgestiegen.Dassdie Finanz-undWirtschaftskrisezwischenzeitlichdenÖlpreisanstiegbremste,darf nichtdarüberhinwegtäuschen,dassmiteinemerneutenanziehenderwirtschaftdieenergiekostenwiedererhöhtwerden.bereits2010gabeseinendeutlichenpreisanstiegumknapp23prozent.dieenergetischesanierungdes GebäudebestandesisteinzentralesInstrument,umdieWohnkostenbelastung nachhaltigzureduzieren.dembundestagistdiewarmmietenneutraleenergetischesanierungeingrundanliegen,dennmitihrkönnenmieterhöhungendirekt durchdieheizkostenersparnisrefinanziertwerden.dadiesenichtinallen Wohnungsbeständenerreichbarist,schaffendiehiervorgelegtenVorschläge eineabsicherungdermieterinnenundmieter,diesichaufgrundihrereinkommenssituationweitreichendemieterhöhungennichtleistenkönnen.fürdie umfassendeenergetischesanierungdesgebäudebestandesisteinerhöhtes Investitionsaufkommennotwendig.Diesgelingtnurdurcheinegerechte KostenaufteilungzwischenMieterninnenundMieternsowieVermieterinnen undvermietern.häufigwirdindiesemzusammenhangdassogenannteinvestor-/nutzer-dilemmathematisiert.demnachliegederfinanziellenutzenvon energetischensanierungendurchdieenergiekosteneinsparungnichtbeim Investor (Eigentümer/Vermieter),sondernbeidenMieterinnenundMietern. UnterungünstigenUmständenkönnenaufVermieterseiteenergetischeSanierungsmaßnahmenkeinenwirtschaftlichenMehrertragzurFolgehaben.Diesist allerdingsnurdannderfall,wennaufdemjeweiligenwohnungsmarktdie MehrinvestitionennichtdurchMieterhöhungenrefinanziertwerdenkönnen, zumbeispielinabwanderungsregionen.hierwerdenvorallemstaatliche Unterstützungsleistungen benötigt. DerBundestagstrebteinenDreiklangderAkteurean:Staat,Mieterinnenund MietersowieEigentümerinnen/VermieterinnenundEigentümer/VermietersollenihrenBeitragleisten.VonderenergetischenSanierungprofitierenalleBe-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7983 teiligten.derbundestagsetztsichfüreinenfaireninteressenausgleichzwischen MieterinnenundMieternsowieVermieterinnenundVermieternein.MitausreichenderstaatlicherFörderungsollenAnreizegeschaffenwerden.EinezielgenaueFörderung,dieMaßnahmenmobilisiertundgleichzeitigFehlinvestitionen sowiemitnahmeeffektebegrenzt,dientderbreitederinvestorenundinvestorinnen,seienesvermieterinnenundvermieteroderselbstnutzendeeigentümerinnenundeigentümer.dastaatlichefördermittelvondermodernisierungsumlageabgezogenwerdenmüssen,profitierenauchdiemieterinnenundmieter davon.änderungenammietrechtsorgenfüreinesozialgerechteundklimafreundlichewohnungspolitik.zielistes,dasmietrecht,dieöffentlich-rechtlichenregelungenundförderprogrammezurenergieeinsparungsowiedieumstellung auf erneuerbare Energien besser aufeinander abzustimmen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ihrewohnungspolitikaufdiezentralenherausforderungenderdeutschen Wohnungsmärkte auszurichten: 1.dienotwendigenKlimaschutzstandardsundKonsequenzenausdemAtomausstiegimWohngebäudebestandsozialverträglichdurchzusetzenund TransparenzfürEigentümerinnenundEigentümersowieMieterinnenund Mieter zu schaffen, a)imgebäudebereichdenco 2 -Ausstoßbis2020um40Prozentzusenken und bis 2050 klimaneutral zu gestalten, b)fürdengebäudebestandstufenweiseab2020beienergetischensanierungeneinenenergieverbrauchvonmaximal60kilowattstundenproquadratmeter und Jahr (kwh/m 2 a) einzuführen, c)eineübergangsfristvonzehnjahrenfürenergiesparstandardsimgebäudebestand einzuführen, d) für denkmalgeschützte Bauten Sonderregelungen zu erarbeiten, e)imerneuerbare-energien-wärmegesetzvorgabenfürmindestanteilevon erneuerbaren Energien zu machen, f)eineneinheitlichenbedarfsorientiertenenergieausweisflächendeckend fürallegebäudeeinzuführen,derbeivermittlungundverkaufverpflichtend vorgelegt werden muss; 2.eineausreichendeundverlässlicheFörderkulisseaufzubauen,diesezuverstetigen und zielgruppengerecht auszurichten, a)dasco 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWBankengruppeaufmindestens 2 Mrd. Euro zu verstetigen, b)zuprüfen,inwieweitandereförderinstrumente,zumbeispieleinabzug vondersteuerschuld,nebendengebäudesanierungsprogrammender KfWBankengruppezueinereffizientenundeffektivenFörderungder Gebäudesanierungbeitragenundmietrechtlichgleichgestelltwerden können, c) die einzelnen Förderprogramme zielgruppengerecht auszurichten, d)imförderprogrammzurco 2 -GebäudesanierungderKfWBankengruppe diezuschussmodellefüreinzelmaßnahmenbesondersfürkleinstbesitzerinnenundkleinstbesitzerundälterehauseigentümerinnenundhauseigentümer stärker auszubauen und attraktiver auszugestalten, e)dieförderprogrammestärkeraufdengebäudebestanddermehrfamilienhäuser der 50er- bis 70er-Jahre zu fokussieren,
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode f)dieförderprogrammeauchaufquartieremitbesonderementwicklungsbedarf auszurichten, g)dieco 2 -GebäudesanierungsprogrammemiteinerEvaluationdertatsächlicherreichtenEnergieeinsparungenzuflankierenundeineentsprechende Qualitätssicherung einzuführen, h)einenenergiesparfondsinhöhevonjährlich3mrd.euroaufzulegen, ausdemrund2mrd.euroindenwärmebereichfließensollenundetwa 1Mrd.EuroindieFörderungderStromeffizienzsowieBeratungund Information, i)sichimrahmenderverhandlungenindereuropäischenunionüberdie ZukunftderKohäsionspolitikfürdieFörderperiode2014bis2020dafür einzusetzen,dassauchinderkommendenförderperiode,wieseitderverordnung (EG)Nr.397/2009möglich,weiterhinMitteldesEuropäischen FondsfürregionaleEntwicklung (EFRE)fürInvestitioneninEnergieeffizienzunderneuerbareEnergienimWohnungssektoreingesetztwerden können; 3.dasMietrechtandieumfassendeenergetischeModernisierungsowieden altersgerechtenundbarrierefreienumbaudesgebäudebestandesanzupassen und dessen soziale Ausgewogenheit zu erhalten durch a)eineausweitungdesmietminderungsrechtsaufnichtumgesetzte,jedoch gesetzlichvorgeschriebeneenergieeffizienzstandardsimgebäudebereich, b)diegewährleistungin 554Absatz2und 559desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB),dassdurchenergetischeModernisierungenPrimär-und Endenergieeingespartwird,damitMieterhöhungendurchHeizkostenersparnisse refinanziert werden können, c)dieaufnahmedesklimaschutzesindieinteressenabwägungnach 554 Absatz2 BGB, d)dieprivilegierungvonenergetischenmodernisierungengegenüberanderenmodernisierungsmaßnahmenbeidenduldungsbestimmungennach 554Absatz2BGB.DieGeltendmachungvonHärtefällensollgrundsätzlichbeibehaltenwerden.DerEinwandderfinanziellenHärtesollaber nichtmehrdazuführen,dassdiemaßnahmenverhindertwerden,sie wirktsichnurnochaufdieumlagefähigkeitderkostennach 559BGB aus, e)diegewährleistungderfinanzierungdurchdiemieterinnenundmieter, indemdiemodernisierungsumlagenach 559BGBauf9ProzentabgesenktundaufdieenergetischeModernisierungsowiedenaltersgerechten bzw. barrierefreien Umbau konzentriert wird, f)dieaufnahmederenergetischengebäudebeschaffenheitindieortsübliche Vergleichsmiete nach 558 Absatz 2 BGB, g)dieabsenkungderkappungsgrenzein 558Absatz3BGBvon20auf 15 Prozent, um die daraus entstehenden Preissteigerungen abzufedern, h)dieaufnahmederentgeltederletztensechsanstattderletztenvierjahre in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete ( 558 Absatz 2 BGB), i)dieermächtigungderlandesregierungen,inkommunenoderderenteilgebietenmietobergrenzenbeiderwiedervermietungeinzuführen,wenn indenbetroffenenkommunendieausreichendeversorgungderbevölkerungmitwohnraumnichtmehrgewährleistetist.dabeisollendiemieten nichtmehrals10prozentüberderortsüblichenvergleichsmieteliegen unddieermächtigungistaufzehnjahrezubegrenzensowieimbürgerlichen Gesetzbuch zu verankern,
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7983 j)dieentwicklungdescontractingmarkts,indemsowohlimmietrechtals auchimwohneigentumsrechtgeprüftwird,wiedieumlageunddieabrechnung von Contractingvorhaben vereinfacht werden können, k)diefaireverteilungderdurchcontractinganfallendeninvestitionenin MietwohnungenunddamitdieVerhinderungvonunsozialenKostensteigerungen für die Mieterinnen und Mieter; 4. der sozialen Entmischung in unseren Städten entgegenzuwirken, indem a)zügigeinempirischfundierteskonzeptdafürvorgelegtwird,wiedie KompensationszahlungenandieLänderfürdiesozialeWohnraumförderungüber2013bzw.2019hinausfortgeführtwerdensollen,sowieaufdie Ländereingewirktwird,dieMittelweiterhinzweckgebundeneinzusetzen, b)dasprogrammderkfwbankengruppe AltersgerechtUmbauen auch nach2012verstetigt,bedarfsgerechtausgestattetundzielgruppengerecht ausgerichtet wird, c)daswohngeldhinzueinemklimawohngeldweiterentwickeltwird,indem einklimazuschussfürenergetischsaniertewohnungeneingeführtwird, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen, d) 5desWirtschaftsstrafgesetzes (WiStG)soausgestaltetwird,dasserauf diebezirks-undquartiersspezifischenentwicklungenderkommunen stärker eingeht und die Wesentlichkeitsgrenze abgesenkt wird, e)die 142,144 (Sanierungssatzung)und172 (Erhaltungssatzung)des Baugesetzbuchs (BauGB)dahingehendergänztwerden,dassbeiderAusweisungvonSanierungs-undMilieuschutzgebietendieMöglichkeitvon Mietobergrenzen wieder zugelassen wird, f)miteinerschärfungderbaunutzungsverordnungwohnraumininnerstädtischenlagenerhaltenunddieumwandlungvonleerstehenden Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum baurechtlich erleichtert wird, g)immietrechtsverbesserungsgesetzeinverbotoderzumindesteineeinschränkungderzweckentfremdungvonwohnraumfürteiledergemeinde eingeführt wird, h)imhaushalt2012derverpflichtungsrahmenderbundesmittelfürdie Städtebauförderungaufdasursprünglichfür2010vorgeseheneNiveau von610mio.euroangehoben,perspektivischaufdentatsächlichen Bedarfvon700Mio.EurojährlicherhöhtundaufdiesemNiveauverstetigt wird, i)dasprogramm SozialeStadt alsleitprogrammimrahmenderstädtebauförderungfortgeführt,mindestenswiederaufdasniveauvon2009 (105Mio.Euro)aufgestockt,ModellvorhabeninnichtinvestivenBereichenwiederzugelassenunddiegegenseitigefinanzielleDeckungsfähigkeitderStädtebauförderprogrammeuntereinanderwiederfüralle Programme hergestellt werden, j)derressort-undakteursübergreifendeansatzdesprogramms Soziale Stadt gestärktundförderprogrammeandererressorts (insbesonderebildung,gesundheit,arbeit,wirtschaft,innen/integration,sport)aufdie Förderkulissevon Soziale-Stadt-Gebieten ausgerichtetunddiekombinationderförderprogrammeandererressortsmitdemprogramm Soziale Stadt ermöglicht bzw. erleichtert werden, k)dasbundesprogrammdeseuropäischensozialfonds (ESF) Bildung, Wirtschaft,ArbeitimQuartier (BIWAQ)überdieaktuellbisOktober 2014laufendezweiteFörderperiodehinausverlängertundweiterentwickelt wird;
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5. bei den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass a) die öffentliche Wohnungswirtschaft gestärkt wird, b)diefürdenbarrierefreienwohnungsbaumaßgeblichendin-normen (DIN ,DIN32975undDIN32984)beiPlanungundBaumehr Geltung erhalten, c)dieanforderungenundgrundsätzevonbarrierefreiemplanenundbauen indiearchitektenausbildungsowieindiegesellen-undmeisterausbildungvonhandwerksberufenausdembaugewerbeaufgenommenund entsprechende Weiterbildungsangebote geschaffen werden, d)beiderberechnungderkostenderunterkunftderenergetischezustand derwohnungeinbezogenundbeienergetischmodernisiertenwohnungen ein Klimabonus gewährleistet werden, e)eigenewohnraumschutzgesetzeerlassenwerden,dieeinenlängeren LeerstandinwachsendenRegionenfürrechtswidrigerklären,sowie Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ermöglichen, f)geprüftwird,inwieferndiestraf-undordnungswidrigkeitsrechtlicheverfolgungbeimverstoßgegendenstraftatbestanddeshausfriedensbruchs infällenvonhausbesetzungenbegrenztwerdenkann,beispielsweise durcheineänderungderrichtlinienfürdasstraf-undbußgeldverfahren, g)fördermitteldereufürenergieeffizienzauchimgebäudebereichgenutzt werdenundaufdiebundesländereinzuwirken,dassdiesedieseitderverordnung (EG)Nr.397/2009bestehendeMöglichkeitdesEinsatzesvon EFRE-MittelnfüreineSteigerungderEnergieeffizienzvonWohngebäudenmiteinemFinanzvolumenvon4Prozentoder680Mio.Eurodes EFRE-Gesamtvolumens Deutschlands stärker nutzen. Berlin, den 29. November 2011 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung Zu Nummer1 EinesignifikanteReduktiondesdeutschlandweitenCO 2 -Ausstoßes,derAusstiegausderAtomenergieundderkonsequenteEinstiegindieerneuerbaren EnergiensindohnedieenergetischeModernisierungdesGebäudebestandes nicht zu bewältigen. Zu Buchstabea DiehohenenergetischenStandardsderEnergieeinsparverordnung (EnEV)im NeubaubereichsollenzunehmendaufdenGebäudebestandausgeweitetwerden.SogenanntePinselsanierungenvonBestandsgebäudensollennichtmehr möglichsein.zielistes,dassmöglichsthoheenergieeinsparungendurchenergetischesanierungenerfolgen.diegrößten Energieschleudern lassensichin denbaualtersklassenfinden,dienach1949undvorderölkriseinden70er- Jahrenerbautwurden.UmfassendeenergetischeMaßnahmenhabenhiereinen besonders hohen Energieeinspareffekt.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7983 Zu Buchstabe b DerMindeststandardfürdenEnergieverbrauchimGebäudebestandsollstufenweiseangehobenwerden.ImJahr2020,miteinerzehnjährigenÜbergangsfrist, sollerbeieinemmaximalenenergieverbrauchvon60kilowattstundenpro QuadratmeterundJahr (kwh/m 2 a)angelangtsein.dieserstandardsollbei allenenergetischensanierungenerreichtwerden.alleab2020energetischvollsaniertenhäusersollenalsomindestensden6-liter-hausstandardhaben.bis dahinsollenübergangsweisehöhereenergiewertegelten.auchfüreinzelmaßnahmenmussdereinsparpfadhinzum6-liter-hauseingeschlagenwerden. DamitdieBelastungenfürVermieterinnenundVermietersowieEigentümerinnenundEigentümerineinemvertretbarenRahmenbleiben,kanndieAbsenkungdesEnergieverbrauchsjedenfallsschrittweiseüberEinzelmaßnahmen erfolgen.sinnvollistes,energetischesanierungengemeinsammitohnehinnotwendigeninstandhaltungsmaßnahmenundaltersgerechtemumbau (Kopplungsprinzip)durchzuführen.DasbegrenztdieKosten.DieseSanierungsstrategiesiehtaußerdemvor,woimmermöglich,denAusstoßvonKlimagasenauch inälterengebäudengegennullzusenken.wirddiezielliniederenevunterschritten,kanndiemaßnahmemitdemco 2 -Gebäudesanierungsprogrammder KfWBankengruppebesondersgefördertwerden.MitSanierungsfahrplänen könnendiejeweiligegebäudeindividualitätentsprechendberücksichtigtund die einzelnen Maßnahmen effektiv aufeinander abgestimmt werden. Zu Buchstabed FürdenkmalgeschützteBautenwerdenSonderregelungenangestrebt.Soweites ihrestädtebaulichebedeutungzulässt,sindbeiihrersanierungökologische Ziele zu berücksichtigen. Zu Buchstabee FossileEnergieträgersollenschrittweisebis2040ausdemHeizungskellerverdrängtwerden.DieZeitdrängt.WerheuteeineneueÖlheizungkauft,geht finanzielleinsehrhohesrisikoein.esistabsehbar,dassdieerdölpreiseinden nächstenjahrenexplodierenwerden.vordiesemhintergrundsindbereitsjetzt InvestitioneninerneuerbareEnergienrentabel.DaheristesauchimSinnedes Verbraucherschutzesrichtig,dassimErneuerbare-Wärme-GesetzVorgabenfür MindestanteileerneuerbarerEnergiengemachtwerden.DieseMindestanteile geltenbereitsbeimneubau.entscheidendistzumeinen,dassdiemindestanteileschrittweiseangehobenwerdenunddiesdenhausbesitzernbereitsfrühzeitigbekanntwird.zumanderenmüssendiesevorgabenauchfürdengebäudebestandgelten.einaustauschderheizungsolltedabeialsauslösendes MomentfürdieNutzungerneuerbarerEnergiengelten,sonstwürdenerneut Jahrzehnte verschenkt. Zu Buchstabef DieBasisfürgezielteEnergieeinsparungenimGebäudebestandbildetdasgenaueWissenüberdenjeweiligenEnergiebedarfdesGebäudes.DieEinführung eineseinheitlichenbedarfsorientiertenenergieausweisesschafftdarübertransparenz.entsprechendderneugefassteneu-gebäuderichtlinieistesdasziel, dasserjederzeitzugänglichist,beivermittlungundverkaufverpflichtendvorgelegtwirdunddassseineenergetischenkennwerteauchinannoncenbenannt werden.isteinbedarfsausweisnochnichtvorhanden,sollendieenergiekennwertederletztendreijahrevorgelegtwerden.nursowirdderenergiebedarf eine Größe der Entscheidungsfindung. BeiderErstellungdesEnergieausweisesmusssichergestelltsein,dassdieser vonqualifiziertenberaternausgestelltwirdunddementsprechendverlässliche Datenenthält.DieQualitätderAusweiseistinDeutschlandverbesserungs-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fähig.defizitebeiderausführungmüssendaherausgeschlossenwerden.da diehaftungsfragevonausweiserstellernnochnichtabschließendgeklärtist, wollen wir diese in der EnEV konkretisieren. Zu Nummer2 UmfassendeenergetischeVollsanierungenkostenvielGeld.DamitdieEigentümerinnenundEigentümersowieMieterinnenundMietermitdenhohen Kostennichtalleingelassenwerden,müssendiestaatlichenFörderinstrumente aufhohemniveauzielgruppengerechtfortgeführtundweiterausgebautwerden. AndernfallskannDeutschlandseineSanierungsstrategienichtumsetzen,also auchdenerforderlichenbeitragzum2-grad-celsius-zielnichtleisten.mitsich ergänzendenfördermodulennachdembaukastenprinzipsollengezieltanreize fürdieeinzelnenzielgruppengesetztunddamitderstaatlicheanteilamangestrebtendreiklanggeleistetwerden.fürdiezukunftsaufgabeenergieeffizienz imgebäudebestandsolleninsgesamtnahezu5mrd.eurojährlicheingesetzt werden;allein2mrd.eurodavonfürdieenergetischegebäudesanierungmit demkfw-gebäudesanierungsprogramm.durchdenabbauvonklimaschädlichensubventionenwerdenweiteremittelfrei,dieeinenenergiesparfondsin Höhe von 3 Mrd. Euro speisen sollen. Zu Buchstabea DasCO 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWBankengruppeistdaszentrale FörderinstrumentfürdieenergetischeSanierungvonGebäuden.EsisteinlangfristigangelegtesKonjunkturprogrammfürdiemittelständischeBauwirtschaft undhateinenbesondershohenmultiplikatoreneffekt.nachangabender Bundesregierung (Bundestagsdrucksache17/2610)konnten2009rund Arbeitsplätzegesichertwerden.Darüberhinaushabendie2,02Mrd.Euro Bundesmittel (2009)rund18,4Mrd.EuroprivateInvestitionenbewirkt.Dassind ca.9europro1euroöffentlicheförderung,welcheineinemnichtunerheblichenumfangdenarbeits-undsozialkassenzugutekommen.dieangestrebte Vollsanierungsquotevon3Prozentkannerzieltwerden,wenndieFördermittel auf jährlich mindestens 2 Mrd. Euro verstetigt werden. Zu Buchstabeb AusGründenderKlarheitsolltenöffentlicheFörderprogrammegrundsätzlich besserüberdirektesubventionenaufderausgabenseitederöffentlichenhaushalterealisiertwerden,stattdassteuerrechtweitermitschwerzurückzunehmendenausnahmenzuverkomplizieren.derförderschwerpunktinnerhalb desinstrumentenkastenssolltedeshalbaufdemeffizientenundzielgenauen KfW-Gebäudesanierungsprogrammliegen.EinezusätzlichesteuerlicheFörderungkannnurkomplementärdazuausgestaltetsein.MöglicheMitnahmeeffektemüssendabeiweitestgehendbegrenztunddieKlimawirkungmaximiert werden. Zu Buchstabec DieFörderprogrammemüssenzielgruppengerechtausgerichtetseinundsichan denunterschiedlichenbedürfnissenschrumpfenderundwachsenderregionen orientieren.überöffentlichkeitsarbeitundumfassendeenergieberatungenmüssen sie den entsprechenden Zielgruppen zugänglich gemacht werden. Zu Buchstabed DassindlauteinerSanierungsstudiederDeutschenEnergie-AgenturGmbH (dena)aus2010diebaualtersklassenmitdenschlechtestenenergetischenstandards.siekönnenmiteinerförderungderkfwbankengruppenahezuwarmmietenneutral auf den Standard Effizienzhaus 55 modernisiert werden.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7983 Zu Buchstabe h Die3Mrd.EurosollendurchdenAbbauumweltschädlicherSubventionenund ökologischschädlichersteuerausnahmengegenfinanziertwerden.derenergiesparfondssollinsbesondereeinkommensschwachehaushaltebeimenergiesparenunterstützen.außerdemdientderfondsdazu,denabsehbarensozialen FolgensteigenderEnergiepreiseentgegenzuwirken.Ausihmsollenauchdie zusätzlichen Kosten für einen Klimazuschuss im Wohngeld finanziert werden. Zu Nummer3 AngesichtsdermassivenHerausforderungendesWohnungsmarktesmussdas gegenwärtigesozialausgewogenemietrechtentsprechendangepasstundweiterentwickeltwerden.energetischesanierungensollenumfassenddurchgeführt werdenundgleichzeitigdiesozialeausgewogenheitdesmietrechtserhalten bleiben.insbesondereeinkommensschwachehaushaltemüssenauchweiterhin in angemessenen und bezahlbaren Wohnungen leben können. Zu Buchstabea TrotzumfangreicherFördermöglichkeitensindvieleGebäudeunsaniert;nicht immerwerdendievorgeschriebenenenev-standardseingehalten.dieseinaktivitätundverstößehabenteilweiseweitreichendefolgenfürmieterinnenund MieterdurchsteigendeEnergiekosten.DieMietersollteneinDruckmittelerhalten,wennihreWohnungennichtdenvorgeschriebenenenergetischenMindeststandardsentsprechenunddadurchhoheEnergiekostenverursachen.Verletzt dervermieterdiegesetzlichvorgeschriebenensanierungspflichtenbeziehungsweiseenergiestandardsderenergieeinsparverordnung,sollenmieterdasrecht bekommen,ihremietezumindern.indemmaße,indemfürimmermehrgebäudeenergetischestandardsinkrafttreten,wirddasminderungsrechtzu einemzentraleninstrumentdesmieterschutzesgegenüberhöhtenebenkosten. AußerdemträgteszueinerbesserenKontrollederEinhaltungdergeltendenGebäudestandards bei. Zu Buchstabeb NachdemUrteildesBundesgerichtshofsvom4.März2009 (VIII110/08)sind Maßnahmen,diedemVermieterdurcheinegesetzlicheVerpflichtungauferlegt werden,vondenmieternzudulden.dieseduldungspflichtwirdvon 242BGB abgeleitetunderstrecktsichauchaufenergetischesanierungen,diedeneigentümerinnen/vermieterinnenundeigentümern/vermieternzumbeispieldurch dieenergieeinsparverordnungverpflichtendauferlegtwerden.dasistdenmeistenvermieterinnenundvermieternhäufignichtbekannt.außerdemistesstrittig,obdieentstandenenkostenaufdiemietenach 559BGBumgelegtwerden dürfen.auchbeienergieträgerumstellungen (z.b.vonölheizungaufsolaranlagen)bestehteinerechtsunsicherheit,obdiesedurchdiemieterinnenund Mietergeduldetwerdenmüssen.NachdereinschlägigenBestimmungvon 554Absatz2BGBmussdieMieterschaftMaßnahmendulden,diezueiner EinsparungvonEnergieführen.GeradebeiEnergieträgerumstellungenkann aberderfalleintreten,dassdermieterdurchdiemaßnahmenichtvoneiner EndenergieeinsparungundHeizkostenersparnisprofitiert.DieRechtsprechung hatfürdiekonkretenenergieträgerwechselunterschiedlicherechtsauslegungen.mieterundmieterinnen,dieandenkostenbeteiligtwerden,müssendiese auch mittelfristig durch Heizkosteneinsparungen refinanzieren können. AuchbeiderModernisierungsumlagenach 559BGB (Mieterhöhungbei Modernisierung)sollendieMaßnahmen,dieaufdieMieteumgelegtwerden können,mittelfristigauchzueinerfinanziellenentlastungdermieterdurch eineheizkostenersparnisführen.dassollauchdurchdieumstellungauferneuerbare Energien, ergänzt durch eine erhöhte Energieeffizienz, möglich sein.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Buchstabe c WennHauseigentümerundVermietereineBestandsmodernisierungvornehmen,geltenderzeitweitreichendeDuldungsbestimmungenfürdieMieterinnen undmieter.tatsächlichkönneneinzelnemietereinwendungengegenenergetischemodernisierungsmaßnahmendurchdiegeltendmachungvonhärtefällen erheben.obmaßnahmenaushärtegründenabgewendetwerdenkönnen,wird gegebenenfallsdurcheinegerichtlicheabwägungdervermieter-undder Mieterinteressenfestgestellt.UmenergetischeSanierungenzuerleichtern,soll dasgesellschaftlicheinteresseamklimaschutzindieseinteressenabwägung aufgenommen werden. Zu Buchstabed EnergetischeSanierungensollenauchbeidenDuldungsbestimmungenerleichtertwerden,ohnedabeieinkommensschwacheHaushaltefinanziellzu überfordern.mitdergeltendmachungeinerfinanziellenhärtesollenenergetischesanierungennichtmehrverhindertwerdenkönnen.derzeitorientiertsich dierechtsprechunganeinergrenzevon25bis30prozentdesverfügbaren HaushaltseinkommensbeiderBestimmungeinerfinanziellenHärte.Wirwollen,dassderEigentümeroderdieEigentümerinnachdemÜberschreitendieser SchwelledieenergetischeSanierungsmaßnahmendennochdurchführenkann. Entscheidendsollsein,dassdieUmlagehöhederModernisierungskostenbeim Überschreiten nicht geduldet werden muss. Zu Buchstabee DieModernisierungsumlagenach 559BGBsollaufdiezentralenHerausforderungendesWohnungsmarktesausgerichtetwerden.Geradeinbeliebten RegionenbestehtdieGefahr,dassdieAnpassungendesGebäudebestandesdie VerdrängungderbisherigenBewohnerinnenundBewohnerzurFolgehaben.In schrumpfendenregionenhingegenkönnendieheutemöglichen11prozentder ModernisierungskostenkaumaufdieMietenumgelegtwerden,weilesdurch diemieterinnenundmieternichtfinanzierbarist.deswegensolltendiemieterhöhungsmöglichkeiteninfolgevonmodernisierungenzielgerichteterausgestaltetwerden.umlagefähigmitkünftigmaximal9prozentsollenausschließlich InvestitionenindieenergetischeGebäudesanierungundindieHerstellungvon altersgerechtembeziehungsweisebarrierefreiemwohnraumsein.damitwerden diekünftigeninvestitionsströmeindiezentralenmodernisierungsbereichegeleitet.allgemeinemodernisierungenkönnenweiterhinüberdieortsüblichevergleichsmiete ( 558 BGB) refinanziert werden. Zu Buchstabef DiezweiteMöglichkeitfürMieterhöhungenundRefinanzierungenbildetdie MieterhöhungbiszurortsüblichenVergleichsmiete.Diesewirdderzeitbeieiner maximalenmieterhöhungvon20prozent (Kappungsgrenze)innerhalbvondrei Jahrengekappt.SiewirdgebildetausdenüblichenEntgelten,dieinder GemeindeodereinervergleichbarenGemeindefürWohnraumvergleichbarer Art,Größe,Ausstattung,BeschaffenheitundLangeindenletztenvierJahren gezahltwurden.ermitteltwerdenkannsiedurcheineneinfachenoderqualifiziertenmietspiegel,eingutachten,einemietdatenbankoderdurchmindestens drei vergleichbare Wohnungen. UmenergetischeSanierungenzubefördern,solldieKomponente energetische Gebäudebeschaffenheit indiebildungderortsüblichenvergleichsmieteeingehen.diesekannzumbeispieldurchdensogenannten ökologischenmietspiegel abgebildetwerden.dortwodiesernichtzurverfügungsteht,solldie energetischegebäudebeschaffenheit alsgrundsätzlichevergleichsvariable eingeführtwerden.umdiezusätzlichenkostenzurerstellungderökologi-
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/7983 schenmietspiegelfürdiekommunenabzufedern,solldieeinführungeines vom Bund finanzierten Förderprogramms geprüft werden. Zu Buchstabeg InwachsendenStädtenundGemeindensindWohnungsmärktevoneinerhohen NachfrageundWohnungsmangelgekennzeichnet.HierkönnenhöhereMieten alsinstrukturschwachenregionendurchgesetztwerden;hoheneuvertragsmietensinddiefolge.dadiemietenderletztenvierjahreindiebildungder ortsüblichenvergleichsmieteeinbezogenwerden,kanndiesstetigemieterhöhungenauchfürbestandsmietverträgezurfolgehaben.umdiedaraus entstehendemietpreisspiralezudämpfen,solldiekappungsgrenzeauf15prozentreduziertwerdenunddieentgeltederletztensechsjahresollenindiebildung der Vergleichsmiete einbezogen werden. Zu Buchstabeh AltvertragsmietensindtendenziellniedrigeralsNeuvertragsmietenundhaben somit einen dämpfenden Effekt auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Zu Buchstabei DerzeitenthältunserMietrechtkeineRegelungenfürdieBegrenzungvon Wiedervermietungsmieten.DemnachkönnenVermieterinnenundVermieter jedemieteverlangen,diesieaufdemjeweiligenmarkterzielenkönnen. GeradeinwachsendenStädtenundGemeindenkönnenbeiNeuverträgenhohe Mietenverlangtwerden.UnsereArbeitswelterfordertvondenMenscheneine hoheflexibilität,insbesonderedurchwohnortwechsel.neuvertrags-und WiedervermietungsmietenfließenindieBildungderortsüblichenVergleichsmieteeinundhabenAuswirkungenaufdieBestandsmietenderortsansässigen Bevölkerung.WenndadurchindenbetroffenenKommunendieausreichende VersorgungderBevölkerungmitMietwohnungenzuangemessenenBedingungengefährdetist,wollenwirdieLandesregierungenermächtigen,indenKommunenoderauchderenTeilgebietenMietobergrenzenbeiderWiedervermietung einzuführen. Zu Buchstabej EnergieeinsparunginGebäudenerfordertinderRegelgrößereInvestitionen. MangelndestechnischesWissenundKapitalsowiefehlendefinanzielleAnreize führendazu,dassgroßeeinsparpotentialenichterschlossenwerden.inzwischen bietenverschiedeneenergiedienstleisteran,energielieferung,anlagenbauund BetriebsowieEinsparmaßnahmenvorzufinanzierenundihreLeistungenüber dieeingespartenenergiekostenzurefinanzieren ( Contracting ).Essollgeprüft werden,wiecontracting-vorhabenrechtlicherleichtertwerdenkönnen.sowohl immietrechtalsauchimwohneigentumsrechtkönnendieumlageunddieabrechnungvoncontracting-vorhabenvereinfachtwerden.diesenkungder EnergiekostenkommtdabeiMieterndurchsinkendeNebenkosten ( zweite Miete )undvermieterndurcheinehöherekaltmietesowielangfristigeinesteigerungdesgebäudewertszugute.dieinfolgevoncontractinganfallenden InvestitioneninMietwohnungenmüssenfairumgelegtwerdenundfürbeide Seiten einen Gewinn bringen. Zu Nummer4 DiesozialeSegregationnimmtineinigenStädtenseitJahrenstetigzu.DiesbelegtauchderaktuelleWohngeld-undMietenbericht2010derBundesregierung.EinegewisseFluktuationaufdenWohnungsmärktenundeinAufundAb inderentwicklungderstadtbezirkewirdesimmergeben.diesedarfallerdings nichtzurgesellschaftlichenspaltungführen.derbundestagsetztsichfür
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sozial- undnutzungsgemischtestadtquartieremiteinerhohenlebensqualität für alle ein. Zu Buchstabea DiesozialeWohnraumförderungkannzueinerEntspannungaufdemWohnungsmarktbeitragenundbezahlbarenWohnraumfürdieunterenEinkommensschichtenbereitstellen.NachdenErhebungenderFachkommissionWohnungsbau/SUBVE,BremengabesinDeutschlandEnde2008ca.1,85MillionenWohnungenmiteinersozialenBelegungsbindung.Dassindlediglichrund5Prozent derknapp40millionenwohnungendeutschlandweit.imvergleichzu2006 (2,05Millionen)kanneinRückgangum200000Wohnungenfestgestelltwerden.Jährlichfallenrund100000WohnungenausderBindung.DerBestandist zwischen den einzelnen Bundesländern ungleich verteilt. MitderFöderalismusreformIwurdedenBundesländernvomBunddieausschließlicheGesetzgebungsbefugnisfürdasRechtderWohnraumförderung undderwohnungsbindungübertragen.hierfürerhaltensiezurkompensation bis2013jährlich518,2mio.euro,bis2019gibtesnocheineübergangsfrist. BundesrechtlicheRegelungengeltennursolange,bislandesrechtlicheBestimmungengeschaffenwerden.DieBundesländersindnungefordert,ihrenGestaltungsspielraumdeutlicherwahrzunehmen,wieeszumBeispielinNordrhein- WestfalenundHamburggeschieht.SosolltediesozialeWohnraumförderung nurdanngewährtwerden,wennderneuzuerrichtendewohnraumbarrierefrei beziehungsweise altersgerecht ist. Zu Buchstabeb DasAngebotanbarrierefreiem,barrierearmemundrollstuhlgerechtemWohnraumliegtinDeutschlandweitunterdemBedarf.ÄltereMenschenund MenschenmiteinerkörperlichenBeeinträchtigunghabenhäufigSchwierigkeiten,bedarfsgerechtenWohnraumzufinden.Nichtzuletztderdemographische WandelerfordertweitreichendeAnpassungendesdeutschenWohngebäudebestandes.DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)gehtdavonaus,dassderzeitwenigerals500000Wohnungenaltersgerechtgestaltetsind.BarrierefreiheitbeiNeubautenundBarrierereduktionim GebäudebestandfindenimmernochzuwenigBerücksichtigung.Dabeiwird kurzfristigeinzusätzlicherbedarfvonrund2,5mio.altersgerechtenbzw. barrierearmenwohnungsangebotenprognostiziert,derbis2030auf3millionenansteigensoll.denberechnungendesbundesinstitutsfürbau-,stadt-und Raumforschung (BBSR)imBundesamtfürBauwesenundRaumordnungzufolgeistfürdiesenumfassendenUmbauprozesseinInvestitionsvolumenvon 39Mrd.Euronötig,wohingegenderspezifischeMehraufwandzurErreichung des altersgerechten Zustands bei rund 18 Mrd. Euro liegen soll. Zu Buchstabec AucheinkommensschwacheHaushaltemüssenessichleistenkönnen,nach einerenergetischensanierunginihrerwohnungzubleiben.äquivalentzum HeizkostenzuschusssolleinKlimazuschussindasWohngeldeingeführtwerden.DiesersollfürHaushaltegewährtwerden,dieanhandeinesEnergieausweisesnachweisenkönnen,dassihrWohngebäudenichtmehrals60kWh/m 2 a Energieverbraucht.ErhaltenMieterinnenundMietereinenKlimazuschuss, könnensienichtgleichzeitigdenheizkostenzuschussbekommen.damitder Anreizgrößerist,denKlimazuschusszunutzen,solltedieserjenachHaushaltsgröße10EuromehralsderHeizkostenzuschussbetragen.FürdenKlimazuschusssollen100Mio.EuroausdemEnergiesparfondszurVerfügunggestellt werden.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/7983 Zu Buchstabe d WerdenStadtquartiereaufgewertet,steigendieWiedervermietungsmietenhäufigsprunghaftan. 5WiStGsolldieseMietpreisüberhöhungenverhindern.AllerdingsbeziehtsichseinGeltungsbereichbishernichtaufeinzelneQuartiere, sondernaufdasgesamtestadtgebiet.esbestehtinsbesonderediegefahr,dass einkommensschwachemieterinnenundmieterinanderequartiereverdrängt werdenkönnen.inzeitensichzunehmendausdifferenzierenderstadtquartiere trifftdieseregelungimmerwenigerdenkerndesproblems.mitderneuregelungsoll 5WiSTGsogeändertwerden,dasseraufdiebezirks-undquartiersspezifischenEntwicklungenderKommunenstärkereingeht.Ergänzendmusser durchdieherabsetzungderwesentlichkeitsgrenze (derzeit20prozentüberder ortsüblichen Vergleichsmiete) verbessert werden. Zu Buchstabee IndenletztenJahrenversuchtenKommunenvergeblich,mitHilfevonSanierungs-undUmstrukturierungssatzungendasMietenniveauinspeziellausgewiesenenGebietenzubeeinflussenundeinenSchutzderansässigenWohnbevölkerunggegendasVerdrängungsrisikobeiModernisierungenzuerlangen. BisheruntersagtdieverwaltungsgerichtlicheRechtsprechungdenGemeinden, diesanierungsrechtlichengenehmigungenmitauflagenundbedingungenzu versehen,soferndamitmietobergrenzendurchgesetztwerdensollen.deshalb müsseninsbesonderedie 142,144 (Sanierungssatzung)und172 (Erhaltungssatzung)BauGBgeschärftwerden.Dabeisollendie 142und144sowie172dahingehendergänztwerden,dassbeiderAusweisungvonSanierungs-undMilieuschutzgebietendieMöglichkeitvonMietpreisobergrenzen wiederzugelassenwird.auchsoll 172nachseinerVerwässerungdurchdie ReformdesBauGBvon1998sorereformiertwerden,dassderSchutzderansässigenBevölkerungvorderVerdrängungtatsächlicherreichtwird.DieMöglichkeitvonErhaltungssatzungenalsInstrumentzurAbsicherungderSozialverträglichkeitmussgestärktwerden,damitdieErstellungvonSozialplänen unddernachweisüberdiesozialverträglichkeitderbaulichenmaßnahmen nicht nachrangig, sondern als Grundvoraussetzung erfolgen. Zu Buchstabef Esdarfnichtsein,dassininnerstädtischenLagenzunehmendQuartiereentstehen,indenenkeineWohnnutzungmehrvorgesehenist.InalleninnerstädtischenQuartierensolltedieBereitstellungvonWohnraumzwingendvorgeschriebenwerden.Esistdahernotwendig,dieBaunutzungsverordnung (BauNVO)zuschärfen.Nachden 4aund7derBauNVOkönnendenBauherrenbereitsheuteVorschriftenfürWohnbebauunggemachtwerden.So könnenbebauungsplänevorschreiben,dassingebäudenabbestimmtengeschossennurwohnnutzungenzulässigsindoderaucheinbestimmteranteilder GeschossflächefürWohnnutzungenzurVerfügungzustellenist.FürinnerstädtischeGebietesolltediese Kann -Regelunggeschärftwerden,damitderVerödungvonKerngebietenentgegengewirktwirdbeziehungsweisederDruckauf demwohnungsmarktdurcheinzusätzlicheswohnraumangebotentlastetwerdenkann.außerdemsolltegeprüftwerden,obbeilängerfristigenleerständen vonbüro-undgewerbeflächeneineumwandlunginwohnraumbaurechtlich erleichtert werden kann. Zu Buchstabeh InsbesondereinMetropolenwirdderWohnraumzunehmenddurchdieUmwandlungvonWohnungeninFerienwohnungenundGewerberaumzusätzlich verknappt.dieerhaltungvonwohnungen,dieunabdingbarsindfürdiestabilisierungderbewohnerstrukturen,mussergänztwerdendurcheinverbotoder
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zumindesteineeinschränkungderzweckentfremdungvonwohnraumfür Teile von Gemeinden im Mietrechtsverbesserungsgesetz (MRVerbG). Zu Nummer5 NachderFöderalismusreformIistdieGesetzgebungskompetenzfürdasRecht deswohnungswesensvollständigaufdiebundesländerübergegangen.bund undländersollteninderwohnungspolitikstärkermiteinanderzusammenarbeitenundgemeinsamelösungsstrategienfürdiezentralenproblemefinden. EinGremium,umgemeinsammitdenLändernvorzugehen,istdieländerübergreifendeFachkommission RechtdesWohnungswesens,anderauchdas BMVBS beteiligt ist. Zu Buchstabea Heutebefindensichnochknapp10ProzentdesWohnungsbestandsinderHand vonöffentlichenwohnungsunternehmen.nachzahlreichenprivatisierungenist dieöffentlichewohnungswirtschaftbereitsdeutlichgeschrumpft,obwohlsie beidervermeidungvonverdrängungsprozesseneinewesentlicherollespielen kannundsoll.indenbereichenenergetischemodernisierungundbarrierefreiheitkannsieeineentscheidendevorbildfunktionerfüllen.dieöffentliche WohnungswirtschaftmussdaheraufallenEbenen (LänderundKommunen) wiederu.a.durchgezielteankäufeoderwohnungsneubauinverschiedenen städtischenlagen geradeauchindenbeliebteninnerstädtischenlagen gestärktwerden.einenweiterenverkauföffentlicherwohnungenanspekulative Finanzinvestorendarfesnichtmehrgeben.MüssenöffentlicheWohnungen aufgrundfinanziellerzwängedennochverkauftwerden,sindnachhaltigwirtschaftendewohnungsgesellschaften,genossenschaftenoder beigeeigneten Objekten auchmieterprivatisierungenzubevorzugen.ergänzendsolldie Gründung stadtteilorientierter Genossenschaften gefördert werden. FürdieKommunenbietenderRückkaufundderErhaltvonBelegungsbindungengeradeinbeliebtenzentrumsnahenStadtquartierenMöglichkeitender EinflussnahmeaufdenWohnungsmarkt.VordemHintergrundderkommunalenFinanzlagemüssensiehierfürfinanzielleUnterstützungausWohnraumförderprogrammenerhalten.DasichderErwerbvonBelegrechtenimBestand inderpraxisnurseltenbeieinzelnenvermieternrealisierenlässtundsichauch diegroßenwohnungsunternehmenzunehmendausdiesemhandlungsansatz herausziehen,istalternativundergänzenddieunterstützungderbildungstadtteilorientierter Genossenschaften zu fördern. Zu Buchstabed Essolltegeprüftwerden,wiederenergetischeGebäudezustandindieBestimmungenzurMietkostenübernahme (KostenderUnterkunft KdU)einbezogen werdenkann,ohnedassdieszupauschalisierungenführt.einbeispielhierfür istdasbielefeldermodell.diestadtbielefeldgewährtseit2007einendreistufigen Klimabonus,wenneinniedrigerEnergieverbrauchdesGebäudes nachgewiesenwird.abeinemverbrauchvonmaximal175kwh/m 2 a (inklusivewarmwasser)wirdeinbonusvon0,35europroquadratmetergezahlt.je niedrigerderenergieverbrauchist,destohöherfälltauchderklimabonusaus. Dieserkannsichbei75kWh/m 2 abiszu0,65europroquadratmetererhöhen. NachgewiesenwirderdurchdenEnergieausweis.NachAngabenderStadt BielefeldwerdendieMehrkostendurchdieeingespartenHeizkostenkompensiert.Darüberhinaussollsichergestelltwerden,dasseinBeratungsangebotfür Vermieter und Mieter vorgehalten wird. EnergieeinsparungenundeinsparsamerUmgangmitWärmeenergiemüssen sichauchfürempfängervonleistungendeszweitenbuchessozialgesetzbuch SGBII lohnen.deshalbsindüberdieregelungendes 22SGBIIauch
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/7983 finanzielleanreizezuschaffen.zumbeispielsolltenheizkosteneinsparungen, diezueinerrückzahlungodergutschriftgeleistetervorauszahlungenführen, nichtinvollemumfangaufdenbedarfangerechnetwerden.vonsolchen RückzahlungenoderGutschriftensolltenmindestens50ProzentbeimEmpfängerbleiben.HiersindkeineMehrkostenfürdieKommunenzuerwarten.Denn mitderaussichtaufrückzahlungsteigtderanreizdermieterinnenundmieter zumenergiesparen.bisherbestehtnach 22SGBIIkaumeinAnreizzumEinsparenvonEnergiefürdieRaumheizung.KommunenundMieterinnenprofitieren zu gleichen Teilen von den erzeugten Einsparungen. Zu Buchstabee Artikel6desMRVerbGermöglichtdenLandesregierungen,inGebietenknapperangemessenerWohnraumversorgungWohnraumschutz-RechtsverordnungenauchgegenVerfallundZweckentfremdungbußgeldbewehrtzuerlassen. HiervonhabenBremenundHamburgbisherGebrauchgemacht.Dieswäre auchdenkbarundwünschenswertinanderenbundesländernbeigegebenen Voraussetzungen, u. U. auch gegen energetischen Verfall. Zu Buchstabef DieskönntezumBeispieldurchÄnderungenderRichtlinienfürdasStrafverfahrenunddasBußgeldverfahren (RiStBV)geschehen.WennStrafantragsteller selbstgegenlandesrechtlichevorschriftenzumwohnraumschutzverstoßen, könntedasöffentlicheinteresseanderstrafverfolgungindiesenfällennicht mehrbejahtwerden.dieformulierungkönnteinnummer86iiristbvwie folgtlauten: EinöffentlichesInteresseliegtindenFällendesHausfriedensbruchsnichtvor,wennderStrafantragstellergegenlandesrechtlicheVorschriften zum Wohnraumschutz verstößt. Zu Buchstabeg DerEFREbestehtseit2006undfördertüberverschiedeneProgrammedie StrukturanpassungvonRegionen (Konvergenz),dieregionaleWettbewerbsfähigkeitundBeschäftigungsowiedieeuropäischeterritorialeZusammenarbeit. SeitderVerordnung (EG)Nr.397/2009könnenEFRE-MittelauchfürdieenergetischeSanierungvonWohngebäudeninallenRegionenderEuropäischen Unioneingesetztwerden.NunkönnenmitEFRE-Mittelnnationale,regionale undlokaleenergieeffizienzprogrammekofinanziertwerden,diebeispielsweise diedämmungvongebäuden,solaranlagen,denersatzalterboilerundheizkesselimgebäudebestandfördern.dasfinanzvolumenbeläuftsichauf4prozentdesefre-gesamtvolumenseinesmitgliedstaatesderförderperiode2007 bis2013.fürdiebundesrepublikdeutschlandbedeutetdies,dassimrahmen seinerefre-programme680mio.eurofürenergetischesanierungvonwohngebäudenzurverfügungstehenkönnten.außerdemkönnen2prozentdesnationalen Budgets auch für die soziale Wohnraumförderung genutzt werden.
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Mietrechtsnovelle nutzen Klimafreundlich und bezahlbar wohnen
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MehrEnergie sparen, Kosten senken, Klima schützen Für eine ambitionierte Effizienzstrategie der deutschen und europäischen Energieversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7462 17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Antrag der Abgeordneten Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9406
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9406 17. Wahlperiode 25. 04. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Markus Kurth, Daniela Wagner, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Dr. Valerie
MehrDörfer vor Agrarfabriken schützen Planungs- und Immissionsrecht verschärfen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11879 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bettina Herlitzius, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8898
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8898 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Ute Koczy, Daniela Wagner,
MehrLändliche Räume als Lebensräume bewahren und zukunftsfähig gestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13490 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Tabea Rößner, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius,
MehrGesteine,Salz,Mineralienundvielesmehr.Inzwischenlaufenverschiedene Explorationsprojekte,umdenvorJahrzehntenbeendetenErzabbauwiederaufzunehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8133 17. Wahlperiode 14. 12. 2011 Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
MehrBezahlbare Energie sichern durch Einsparung, Erneuerbare und mehr Verbraucherrechte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11030 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Daniela Wagner,
MehrEntwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6368 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Renate Künast, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer,
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11837
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11837 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg),
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10585 16. Wahlperiode 15. 10. 2008 Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm,
Mehrvielmehrmitderwirtschaftskrisezuerklären.mitderkonjunkturellenerholungnehmendieemissionenwiederzu.dennzahlreichederangekündigten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4040 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle,
MehrElektrischerStromzumelektrischenBetriebvonEisenbahnenwirdinDeutschlandübereineigenesBahnstromnetzderDBEnergieGmbHbereitgestellt.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4931 17. Wahlperiode 25. 02. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Bärbel Höhn,
MehrGemeindefinanzkommission gescheitert Jetzt finanzschwache Kommunen ohne Sozialabbau nachhaltig aus der Schuldenspirale befreien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7189 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Dörner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt,
MehrBeimFlugplatzBitburghandeltessichumeineehemaligeUSAirBase.EigentümerderflugbetrieblichenFlächenistderBund.Seitden90er-Jahrenhaben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2107 17. Wahlperiode 15. 06. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle,
MehrWertstoffsammlung verbessern Mehr Ressourcen aus Abfällen zurückgewinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11161 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg),
MehrDiePrognosAGkam1992aufSchädeninHöhevon10,7Bio.DM,wasinflationsbereinigtheute7,4Mrd.Euroentspräche.NeuereUntersuchungenüberdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2547 17. Wahlperiode 09. 07. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6807 17. Wahlperiode 17. 08. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11205
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11205 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Oliver Krischer, Lisa Paus, Britta Haßelmann, Hans-Josef Fell, Sven-Christian
MehrNachdendenFragestellerinnenundFragestellernbislangvorliegendenInformationenwürdedieseAbweichungabernochnichtzwangsläufigbedeuten,dass
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14048 17. Wahlperiode 14. 06. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven- Christian Kindler, Oliver Krischer, Undine Kurth
MehrDas Bundeswaldgesetz novellieren und ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung einführen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1586 17. Wahlperiode 05. 05. 2010 Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12494 17. Wahlperiode 25. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Beate Walter-Rosenheimer, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Nicole
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13967 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Nicole Maisch, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell,
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MehrRisikobewertung und Zulassung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6858 17. Wahlperiode 25. 08. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg),
MehrVerkehrsprojektundhiermitverbundene,angeblicheökonomischeWachstumschancenfürdieRegionhinweisen,verweisendieGegnerunteranderemauf
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9407 17. Wahlperiode 25. 04. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle,
Mehr2 -Emissionenin. 1ProzentproJahr.UmdasZielderVerdopplungzuerreichen,isteinejährliche Steigerung von 3 Prozent erforderlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4760 16. Wahlperiode 21. 03. 2007 Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Hans-Josef Fell, Birgitt Bender, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike
MehrDieBundesregierunghatangekündigt,einlangfristigausgelegtesEnergiekonzeptvorzulegen.AlsBasissolldieStudievonEWI
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3003 17. Wahlperiode 21. 09. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Ingrid Nestle, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg),
MehrKlima- und umweltpolitische Herausforderungen der Hochseeschifffahrt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6790 16. Wahlperiode 24. 10. 2007 Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Rainder Steenblock, Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina
Mehramrandeerwähnt.vordiesemhintergrundisteswichtig,genauereinformationenüberdiepositionenundaktivitätenderbundesregierungimbereichder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6955 17. Wahlperiode 08. 09. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10017 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Undine
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1589 17. Wahlperiode 05. 05. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Tabea Rößner, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7466 17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Cornelia
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9102 16. Wahlperiode 07. 05. 2008 Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bettina
MehrAuswirkungen des Tiefseebergbaus auf die maritime Umwelt und Biodiversität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8645 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Krista Sager, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine
Mehrwirddieöffentlichehandangesichtsderhaushaltssituationinbundundländernderzeitnichtalleinaufbringenkönnen.diegezieltefinanzierungsolcher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/795 17. Wahlperiode 24. 02. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Hermann Ott, Kerstin Andreae, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Bärbel Höhn, Maria
MehrVerbraucherinnenundVerbraucherzumachen.DiedamitverbundenenQualitätsprüfungenwerdendurchdenMedizinischenDienstderKrankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13760 17. Wahlperiode 05. 06. 2013 Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Hans-Josef
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12016 17. Wahlperiode 03. 01. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius,
Mehrfristlosenkündigungherbeizuführen.dieserlaubtdenvermieterinnenundvermieternerleichtertekündigungsmöglichkeitenbeiderordentlichenkündigung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13098 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Memet Kilic, Jerzy
Mehrdortfürdieendlagerungvorbereitenzulassen.dassesderartkonkreteatommüllpläneeinesdeutschenatomkraftwerkebetreiberszurusslandgab,warvor
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13634 17. Wahlperiode 22. 05. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Undine Kurth
MehrDerVorschlagderEU-KommissionfüreineRichtliniedesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberdieBedingungenfürdieEinreiseunddenAufenthalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5234 17. Wahlperiode 23. 03. 2011 Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Fritz Kuhn, Memet Kilic, Ulrike Höfken, Viola von Cramon Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrNeuere Erkenntnisse zu und Neubewertung von Gefahren durch Neonicotinoide und weitere Pestizide für Bienen und andere Insekten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10016 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
MehrDerRadverkehrhatindenletztenJahreninvielenStädtenerfreulichstarkzugenommen.VerstärktwirddiesdurchdenzunehmendenTrendzuelektrisch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8413 17. Wahlperiode 20. 01. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner,
MehrDiezunehmendeAblehnungvonIntensivtierhaltungsanlagenwirdvondenBürgerinnenundBürgern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12642 17. Wahlperiode 05. 03. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Sven-Christian Kindler,
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
MehrReform der Fischereikontrolle und der Gemeinsamen Fischereipolitik. ImHerbst2008hatdieEU-KommissioninihremArbeitspapier Reflectionson
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11729 16. Wahlperiode 23. 01. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius,
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/6051, 17/7453
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7477 17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Fritz Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus,
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10359 17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7123, 17/7124, 17/7125
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7862 (neu) 17. Wahlperiode 22. 11. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Dr. Tobias Lindner, Fritz Kuhn,
MehrVerbraucherschutzmandat,guteMöglichkeitender (auchkollektiven)rechtsdurchsetzungundstarkeakteureanderseitederkonsumentinnenundkonsumenten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12694 17. Wahlperiode 13. 03. 2013 Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Maria Klein-Schmeink, Jerzy Montag, Dr. Konstantin
MehrWohnungsunternehmen und die Erzeugung erneuerbarer Energien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13005 17. Wahlperiode 08. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10562 17. Wahlperiode 28. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Harald Terpe, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver
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MehrI. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Kommunen sind unterfinanziert DiefinanzielleLagesehrvielerKommunenistschlecht.Hauptschuldandieser
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13748 17. Wahlperiode 05. 06. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Tabea Rößner, Bettina Herlitzius, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz,
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