Wohnraum in Deutschland zukunftsfähig machen Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Ingrid Hönlinger, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wohnraum in Deutschland zukunftsfähig machen Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: UnsereWohnungsmärktestehenindenkommendenJahrzehntenvormassiven Herausforderungen. UmdemdemographischenWandeladäquatzubegegnenunddieKlimazielezu erreichen,mussdergebäudebestandindennächsten30bis40jahrenumfassendenergetischsaniertundaltersgerechtbzw.barrierefreiumgebautwerden.dabeimüssendiesozialenbelangedermieterinnenundmietergewahrt undbezahlbarerwohnraumfürallegesichertwerden.daswirdnurgelingen, wennstaat,eigentümerinnenundeigentümersowiemieterinnenundmieter sichgemeinsamdieseraufgabestellenunddiepolitischenrahmenbedingungen so gesetzt werden, dass alle davon profitieren. ObwohldieBevölkerungaufgrunddesdemographischenWandelsseit2004 schrumpft,steigtdiezahlderhaushalteseit2007weiteran.immermehreinpersonenhaushalteerhöhendiedurchschnittlichewohnflächeproperson.nach denberechnungenderkommission WohnenimAlter hatdeutschlandbis 2013einenBedarfvonrundzweieinhalbMillionenaltersgerechtenbzw.barrierereduziertenWohnungen,derbis2030aufdreiMillionenansteigensoll.Zugleich bietetdergebäudebereicheinenormeseinsparpotentialbeimdeutschlandweitenco 2 -Ausstoß.Hierwerdenrund40ProzentderEndenergieverbraucht,die ca.20prozentdesco 2 -Ausstoßesverursacht.DieinternationaleGemeinschaft hatsichdaraufverständigt,denglobalentemperaturanstiegaufunter2grad Celsiuszubegrenzen,umdenKlimawandelabzuwenden.Dazuistesunter anderemunbedingtnotwendig,dassderausstoßvonklimagasenimgebäudebestandbis2020ummindestens40prozentreduziertundbisspätestens2050 auf null zurückgeführt wird. DerweitreichendeInvestitionsbedarfhaterheblicheFolgenfürMieterinnen undmietersowieeigentümerinnenundeigentümerallerwohnungenin Deutschland.DerBundestagistsichbewusst,dassinsbesonderedieKostender energetischensanierungerheblicheanstrengungenzurvermeidungsozialer Konflikte erfordern.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieunterschiedlichenWohnungsmärktebenötigenfürihreBevölkerungsstrukturangepassteStrategien.SchrumpfendeWohnungsmärkte (Ruhrgebiet,Teile derneuenbundesländer,ländlicheräume)leidenunterdemdemographischen WandelunddemdamitverbundenenhohenLeerstand.ZahlreicheMenschen verlegenihrenwohnortinwachsendestädteundgemeinden,indeneneingutesarbeitsplatzangebotbesteht.hierentwickelnsichangespanntewohnungsmärkte,dieeinenwohnungsmangelaufweisen.diehohenachfragelässtdort InvestitionenindenWohnungsbestandunddenNeubauansteigen.Damitgehen zunehmendaufwertungsprozesseunddamitsteigendemieteneinher,insbesondereinzentrumsnahenbereichendergroßstädte.das Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft2011desRatesderImmobilienweisen bestätigtediesen Trend.SolebennachdemGutachten81ProzentderwestdeutschenBevölkerunginStädtenundLandkreisen,indenendieNeuvertragsmietenansteigen. DerAnstiegbetrugindenerstenneunMonaten2010rund3,4Prozent.Vor alleminmetropolregionenwirdeindeutlicheranstiegnachgewiesen;verglichenmit2005/2006fandeinzuwachsinhamburgum23prozentundin Berlinum20Prozentstatt.EinkommensschwacheHaushaltekönnensichdie steigendenmietenhäufignichtmehrleisten.dasbewirktderenabwanderung instrukturschwachequartiereundkannnegativefolgenfürihrenweiteren Lebensweghaben.AußerdemkanndereinseitigeZuzuginbestimmteQuartiere diesozialstrukturvorortverändern.hierkanneszursegregation,zursozialen Entmischung von Wohnquartieren kommen. DiefinanzielleBelastungderMieterinnenundMieterwirdauchdurchden energetischenzustandihrerwohngebäudegeprägt.steigendeenergiepreise, dieu.a.aufgrundderzunehmendenrohstoffknappheitbeifossilenenergieträgernindennächstenjahrenstarkzunehmenwerden,lässtdiesogenannte zweitemiete (Betriebs-undNebenkosten)zueinemunberechenbarenFaktor werden.sosindnachdem Wohngeld-undMietenbericht2010 diewarmen Betriebskostenvon2007bis2010umjährlich3,3Prozentgestiegen.Dassdie Finanz-undWirtschaftskrisezwischenzeitlichdenÖlpreisanstiegbremste,darf nichtdarüberhinwegtäuschen,dassmiteinemerneutenanziehenderwirtschaftdieenergiekostenwiedererhöhtwerden.bereits2010gabeseinendeutlichenpreisanstiegumknapp23prozent.dieenergetischesanierungdes GebäudebestandesisteinzentralesInstrument,umdieWohnkostenbelastung nachhaltigzureduzieren.dembundestagistdiewarmmietenneutraleenergetischesanierungeingrundanliegen,dennmitihrkönnenmieterhöhungendirekt durchdieheizkostenersparnisrefinanziertwerden.dadiesenichtinallen Wohnungsbeständenerreichbarist,schaffendiehiervorgelegtenVorschläge eineabsicherungdermieterinnenundmieter,diesichaufgrundihrereinkommenssituationweitreichendemieterhöhungennichtleistenkönnen.fürdie umfassendeenergetischesanierungdesgebäudebestandesisteinerhöhtes Investitionsaufkommennotwendig.Diesgelingtnurdurcheinegerechte KostenaufteilungzwischenMieterninnenundMieternsowieVermieterinnen undvermietern.häufigwirdindiesemzusammenhangdassogenannteinvestor-/nutzer-dilemmathematisiert.demnachliegederfinanziellenutzenvon energetischensanierungendurchdieenergiekosteneinsparungnichtbeim Investor (Eigentümer/Vermieter),sondernbeidenMieterinnenundMietern. UnterungünstigenUmständenkönnenaufVermieterseiteenergetischeSanierungsmaßnahmenkeinenwirtschaftlichenMehrertragzurFolgehaben.Diesist allerdingsnurdannderfall,wennaufdemjeweiligenwohnungsmarktdie MehrinvestitionennichtdurchMieterhöhungenrefinanziertwerdenkönnen, zumbeispielinabwanderungsregionen.hierwerdenvorallemstaatliche Unterstützungsleistungen benötigt. DerBundestagstrebteinenDreiklangderAkteurean:Staat,Mieterinnenund MietersowieEigentümerinnen/VermieterinnenundEigentümer/VermietersollenihrenBeitragleisten.VonderenergetischenSanierungprofitierenalleBe-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7983 teiligten.derbundestagsetztsichfüreinenfaireninteressenausgleichzwischen MieterinnenundMieternsowieVermieterinnenundVermieternein.MitausreichenderstaatlicherFörderungsollenAnreizegeschaffenwerden.EinezielgenaueFörderung,dieMaßnahmenmobilisiertundgleichzeitigFehlinvestitionen sowiemitnahmeeffektebegrenzt,dientderbreitederinvestorenundinvestorinnen,seienesvermieterinnenundvermieteroderselbstnutzendeeigentümerinnenundeigentümer.dastaatlichefördermittelvondermodernisierungsumlageabgezogenwerdenmüssen,profitierenauchdiemieterinnenundmieter davon.änderungenammietrechtsorgenfüreinesozialgerechteundklimafreundlichewohnungspolitik.zielistes,dasmietrecht,dieöffentlich-rechtlichenregelungenundförderprogrammezurenergieeinsparungsowiedieumstellung auf erneuerbare Energien besser aufeinander abzustimmen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ihrewohnungspolitikaufdiezentralenherausforderungenderdeutschen Wohnungsmärkte auszurichten: 1.dienotwendigenKlimaschutzstandardsundKonsequenzenausdemAtomausstiegimWohngebäudebestandsozialverträglichdurchzusetzenund TransparenzfürEigentümerinnenundEigentümersowieMieterinnenund Mieter zu schaffen, a)imgebäudebereichdenco 2 -Ausstoßbis2020um40Prozentzusenken und bis 2050 klimaneutral zu gestalten, b)fürdengebäudebestandstufenweiseab2020beienergetischensanierungeneinenenergieverbrauchvonmaximal60kilowattstundenproquadratmeter und Jahr (kwh/m 2 a) einzuführen, c)eineübergangsfristvonzehnjahrenfürenergiesparstandardsimgebäudebestand einzuführen, d) für denkmalgeschützte Bauten Sonderregelungen zu erarbeiten, e)imerneuerbare-energien-wärmegesetzvorgabenfürmindestanteilevon erneuerbaren Energien zu machen, f)eineneinheitlichenbedarfsorientiertenenergieausweisflächendeckend fürallegebäudeeinzuführen,derbeivermittlungundverkaufverpflichtend vorgelegt werden muss; 2.eineausreichendeundverlässlicheFörderkulisseaufzubauen,diesezuverstetigen und zielgruppengerecht auszurichten, a)dasco 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWBankengruppeaufmindestens 2 Mrd. Euro zu verstetigen, b)zuprüfen,inwieweitandereförderinstrumente,zumbeispieleinabzug vondersteuerschuld,nebendengebäudesanierungsprogrammender KfWBankengruppezueinereffizientenundeffektivenFörderungder Gebäudesanierungbeitragenundmietrechtlichgleichgestelltwerden können, c) die einzelnen Förderprogramme zielgruppengerecht auszurichten, d)imförderprogrammzurco 2 -GebäudesanierungderKfWBankengruppe diezuschussmodellefüreinzelmaßnahmenbesondersfürkleinstbesitzerinnenundkleinstbesitzerundälterehauseigentümerinnenundhauseigentümer stärker auszubauen und attraktiver auszugestalten, e)dieförderprogrammestärkeraufdengebäudebestanddermehrfamilienhäuser der 50er- bis 70er-Jahre zu fokussieren,

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode f)dieförderprogrammeauchaufquartieremitbesonderementwicklungsbedarf auszurichten, g)dieco 2 -GebäudesanierungsprogrammemiteinerEvaluationdertatsächlicherreichtenEnergieeinsparungenzuflankierenundeineentsprechende Qualitätssicherung einzuführen, h)einenenergiesparfondsinhöhevonjährlich3mrd.euroaufzulegen, ausdemrund2mrd.euroindenwärmebereichfließensollenundetwa 1Mrd.EuroindieFörderungderStromeffizienzsowieBeratungund Information, i)sichimrahmenderverhandlungenindereuropäischenunionüberdie ZukunftderKohäsionspolitikfürdieFörderperiode2014bis2020dafür einzusetzen,dassauchinderkommendenförderperiode,wieseitderverordnung (EG)Nr.397/2009möglich,weiterhinMitteldesEuropäischen FondsfürregionaleEntwicklung (EFRE)fürInvestitioneninEnergieeffizienzunderneuerbareEnergienimWohnungssektoreingesetztwerden können; 3.dasMietrechtandieumfassendeenergetischeModernisierungsowieden altersgerechtenundbarrierefreienumbaudesgebäudebestandesanzupassen und dessen soziale Ausgewogenheit zu erhalten durch a)eineausweitungdesmietminderungsrechtsaufnichtumgesetzte,jedoch gesetzlichvorgeschriebeneenergieeffizienzstandardsimgebäudebereich, b)diegewährleistungin 554Absatz2und 559desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB),dassdurchenergetischeModernisierungenPrimär-und Endenergieeingespartwird,damitMieterhöhungendurchHeizkostenersparnisse refinanziert werden können, c)dieaufnahmedesklimaschutzesindieinteressenabwägungnach 554 Absatz2 BGB, d)dieprivilegierungvonenergetischenmodernisierungengegenüberanderenmodernisierungsmaßnahmenbeidenduldungsbestimmungennach 554Absatz2BGB.DieGeltendmachungvonHärtefällensollgrundsätzlichbeibehaltenwerden.DerEinwandderfinanziellenHärtesollaber nichtmehrdazuführen,dassdiemaßnahmenverhindertwerden,sie wirktsichnurnochaufdieumlagefähigkeitderkostennach 559BGB aus, e)diegewährleistungderfinanzierungdurchdiemieterinnenundmieter, indemdiemodernisierungsumlagenach 559BGBauf9ProzentabgesenktundaufdieenergetischeModernisierungsowiedenaltersgerechten bzw. barrierefreien Umbau konzentriert wird, f)dieaufnahmederenergetischengebäudebeschaffenheitindieortsübliche Vergleichsmiete nach 558 Absatz 2 BGB, g)dieabsenkungderkappungsgrenzein 558Absatz3BGBvon20auf 15 Prozent, um die daraus entstehenden Preissteigerungen abzufedern, h)dieaufnahmederentgeltederletztensechsanstattderletztenvierjahre in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete ( 558 Absatz 2 BGB), i)dieermächtigungderlandesregierungen,inkommunenoderderenteilgebietenmietobergrenzenbeiderwiedervermietungeinzuführen,wenn indenbetroffenenkommunendieausreichendeversorgungderbevölkerungmitwohnraumnichtmehrgewährleistetist.dabeisollendiemieten nichtmehrals10prozentüberderortsüblichenvergleichsmieteliegen unddieermächtigungistaufzehnjahrezubegrenzensowieimbürgerlichen Gesetzbuch zu verankern,

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7983 j)dieentwicklungdescontractingmarkts,indemsowohlimmietrechtals auchimwohneigentumsrechtgeprüftwird,wiedieumlageunddieabrechnung von Contractingvorhaben vereinfacht werden können, k)diefaireverteilungderdurchcontractinganfallendeninvestitionenin MietwohnungenunddamitdieVerhinderungvonunsozialenKostensteigerungen für die Mieterinnen und Mieter; 4. der sozialen Entmischung in unseren Städten entgegenzuwirken, indem a)zügigeinempirischfundierteskonzeptdafürvorgelegtwird,wiedie KompensationszahlungenandieLänderfürdiesozialeWohnraumförderungüber2013bzw.2019hinausfortgeführtwerdensollen,sowieaufdie Ländereingewirktwird,dieMittelweiterhinzweckgebundeneinzusetzen, b)dasprogrammderkfwbankengruppe AltersgerechtUmbauen auch nach2012verstetigt,bedarfsgerechtausgestattetundzielgruppengerecht ausgerichtet wird, c)daswohngeldhinzueinemklimawohngeldweiterentwickeltwird,indem einklimazuschussfürenergetischsaniertewohnungeneingeführtwird, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen, d) 5desWirtschaftsstrafgesetzes (WiStG)soausgestaltetwird,dasserauf diebezirks-undquartiersspezifischenentwicklungenderkommunen stärker eingeht und die Wesentlichkeitsgrenze abgesenkt wird, e)die 142,144 (Sanierungssatzung)und172 (Erhaltungssatzung)des Baugesetzbuchs (BauGB)dahingehendergänztwerden,dassbeiderAusweisungvonSanierungs-undMilieuschutzgebietendieMöglichkeitvon Mietobergrenzen wieder zugelassen wird, f)miteinerschärfungderbaunutzungsverordnungwohnraumininnerstädtischenlagenerhaltenunddieumwandlungvonleerstehenden Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum baurechtlich erleichtert wird, g)immietrechtsverbesserungsgesetzeinverbotoderzumindesteineeinschränkungderzweckentfremdungvonwohnraumfürteiledergemeinde eingeführt wird, h)imhaushalt2012derverpflichtungsrahmenderbundesmittelfürdie Städtebauförderungaufdasursprünglichfür2010vorgeseheneNiveau von610mio.euroangehoben,perspektivischaufdentatsächlichen Bedarfvon700Mio.EurojährlicherhöhtundaufdiesemNiveauverstetigt wird, i)dasprogramm SozialeStadt alsleitprogrammimrahmenderstädtebauförderungfortgeführt,mindestenswiederaufdasniveauvon2009 (105Mio.Euro)aufgestockt,ModellvorhabeninnichtinvestivenBereichenwiederzugelassenunddiegegenseitigefinanzielleDeckungsfähigkeitderStädtebauförderprogrammeuntereinanderwiederfüralle Programme hergestellt werden, j)derressort-undakteursübergreifendeansatzdesprogramms Soziale Stadt gestärktundförderprogrammeandererressorts (insbesonderebildung,gesundheit,arbeit,wirtschaft,innen/integration,sport)aufdie Förderkulissevon Soziale-Stadt-Gebieten ausgerichtetunddiekombinationderförderprogrammeandererressortsmitdemprogramm Soziale Stadt ermöglicht bzw. erleichtert werden, k)dasbundesprogrammdeseuropäischensozialfonds (ESF) Bildung, Wirtschaft,ArbeitimQuartier (BIWAQ)überdieaktuellbisOktober 2014laufendezweiteFörderperiodehinausverlängertundweiterentwickelt wird;

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5. bei den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass a) die öffentliche Wohnungswirtschaft gestärkt wird, b)diefürdenbarrierefreienwohnungsbaumaßgeblichendin-normen (DIN ,DIN32975undDIN32984)beiPlanungundBaumehr Geltung erhalten, c)dieanforderungenundgrundsätzevonbarrierefreiemplanenundbauen indiearchitektenausbildungsowieindiegesellen-undmeisterausbildungvonhandwerksberufenausdembaugewerbeaufgenommenund entsprechende Weiterbildungsangebote geschaffen werden, d)beiderberechnungderkostenderunterkunftderenergetischezustand derwohnungeinbezogenundbeienergetischmodernisiertenwohnungen ein Klimabonus gewährleistet werden, e)eigenewohnraumschutzgesetzeerlassenwerden,dieeinenlängeren LeerstandinwachsendenRegionenfürrechtswidrigerklären,sowie Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ermöglichen, f)geprüftwird,inwieferndiestraf-undordnungswidrigkeitsrechtlicheverfolgungbeimverstoßgegendenstraftatbestanddeshausfriedensbruchs infällenvonhausbesetzungenbegrenztwerdenkann,beispielsweise durcheineänderungderrichtlinienfürdasstraf-undbußgeldverfahren, g)fördermitteldereufürenergieeffizienzauchimgebäudebereichgenutzt werdenundaufdiebundesländereinzuwirken,dassdiesedieseitderverordnung (EG)Nr.397/2009bestehendeMöglichkeitdesEinsatzesvon EFRE-MittelnfüreineSteigerungderEnergieeffizienzvonWohngebäudenmiteinemFinanzvolumenvon4Prozentoder680Mio.Eurodes EFRE-Gesamtvolumens Deutschlands stärker nutzen. Berlin, den 29. November 2011 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung Zu Nummer1 EinesignifikanteReduktiondesdeutschlandweitenCO 2 -Ausstoßes,derAusstiegausderAtomenergieundderkonsequenteEinstiegindieerneuerbaren EnergiensindohnedieenergetischeModernisierungdesGebäudebestandes nicht zu bewältigen. Zu Buchstabea DiehohenenergetischenStandardsderEnergieeinsparverordnung (EnEV)im NeubaubereichsollenzunehmendaufdenGebäudebestandausgeweitetwerden.SogenanntePinselsanierungenvonBestandsgebäudensollennichtmehr möglichsein.zielistes,dassmöglichsthoheenergieeinsparungendurchenergetischesanierungenerfolgen.diegrößten Energieschleudern lassensichin denbaualtersklassenfinden,dienach1949undvorderölkriseinden70er- Jahrenerbautwurden.UmfassendeenergetischeMaßnahmenhabenhiereinen besonders hohen Energieeinspareffekt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7983 Zu Buchstabe b DerMindeststandardfürdenEnergieverbrauchimGebäudebestandsollstufenweiseangehobenwerden.ImJahr2020,miteinerzehnjährigenÜbergangsfrist, sollerbeieinemmaximalenenergieverbrauchvon60kilowattstundenpro QuadratmeterundJahr (kwh/m 2 a)angelangtsein.dieserstandardsollbei allenenergetischensanierungenerreichtwerden.alleab2020energetischvollsaniertenhäusersollenalsomindestensden6-liter-hausstandardhaben.bis dahinsollenübergangsweisehöhereenergiewertegelten.auchfüreinzelmaßnahmenmussdereinsparpfadhinzum6-liter-hauseingeschlagenwerden. DamitdieBelastungenfürVermieterinnenundVermietersowieEigentümerinnenundEigentümerineinemvertretbarenRahmenbleiben,kanndieAbsenkungdesEnergieverbrauchsjedenfallsschrittweiseüberEinzelmaßnahmen erfolgen.sinnvollistes,energetischesanierungengemeinsammitohnehinnotwendigeninstandhaltungsmaßnahmenundaltersgerechtemumbau (Kopplungsprinzip)durchzuführen.DasbegrenztdieKosten.DieseSanierungsstrategiesiehtaußerdemvor,woimmermöglich,denAusstoßvonKlimagasenauch inälterengebäudengegennullzusenken.wirddiezielliniederenevunterschritten,kanndiemaßnahmemitdemco 2 -Gebäudesanierungsprogrammder KfWBankengruppebesondersgefördertwerden.MitSanierungsfahrplänen könnendiejeweiligegebäudeindividualitätentsprechendberücksichtigtund die einzelnen Maßnahmen effektiv aufeinander abgestimmt werden. Zu Buchstabed FürdenkmalgeschützteBautenwerdenSonderregelungenangestrebt.Soweites ihrestädtebaulichebedeutungzulässt,sindbeiihrersanierungökologische Ziele zu berücksichtigen. Zu Buchstabee FossileEnergieträgersollenschrittweisebis2040ausdemHeizungskellerverdrängtwerden.DieZeitdrängt.WerheuteeineneueÖlheizungkauft,geht finanzielleinsehrhohesrisikoein.esistabsehbar,dassdieerdölpreiseinden nächstenjahrenexplodierenwerden.vordiesemhintergrundsindbereitsjetzt InvestitioneninerneuerbareEnergienrentabel.DaheristesauchimSinnedes Verbraucherschutzesrichtig,dassimErneuerbare-Wärme-GesetzVorgabenfür MindestanteileerneuerbarerEnergiengemachtwerden.DieseMindestanteile geltenbereitsbeimneubau.entscheidendistzumeinen,dassdiemindestanteileschrittweiseangehobenwerdenunddiesdenhausbesitzernbereitsfrühzeitigbekanntwird.zumanderenmüssendiesevorgabenauchfürdengebäudebestandgelten.einaustauschderheizungsolltedabeialsauslösendes MomentfürdieNutzungerneuerbarerEnergiengelten,sonstwürdenerneut Jahrzehnte verschenkt. Zu Buchstabef DieBasisfürgezielteEnergieeinsparungenimGebäudebestandbildetdasgenaueWissenüberdenjeweiligenEnergiebedarfdesGebäudes.DieEinführung eineseinheitlichenbedarfsorientiertenenergieausweisesschafftdarübertransparenz.entsprechendderneugefassteneu-gebäuderichtlinieistesdasziel, dasserjederzeitzugänglichist,beivermittlungundverkaufverpflichtendvorgelegtwirdunddassseineenergetischenkennwerteauchinannoncenbenannt werden.isteinbedarfsausweisnochnichtvorhanden,sollendieenergiekennwertederletztendreijahrevorgelegtwerden.nursowirdderenergiebedarf eine Größe der Entscheidungsfindung. BeiderErstellungdesEnergieausweisesmusssichergestelltsein,dassdieser vonqualifiziertenberaternausgestelltwirdunddementsprechendverlässliche Datenenthält.DieQualitätderAusweiseistinDeutschlandverbesserungs-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fähig.defizitebeiderausführungmüssendaherausgeschlossenwerden.da diehaftungsfragevonausweiserstellernnochnichtabschließendgeklärtist, wollen wir diese in der EnEV konkretisieren. Zu Nummer2 UmfassendeenergetischeVollsanierungenkostenvielGeld.DamitdieEigentümerinnenundEigentümersowieMieterinnenundMietermitdenhohen Kostennichtalleingelassenwerden,müssendiestaatlichenFörderinstrumente aufhohemniveauzielgruppengerechtfortgeführtundweiterausgebautwerden. AndernfallskannDeutschlandseineSanierungsstrategienichtumsetzen,also auchdenerforderlichenbeitragzum2-grad-celsius-zielnichtleisten.mitsich ergänzendenfördermodulennachdembaukastenprinzipsollengezieltanreize fürdieeinzelnenzielgruppengesetztunddamitderstaatlicheanteilamangestrebtendreiklanggeleistetwerden.fürdiezukunftsaufgabeenergieeffizienz imgebäudebestandsolleninsgesamtnahezu5mrd.eurojährlicheingesetzt werden;allein2mrd.eurodavonfürdieenergetischegebäudesanierungmit demkfw-gebäudesanierungsprogramm.durchdenabbauvonklimaschädlichensubventionenwerdenweiteremittelfrei,dieeinenenergiesparfondsin Höhe von 3 Mrd. Euro speisen sollen. Zu Buchstabea DasCO 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWBankengruppeistdaszentrale FörderinstrumentfürdieenergetischeSanierungvonGebäuden.EsisteinlangfristigangelegtesKonjunkturprogrammfürdiemittelständischeBauwirtschaft undhateinenbesondershohenmultiplikatoreneffekt.nachangabender Bundesregierung (Bundestagsdrucksache17/2610)konnten2009rund Arbeitsplätzegesichertwerden.Darüberhinaushabendie2,02Mrd.Euro Bundesmittel (2009)rund18,4Mrd.EuroprivateInvestitionenbewirkt.Dassind ca.9europro1euroöffentlicheförderung,welcheineinemnichtunerheblichenumfangdenarbeits-undsozialkassenzugutekommen.dieangestrebte Vollsanierungsquotevon3Prozentkannerzieltwerden,wenndieFördermittel auf jährlich mindestens 2 Mrd. Euro verstetigt werden. Zu Buchstabeb AusGründenderKlarheitsolltenöffentlicheFörderprogrammegrundsätzlich besserüberdirektesubventionenaufderausgabenseitederöffentlichenhaushalterealisiertwerden,stattdassteuerrechtweitermitschwerzurückzunehmendenausnahmenzuverkomplizieren.derförderschwerpunktinnerhalb desinstrumentenkastenssolltedeshalbaufdemeffizientenundzielgenauen KfW-Gebäudesanierungsprogrammliegen.EinezusätzlichesteuerlicheFörderungkannnurkomplementärdazuausgestaltetsein.MöglicheMitnahmeeffektemüssendabeiweitestgehendbegrenztunddieKlimawirkungmaximiert werden. Zu Buchstabec DieFörderprogrammemüssenzielgruppengerechtausgerichtetseinundsichan denunterschiedlichenbedürfnissenschrumpfenderundwachsenderregionen orientieren.überöffentlichkeitsarbeitundumfassendeenergieberatungenmüssen sie den entsprechenden Zielgruppen zugänglich gemacht werden. Zu Buchstabed DassindlauteinerSanierungsstudiederDeutschenEnergie-AgenturGmbH (dena)aus2010diebaualtersklassenmitdenschlechtestenenergetischenstandards.siekönnenmiteinerförderungderkfwbankengruppenahezuwarmmietenneutral auf den Standard Effizienzhaus 55 modernisiert werden.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7983 Zu Buchstabe h Die3Mrd.EurosollendurchdenAbbauumweltschädlicherSubventionenund ökologischschädlichersteuerausnahmengegenfinanziertwerden.derenergiesparfondssollinsbesondereeinkommensschwachehaushaltebeimenergiesparenunterstützen.außerdemdientderfondsdazu,denabsehbarensozialen FolgensteigenderEnergiepreiseentgegenzuwirken.Ausihmsollenauchdie zusätzlichen Kosten für einen Klimazuschuss im Wohngeld finanziert werden. Zu Nummer3 AngesichtsdermassivenHerausforderungendesWohnungsmarktesmussdas gegenwärtigesozialausgewogenemietrechtentsprechendangepasstundweiterentwickeltwerden.energetischesanierungensollenumfassenddurchgeführt werdenundgleichzeitigdiesozialeausgewogenheitdesmietrechtserhalten bleiben.insbesondereeinkommensschwachehaushaltemüssenauchweiterhin in angemessenen und bezahlbaren Wohnungen leben können. Zu Buchstabea TrotzumfangreicherFördermöglichkeitensindvieleGebäudeunsaniert;nicht immerwerdendievorgeschriebenenenev-standardseingehalten.dieseinaktivitätundverstößehabenteilweiseweitreichendefolgenfürmieterinnenund MieterdurchsteigendeEnergiekosten.DieMietersollteneinDruckmittelerhalten,wennihreWohnungennichtdenvorgeschriebenenenergetischenMindeststandardsentsprechenunddadurchhoheEnergiekostenverursachen.Verletzt dervermieterdiegesetzlichvorgeschriebenensanierungspflichtenbeziehungsweiseenergiestandardsderenergieeinsparverordnung,sollenmieterdasrecht bekommen,ihremietezumindern.indemmaße,indemfürimmermehrgebäudeenergetischestandardsinkrafttreten,wirddasminderungsrechtzu einemzentraleninstrumentdesmieterschutzesgegenüberhöhtenebenkosten. AußerdemträgteszueinerbesserenKontrollederEinhaltungdergeltendenGebäudestandards bei. Zu Buchstabeb NachdemUrteildesBundesgerichtshofsvom4.März2009 (VIII110/08)sind Maßnahmen,diedemVermieterdurcheinegesetzlicheVerpflichtungauferlegt werden,vondenmieternzudulden.dieseduldungspflichtwirdvon 242BGB abgeleitetunderstrecktsichauchaufenergetischesanierungen,diedeneigentümerinnen/vermieterinnenundeigentümern/vermieternzumbeispieldurch dieenergieeinsparverordnungverpflichtendauferlegtwerden.dasistdenmeistenvermieterinnenundvermieternhäufignichtbekannt.außerdemistesstrittig,obdieentstandenenkostenaufdiemietenach 559BGBumgelegtwerden dürfen.auchbeienergieträgerumstellungen (z.b.vonölheizungaufsolaranlagen)bestehteinerechtsunsicherheit,obdiesedurchdiemieterinnenund Mietergeduldetwerdenmüssen.NachdereinschlägigenBestimmungvon 554Absatz2BGBmussdieMieterschaftMaßnahmendulden,diezueiner EinsparungvonEnergieführen.GeradebeiEnergieträgerumstellungenkann aberderfalleintreten,dassdermieterdurchdiemaßnahmenichtvoneiner EndenergieeinsparungundHeizkostenersparnisprofitiert.DieRechtsprechung hatfürdiekonkretenenergieträgerwechselunterschiedlicherechtsauslegungen.mieterundmieterinnen,dieandenkostenbeteiligtwerden,müssendiese auch mittelfristig durch Heizkosteneinsparungen refinanzieren können. AuchbeiderModernisierungsumlagenach 559BGB (Mieterhöhungbei Modernisierung)sollendieMaßnahmen,dieaufdieMieteumgelegtwerden können,mittelfristigauchzueinerfinanziellenentlastungdermieterdurch eineheizkostenersparnisführen.dassollauchdurchdieumstellungauferneuerbare Energien, ergänzt durch eine erhöhte Energieeffizienz, möglich sein.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Buchstabe c WennHauseigentümerundVermietereineBestandsmodernisierungvornehmen,geltenderzeitweitreichendeDuldungsbestimmungenfürdieMieterinnen undmieter.tatsächlichkönneneinzelnemietereinwendungengegenenergetischemodernisierungsmaßnahmendurchdiegeltendmachungvonhärtefällen erheben.obmaßnahmenaushärtegründenabgewendetwerdenkönnen,wird gegebenenfallsdurcheinegerichtlicheabwägungdervermieter-undder Mieterinteressenfestgestellt.UmenergetischeSanierungenzuerleichtern,soll dasgesellschaftlicheinteresseamklimaschutzindieseinteressenabwägung aufgenommen werden. Zu Buchstabed EnergetischeSanierungensollenauchbeidenDuldungsbestimmungenerleichtertwerden,ohnedabeieinkommensschwacheHaushaltefinanziellzu überfordern.mitdergeltendmachungeinerfinanziellenhärtesollenenergetischesanierungennichtmehrverhindertwerdenkönnen.derzeitorientiertsich dierechtsprechunganeinergrenzevon25bis30prozentdesverfügbaren HaushaltseinkommensbeiderBestimmungeinerfinanziellenHärte.Wirwollen,dassderEigentümeroderdieEigentümerinnachdemÜberschreitendieser SchwelledieenergetischeSanierungsmaßnahmendennochdurchführenkann. Entscheidendsollsein,dassdieUmlagehöhederModernisierungskostenbeim Überschreiten nicht geduldet werden muss. Zu Buchstabee DieModernisierungsumlagenach 559BGBsollaufdiezentralenHerausforderungendesWohnungsmarktesausgerichtetwerden.Geradeinbeliebten RegionenbestehtdieGefahr,dassdieAnpassungendesGebäudebestandesdie VerdrängungderbisherigenBewohnerinnenundBewohnerzurFolgehaben.In schrumpfendenregionenhingegenkönnendieheutemöglichen11prozentder ModernisierungskostenkaumaufdieMietenumgelegtwerden,weilesdurch diemieterinnenundmieternichtfinanzierbarist.deswegensolltendiemieterhöhungsmöglichkeiteninfolgevonmodernisierungenzielgerichteterausgestaltetwerden.umlagefähigmitkünftigmaximal9prozentsollenausschließlich InvestitionenindieenergetischeGebäudesanierungundindieHerstellungvon altersgerechtembeziehungsweisebarrierefreiemwohnraumsein.damitwerden diekünftigeninvestitionsströmeindiezentralenmodernisierungsbereichegeleitet.allgemeinemodernisierungenkönnenweiterhinüberdieortsüblichevergleichsmiete ( 558 BGB) refinanziert werden. Zu Buchstabef DiezweiteMöglichkeitfürMieterhöhungenundRefinanzierungenbildetdie MieterhöhungbiszurortsüblichenVergleichsmiete.Diesewirdderzeitbeieiner maximalenmieterhöhungvon20prozent (Kappungsgrenze)innerhalbvondrei Jahrengekappt.SiewirdgebildetausdenüblichenEntgelten,dieinder GemeindeodereinervergleichbarenGemeindefürWohnraumvergleichbarer Art,Größe,Ausstattung,BeschaffenheitundLangeindenletztenvierJahren gezahltwurden.ermitteltwerdenkannsiedurcheineneinfachenoderqualifiziertenmietspiegel,eingutachten,einemietdatenbankoderdurchmindestens drei vergleichbare Wohnungen. UmenergetischeSanierungenzubefördern,solldieKomponente energetische Gebäudebeschaffenheit indiebildungderortsüblichenvergleichsmieteeingehen.diesekannzumbeispieldurchdensogenannten ökologischenmietspiegel abgebildetwerden.dortwodiesernichtzurverfügungsteht,solldie energetischegebäudebeschaffenheit alsgrundsätzlichevergleichsvariable eingeführtwerden.umdiezusätzlichenkostenzurerstellungderökologi-

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/7983 schenmietspiegelfürdiekommunenabzufedern,solldieeinführungeines vom Bund finanzierten Förderprogramms geprüft werden. Zu Buchstabeg InwachsendenStädtenundGemeindensindWohnungsmärktevoneinerhohen NachfrageundWohnungsmangelgekennzeichnet.HierkönnenhöhereMieten alsinstrukturschwachenregionendurchgesetztwerden;hoheneuvertragsmietensinddiefolge.dadiemietenderletztenvierjahreindiebildungder ortsüblichenvergleichsmieteeinbezogenwerden,kanndiesstetigemieterhöhungenauchfürbestandsmietverträgezurfolgehaben.umdiedaraus entstehendemietpreisspiralezudämpfen,solldiekappungsgrenzeauf15prozentreduziertwerdenunddieentgeltederletztensechsjahresollenindiebildung der Vergleichsmiete einbezogen werden. Zu Buchstabeh AltvertragsmietensindtendenziellniedrigeralsNeuvertragsmietenundhaben somit einen dämpfenden Effekt auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Zu Buchstabei DerzeitenthältunserMietrechtkeineRegelungenfürdieBegrenzungvon Wiedervermietungsmieten.DemnachkönnenVermieterinnenundVermieter jedemieteverlangen,diesieaufdemjeweiligenmarkterzielenkönnen. GeradeinwachsendenStädtenundGemeindenkönnenbeiNeuverträgenhohe Mietenverlangtwerden.UnsereArbeitswelterfordertvondenMenscheneine hoheflexibilität,insbesonderedurchwohnortwechsel.neuvertrags-und WiedervermietungsmietenfließenindieBildungderortsüblichenVergleichsmieteeinundhabenAuswirkungenaufdieBestandsmietenderortsansässigen Bevölkerung.WenndadurchindenbetroffenenKommunendieausreichende VersorgungderBevölkerungmitMietwohnungenzuangemessenenBedingungengefährdetist,wollenwirdieLandesregierungenermächtigen,indenKommunenoderauchderenTeilgebietenMietobergrenzenbeiderWiedervermietung einzuführen. Zu Buchstabej EnergieeinsparunginGebäudenerfordertinderRegelgrößereInvestitionen. MangelndestechnischesWissenundKapitalsowiefehlendefinanzielleAnreize führendazu,dassgroßeeinsparpotentialenichterschlossenwerden.inzwischen bietenverschiedeneenergiedienstleisteran,energielieferung,anlagenbauund BetriebsowieEinsparmaßnahmenvorzufinanzierenundihreLeistungenüber dieeingespartenenergiekostenzurefinanzieren ( Contracting ).Essollgeprüft werden,wiecontracting-vorhabenrechtlicherleichtertwerdenkönnen.sowohl immietrechtalsauchimwohneigentumsrechtkönnendieumlageunddieabrechnungvoncontracting-vorhabenvereinfachtwerden.diesenkungder EnergiekostenkommtdabeiMieterndurchsinkendeNebenkosten ( zweite Miete )undvermieterndurcheinehöherekaltmietesowielangfristigeinesteigerungdesgebäudewertszugute.dieinfolgevoncontractinganfallenden InvestitioneninMietwohnungenmüssenfairumgelegtwerdenundfürbeide Seiten einen Gewinn bringen. Zu Nummer4 DiesozialeSegregationnimmtineinigenStädtenseitJahrenstetigzu.DiesbelegtauchderaktuelleWohngeld-undMietenbericht2010derBundesregierung.EinegewisseFluktuationaufdenWohnungsmärktenundeinAufundAb inderentwicklungderstadtbezirkewirdesimmergeben.diesedarfallerdings nichtzurgesellschaftlichenspaltungführen.derbundestagsetztsichfür

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sozial- undnutzungsgemischtestadtquartieremiteinerhohenlebensqualität für alle ein. Zu Buchstabea DiesozialeWohnraumförderungkannzueinerEntspannungaufdemWohnungsmarktbeitragenundbezahlbarenWohnraumfürdieunterenEinkommensschichtenbereitstellen.NachdenErhebungenderFachkommissionWohnungsbau/SUBVE,BremengabesinDeutschlandEnde2008ca.1,85MillionenWohnungenmiteinersozialenBelegungsbindung.Dassindlediglichrund5Prozent derknapp40millionenwohnungendeutschlandweit.imvergleichzu2006 (2,05Millionen)kanneinRückgangum200000Wohnungenfestgestelltwerden.Jährlichfallenrund100000WohnungenausderBindung.DerBestandist zwischen den einzelnen Bundesländern ungleich verteilt. MitderFöderalismusreformIwurdedenBundesländernvomBunddieausschließlicheGesetzgebungsbefugnisfürdasRechtderWohnraumförderung undderwohnungsbindungübertragen.hierfürerhaltensiezurkompensation bis2013jährlich518,2mio.euro,bis2019gibtesnocheineübergangsfrist. BundesrechtlicheRegelungengeltennursolange,bislandesrechtlicheBestimmungengeschaffenwerden.DieBundesländersindnungefordert,ihrenGestaltungsspielraumdeutlicherwahrzunehmen,wieeszumBeispielinNordrhein- WestfalenundHamburggeschieht.SosolltediesozialeWohnraumförderung nurdanngewährtwerden,wennderneuzuerrichtendewohnraumbarrierefrei beziehungsweise altersgerecht ist. Zu Buchstabeb DasAngebotanbarrierefreiem,barrierearmemundrollstuhlgerechtemWohnraumliegtinDeutschlandweitunterdemBedarf.ÄltereMenschenund MenschenmiteinerkörperlichenBeeinträchtigunghabenhäufigSchwierigkeiten,bedarfsgerechtenWohnraumzufinden.Nichtzuletztderdemographische WandelerfordertweitreichendeAnpassungendesdeutschenWohngebäudebestandes.DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)gehtdavonaus,dassderzeitwenigerals500000Wohnungenaltersgerechtgestaltetsind.BarrierefreiheitbeiNeubautenundBarrierereduktionim GebäudebestandfindenimmernochzuwenigBerücksichtigung.Dabeiwird kurzfristigeinzusätzlicherbedarfvonrund2,5mio.altersgerechtenbzw. barrierearmenwohnungsangebotenprognostiziert,derbis2030auf3millionenansteigensoll.denberechnungendesbundesinstitutsfürbau-,stadt-und Raumforschung (BBSR)imBundesamtfürBauwesenundRaumordnungzufolgeistfürdiesenumfassendenUmbauprozesseinInvestitionsvolumenvon 39Mrd.Euronötig,wohingegenderspezifischeMehraufwandzurErreichung des altersgerechten Zustands bei rund 18 Mrd. Euro liegen soll. Zu Buchstabec AucheinkommensschwacheHaushaltemüssenessichleistenkönnen,nach einerenergetischensanierunginihrerwohnungzubleiben.äquivalentzum HeizkostenzuschusssolleinKlimazuschussindasWohngeldeingeführtwerden.DiesersollfürHaushaltegewährtwerden,dieanhandeinesEnergieausweisesnachweisenkönnen,dassihrWohngebäudenichtmehrals60kWh/m 2 a Energieverbraucht.ErhaltenMieterinnenundMietereinenKlimazuschuss, könnensienichtgleichzeitigdenheizkostenzuschussbekommen.damitder Anreizgrößerist,denKlimazuschusszunutzen,solltedieserjenachHaushaltsgröße10EuromehralsderHeizkostenzuschussbetragen.FürdenKlimazuschusssollen100Mio.EuroausdemEnergiesparfondszurVerfügunggestellt werden.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/7983 Zu Buchstabe d WerdenStadtquartiereaufgewertet,steigendieWiedervermietungsmietenhäufigsprunghaftan. 5WiStGsolldieseMietpreisüberhöhungenverhindern.AllerdingsbeziehtsichseinGeltungsbereichbishernichtaufeinzelneQuartiere, sondernaufdasgesamtestadtgebiet.esbestehtinsbesonderediegefahr,dass einkommensschwachemieterinnenundmieterinanderequartiereverdrängt werdenkönnen.inzeitensichzunehmendausdifferenzierenderstadtquartiere trifftdieseregelungimmerwenigerdenkerndesproblems.mitderneuregelungsoll 5WiSTGsogeändertwerden,dasseraufdiebezirks-undquartiersspezifischenEntwicklungenderKommunenstärkereingeht.Ergänzendmusser durchdieherabsetzungderwesentlichkeitsgrenze (derzeit20prozentüberder ortsüblichen Vergleichsmiete) verbessert werden. Zu Buchstabee IndenletztenJahrenversuchtenKommunenvergeblich,mitHilfevonSanierungs-undUmstrukturierungssatzungendasMietenniveauinspeziellausgewiesenenGebietenzubeeinflussenundeinenSchutzderansässigenWohnbevölkerunggegendasVerdrängungsrisikobeiModernisierungenzuerlangen. BisheruntersagtdieverwaltungsgerichtlicheRechtsprechungdenGemeinden, diesanierungsrechtlichengenehmigungenmitauflagenundbedingungenzu versehen,soferndamitmietobergrenzendurchgesetztwerdensollen.deshalb müsseninsbesonderedie 142,144 (Sanierungssatzung)und172 (Erhaltungssatzung)BauGBgeschärftwerden.Dabeisollendie 142und144sowie172dahingehendergänztwerden,dassbeiderAusweisungvonSanierungs-undMilieuschutzgebietendieMöglichkeitvonMietpreisobergrenzen wiederzugelassenwird.auchsoll 172nachseinerVerwässerungdurchdie ReformdesBauGBvon1998sorereformiertwerden,dassderSchutzderansässigenBevölkerungvorderVerdrängungtatsächlicherreichtwird.DieMöglichkeitvonErhaltungssatzungenalsInstrumentzurAbsicherungderSozialverträglichkeitmussgestärktwerden,damitdieErstellungvonSozialplänen unddernachweisüberdiesozialverträglichkeitderbaulichenmaßnahmen nicht nachrangig, sondern als Grundvoraussetzung erfolgen. Zu Buchstabef Esdarfnichtsein,dassininnerstädtischenLagenzunehmendQuartiereentstehen,indenenkeineWohnnutzungmehrvorgesehenist.InalleninnerstädtischenQuartierensolltedieBereitstellungvonWohnraumzwingendvorgeschriebenwerden.Esistdahernotwendig,dieBaunutzungsverordnung (BauNVO)zuschärfen.Nachden 4aund7derBauNVOkönnendenBauherrenbereitsheuteVorschriftenfürWohnbebauunggemachtwerden.So könnenbebauungsplänevorschreiben,dassingebäudenabbestimmtengeschossennurwohnnutzungenzulässigsindoderaucheinbestimmteranteilder GeschossflächefürWohnnutzungenzurVerfügungzustellenist.FürinnerstädtischeGebietesolltediese Kann -Regelunggeschärftwerden,damitderVerödungvonKerngebietenentgegengewirktwirdbeziehungsweisederDruckauf demwohnungsmarktdurcheinzusätzlicheswohnraumangebotentlastetwerdenkann.außerdemsolltegeprüftwerden,obbeilängerfristigenleerständen vonbüro-undgewerbeflächeneineumwandlunginwohnraumbaurechtlich erleichtert werden kann. Zu Buchstabeh InsbesondereinMetropolenwirdderWohnraumzunehmenddurchdieUmwandlungvonWohnungeninFerienwohnungenundGewerberaumzusätzlich verknappt.dieerhaltungvonwohnungen,dieunabdingbarsindfürdiestabilisierungderbewohnerstrukturen,mussergänztwerdendurcheinverbotoder

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zumindesteineeinschränkungderzweckentfremdungvonwohnraumfür Teile von Gemeinden im Mietrechtsverbesserungsgesetz (MRVerbG). Zu Nummer5 NachderFöderalismusreformIistdieGesetzgebungskompetenzfürdasRecht deswohnungswesensvollständigaufdiebundesländerübergegangen.bund undländersollteninderwohnungspolitikstärkermiteinanderzusammenarbeitenundgemeinsamelösungsstrategienfürdiezentralenproblemefinden. EinGremium,umgemeinsammitdenLändernvorzugehen,istdieländerübergreifendeFachkommission RechtdesWohnungswesens,anderauchdas BMVBS beteiligt ist. Zu Buchstabea Heutebefindensichnochknapp10ProzentdesWohnungsbestandsinderHand vonöffentlichenwohnungsunternehmen.nachzahlreichenprivatisierungenist dieöffentlichewohnungswirtschaftbereitsdeutlichgeschrumpft,obwohlsie beidervermeidungvonverdrängungsprozesseneinewesentlicherollespielen kannundsoll.indenbereichenenergetischemodernisierungundbarrierefreiheitkannsieeineentscheidendevorbildfunktionerfüllen.dieöffentliche WohnungswirtschaftmussdaheraufallenEbenen (LänderundKommunen) wiederu.a.durchgezielteankäufeoderwohnungsneubauinverschiedenen städtischenlagen geradeauchindenbeliebteninnerstädtischenlagen gestärktwerden.einenweiterenverkauföffentlicherwohnungenanspekulative Finanzinvestorendarfesnichtmehrgeben.MüssenöffentlicheWohnungen aufgrundfinanziellerzwängedennochverkauftwerden,sindnachhaltigwirtschaftendewohnungsgesellschaften,genossenschaftenoder beigeeigneten Objekten auchmieterprivatisierungenzubevorzugen.ergänzendsolldie Gründung stadtteilorientierter Genossenschaften gefördert werden. FürdieKommunenbietenderRückkaufundderErhaltvonBelegungsbindungengeradeinbeliebtenzentrumsnahenStadtquartierenMöglichkeitender EinflussnahmeaufdenWohnungsmarkt.VordemHintergrundderkommunalenFinanzlagemüssensiehierfürfinanzielleUnterstützungausWohnraumförderprogrammenerhalten.DasichderErwerbvonBelegrechtenimBestand inderpraxisnurseltenbeieinzelnenvermieternrealisierenlässtundsichauch diegroßenwohnungsunternehmenzunehmendausdiesemhandlungsansatz herausziehen,istalternativundergänzenddieunterstützungderbildungstadtteilorientierter Genossenschaften zu fördern. Zu Buchstabed Essolltegeprüftwerden,wiederenergetischeGebäudezustandindieBestimmungenzurMietkostenübernahme (KostenderUnterkunft KdU)einbezogen werdenkann,ohnedassdieszupauschalisierungenführt.einbeispielhierfür istdasbielefeldermodell.diestadtbielefeldgewährtseit2007einendreistufigen Klimabonus,wenneinniedrigerEnergieverbrauchdesGebäudes nachgewiesenwird.abeinemverbrauchvonmaximal175kwh/m 2 a (inklusivewarmwasser)wirdeinbonusvon0,35europroquadratmetergezahlt.je niedrigerderenergieverbrauchist,destohöherfälltauchderklimabonusaus. Dieserkannsichbei75kWh/m 2 abiszu0,65europroquadratmetererhöhen. NachgewiesenwirderdurchdenEnergieausweis.NachAngabenderStadt BielefeldwerdendieMehrkostendurchdieeingespartenHeizkostenkompensiert.Darüberhinaussollsichergestelltwerden,dasseinBeratungsangebotfür Vermieter und Mieter vorgehalten wird. EnergieeinsparungenundeinsparsamerUmgangmitWärmeenergiemüssen sichauchfürempfängervonleistungendeszweitenbuchessozialgesetzbuch SGBII lohnen.deshalbsindüberdieregelungendes 22SGBIIauch

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/7983 finanzielleanreizezuschaffen.zumbeispielsolltenheizkosteneinsparungen, diezueinerrückzahlungodergutschriftgeleistetervorauszahlungenführen, nichtinvollemumfangaufdenbedarfangerechnetwerden.vonsolchen RückzahlungenoderGutschriftensolltenmindestens50ProzentbeimEmpfängerbleiben.HiersindkeineMehrkostenfürdieKommunenzuerwarten.Denn mitderaussichtaufrückzahlungsteigtderanreizdermieterinnenundmieter zumenergiesparen.bisherbestehtnach 22SGBIIkaumeinAnreizzumEinsparenvonEnergiefürdieRaumheizung.KommunenundMieterinnenprofitieren zu gleichen Teilen von den erzeugten Einsparungen. Zu Buchstabee Artikel6desMRVerbGermöglichtdenLandesregierungen,inGebietenknapperangemessenerWohnraumversorgungWohnraumschutz-RechtsverordnungenauchgegenVerfallundZweckentfremdungbußgeldbewehrtzuerlassen. HiervonhabenBremenundHamburgbisherGebrauchgemacht.Dieswäre auchdenkbarundwünschenswertinanderenbundesländernbeigegebenen Voraussetzungen, u. U. auch gegen energetischen Verfall. Zu Buchstabef DieskönntezumBeispieldurchÄnderungenderRichtlinienfürdasStrafverfahrenunddasBußgeldverfahren (RiStBV)geschehen.WennStrafantragsteller selbstgegenlandesrechtlichevorschriftenzumwohnraumschutzverstoßen, könntedasöffentlicheinteresseanderstrafverfolgungindiesenfällennicht mehrbejahtwerden.dieformulierungkönnteinnummer86iiristbvwie folgtlauten: EinöffentlichesInteresseliegtindenFällendesHausfriedensbruchsnichtvor,wennderStrafantragstellergegenlandesrechtlicheVorschriften zum Wohnraumschutz verstößt. Zu Buchstabeg DerEFREbestehtseit2006undfördertüberverschiedeneProgrammedie StrukturanpassungvonRegionen (Konvergenz),dieregionaleWettbewerbsfähigkeitundBeschäftigungsowiedieeuropäischeterritorialeZusammenarbeit. SeitderVerordnung (EG)Nr.397/2009könnenEFRE-MittelauchfürdieenergetischeSanierungvonWohngebäudeninallenRegionenderEuropäischen Unioneingesetztwerden.NunkönnenmitEFRE-Mittelnnationale,regionale undlokaleenergieeffizienzprogrammekofinanziertwerden,diebeispielsweise diedämmungvongebäuden,solaranlagen,denersatzalterboilerundheizkesselimgebäudebestandfördern.dasfinanzvolumenbeläuftsichauf4prozentdesefre-gesamtvolumenseinesmitgliedstaatesderförderperiode2007 bis2013.fürdiebundesrepublikdeutschlandbedeutetdies,dassimrahmen seinerefre-programme680mio.eurofürenergetischesanierungvonwohngebäudenzurverfügungstehenkönnten.außerdemkönnen2prozentdesnationalen Budgets auch für die soziale Wohnraumförderung genutzt werden.

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