Basiswissen. 2. Auflage Alpmann/Wirtz. Kaufrecht/ Werkvertragsrecht. Alpmann Schmidt

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1 B Basiswisse Alpma/Wirtz Kaufrecht/ Werkvertragsrecht 2. Auflage 2016 Alpma Schmidt

2 Basiswisse Kaufrecht Werkvertragsrecht 2016 Josef A. Alpma Rechtsawalt i Müster Dr. Tobias Wirtz Rechtsawalt ud Repetitor i Müster ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgäge Verlagsges. mbh & Co. KG Müster, Alter Fischmarkt 8, Postfach 1169, Telefo (0251) AS-Olie:

3 Alpma, Josef A. Dr. Wirtz, Tobias Basiswisse Kaufrecht Werkvertragsrecht 2. Auflage 2016 ISBN: Verlag Alpma ud Schmidt Juristische Lehrgäge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Müster Die Vervielfältigug, isbesodere das Fotokopiere, ist icht gestattet ( 53, 54 UrhG) ud strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhadlug wird Strafatrag gestellt. Uterstütze Sie us bei der Weiteretwicklug userer Produkte. Wir freue us über Areguge, Wüsche, Lob oder Kritik a: feedback@alpma-schmidt.de

4 Ihaltsverzeichis 1. Teil: Kaufrecht Abschitt: Der Kaufvertrag Abschitt: Gewährleistugsrecht... 2 A. Begriff des Magels... 2 I. Sachmagel Beschaffeheitsvereibarug Vertraglich vorausgesetzte Verwedug Eigug zur gewöhliche Verwedug ud übliche Beschaffeheit Usachgemäße Motage / magelhafte Motagealeitug Aliud- ud Miderlieferug... 5 II. Rechtsmagel... 6 Check: Magel... 8 B. Rechte des Käufers bei eiem Magel... 9 I. Nacherfüllugsaspruch Voraussetzuge Kei Ausschluss der Gewährleistug Rechtsfolge des Nacherfüllugsaspruchs...11 a) Aspruchsihalt...11 aa) Aus- ud Eibau der Sache bei Nachlieferug bb) Erfüllugsort...12 cc) Koste der Nacherfüllug...12 dd) Gegeaspruch des Verkäufers auf Nutzuge...12 b) Ausschluss ud Eischräkuge der Nacherfüllug...12 aa) Umöglichkeit gemäß 275 Abs bb) Uverhältismäßige Koste...13 cc) Uzumutbarkeit gemäß 275 Abs. 2 u Wahlrecht des Käufers...15 II. Verjährug des Nacherfüllugsaspruchs...15 Check: Nacherfüllugsaspruch...16 III. Rücktritt oder Miderug Voraussetzuge des Rücktrittsrechts Ausschlussgrüde Rücktrittserklärug...22 I

5 Ihaltsverzeichis 4. Rechtsfolge des Rücktritts...22 a) Pflicht zur Rückgewähr ach 346 Abs b) Wertersatz, 346 Abs c) Ausschluss des Wertersatzes, 346 Abs Uwirksamkeit des Rücktritts gemäß 438 Abs. 4, Miderug...25 a) Voraussetzuge des Rücktrittsrechts...26 b) Ausschlussgrüde...27 c) Miderugserklärug...27 d) Rechtsfolge der Miderug...27 e) Eiwedug aus 218 Abs Check: Rücktritt ud Miderug...28 IV. Schadesersatzasprüche des Käufers Schadesersatz statt der Leistug...30 a) Aspruch aus 437 Nr. 3, 311a Abs b) Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, c) Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, Schadesersatz ebe der Leistug...35 a) 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, b) 437 Nr. 3, 280 Abs V. Aufwedugsersatz gemäß 437 Nr. 3, VI. Verhältis der Gewährleistugsrechte zu de allgemeie Regel Verhältis zu de Afechtugsregel...38 a) 119 Abs b) 119 Abs c) 123 Abs Verhältis zu de allgemeie Regel der Leistugsstörug Verhältis zu Verhältis zu 823 Abs C. Verjährug der Mägelasprüche...40 I. Die Dauer der Verjährug ( 438 Abs. 1)...40 II. Der Begi der Verjährug ( 438 Abs. 2)...41 Check: Schades- ud Aufwedugsersatz II

6 Ihaltsverzeichis 3. Abschitt: Gefahrübergag...43 A. Gefahrübergag gemäß 446 S B. Gefahrübergag gemäß 446 S C. Gefahrübergag gemäß 447 Abs I. Awedbarkeit...44 II. Voraussetzuge Versedug a eie adere Ort als de Erfüllugsort Auf Verlage des Käufers Auslieferug der Sache a eie Trasportperso Rechtsfolge: Gefahrübergag Abschitt: Garatieüberahme, A. Arte der Garatie...45 B. Verjährug bei der Garatie...47 Check: Verjährug, Garatie Abschitt: Besoderheite des Verbrauchsgüterkaufs ( 474 ff.)...50 A. Voraussetzuge des Verbrauchsgüterkaufs...50 B. Rechtsfolge des Verbrauchsgüterkaufs...50 I. Soderregel i Fälligkeitsregelug, 474 Abs Gefahrübergag beim Versedugskauf Kei Nutzugsersatz bei Ersatzlieferug Eischräkuge der Haftugsbegrezug bei öffetlicher Versteigerug...51 II. Besoderheite der Gewährleistug, 475, Verkäufer schuldet Aus- ud Eibau Uzulässigkeit abweicheder Vereibaruge Verjährug Beweislastumkehr, III. Trasparezgebot bei Garatie, IV. Rückgriff des Uterehmers ach 478, V. Regelug des 478 Abs VI. Regelug des 478 Abs Check: Verbrauchsgüterkauf...58 III

7 Ihaltsverzeichis 2. Teil: Werkvertragsrecht Abschitt: Der Werkvertrag...59 A. Zustadekomme...59 I. Ihalt der Eiigug Werk als Leistugsgegestad Werkloh II. Wirksamkeit der Eiigug Formverstoß, Verstoß gege ei Verbotsgesetz, Afechtug, B. Erlösche der Asprüche...62 C. Durchsetzbarkeit der Asprüche...63 D. Rechte ud Pflichte aus dem Werkvertrag...64 I. Pflichte des Bestellers Vergütugspflicht Abahmepflicht ud Rechtsfolge der Abahme Mitwirkug des Bestellers...65 II. Pflichte des Uterehmers Abschitt: Allgemeie Leistugsstöruge...65 A. Übergag der Vergütugsgefahr ach B. Teilvergütugspflicht gemäß Check: Werkvertrag Abschitt: Gewährleistugsrecht...69 A. Nacherfüllugsaspruch...70 I. Begriff des Magels Sachmagel Rechtsmagel...71 II. Maßgeblicher Zeitpukt...72 III. Ausschluss oder Eischräkuge...72 IV. Rechtsfolge...72 B. Selbstvorahmerecht ud Aufwedugsersatz...73 C. Rücktritt oder Miderug...74 I. Rücktritt...75 II. Miderug...76 D. Schades- oder Aufwedugsersatz...76 IV

8 Ihaltsverzeichis E. Ausschluss der Gewährleistug...78 I. Rechtsgeschäftlicher Gewährleistugsausschluss...78 II. Gesetzlicher Haftugsausschluss...79 III. Verjährug der Mägelrechte...79 F. Verhältis des 634 zu de übrige Vorschrifte...80 I. Verhältis zu de Afechtugsregel...80 II. Verhältis zu de allgemeie Leistugsstörugsregel...81 III. Verhältis zu de 823 ff Teil: Werklieferugsvertrag...82 Check: Gewährleistug im Werkvertragsrecht...83 V

9 Kaufrecht 1. Teil 1. Teil: Kaufrecht Das Kaufrecht ist das Soderrecht für Kaufverträge. Es ist im Besodere Teil des Schuldrechts i de geregelt. Die Norme im Allgemeie Teil des BGB ud dem Allgemeie Teil des Schuldrechts gelte auch für Kaufverträge, aber ur soweit die keie Soderregel ethalte. Eier der wichtigste Bereiche des Kaufrechts ist das Gewährleistugsrecht. Für die Rechte des Käufers bei Mägel der Kaufsache verweist 437 weitgehed auf die Asprüche aus dem Allgemeie Teil des Schuldrechts. Das gilt für das Rücktrittsrecht gemäß 437 Nr. 2, 323. Für Schadesersatzasprüche des Käufers wege eies Magels verweist 437 Nr. 3 auf die Vorschrifte des Allgemeie Teils. Das Kaufrecht ist daher i eiem gaz besodere Maß mit de Regel des Allgemeie Teils des Schuldrechts veretzt. Die ethalte Soderregel über de Verbrauchsgüterkauf. Gemäß 474 Abs. 1 S. 1 liegt ei Verbrauchsgüterkauf vor, we ei Verbraucher vo eiem Uterehmer eie bewegliche Sache kauft. Die besodere Vorschrifte der betreffe isbesodere de Gefahrübergag ( 474 Abs. 4) ud die Beweislastumkehr vor das Vorliege eies Magels bei Gefahrübergag ( 476). 1. Abschitt: Der Kaufvertrag Ei Kaufvertrag liegt vor, we sich die Parteie darüber eiige, dass ei Kaufgegestad gege Zahlug eies Kaufpreises übertrage werde soll. Kaufgegestad ist regelmäßig eie Sache. Im Gesetz ist daher i de vorragig der Sachkauf geregelt. Gemäß 453 Abs. 1 fide die Vorschrifte über de Kauf vo Sache auf de Kauf vo Rechte ud sostige Gegestäde etsprechede Awedug. Rechte als Kaufgegestad sid beispielsweise eie Forderug, eie Grudschuld oder auch ei Gesellschaftsateil. Beispiele für sostige Gegestäde sid Elektrizität, Ferwärme oder auch Patete ud Erfiduge (Kow-how). Gemäß 433 Abs. 1 S. 1 ist der Verkäufer eier Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergebe ud ihm das Eigetum zu ver- 1 ohe Gesetzesagabe sid solche des BGB. 1

10 1. Teil Kaufrecht schaffe. Aus 433 Abs. 1 S. 2 ergibt sich die Verpflichtug zur Verschaffug eier Sache, die frei vo Sach- ud Rechtsmägel ist. Der Käufer ist gemäß 433 Abs. 2 verpflichtet, de Kaufpreis zu zahle ud die Sache abzuehme. Die Zahlugsverpflichtug ist grudsätzlich i bar zu erfülle. Weitgehed üblich ist jedoch das Eiverstädis des Verkäufers i eie bargeldlose Zahlugsweise durch Überweisug oder Kartezahlug. Ei Eiverstädis i eie Überweisug liegt beispielsweise i der Agabe der Kotodate auf der Rechug. 2. Abschitt: Gewährleistugsrecht Alle Gewährleistugsasprüche setze eie Magel der Kaufsache voraus. Dabei ka es sich um eie Sachmagel ( 434) oder eie Rechtsmagel ( 435) hadel. Die Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache ergebe sich aus 437. Gemäß 437 Nr. 1, 439 ka der Käufer Nacherfüllug verlage. Ei Recht zum Rücktritt ka sich aus 437 Nr. 2, 323 ergebe. Das Rücktrittsrecht setzt grudsätzlich de erfolglose Ablauf eier zur Nacherfüllug gesetzte Frist voraus. Das Recht zur Miderug aus 437 Nr. 2, 441 hat die gleiche Voraussetzuge wie das Rücktrittsrecht. Schadesersatzasprüche oder Asprüche auf Ersatz vergeblicher Aufweduge köe sich aus 437 Nr. 3 i.v.m. de dort geate Vorschrifte ergebe. A. Begriff des Magels I. Sachmagel, uterscheidet sechs Fälle, i dee eie Sache frei vo Sachmägel ist oder ei Sachmagel vorliegt ud welche Fälle eiem Sachmagel gleichzustelle sid. Weiter Beschaffeheitsbegriff 1. Beschaffeheitsvereibarug, 434 Abs. 1 S. 1 Nach 434 Abs. 1 S. 1 liegt ei Sachmagel vor, we die Sache icht die vereibarte Beschaffeheit hat. Die Parteivereibarug ist also maßgebed (subjektiver Fehlerbegriff). Dahiter steht 2

11 Gewährleistugsrecht der Grudsatz der Privatautoomie. Der Begriff der Beschaffeheit ist im Gesetz icht defiiert. Es ist ei weiter Beschaffeheitsbegriff zugrude zu lege. Daach falle icht ur die physische Eigeschafte der Sache daruter, soder auch rechtliche ud wirtschaftliche Beziehuge der Sache zur Umwelt, sofer diese ach der Verkehrsaschauug für die Brauchbarkeit oder de Wert der Sache vo Bedeutug sid ud ihre Grud i der Sache selbst habe. Der Magel muss bei Gefahrübergag ( 434 Abs. 1 S. 1) vorliege. Damit ist die Gegeleistugsgefahr (Preisgefahr) gemeit. Diese geht ach 446 grudsätzlich mit der Übergabe der Sache auf de Käufer, beim Versedugskauf ach 447 mit der Übergabe a die Trasportperso über. Notiere Sie sich scho jetzt über das Wort Gefahrübergag de 476, der für de Verbrauchsgüterkauf eie Soderregel, ämlich eie Beweislastumkehr ethält (vgl. S. 53). Beispiele für eie Sachmagel ach 434 Abs. 1 S. 1: Der als Weibche verkaufte Hamster ist mälich. Das als echter Picasso verkaufte Bild ist vo eiem Igolstädter Küstler. Das verkaufte Grudstück hat icht de versprochee uverbaute Blick auf die Alpe. Ei Fußballtrikot wird als Origialdress des Fußballstars Ribéry verkauft. Tatsächlich hat Ribéry dieses Trikot ie getrage. 2. Vertraglich vorausgesetzte Verwedug 434 Abs. 1 S. 2 trifft eie Regelug für de häufige Fall, dass keie Beschaffeheit vereibart wird. 2. Abschitt Maßgeblicher Zeitpukt Bei fehleder Beschaffeheitsvereibarug: 434 Abs. 1 S. 2 Gemäß 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ist die Sache frei vo Sachmägel, we sie sich für die ach dem Vertrag vorausgesetzte Verwedug eiget. Die Verwedug muss vo de Parteie icht vereibart, soder lediglich vo ihe vorausgesetzt sei. Dies ka ausdrücklich oder stillschweiged geschehe. Zu beachte ist jedoch zum eie, dass häufig i eier Absprache über de Verwedugszweck eie schlüssige Beschaffeheitsvereibarug gesehe werde ka (sodass 434 Abs. 1 S. 1 eischlägig ist). Aus dem Zusammespiel mit 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ergibt sich zum adere, dass mit der ach dem Vertrag vorausgesetzte Verwedug etwas aderes als die gewöhliche Verwedug i.s.d. 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, somit also ur eie besodere Verwedug, die über die gewöhliche Verwedug hiausgeht, erfasst wird. 3

12 1. Teil Kaufrecht Hiweis: Nach 326 Abs. 5 Hs. 2 gilt auch hier der Ausschlussgrud des 323 Abs. 5 S. 2 für de Rücktritt! Die Norme der 326 Abs. 5 ud 440 modifiziere also das Rücktrittsrecht aus 323 Abs. 1 Alt. 2 im Hiblick auf das Erforderis der vorherige erfolglose Fristsetzug! Zu beachte ist, dass diese Uterscheidug icht ur für das Rücktrittsrecht des Käufers gilt, soder auch für desse Miderugsrecht. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des 441 Abs. 1 S. 1 ( Statt zurückzutrete... ), woraus folgt, dass die Voraussetzuge des Rücktrittsrechts auch für die Miderug gegebe sei müsse. Hiweis: Nochmals betot sei aber, dass gemäß 441 Abs. 1 S. 2 bei der Miderug der Ausschlussgrud des 323 Abs. 5 S. 2 icht gilt! Rücktritt ud Miderug im Kaufrecht Ausgagspukt: Schlechtleistug, 434, 435 Rechtsgrudverweis vo 437 Nr. 2 Nacherfüllug möglich 323 Abs. 1 Alt. 2 umittelbar awedbar! grds.: Fristsetzug erforderlich Ausahme: etbehrlich gem. 323 Abs. 2 oder 440 Nacherfüllug umöglich 323 Abs. 1 Alt. 2 über 326 Abs. 5 Hs. 2 awedbar! stets keie Fristsetzug erforderlich, da silos! Wirkuge des Rücktritts Der Rücktritt hat zwei wesetliche Auswirkuge: Zum eie erlösche die Erfüllugsasprüche ex uc ( Befreiugswirkug ). Zum adere besteht ei Aspruch der Parteie ach 346 Abs. 1 auf Rückgewähr der erbrachte Leistuge. I eier Klausur mit Probleme im Zusammehag mit Mägel der Kaufsache hat die letztgeate Auswirkug besodere Bedeutug, da oftmals ach dem Aspruch des Käufers auf Rückzahlug des Kaufpreises gefragt wird. 18

13 Gewährleistugsrecht 2. Abschitt Aufbauschema für de Rücktritt des Käufers, 437 Nr. 2, 323 I. Voraussetzuge des Rücktrittsrechts (Rücktrittsgrud), 437 Nr. 2 Alt. 1, Wirksamer Kaufvertrag zwische Verkäufer ud Käufer 2 Die Kaufsache muss bei Gefahrübergag mit eiem Sachmagel ( 434) oder bei Erwerb mit eiem Rechtsmagel ( 435) behaftet sei 3. Erfolgloser Ablauf eier agemessee Frist oder Etbehrlichkeit der Fristsetzug ( 323) II. Kei Ausschluss 1. Rücktrittsrecht ausgeschlosse, 323 Abs. 5 S. 1, Uerheblichkeit der Pflichtverletzug; 323 Abs. 6: Käufer allei oder weit überwieged veratwortlich 2. Kei Gewährleistugsausschluss durch Vertrag oder Gesetz III. Erklärug des Rücktritts, 349 IV. Rechtsfolge des Rücktritts, 346, 347 V. Uwirksamkeit des Rücktritts gemäß 438 Abs. 4, Voraussetzuge des Rücktrittsrechts a) Wirksamer Kaufvertrag b) Die Kaufsache muss bei Gefahrübergag mit eiem Sachmagel, 434, oder beim Erwerb mit eiem Rechtsmagel, 435, behaftet sei. c) Erfolgloser Ablauf eier agemessee Frist oder Etbehrlichkeit der Fristsetzug aa) Erfolgloser Ablauf eier agemessee Frist Der Käufer muss de Verkäufer zur Erfüllug aufforder ud eie Frist hizusetze, dabei ist icht erforderlich, dass ei bestimmter Zeitpukt oder Zeitraum agegebe wird, soder es reicht eie Aufforderug zur uverzügliche Leistug aus, we der Zeitraum bestimmt oder bestimmbar ist. Aufforderug zur Erfüllug Beispiele: Nacherfüllug i agemesseer Zeit oder umgehed oder so schell wie möglich. Damit wird eie zeitliche Greze gesetzt, die aufgrud der jeweilige Umstäde des Eizelfalls bestimmbar ist. 19

14 Check: Rücktritt ud Miderug Check: 1. I welchem Rücktritt Verhältis ud Miderug stehe Rücktritt ud Miderug? 2. Welche Rücktrittsgrüde ethält 323 Abs. 1? 3. Woraus ka sich ei Rücktrittsrecht bei Schlechtleistug ergebe? 4. Welche Auswirkuge hat der Rücktritt? 5. I welche Fälle ist die Fristsetzug etbehrlich? 6. Welche besodere Ausschlussgrüde sid für de Rücktritt zu beachte? 1. Rücktritt ud Miderug stehe i eiem Alterativverhältis. Der Käufer ka also etweder de Rücktritt oder die Miderug erkläre. Dies geht aus dem oder i 437 Nr. 2 bzw. der Formulierug statt zurückzutrete i 441 Abs. 1 S. 1 hervor. 2. Rücktritt bei Nichterbrige der fällige Leistug (1. Alt.) ud Rücktritt bei icht vertragsgemäßer Leistug (2. Alt.), also bei Schlechtleistug. 3. Ist die Nacherfüllug och möglich, so greift 323 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 umittelbar ei. Ist die Nacherfüllug higege umöglich, greift die Regelug des 323 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 über die Vorschrift des 326 Abs. 5 als Rücktrittsgrud, woach die Fristsetzug etbehrlich ist, da sie keie Si macht. 4. Die Erfüllugsasprüche erlösche ex uc (Befreiugswirkug). Sid die Leistuge bereits erbracht, so besteht ei Aspruch der Parteie ach 346 Abs. 1 auf Rückgewähr der erbrachte Leistuge (Rückgewährschuldverhältis). 5. Die Etbehrlichkeit der Fristsetzug ka sich aus 326 Abs. 5, 323 Abs. 2, 440 ud für de Uterehmerregress aus 478 ergebe Abs. 5 S. 1: Hierach ist der Rücktritt ausgeschlosse, we die Pflichtverletzug (d.h. der Magel) uerheblich ist. 323 Abs. 6: Daach ist der Rücktritt ausgeschlosse, we der Käufer für de Umstad, der ih zum Rücktritt berechtigt, allei oder weit überwieged veratwortlich ist. 7. Ist beim Verbrauchsgüterkauf Nutzugsersatz für die Nutzug der magelhafte Sache zu leiste? 7. Ja, de 474 Abs. 2 S. 1 verweist ur auf 439 Abs. 4 ud icht auf das Rücktrittsrecht. 28

15 Gewährleistugsrecht 2. Abschitt IV. Schadesersatzasprüche des Käufers Die Regelug des 437 Nr. 3 weist für die Schadesersatzasprüche des Käufers bei Lieferug eier magelhafte Sache auf die Aspruchsgrudlage des Allgemeie Teils des Schuldrechts. Das sid 311a bei afäglicher Umöglichkeit 280 Abs. 1 u. 3, 283 bei achträglicher Umöglichkeit 280 Abs. 1 u. 3, 281 bei Nichtleistug ach Fristsetzug ud 280 Abs ist icht aufgeführt. Allerdigs verweist 437 Nr. 3 auf 280, desse Abs. 2 wiederum auf 286 verweist. Wie im Allgemeie Schuldrecht ist zwische Schadesersatzasprüche statt der Leistug ud Schadesersatzasprüche ebe der Leistug zu uterscheide. Schadesersatzasprüche statt der Leistug etschädige de Käufer dafür, dass er edgültig keie magelfreie Sache erhält, weil die Nacherfüllug umöglich ist oder eie zur Nacherfüllug gesetzte Frist abgelaufe ist ud der Käufer Schadesersatz statt der Leistug verlagt ( 281 Abs. 4). Schadesersatzasprüche ebe der Leistug köe ebe eiem (Nach-)Erfüllugsaspruch auf eie magelfreie Leistug bestehe. Überblick über die Schadesersatzasprüche des Käufers wege Verletzug der Pflicht zur magelfreie Leistug, 433 Abs. 1 S. 2 Schadesersatz statt der Leistug Schadesersatz ebe der Leistug afägliche Umöglichkeit der Nacherfüllug, 437 Nr. 3, 311 a Abs. 2 achträgliche Umöglichkeit der Nacherfüllug, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ud 3, 283 Nichtleistug der Nacherfüllug ach Fristsetzug, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ud 3, 281 sostige Schäde, die durch die magelhafte Leistug etstade sid, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Verzug mit der Nacherfüllug, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ud 2,

16 Gewährleistugsrecht 3. Abschitt dugsersatzaspruch, soder verweist (wie im Kaufrecht 437 Nr. 3) auf das allgemeie Leistugsstörugsrecht. Allerdigs werde die allgemeie Regeluge durch besodere Bestimmuge i 636 ergäzt. Zwische de Schadesersatzasprüche aus 634 Nr. 4 ud 823 Abs. 1 besteht echte Aspruchskokurrez (vgl. dazu im Kaufrecht S. 39). Bei de Schadesersatzasprüche des Bestellers gemäß 634 Nr. 4 ist zu uterscheide zwische de Schadesersatzasprüche statt der Leistug ud de sostige Schadesersatzasprüche, die ebe die Leistug bzw. ebe de Schadesersatzaspruch statt der Leistug trete, wie der Verzögerugsschade ud der eifache Schadesersatzaspruch ebe der Leistug. Ugeachtet desse müsse aber bei alle Schadeersatzasprüche des Bestellers zumidest die folgede Voraussetzuge gegebe sei: Wirksamer Werkvertrag Sach- oder Rechtsmagel bei Gefahrübergag Vertretemüsse des Uterehmers Ob weitere Voraussetzuge erforderlich sid, richtig sich daach, welcher Schadeersatzaspruch statt oder ebe der Leistug eischlägig ist. Überblick über die Schadesersatzasprüche des Bestellers wege Verletzug der Pflicht zur magelfreie Leistug, 633 Abs. 1 Schadesersatz statt der Leistug SE ebe der Leistug 634 Nr. 4, 311 a Abs. 2 Afägliche Umöglichkeit der Nacherfüllug, Nachträgliche Umöglichkeit der Nacherfüllug, 634 Nr. 4, 280 Abs.1 u. 3, 283 Nichtleistug der Nacherfüllug ach Fristsetzug, 634 Nr. 4, 280 Abs.1 u. 3, 281 Verzug mit der Nacherfüllug, 634 Nr. 4, 280 Abs.1 u. 2, 286 Sostige Schäde, die durch das magelhafte Werk etstade sid, 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 Der Schadesersatzaspruch des Bestellers gege de Uterehmer aus 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 u. 3, 281 setzt grudsätzlich eie 77

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