Skript Schuldrecht BT 1

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1 Skripte Zivilrecht - Alpma-Schmidt Skript Schuldrecht BT 1 Kaufrecht: Tausch, Werkvertragsrecht: Werklieferugsvertrag Bearbeitet vo Josef A. Alpma, Joseph Alpma, Aegerd Alpma-Pieper 18., überarbeitete Auflage Buch. VIII, 206 S. Kartoiert ISBN Format (B x L): 19,5 x 24,9 cm Gewicht: 445 g Recht > Zivilrecht > BGB Besoderes Schuldrecht Zu Ihalts- ud Sachverzeichis schell ud portofrei erhältlich bei Die Olie-Fachbuchhadlug beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, isbesodere Recht, Steuer ud Wirtschaft. Im Sortimet fide Sie alle Medie (Bücher, Zeitschrifte, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergäzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheiugsdiest oder Zusammestelluge vo Bücher zu Soderpreise. Der Shop führt mehr als 8 Millioe Produkte.

2 Kaufrecht 1. Teil 1. Teil: Kaufrecht Kaufrecht ist das Soderrecht für Kaufverträge, Im Gesetz ist das Kaufrecht i folgede Utertitel gegliedert Allgemeie Vorschrifte Die gelte umittelbar ur für de Sachkauf. Gemäß 453 fide diese Vorschrifte auf de Kauf vo Rechte ud sostige Gegestäde etsprechede Awedug Besodere Arte des Kaufs Für bestimmte Forme des Kaufs sid besodere Regel erforderlich. Das sid der Kauf auf Probe, der Vorkauf ud der Wiederkauf Verbrauchsgüterkauf Zur Umsetzug der Richtliie über de Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG wurde mit der Schuldrechtsreform zum die i das BGB eigefügt. Die Richtliie über Verbraucherkreditverträge 2008/48/EG erforderte Äderuge i 474. Nicht ur die Vorschrifte über de Verbrauchsgüterkauf, soder sämtliche Vorschrifte des Kaufrechts sid gegebeefalls richtliiekoform auszulege, soweit sie sich im kokrete Fall auf eie Verbrauchsgüterkauf, d.h. auf eie Kaufvertrag zwische eiem Uterehmer ( 14) als Verkäufer ud eiem Verbraucher ( 13) als Käufer auswirke. Außerhalb der verweise zwei Vorschrifte auf das Kaufrecht. Dies sid 480 (Tausch) ud 651 (Werklieferugsvertrag). Für Kaufverträge gelte icht ur die Regel des Kaufrechts, soder auch die Vorschrifte des Allgemeie Teils des BGB ud die des Allgemeie Teils des Schuldrechts. Viele Fälle, i dee die Parteie Kaufverträge schließe, lasse sich löse, ohe Vorschrifte des Kaufrechts azuwede. 2 Die Frage, ob ei Kaufvertrag mit eiem Miderjährige wirksam ist, lässt sich regelmäßig beatworte, ohe aus dem Kaufrecht adere Vorschrifte zu zitiere als 433 Abs. 1 oder 433 Abs. 2. Gerät der Verkäufer mit der Lieferug oder der Käufer mit der Zahlug i Verzug, richte sich die Rechtsfolge ach dem Allgemeie Teil des Schuldrechts. Die spiele für die Falllösug keie Rolle. Kaufrecht ist ur das Soderrecht, das zu de allgemeie Regel hizutritt, um de Besoderheite des Rechtsgebiets Rechug zu trage. Das vorliegede Skript kozetriert sich auf die Besoderheite des Kaufrechts. Regeluge des Allgemeie Teils des BGB oder des Schuldrechts werde ur dargestellt, soweit dies für das Verstädis uerlässlich ist oder sie trotz ihrer Stellug im Allgemeie Teil ihre Awedugsschwerpukt im Kaufrecht habe. So hat beispielsweise die allgemeie Vorschrift des 218 eie Awedugsschwerpukt beim Rücktritt des Käufers wege eies Magels. 323 Abs. 5 S. 2 betrifft die icht vertragsgemäße Leistug ud damit eie Gewährleistugsfall, der seie Schwerpukt im Kaufrecht hat. 1 ohe Gesetzesagabe sid solche des BGB. 1

3 1. Abschitt Zusammefassede Übersicht Der Nacherfüllugsaspruch des Käufers Voraussetzuge Wirksamer Kaufvertrag über eie Sache Sachmagel bei Gefahrübergag, 434, oder Rechtsmagel bei Erwerb, 435 Die Rechtsfolge der Nacherfüllug Der Käufer hat grudsätzlich die Wahl zwische der Magelbeseitigug ud der Nachliefe - rug. Hat er vo seiem Wahlrecht Gebrauch gemacht, so ka er die Wahl och wechsel (elektive Kokurrez). Der Erfüllugsort der Nacherfüllug ist ach h.m. ach 269 zu bestimme (im Zweifel: Woh- oder Niederlassugsort des Verkäufers). Hat der Käufer die magelhafte Sache i eie adere eigebaut, ka er bei eiem Ver - brauchs güterkauf auch de Ausbau der magelhafte Sache ud de Eibau eier magelfreie Sache verlage. Dies ergibt sich aus eier richtliiekoforme Auslegug des 439 Abs. 1. Ausschluss ud Eischräkuge des Nacherfüllugsaspruchs des Käufers Eie Art der Nacherfüllug ist ausgeschlosse, we sie umöglich gemäß 275 Abs. 1 ist. Nach h.m. ist beim Stückkauf die Nachlieferug icht umöglich, we sich die Kaufsache durch eie gleichartige oder gleichwertige ersetze lässt. Beim Gattugskauf ist die Nach - lieferug icht ausgeschlosse, es sei de, dass eie Lieferug aus der Gattug icht mehr möglich ist. Die Nachbesserug ist umöglich, we die Sache mit eiem ubehebbare Magel be haftet ist. Auch we beide Arte der Nacherfüllug gemäß 275 Abs. 1 3 ausgeschlosse sid, geht der Gege leis tugs a spruch icht automatisch uter, 326 Abs. 1 S. 2. Nach 439 Abs. 3 S. 1 ka der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nach erfüllug verweiger, we sie ur mit uverhältismäßige Koste möglich ist. Die Uverhältismäßigkeit ka sich aus dem Vergleich mit der adere Art der Nach - erfüllug ergebe (relative Uverhältismäßigkeit). Ist die adere Art der Nacherfüllug umöglich, ka sich die Uverhältismäßigkeit ur aus de hohe Koste der kokrete Art der Nacherfüllug ergebe. Zu berücksichtige sid alle Umstäde des Eizelfalls: Die i 439 Abs. 3 S. 2 geate Umstäde ud weiterhi die Frage, ob der Verkäufer de Magel zu vertrete hat. Prozetuale Greze köe ur als Faustregel diee. Absolute Uverhältismäßigkeit ist idiziert, we die Koste der Nacherfüllug 150 % des Werts der Sache i magelfreiem Zustad oder 200 % des magelbedige Miderwerts übersteige. Relative Uverhältismäßigkeit ist jedefalls da idiziert, we die Koste der gewählte Art der Nacherfüllug diejeige der adere um mehr als 20 % übersteige. 275 Abs. 2 ud 3 sid awedbar, habe aber sehr gerige Bedeutug, da die Uverhältis - mäßigkeit der Koste direkt i 439 Abs. 3 S. 1 geregelt ist. Die Nacherfüllug ist vollstädig ausgeschlosse, we für beide Arte ei Leistugshider - is gemäß 275 Abs. 1 3 oder 439 Abs. 3 besteht. 40

4 1. Teil Kaufrecht Prüfugsschema für de Aspruch auf Ersatz des Verzögerugsschades aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ud 2, 286 A. Voraussetzuge I. Wirksamer Kaufvertrag zwische Käufer ud Verkäufer II. Die Sache ist bei Gefahrübergag mit eiem Sachmagel, 434, oder bei Erwerb mit eiem Rechtsmagel, 435, behaftet. III. Der Verkäufer ist mit der Nacherfüllug im Verzug. 1. Fälliger (durchsetzbarer) Aspruch auf Nacherfüllug 2. Mahug oder dere Etbehrlichkeit 3. Nichtleistug des Verkäufers 4. Kei Verzug, we der Verkäufer die Nichtleistug der Nacherfüllug icht zu vertrete hat, 286 Abs. 4 B. Kei Ausschluss der Gewährleistug C. Rechtsfolge Der Käufer erhält de durch de Verzug mit dem Nacherfüllugsaspruch etstadee Schade ersetzt. D. Verjährug des Schadesersatzaspruchs, Beispiel: K betreibt eie Fuhrpark. Er kauft bei V eie Lkw, der eie magelhafte Turbolader hat. K verlagt Mägelbeseitigug. Diese verzögert sich, da V das Ersatzteil zu spät bestellt. K ka de Lkw dadurch erst eie Woche später eisetze ud hat eie Schade vo K ka gege V eie Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 2, 286 auf Ersatz des Verzögerugsschades habe. I. K ud V habe eie wirksame Kaufvertrag geschlosse. II. Auch we keie Beschaffeheitsvereibarug vorliegt, war der Lkw magelhaft, de er eigete sich icht für die vertraglich vorausgesetzte Verwedug. III. V müsste mit der Mägelbeseitigug i Verzug gekomme sei. 1. K hatte gege V eie fällige ud durchsetzbare Aspruch aus 439 Abs. 1 auf Mägelbeseitigug. 2. Es müsste eie Mahug vorliege. Die Mahug ist eie eideutige ud bestimmte Aufforderug, die Leistug zu erbrige. I dem Verlage der Mägelbeseitigug ist auch eie Mahug des Käufers K zu sehe. 3. V hat die Mägelbeseitigug icht uverzüglich erbracht. 4. Da er das Ersatzteil zu spät bestellt hat, hat er die Nichtleistug zu vertrete ud ka sich icht gemäß 286 Abs. 4 etlaste. IV. K hat gege V eie Aspruch auf Ersatz des durch de Verzug mit dem Nacherfüllugsaspruch etstadee Schades. Das ist der Schade, der zwische dem Begi des Verzugs durch die Mahug ud dem Ede des Verzugs durch die spätere Mägelbeseitigug eigetrete ist. 62

5 Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache 2. Abschitt 3. Der Schadesersatzaspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Mit dem Schadesersatzaspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ka der Käufer de Ersatz aller Schäde verlage, die 169 auf der Verletzug der Pflicht zur magelfreie Lieferug beruhe ud icht Schadesersatz statt der Leistug oder Verzögerugsschäde sid. Prüfugsschema für de Schadesersatzaspruch ebe der Leistug, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 A. Voraussetzuge I. Wirksamer Kaufvertrag II. Die Sache ist bei Gefahrübergag mit eiem Sachmagel, 434, oder bei Erwerb mit eiem Rechtsmagel, 435, behaftet. III. Der Verkäufer hat sich bezüglich der Lieferug der magelhafte Sache icht etlastet, 280 Abs. 1 S. 2. B. Kei Ausschluss der Gewährleistug C. Rechtsfolge: Ersatz des Schades, der durch die magelhafte Lieferug etstade ist ud weder Schadesersatz statt der Leistug och Verzögerugsschade ist. D. Verjährug des Schadesersatzaspruchs, 438 Da die gemäß 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 zu ersetzede Schäde durch die magelhafte Lieferug verursacht sei müsse ud damit Folge des Magels sid, werde sie auch Magelfolgeschäde geat (obwohl dies eigetlich ei Begriff des frühere Schuldrechts vor Ikrafttrete der Schuldrechtsreform 2002 ist). 4. Abgrezug zwische de Aspruchsgrudlage Die Abgrezug der sich aus 437 Nr. 3 ergebee Schadesersatzasprüche hägt etscheided davo ab, welche Schäde ma mit der jeweilige Aspruchsgrudlage für ersatzfähig hält. Da ach de Grudsätze des allgemeie Schadesrechts mit eiem Schadesersatzaspruch ur die Schäde ersetzt werde, für die eie Pflichtverletzug kausal geworde ist, ist weiterhi vo Bedeutug, was ma als Pflichtverletzug ud damit als Bezugspukt für das Vertretemüsse bei der jeweilige Aspruchsgrudlage asieht. 170 Fall 3: Magelhafte Alu-Rahme K betreibt eie Schreierei ud hat mit dem Bauherr B eie Vertrag über die Lieferug ud Eibau vo Holzfester mit Alumiiumrahme geschlosse. K kauft die Rahme im Baugroßhadel des V ei, liefert sie a B ud baut sie i das Bauwerk des B ei. Kurz ach dem Eibau rügt B Lackabplatzuge a de Alumiium-Außeschale der Fester. Ursache für die magelde Haftug der Beschichtug ist eie icht fachgerechte Vorbehadlug währe des Beschichtugsprozesses durch de 63

6 1. Teil Kaufrecht Hersteller H, der die Alumiiumprofile a V geliefert hat. Eie Mägelbeseitigug ist icht möglich. V verweigert die Nachlieferug. Er beruft sich darauf, dass er die fehlerhafte Beschichtug icht erkee kote. K kauft eue Rahme für bei D, baut die magelhafte Rahme aus ud die eue Rahme ei. Ka K vo V Zahlug vo für de Deckugskauf bei D ud weitere Aus- ud Eibaukoste verlage? 171 I. K ka gege V eie Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 habe. 1. K ud V habe eie Kaufvertrag über die Lieferug vo Alumiiumrahme geschlosse. 2. Die Alu-Rahme müsste im Zeitpukt des Gefahrübergags magelhaft gewese sei. Eie Beschaffeheitsvereibarug über die Beschichtug habe die Parteie icht getroffe. Wege der Lackabplatzuge eigete sich die Rahme aber icht für die gewöhliche Verwedug. Sie ware magelhaft i.s.d. 434 Abs. 1 S. 2 Nr Eie Fristsetzug ist icht erfolgt. Sie war aber gemäß 281 Abs. 2 Alt. 1 etbehrlich, de V hat die Nachlieferug verweigert V müsste die Pflichtverletzug zu vertrete habe. Er beruft sich darauf, dass er die fehlerhafte Beschichtug icht erkee kote. a) Bezieht ma für das Vertretemüsse auf die magelhafte Lieferug, ka V sich möglicherweise gemäß 280 Abs. 1 S. 2 etlaste, de er kote de Beschichtugsfehler bei der Lieferug icht erkee. b) Die de Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 begrüdede Pflichtverletzug ist jedoch icht die magelhafte Lieferug, soder das Uterlasse der Nacherfüllug. Die Nichterkebarkeit des Magels ädert aber ichts dara, dass V zur Nachlieferug gemäß 439 Abs. 1 verpflichtet war. Mit der Verweigerug der Nachlieferug hat er diese Pflicht verletzt. Er ka sich für die Verletzug der Nacherfüllugspflicht icht gemäß 280 Abs. 1 S. 2 etlaste. 5. K hat gege V eie Schadesersatzaspruch statt der Leistug. 173 a) I der Literatur wird die Asicht vertrete, mit dem Schadesersatzaspruch statt der Leistug seie ur die Schäde zu ersetze, die zeitlich ach dem Erlösche des Leistugsaspruchs etstade seie. Hier ist der Nacherfüllugsaspruch gemäß 281 Abs. 4 erst mit Geltedmachug des Schadesersatzaspruchs statt der Leistug erlosche. Die Schäde sid aber scho vorher etstade. Nach dieser Asicht köe die vo K gelted gemachte Schäde icht mit dem Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 ersetzt werde. Nach dieser Asicht köe zumidest die Koste des Deckugskaufs mit eiem Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 2, 286 ersetzt werde Lorez, Festschrift für Leee, S. 147, 158 f. 64

7 Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache 2. Abschitt b) Nach der Gegeasicht sid mit Schadesersatzaspruch statt der Leistug die Schäde zu ersetze, die fuktioal a die Stelle der Leistug trete. Der Deckugskauf ersetzt das Leistugsiteresse. Die Koste des Deckugskaufs sid typische Schäde, die mit dem Schadesersatzaspruch statt der Leistug zu ersetze sid. 174 Der Aus- ud Eibau ersetzt allerdigs icht das Leistugsiteresse des K. V schuldete icht de Aus- ud Eibau der Festerrahme. Da K Uterehmer ist, umfasst der Nachlieferugsaspruch icht eie Ausbau der magelhafte ud de Eibau eier magelfreie Sache. 194 Überdies beruhe die Koste für de Aus- ud Eibau icht auf der Verweigerug der Nacherfüllug. Es besteht kei ursächlicher Zusammehag zwische der Verweigerug der Nacherfüllug ud de Aus- ud Eibaukoste c) Gege die rei zeitliche Abgrezug des Schadesersatzaspruchs statt der Leistug spricht, dass daach der Käufer gemäß 281 Abs. 4 Schadesersatz statt der Leistug verlage müsste, bevor der Schade eitritt. Das ist ihm häufig icht möglich oder icht zumutbar. Es ist daher der Gegesicht zu folge. K hat gege V eie Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 auf Ersatz der Koste für de Deckugskauf i Höhe vo II. Ei Aspruch auf Ersatz der Koste für de Aus- ud Eibau ka sich aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ergebe Die Parteie habe eie Kaufvertrag geschlosse. 2. Die gelieferte Festerrahme ware magelhaft i.s.d. 434 Abs. 1 S. 2 Nr V müsste die Pflichtverletzug zu vertrete habe. Bei dem Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 bezieht sich das Vertretemüsse auf die Verletzug der Pflicht zur magelfreie Lieferug ud icht auf die Verletzug zur Nacherfüllug. Das Vertretemüsse wird gemäß 280 Abs. 1 S. 2 vermutet. a) V hat dargelegt, dass er die fehlerhafte Beschichtug bei der Lieferug icht erkee kote. Er hat sich damit bezüglich eies eigee Verschuldes etlastet. b) Möglicherweise haftet V für ei Verschulde des Herstellers H gemäß 278. Da müsste H Erfüllugsgehilfe des V sei. Erfüllugsgehilfe ist, wer mit dem Wille des Schulders bei der Erfüllug eier diesem obliegede Verbidlichkeit tätig wird. Die Verpflichtug des Verkäufers beschräkt sich auf die magelfreie Verschaffug der Sache ud umfasst icht dere Herstellug. Bei der Erfüllug der Pflicht aus 433 Abs. 1 bediet sich der Verkäufer icht des Herstellers, de die Herstellug der Sache gehört icht zum Pflichtekreis des Verkäufers. 196 H ist icht Erfüllugsgehilfe des V BGH, Urt. v VIII ZR 46/13, R. 27, BGHZ 200, 337, RÜ 2014, BGH, Urt. v VIII ZR 46/13, R. 25, BGHZ 200, 337, RÜ 2014, BGH, Urt. v VIII ZR 46/13, R. 25, BGHZ 200, 337, RÜ 2014,

8 1. Teil Kaufrecht V hat sich gemäß 280 Abs. 1 S. 2 etlastet. Es besteht kei Aspruch auf Ersatz der Koste für de Aus- ud Eibau aus 437 Nr. 3, 280 Abs Nutzugs- oder Betriebsausfallschäde des Käufers köe mit verschiedee Aspruchsgrudlage zu ersetze sei, je achdem welche Pflichtverletzug für de Schadeseitritt kausal geworde ist. Fall 4: Schlecht geliefert V hat K, der eie Copy-Shop betreibt, eie Fotokopierer verkauft. Er liefert diese fristgerecht zum Bei Übergabe zahlt K de Kaufpreis. Als er die Maschie utersucht, stellt er Mägel fest, sodass er sie icht wie vorgesehe am i Betrieb ehme ka. Er rügt die Mägel sofort, fordert V zur Nachlieferug auf ud setzt ihm eie agemessee Frist bis zum Der Brief erreicht V am V reagiert icht. Am geht ihm ei Schreibe des Awalts des K zu, i dem dieser Schadesersatz statt der Leistug verlagt. K will de Kaufpreis zurückhabe, Betriebsausfallkoste (1.000 pro Tag) ab dem ud Ersatz der Awaltskoste. V wedet ei, er habe die Magelhaftigkeit der Maschie icht zu vertrete, da er sie vom Hersteller bezoge ud uetpackt weitergeleitet habe. 179 A. Ei Schadesersatzaspruch des K gege V ka sich aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 Abs. 1 ergebe. I. V ud K habe eie wirksame Kaufvertrag geschlosse. II. Der gekaufte Fotokopierer war magelhaft. III. K hat Nachlieferug verlagt ud dem V eie agemessee Frist gesetzt, die am erfolglos verstriche ist. IV. V müsste die Pflichtverletzug zu vertrete habe. Möglicherweise ka sich V gemäß 280 Abs. 1 S. 2 etlaste, de er wedet ei, er habe die magelhafte Lieferug icht zu vertrete. Bei dem Schadesersatzaspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 bezieht sich das Vertretemüsse icht auf die magelhafte Lieferug, soder auf das edgültige Ausbleibe der Nacherfüllug, de ur diese Pflichtverletzug begrüdet de Schadesersatzaspruch statt der Leistug. Für das Ausbleibe der Nachlieferug hat sich V icht etlastet. V. K ka vo V Schadesersatz statt der Leistug verlage Nach eier i der Literatur vertretee Asicht werde mit dem Schadesersatzaspruch statt der Leistug die Schäde ersetzt, die eitrete, achdem das edgültige Ausbleibe der Leistug feststeht. Hier ist der Nachlieferugsaspruch gemäß 281 Abs. 4 durch die Geltedmachug des Schadesersatzaspruchs statt der Leistug am erlosche. Mit dem große Schadesersatzaspruch verlagt der Käufer Ersatz des Werts der Kaufsache, weil er sie zurückgibt. Der Schade tritt erst ach Geltedma- 66

9 Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache 2. Abschitt chug des Schadesersatzaspruchs statt der Leistug ei. Nach dieser Asicht ka K daher Wertersatz für die zurückzugebede Kaufsache verlage. Der Midestschade bei dem große Schadesersatzaspruch ist der Kaufpreis. Nutzugsausfallkoste sid ach dieser Asicht erst ab dem Erlösche des Leistugsaspruchs am mit dem Schadesersatzaspruch statt der Leistug zu ersetze. Auch die Awaltskoste sid vor dem etstade ud damit icht mit dem Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 zu ersetze. 2. Nach der h.m. ka der Käufer mit dem Schadesersatzaspruch statt der Leistug Ersatz der Schäde verlage, die fuktioal a die Stelle der Leistug trete. 181 Bei dem große Schadesersatzaspruch tritt der Wertersatz für die zurückzugebede Kaufsache a die Stelle der Leistug. Auch ach dieser Asicht ka K Wertersatz für die Kaufsache i Höhe des Kaufpreises verlage. Nutzugsausfallkoste etstehe durch die Verzögerug der Leistug. Bei ihe hadelt es sich grudsätzlich um eie Verzögerugsschade, der ebe de Aspruch auf Leistug tritt ud der icht mit dem Schadesersatzaspruch statt der Leistug ersetzt wird. Eie Verzögerug mit der Leistug ka es aber ur solage gebe wie ei Aspruch auf die Leistug besteht. Mit dem Erlösche des Leistugsaspruchs gemäß 281 Abs. 4 am äderte sich auch die Rechtsatur der Nutzugsausfallkoste, de sie köe begrifflich icht mehr zum Schadesersatz ebe der Leistug gehöre. Ab dem Erlösche des Leistugsaspruch beruhe sie auf dem edgültige Ausfall der Leistug. Sie gehöre da zum Erfüllugsiteresse des Käufers, das mit dem Aspruch auf Schadesersatz statt der Leistug aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 ersetzt wird. Auch ach der h.m. sid die Betriebsausfallkoste erst ab dem mit diesem Schadesersatzaspruch zu ersetze. Die Awaltskoste trete icht fuktioal a die Stelle der Leistug ud sid icht mit dem Aspruch auf Schadesersatz statt der Leistug ersatzfähig. 3. Eie Streitetscheidug ist etbehrlich, da beide Asichte zu dem gleiche Ergebis komme. K hat gege V eie Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 auf Wertersatz für die Kaufsache i Höhe des Kaufpreises sowie Zahlug vo pro Tag ab dem B. Ei weiterer Aspruch des K gege V ka sich aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 2, 286 ergebe. 182 I. Die Parteie habe eie wirksame Kaufvertrag geschlosse ud die Kaufsache war magelhaft. II. V müsste mit der Nacherfüllugspflicht i Verzug gerate sei. 67

10 1. Teil Kaufrecht 1. K hatte eie fällige ud durchsetzbare Aspruch auf die vo ihm verlagte Nachlieferug. 2. Das Nachlieferugsverlage ethält eie eideutige Aufforderug zur Leistug ud damit eie Mahug. Diese ist dem V am zugegage. 3. V hat icht geleistet ud sich für die Nichtleistug icht gemäß 286 Abs. 4 etlastet K hat gege V eie Aspruch auf Ersatz des Verzögerugsschade. Dies ist der Schade, der auf der Verzögerug der Leistug beruht. Er wird für de Zeitraum zwische Begi ud Ede des Verzugs ersetzt. Der Verzug bega mit dem Zugag der Mahug am ud edete mit dem Erlösche des Leistugsaspruchs gemäß 281 Abs. 4. Auch die Awaltskoste beruhe auf der Verzögerug der Nachlieferug. Sie sid währed des Verzugs begrüdet worde. Gemäß 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 2, 286 hat K gege V eie Aspruch auf Ersatz der Betriebsausfallkoste für die Zeit vom bis sowie auf Erstattug der Awaltskoste. 184 III. Ei Aspruch auf Ersatz der Betriebsausfallkoste für de Zeitraum vom bis ka sich aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ergebe. 1. K ud V habe eie wirksame Kaufvertrag geschlosse. Die Kaufsache war magelhaft. 2. V müsste die Pflichtverletzug zu vertrete habe. V hat sich für eigees Verschulde etlastet, de er hat sie vom Hersteller bezoge ud uetpackt weitergeliefert. Für das Uterlasse eier Utersuchugspflicht bestehe keie Ahaltspukte. Ei evetuelles Verschulde des Herstellers ist dem Verkäufer V icht gemäß 278 zuzureche, de der Hersteller eier Sache ist icht Erfüllugsgehilfe des Verkäufers. Der Verkäufer ist ur zur Lieferug ud icht zur Herstellug der Kaufsache verpflichtet. K hat gege V keie Aspruch auf Ersatz des Nutzugsausfalls für die Zeit vom bis We V die magelhafte Lieferug zu vertrete hätte, käme ei Aspruch auf Ersatz der Betriebsausfallkoste aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ur für eie kurze Zeitraum i Betracht. Betriebsausfallkoste beruhe regelmäßig auf der Verzögerug der Leistug ud sid da ur mit dem Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 2, 286 zu ersetze. Nur für de (hier icht zu ermittelde) Zeitraum, i dem sie auch durch eie uverzügliche Nachlieferug icht zu verhider gewese wäre, köe sie mit dem Aspruch aus 437 Nr. 1, 280 Abs. 1 ersetzt werde, weil sie da ur auf der magelhafte Lieferug ud icht auf der Verzögerug der Nacherfüllug beruhe. 68

11 Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache 2. Abschitt Nicht ur der Nutzugsausfall ach dem Erlösche des Leistugsaspruch gemäß 281 Abs. 4, soder auch der Nutzugsausfall ach eiem Rücktritt des Käufers ist mit dem Schadesersatzaspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 zu ersetze. Der Schade beruht auf dem ifolge des Rücktritts ud dem damit verbudee Erlösche der ursprügliche Leistugspflicht edgültige Ausbleibe der Leistug V. Aufwedugsersatz gemäß 437 Nr. 3, 284 Der Aspruch aus 284 ka astelle jedes Schadesersatzaspruchs statt der Leistug trete. Darüber hiaus verweist 311 a Abs. 2 bzgl. des Umfags des Aufwedugsersatzaspruchs bei afäglicher Umöglichkeit auf 284. Vergebliche Aufweduge sid freiwillige Vermögesopfer, die der Gläubiger im Vertraue auf de Erhalt der Leistug erbracht hat, die sich aber wege der Nichtleistug oder der icht vertragsgemäße Leistug des Schulders als utzlos erweise. 198 Zu de Aufweduge zähle sog. Vertragskoste, wie z.b. die Koste für die Übergabe, Versedug ud Beurkudug, Zölle, Fracht, Eibau- ud Motagekoste Ersatz vergeblicher Aufweduge 311 a Abs. 2 i dem i 284 bestimmte Umfag 284 astelle des Schadesersatzes statt der Leistug 280 Abs. 1 u. 3, 283, Abs. 1 u. 3, 281, Abs. 1 u. 3, 282, 284 Nach 284 ist Aufwedugsersatz allei eie Alterative zum Schadesersatz statt der Leistug ud icht zum Schadesersatz schlechthi. Bezweckt wird mit der Alterativstellug, dass der Geschädigte wege ei ud demselbe Vermögesachteil icht sowohl Schadesersatz statt der Leistug als auch Aufwedugsersatz ud damit doppelte Kompesatio verlage ka BGH, Urt. v VIII ZR 145/09, R. 13, RÜ 2010, BGH, Urt. v VIII ZR 275/04, NJW 2005, 2848, 2849 f., RÜ 2005, BeckOK-BGB/Lorez 284 R BGH, Urt. v VIII ZR 275/04, NJW 2005, 2848, 2849 f.; RÜ 2005, 518; Staudiger/Otto 284 R

12 1. Teil Kaufrecht Prüfugsschema für de Ersatz vergeblicher Aufweduge A. Voraussetzuge I. Bestehe eies Schadesersatzaspruchs statt der Leistug II. Vergebliche Aufweduge, die der Käufer im Vertraue auf de Erhalt der Leistug gemacht hat ud billigerweise mache durfte III. Kei Ausschluss des Aufwedugsersatzaspruchs ( 284, letzter Hs.) B. Rechtsfolge I. Astelle des Schadesersatzaspruchs statt der Leistug ka Ersatz der vergebliche Aufweduge verlagt werde. II. Aspruchskürzug bei Nutzug der Sache Fall 5: Kaputt geutzt K kauft vo V für die gewerbliche Nutzug eie Mitsubishi zum Preis vo Nach Überahme lässt K die Stoßfäger des Fahrzeugs lackiere, Leichtmetallfelge ud Breitbadreife motiere sowie Schmutzfäger, eie Tempomate, ei Autotelefo ud ei Navigatiossystem eibaue. Für die Zusatzausstattug verwedet er ud für die Überführug ud die Zulassug des Fahrzeugs 500. Nachdem K zahlreiche Herstellugsmägel gerügt hat, dere Beseitigug icht vollstädig geligt, lässt er ei Gutachte für 400 afertige, setzt V eie agemessee Frist ud tritt ach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurück ud verlagt Aufwedugsersatz. Es kommt zum Streit, da V icht bereit ist, die Koste für das Gutachte ud die Aufweduge für die Zusatzausstattug, die icht zur Wertsteigerug des Fahrzeugs geführt habe, ud für die Überführug ud Zulassug zu trage. Er verweist im Übrige darauf, dass K das Fahrzeug für ei Jahr habe utze köe ud deswege die Aufweduge icht vergeblich gewese seie. A. Der Aspruch des K gege V auf Aufwedugsersatz 189 I. 437 Nr. 2, 323, 347 Abs. 2 S Die Voraussetzuge des Rücktritts liege vor, de V hat aufgrud eies wirksame Kaufvertrags K eie magelhafte Sache geliefert ud K ist ach Ablauf eier agemessee Frist wirksam zurückgetrete. 2. V muss K somit die otwedige Verweduge ersetze. Sämtliche, am Fahrzeug vorgeommee Verbesseruge sowie die Koste der Überführug ud der Zulassug sid keie otwedige Verweduge, da sie zur Erhaltug des Fahrzeugs icht erforderlich sid. 190 II. Auch ei Aspruch aus 437 Nr. 2, 323, 347 Abs. 2 S. 2 scheidet aus, da V durch die Äderuge am Fahrzeug icht bereichert ist, de diese habe icht zur eier Wertsteigerug geführt. 70

13 Das Werkvertragsrecht 2. Teil 2. Teil: Das Werkvertragsrecht 1. Abschitt: Der Werkvertrag A. Das Zustadekomme des Werkvertrags I. Der Ihalt der Eiigug Die Parteie müsse sich darüber eiige ( 145 ff.), dass der Uterehmer zur Herstellug des Werkes ud der Besteller zur Etrichtug eier Vergütug verpflichtet ist, Der Uterehmer i.s.d. 631 ff. ist zu uterscheide vo eiem Uterehmer i.s.d. 14: Uterehmer i.s.d. 631 ist ur derjeige, der das Werk erstellt. Eie Vergütug gilt als stillschweiged vereibart, we die Erstellug des Werkes de Umstäde ach ur gege eie Vergütug zu erwarte ist, 632 Abs. 1. Ist der Werkvertrag zustade gekomme, so ist die Vergütug Hauptleistugspflicht des Bestellers. 1. Das zu erstellede Werk als Leistugsgegestad Prägedes Merkmal des Werkvertrags ist die Pflicht des Uterehmers, für eie bestimmte Erfolg eizustehe. 432 Dies ka sei: 403 Errichtug eies Bauwerks Vo großer Bedeutug ist das Werkrecht bei Bauverträge. Hier werde die 631 f. i der Praxis vo der Soderregelug wie der VOB/B überlagert. Beim Erwerb eies Grudstücks mit eiem bereits errichtete Neubau oder eiem saierte Altbau sid ach städiger Rechtsprechug die Gewährleistugsvorschrifte des Werkvertrags awedbar (R. 411 ff.). Habe sich die Parteie über die Lieferug eier herzustellede oder zu erzeugede bewegliche Sache geeiigt, wie z.b. die Herstellug eier Maschie, so liegt ei Werklieferugsvertrag vor ( 651) auf de die Vorschrifte über de Kauf Awedug fide. Nur we es sich um eie icht vertretbare Sache hadelt ( 651), fide och bestimmte werkvertragliche Regel ( 642, 643, 645, 649, 650) Awedug ( 651 S. 3, vgl. R. 521). Reparaturarbeite a bewegliche ud ubewegliche Sache 404 Für Reparaturarbeite a bewegliche Sache gilt Werkrecht. Die Verweisug i 651 auf das Kaufrecht betrifft ur die Lieferug herzustelleder oder och zu erzeugeder beweglicher Sache, icht aber Reparaturarbeite. Geistige Tätigkeit Erstellug eies schriftliche Gutachtes, Afertigug der Statik für ei Bauvorhabe, Mauskript für ei Theaterstück oder eie Film 432 MüchKomm/Busche 631 R. 1; Hk-BGB/Ebert 631 R BGH, Urt. v X ZR 27/01, NJW 2002, 3323; Schimmel/Buhlma JA 2003, 265,

14 2. Teil Das Werkvertragsrecht Als Werk ka auch och ei ukörperlicher Arbeitserfolg geschuldet werde. Durchführug eier Verastaltug (Kozert, Theatervorstellug, Fußballspiel); Beförderug vo Persoe ud Sache; Beschaffug bestimmter Iformatioe 406 Erstellug vo Idividualsoftware 2. Die Abgrezug zu adere Vertragstype 407 Mit dem Diestvertrag i.s.d. 611 hat der Werkvertrag gemeisam, dass beide Verträge eie etgeltliche Arbeitsleistug zum Gegestad habe. Der wesetliche Uterschied besteht dari, dass beim Diestvertrag ur die vertragsgemäße Bemühug um de Erfolg geschuldet wird, währed beim Werkvertrag der Uterehmer das Ergebis seier Tätigkeit, de Erfolg selbst, schuldet. 434 Beispiel: Ei Tierarzt ist bei der Akuftsutersuchug eies Pferdes icht ur verpflichtet, die Utersuchug ordugsgemäß durchzuführe, soder er schuldet eie fehlerfreie Befud. 435 Der Garatievertrag ud der Werkvertrag sid miteiader isofer vergleichbar, als auch der Garat für eie bestimmte Erfolg eizustehe hat. Aders aber als der Werkuterehmer braucht der Garat keie Tätigkeit zu etfalte ud de Erfolg herbeiführe. Beispiel für eie Garatievertrag: Bei dem Verkauf eier Eigetumswohug garatiert der Verkäufer ach Abschluss des Kaufvertrags, dass eie Midestmiete vo 15 pro qm zu erziele ist. Beim Kaufvertrag, 433, wird zwar mit der Lieferug der Sache auch ei Erfolg geschuldet, im Gegesatz zum Werkvertrag ist aber die Herstellug des Gegestads icht Vertragsihalt. Der Kaufvertrag ist auf die Übereigug eies fertige Produkts gerichtet, währed beim Werkvertrag die Schöpfug des Werkes im Mittelpukt der vertragliche Beziehuge steht. 436 Bei der Abgrezug zwische eiem Kaufvertrag mit Motageverpflichtug ud eiem Werkvertrag ist etscheided, auf welcher der beide Leistuge bei eier Gesamtbetrachtug der Schwerpukt liegt. Dabei ist vor allem auf die Art des zu lieferde Gegestades, des Werteverhältisses vo Lieferug ud Motage sowie auf die Besoderheite des geschuldete Ergebisses abzustelle. Beispiel: Ei Vertrag über die Lieferug ud de Eibau eier seriemäßig hergestellte Autogasalage ist als Werkvertrag icht als Kaufvertrag mit Motageverpflichtug azusehe Der Werklieferugsvertrag, 651 (R. 518 ff.), hat mit dem Werkvertrag die Herstellug eies körperliche Arbeitserfolgs gemeisam. Beim Werkvertrag steht die Schöpfug des Werkes für de Besteller, beim Werklieferugsvertrag die mit dem Wareumsatz verbudee Übertragug vo Eigetum ud Besitz im Vordergrud. 434 MüchKomm/Busche 631 R. 1; Paladt/Sprau Eif. v 631 R. 8; Peters JuS 1992, 1022, BGH, Urt. v VII ZR 164/11, R. 12, RÜ 2012, Medicus JuS 1992, 273 ff. 437 OLG Oldeburg, Urt. v U 59/11, RÜ 2011, BGH, Urt. v VII ZR 183/04, R. 11 f., BGHZ 165, 325; Paladt/Sprau 651 R

15 Der Werkvertrag 1. Abschitt Der Auftrag, 662, hat mit dem Werkvertrag de Charakter als Tätigkeitsvertrag gemeisam, uterscheidet sich aber vo ihm durch die Uetgeltlichkeit der Leistug. 439 Beim Geschäftsbesorgugsvertrag, 675, geht es um etgeltliche Diest- oder Werkleistuge, die i selbststädiger Wahrehmug fremder Vermögesiteresse bestehe. Der Geschäftsbesorger übt daher eie Tätigkeit aus, für die der Geschäftsherr ursprüglich selbst zu sorge hatte. Der Geschäftsbesorgugsvertrag ist ei Uterfall des Werkvertrags, we icht ur die Tätigkeit, soder ei Erfolg geschuldet wird. Deswege wird zwische Geschäftsbesorgugsverträge mit werkvertraglichem ud mit diestvertraglichem Charakter uterschiede. Der Bauträger- ud Baubetreuugsvertrag Der Bauträger errichtet Bauvorhabe, um sie vor bzw. ach Fertigstellug zu veräußer. Gegestad des Bauträgervertrags ist also das fertiggestellte Bauvorhabe, das gege Zahlug eies Etgelts zu übertrage ist. Der Bauträger schließt mit de eizele Bauhadwerker, die zur Errichtug des Bauvorhabes eigeschaltet worde sid, im eigee Name ud für eigee Rechug selbststädige Werkverträge. 440 Mit de Erwerber des fertiggestellte Bauvorhabes schließt der Bauträger eie eiheitliche gemischte Vertrag, der sich aus kaufvertragliche ud werkvertragliche Elemete zusammesetzt. Hisichtlich des Erwerbs vo Grud ud Bode gelte die Regel des Kaufrechts über die Rechts- ud Sachmägelhaftug. Verpflichtet sich der Veräußerer zur Errichtug eies Bauwerkes (Haus, Eigetumswohug), richte sich die Rechte des Erwerbers wege Mägel des Grudstücks ach Kaufrecht, wege Mägel des Bauwerkes ach Werkvertragsrecht. 441 Dies gilt auch bei eiem Vertrag über die Lieferug ud Errichtug eies Ausbauoder Fertighauses. Maßgeblich für die Abgrezug ist icht der Umfag der Motagearbeite, soder die Frage, ob ach dem Vertrag die Pflicht zur Eigetumsübertragug zu motiereder Eizelteile oder die Herstellugspflicht im Vordergrud steht. 442 Sowohl bei eiem Vertrag über die Lieferug eies Ausbau- wie eies Fertighauses tritt die Verpflichtug zur Lieferug der erforderliche Bauteile hiter der Verpflichtug zur Erstellug des Ausbau- oder Fertighauses zurück Wird ei Grudstück mit eiem bereits errichte Bauwerk gekauft, so ist umstritte, ob bezüglich der Mägelgewährleistug bezüglich des Bauwerks Kauf- oder 411 Werkvertragsrecht awedbar ist. Nach der Rechtsprechug ist für Baumägel Werkvertragsrecht awedbar. 443 Der Baubetreuer wird als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Bauherr tätig. Er 412 schließt im Name ud für Rechug des Bauherr mit de eizele zur Errichtug des Bauvorhabes eigeschaltete Uterehmer Werkverträge ab. Der Bau- 439 MüchKomm/Busche 631 R MüchKomm/Busche 631 R. 58 ff. m.w.n. 441 Paladt/Sprau Vorb v 633 R BGH, Urt. v VII ZR 183/04, R. 11 f., BGHZ 165, 325 ff. 443 BGH, Urt. v VII ZR 117/04, R. 11, NJW 2006, 214; a.a. Paladt/Sprau Vorb v 633 R

16 2. Teil Das Werkvertragsrecht betreuer veralasst also für de Bauherr alle Maßahme, die zur Errichtug des Bauwerkes erforderlich sid. Der Baubetreuugsvertrag ist daher ei Werkvertrag mit Geschäftsbesorgugscharakter Der Werkloh 413 Bei Abschluss eies Werkvertrags treffe die Parteie regelmäßig auch eie Vereibarug über die Vergütug. Ist dies icht der Fall, ergibt sich aus 632 Abs. 1, dass eie Vergütug stillschweiged als vereibart gilt, we die Herstellug des Werkes de Umstäde ach ur gege eie Vergütug zu erwarte ist. Vorzugehe ist daher i zwei Schritte: Zuächst ist zu prüfe, ob ei Vertrag überhaupt zustade gekomme ist, 445 de die Vermutug des 632 Abs. 1 erstreckt sich icht auf de Abschluss des Werkvertrags als solche, soder ur auf desse Etgeltlichkeit. 446 Zum Abschluss des Werkvertrags ist jedefalls eie Eiigug über Art ud Umfag der Leistug erforderlich, aber auch ausreiched. 447 Beispiel: Die umfagreiche Reparatur eies Autos durch eie befreudete Kfz-Mechaiker ka ur gege eie Vergütug erwartet werde. Aders ist es, we lediglich eie Glühbire ausgetauscht wird. Ist eie solche Eiigug zustade gekomme, wird uter de Voraussetzuge des 632 Abs. 1 vermutet, dass (aders als bei eier Gefälligkeit bzw. bei eiem Auftrag) eie Vergütug geschuldet wird. 414 Nach 632 Abs. 1 wird bei Fehle eier Vergütugsabrede vermutet, dass bei eiem Werkvertrag eie Vergütug geschuldet wird ( Ob der Vergütug), währed 632 Abs. 2 icht a das Fehle der gesamte Vergütugsabrede aküpft, soder eigreift, we ur eie Vereibarug über die Höhe der Vergütug icht getroffe worde ist. 448 Die Regelug des 632 Abs. 1 fidet ur Awedug, we sich die Parteie auf die Pflicht des Uterehmers zur Erbrigug der Werkleistug bereits geeiigt habe ud icht, we der Uterehmer Leistuge ohe jede vertragliche Grudlage erbrigt. II. Die Wirksamkeit des Werkvertrags 415 Die Wirksamkeit des Werkvertrags beurteilt sich ach de allgemeie, für alle Verträge geltede Regeluge Formverstoß, 125 Der Werkvertrag ist grudsätzlich formfrei. 444 MüchKomm/Busche 631 R BGH, Urt. v VII ZR 124/96, NJW 1997, BGH, Urt. v VII ZR 196/98, NJW 1999, 3554, Paladt/Sprau 631 R BeckOK-BGB/Voit 632 R AS-Skript BGB AT 1 (2014) ud BGB AT 2 (2013). 152

17 Der Werkvertrag 1. Abschitt Ausahmsweise ist jedoch die Form des 311 b Abs. 1 S. 1 zu beachte, we der Werkvertrag mit dem Kaufvertrag über ei Grudstück eie rechtliche Eiheit bilde, d.h., we die Vereibaruge ach dem Wille der Parteie icht für sich allei gelte, soder miteiader stehe ud falle solle. 450 Beispiel: Vertrag über de Verkauf ud die Bebauug eies Grudstücks Verstoß gege ei Verbotsgesetz, 134 Isbesodere bei Werkverträge stellt sich häufig die Frage des Verstoßes gege ei Verbotsgesetz, 134. Verstößt ei Rechtsgeschäft gege ei Verbotsgesetz, so ist die Rechtsfolge Nichtigkeit, we sich icht aus dem Gesetz ei aderes ergibt. 416 Ei beiderseitiger Verstoß führt grudsätzlich zur Nichtigkeit, es sei de, Si ud Zweck des Gesetzes erforder dies icht, weil adere Saktiosmöglichkeite bestehe. Bei eiem eiseitige Gesetzesverstoß ist das Rechtsgeschäft grudsätzlich wirksam, es sei de, der Zweck des Gesetzes ist ur durch die Nichtigkeitsaordug zu verwirkliche. a) Verstoß gege 1 Abs. 1 S. 1 HadwO Der selbststädige Betrieb eies Hadwerks als stehedes Gewerbe ist ur de i der Hadwerksrolle eigetragee atürliche ud juristische Persoe ud Persoegesellschafte (selbststädige Hadwerker) gestattet. Dabei hadelt es sich um ei eiseitiges gesetzliches Verbot i.s.d. 134, das sich gege dejeige richtet, der das Hadwerk betreibt. I diesem Fall ist es icht erforderlich, dass der zivilrechtliche Vertrag uwirksam ist, 452 da die HadwO i erster Liie eie öffetlich-rechtliche Ordugsfuktio hat ud als Saktioe Bußgeld 453 sowie berufsrechtliche Maßahme 454 vorgesehe sid. 417 b) Verstoß gege die MaBV Die MaBV (Makler- ud Bauträgerverordug) gilt für Gewerbetreibede i.s.d. 34 c Abs. 1 GewO (also isbesodere für Bauträger ud Baubetreuer) ud ethält bestimmte Vorschrifte für die Ausgestaltug vo Bauträger- oder Baubetreuugsverträge, vo dee gemäß 12 MaBV icht abgewiche werde darf. 418 Beispiel: Gemäß 3 Abs. 2 MaBV darf ei Bauträger je ach Baufortschritt ur bestimmte Teilbeträge der Gesamtvergütug eiforder. Bis zur Rohbaufertigstellug darf der Bauträger maximal 58 % der Auftragssumme verlage. Sieht der Bauträgervertrag eie höhere Zahlugsverpflichtug vor, ist die Vertragsklausel uwirksam gemäß 134. A ihre Stelle tritt icht die Regelug des 3 Abs. 2 MaBV ud auch kei Aspruch des Uterehmers auf Abschlagszahluge. Gemäß 641 Abs. 1 ist die Vergütug da vielmehr erst ach vollstädiger Fertigstellug ud Abahme fällig NK-BGB/Raab 631 R. 15; Paladt/Grüeberg 311 b R BGH, Urt. v VII ZR 183/04, R. 12, BGHZ 165, BGH, Urt. v VII ZR 43/83, BGHZ 88, 240, 242; Urt. v VII ZR 121/83, BGHZ 89, 369, Abs. 1 Nr. 1 HadwO. 454 Z.B. Utersagug ach 16 Abs. 3 HadwO. 455 BGH, Urt. v VII ZR 268/05, R. 20 ff., NJW 2007,

18 2. Teil Das Werkvertragsrecht Bei Verstoß gege 134 wäre eigetlich gemäß 139 der gesamte Vertrag ichtig. Diese Folge tritt icht ei, we etwas aderes azuehme ist. Verstößt lediglich eie Klausel wie z.b. die Bestimmug der Fälligkeit eizeler Teilrate gege ei gesetzliches Verbot, ud ist diese Regelug vom übrige Vertrag teilbar, so bleibt der Vertrag im Übrige wirksam. c) Verstoß gege 1 Abs. 2 SchwarzArbG 419 Wird vereibart, eie Leistug ohe Rechug oder schwarz zu erbrige, verstößt dies gege 370 AO ud gege 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG. Fall 12: Schwarze Terrasse B beauftragte de U müdlich, die Terrasse seies Hauses abzudichte ud mit Holz auszulege. Bei Begi der Bauarbeite erhielt U eie Azahlug vo für Materialkoste ud ach Abschluss der Arbeite weitere Eie Rechug wurde vereibarugsgemäß icht erstellt. Kurze Zeit ach Beedigug der Arbeite zeigte sich Wasserschäde i der uter der Terrasse gelegee Eiliegerwohug. B fragt, ob ihm Gewährleistugsasprüche zustehe. Gewährleistugsasprüche setze voraus, dass ei wirksamer Werkvertrag vorliegt. U ud B habe eie Werkvertrag geschlosse, de U hat sich verpflichtet, die Terrasse des Hauses des B abzudichte ud mit Holz auszulege. Fraglich ist, ob dieser icht gemäß 134 ichtig ist, da vereibarugsgemäß keie Rechug erstellt werde sollte. 420 A. Es liegt ei Verstoß gege 370 AO vor, da die Hiterziehug vo Umsatzsteuer eie Steuerstraftat darstellt. Es wird somit gege ei gesetzliches Verbot verstoße. Ei gege 134 verstoßeder Vertrag ist ichtig, we sich icht aus dem Gesetz etwas aderes ergibt. Die Frage, ob verbotswidrige Verträge ichtig sid, ist daher aus dem Si ud Zweck der jeweilige Verbotsvorschrift zu beurteile. Nach gaz h.m. 456 verstößt der Ihalt der ohe Rechug -Abrede gege 370 AO. Die Steuerhiterziehug führt ur da zur Gesamtichtigkeit des Vertrags ach 134, we dieser Hauptzweck des Vertrags ist. Dies ist jedoch icht der Fall, de Hauptzweck des Vertrags war die ordugsgemäße Erbrigug der vereibarte Bauleistug durch U. Somit führt der Verstoß gege 370 AO ur zur Teilichtigkeit ud icht zur Gesamtichtigkeit des Vertrags. 421 B. Der Vertrag ka gemäß 134 i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG ichtig sei. I. 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG müsste ei Verbotsgesetz sei. Verbotsgesetze sid Gesetze, die die Vorahme eies Rechtsgeschäfts verbiete. Für eie effektive Bekämpfug der Schwarzarbeit ist es erforderlich, dass scho die Vereibarug der Ohe-Rechug-Abrede verbote ist. 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG ist daher ei Verbotsgesetz. 422 II. Es muss ei Verstoß gege das Verbotsgesetz vorliege. Gemäß 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG leistet Schwarzarbeit, wer Werkleistuge erbrigt oder ausfüh- 456 Paladt/Elleberger 134 R

19 Das Werkvertragsrecht 2. Teil re lässt ud dabei als Steuerpflichtiger seie sich daraus ergebede Pflichte icht erfüllt. a) U verstößt gege diese Regelug, de er erbrigt Werkleistuge, ist Steuerpflichtiger ( 33 Abs. 1 AO) ud verstößt gege die Pflicht, eie Rechug auszustelle ( 14 Abs. 2 S. 1 UStG). b) Fraglich ist, ob auch B gege 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstößt. aa) B lässt Werkleistuge ausführe. bb) B ist allerdigs ach der Begriffsbestimmug i 33 Abs. 2 AO icht Steuerpflichtiger. Er hat zwar eie steuerliche Pflicht, Rechuge aufzubewahre ( 14b UStG). Aufbewahrugspflichte führe aber icht dazu, dass eie Perso als Steuerpflichtiger azusehe ist ( 33 Abs. 2 AO). Ob der Besteller bei eier Ohe-Rechug-Abrede gleichwohl gege 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstößt, ist umstritte. 423 Teilweise wird die i 33 Abs. 2 AO ethaltee Begriffsbestimmug auf das SchwarzArbG übertrage. Daach ist der Besteller icht Steuerpflichtiger ud verstößt icht gege 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG. 457 Nach der Gegeasicht ka auch der Besteller Steuerpflichtiger i.s.d. 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG sei. Scho die Formulierug wer Diest- oder Werkleistuge erbrigt oder ausführe lässt zeige, dass das Schwarz- ArbG grudsätzlich beide Parteie erfasse wolle. 458 Eie Streitetscheidug ist icht erforderlich, we auch ei eiseitiger Gesetzesverstoß zur Nichtigkeit des Werkvertrags führt. III. Ob ei Gesetzesverstoß die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge hat, ist durch Auslegug ach dem Si ud Zweck der Verbotsorm zu ermittel. Ei wichtiges Idiz ist dabei, ob beide Parteie oder ur eie Partei gege die Verbotsorm verstoße. Ei beiderseitiger Verstoß idiziert die Nichtigkeit. 424 Auch ei eiseitiger Verstoß führt zur Nichtigkeit, we Si ud Zweck des Verbotsgesetzes dies erforder. Ziel des 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG ist es, die Schwarzarbeit wirkugsvoll zu bekämpfe ud soweit wie möglich zu verhider. Aufgrud dieses Gesetzeszwecks reicht für die Nichtigkeit vo Werkverträge bereits ei eiseitiger Gesetzesverstoß des Uterehmers, we der Besteller de Verstoß ket ud bewusst zu seiem eigee Vorteil ausutzt. B hat auf die Rechug verzichtet, da er wusste, dass U damit Umsatzsteuer vermeidet ud die Werkleistug zu eiem gerigere Preis abietet. Selbst we ma ur eie eiseitige Verstoß gege 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG bejaht, ist der Werkvertrag gemäß 134 i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG ichtig. C. Möglicherweise ka sich U gemäß 242 icht auf die Nichtigkeit berufe Stamm NZBau 2014, 131, Jerger NZBau 2014, 415, 416; Stadler JA 2014, 65,

20 2. Teil Das Werkvertragsrecht I. Nach der Rechtsprechug zu eier frühere Fassug des SchwarzArbG kote es gege 242 verstoße, we der Werkuterehmer sich gegeüber Gewährleistugsasprüche auf die Nichtigkeit des Werkvertrags berief. II. Das SchwarzArbG ist im Jahr 2004 erheblich verschärft worde, um die Schwarzarbeit isbesodere i der Form der Ohe-Rechug-Abrede effektiver zu bekämpfe. Dem Si ud Zweck des SchwarzArbG etspricht es, we die Schwarzarbeit auch für de Besteller mit eiem erhebliche Risiko verbude ist ud ihm keie Gewährleistugsasprüche zustehe. Es ist dem Uterehmer icht gemäß 242 verwehrt, sich gegeüber Gewährleistugsasprüche des Besteller auf die Nichtigkeit des Vertrags zu berufe. B hat keie Gewährleistugsasprüche gege U. 426 Bei eiem Verstoß gege 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG steht dem Uterehmer kei Werklohaspruch zu. Auch ei Aspruch aus 812 Abs. 1 S. 1, gerichtet auf Wertersatz für die erbrachte Leistuge besteht icht, de er ist gemäß 817 S. 2 ausgeschlosse. Eie früher vertretee eischräkede Auslegug des 817 S. 2 hat der BGH aufgegebe. 459 B. Die Durchsetzbarkeit 427 Aders als bei Nichtigkeit ud de Utergagsgrüde betreffe Eirede icht die Existez eies Aspruchs, soder verhider ur die Durchsetzbarkeit. 634 a Abs. 4, Abs. 5: Die Zahlug der Vergütug ka trotz Uwirksamkeit des Rücktritts verweigert werde. 428 Eirede des icht erfüllte Vertrags, 320 Gemäß 641 Abs. 1 S. 1 ist der Vergütugsaspruch icht sofort ( 271 Abs. 1) fällig, soder erst mit Abahme des Werkes. Bezüglich der Erstellug ist der Uterehmer also vorleistugspflichtig; bezüglich der Verschaffug des Werkes gilt 320. Der Uterehmer muss das Werk also ur gege Bezahlug herausgebe. Bei Mägel vo Werkleistuge gilt die 320 verdrägede Soderregel des 641 Abs. 3, ach der der Besteller i.d.r. das Doppelte der Nachbesserugskoste zurückhalte darf. 460 C. Die Rechte ud Pflichte aus dem Werkvertrag, 631 I. Die Rechte ud Pflichte des Bestellers 429 Aus dem wirksam geschlossee Werkvertrag ergebe sich für die Parteie Hauptleistugs-, Nebeleistugs- ud Rücksichtahmepflichte sowie Obliegeheite. Im Werk- 459 BGH, Urt. v VII ZR 241/13, R. 20, RÜ 2014, Paladt/Grüeberg 320 R

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