BasisSkript. Schuldrecht AT. Ihr Erfolg in Studium und Examen: BasisSkript. FallSkript. AlpmannSkript. Begründung von Schuldverhältnissen

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1 Alpma Schmidt bildet seit über 50 Jahre Juriste aus. Auf usere Erfahrug köe Sie vertraue vo Afag a. Mit de BasisSkripte geligt Ihe der erfolgreiche Start is Rechtsgebiet. BasisSkript BasisSkript Alles, was Sie für die Klausure brauche: Verstädlich dargestellt ud durch zahlreiche Beispiele, Übersichte ud Aufbauschemata ergäzt. Ei Frageud-Atwort-Check am Ede jedes Abschitts ermöglicht eie schelle Lerkotrolle. BasisSkript ALPMANN SCHMIDT Schuldrecht AT Die Autore der BasisSkripte sid Repetitore mit lagjähriger Berufserfahrug. Sie kee ihr Rechtsgebiet ud wisse es zu vermittel. Schuldrecht AT Ö Mit de BasisSkripte gehe Sie optimal vorbereitet i Ihre Klausure! Begrüdug vo Schuldverhältisse Ihr Erfolg i Studium ud Exame: BasisSkript Basis Der Eistieg i das Rechtsgebiet leicht ud verstädlich FallSkript Fall Die typische Klausurprobleme gutachtlich gelöst AlpmaSkript Das komplette Exameswisse Erfüllug ud Surrogate Nichterfüllug (Umöglichkeit, Verzug) Gläubigerverzug Störug der Geschäftsgrudlage Prüfugsschema für die Klausur 9, ISBN: Auflage 2011

2 BasisSkript Schuldrecht AT 2011 Frak Müller Dr. Christoph Pechstei Rechtsawälte ud Repetitore ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgäge Verlagsges. mbh & Co. KG Müster, Aette-Allee 35, Postfach 1169, Telefo (0251) AS-Olie:

3 Liebe Leseri, lieber Leser, wir sid stets bemüht, usere Produkte zu verbesser. Fehler lasse sich aber ie gaz ausschließe. Sie helfe us, we Sie us über Druckfehler i diesem Skript oder adere Pritprodukte useres Hauses iformiere. geügt a druckfehlerteufel@alpma-schmidt.de Dake Ihr AS-Autoreteam Müller, Frak Dr. Pechstei, Christoph BasisSkript Schuldrecht AT 1. Auflage 2011 ISBN: Verlag Alpma ud Schmidt Juristische Lehrgäge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Müster Die Vervielfältigug, isbesodere das Fotokopiere, ist icht gestattet ( 53, 54 UrhG) ud strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhadlug wird Strafatrag gestellt.

4 Ihaltsverzeichis 1. Teil: Ihr Hadwerkszeug im Schuldrecht Abschitt: Grudstruktur eier Schuldrechtsklausur Worauf Sie achte müsse... 1 Check zum 1. Abschitt Abschitt: Das Schuldverhältis... 6 A. Begrüdug vo Schuldverhältisse... 6 B. Pflichte aus dem Schuldverhältis... 7 I. Leistugspflichte ( 241 Abs. 1)... 7 II. Nebepflichte, 241 Abs III. Rechtsfolge bei Pflichtverletzuge...10 C. Obliegeheite...11 I. Der Begriff der Obliegeheit...11 II. Klausurrelevate Beispiele für Obliegeheite Die Schades- ud -miderugsobliegeheit ach 254 Abs. 2 S Der Gläubigerverzug, D. Die wichtigste Gläubigerrechte bei eier Pflichtverletzug...12 I. Schadesersatz Der Grudtatbestad des 280 Abs Schadesersatz ebe der Leistug ud statt der Leistug...15 a) Schadesersatz ebe der Leistug...16 b) Schadesersatz statt der Leistug...17 II. Rücktritt Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Pflichtverletzug des Schulders Gesamtüberblick zu de Rechte des Klägers...20 Check zum 2. Abschitt Teil: Grudwisse im Schuldrecht Abschitt: Begrüdug vo Schuldverhältisse...23 A. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältisse...23 I. Vertragliche Schuldverhältisse...23 II. Vertrag zuguste Dritter, Die Rechtsbeziehuge im Vertrag zuguste Dritter Voraussetzuge Rechtsfolge: der Dritte erwirbt eie Aspruch gege de Schulder...24 I

5 Ihaltsverzeichis 4. Rechtsfolge bei Pflichtverletzug des Schulders...24 III. Vertrag mit Schutzwirkug zuguste Dritter (VSD) Die Rechtsbeziehuge Voraussetzuge Rechtsfolge für de Dritte...26 B. Rechtsgeschäftsähliche Schuldverhältisse...26 I. Vorvertragliche Schuldverhältisse, 311 Abs Abs. 2 Nr. 1: Aufahme vo Vertragsverhadluge Abs. 2 Nr. 2: Vertragsabahug Abs. 2 Nr. 3: Ähliche geschäftliche Kotakte...27 II. Besoderes Schuldverhältis zu Dritte, die icht Vertragspartei werde solle, 311 Abs. 3, 241 Abs Iaspruchahme besodere persöliche Vertraues durch de Dritte Eigees wirtschaftliches Iteresse des Dritte Sostige Dritte...29 C. Rechtsfolge bei Pflichtverletzuge...29 I. Keie Leistugspflichte...29 II. Nebepflichtverletzuge bei rechtsgeschäftsähliche Schuldverhältisse i.s.v. 311 Abs. 2, Abs Check zum 1. Abschitt Abschitt: Erfüllug vo Leistugspflichte...32 A. Erfüllug vo Leistuge, 362 ff I. Leistet der Schulder de geschuldete Gegestad, so gilt II. Leistet higege der Schulder eie adere Gegestad als ursprüglich geschuldet, so gilt III. Bewirke der Leistug...33 IV. Besoderheite bei der Erfüllug Erfüllug mehrer Forderuge, 366 ff Fremdtilgug durch Dritte, B. Erfüllugssurrogate: Aufrechug gemäß 387 ff Check zum 2. Abschitt Abschitt: Nichterfüllug vo Hauptpflichte...38 A. Die Umöglichkeit...38 I. Eileitug...38 II

6 Ihaltsverzeichis II. Fallgruppe der Umöglichkeit Tatsächliche/rechtliche Umöglichkeit, 275 Abs a) Umöglichkeit bei Stück-, Gattugs- ud Geldschuld...42 aa) Stückschuld...42 bb) Gattugsschuld...42 b) Umöglichkeit bei Überschreite der Leistugszeit (absolutes Fixgeschäft) Praktische Umöglichkeit ( 275 Abs. 2) Persöliche Umöglichkeit ( 275 Abs. 3) Abgrezug faktische Umöglichkeit zu Störug der Geschäftsgrudlage...49 III. Auswirkuge i der Fallprüfug Auswirkuge auf die Leistugspflicht des Schulders Auswirkuge auf die Gegeleistugspflicht des Gläubigers beim gegeseitige Vertrag...50 a) Automatisches Erlösche kraft Gesetzes...50 aa) Der Grudsatz des 326 Abs. 1 S. 1, 1. Halbs bb) Ausahme zu 326 Abs. 1 S b) Erlösche durch Rücktritt des Gläubigers bei Teilumöglichkeit ( 326 Abs. 5 i.v.m. 323 Abs. 5 S. 1) Sekudärasprüche des Gläubigers bei Umöglichkeit...57 a) Schadesersatzasprüche bei afäglicher Umöglichkeit...58 b) Schadesersatzasprüche bei achträglicher Umöglichkeit, 280 Abs. 1, Abs. 3, c) Ersatz utzloser Aufweduge, d) Aspruch auf das sog. stellvertretede commodum, B. Die Verzögerug der Leistug...63 I. Eileitug...63 II. Fallgruppe der Leistugsverzögerug Schlichte Nichtleistug Schulderverzug, III. Auswirkuge i der Fallprüfug Auswirkug auf die Leistugspflicht des Schulders Auswirkug auf die Gegeleistugspflicht Sekudärrechte des Gläubigers...68 a) Schadesersatzasprüche...69 III

7 Ihaltsverzeichis aa) Schadesersatz ebe der Leistug, 280 Abs. 1, Abs. 2, bb) Schadesersatz statt der Leistug, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 S. 1, 1. Alt b) Aufwedugsersatzasprüche, c) Rückgewährasprüche, 346 ff C. Klausurhiweise zum Prüfugsaufbau...75 I. Achte Sie zuächst auf die Fallfrage...75 II. Auswirkuge im Prüfugsaufbau...76 Check zum 3. Abschitt Abschitt: Gläubigerverzug, 293 ff A. Die Voraussetzuge des Gläubigerverzugs, B. Die Rechtsfolge des Gläubigerverzugs, 300 ff Check zum 4. Abschitt Abschitt: Störug der Geschäftsgrudlage...84 A. Prüfugsschema zur Störug der Geschäftsgrudlage...85 B. Voraussetzuge der SGG, I. Awedbarkeit...86 II. Voraussetzuge...86 III. Rechtsfolge der SGG, 313 Abs. 1, Abs Check zum 5. Abschitt...89 IV

8 Ihr Hadwerkszeug im Schuldrecht 1. Teil 1. Teil: Ihr Hadwerkszeug im Schuldrecht Das vorliegede Skript soll Ihe eie erste Überblick über die Systematik der Schuldverhältisse verschaffe. Wir gehe dabei ach der Methode vom Allgemeie zum Besodere vor ud beschäftige us zuächst allgemei mit dem Schuldverhältis. Hiweis: ohe Gesetzesagabe sid solche des BGB! 1. Abschitt: Grudstruktur eier Schuldrechtsklausur Worauf Sie achte müsse Der wohl häufigste Klausurtyp bei eier Schuldrechtsklausur ist der der Aspruchsklausur, bei der Asprüche eies Gläubigers gegeüber seiem Schulder zu überprüfe sid. Bei der Bearbeitug eier solche Klausur sid folgede drei Arbeitsschritte eizuhalte: Hiweis: Die allgemei bei der Klausurbearbeitug azuwedede Techik, d.h. Vorgehesweise vom Sachverhalt zur Lösug, habe wir bereits ausführlich im BasisSkript BGB AT dargestellt! 1. Schritt: Erfasse der Aufgabe!! Bei diesem Arbeitsschritt ist zum eie der Sachverhalt gedaklich geau zu erfasse, was bei komplexere ud kompliziertere Sachverhalte durch Afertige eier Skizze erleichtert wird. Zum adere ist hierbei die Fallfrage zu kokretisiere. Die Ausgagsfrage, die Sie sich isoweit bei eier Aspruchsklausur stelle müsse, lautet: Wer will was vo wem woraus? Das bedeutet, dass Sie kläre müsse: Wer ist der Aspruchsteller, d.h. der Gläubiger ( Wer )? Die vier goldee W Welches Aspruchsziel ( Was ) wird verfolgt? Wer ist der Aspruchsgeger, d.h. der Schulder ( vo Wem )? Auf welche Aspruchsgrudlage ( Woraus ) wird das Aspruchsziel gestützt? 2. Schritt: Erstelle der Gliederug Bei diesem Arbeitsschritt sid zuächst die i Betracht kommede Aspruchsgrudlage zu suche, daach sid diese zu ord- 1

9 1. Teil Ihr Hadwerkszeug im Schuldrecht e, d.h. dere Prüfugsreihefolge ist festzulege, ud schließlich sid die eizele Aspruchsgrudlage zu prüfe. Wie fide ich die richtige Aspruchsgrudlage auf?! Beim Auffide der Aspruchsgrudlage müsse Sie immer vom Gläubigerbegehre ausgehe: Was will der Gläubiger? Will er Erfüllug oder Schadesersatz etc.? Sie müsse da eie Norm suche, dere Rechtsfolge geau diesem Begehre Rechug trägt. Merke: Erst we geklärt ist, was das Aspruchsbegehre ist, ka (im Aschluss) ermittelt werde, wie dieses Begehre begrüdet werde ka! Welche Reihefolge ist bei der Prüfug der Aspruchsgrudlage eizuhalte? I dem Fall, dass für ei Aspruchsbegehre mehrere Aspruchsgrudlage i Betracht komme, richtet sich die Reihefolge der Prüfug ach folgedem dreistufige Prüfugsschema: Prüfugsschema I. Rechtsgeschäftliche Asprüche II. Rechtsgeschäftsähliche Asprüche III. Gesetzliche Asprüche! Hiweis: Die Begrüdug dieser Prüfugsreihefolge habe wir bereits ausführlich im BasisSkript BGB AT dargestellt! Bei der Darstellug des Grudwisses im 2. Teil dieses Skripts werde wir deshalb etspreched diesem Dreierschritt vorgehe, damit Sie sich vo vorherei diese grudlegede Reihefolge für die Prüfug aeige. 2

10 Grudstruktur eier Schuldrechtsklausur Worauf Sie achte müsse 1. Abschitt Aufbauschema I. Rechtsgeschäftliche Asprüche: 1. Primärasprüche 2. Sekudärasprüche a) wege Pflichtverletzug Umöglichkeit Verzögerug/Verzug Schlechtleistug Verletzug eier Nebepflicht ( 241 Abs. 2) b) wege Störug: 313 (Störug der Geschäftsgrudlage) II. Rechtsgeschäftsähliche Asprüche: Abs. 1, 311 Abs. 2 (c.i.c.) ff. (GoA) III. Gesetzliche Asprüche: 1. E-B-V ( 985 ff.) 2. Delikt ( 823 ff.) 3. Ugerechtfertigte Bereicherug ( 812 ff.) Hiweis: Im Fall der berechtigte GoA kommt gemäß 677, 683 ei gesetzliches Schuldverhältis zustade, das allerdigs dem Auftragsrecht achgebildet ist. Aus diesem Grude werde die 677 ff. bei der Prüfug uter Rechtsgeschäftsähliche Asprüche eigeordet!! Wie ist bei der Prüfug der eizele Aspruchsgrudlage vorzugehe? Wie wird i solche Klausure eie Veretzug zu Probleme aus dem BGB AT erreicht? Bei der Überprüfug eies Aspruchs gehe Sie stets (zumidest gedaklich!) ach folgedem Aufbauschema vor: I. Aspruch etstade II. Aspruch erlosche III. Aspruch durchsetzbar Aufbauschema 3

11 1. Teil Ihr Hadwerkszeug im Schuldrecht Aufbauschema für die Aspruchsprüfug I. Aspruch ist etstade 1. Aspruchsvoraussetzuge 2. Kei Vorliege vo rechtshiderde Eiweduge (afägliche Nichtigkeitsgrüde, z.b. 104, 105; 134, 138) II. Aspruch ist icht erlosche: Keie rechtsverichtede Eiweduge (= Utergagsgrüde, z.b. 275; 362) 1. Voraussetzuge 2. Kei Ausschluss III. Aspruch ist durchsetzbar 1. Keie rechtshemmede Eirede, z.b. 214 Abs. 1 a) Eirede erhobe b) Voraussetzuge c) Kei Ausschluss 2. Kei Eigreife vo 242 (Treu ud Glaube) Veretzug mit Probleme aus dem BGB AT! Hiweis: Die eizele Prüfugspukte dieses Aufbauschemas habe wir im BasisSkript BGB AT äher dargestellt! Beachte Sie, dass der Ersteller der Klausur immer da, we er auch vertragliche Asprüche abprüft, die Möglichkeit hat, Probleme beim Zustadekomme des Vertrags eizubaue, um damit im Rahme eier Schuldrechtsklausur eie Veretzug mit Probleme aus dem BGB Allgemeier Teil zu erreiche! Wir habe Ihe die isoweit klausurrelevate Kerbereiche im Basis- Skript BGB AT vorgestellt (z.b. Willesmägel, Stellvertretug, Miderjährigerecht). 3. Schritt: Erstelle der Klausurlösug I diesem letzte Schritt werde die i de beide vorherige Arbeitsschritte erzielte Ergebisse umehr iedergeschriebe, wobei der Aufbau ud die Struktur der Niederschrift dem Aufbau ud der Struktur der Gliederug zu folge habe. Zur Formulierug, d.h. zum Stil ud zur Sprache der Klausur sowie zur Präsetatio, also isbesodere zur Schwerpuktsetzug ud Darstellug vo Meiugsstreitigkeite, vgl. die ausführliche Hiweise im BasisSkript BGB AT. 4

12 Check zum 1. Abschitt Check 1. Wie ka zum 1. die Abschitt Fallfrage kokretisiert werde, um die Aufgabestellug präzise zu erfasse? 2. Welche Reihefolge ist bei der Prüfug der Aspruchsgrudlage eizuhalte, we die Fallfrage dies icht selbst vorgibt? 3. Welche Asatzpukte biete sich für Sekudärasprüche bei Pflichtverletzuge im Rahme vo Schuldverhältisse? 4. Welches allgemeie Aufbauschema gilt für die Aspruchsprüfug? 1. Die Fallfrage ist ahad der vier goldee W zu ermittel: Wer (ist der Aspruchsteller) will was (Aspruchsziel), vo wem (Aspruchsgeger), woraus (Aspruchsgrudlage)? 2. Das dreistufige Prüfugsschema lautet: Zuächst sid rechtsgeschäftliche Asprüche zu erörter. Alsda sid die rechtsgeschäftsähliche Asprüche zu prüfe, also z.b. Schadesersatzasprüche aus 280 Abs. 1 i.v.m. 311 Abs. 2 wege vorvertraglicher Pflichtverletzug (c.i.c.) sowie GoA ach 677 ff. Alsda sid die gesetzliche Asprüche zu erörter, z.b. aus EBV, 985 ff. oder Delikt, 823 ff. oder ugerechtfertigte Bereicherug, 812 ff. 3. Besteht die Pflichtverletzug i eier Nichtleistug, so kommt Umöglichkeit oder Verzögerug/Verzug i Betracht. Besteht higege die Pflichtverletzug i eier Schlechtleistug, so ist das Gewährleistugsrecht der jeweilige Vertragsart zu prüfe (z.b. 434 ff). Bei Verletzug eier Nebepflicht i.s.v. 241 Abs. 2, 242 kommt der allgemeie Schadesersatzaspruch aus 280 Abs. 1 BGB i Betracht, bei gravierede Nebepflichtverletzuge uter Umstäde 282. Liegt eie Störug des Schuldverhältisses vor, welche icht auf eier Pflichtverletzug beruht, so kommt Störug der Geschäftsgrudlage i.s.v. 313 i Betracht. 4. Grds. gilt der allgemeie, dreistufige Aspruchsaufbau: (I) Der Aspruch muss etstade sei. Hier sid die Voraussetzuge der Aspruchsgrudlage zu prüfe. Ferer dürfe keie rechtshiderde Eiweduge, also keie afägliche Nichtigkeitsgrüde, wie z.b. 104 ff., 134, 138 vorliege. (II) Der etstadee Aspruch darf später icht wieder erlosche sei. Hier sid die sog. rechtsverichtede Eiweduge, also die Utergagsgrüde zu erörter, wie z.b. 275, 362 ff. (III) Der icht erloschee Aspruch muss auch durchsetzbar sei. Hier sid die sog. rechtshemmede Eirede zu erörter, wie z.b. Verjährug, 214 BGB. Die Besoderheit besteht dari, dass die rechtshemmede Eirede icht vo Amts wege berücksichtigt werde, soder ur, we der Schulder die Eirede erhobe hat ( über Eirede muss ma rede ). Im Eizelfall ka auch Treu ud Glaube, 242, die Durchsetzbarkeit des Aspruchs hemme bzw. der Aspruch wege Treu ud Glaube verwirkt sei. 5

13 1. Teil Ihr Hadwerkszeug im Schuldrecht 2. Abschitt: Das Schuldverhältis Als Schuldverhältis wird eie Rechtsbeziehug zwische zwei oder mehrere Persoe bezeichet, durch die der eie (der Gläubiger) berechtigt ist, vo dem adere (dem Schulder) eie Leistug zu forder, vgl. 241 Abs. 1. Das Recht der Schuldverhältisse (Schuldrecht) ist im 2. Buch des BGB geregelt ud lässt sich i zwei große Abschitte glieder: I de sid die Regeluge vor die Klammer gezoge, die für alle Schuldverhältisse gelte (Allgemeier Teil des Schuldrechts). Die ethalte Vorschrifte über die eizele Schuldverhältisse (Besoderer Teil des Schuldrechts). A. Begrüdug vo Schuldverhältisse Schuldverhältisse etstehe etweder durch Rechtsgeschäft oder kraft Gesetzes. Daebe köe auch aus bestimmte geschäftliche Kotakte sog. rechtsgeschäftsähliche Schuldverhältisse etstehe. Diese sid a sich als gesetzliche Schuldverhältisse eizuorde; sie sid jedoch de vertragliche Schuldverhältisse weitgehed gleichgestellt. Somit ergibt sich folgeder Überblick (Eizelheite im 2. Teil, 1. Abschitt): Schuldverhältis Rechtsgeschäftlich Rechtsgeschäftsählich Gesetzlich 311 Abs. 1: durch Vertrag auch Vertrag zugus - te Dritter, Abs. 2: vorvertraglich 311 Abs. 3: zu Stellvertreter, Vermittler etc. GoA, 677 ff. Ugerechtfertigte Bereicherug, 812 ff. Delikt, 823 ff. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältisse etstehe ach 311 Abs. 1 im Regelfall durch Vertrag (z.b. Kaufvertrag, 433 ff., oder Werkvertrag, 631 ff.), also aufgrud des übereistimmede Willes der Parteie (Privatautoomie!). Schuldrechtliche Verträge werde grds. ur zwische de Vertragsparteie, sog. relative Wirkug. Eie Ausahme gilt beim Vertrag zuguste Dritter, 328, sowie bei dem gesetzlich icht geregelte Vertrag mit Schutzwirkug zuguste Dritter. Ausahmsweise 6

14 Das Schuldverhältis 2. Abschitt ka ei Schuldverhältis durch eiseitiges Rechtsgeschäft etstehe (z.b. Auslobug, 657). Die rechtsgeschäftsähliche Schuldverhältisse komme ach de Voraussetzuge des 311 Abs. 2 (lese!) bereits durch die Aufahme vo Vertragsverhadluge, die Abahug eies Vertrags oder ähliche geschäftliche Kotakte zustade. Nach 311 Abs. 3 (lese!) ka ausahmsweise auch zu Dritte, mit dee der Vertrag gar icht geschlosse werde soll, ei Schuldverhältis bestehe, z.b. we der Dritte besoderes Vertraue erzeugt hat. Gesetzliche Schuldverhältisse etstehe uabhägig vom Wille der Parteie aufgrud eier gesetzliche Aordug (z.b. Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff., ugerechtfertigte Bereicherug, 812 ff., uerlaubte Hadlug, 823 ff.). Ei Vertrag ist also gerade icht erforderlich. Eie ausführliche Darstellug fide Sie im BasisSkript Gesetzliche Schuldverhältisse. B. Pflichte aus dem Schuldverhältis Bei de sich aus eiem rechtsgeschäftliche Schuldverhältis ergebede Pflichte ist zwische Leistugspflichte ( 241 Abs. 1) ud (leistugsuabhägige) Nebepflichte ( 241 Abs. 2) zu uterscheide. I. Leistugspflichte ( 241 Abs. 1) Nach 241 Abs. 1 ist der Gläubiger kraft des Schuldverhältisses berechtigt, vo dem Schulder eie Leistug zu forder. Der Gläubiger ist die forderugsberechtigte, der Schulder die verpflichtete Perso. 241 Abs. 1 köte ma auch dergestalt umformuliere, dass der Gläubiger gegeüber dem Schulder kraft des Schuldverhältisses eie (Primär-)Aspruch hat. Der Begriff des Aspruchs ist i 194 Abs. 1 gesetzlich defiiert (Legaldefiitio). Ei Aspruch ist demach das Recht, vo eiem adere ei Tu oder Uterlasse zu verlage. Beispiele: Nach 433 Abs. 1 S. 1 hat der Käufer gegeüber dem Verkäufer eie Aspruch auf Übergabe ud Übereigug der Kaufsache (der Käufer ist i diesem Fall Gläubiger, der Verkäufer Schulder). 7

15 1. Teil Ihr Hadwerkszeug im Schuldrecht 241 Abs. 1 ist keie Aspruchsgrudlage!! Nach 433 Abs. 2 hat der Verkäufer gegeüber dem Käufer eie Aspruch auf Zahlug des vereibarte Kaufpreises ud auf Abahme der Kaufsache (i diesem Fall ist der Verkäufer Gläubiger ud der Käufer Schulder). Bei diese sog. primäre Leistugspflichte ist zu uterscheide zwische: 1. Hauptleistugspflichte: Das sid diejeige Pflichte, um deretwege der Vertrag geschlosse wurde. Diese fide sich i.d.r. im Schuldrecht BT im 1. Paragrafe der jeweilige Vertragsart ( 433, 535, 611, 631). Beim gegeseitige Vertrag stehe diese Pflichte i eiem Gegeseitigkeitsverhältis (sog. Syallagma). Beispiel: Beim Kaufvertrag die Pflicht des Verkäufers, de Kaufgegestad zu übergebe ud zu übereige; auf der adere Seite die Pflicht des Käufers, de Kaufpreis zu bezahle. 2. Nebeleistugspflichte: Diese Pflichte diee der Vorbereitug, Durchführug ud Sicherug der Hauptleistug. Sie sid also auf die Hauptleistug bezoge ud ergäze diese. Beachte: Diese Nebeleistugspflichte köe vom Gläubiger eigeklagt werde! Beispiel: Beim Verkauf vo Stadardsoftware ist der Verkäufer verpflichtet, (zusätzlich zur eigetliche Kaufsache) ei Beutzerhadbuch mitzuliefer. Klausurtipp: Zu beachte ist, dass 241 Abs. 1 aders als z.b. 433 Abs. 1 S. 1 oder 433 Abs. 2 oder 823 Abs. 1 keie Aspruchsgrudlage ist. 241 Abs. 1 ist allgemei gehalte ud sagt, dass der Gläubiger vo dem Schulder eie Leistug forder ka. Welche Leistug das ist, muss sich jedoch aus eier adere Norm (z.b. 433 Abs. 1 S. 1 oder 433 Abs. 2) ergebe. I der Klausur spielt 241 Abs. 1 daher keie Rolle! II. Nebepflichte, 241 Abs. 2 Nebe diese Leistugspflichte, die das Wese des Schuldverhältisses ausmache, bestehe Pflichte ach 241 Abs. 2, Nebepflichte. Der Schulder hat hierach auf die Rechte, Rechtsgüter ud Iteresse des Gläubigers Rücksicht zu ehme. Pflichte i.s.d. 241 Abs. 2 sid z.b.: Schutzpflichte: Die Parteie müsse sich so verhalte, dass Lebe, Körper, Gesudheit, Eigetum etc. des adere icht verletzt werde. Beispiel: B hat de Malermeister U beauftragt, seie Hausfassade zu streiche (Werkvertrag ach 631). U lässt de Farbeimer falle. Er verletzt da- 8

16 Das Schuldverhältis 2. Abschitt durch de B ud beschädigt desse Kleidug. Das Fallelasse des Farbeimers ist eie Pflichtverletzug i.s.d. 241 Abs. 2. Aufklärugs-/Offebarugs-/Hiweispflichte: Im Eizelfall ka für eie Partei die Pflicht bestehe, de adere Teil uaufgefordert über etscheidugserhebliche Umstäde zu iformiere. Beispiel: Der Verkäufer eies Gebrauchtwages muss de Käufer darauf hiweise, dass das Fahrzeug ei Ufallwage ist, es sei de, dass durch de Ufall ur ei Bagatellschade etstade ist. Treuepflichte: Die Vertragsparteie müsse alles uterlasse, was de Vertragszweck oder de Leistugserfolg gefährdet oder beeiträchtigt. Beispiel: Die Bak trifft eie Verschwiegeheitspflicht gegeüber Dritte hisichtlich der Bakgeschäfte ihrer Kude. Beachte: Die Erfüllug der leistugsuabhägige Nebepflichte i.s.d. 241 Abs. 2 ka aders als die der Nebeleistugspflichte icht selbststädig eigeklagt werde. Ihre Verletzug führt jedoch zu Sekudärrechte. Beispiel: Spediteur S trasportiert de eue Schrak des Kude K i desse Wohug. Als S sich daach auf de im Wohzimmer stehede Glastisch setzt, um sich auszuruhe, bricht dieser zusamme, da er erkebar icht für ei solches Gewicht geeiget ist. Aufgrud welcher Schuldverhältisse ka K vo S Schadesersatz verlage? I. Zwische S ud K besteht zuächst ei Vertrag, der auch das Aufstelle des Schraks i der Wohug des K beihaltet. Daach trifft de S als Nebepflicht i.s.d. 241 Abs. 2 die Pflicht, sich so zu verhalte, dass Körper, Lebe, Eigetum ud sostige Rechtsgüter des K, mit dee er bei der Abwicklug des Vertrags i Berührug kommt, uversehrt (iteger) bleibe. Die Beschädigug des Glastisches (Eigetumsverletzug) ist somit eie Vertragspflichtverletzug. Schadesersatz ka K vo S somit aufgrud des vertragliche Schuldverhältisses aus 280 Abs. 1 verlage. II. Daebe hat S auch de Tatbestad des 823 Abs. 1 erfüllt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigetum eies adere rechtswidrig verletzt, ist ihm kraft Gesetzes zum Ersatz des daraus etstehede Schades verpflichtet. Hierbei hadelt es sich um ei gesetzliches Schuldverhältis. Es etsteht allei dadurch, dass S de Tatbestad des 823 Abs. 1 erfüllt hat ud ist völlig uabhägig davo, ob S mit K eie Vertrag abgeschlosse hat. Dass zwische S ud K zufällig auch och ei vertragliches Schuldverhältis besteht, hat auf de gesetzliche Aspruch aus 823 Abs. 1 grudsätzlich keie Eifluss. III. Im vorliegede Fall besteht zwische de Asprüche aus Vertrag ( 280 Abs. 1) ud 823 Abs. 1 Aspruchsgrudlagekokurrez, d.h. der dem K etstadee Schade ka aufgrud vo zwei Aspruchsgrudlage gefordert werde. Natürlich erhält K seie Schade im Ergebis ur eimal ersetzt.! Erfüllug der Nebepflichte i.s.d. 241 Abs. 2 icht eiklagbar Auswirkuge bei der Beweislast: bei 280 Abs. 1 wird Verschulde vermutet, bei 823 Abs. 1 icht. 9

17 1. Teil Ihr Hadwerkszeug im Schuldrecht III. Rechtsfolge bei Pflichtverletzuge 1. Werde die Leistugspflichte ach 241 Abs. 1 verletzt, da etstehe Sekudärasprüche aus Umöglichkeit, Verzögerug oder Schlechtleistug. Vgl. dazu 2. Teil. 2. Obwohl auf die Eihaltug der Nebepflichte kei eiklagbarer (Primär-)Aspruch besteht, führt auch die Verletzug der Nebepflichte ach 241 Abs. 2 zu Sekudärasprüche: Grds. ka Schadesersatz gemäß 280 Abs. 1 als Schadesersatz ebe der Leistug (= Leistug i.s.v. 241 Abs. 1) verlagt werde. Ausahmsweise Schadesersatz statt der Leistug gemäß 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 bzw. Rücktrittsrecht gemäß 324! Pflichte aus dem rechtsgeschäftliche Schuldverhältis Leistugspflichte, 241 Abs. 1 Eiklagbarer Aspruch auf: Hauptleistugspflichte Nebeleistugspflichte bei Verletzug Leistugsuabhägige Nebepflichte, 241 Abs. 2 Kei eiklagbarer Aspruch: Schutzpflichte Aufklärugspflichte bei Verletzug Sekudärasprüche Umöglichkeit Verzögerug Schlechtleistug Sekudäre Pflichte Grds.: Schadesersatz gem. 280 Abs. 1 Ausahme: Schadesersatz statt der Leistug, 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 Rücktritt: Pflichtverletzuge Eie Pflichtverletzug liegt vor, we der Schulder hiter dem geschuldete Pflichteprogramm zurückbleibt. Aders gesagt: Pflichtverletzug ist jedes Abweiche des Ist-Zustades vom geschuldete Soll-Zustad. Weder Rechtswidrigkeit och Verschulde sid hierfür Voraussetzug. Uter diese Oberbegriff der Pflichtverletzug falle folgede drei Arte: 10

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