Gesetzliche Schuldverhältnisse

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2 01 Deckblatt.fm Seite 1 Diestag, 25. September :41 09 BasisSkript Gesetzliche Schuldverhältisse 2013 Claudia Haack Rechtsawälti ud Repetitori Oliver Strauch Rechtsawalt ud Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgäge Verlagsges. mbh & Co. KG Müster, Aette-Allee 35, Postfach 1169, Telefo (0251) AS-Olie:

3 01 Deckblatt.fm Seite 2 Diestag, 25. September :41 09 Liebe Leseri, lieber Leser, wir sid stets bemüht, usere Produkte zu verbesser. Fehler lasse sich aber ie gaz ausschließe. Sie helfe us, we Sie us über Druckfehler i diesem Skript oder adere Pritprodukte useres Hauses iformiere. geügt a druckfehlerteufel@alpma-schmidt.de Dake Ihr AS-Autoreteam Haack, Claudia Strauch, Oliver BasisSkript Gesetzliche Schuldverhältisse 2. Auflage 2013 ISBN: Verlag Alpma ud Schmidt Juristische Lehrgäge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Müster Die Vervielfältigug, isbesodere das Fotokopiere, ist icht gestattet ( 53, 54 UrhG) ud strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhadlug wird Strafatrag gestellt.

4 99 Buch GesSVIVZ.fm Seite I Diestag, 25. September :11 10 Ihaltsverzeichis 1. Teil: Eiführug Teil: Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff Abschitt: Eiführug zur Geschäftsführug ohe Auftrag... 2 A. Bedeutug ud Fuktio der 677 ff B. Arte der GoA Abschitt: Die (echte) berechtigte GoA... 4 A. Voraussetzuge der (echte) berechtigte GoA... 4 I. Voraussetzuge des Geschäftsbesorgug Für eie adere... 5 a) Fremdes Geschäft... 5 b) Ketis vo der Fremdheit... 6 c) Fremdgeschäftsführugswille Ohe Auftrag oder sostige Berechtigug... 9 II. Voraussetzuge des Iteresse des Geschäftsherr Wille des Geschäftsherr...10 B. Rechtsfolge der (echte) berechtigte GoA...12 I. Asprüche des Geschäftsführers gege de Geschäftsherr bei berechtigter GoA...12 II. Asprüche des Geschäftsherr gege de Geschäftsführer bei berechtigter GoA Schadesersatz wege Pflichtverletzug bei Durchführug der GoA, 280 Abs. 1, Asprüche des Geschäftsherr aus Check zum 1. ud 2. Abschitt (Eiführug ud berechtigte GoA) Abschitt: Die (echte) uberechtigte GoA...18 A. Voraussetzuge der (echte) uberechtigte GoA...18 B. Rechtsfolge der (echte) uberechtigte GoA...19 I. Asprüche des Geschäftsführers gege de Geschäftsherr bei uberechtigter GoA...19 II. Asprüche des Geschäftsherr gege de Geschäftsführer bei uberechtigter GoA Schadesersatz bei Überahmeverschulde, Sostige Asprüche...21 I

5 99 Buch GesSVIVZ.fm Seite II Diestag, 25. September :11 10 Ihaltsverzeichis 4. Abschitt: Die uechte GoA...21 A. Irrtümliche Eigegeschäftsführug, 687 Abs B. Agemaßte Eigegeschäftsführug, 687 Abs Check zum 3. ud 4. Abschitt (uberechtigte ud uechte GoA) Teil: Ugerechtfertigte Bereicherug, 812 ff Abschitt: Eiführug zur Bedeutug ud Fuktio des Bereicherugsrechts Abschitt: Die Systematik der 812 ff Abschitt: Die Leistugskodiktioe...25 A. Die Leistugskodiktio wege Nichtschuld (codictio idebiti) gemäß 812 Abs. 1 S. 1, 1. Var I. etwas erlagt...26 II. durch Leistug des Aspruchstellers...26 III. ohe Rechtsgrud...27 B. Die Leistugskodiktio wege spätere Wegfalls des Rechtsgrudes (codictio ob causam fiitam), 812 Abs. 1 S. 2, 1. Var C. Die Leistugskodiktio wege Nichteitritts des bezweckte Erfolgs (codictio ob rem), 812 Abs. 1 S. 2, 2. Var D. Die Leistugskodiktio wege eiredebehafteter Forderug, 813 Abs. 1 S E. Die Leistugskodiktio wege gesetzes- oder sittewidrige Empfags eier Leistug (codictio ob turpem vel iiustam causam), 817 S Check zu de Leistugskodiktioe Abschitt: Die Nichtleistugskodiktioe...35 A. Die Eigriffskodiktio, 812 Abs. 1 S. 1, 2. Var B. Die Verwedugskodiktio, 812 Abs. 1 S. 1, 2. Var C. Die Rückgriffskodiktio, 812 Abs. 1 S. 1, 2. Var D. Die besodere Nichtleistugskodiktioe...39 I. Die Eigriffskodiktio gege de ichtberechtigt Verfügede, 816 Abs. 1 S Etgeltliche Verfügug eies Nichtberechtigte Wirksamkeit der Verfügug gegeüber dem Berechtigte...41 II

6 99 Buch GesSVIVZ.fm Seite III Diestag, 25. September :11 10 Ihaltsverzeichis 3. Rechtsfolge: Herausgabe des durch die Verfügug Erlagte...41 II. Die Durchgriffskodiktio gege de uetgeltliche Empfäger (bei Verfügug eies Nichtberechtigte), 816 Abs. 1 S III. Die Eigriffskodiktio gege de ichtberechtigte Empfäger, 816 Abs IV. Die Durchgriffskodiktio gege de uetgeltliche Empfäger (bei Verfügug eies Berechtigte), Check zu de Nichtleistugskodiktioe Abschitt: Die bereicherugsrechtliche Gegeorme...46 A. Spezielle Ausschlusstatbestäde gegeüber de Leistugskodiktioe...46 I. Ausschlusstatbestäde gegeüber eizele Leistugskodiktioe II. Ausschlusstatbestad gegeüber alle Leistugskodiktioe, 817 S B. Wegfall der Bereicherug, 818 Abs Check zu de bereicherugsrechtliche Gegeorme Abschitt: Die Rechtsfolge...53 A. Der Grudsatz: Der ormale Umfag der bereicherugsrechtliche Haftug, 812 ff I. Herausgabe des Erlagte...53 II. Ergäzug durch 818 Abs Nutzuge (Legaldefiitio: 100) Surrogate...54 III. Die Wertersatzpflicht ach 818 Abs B. Die Ausahme: Die verschärfte bereicherugsrechtliche Haftug, 818 Abs. 4, 819, I. 818 Abs II. 819 Abs III. 819 Abs IV. 820 Abs. 1 S V. 820 Abs. 1 S Check zu de Rechtsfolge...58 III

7 99 Buch GesSVIVZ.fm Seite IV Diestag, 25. September :11 10 Ihaltsverzeichis 7. Abschitt: Die Rückabwicklug uwirksamer gegeseitiger Austauschverträge...59 Check zur Rückabwicklug uwirksamer gegeseitiger Austauschverträge Abschitt: Bereicherugsausgleich im Mehrpersoeverhältis...63 A. Der Grudsatz...63 B. Die Ausahme...66 I. Ausahme kraft Gesetzes...66 II. Nicht geregelte Ausahme Ausahme aufgrud des Leistugsbegriffs Ausahme aufgrud eier besodere Wertug...67 Check zum Bereicherugsausgleich im Mehrpersoeverhältis Teil: Uerlaubte Hadluge Abschitt: Grudtatbestad des 823 Abs A. Rechts(gut)verletzug...72 I. Lebe...72 II. Körper- ud Gesudheitsverletzug...73 III. Freiheit...74 IV. Eigetum Substazverletzug...75 a) Vorher itakte Sache...75 b) Magelbehaftete Sache...75 aa) Ursprüglicher Magel...75 bb) Weiterfresseder Magel Sachetzug Gebrauchsbeeiträchtigug Rechtliche Beeiträchtigug Immissioe...78 V. Sostige Rechte Deliktischer Schutz des Besitzes Deliktischer Schutz der Familierechte Allgemeies Persölichkeitsrecht...81 a) Herleitug...81 b) Awedbarkeit...81 c) Eigriff i de Schutzbereich...81 d) Rechtswidrigkeit...81 e) Kosequeze für die Prüfug...82 IV

8 99 Buch GesSVIVZ.fm Seite V Diestag, 25. September :11 10 Ihaltsverzeichis 4. Eigerichteter ud ausgeübter Gewerbebetrieb...82 a) Herleitug...82 b) Awedbarkeit...83 c) Eigriff i de Schutzbereich...83 d) Rechtswidrigkeit...83 e) Kosequeze für die Prüfug...84 Check zum 1. Abschitt: A. Rechts(gut)verletzug...85 B. Verhalte; haftugsbegrüdede Kausalität ud Zurechug...86 I. Verhalte Begriff Abgrezug positives Tu/Uterlasse...86 II. Haftugsbegrüdede Kausalität ud Zurechug Kausalität i.s.d. Äquivaleztheorie Adäquaz Schutzzweck der Norm...88 a) Verhaltesbezogee Wertug...89 b) Erfolgsbezogee Wertug...90 C. Rechtswidrigkeit...91 D. Verschulde...91 I. Verschuldesfähigkeit...91 II. Verschuldesgrad...92 Check zum 1. Abschitt: B. Verhalte, haftugsbegrüdede Kausalität ud Zurechug; C. Rechtswidrigkeit; D. Verschulde Abschitt: Grudtatbestad des 823 Abs A. Tatbestad...95 I. Schutzgesetz Gesetz Verbots- oder Gebotsorm Persölicher ud sachlicher Idividualschutz...96 II. Verstoß gege das Schutzgesetz...96 B. Rechtswidrigkeit...97 C. Verschulde...97 I. Verschuldesfähigkeit...97 II. Verschuldesgrad Abschitt: Grudtatbestad des A. Voraussetzuge...98 I. Schade...98 II. Verstoß gege die gute Sitte...98 III. Vorsatz...98 V

9 99 Buch GesSVIVZ.fm Seite VI Diestag, 25. September :11 10 Ihaltsverzeichis B. Fallgruppe...99 Check zum 2. ud 3. Abschitt ( 823 Abs. 2 ud 826) Abschitt: Sostige Aspruchsgrudlage A I. Geschäftsherr, Verrichtugsgehilfe II. Tatbestadsmäßige ud rechtswidrige uerlaubte Hadlug des Verrichtugsgehilfe III. I Ausführug der Verrichtug IV. Verschulde des Geschäftsherr B I. Aufsichtspflichtiger, Aufsichtsbedürftiger II. Tatbestadsmäßige ud rechtswidrige uerlaubte Hadlug des Aufsichtsbedürftige III. Verschulde des Aufsichtspflichtige C. 833, I. 833 S Rechts(gut)verletzug Durch ei Tier a) Kausalität i.s.d. Äquivaleztheorie b) Realisierug der spezifische Tiergefahr Aspruchsgeger = Tierhalter Verschulde bei Luxustiere icht erforderlich II. 833 S III Abschitt: Mehrheit vo Schädiger A. Mittäter, 830 Abs. 1 S. 1, ud Teilehmer, 830 Abs I. Mitwirkug a uerlaubter Hadlug als Mittäter, Astifter oder Gehilfe II. Rechtswidrigkeit III. Verschulde B. Beteiligug, 830 Abs. 1 S I. Kei Fall vo 830 Abs. 1 S. 1, Abs II. Bei jedem Beteiligte ist aspruchsbegrüdedes Verhalte gegebe abgesehe vom Nachweis der Kausalität III. Eier der Beteiligte muss de Schade verursacht habe IV. Es ist icht feststellbar, wer vo de mehrere de Schade verursacht hat Check zum 4. ud 5. Abschitt VI

10 99 Buch GesSVIVZ.fm Seite VII Diestag, 25. September :11 10 Ihaltsverzeichis 6. Abschitt: Produkt- ud Produzetehaftug A. Produzetehaftug ach 823 Abs I. Spezielle Verkehrssicherugspflichte des Herstellers II. Modifizierug der allgemeie Beweislastregel III. Kosequeze für die Prüfug B. Die Haftug ach dem Produkthaftugsgesetz I. Voraussetzuge Awedbarkeit Rechts(gut)verletzug Durch de Fehler eies Produkts Aspruchsgeger = Hersteller i.s.v. 4 ProdHaftG Kei Ausschluss gemäß 1 Abs. 2, 3 ProdHaftG II. Rechtsfolge Abschitt: Haftug ach StVG A. Halterhaftug, 7 Abs. 1 StVG I. Voraussetzuge Rechts(gut)verletzug Bei Betrieb des Kfz a) Kausalität i.s.d. Äquivaleztheorie b) Realisierug der Betriebsgefahr Aspruchsgeger = Halter Keie höhere Gewalt, 7 Abs. 2 StVG Kei Ausschluss oder Eischräkug II. Rechtsfolge B. Haftug des Kfz-Führers, 18 Abs. 1 StVG Check zum 6. ud 7. Abschitt (Produkt- ud Produzetehaftug sowie Haftug ach StVG) Abschitt: Schadesrecht A. Schade B. Haftugsausfüllede Kausalität C. Schadesausgleich gemäß 249 ff I. Naturalrestitutio gemäß II. Schadeskompesatio D. Aspruchskürzug wege Mitverschuldes Check zum 8. Abschitt (Schadesrecht) VII

11 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 1 Diestag, 25. September :20 11 Eiführug 1. Teil 1. Teil: Eiführug Als Schuldverhältis wird eie Rechtsbeziehug zwische zwei oder mehrere Persoe bezeichet, durch die eie Perso (der Gläubiger) berechtigt ist, vo der adere Perso (dem Schulder) eie Leistug zu forder, vgl. 241 Abs. 1. Schuldverhältisse etstehe etweder durch Rechtsgeschäft oder kraft Gesetzes. Daebe köe sich auch aus bestimmte geschäftliche Kotakte sog. rechtsgeschäftsähliche Schuldverhältisse ergebe. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältisse etstehe gemäß 311 Abs. 1 grudsätzlich durch Vertrag (z.b. Kaufvertrag, 433 ff.) also aufgrud übereistimmeder Willeserkläruge (midestes) zweier Parteie, ausahmsweise durch eiseitiges Rechtsgeschäft (z.b. Auslobug, 657) also aufgrud lediglich eier Willeserklärug. Rechtsgeschäftsähliche Schuldverhältisse komme gemäß 311 Abs. 2 bereits durch die Aufahme vo Vertragsverhadluge, die Abahug eies Vertrags oder ähliche geschäftliche Kotakte zustade ud köe ach 311 Abs. 3 auch zu Dritte bestehe, mit dee der Vertrag gar icht geschlosse werde soll. Die rechtsgeschäftsähliche Schuldverhältisse sid a sich als gesetzliche Schuldverhältisse eizuorde, sie sid jedoch de rechtsgeschäftliche Schuldverhältisse weitgehed gleichgestellt. Gesetzliche Schuldverhältisse etstehe uabhägig vom Wille der Parteie aufgrud eier gesetzliche Aordug. Der wesetliche Uterschied zwische rechtsgeschäftliche ud gesetzliche Schuldverhältisse besteht dari, dass die Etstehug eies gesetzliche Schuldverhältisses icht vo eiem Wille abhägig ist, eie bestimmte Rechtsfolge herbeiführe zu wolle. Mit diesem Skript gebe wir Ihe eie Überblick über die wichtigste gesetzliche Schuldverhältisse: Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff. Ugerechtfertigte Bereicherug, 812 ff. Uerlaubte Hadluge, 823 ff. Weitere gesetzliche Schuldverhältisse sid z.b.: EBV, 987 ff. Eibrigug vo Sache bei Gastwirte, 701 ff. Fud, 965 ff. 1

12 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 2 Diestag, 25. September : Teil Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff. 2. Teil: Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff. 1. Abschitt: Eiführug zur Geschäftsführug ohe Auftrag 677 ff. solle die kollidierede Iteresse vo Geschäftsführer ud Geschäftsherr zu eiem gerechte Ausgleich brige. A. Bedeutug ud Fuktio der 677 ff. Die Vorschrifte über die Geschäftsführug ohe Auftrag (GoA) i de 677 ff. regel, welche Folge sich für die Beteiligte ergebe, we jemad ohe vertragliche Absprache oder sostige Legitimatio die Belage eies adere wahrimmt. Eie derartige Regelug ist wege der mögliche Iteressekollisio zwische de Beteiligte gebote: derjeige, der für eie adere desse Agelegeheite erledigt hat, der sog. Geschäftsführer, möchte seie Aufweduge, die er bei der Geschäftsbesorgug zuguste des adere getätigt hat, vo diesem ersetzt habe. derjeige, i desse Agelegeheite der Geschäftsführer tätig geworde ist, der sog. Geschäftsherr, wird ud muss die Aufweduge des Geschäftsführers ersetze, we er sowohl mit der Tatsache, dass der Geschäftsführer i seiem Bereich gehadelt hat, als auch mit der Art ud Weise, wie dieser die Agelegeheit erledigt hat, eiverstade ist. Beispiel: A befidet sich im Urlaub. Nachbar N, der mit A im gleiche Haus woht, immt ohe vo A beauftragt zu sei aus Gefälligkeit ei vo A bestelltes Paket etgege ud legt die Paketgebühr i.h.v. 5 aus. Nachdem A aus dem Urlaub zurückgekehrt ist, hädigt ihm N das Paket aus ud verlagt vo ihm de verauslagte Betrag i.h.v. 5 ersetzt. I diesem Fall war es A durchaus recht, dass N das Paket für ih auch ohe Auftrag etgegegeomme hat. Die Aahme des Pakets ud desse Verwahrug durch N etsprach dem Iteresse ud dem mutmaßliche Wille des A. Daher ka N vo A Ersatz seier Auslage i.h.v. 5 wie ei Beauftragter gemäß 677, 683, 670 verlage. es ka aber auch Fallkostellatioe gebe, i dee der Geschäftsherr etweder eie Eimischug i seie Agelegeheite überhaupt icht wollte oder er mit der Art ud Weise, wie der Geschäftsführer tätig geworde ist, icht eiverstade ist. I diese Fälle wird er sich zum eie weiger, dem Geschäftsführer desse Aufweduge zu ersetze, zum adere wird er gegebeefalls sogar vom Geschäftsführer Schadesersatz verlage. 2

13 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 3 Diestag, 25. September :20 11 Eiführug zur Geschäftsführug ohe Auftrag 1. Abschitt Beispiel: Ageomme im obige Beispiel hätte A das Paket icht bestellt ud er ka mit dem Ihalt auch ichts afage. I diesem Fall war es A icht recht, dass N das Paket für ih auch ohe Auftrag etgegegeomme hat. Die Aahme des Pakets ud desse Verwahrug durch N etsprach icht dem Iteresse ud dem mutmaßliche Wille des A. Daher ka N vo A i diesem Fall icht Ersatz seier Auslage gemäß 677, 683, 670 verlage. Ei Aspruch aus 684 S. 1 i.v.m. 812 ff. scheidet ebefalls aus, da A durch die Geschäftsführug des N icht bereichert ist isbesodere hat er keie eigee Aufweduge erspart. Folglich ka N vo A keie Ersatz der ausgelegte Paketgebühr verlage. Dass N bei der Geschäftsbesorgug für A glaubte, sei Hadel etspreche dem Iteresse ud Wille des A, ädert a diesem Ergebis ichts. Wer sich i fremde Agelegeheite eimischt, hadelt also immer mit dem Risiko, dass er de Wille des Geschäftsherr falsch eischätzt ud da evtl. die Aufweduge, die er getätigt hat, icht ersetzt erhält. B. Arte der GoA Nach dem Gesetz ka ma die GoA i vier Fallgruppe aufteile. Dabei ist zuächst zwische der echte ud der uechte GoA zu uterscheide: Eie sog. echte GoA liegt vor, we die Voraussetzuge des 677 (Geschäftsbesorgug für eie adere ohe Auftrag oder sostige Berechtigug) gegebe sid. Eie uechte GoA ist gemäß 687 gegebe, we der Geschäftsführer keie Ketis vo der Fremdheit des Geschäfts hat (irrtümliche Eigegeschäftsführug, 687 Abs. 1) oder we dem Geschäftsführer der Fremdgeschäftsführugswille fehlt (agemaßte Eigegeschäftsführug, 687 Abs. 2). Das Uterscheidugsmerkmal zwische der echte ud der uechte GoA ist der Fremdgeschäftsführugswille Die echte GoA wird wiederum i die berechtigte GoA ud die uberechtigte GoA uterteilt: Eie (echte) berechtigte GoA setzt voraus, dass ebe de Voraussetzuge des 677 auch och die Voraussetzuge des 683 gegebe sid. D.h., die Überahme des Geschäfts muss dem Iteresse ud dem Wille des Geschäftsherr etspreche. Etspricht die Überahme des Geschäfts icht dem Iteresse ud/oder dem Wille des Geschäftsherr liegt eie (echte) uberechtigte GoA i.s.v. 677 i.v.m. 684 vor. 3

14 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 4 Diestag, 25. September : Teil Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff. Das Uterscheidugsmerkmal zwische der berechtigte ud der uberechtigte GoA ist das Iteresse ud der Wille des Geschäftsherr bzgl. der Überahme der Geschäftsführug 2. Abschitt: Die (echte) berechtigte GoA Aufbauschema: (echte) berechtigte GoA I. Voraussetzuge 1. Voraussetzuge des 677 a) Geschäftsbesorgug b) Für eie adere aa) Fremdes Geschäft bb) Ketis vo der Fremdheit (Umkehrschluss aus 687 Abs. 1) cc) Fremdgeschäftsführugswille (Umkehrschluss aus 687 Abs. 2) c) Ohe Auftrag oder sostige Berechtigug 2. Voraussetzuge des 683 a) Überahme der Geschäftsführug etspricht dem Wille des Geschäftsherr b) Überahme der Geschäftsführug etspricht dem Iteresse des Geschäftsherr II. Rechtsfolge 1. Aspruch des Geschäftsführers auf Aufwedugsersatz gemäß 677, 683, Asprüche des Geschäftsherr a) 677: Ausführug ach Iteresse ud Wille des Geschäftsherr b) 681 S. 1: Azeigepflicht c) 681 S. 2 i.v.m : Auskuft, Herausgabe des Erlagte, Verzisug d) 280 Abs. 1: Schadesersatz wege Pflichtverletzug bei Durchführug der GoA A. Voraussetzuge der (echte) berechtigte GoA Damit eie (echte) berechtigte GoA vorliegt, müsse sowohl die Voraussetzuge des 677 als auch die des 683 gegebe sei. 4

15 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 5 Diestag, 25. September :20 11 I. Voraussetzuge des 677 Die (echte) berechtigte GoA 677 verlagt eie Geschäftsbesorgug (1.) für eie adere (2.) ohe Auftrag oder sostige Berechtigug (3.). 1. Geschäftsbesorgug Uter eier Geschäftsbesorgug i.s.v. 677 versteht ma jedes Hadel mit wirtschaftliche Folge. Erfasst ist jede Tätigkeit, die für eie adere erledigt werde ka also icht ur rechtsgeschäftliches, soder auch rei tatsächliches Hadel. Beispiele: Abschluss eies Werkvertrags, um das zerbrochee Fester im Haus des verreiste Nachbar ersetze zu lasse; Ausweichmaöver im Straßeverkehr, um de Radfahrer R icht zu verletze; Lösche eies Brades, der i der Nachbarwohug ausgebroche ist. 2. Abschitt Liege die Voraussetzuge des 677 vor, ist eie echte GoA gegebe. 2. Für eie adere Die Geschäftsbesorgug muss für eie adere erfolgt sei. Dies verlagt i objektiver Hisicht ei fremdes Geschäft ud subjektiv ist erforderlich, dass der Geschäftsführer zum eie gewusst hat, dass er ei fremdes Geschäft führt (Ketis vo der Fremdheit) ud er muss zum adere auch de Wille gehabt habe, das Geschäft als fremdes zu führe (Fremdgeschäftsführugswille). a) Fremdes Geschäft Fremd ist ei Geschäft, we es zum Iteresse- ud Pflichtekreis eier adere Perso gehört. Ma uterscheidet drei Arte vo fremde Geschäfte: Objektiv fremdes Geschäft: Das Geschäft gehört objektiv zum Pflichte- ud Iteressekreis eies adere. D.h. das Geschäft gehört bereits ach seiem Gegestad ud äußere Erscheiugsbild icht zum Rechtskreis des Geschäftsführers. Beispiele: A kommt a eier Ufallstelle vorbei ud leistet dem Verletzte V Hilfe; F tilgt die Darlehesschuld seies Freudes B gegeüber der Bak. Auch fremdes Geschäft: das Geschäft gehört sowohl zum Iteresse- ud Pflichtekreis eies adere als auch zum Iteresse- ud Pflichtekreis des Geschäftsführers. D.h. der Geschäftsführer hadelt i diesem Fall im Doppeliteresse, da er sowohl seie eigee Agelegeheit als auch die eies adere erledigt. Beispiel: Mieter M hat eie breede Kerze zu ah a die Gardie gestellt, sodass ei Brad ausgebroche ist. Er löscht de Brad mithilfe seies Feuerlöschers. Objektiv fremdes Geschäft = ausschließlich fremdes Geschäft Auch fremdes Geschäft = Hadel im Doppeliteresse 5

16 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 6 Diestag, 25. September : Teil Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff. Subjektiv fremdes Geschäft = objektiv eutrales Geschäft, das Fremdcharakter durch erkebare Fremdgeschäftsführugswille erhält M hadelt i diesem Fall, sowohl um seie eigee Sache vor der Zerstörug durch das Feuer zu rette also im eigee Iteresse- ud Pflichtekreis, als auch um das Haus des Vermieters vor eier Zerstörug zu bewahre also im fremde Iteresse- ud Pflichtekreis. Da 677 lediglich ei fremdes Geschäft verlagt, ist icht erforderlich, dass es sich um ei ausschließlich fremdes Geschäft hadelt, soder es darf ur icht ausschließlich eie eigee Agelegeheit des Geschäftsführers sei. Ifolgedesse reicht das auch fremde Geschäft für 677 aus. Beachte: Auch i Fälle des objektiv fremde Geschäfts verfolgt der Hadelde mit seier Tätigkeit oftmals ei eigees Iteresse so tilgt F evetuell die Schuld seies Freudes B ur deswege, weil er sich davo verspricht, dass dieser ihm da küftig auch helfe wird, we er sich i Schwierigkeite befidet. Dass der Geschäftsführer icht vollkomme selbstlos hadelt, soder evtl. eigee Iteresse vor Auge hat, macht das Geschäft aber icht zum auch fremde Geschäft, da es icht zum Pflichtekreis des Geschäftsführers gehört. Subjektiv fremdes Geschäft: Das Geschäft hat keie objektive Bezug zu dem Iteresse- ud Pflichtekreis eies adere, wird aber ach der erkebare Bestimmug des Geschäftsführers für eie adere vorgeomme. Dieses objektiv eutrale Geschäft wird also zu eiem subjektiv fremde Geschäft, we der Geschäftsführer de Wille hat, das Geschäft für eie adere zu führe, ud er diese Fremdgeschäftsführugswille im Zeitpukt der Geschäftsvorahme ach auße erkebar gemacht hat. Beispiel: A erwirbt auf dem Flohmarkt eie alte Schreibmaschie bei V. Bei de Verhadluge über de Preis erklärt A, er kaufe das Gerät für seie Freud F, der leideschaftlicher Sammler alter Schreibmaschie sei. Der Kauf eier Schreibmaschie ist ei objektiv eutrales Geschäft. A hat jedoch bei dem Akauf de Wille gehabt, für F zu hadel, ud er hat diese Fremdgeschäftsführugswille durch seie Äußerug gegeüber V auch ach auße deutlich gemacht. Daher liegt ei subjektiv fremdes Geschäft vor. Ketis vo der Fremdheit = Fremdgeschäftsführugsbewusstsei b) Ketis vo der Fremdheit Der Geschäftsführer muss icht ur objektiv ei fremdes Geschäft führe, soder er muss auch wisse, dass er ei fremdes Geschäft führt. 6

17 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 7 Diestag, 25. September :20 11 Die (echte) berechtigte GoA Diese Voraussetzug ergibt sich zwar icht aus dem Wortlaut des 677, folgt aber aus eiem Umkehrschluss aus 687 Abs. 1. Daach fide die keie Awedug, we jemad ei fremdes Geschäft i der Meiug besorgt, dass es sei eigees sei (irrtümliche Eigegeschäftsführug). Weiß der Geschäftsführer, dass er ei fremdes Geschäft führt, irrt sich aber über die Perso des Geschäftsherr, ist die erforderliche Ketis vo der Fremdheit gegebe ud es wird gemäß 686 der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführug berechtigt ud verpflichtet. Beispiel: Mieter A löscht i eier beachbarte Wohug eie Brad. Dabei glaubt er, es hadele sich um die Wohug des juge Mädches, das er vorgester i diese Wohug gehe sah. I Wirklichkeit hadelt es sich um die Wohug der Großmutter des Mädches. A weiß beim Lösche des Brades, dass er i eier fremde Wohug tätig wird ud somit ei fremdes Geschäft führt. Dass er sich dabei darüber geirrt hat, für we er tätig geworde ist, ist gemäß 686 uerheblich. Folglich wird die Großmutter als Wohugsihaberi aus der Geschäftsführug des A berechtigt ud verpflichtet. c) Fremdgeschäftsführugswille Der Geschäftsführer muss zudem och de Wille habe, das Geschäft für eie adere zu tätige (Fremdgeschäftsführugswille). Diese Voraussetzug ergibt sich auch icht aus dem Wortlaut des 677, folgt aber aus eiem Umkehrschluss aus 687 Abs. 2. Daach fide die GoA-Vorschrifte ur eigeschräkt ud auch ur auf Verlage des Geschäftsherr Awedug, we jemad ei fremdes Geschäft als sei eigees führt, obwohl er weiß, dass er icht dazu berechtigt ist (agemaßte Eigegeschäftsführug). Daraus lässt sich der Schluss ziehe, dass die 677 ff. ur da ueigeschräkt Awedug fide, we der Geschäftsführer icht ur weiß, dass er ei fremdes Geschäft führt, soder er es auch als fremdes Geschäft führe will. Bei der Feststellug des Fremdgeschäftsführugswilles ist zwische objektiv fremde, subjektiv fremde ud auch fremde Geschäfte zu differeziere: 2. Abschitt Bei eiem objektiv fremde Geschäft wird der Fremdgeschäftsführugswille (widerleglich) vermutet. Diese Vermutug stützt sich auf die Rechtsatur des Geschäfts ud die Lebeserfahrug: Wer i Ketis der Fremdheit ausschließlich im 7

18 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 8 Diestag, 25. September : Teil Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff. Beim subjektiv fremde Geschäft fehlt es a Ahaltspukte, die eie Vermutug des Fremdgeschäftsführugswilles erlaube würde. Iteresse- ud Pflichtekreis eies adere tätig wird, wird das Geschäft i.d.r. auch für de adere führe wolle. Bei eiem subjektiv fremde Geschäft wird der Fremdgeschäftsführugswille icht vermutet, soder er muss ach auße erkebar i Erscheiug getrete sei. Die Beweislast dafür, dass der Fremdgeschäftsführugswille zur Zeit der Geschäftsbesorgug vorgelege hat, trägt der Geschäftsführer. Bei eiem auch fremde Geschäft ist umstritte, wie der Fremdgeschäftsführugswille festzustelle ist: Nach h.m. ud Rspr. wird allei aufgrud des Umstades, dass auch ei objektiv fremdes Geschäft vorgeomme worde ist, wie beim objektiv fremde Geschäft der Fremdgeschäftsführugswille vermutet. Nach der Gegeasicht spricht bei Vorahme eies auch eigee Geschäfts eie Vermutug dafür, dass der Hadelde ausschließlich mit Eigegeschäftsführugswille tätig geworde ist. Ei Fremdgeschäftsführugswille köe ur bei Vorliege kokreter Ahaltspukte ageomme werde. Eie dritte Auffassug will bei eiem auch fremde Geschäft de Fremdgeschäftsführugswille aufgrud eier wertede Betrachtugsweise ermittel. Hadelt es sich um ei Geschäft, desse Erledigug i erster Liie eiem Dritte obliegt ud wird der Hadelde i Ketis der Letztveratwortlichkeit des Dritte tätig, so wird der Fremdgeschäftsführugswille vermutet; i de übrige Fälle ist er kokret achzuweise. Klausurtipp: Damit ma sich weitere Ausführuge zur GoA icht abscheidet, sollte ma diese Meiugsstreit we er de etschiede werde muss zuguste der h.m. etscheide. Gege die zweite ud dritte Asicht ka ma aführe, dass sie i Fälle des auch fremde Geschäfts verhider, dass der durch die GoA-Regel agestrebte agemessee Iteresseausgleich erreicht wird. Aufbauhiweis: Die Ketis vo der Fremdheit ud der Wille, das Geschäft als fremdes zu führe, wird vo viele Autore als ei Prüfugspukt uter dem Stichwort Fremdgeschäftsführugswille dargestellt. Da es sich allerdigs um zwei subjektive Voraussetzuge hadelt, dere Fehle auch uterschiedliche Kosequeze ach sich 8

19 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 9 Diestag, 25. September :20 11 Die (echte) berechtigte GoA 2. Abschitt zieht, vgl. 687 Abs. 1 ud 2, sollte ma i eier Klausur zwische de beide Prüfugspukte deutlich differeziere, um mögliche Fehler zu vermeide. 3. Ohe Auftrag oder sostige Berechtigug Der Geschäftsführer muss ohe Auftrag des Geschäftsherr oder sostige Berechtigug gegeüber dem Geschäftsherr gehadelt habe. Ohe Auftrag hadelt, wer dem Geschäftsherr weder aus Vertrag och kraft Gesetzes verpflichtet ist. Beispiel: A repariert die Uhr des B aufgrud eies mit diesem abgeschlosse Werkvertrags. Zwar besorgt A mit der Uhrereparatur bewusst ud gewollt ei Geschäft für B, er hadelt dabei jedoch aufgrud des abgeschlossee Werkvertrags icht ohe Auftrag, sodass die Regel der GoA icht eischlägig sid. Die Rechtsbeziehug zwische A ud B wird vielmehr über die werkvertragliche Regel gemäß 631 ff. geklärt. Eie sostige Berechtigug ka sich aus eier familierechtliche Beziehug (z.b. Elter gegeüber ihre Kider) oder aus eier Amts- bzw. Orgastellug (z.b. Orga eier juristische Perso) ergebe. Beachte: Die allgemeie Hilfeleistugspflicht gemäß 323 c StGB reicht für eie sostige Berechtigug i.s.v. 677 icht aus, da diese Regelug keie Soderbeziehug zwische Geschäftsführer ud Geschäftsherr begrüdet, soder die Allgemeiheit betrifft. Zur Awedbarkeit der 677 ff. bei Hadel aufgrud eies ichtige Auftragsverhältisses fide Sie Eizelheite ud Fälle im AS- Skript Schuldrecht BT 3, 17. Aufl. 2012, Rdr. 90 ff., sowie FallSkript Schuldrecht BT 3, 2. Aufl. 2011, S. 22 ff. II. Voraussetzuge des verlagt, dass die Überahme der Geschäftsführug dem Iteresse ud dem wirkliche oder mutmaßliche Wille des Geschäftsherr etspricht. Beachte: 683 stellt auf die Überahme, also de Begi der Ausführug, ab ud icht auf die Art ud Weise der Durchführug. Zu prüfe ist daher, ob es dem Iteresse ud Wille des Geschäftsherr etspricht, dass der Geschäftsführer überhaupt tätig wird ud icht wie. 677 ff. scheide jedoch ur aus, we zwische Geschäftsführer ud Geschäftsherr bzgl. der vom Geschäftsführer vorgeommee Geschäftsbesorgug ei Schuldverhältis vorliegt Überahme der Geschäftsführug = Begi der Geschäftsführug 9

20 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 10 Diestag, 25. September : Teil Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff. 1. Iteresse des Geschäftsherr Die Überahme der Geschäftsführug etspricht dem Iteresse des Geschäftsherr, we sie für ih objektiv ützlich ist, sich also vorteilhaft auswirkt. Maßgeblicher Beurteilugszeitpukt ist dabei die Überahme, d.h. der Begi der Geschäftsführug. Beispiel: A versucht, eie Brad, der i der Wohug des B ausgebroche ist, zu lösche. Da sich i der Nähe des Bradherdes zahlreiche Zeituge befide, breite sich die Flamme rasat aus ud A muss seie Rettugsversuch abbreche. Ifolgedesse bret die Wohug des B total aus. Zwar war der Rettugsversuch des A letztlich erfolglos, da er de Brad icht lösche kote. Dies stad jedoch zu Begi der Löschaktio des A icht fest sie hätte auch zum Erfolg führe köe. Daher war es für B objektiv ützlich, dass A überhaupt versucht hat, die Flamme zu bekämpfe, sodass die Überahme der Geschäftsführug dem Iteresse des B etsproche hat. Ist der Geschäftsherr icht voll geschäftsfähig, so kommt es auf de Wille des gesetzliche Vertreters a. 2. Wille des Geschäftsherr Die Überahme der Geschäftsführug etspricht dem Wille des Geschäftsherr, we der Geschäftsherr ausdrücklich oder kokludet damit eiverstade war (wirklicher Wille) oder der Geschäftsherr bei objektiver Beurteilug aller Umstäde damit eiverstade gewese wäre, we er bei Überahme des Geschäfts gefragt worde wäre (mutmaßlicher Wille). Vorragig ist auf de wirkliche Wille des Geschäftsherr zum Zeitpukt der Überahme der Geschäftsführug abzustelle. Hat der Geschäftsherr seie Wille i irgedeier Form tatsächlich geäußert, ist dieser maßgeblich, auch we er uverüftig erscheit. Uerheblich ist auch, ob der Geschäftsführer de Wille des Geschäftsherr kate. Beispiel: A will seiem Freud F eie Gefalle erweise ud repariert heimlich desse Fahrrad, das beim letzte Keipebummel der beide Freude ach eier kleie Kollisio mit dem Bordstei eie Acht im Hiterrad hatte. F hatte das Fahrrad jedoch ach Absprache mit seier Frau bewusst icht repariert, da sich die Eheleute gemeisam ei Tadem aschaffe wolle. Die Fahrradreparatur war für F objektiv ützlich ud etsprach daher seiem Iteresse. F hatte jedoch zuvor gegeüber seier Frau de Wille geäußert, das Fahrrad icht mehr repariere zu wolle. Ifolgedesse etsprach die Überahme der Geschäftsführug icht dem Wille des F. Dass dieser Wille zum eie uverüftig erscheit, da das Fahrrad och reparaturfähig war ud es sivoll sei ka, ebe eiem Tadem ei fuktiosfähiges Fahrrad zu besitze, ud zum adere dieser etgegestehede Wille des F dem A bei Begi der Reparatur icht bekat war, ist vollkomme uer- 10

21 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 11 Diestag, 25. September :20 11 Die (echte) berechtigte GoA 2. Abschitt heblich. Der Geschäftsführer mischt sich i die Agelegeheite des Geschäftsherr, der grudsätzlich selbst darüber etscheide ka, ob ud wie er seie Agelegeheite regelt, ei ud hadelt daher immer mit dem Risiko, de Wille des Geschäftsherr falsch eizuschätze. Ubeachtlich ist der etgegestehede Wille der Geschäftsherr gemäß 679 ur, we der Geschäftsherr die vom Geschäftsführer wahrgeommee Aufgabe im öffetliche Iteresse hätte erfülle müsse oder eie gesetzliche Uterhaltspflicht des Geschäftsherr asoste icht erfüllt worde wäre. Beispiele: Gesetzliche Uterhaltspflicht zwische Ehegatte gemäß 1360 ff. oder zwische Verwadte gemäß 1601 ff. Zur umstrittee Bedeutug des etgegestehede Willes des Selbstmörders fide Sie Eizelheite ud Fälle im AS-Skript Schuldrecht BT 3, 17. Aufl. 2012, Rdr. 65 ff., sowie FallSkript Schuldrecht BT 3, 2. Aufl. 2011, S. 7 ff. Ka der wirkliche Wille des Geschäftsherr icht festgestellt werde, so ist sei mutmaßlicher Wille zu ermittel. Das ist der Wille, de der Geschäftsherr bei objektiver Beurteilug aller Umstäde geäußert hätte, we er bei Geschäftsüberahme gefragt worde wäre. Dabei gilt der Grudsatz, dass ei objektiv ützliches Geschäft i.d.r. auch dem mutmaßliche Wille des Geschäftsherr etspricht. Beachte: Nach dem Wortlaut des 683 S. 1 muss die Überahme der Geschäftsführug sowohl dem Iteresse als auch dem Wille des Geschäftsherr etspreche. Nach h.m. ist es aber auch ausreiched, we die Geschäftsüberahme zwar icht dem Iteresse, aber dem wirkliche Wille des Geschäftsherr etspricht, da i diesem Fall keie uerwüschte Eimischug seites des Geschäftsführers vorliegt. Beispiel: A, der glüheder Schalke-Fa ist, möchte ubedigt koste es, was es wolle beim ächste Heimspiel seies Teams dabei sei. Offiziell ist das Spiel allerdigs ausverkauft. Freud F, der vo dem Wusch des A weiß, besorgt für A bei ebay eie Eitrittskarte, die allerdigs de doppelte Preis kostet. Eie derart überteuerte Karte zu erwerbe, ist objektiv beurteilt icht ützlich ud etspricht daher icht dem Iteresse des A. Da A allerdigs auf jede Fall ud uabhägig vo de damit verbudee Koste bei dem Spiel dabei sei wollte, etsprach es dem wirkliche Wille des A, dass F für ih die überteuerte Karte erworbe hat. Da A dem F auch eie Auftrag über ei derartiges Geschäft hätte erteile köe, etspricht es dem Grudsatz der Privatautoomie, auch i diesem Fall eie berechtigte GoA gemäß 683 S. 1 azuehme. Vorrag des idividuelle Willes des Geschäftsherr 11

22 03 Gesetzliche Schuldverhältisse.fm Seite 12 Diestag, 25. September : Teil Durch Geehmigug seites des Geschäftsherr wird die uberechtigte GoA zur berechtigte GoA. Geschäftsführug ohe Auftrag, 677 ff. Liege die Voraussetzuge des 683 S. 1 icht vor, ist a sich eie uberechtigte GoA gegebe. Der Geschäftsherr ka diese jedoch geehmige mit der Folge, dass sie vo Afag a als berechtigte GoA azusehe ist, vgl. 684 S. 2. Vo eier kokludete Geehmigug ist auszugehe, we der Geschäftsherr vom Geschäftsführer das herausverlagt, was dieser aus der Geschäftsführug erlagt hat. Beispiel: Im obige Beispiel war Freud F fälschlicherweise davo ausgegage, dass A auf jede Fall beim ächste Heimspiel vo Schalke dabei sei wollte ud hatte für A die überteuerte Karte bei ebay erworbe. I diesem Fall etspricht die Überahme der Geschäftsführug durch F weder dem Iteresse och dem Wille des A, sodass die Voraussetzuge des 683 S. 1 icht vorliege ud daher eie uberechtigte GoA gegebe ist. Verlagt jedoch der A umehr vo F die erworbee Eitrittskarte heraus, liegt dari eie kokludete Geehmigug i.s.v. 684 S. 2, sodass die Geschäftsführug des F vo Afag a als berechtigte GoA azusehe ist. B. Rechtsfolge der (echte) berechtigte GoA Liege die Voraussetzuge eier (echte) berechtigte GoA gemäß 677, 683 vor, so resultiere daraus sowohl Asprüche des Geschäftsführers gege de Geschäftsherr als auch Asprüche des Geschäftsherr gege de Geschäftsführer. I. Asprüche des Geschäftsführers gege de Geschäftsherr bei berechtigter GoA Der Geschäftsführer ka gemäß 677, 683, 670 wie ei Beauftragter Ersatz seier Aufweduge verlage, die er zur Ausführug des Auftrags für erforderlich halte durfte. Uter Aufweduge sid freiwillige Vermögesopfer zu verstehe. Für erforderlich halte darf der Geschäftsführer diejeige Aufweduge, die er ach pflichtgemäßem Ermesse für otwedig ud agemesse hält. Beispiel: N bemerkt eies Morges eie zerbrochee Glasscheibe im Haus seies Nachbar A, welcher sich im Urlaub befidet. N beauftragt im eigee Name de Glasermeister G mit der Reparatur. N durfte ach pflichtgemäßem Ermesse, die Aschaffug eier eue Scheibe für erforderlich halte, da aderefalls für A evetuell schwere Nachteile etstade wäre: Diebe hätte durch das offee Fester is Haus gelage köe oder es hätte Verwüstuge durch Rege oder Sturm gebe köe. N ka daher vo A gemäß 677, 683, 670 Ersatz des vo ihm verauslagte Geldbetrages als Aufwedugsersatz verlage, we er die Rech- 12

23 ALPMANN SCHMIDT BasisSkripte BGB AT 2. Aufl. 2012, 148 Seite, 9,80 Schuldrecht AT 2. Aufl. 2013, 89 Seite, 9,80 Kaufrecht 1. Aufl. 2012, 102 Seite, 9,80 Gesetzliche Schuldverhältisse 2. Aufl. 2013, 132 Seite, 9,80 Sacherecht 2. Aufl. 2012, 134 Seite, 9,80 Strafrecht AT 2. Aufl. 2012, 154 Seite, 9,80 Strafrecht BT 1. Aufl. 2011, 124 Seite, 9,80 Grudrechte 1. Aufl. 2012, 119 Seite, 9,80 Staatsorgaisatiosrecht 2. Aufl. 2012, 136 Seite, 9,80 Verwaltugsrecht 2. Aufl. 2012, 138 Seite, 9,80 Grudlage Fälle / FallSkripte BGB AT 4. Aufl. 2012, 152 Seite, 49 Fälle, 9,80 Schuldrecht AT 4. Aufl. 2012, 134 Seite, 37 Fälle, 9,80 Schuldrecht BT 1 Kaufrecht 3. Aufl. 2011, 131 Seite, 40 Fälle, 9,80 Schuldrecht BT 3 GoA, Bereicherugsrecht 2. Aufl. 2011, 120 Seite, 38 Fälle, 9,80 Schuldrecht BT 4 Uerlaubte Hadluge, Allg. Schadesrecht 2. Aufl. 2010, 152 Seite, 58 Fälle, 9,80 Sacherecht 1 i Überarbeitug Sacherecht 2 Grudstücksrecht 2. Aufl. 2010, 128 Seite, 36 Fälle,9,80 Familierecht 2. Aufl. 2010, 118 Seite, 29 Fälle,9,80 Erbrecht 3. Aufl. 2012, 136 Seite, 45 Fälle, 9,80 Strafrecht AT 4. Aufl. 2011, 132 Seite, 48 Fälle, 9,80 Strafrecht BT 1 Vermögesdelikte 3. Aufl. 2012, 136 Seite, 42 Fälle, 9,80 Strafrecht BT 2 Nichtvermögesdelikte 3. Aufl. 2012, 136 Seite, 37 Fälle, 9,80 Grudrechte/Staatsorgaisatiosrecht 6. Aufl. 2012, 149 Seite, 65 Fälle,9,80 Europarecht 4. Aufl. 2012, 120 Seite, 26 Fälle, 9,80 Verwaltugsrecht/VwGO 3. Aufl. 2011, 132 Seite, 39 Fälle, 9,80 Hadelsrecht 1. Aufl. 2010, 120 Seite, 39 Fälle, 9,80 Gesellschaftsrecht 3. Aufl. 2012, 136 Seite, 33 Fälle, 9,80 Arbeitsrecht 4. Aufl. 2012, 120 Seite, 50 Fälle, 9,80

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