GEMEINDE MOLBERGEN. Niederschrift

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1 GEMEINDE MOLBERGEN Niederschrift über die 5. Sitzung des Verkehrsausschusses des Rates der Gemeinde Molbergen in der Kommunalwahlperiode , am Mittwoch, 05. März 2014, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Molbergen. Anwesend waren: 1. Vorsitzender: Ratsherr Clemens Westendorf, Peheim Ausschussmitglieder: Ratsherr Stefan Bley, Ermke Ratsfrau Elisabeth Bunten, Molbergen Ratsherrr Johannes Hukelmann, Dwergte Ratsherr Bernhard Schürmann, Resthausen Ratsherr Berthold Tebben, Peheim Ratsherr Herbert Westerkamp, Molbergen Verwaltung: Bürgermeister Ludger Möller, Molbergen Allg. Vertreter des Bürgermeisters Andreas Unnerstall, Cloppenburg Dipl.-Ing. Marco Herzog, Barßel zugl. Protokollführer beratend: Dipl.-Ing. (FH) Markus Banemann, Ing.-Büro Banemann, Neumarkhausen Ratsherr Hubert Thien Zuhörer: Ratsherr Heinrich Bley, Ermke Ratsherr Günther Koopmann, Peheim Ratsherr Bernhard Greten, Stalförden (ab TOP 3 tlw.) Herr Franz-Josef Möller, Molbergen 1

2 Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses. 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen des Verkehrsausschusses vom und Straßenbaumaßnahmen Benennung der Erschließungsstraßen im Baugebiet Nr. 69 Moorhook 5. Erschließung des Gewerbegebietes Nr. 70 Peheim, Gewerbegebiet östlich der Linderner Straße II 6. Anträge auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung 7. Mitteilungen und Anfragen Die mit Einladung vom zugestellte Tagesordnung wurde wie folgt abgewickelt: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses. Der Vorsitzende des Ausschusses, Ratsherr Clemens Westendorf, eröffnete die Sitzung um 18:05 Uhr und begrüßte alle Anwesenden recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Sodann wurde auf die, auf der Tagesordnung stehenden Beratungsgegenstände eingegangen. Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt. 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen des Verkehrsausschusses vom und Gegen die Niederschriften über die Sitzungen vom und , welche allen Ausschussmitgliedern zugestellt worden waren, wurden keine Einwendungen erhoben; sie wurden unverändert einstimmig genehmigt. 2

3 3. Straßenbaumaßnahmen Erschließung Baugebiet Nr. 69 Moorhook Die Gemeinde befindet sich in der komfortablen Situation, dass zwei potentielle Erschließungsträger an der Erschließung und Vermarktung des Baugebietes Nr. 69 Moorhook interessiert sind. Die Verhandlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Bürgermeister Möller sprach in diesem Zusammenhang von einem Luxusproblem. Die Erschließung soll in mehreren Abschnitten erfolgen, wobei die ersten beiden Abschnitte voraussichtlich in einem Zuge erschlossen werden. Das Erschließungssystem sieht eine in Ost-West-Richtung verlaufende Sammelstraße und zwei nach Süden abgehende Erschließungsstraßen mit verschiedenen Stichwegen vor. Die Oberflächenentwässerung erfolgt in nord-östlicher Richtung; hierzu wird im nördlichen Bereich des Baugebietes ein Regenrückhaltebecken angelegt und das Oberflächenwasser von dort der nahegelegenen Vorflut zugeführt. Anhand der nachfolgenden Planauszüge erläuterte Herr Banemann den Anwesenden die Details zum Erschießungssystem und den geplanten Straßenausbau. 3

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5 3.2 Ausbau der Gemeindestraße Ermker Weg Der Ausbau der Gemeindestraße Ermker Weg zwischen dem Kneheimer Weg (Kreisverkehr) und der Matrumer Straße in Molbergen auf 5,00 m Breite wurde schon 2013 beschlossen (vgl. VA-Sitzung vom , TOP 6). Bürgermeister Möller erläuterte, die Verlegung der Trinkwasserleitung DN 400 des OOWV, in deren Zuge der Ausbau des Ermker Weges erfolgen solle, habe sich verzögert. Zwischenzeitlich seien die Planungen aber abgeschlossen und auch mit den betroffenen Anliegern Einigung über etwaige Entschädigungszahlungen erzielt worden. Daher könne der Ausbau nunmehr im laufenden Haushaltsjahr 2014 erfolgen. Herr Banemann stellte daraufhin anhand von Planauszügen und Fotos den geplanten Ausbau vor. 5

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7 Aus der Ausschussmitte kam die Anregung, mit Blick auf die Zukunft und die mögliche Ausweisung einer Ortsentlastungsstraße für Molbergen, das entsprechende Teilstück schon jetzt auf 6,00 m Breite auszubauen. Dem entgegnete Bürgermeister Möller, dass dies zwar grundsätzlich als sinnvoll anzusehen, jedoch so ohne Weiteres nicht kurzfristig umzusetzen sei. Für den breiteren Ausbau wären weitere Eingriffe in den Naturhaushalt, insbesondere weitere Baumfällungen und weiterer Grunderwerb von den Anliegern erforderlich. Darüber hinaus könnte evtl. ein Planfeststellungs- bzw. -genehmigungsverfahren erforderlich werden. Vor dem Hintergrund der anstehenden Verlegung der Trinkwasserleitung DN 400 und der, in diesem Zusammenhang getroffenen Einigung mit dem OOWV über eine hälftige Kostenbeteiligung, sollte daher an der Ausbauvariante mit 5,00 m Breite festgehalten werden. Dieser Meinung schloss sich der Ausschuss mehrheitlich an. 3.3 Sanierung eines Teilstücks der Dorfstraße zwischen Grönheim u. Dwergte Die Dorfstraße, als Verbindungsstraße zwischen den Ortschaften Grönheim und Dwergte ist aufgrund ihrer Funktion als viel befahrene Haupterschließungsstraße in Teilbereichen stark sanierungsbedürftig. In den letzten Jahren wurden bereits in verschiedenen Bauabschnitten Teilsanierungen vorgenommen. Bei der nun anstehenden Deckensanierung handelt es sich um ein ca m langes Teilstück zwischen den Straßen Kreuzberge und Zum Dwergter Meer. 7

8 Die Kosten dieser Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf ca ,00 EUR. Nach Sanierung dieser Teilstrecke verbleibt noch ein zu sanierendes Reststück bis Molbergen. 3.4 Ausbau eines Teilstücks der Straße Bergfeld in Molbergen Der schlechte Zustand der Gemeindestraße Bergfeld beschäftigt Rat und Verwaltung bereits seit längerer Zeit. Bereits im Jahre 2013 wurde der Ausbau eines Teilstückes auf einer Länge von ca. 320 m (Kurvenbereich) in Höhe der Hofstelle Prüllage unter der Voraussetzung einer Einigung mit den Anliegern über den von diesen zu tragenden Anliegeranteil, beschlossen. Mittlerweile ist die Straße Bergfeld für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt (Anlieger frei); die Beschwerden auch seitens der Anlieger bei der Verwaltung mehren sich. Bürgermeister Möller betonte, dass die Anlieger einen Kostenanteil in Höhe von 20% leisten müssten, ansonsten würde die Maßnahme entgegen Ihrer Dringlichkeit weiter aufgeschoben. Dem stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Bei Ausbaukosten in Höhe von ca ,00 EUR entspräche der auf die Anlieger entfallende Anteil ca ,00 EUR. Herr Banemann erläuterte dem Ausschuss noch einmal die bereits bekannten Eckdaten der geplanten Sanierungsmaßnahme. 8

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10 3.5 Ausbau eines Teilstücks der Bischofsbrücker Straße in Peheim Der bereits im Jahre 2013 beschlossene Ausbau eines Teilstückes der Bischofsbrücker Straße - von Janneck bis zur Gemeindegrenze - auf einer Länge von ca. 240 m soll nunmehr im Haushaltsjahr 2014 durchgeführt werden. Die Kosten für die geplante Straßensanierung belaufen sich auf ca ,00 EUR. Auch hier haben die Anlieger einen Kostenanteil in Höhe von 20% (ca EUR) zu tragen. Die Verwaltung wird hierzu eine Anliegerversammlung einberufen, um die Einzelheiten des Ausbaus und die finanzielle Beteiligung mit den Anliegern zu besprechen. Anhand einer Übersichtskarte und einigen Fotos vom Ist-Zustand der Straße erläuterte Herr Banemann die erforderlichen Arbeiten dieser Sanierungsmaßnahme. 10

11 Ratsherr Tebben erkundigte sich, warum bei den geplanten Maßnahmen nicht auch die Verlegung eines Armierungsgitters berücksichtigt wurde. Dies erklärte Herr Banemann mit dem Einbau einer neuen Asphalttragschicht in 10 cm Stärke. Ein Armierungsgitter macht nur dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass vorhandene Risse in einer Fahrbahn beim Aufbringen neuer Deckschichten wieder nach oben durchschlagen. Beim Einbau einer neuen Asphalttragschicht in 10 cm Stärke ist dies nicht zu erwarten, weshalb der Einbau eines Armierungsgitters nicht wirtschaftlich erscheint. Auf Nachfrage aus der Ausschussmitte wurde dann noch erläutert, dass die Kontrolle der Einbaustärken für den schichtweisen Aufbau des Straßenkörpers durch örtliche Kontrollen während der Baumaßnahme und durch nachträglich gezogene Bohrkerne, anhand derer auch die Qualität der Baustoffe sowie der Verbundeigenschaften überprüft werden könnten, erfolgen wird. 3.6 Ausbau des Wirtschaftsweges Westerfeldstraße in Molbergen Im Rahmen des Wirtschaftswegebaus in Molbergen ist der Ausbau eines Teilstückes der Westerfeldstraße in Molbergen, von der Kreuzung mit der Eschstraße bis zur Gabelung Richtung Molberger Dose, unter der Voraussetzung einer Einigung mit den Anliegern über den von diesen zu tragenden Anliegeranteil geplant. Die Finanzierung erfolgt ansonsten aus Eigenmitteln der Gemeinde Molbergen. Anhand einer Übersichtskarte und einigen Fotos von den aktuellen Straßenverhältnissen veranschaulichte Herr Banemann die erforderlichen Sanierungsarbeiten. 11

12 Das verbleibende Teilstück wird zunächst zurückgestellt, da hierfür evtl. eine ZILE- Förderung im Rahmen des ländlichen Wegebaus in Betracht kommt. Die Förderperiode hat gerade begonnen. Die Einzelheiten zu den Förderanträgen und bedingungen werden zurzeit noch erarbeitet. Aufgrund der drastischen Kürzung des Gesamt-Förderetats bleibt abzuwarten, wie hoch die Hürden für eine künftige Förderung gelegt werden. Sollten die Förderkriterien verschärft werden, könnte dies für die Gemeinde Molbergen bedeuten, dass Fördermittel nicht mehr im gleichen Umfang, wie in der Vergangenheit beantragt werden könnten. Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung jedoch einstimmig zu, nach Bekanntgabe der Förderbedingungen auf jeden Fall einen Förderantrag zu stellen. 12

13 3.7 Verlegung und Ausbau der Bushaltestelle Moorhook in Molbergen Bürgermeister Möller berichtete, mit Schreiben vom habe der Landkreis Cloppenburg der bereits im September 2013 beantragten Verlegung der Haltestelle Moorhook, die sich an der Dwergter Straße befinde, zugestimmt. Hintergrund hierfür sei der Schülerverkehr aus den Neubaugebieten Kavenkamp und Am Buchenbaum, der die weiterführenden Schulen in Cloppenburg besuche und zurzeit die Haltestelle Moorhook nutze. Diese Haltestellen liegt westlich der Dwergter Straße ; die Baugebiete liegen jedoch östlich der Dwergter Straße, so dass die Kinder auf Ihrem Schulweg die stark frequentierte Verbindungsstraße zwischen Molbergen und Dwergte überqueren müssen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 100 km/h; zudem ist dieser Bereich des Schulweges nicht ausgeleuchtet. In einem gemeinsamen Ortstermin am mit Vertretern der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, der Fa. Hanekamp Busreisen und des Kreisschulamtes habe man sich auf einen geeigneten Standort der Haltestelle in der Gemeindestraße Rohe Rien verständigt. Die Verlegung der Haltestelle erfordere für die neue Busumfahrung auch einen teilweisen Ausbau der Straße Rohe Rien (ca. 106,00 m) zwischen den Straßen Am Buchenbaum und Dwergter Straße in Asphaltbauweise (bisher Pflasterbefestigung). Die Kosten für die Gesamtmaßnahme einschl. neue Bushaltestelle beliefen sich auf ca ,00. Hierfür sei aus Landes- und Landkreismitteln ein Zuschuss in Höhe von 87,5 % = ca ,00 zu erwarten. Wegen der erforderlichen Antragstellung werde die Umsetzung voraussichtlich nicht mehr in 2014 erfolgen können. Nachfolgend erläuterte Herr Banemann die erforderlichen Arbeiten für die Umsetzung dieser Baumaßnahme. 13

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15 Abschließend bekräftigte der Ausschuss noch einmal die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Bürgermeister Möller versprach, die Verwaltung werde die erforderlichen Förderanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) in Hannover und beim Landkreis Cloppenburg zeitnah stellen. Der Verkehrsausschuss stimmte einstimmig der Durchführung der vorgestellten Straßenbaumaßnahmen in 2014 zu. 4. Benennung der Erschließungsstraßen im Baugebiet Nr. 69 Moorhook Im Rahmen der Erschließung des neuen Baugebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69 Moorhook muss noch für die neu zu erstellenden Straßen eine Festlegung der Straßennamen erfolgen, insbesondere, da noch in diesem Jahr eine neue Gemeindekarte herausgebracht wird, auf der das neue Baugebiet bereits verzeichnet sein soll. Bislang wurden die Straßennamen in der Gemeinde Molbergen immer so gewählt, dass sie innerhalb eines Baugebietes einen Zusammenhang ergeben. So wurden seinerzeit die Erschließungsstraßen im Baugebiet Nr. 4 Molbergen-Ost nach Baumarten, im Baugebiet Nr. 25 Hömmken Hoff nach bekannten deutschen Dichtern und zuletzt in den Baugebieten Nr. 54 Am Buchenbaum und Nr. 64 Am Buchenbaum II nach den ostfriesischen Inseln benannt. Nach Vorstellung verschiedener Vorschläge regte die Verwaltung die Benennung der Straßen nach Flüssen (Ems, Elbe, Weser u. Hunte) an. Die Anordnung wird aus der nachfolgenden Karte ersichtlich. 15

16 Nach kurzer Beratung fasste der Ausschuss abschließend einstimmig folgenden Beschluss: Dem Rat der Gemeinde wird empfohlen, für die Erschließungsstraßen im Baugebiet Nr. 69 Moorhook die Namen Emsstraße, Elbestraße, Weserstraße und Huntestraße, wie in oben abgebildeter Karte dargestellt, festzulegen. 16

17 5. Erschließung des Gewerbegebietes Nr. 70 Peheim, Gewerbegebiet östlich der Linderner Straße II Mit der Erschließung des Gewerbegebietes Peheim östlich der Linderner Straße II soll das im Jahre 2012 entwickelte Gewerbegebiet im Süden der Ortschaft Peheim erweitert und der Gewerbestandort Peheim insgesamt gestärkt werden. Nachdem im ersten Abschnitt (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56) die Fa. GS agri das letzte freie Grundstück zurzeit bebaut, sollen im zweiten Abschnitt weitere Gewerbeflächen für potentielle Interessenten erschlossen werden. Herr Banemann erläuterte dem Ausschuss anhand der nachfolgenden Unterlagen die geplanten Arbeiten zur Erschließung des zweiten Abschnittes des Gewerbegebietes in Peheim, östlich der Linderner Straße. 17

18 Die Gemeindeverwaltung wird für diesen Erschließungsabschnitt noch einen Antrag auf Gewährung von Wirtschaftsfördermitteln beim Landkreis stellen. Diese belaufen sich auf 25% der Baukosten (ca ,00 EUR). Die Arbeiten für diese Erschließungsmaßnahme sollen zeitnah beschränkt ausgeschrieben werden. Bürgermeister Möller wies darauf hin, dass der Grundstückszuschnitt noch an die Bedürfnisse der späteren Erwerber angepasst werden könne. Der Ausschuss zeigte sich mit der vorgestellten Maßnahme einverstanden und stimmte einstimmig für die Durchführung der Erschließung des Gewerbegebietes Peheim, Gewerbegebiet östlich Linderner Straße II. 18

19 6. Anträge auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung a) Antrag der Anwohner Am Westerfeld Mit Schreiben vom beantragen die Anlieger der Stichstraße Am Westerfeld (Erke, Kelm, Schewa und Ron) die Installation einer Straßenlaterne. Das entsprechende Beleuchtungskabel wurde bereits seinerzeit im Rahmen der Erschließung des Baugebietes verlegt und befindet sich im Bereich der Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 47 (Erke) und Nr. 49 (Kelm). Beide Grundstückseigentümer haben sich in ihrem Antrag schriftlich damit einverstanden erklärt, dass die Laterne auf Ihren Grundstücken aufgestellt werden kann. Nach dem Erschließungsplan für das Baugebiet Hinter der Vikarie war seinerzeit eine Straßenlaterne in dieser Stichstraße vorgesehen. Die Kosten für die Montage einer Straßenlaterne (Hellux Zylinderleuchte DMS mit Fortimo-LED) belaufen sich auf ca ,00 EUR. Der Ausschuss stimmte einstimmig der Installation einer Straßenlaterne in der Stichstraße Am Westerfeld 47 53, entsprechend dem Antrag der Anlieger sowie dem seinerzeitigen Erschließungsplan zu. b) Antrag der Anwohner Am Westerfeld Mit Schreiben vom beantragen die Anlieger der Stichstraße Am Westerfeld (Cloer, Busse, Nelke, Burrichter und Framme) die Installation einer Straßenlaterne zwischen den Flurstücken 592/2 (Am Westerfeld 27) und 592/20 (Am Westerfeld 25). Nach dem Erschließungsplan für das Baugebiet Hinter der Vikarie war seinerzeit eine Straßenlaterne in diesem Bereich vorgesehen. Das entsprechende Beleuchtungskabel wurde bereits seinerzeit im Rahmen der Erschließung des Baugebietes verlegt. Die Kosten für die Montage einer Straßenlaterne (Hellux Zylinderleuchte DMS mit Fortimo-LED) belaufen sich auf ca ,00 EUR. Gleichzeitig beantragen die Anlieger mit o.a. Antrag die Fertigstellung des Fußweges, der die Straßen Am Westerfeld und Eschstraße verbindet. Die Fläche, die zu pflastern wäre, ist ca. 37 m lang und 2 m breit. Nach dem Bebauungsplan Nr. 36 Hinter der Vikarie sowie dem seinerzeitigen Erschließungsplan ist dieser Fußweg als Verbindung zwischen den Straßen Am Westerfeld und Eschstraße vorgesehen. Nachdem die örtlichen Verhältnisse anhand von Fotos nochmals verdeutlicht wurden, beriet der Ausschuss über die Zweckmäßigkeit des Verbindungsweges und über den Umfang eines möglichen Ausbaus des Verbindungsweges. Diesem wurde eine untergeordnete Bedeutung zugeschrieben, weshalb ein naturnaher Ausbau (z.b. mit Holzhackschnitzel) als ausreichend und angemessen angesehen wird. Abschließend fasste der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss: Der Antrag wird zunächst zurückgestellt. Mit den Anliegern sollen weitere Gespräche über den Ausbau des Verbindungsweges zwischen den Straßen Am Westerfeld und Eschstraße, insbesondere über die Möglichkeit eines naturnahen Ausbaus (z.b. mit Holzhackschnitzel) geführt werden. Danach erfolgt eine Wiedervorlage in den politischen Gremien. 19

20 c) Antrag der Anwohner des Baugebietes Kavenkamp Die Anwohner des Baugebietes Kavenkamp beantragen die Aufstellung weiterer Straßenlaternen entlang des Radweges an der Dwergter Straße. Zur Zeit befinden sich in den Einmündungen Tiefer Weg, Zum Kavenkamp, Fußweg zum Kavenkamp und Kavenkamp jeweils eine Straßenlaterne. Für viele Schulkinder aus der Wohnsiedlung ist die Dwergter Straße der Schulweg. Die vorhandene Straßenbeleuchtung reicht in den Wintermonaten derzeit nicht aus. Zwischen den bereits vorhandenen Lichtpunkten ist jeweils eine Straßenlaterne aufzustellen, so dass die Installation von 3 weiteren Laternen erforderlich ist. Die Kosten für die Lieferung und Montage von 3 Zylinderleuchten (Hellux DMS mit Fortimo-LED) betragen rd ,00 EUR. Das Beleuchtungskabel wurde seinerzeit im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Kavenkamp bis zum Hofgrundstück Otto Klinker verlegt. Das Straßenbeleuchtungskabel wäre daher um ca. 250 m in Richtung Dwergte zu erweitern. Nach einer Kostenschätzung der Fa. Osterhus belaufen sich die Kosten hierfür auf ca ,00 EUR. Die Gesamtkosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang der Dwergter Straße betragen somit insgesamt ca ,00 EUR. Die Haushaltsmittel stehen im Finanzhaushalt bei dem Produkt zur Verfügung. Nach kurzer Beratung fasste der Ausschuss einstimmig nachfolgenden Beschluss: Vor dem Hintergrund der Schulwegsicherung soll die Straßenbeleuchtung entlang der Dwergter Straße, beginnend von der Einmündung Tiefer Weg bis zur Einmündung Kavenkamp, um 3 weitere Straßenlaternen erweitert werden. d) Straßenbeleuchtung entlang der Straße Lürken Tannen im Ortsteil Peheim In der Sitzung des Rates am wurde von Ratsherr Wilhelm Kreutzmann darauf hingewiesen, dass am Straßenzug Lürken Tannen, beginnend von der Einmündung Zum Sportzentrum/Lürken Tannen bis zur Kreuzung Lürken Tannen/Herrensand, aus seiner Sicht eine Ergänzung der Straßenbeleuchtung notwendig sei. Von Bürgermeister Möller wurde seinerzeit eine Prüfung der örtlichen Situation zugesagt. Die Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Ort geprüft. Zurzeit ist die Straße Zum Sportzentrum bis zur Einmündung Lürken Tannen ausgeleuchtet. Die nächste Straßenlaterne befindet sich im Kreuzungsbereich Lürken Tannen/Herrensand. Dazwischen befindet sich derzeit keine Straßenbeleuchtung. Um die Lücke zu schließen, wäre die Aufstellung von mind. 3 weiteren Straßenlaternen erforderlich. Die Kosten für die Verlegung des Beleuchtungskabels sowie Lieferung und Montage von 3 LED-Leuchten (Hella Park) belaufen sich auf ca ,00 EUR. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst Kontakt mit den Anliegern aufzunehmen hinsichtlich zu zahlender Anliegerbeiträge. Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Molbergen beträgt der Anliegeranteil 70 % des beitragsfähigen Aufwandes. 20

21 In der sich anschließenden Diskussion, wurde der Sinn dieser Maßnahme in Frage gestellt, da Besucher des Sportzentrums Peheim über die bereits ausgeleuchtete von-meurers- Straße in Richtung Ortsmitte fahren könnten. Der Ausschuss war sich jedoch einig, dass dem Wunsch der Anlieger entsprochen werden sollte, wenn diese die Anliegerleistung in Höhe von 70% des beitragsfähigen Aufwandes erbringen. Daraufhin fasste der Ausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschluss: Der Erweiterung der Straßenbeleuchtung (Aufstellung von 3 zusätzlichen Straßenlaternen) entlang der Straße Lürken Tannen zwischen den Einmündungen Zum Gewerbegebiet und Herrensand wird zugestimmt, sofern die Anlieger einen Beitrag in Höhe von 70% des beitragsfähigen Aufwandes leisten. 7. Mitteilungen und Anfragen Aus der Ausschussmitte kam der Hinweis auf defekte Straßenbeleuchtungen. Im Einzelnen geht es um Straßenlaternen in Peheim, Ortseingang bei ehem. Gaststätte Wanke und in der Straße Lückmannskamp, sowie in Ermke bei der Gaststätte Möller. Die Verwaltung wird die Fa. Carstens hierüber in Kenntnis setzen. Ratsherr Clemens Westendorf berichtete von einem großen Schlagloch in der Straße Lückmannskamp, kurz vor der Aufmündung auf den Ermker Damm, wo sich vermehrt Wasser ansammele. Die Verwaltung wird den gemeindlichen Bauhof beauftragen, hier Abhilfe zu schaffen. Ratsherr Berthold Tebben erkundigte sich über den Anlass für die Arbeiten am Windschutzstreifen Ermker Damm. Hier sei geradezu ein Kahlschlag erfolgt. Bürgermeister Möller erläuterte, dass mit den Arbeiten dem Wunsch der Anlieger nach mehr Übersichtlichkeit im Kurvenbereich entsprochen werde. Ratsherr Clemens Westendorf kritisierte, dass dies die Meinung Einzelner, die Maßnahme jedoch nicht im Sinne der Mehrheit der Peheimer Bevölkerung sei. Dem hielt Bürgermeister Möller entgegen, dass sich das Empfinden direkt betroffener Anlieger in der Regel anders darstelle, als das der Allgemeinheit. Ratsherr Berthold Tebben erkundigte sich weiterhin nach dem Sachstand des Projektes Wegerandstreifen. Hierzu erläuterte die Verwaltung, es fänden derzeit Abstimmungsgespräche zwischen dem beauftragten Büro Grontmij und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg statt, um die Größenordnung eines möglichen Aufwertungspotenziales zu bestimmen, welches im Rahmen von Kompensationserfordernissen anrechenbar wäre. Die Ergebnisse hierzu werden dem Ausschuss mitgeteilt. Ratsherr Tebben forderte, unabhängig vom Projekt Wegerandstreifen weitergehende Konsequenzen, um das Überpflügen der Wegeränder im Gemeindegebiet einzudämmen. 21

22 Ratsherr Westerkamp fragte, ob im Zusammenhang mit dem Endausbau im Baugebiet Am Buchenbaum verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Straße Am Buchenbaum vorgesehen seien. Bürgermeister Möller erläuterte, dass aufgrund mehrfacher Beschwerden von Anliegern aus den angrenzenden Baugebieten eine Rampenlösung ins Auge gefasst werde. Hierzu sollen die Firmen Peters aus Vrees und Schütt aus Oldenburg, die für den Endausbau im Baugebiet Am Buchenbaum verantwortlich sind, jeweils ein Angebot unterbreiten, welches den Einbau von Rampen vom Demenzzentrum bis hinter die Aufmündung Borkumstraße vorsehe. Ggf. könne die Maßnahme an bestehende Aufträge angehängt werden. Aus der Ausschussmitte kam der Hinweis auf fehlende Straßenbeschilderungen. So fehle im Ort Peheim die Bezeichnung der gemeinhin als Querkamp ( Dwerkamp ) bekannten Straße gänzlich, sowie die Beschilderung der von-meurers-straße auf einem Teilstück, von der Grönheimer Straße kommend bis zur Kreuzung Kirchweg. Die Verwaltung versprach hier Abhilfe zu schaffen. Desweiteren wurde erneut auf die schlechten Straßenverhältnisse im Wochenendhausgebiet in Dwergte hingewiesen. Bürgermeister Möller bekannte, dass hier noch keine Patentlösung gefunden werden konnte, zumal der Bebauungsplan strikte Vorgaben zur Beschaffenheit der Straßen vorgebe (Stichwort: wassergebundene Decke). Derzeit werden die Straßen durch den gemeindlichen Bauhof nach Bedarf in Stand gesetzt. In Ermke kommt es im Bereich Rote Kuhle immer wieder zu illegaler Abfallentsorgung. Aus dem Ausschuss kam der Vorschlag hier eine Beschilderung mit dem Hinweis Abfall abladen verboten aufzustellen. Die Verwaltung versprach eine entsprechende Beschilderung auf Wunsch zu installieren, gab aber zu bedenken, dass bereits an anderen Stellen derartige Hinweise keine Wirkung zeigen. Darüberhinaus werden die Schilder regelmäßig beschädigt oder gar entwendet. Weitere Mitteilungen und Anfragen lagen nicht vor. Schluss der Sitzung um 20:08 Uhr. vorgelesen genehmigt unterschrieben Vorsitzender Clemens Westendorf Protokollführer Marco Herzog 22

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