Anwesende. Der Leiter des Gemeindeamtes: Günter Studener, Vorderanger. Es fehlen:

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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT 13/2017 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde KLAFFER AM HOCHFICHT am um 20:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Anwesende 1) Bgm. Wagner Franz, Vorderanger 2) Vzbgm. Schramm Josef, Freundorf 3) GV Altendorfer Rupert, Panidorf 4) GV Gierlinger Kurt, Pfaffetschlag 5) GV Hofmann Stefanie, Klaffer am Hochficht 6) Altendorfer Horst, Klaffer am Hochficht 7) Feichtner Karina, Panidorf 8) Hofmann Erich, Klaffer am Hochficht 9) Hofmann Petra, Klaffer am Hochficht 10) Öller Karl, Klaffer am Hochficht 11) Sengstschmid Simone, Vorderanger 12) Sigl Petra, Klaffer am Hochficht 12) 13) Sonnleitner Florian, Klaffer am Hochficht 14) Sonnleitner Konrad, Klaffer am Hochficht 15) Stadlbauer Günther, Schönberg Ersatzmitglieder: 16) Autengruber Johanna, Panidorf 17) Fleck Christian, Pfaffetschlag 18) Grininger Petra, Freundorf 19) Ranninger Dominik, Vorderanger Der Leiter des Gemeindeamtes: Günter Studener, Vorderanger Fachkundige Personen ( 66 Abs. 2 GemO 1990): --- Sonstige Personen gem. 66 (2) Oö. GemO 1990: --- Fraktionsvertreter mit beratender Stimme in Ausschüssen: --- ( 33 Abs.7 bzw. 55 Abs.4 letzter Satz Oö. GemO 1990) Es fehlen: entschuldigt: unentschuldigt: Altendorfer Tobias, Autengruber Gerhard, Hain Anna, --- Plankenauer Martin, Der Schriftführer: ( 54 (2) GemO 1990): Günter Studener, Vorderanger GR 13/ docx Seite 1

2 Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a.) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde; b.) die Verständigung ist an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder schriftlich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt, der Termin der heutigen Sitzung ist im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) enthalten; c.) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d.) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom die bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist. Der Vorsitzende stellte die Anfrage, ob es Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll gibt. Von den Fraktionsführern wurden keine Einwände vorgebracht; e.) Dringlichkeitsantrag gemäß 46 (3) OÖ. GemO 1990: Essen auf Räder; Gebührenerhöhung ab aufgrund der Stellungnahme des Sozial-, Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsausschusses vom Der Vorsitzende stellte den Antrag, dass der Dringlichkeitsantrag am Ende der Tagesordnung behandelt wird. Alle Gemeinderäte sprachen sich durch ein Zeichen mit der Hand für diesen Antrag aus. TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE: 1. Bericht der Aufsichtsbehörde zum Rechnungsabschluss 2016, Kenntnisnahme Der Vorsitzende stellte den Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2016 der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom , Zl.: BHROGem /6, vollinhaltlich vor. Auch im Amtsvortrag wurde der Prüfbericht angeführt. Da keine Anfragen gestellt wurden, konnte der Vorsitzende die Kenntnisnahme des Prüfberichtes der Aufsichtsbehörde zum RA 2016 feststellen. 2. Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom ; Kenntnisnahme GR G. Stadlbauer als Obmann des Prüfungsausschusses stellte den Bericht der örtlichen Prüfung vom vollinhaltlich vor: 1.) Naturbadesee und Campingplatz Klaffer am Hochficht; Prüfung der Einnahmen und Ausgaben 2017 GR 13/ docx Seite 2

3 Naturbadesee/Freibad: Bisherige Einnahmen: ,96 Bisherige Ausgaben: ,87 Positiv wird gewertet, dass die Gebühren für die Liegewiesen mit 2.131,82 gegenüber dem VA 2017 um das Doppelte angestiegen sind. Die Gründe liegen sicherlich in der guten Wetterlage und auch darin, dass über das AMS für 3 Monate ein Arbeitsverhältnis (Aktion Come Back ) mit H. Donhauser eingegangen wurde und die Gebühren für die Liegewiesen vom Genannten eingehoben wurden. Negativ müssen die offenen Rückstände vom Vorpächter erwähnt werden. Von der Gemeinde wurden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, Einnahmen konnten bisher jedoch nicht erreicht werden. Campingplatz: Bisherige Einnahmen: ,74 Bisherige Ausgaben: ,18 Positiv wird vermerkt, dass die Miet- bzw. Betriebskosten monatlich eingehoben werden. 2.) Stromzuleitung Bade/Campingplatz; Prüfung der Angebote bzw. Einnahmen und Ausgaben Bei der GR-Sitzung 05/2016 am wurde der Finanzierungsplan mit Gesamteinnahmen und ausgaben in Höhe von Euro beschlossen. Tatsächlich wurde das Projekt mit ,37 Euro abgerechnet. Neben der Stromzuleitung wurde auch die neue Holzterrasse mitfinanziert, dadurch ergibt sich die Kostenerhöhung um rund Euro. Finanziert wurden die Ausgaben wie folgt: Entnahme der Rücklage mit ,37 (dadurch kein Anteilsbetrag aus dem o.h. notwendig) Bedarfszuweisung ,00 LZ Sportabteilung ,00 LZ Tourismus ,00 Von Obmann G. Stadlbauer wurde noch eine Anfrage zu den Projektkosten für die neue Holzterrasse gestellt bzw. ob dafür eine Planung durchgeführt und warum über ,-- ohne GR-Beschluss und ohne Info des GV dieses Projekt umgesetzt wurde. Der Vorsitzende berichtete, dass die Finanzierung der Holzterrasse über das Vorhaben Stromzuleitung abgewickelt werden konnte (LZ und BZ anteilig erhalten). Die Vergabe der Arbeiten (Fertigstellung) wurde aufgrund des Saisonbeginns an die Fa. Brüder Resch erteilt. Die Vergabe erfolgte alleine vom Vorsitzenden. GR D. Ranninger sprach sich aufgrund der vielen Investitionen im Badebereich für eine Pachterhöhung aus, der Vorsitzende verwies diesen Punkt an den Campingausschuss bzw. teilte mit, dass vom Pächter auch viele Investitionen (z.b. Bänke auf der Holzterrasse,..) selber finanziert werden. Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, konnte der Vorsitzende die Kenntnisnahme des Prüfberichtes des örtlichen Prüfungsausschusses vom feststellen. 3. Auftragsvergabe VS-Sanierung (Außenfassade sowie Außenstiege) lt. Angebote; Beschlussfassung Die Angebote wurden am Dienstag, bei der GV-Vorstandssitzung geöffnet. GR 13/ docx Seite 3

4 Der Vorsitzende teilte mit, dass bei einer Vorsprache bei LR in Haberlander ein LZ in Höhe von Euro (und eine gleichhohe BZ) für die Sanierung der Außenfassade und der Außenstiege der VS zugesichert wurden. Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Auftragsvergabe lt. Angebote mit einer Gesamtsumme von ,54 Euro an die Fa. Hofmann als Bestbieter für die Sanierung der Außenfassade der VS und Kindergarten (aufgrund der Zweckmäßigkeit dieser Arbeiten) und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (19) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde. GR 13/ docx Seite 4

5 Der Vorsitzende verwies auf das der Fa. Hellauer: Guten Tag, zur ihrer Anfrage per mail vom folgendes: In Pos. 1 unseres Anbotes 27/2017 wäre es so das bei Auftragsvergabe die Treppe (wahrscheinlich eine Nebentreppe) von uns gezeichnet wird, und aufgrund des evtl. öffentlichen Zugangs diese Zeichnung dann an Hr. Zauner (Statiker) gesendet gehört. Ich denke dass dieser die Flachmaterial -wangen auf 10mm Materialstärke erhöht. Die erhöhten Materialgewichte und auch Feuerverzinkungskosten werden bei leichter Abweichung von uns getragen. Die Kosten des Statikernachweises sind jedoch an die Gemeinde weiterzuleiten, bzw. können wir die Stiege zeichnen und die Gemeinde gibt zur Prüfung an Statiker. Vor allem muss geklärt sein um welche Nutzung der Treppe es sich handelt (z.b. Fluchtweg kann die Statik erhöhen) Bei Pos. 2 denke ich kann man von Folgestatik ausgehen. Geländer mit 1,0 kn/lfm auf Geländerhöhe 1,0m das erfordert dann keine Statiknachweiskosten, bzw. kann Hr. Zauner gleich mal beim Überprüfen der Treppe ohne wesentliche Kosten die Dimensionen für das Geländer absegnen. Ich denke aber das Geländer wird wahrscheinlich normgerecht auszuführen sein (z.b. sämtl. Öffnungen kleiner gleich 120 mm, Geländerhöhe, evtl. Kinderhandlauf,..) Ist die Nebentreppe jedoch irgendwo in einen Technikraum-abgang oder so, wo ausschließlich das Bedienpersonal Zugang hat, gibt es diese evtl. anfallenden angesprochenen Kosten nicht. Aber ich dachte das wegen Stufenbreite 1500mm die Treppe evtl. sogar als Fluchtweg dienlich sein muss. Lieferzeit nach Freigabe der Zeichnung 3 Wochen bis Montage. Nach heutiger Kontaktaufnahme mit der Fa. Hellauer fallen für die notwendige Zeichnung und für die Materialstärke mit 10 mm keine Zusatzkosten an, lediglich für den Statiker sind Ausgaben von rund 200 Euro zu entrichten, dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten der Fa. Hellauer auf ca Euro. GR 13/ docx Seite 5

6 Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Auftragsvergabe lt. Angebote mit einer Gesamtsumme von ca Euro an die Fa. Hellauer als Bestbieter für die Außenstiege der VS durch ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (19) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde. 4. Auftragsvergaben für die Ganztagesschule lt. Angebote; Beschlussfassung Die Angebote wurden am Dienstag, bei der GV-Vorstandssitzung geöffnet. Auftragsbestätigung Firma Resch: siehe Beilage! Der Vorsitzende informierte, dass für die Ganztägige Schulform, kurz GTS, Förderungsmitteln für infrastrukturelle Maßnahmen bis Euro zu 100 % zur Verfügung stehen. Derzeit gibt es 24 Anmeldungen für den Freizeitteil am Nachmittag, sodass neue Einrichtungsgegenstände angekauft werden müssen. Für die Einrichtungen wurde von der Fa. Möbel Resch (Aigen-Schlägl) ein Angebot in Höhe von ,11 Euro vorgelegt. Ebenso wurden für die Spielgeräte im Außenbereich von den Fa. Fritz Friedrich (Fronleitnen) und Obra Design (Thalheim) Angebote eingeholt. Ein 100% ige Übereinstimmung der beiden Angebote ist natürlich nicht möglich, das Angebot der Fa. Obra Design liegt bei ,32 Euro und bei der Fa. Fritz Friedrich bei ,01 Euro (jeweils ohne Fallschutz). Neben den Einrichtungsgegenständen (Fa. Resch und Fa. Fritz Friedrich) wurden angekauft: Kastenschrank von der Fa. Hauer mit 4.723,20 sowie Kleinmaterial von der Fa. Wehrfritz mit rund und Sonstiges mit Die Gesamtkosten betragen daher ,21. Ein Investitionszuschuss in gleicher Höhe wird beantragt. GR 13/ docx Seite 6

7 GR 13/ docx Seite 7

8 Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Auftragsvergabe lt. Angebote an die Fa. Resch Möbel mit ,11 sowie an die Fa. Fritz Friedrich mit ,01 als Bestbieter für die Ganztagesschule durch ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (19) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde. GR 13/ docx Seite 8

9 5. Auftragsvergabe für den Bau eines Bootshauses am Naturbadesee lt. Angebote, Beschlussfassung Der Vorsitzende teilte mit, dass bei der GV-Sitzung am die Angebote geöffnet wurden: Der Vorsitzende ergänzte, dass noch eine wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich ist. Aufgrund der Kosten kann trotz Rücklage das Bootshaus nicht finanziert werden. Dieser Meinung vertraten auch GV S. Hofmann sowie GR E. Hofmann. GV K. Gierlinger schlug vor, die Angebote zur Kenntnis zu nehmen, jedoch keine Auftragsvergabe zu beschließen. GR G. Stadlbauer meinte, dass die Kosten nach seiner Meinung nicht zu hoch angesetzt sind, schlug aber vor, zuerst die Finanzierung abzuklären. Vzbgm. J. Schramm vertrat ebenfalls diese Vorgangsweise. Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Abstimmung des Antrages von G. Stadlbauer und das Projekt bis zur Finanzierung zurückzustellen. SPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (19) stimmten durch ein Zeichen mit der Hand für diesen Antrag. GR 13/ docx Seite 9

10 6. Sportunion; Ansuchen um einen Baukostenzuschuss; Beschlussfassung Der Vorsitzende ersuchte Obmann Chr. Rosenthaler um einen kurzen Bericht. Dieser verwies auf das schriftliche Ansuchen - siehe Beilage! Zusätzlich erklärte der Obmann, dass der Fußballspielbetrieb und die lfd. Betriebskosten (ca Euro) fast nicht mehr bewältigbar sind. Auch die Sanierung des Clubhauses steht an, außerdem fallen über die Zeit die freiwilligen Helfer und Arbeiter weg. Er ersucht während der Wintermonate um ein Gespräch zwischen der Gemeinde und der Union. Der Vorsitzende ergänzte, dass die Union für den laufenden Betrieb 2017 bereits eine Gemeindeförderung in Höhe von erhalten hat und verwies aber auch gleichzeitig auf die täglich geleisteten ehrenamtlichen Arbeiten bzw. Helfer. GR G. Stadlbauer von der Union werden viele Arbeiten geleistet und schlug als Einmalzahlung einen Betrag von vor. GV K. Gierlinger sprach den Dank an die Union aus, es muss aber auch die finanzielle Lage der Gemeinde samt 18 Euro-Erlass beachtet werden und gab bekannt, dass in der Fraktion ein Einmalbetrag von vereinbart wurde. Als Kompromiss schlug er einen Betrag von Euro vor. Vzbgm. J. Schramm die Vereinsförderungen (lt. 18 Euro-Erlass) sind bereits ausgeschöpft und muss der zusätzliche Betrag an die Union von wo eingespart werden. Ein Betrag von sei jedoch denkbar. GV. S. Hofmann die Leistungen der Union werden natürlich anerkannt und eine Förderung von sollte für alle Fraktionen möglich sein. Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Beschlussfassung der Einmalzahlung (Baukostenzuschuss) in Höhe von Euro für 2017 an die Union Klaffer am Hochficht durch ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (19) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde. 7. Tanklöschfahrzeug Erstbeschaffung; Grundsatzbeschluss Der Vorsitzende informierte vom Ansuchen der Freiwilligen Feuerwehr Klaffer am Hochficht vom : Ansuchen um Erstbeschaffung unseres TLF 2000 GR 13/ docx Seite 10

11 Sehr geehrter Hr. Bürgermeister, lieber Franz! Unser Tanklöschfahrzeug (TLF 2000) kommt in die Jahre und feiert 2015 bereits den 25. Geburtstag. Zeit sich über eine Erstbeschaffung für dieses Fahrzeug Gedanken zu machen, insbes. auch wegen der immer kürzeren Zeitabstände anfallenden Reparaturen. Um der Gemeinde eine mittelfristige Finanzplanung zu ermöglichen die dieses Projekt berücksichtigt, ersuche ich um einen Gemeinderatsbeschluss zur Erstbeschaffung unseres TLF 2000 in den nächsten 5 Jahren. Günther Gierlinger (BR) Bei der Vorsprache am bei Landesrat M. Hiegelsberger teilte dieser mit: Die Nachbeschaffung eines TLF für die FF Klaffer wurde in meine mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. Tatsächlicher Beschaffungsbeschluss erfolgt in einer gemeinsamen Sitzung mit den Vertretern des Landesfeuerwehrkommandos, wobei bei dieser Frage das Baujahr entsprechend Berücksichtigung finden wird. GR F. Sonnleitner als FF-Kdt/Stv. ergänzte, dass das TLF bereits 27 Jahre alt sei und viele Reparaturen jährlich anfallen. Der Wunsch für eine Neuanschaffung wäre ein RLF (Rüstlöschfahrzeug inkl. Spreizer, Schere, Seilwinde, Wasser,.), wobei die Kosten bei rund Euro liegen. Die Entscheidung wird jedoch vom LFK OÖ. getroffen. Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen ersuchte der Vorsitzende um einen Grundsatzbeschluss für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) bzw. wenn möglich eines Rüstlöschfahrzeuges (RLF), je nach Entscheidung des Landesfeuerwehrkommandos, durch ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (19) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde. 8. Etablierung eines Sicherheitsgemeinderates bzw. der Sicherheitsgemeinderätin; Diskussion und Beschlussfassung Der Vorsitzende informierte vom Schreiben des Bundesministeriums für Inneres und des Österr. Gemeindebundes zum Thema: GEMEINSAM.SICHER in Österreich - Sicherheit in der Gemeinde gemeinsam gestalten GR 13/ docx Seite 11

12 Nach einer kurzen Diskussion erklärte sich GR Erich Hofmann bereit als Sicherheitsgemeinderat für die Gemeinde Klaffer am Hochficht zur Verfügung zu stehen. Der Vorsitzende dankte dem Genannten für die Bereitschaft zur Ausübung dieser Funktion. Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Zustimmung bzw. Beschlussfassung, dass GR Erich Hofmann die Funktion als Sicherheitsgemeinderat für die Gemeinde Klaffer am Hochficht ausübt und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (19) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde. 9. Installierung und Kauf eines Defibrillators in der Gemeinde; Grundsatzbeschluss Von der SPÖ Gemeinderatsfraktion langte am folgender Antrag ein: Antrag zur Aufnahme als TOP in die nächste Gemeinderatssitzung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Gemeinderat! Die Mitglieder des SPÖ Gemeinderatsfraktion beantragen hiermit gemäß 46 Abs. 2 OÖ. Gemeindeordnung 1990 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung. Installierung und Kauf eines Defibrillators in unserer Gemeinde Zur weiteren Verbesserung unseres Gesundheitswesens in unserer Gemeinde wäre es sinnvoll einen Defibrillator mit öffentlichen Zugang anzukaufen und zu installieren. i.a. GR Günther Stadlbauer Zusätzlich wurden von GR G. Stadlbauer ein Schreiben der Fa. MEDIC (Saalfelden) samt zwei Angebote (für Innenbereich mit Ausgaben von 2.082,00 - und für den Außenbereich mit 3.112,80) von dieser Firma vorgelegt. In der folgenden Diskussion wurden viele Pro- und Contravorschläge eingebracht, speziell GR H. Altendorfer hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt. Nicht eindeutig konnte ein möglicher Standort sowie die Bedienung eines Defibrillators, konkret der Einsatz eines solchen Gerätes, geklärt werden. GR 13/ docx Seite 12

13 Vom Vorsitzenden wurde schließlich vorgeschlagen, dass dieser Punkt bei der nächsten GR- Sitzung nochmals behandelt wird. Dazu soll Gemeindearzt Dr. Stefan Rebhandl (als Experte bzw. mit beratender Stimme) eingeladen werden. Alle GR (19) sprachen sich für die Vertagung dieses TOP aus. 10. Gemeindestraße Zufahrt Ranninger/Brunner, Vorderanger; Auflassung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes; Verordnung samt Beschlussfassung Der Vorsitzende teile mit, dass bei der GR-Sitzung am die Errichtung einer Gemeindestraße Zufahrt Ranninger/Brunner auf der Parz. Nr. 4082/3 samt Vermessung und Grundabtretung gemäß 15 Oö. Lieg Teilungsgesetzes und gleichzeitig eine Verordnung über die Widmung für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße beschlossen wurde. Die durchgeführt Verordnungsprüfung ergab keine Gesetzwidrigkeit. Zusätzlich muss jedoch noch die Auflassung der Teilfläche mit 225 m² (früherer Straßenverlauf zwischen dem Wohnhaus und der Garage Spitzl mittels Verordnung beschlossen und durchgeführt werden: Verordnung über die Auflassung eines Weges / Straße Der Gemeinderat der Gemeinde Klaffer am Hochficht hat am gemäß 11 (3) OÖ. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991 idgf, ivm 40 (2) Zif. 4 und 43 (1) der OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, beschlossen: 1 Eine Teilfläche der Zufahrt Ranninger/Brunner, Parz. Nr. 4082/3, KG Klaffer, im Ausmaß von 225 m² wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil sie durch die durchgeführte Straßenverlegung (Verordnung des Gemeinderates vom ) für den Gemeingebrauch entbehrlich ist. 2 Die genaue Lage der aufgelassenen Straße (Weg) ist aus der Vermessungsurkunde von Zivilgeometer Dipl.-Ing. Öhlinger / Dipl.-Ing. Brandtner vom , GZ 12117/2016 im Maßstab 1:500 ersichtlich, der beim Gemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen im Gemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist. 3 Diese Verordnung wird gemäß 94 (1) OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. GR 13/ docx Seite 13

14 Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung der vorgetragenen Verordnung über die Auflassung einer Teilfläche von 225 m² der Parz. Nr. 4082/3, KG Klaffer, da diese Verkehrsfläche für den Gemeingebrauch entbehrlich ist und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 01 Stimme 0 Stimmenthaltung GV R. Altendorfer stimmte gegen den Antrag. Alle übrigen GR (18) sprachen sich für den Antrag aus, der mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. 11. LIS Zone 3; Kamerabefahrung; Auftragsvergabe lt. vorliegender Angebote durch den RHV Mühltal/Böhmerwald; Beschlussfassung Der Vorsitzende teile mit, dass vom RHV Mühltal/Böhmerwald für das Projekt Kamerabefahrung LIS/Zone 3 mit einer Länge von rund 11 Kilometer eine Angebotsausschreibung samt Angebotsöffnung am durchgeführt wurde. Das Ergebnis: GR 13/ docx Seite 14

15 Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Auftragsvergabe für die Kamerabefahrung LIS/Zone 3 mit rund 11 km aufgrund der Ausschreibung bzw. Angebotseröffnung durch den RHV Mühltal/Böhmerwald an die Fa. Zaussinger mit einer Nettosumme von Euro als Bestbieter und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (19) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde. 12. Resolution: Kein Atommüll an unserer Grenze kein Ausbau bestehender AKW`s ; Beratung und Beschlussfassung Vom Vorsitzenden wurde die vom vom AntiAtom Komitee mit dem Inhalt RESOLUTION NEU_Kein Atommüll an unserer Grenze - Kein Ausbau bestehender AKWs sowie die nachstehende Resolution vorgetragen: RESOLUTION des Gemeinderates der Gemeinde Klaffer am Hochficht gegen den Ausbau von Atomkraftwerken und gegen die Errichtung von grenznahen Atommüllendlagern in Tschechien! GR 13/ docx Seite 15

16 Der Gemeinderat der Gemeinde Klaffer am Hochficht fordert die die Österreichische Bundesregierung auf, die rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, sowie bilaterale und multilaterale Gespräche mit allen Verantwortungsträgern zu führen, um dem Ausbau bestehender Atomkraftwerke und der Errichtung eines grenznahen Atommüllendlagers in Tschechien entgegenzuwirken. Der tschechischen Regierung ist klar zu vermitteln, dass solche Schritte seitens der Republik Österreich, entsprechend dem Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012, als potentielle Gefährdung des Staatsgebietes und der Bevölkerung Österreichs angesehen und strikt abgelehnt werden. Österreich erklärt, dass es die tschechische Republik und deren Rechtsnachfolger für jegliche Schäden aus bestehenden und eventuellen zusätzlichen Atomanlagen und -aktivitäten als haftbar betrachtet. Begründung: Neben dem Ausbau von bestehenden Atomkraftwerken beabsichtigt die Tschechische Republik, ein Atommüllendlager zu errichten. Als Standorte für ein Atommüllendlager stehen in nächster Zeit die Orte: Čertovka, Magdaléna, Březový potok, Horka, Kraví Hora, Čihadlo (nur gut 20 km von der Grenze zum Waldviertel entfernt!) und Hrádek zur Diskussion. Auch der Truppenübungsplatz Boletice, der nur 18 Kilometer von der oberösterreichischen Staatsgrenze entfernt liegt, ist noch immer nicht vom Tisch, obwohl er bereits als geologisch ungeeignet eingestuft wurde. Bei der Suche nach einem Endlager scheint sich zudem eine Entwicklung abzuzeichnen, nach der nicht mehr die Sicherheit eines Standortes im Vordergrund steht, sondern nur mehr die Durchsetzbarkeit! Auch Bestrebungen, die Mitsprache der betroffenen tschechischen Gemeinden einzuschränken bzw. völlig zu unterbinden, stellt auch demokratiepolitisch eine höchst bedenkliche Vorgangsweise dar! Bereits die in unmittelbarer Nähe zu Österreich befindlichen Atomkraftwerke Temelin und Dukovany sind eine ständige Bedrohung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung. Zudem würde die Gefährdung der eigenen und tschechischen Bevölkerung in Gegenwart und Zukunft vermieden. In beiden Werken wurden bei den Stresstests Sicherheitsmängel festgestellt. Dass zu diesen gefährlichen Atomkraftwerken auch noch ein grenznahes Atommüllendlager errichtet werden soll, ist nicht zu akzeptieren. Eine zusätzliche Gefährdung der österreichischen Bevölkerung und seiner zukünftigen Generationen durch die riskante und verantwortungslose Technologie der Atomkraft muss unbedingt hintangehalten werden. Antragstellung und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung der vorgetragenen Resolution durch ein Zeichen mit der Hand. FPÖ SPÖ Stimmen 0 Stimmen 01 Stimmenthaltung GR E. Hofmann enthielt sich der Stimme, alle übrigen GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. GR 13/ docx Seite 16

17 13. Dringlichkeitsantrag: Essen auf Räder; Gebührenerhöhung ab aufgrund der Stellungnahme des Sozial-, Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsausschusses vom Der Vorsitzende ersuchte Ausschuss-Obmann GR H. Altendorfer um einen Bericht. Dieser informierte über die Ausschuss-Sitzung vom : Bereits seit wurde der Bruttobetrag pro Essensportion vom Altenheim in Ulrichsberg auf 6,49 erhöht, die nächste Anhebung wird sicherlich per erfolgen. Vom AL G. Studener wurde eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, der gelieferten Essensportionen und des Fehlbetrages der Vorjahre vorgestellt und erklärt, dass lt. VA-Erlass eine kostendeckende Finanzierung vorgegeben ist. Bgm. F. Wagner schlägt vor, dass ab der Betrag auf 8,60 Euro (derzeit 8,00 Euro) angehoben wird. Gleichzeitig äußerte er den Wunsch zum Ankauf eines E-Fahrzeuges für die Essenszustellung. AL G. Studener: Erhöhung ab Oktober 2017 jedoch gleichzeitig mit einer Laufzeit bis Von den Ausschuss-Mitgliedern wurde eine solche Vorgangsweise einstimmig begrüßt, die Erhöhung muss jedoch vom GR beschlossen werden. Außerdem ist eine schriftliche Information an die Essensbezieher erforderlich. Dazu gab es folgende Wortmeldungen: GR G. Stadlbauer sprach sich gegen die Erhöhung aus da die bisherige Gebühr bereits einen Monatsbetrag von 240 Euro ergibt. Die Essensbezieher brauchen diese Einrichtung, bei einer Erhöhung ist dies finanziell für einige Bezieher nicht mehr leistbar. Für die Gemeinde darf jedoch ein Abgang von rund Euro als soziale Unterstützung kein Problem darstellen. GR P. Grininger mit der Essenszustellung wird auch der soziale Kontakt gepflegt. Vzbgm. J. Schramm im Essensbetrag sind auch die Kosten für das Kfz enthalten. GV K. Gierlinger auch bei einer Erhöhung um 60 Cent kann die Aktion Essen auf Räder nicht kostendeckend geführt werden, ist jedoch ein fairer Kompromiss mit der Laufzeit bis Der Vorsitzende erklärte, dass bei freiwilligen / ehrenamtlichen Personen eine Gebührenerhöhung vermieden werden könnte. Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Erhöhung des Essensbeitrages auf 8,60 Euro pro Portion ab mit einer Laufzeit bis und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand. SPÖ Stimmen 01 Stimmen 0 Stimmenthaltung GR G. Stadlbauer stimmte gegen den Antrag, alle weiteren GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. GR 13/ docx Seite 17

18 14. Allfälliges Der Vorsitzende teilte mit: GR-Sitzung muss vom auf vorverlegt werden Wanderung entlang der Gemeindegrenzen am Ortsbildmesse in Natternbach am Teilnehmer der Vorsitzende und A. Stummer Kräuterkirtag einmalige Veranstaltung, Dank an alle HelferInnen Bezirkshallenbad geplanter Gemeindebeitrag von 800 Euro, abzüglich Gastschulbeitrag für Hallenbad in Ulrichsberg, daher rund 600 Euro pro Monat. Eine Entscheidung muss bei der nächsten GR-Sitzung getroffen werden Resolution Grillkreuzung LR Mag. G. Steinkellner teilte bei einem Besuch in der Straßenmeisterei Ulrichsberg mit, dass bei einer solchen Forderung auch die Gemeinden mitzahlen müssen. LKW Zählung mit Geschwindigkeitsprofil derzeit in der Ortschaft Klaffer a.h. GR G. Stadlbauer: * Stand Jufa Holzschlag? Bettenanzahl von 130 auf 160 und jetzt auf 190 Stück, daher ist eine Mitfinanzierung durch Jufa notwendig * Urlsee / geplanter Verkauf? Derzeit wird ein Gutachten über den Wert der Anlage erstellt GV S. Hofmann erklärte zur Information Resolution Grillkreuzung, das von LR Mag. Steinkellner ein Objektivierungsverfahren in Auftrag gegeben wurde. Der Landesrat hat sich nicht gegen die Resolution ausgesprochen, es muss aber zuerst das Verfahren abgewartet werden. GR E. Hofmann: Die Grillkreuzung ist gut ausgebaut, die Unfälle resultieren in erster Linie von Fahrfehlern der Autolenker. GR 13/ docx Seite 18

19 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die GR- Sitzungen vom wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:00 Uhr Schriftführer:.. Vorsitzender: Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom... keine Einwendungen erhoben wurden *,/ über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde * und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54(5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt...., am... Der Vorsitzende Gemeinderat (ÖVP) Gemeinderat (FPÖ) Gemeinderat (SPÖ) GR 13/ docx Seite 19

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