Strategien für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Crone, Gustav Herzog, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/10180 Strategien für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Vorbemerkung der Fragesteller DieFolgendesKlimawandelsbegünstigendasAuftretenwärmeliebender Schadinsekten.WieschonimVorjahrwerdendieökologischenunddiegesundheitlichenBelastungendurchdenEichenprozessionsspinner (Thaumetopoeaprocessionea)nachUntersuchungendesJuliusKühn-Instituts (JKI)auch 2012außergewöhnlichstarksein.DieBekämpfungdesSchädlingswirdim InteressedesWaldschutzesundausGründendesGesundheitsschutzesimmer notwendiger.diewiederholtenfraßschädenüberjahreschädigenundschwächendieeichen,bisesimschlimmstenfallzumabsterbenganzerwaldbeständekommt.zwaristdereichenprozessionsspinneransichharmlos,doch seinelarventragengifthaare.diesekönnenaufderhautundanden SchleimhäutenderMenschenallergischeReaktionenhervorrufenundim schlimmsten Fall Asthmaanfälle verursachen. DerEichenprozessionsspinneristinganzEuropaverbreitet.InfolgederausgesprochenenMassenvermehrungenderaufdieBaumartEichespezialisierten SchmetterlingsartsindmittlerweilealleBundesländerbetroffen,amstärksten Berlin,Brandenburg,Sachsen-Anhalt,Baden-Württemberg,Nordrhein-WestfalenundBayern.VorkommenwerdenjüngstinMecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemeldet. DerEichenprozessionsspinneristeinerseitseinPflanzenschädling.Damit kannerinwäldernaufdergrundlagedespflanzenschutzrechtsgrundsätzlich mitinsektizidenbekämpftwerden.andererseitsistereingesundheitsschädling, und Bekämpfungsmaßnahmen unterliegen damit dem Biozidgesetz. DasGefahrenpotentialdesEichenprozessionsspinnerssowohlinBezugauf diemenschlichegesundheitalsauchalsschaderregerdereichenbestände verlangtnacheinereffektivenbekämpfungsstrategie,diejedochdurchdie derzeitgeltenderechtslagenichtausreichenddargestelltwerdenkann.nicht nur,dasseineauswahlzugelassenerpflanzenschutzmitteloderbiozidenicht zurverfügungsteht,auchdieanwendungimwaldundvoralleminurbanen Grünanlagen erschweren eine Bekämpfung erheblich. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 12. Juli 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieUrsachendes verstärktenauftretensdeseichenprozessionsspinnersundderhohen Populationsdynamik vor? NachderzeitigemStandinderWissenschaftbestehtdieVermutung,dassdiese wärmeliebendeschmetterlingsartdurchdenfortschreitendenglobalenklimawandelbegünstigtwird.vordiesemhintergrundwerdensichdieentwicklungsbedingungenfürdielarvenstadienverbessern,insbesondereindenfrühjahrsmonaten.dereichenprozessionsspinner (Thaumetopoeaprocessionea) wurdeindeutschlanderstmalsimjahr1826nachgewiesen.lokalemassenvermehrungenwurdenbereitsseit1936indeutschlandbeobachtet,dieseblieben aberaufdreibisvierjahrebegrenzt.seit1993istdagegenbisheuteeineausdehnungdesverbreitungsgebietesindeutschlandzubeobachten,insbesondere seitdemhitze-undtrockenjahr2003.dereichenprozessionsspinnertritt derzeitverstärktinbaden-württemberg,bayern,brandenburgundsachsen- Anhalt auf, in kleineren Populationen aber auch in anderen Ländern. 2.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffen,umdieweitere VerbreitungdesEichenprozessionsspinnerseinzudämmenunddieBürger vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen? DasBundesinstitutfürRisikobewertung (BfR)unddasJuliusKühn-Institut (JKI)führtenam6.und7.März2012einFachgesprächzu ökologischen Schäden,gesundheitlichenGefahrenundMaßnahmenzurEindämmungdes EichenprozessionsspinnersimForstundimurbanenGrün:Fakten Folgen Strategien durch.dieergebnissedesfachgesprächs,wieprotokollundpräsentationensindaufdeninternetseitendesbfrunddesjkiunterfolgenden Links abrufbar: _lepidoptera_notodontidae_ html, fg-prozessionsspinner-fakten-folgen-strategien.html. ImRahmendesFachgesprächswurdedieaktuelleBefallssituationvorgestelltsowiederkurz-undmittelfristigeHandlungsbedarfausSichtderbeteiligtenFachbehördendargestellt.ImNachgangzudiesemFachgesprächhabendieamBiozid- VerfahrenbeteiligtenBehördenInformationenzurEindämmungdesEichenprozessionsspinnerszumSchutzdermenschlichenGesundheitzusammengestellt. DieswurdevonderBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizinandie LänderversandtundistauchimBiozid-PortaldesUmweltbundesamteszufinden ( EPS.pdf). 3.WelcheAnstrengungenhatdieBundesregierungunternommen,dieBevölkerungüberdiegesundheitlichenGefahrenzuunterrichten,dievoneinem KontaktmitdenLarvendesEichenprozessionsspinnersausgehenkönnen, undinwelcherformhatdiebundesregierungmöglichevorsorge-und Schutzmaßnahmen mitgeteilt? DieInformationderBevölkerungüberGesundheitsgefahrenliegtinderZuständigkeitvonLändernundKommunen.DarüberhinausliegenauchFaltblätterundInternetangebotevonBundesbehördenwiez.B.demJKIvor,die Informationen über mögliche gesundheitliche Gefahren enthalten. ImRahmendesAktionsplansAnpassungderDeutschenAnpassungsstrategie andenklimawandel (DAS)vomAugust2011informiertdarüberhinausdas

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10304 BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitdieBevölkerungüberGesundheitsgefahren,diedurchdenKlimawandelverstärktoder beeinflusstwerden.hierzuzählenunteranderemgesundheitsgefahren,die vom Eichenprozessionsspinner ausgehen. 4.WelcheFlächensindindenBundesländernbefallen,undinwelcherIntensität (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)? DievomJKIzusammengestelltenKartenzeigenaufLandkreisebenedieRegioneninDeutschland,indenenmitProblemendurchdieRaupendesEichenprozessionsspinnersinWaldgebietengerechnetwerdenmuss.DieuntenaufgeführteVerbreitungskartehatdasJKIinengerZusammenarbeitmitdenForstlichenVersuchsanstaltenbzw.Waldschutz-DienststellenderLändererarbeitet. IndenmarkiertenGebietenkönnenlokalhöhereSchmetterlingsdichtenauftreten.DieKartezeigteineZunahmederVerbreitungsgebietedesEichenprozessionsspinners in den vergangenen vier Jahren.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungzurBefalls-undBekämpfungssituationandenBundesstraßenvor,undwiegestaltetsichdie organisatorischeundfinanziellezusammenarbeitmitdenanderenträgern der Straßenbaulast, insbesondere den Ländern? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. 6.AufwelchefundierteDatengrundlagestützensichdieAussagenderBundesregierung zu Befallsflächen und -intensität in den Bundesländern? Siehe Antwort zu Frage 4. 7.WieschätztdieBundesregierungdasSchad-undGefahrenpotentialdes EichenprozessionsspinnerssowohlfürdasJahr2012alsauchfürdieFolgejahre ein hinsichtlich a) der ökologischen Folgen für Eichen und Eichenwälder und AusNiedersachsen,Sachsen-AnhaltundBrandenburgwirdüberdenschlechtenZustandvonEichenbeständenberichtet,deraufeineKombinationunterschiedlicherSchadfaktorenzurückzuführenist.Zunennenistinsbesondereder wiederholtekahlfraßdurchvertreterdersogenannteneichenfraßgesellschaft: ZuihrgehöreninsbesondereGroßerundKleinerFrostspanner (ErannisdefoliariaundOperophterabrumata),GrünerEichenwickler (Tortrixviridana), EichenprozessionsspinnerundSchwammspinner (Lymantriadispar).Weitere SchadfaktorensindTrockenheit,MehltaubefallundlokalauchSpätfrost.In einigenregionentretenbereitsmerklicheabsterbeerscheinungeninaltbeständen, aber auch in Eichenstangenhölzern auf. DurchdiezeitlichwieräumlichbegrenzteNaturdesEichenprozessionsspinnerbefallssindaberkeinegroßflächigenVeränderungeninderBestandszusammensetzungdesWaldesodereinegravierendeBeeinträchtigungderökologischenGemeinschaftennurdurchdieseeineArtzuerwarten.Auchbeianderen Naturereignissen (z.b.trockenperioden,sturmfolgen)sindimrahmender WalddynamiklokaltiefgreifendeVeränderungenzubeobachten,dienatürliche Prozessbestandteiledarstellen.BeimehrjähriganhaltendemEinflussderschädigendenFaktorenkannjedocheineZunahmederAbsterbeerscheinungenin befallenen Waldbeständen erwartet werden. b) der Gefährdung für die menschliche Gesundheit? DashumanpathogenePotenzialdesEichenprozessionsspinnersberuhtaufden sog.brennhaaren,dieabdemdrittenlarvenstadiumgebildetwerden.biszum ErreichendessechstenundletztenLarvenstadiumsnimmtdieAnzahlund Längeder Brennhaare mitjederhäutungzu.dasdortenthaltenenesselgift ThaumetopoeinkanndiemenschlicheGesundheitbeeinträchtigen.BeiKontakt könnenhautirritationen,augenreizungen,atembeschwerdenundpseudoallergischereaktionenauftreten,diebisweilenauchzukrankschreibungenführen. BetroffensindSpaziergängerebensowieWaldarbeiteroderanderePersonen, die sich im Bereich befallener Bäume aufhalten. BasierendaufdendiesjährigenBerichtenwirddavonausgegangen,dassaufgrunddesverstärktenAuftretensdesSchaderregersineinigenLändernauch miteinemhöherenauftretenvongesundheitlichenbeeinträchtigungensowohl beiforstarbeiternalsauchbeiderbevölkerunginsgesamtzurechnenist.konkreteerhebungenundauswertungenhierzuliegennichtvor.esmussauchin denfolgejahrenvoneinerweiterenzunahmegesundheitlicherbeeinträch-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10304 tigungenausgegangenwerden,dasichnochkeinewesentlicheentlastungim Auftreten des Eichenprozessionsspinners abzeichnet. ZurbesserenEinschätzungdesGefährdungspotenzialsdesEichenprozessionsspinnerswirddasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitzudemimRahmendesUmweltforschungsplans2012dasVorhaben AufklärungdesgesundheitlichenGefährdungspotentialsdesEichenprozessionsspinners: Expositions- und Wirkungsabschätzung vergeben. 8.WelchenBeitragleistetdieBundesregierungbeiderErarbeitungeiner gemeinsamenstrategiezurbekämpfungdesschädlings,wienacheinem FachgesprächimMärz2012durchdasJKIunddasBundesinstitutfür Risikobewertung angekündigt? DasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz wirddieindemfachgesprächam6.und7.märz2012erwähntearbeitsgruppe zurvorbereitungeinesstrategieworkshopsimfebruar2013unterstützenund dabei andere betroffene Behörden gegebenenfalls beteiligen. 9.WiebewertetdieBundesregierungdieZulassungssituationnachPflanzenschutzrechtimHinblickaufdieBekämpfungdesEichenprozessionsspinners und anderer Prozessionsspinner? ZumgegenwärtigenZeitpunktistfürdieAnwendungmitdemHubschrauber imwaldlediglichdaspflanzenschutzmitteldimilin80wg (WirkstoffDiflubenzuron)biszum31.Dezember2014fürdieBekämpfungderRaupendes Eichenprozessionsspinners zugelassen. DanebenhatdasBVLbefristeteNotfallzulassungenfürdieinderAntwortzu Frage12erwähntenPflanzenschutzmittelfüreineBekämpfungdesEichenprozessionsspinnersimWalderteilt.FüreinehinreichendeBekämpfungdes EichenprozessionsspinnersingefährdetenWaldgebietenschätzenBVLundJKI die dargestellte Zulassungssituation als nicht befriedigend ein. 10.WelchePflanzenschutzmittelsindfürdieLuftanwendunggegenfreifressendeSchmetterlingsraupennach 18Absatz3Satz1Nummer1des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) zugelassen? Siehe Antwort zu Frage WelchePflanzenschutzmittelsindfürdieLuftanwendunggegenfreifressendeSchmetterlingsraupennach 18Absatz3Satz1Nummer2 PflSchG zugelassen? NachArtikel53derVerordnung (EG)Nr.1107/2009überdasInverkehrbringenvonPflanzenschutzmittelnkanninVerbindungmit 29Absatz1 Nummer1PflSchGdasInverkehrbringen,dasinnergemeinschaftlicheVerbringenunddieAnwendungnichtzugelassenerPflanzenschutzmittelzugelassen werden.dieunterderantwortzufrage12aufgeführtenpflanzenschutzmittel geltenaufgrundderspeziellenanwendungstechnikauchalsnach 18Absatz3 Satz1Nummer2PflSchGgenehmigt,d.h.vorderGenehmigungwurdendie BenehmenderdreiBewertungsbehördenBundesinstitutfürRisikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und Umweltbundesamt eingeholt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WelchePflanzenschutzmittelstehengemäßArtikel53derVerordnung (EG)Nr.1107/2009imRahmenvonNotfallsituationenfüreineBekämpfung zur Verfügung? 2012wurdenfürfolgendePflanzenschutzmittelGenehmigungengemäßArtikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt: ProduktWirkstoff genehmigt von bisbundesland/menge Karate Forst flüssig (Anwendung mit Luftfahrzeugen) Lambda-Cyhalothrin Niedersachsen: 165 l Sachsen-Anhalt: 375 l Dipel ES (Anwendung mit Luftfahrzeugen) Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm HD-1 ÜberdenUmfangdertatsächlichangewandtenPflanzenschutzmittelmengen liegen keine Rückmeldungen der Länder vor Brandenburg: 4500 l Sachsen-Anhalt: 7500 l Niedersachsen: 4800 l Baden-Württemberg: 450 l Rheinland-Pfalz: 450 l 13. Welche Zulassungen stehen in diesem Zusammenhang noch aus? ZurzeitliegendemBVLkeineZulassungsanträgeimZusammenhangmitdem Eichenprozessionsspinner vor. 14.ExistiertnachAuffassungderBundesregierungdurchdasgehäufteAuftretendesEichenprozessionsspinnerseineNotfallsituationimPflanzenschutzgemäßArtikel53derVerordnung (EG)Nr.1107/2009überdasInverkehrbringenvonPflanzenschutzmittelnundzurAufhebungderRichtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (bitte begründen)? DerArtikel53derVerordnung (EG)Nr.1107/2009zieltdaraufab,dassdie MitgliedstaateninAusnahmefällendieAnwendungvonPflanzenschutzmitteln für120tageermöglichenkönnen,dienichtzuvorregulärzugelassenwurden. DiesdürfendieMitgliedstaatennur,umeineGefahroderBedrohungfürdie PflanzenerzeugungoderdieÖkosystemeabzuwenden,diemitanderenangemessenenMittelnnichtbeherrschtwerdenkann.ImJahr2012liegtdieseNotfallsituationnachEinschätzungdesBVLalsfürPflanzenschutzmittelzuständigeZulassungsbehördevor.MaßgeblichfürdieEntscheidung,obeineNotfallsituationvorliegt,sinddiejeweiligenUmständedesEinzelfalles.DaslokalgehäufteAuftreteneinerArtalleinbedingtnichtzwingenddasVorliegeneiner Notfallsituation.VerwiesenwirdauchaufdieAntwortzuFrage7azurdamit verbundenen Problematik der Eichenfraßgesellschaften. 15.WiebewertetdieBundesregierungdieZulassungssituationnachBiozidrecht in Deutschland? 16.WelcheBiozidproduktesindlautChemikaliengesetzgegendenEichenprozessionsspinner zugelassen? 17. Welche Zulassungen stehen in diesem Zusammenhang noch aus? DieFragen15,16und17werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DasfürBiozid-ProdukteeinschlägigeRecht,d.h.dasChemikaliengesetz,mit welchemdieentsprechendenregelungenderrichtlinie98/8/egüberdasin-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10304 verkehrbringenvonbiozid-produktenindeutschesrechtumgesetztwurden, schreibtvor,dassbiozid-produktevorihremerstmaligeninverkehrbringenvon derdafürzuständigenbehördezugelassenwerdenmüssen.dasinverkehrbringenunddereinsatzvonbiozid-produktenwerdendamitabschließendgeregelt. DiesgiltauchfürdasInverkehrbringenunddenEinsatzvonBiozid-Produkten inbesonderenfällen.dennfürdenfalleinerunvorhergesehenengefahrfür Mensch,TieroderUmweltsiehtdasChemikaliengesetzdieMöglichkeitvor, dassdiezulassungsstellezurbekämpfungdervorgenanntengefahreinbiozid- Produkt,welchesdieallgemeinenZulassungsvoraussetzungennichterfüllt,für eine begrenzte Zeitdauer zulassen kann. FürdieüberwiegendeZahlderinDeutschlandaufdemMarktbefindlichen Biozid-ProduktegeltenimmernochdievomEG-Rechtvorgesehenenundim deutschenrechtimplementiertenübergangsregelungen:enthälteinbiozid- ProduktausschließlichWirkstoffe,dieinKombinationmiteinerbestimmten ProduktartderzeitimArbeitsprogrammderEUfüralteBiozid-Wirkstoffe überprüftwerden,soistdiesesbiozid-produktbiszurentscheidungüberden jeweilsbetrachtetenwirkstoff,längstensaberbiszum13.mai2014zulassungsfreiverkehrsfähig.dieserfallliegtdannvor,wenndieimbetrachteten Biozid-ProduktenthaltenenWirkstoffeimjeweilsaktuellenAnhangIIderVerordnung (EG)Nr.1451/2007aufgeführtsind.WenneinWirkstoffdasEU-Prüf- verfahrenmitpositivemergebnisdurchlaufenhat,sindfürdiebiozid- Produkte,diediesenWirkstoffenthalten,biszueinergesetzlichfestgelegten Frist Anträge auf Zulassung zu stellen. AufgrunddieserÜbergangsregelungenstehenaktuellfürdieBekämpfungdes EichenprozessionsspinnersBiozid-ProduktemitdenWirkstoffenMargosa- Extrakt,DiflubenzuronsowieLambda-CyhalothrinzurVerfügung.DieFristen, biszudenenanträgeaufdiezulassungderbetroffenenproduktegestelltwerdenmüssen,sindnochnichtabgelaufen.beiderzulassungsstellesindbislang keineanträgevorablaufdieserfristeneingegangen.dieverfügbarkeitder vorhandenenmittelwirdnachablaufdieserfristenundderdannvorliegenden behördlichenentscheidungenzubewertensein.hinsichtlichderausökologischersichtanzustrebendenentwicklungenwirdaufdieantwortzufrage19 verwiesen. 18.WelcheProblemeergebensichfürdieBundesregierungausderZulassungssituationinDeutschlandhinsichtlichdesPflanzenschutzesunddes Gesundheitsschutzes, und wo sieht sie Handlungsbedarf? DieProblemeliegenbesondersinderAbgrenzungzwischenPflanzenschutzundBiozidrecht.DerSchutzvonPflanzenundPflanzenerzeugnissenunddie AbwendungvonGefahrendurchdieAnwendungvonPflanzenschutzmitteln fälltindenbereichdespflanzenschutzrechts,dieschädlingsbekämpfungin anderenbereichenalsdempflanzenschutz (z.b.gesundheitsschutz)unterliegt dem Biozidrecht. FürdieseUnterscheidunggibtesnichtnurrechtliche,sondernauchinhaltliche Gründe.DenndasRisikoeineschemischidentischenMittelsfürMenschund UmweltkannaufgrundseinerkonkretenVerwendung entwederalspflanzenschutzmitteloderalsbiozid-produkt inrelevantemausmaßvariierenbishin zurnichtvertretbarkeit.einzugelassenespflanzenschutzmittelwirddahernicht zwangsläufigeinezulassungalsbiozid-produkterhaltenundumgekehrt.aus diesemgrundkanneszudersituationkommen,dasseinnachpflanzenschutzrechtzugelassenesmittelnichtalsbiozideingesetztwerdendarf,ebensowie diesituationentstehenkann,dasseinnachdenübergangsregelungenfür Biozid-ProduktezulässigesMittelimPflanzenschutznichtverfügbarist.Je

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nachdemrechtlichenrahmen,indendiebekämpfungssituationeinzuordnen ist,stehensomitunterschiedlichemittelzurverfügung.natürlichhängtdies auchvonderfrageab,obüberhauptzulassungsanträgebeidenzuständigen Behördengestelltwurden.FürdiefürBekämpfungsaktionenörtlichzuständigenBehördenistdieserechtlicheEinordnungoftschwierig,aberaufgrund desobenausgeführtenerforderlich.diebundesregierungwirdhierdurchinformation der Länder für mehr Transparenz sorgen. 19.WelcheProblemesiehtdieBundesregierungaufeuropäischerEbenebei der Zulassung von Wirkstoffen gegen den Schädling? DieaktuellenrechtlichenRahmenbedingungenfürdiePrüfungundGenehmigungoderZulassungvonWirkstoffenimPflanzenschutz-undimBiozidbereichaufEU-EbenewerdengrundsätzlichalssachgerechtfürdieBereitstellunggeeigneterWirkstoffebeurteilt.ObentsprechendeAnträgegestelltund Verfahreneingeleitetwerden,liegtjedochinderEntscheidungderpotenziellen Antragsteller.DieGenehmigungvonWirkstoffen ganzgleichobessichum Pflanzenschutzmittel-oderBiozidwirkstoffehandelt wirdprimärdurchdie ökonomischeninteressenderherstellendenfirmengeprägt.diebereitschaft derherstellerzurentwicklungundbereitstellungvonwirkstoffenspeziellgegendeneichenprozessionsspinnerwirdaufgrundderkostenfürdieproduktentwicklung und -zulassung als relativ gering beurteilt. DiederzeitzurVerfügungstehendenWirkstoffezurBekämpfungdesEichenprozessionsspinnerswirkennichtselektivgegendeneigentlichenZielorganismus,sondernauchgegenandereInsektenindenjeweilsbehandelten Bereichen.ErstrebenswertwäredieEtablierungvonBekämpfungsverfahren und-mittelnmiteinerspezifischerenwirkunggegendeneichenprozessionsspinner.diesschließtauchbiologischwirksamepflanzenschutzmittelund Biozid-Produkte ein. 20.WelchealternativenMaßnahmenoderpraxisorientiertenForschungenzur BekämpfungdesEichenprozessionsspinnersimForstundimurbanen Bereich werden durch die Bundesregierung gefördert? SieheAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageaufBundestagsdrucksache 17/10020, zu Frage WannundinwelcherFormhatdieBundesregierungeinbundesweites Monitoringveranlasst,undwelchePotentialesiehtsieinaufpheromonbasiertenBekämpfungsstrategien,wiesiebeispielsweiseerfolgreichim Weinbau praktiziert werden? DieÜberwachungderForstschadorganismensowiediePlanungundDurchführungnotwendigerSchutzmaßnahmensindAufgabendesWaldschutzesder Länder. EsgibtzurzeitBestrebungenderWaldschutzdienstebzw.ForstlichenVersuchsanstalten,PheromonfallenfürdasMonitoringdesEichenprozessionsspinners zukonzipieren.bisherbefindensichdieuntersuchungeninderanfangsphase, dadiebishergetestetenpheromonekeineodernurgeringeattraktivitätfür Eichenprozessionsspinner-Männchenbesaßen.Zudemgibtesnochkeinen KorrelationswertzwischendengefangenenFalterzahlenunddertatsächlichen Populationsdichte (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10020, zu Frage 6).

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10304 DieVerwirrungstechnik,dieerfolgreichimWeinbauundObstbauzurBekämpfungvonbestimmtenWicklerartengenutztwird,lässtsichnachderzeitigem StandvonWissenschaftundTechniknichtaufEichenprozessionsspinnerübertragen. 22.SiehtdieBundesregierungMöglichkeiten,dieKommunenundPrivatwaldbesitzerinihrenBemühungenzurBekämpfungdesEichenprozessionsspinners sowohl finanziell als auch organisatorisch zu unterstützen? DieBundesregierungsiehtaufgrunddervorgegebenenZuständigkeitenkeine Möglichkeiten,dieKommunenundPrivatwaldbesitzerinihrenBemühungen zurbekämpfungdeseichenprozessionsspinnerssowohlfinanziellalsauchorganisatorischzuunterstützen.diefachexpertisederbundesbehördenund Bundesforschungseinrichtungen steht jedoch jederzeit zur Verfügung.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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