Vorbemerkung der Fragesteller Am18.März2011beschlossderSicherheitsratderVereintenNationenmit

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/5666 17. Wahlperiode 26. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5409 Hintergründe des bewaffneten Angriffs auf Libyen Vorbemerkung der Fragesteller Am18.März2011beschlossderSicherheitsratderVereintenNationenmit derresolution1973aufgrundlagevonkapitelviiderun-chartabeizehn Ja-StimmenundfünfEnthaltungen (Brasilien,China,Deutschland,Indienund Russland)eineReihevonMaßnahmen,darunterdiemilitärischabgesicherte EinrichtungeinerFlugverbotszone,welchemitderSorgeumdenSchutzder ZivilbevölkerunginLibyenbegründetwurden.DieResolution1973erlaubt zumzweckedesschutzesderzivilbevölkerungdeneinsatzmilitärischermittel,insbesonderegegenangriffeausderluft.nichtzuletztdurchdengescheiterteneinsatzderbritischenspezialeinheitsasinlibyenwurdedeutlich,dassdiegegenwärtigintervenierendenstaatenkeineswegsnurdefensiv aufdieeinhaltungeinerflugverbotszonehinwirken,sondernvielmehreinen massivenangriffgegendielibyscheinfrastrukturunddielandstreitkräfte zugunstenausgewählterbewaffneteroppositionsgruppenführen, (siehedie britischetageszeitungthetelegraphvom6.märz2011,www.telegraph. co.uk/news/worldnews/africaandindianocean/libya/8365069/libya-sas-mission-that-began-and-ended-in-error.html).lauteinemberichtdesmagazins DERSPIEGEL vom24.märz2011 (www.spiegel.de/politik/ausland/ 0,1518,752447,00.html)stehtdervomNationalenLibyschenÜbergangsraternannteGeneralstabschefAbdal-FattahJunisinständigemKontaktzuden intervenierendenstreitkräften.verhandlungsoptionenzurfriedlichenbeilegungdeskonflikteswurdenvonderinternationalengemeinschaftnichtwahrgenommen,obwohlu.a.dieafrikanischeunionam10.märz2011dieeinrichtung eines Vermittlungskomitees beschlossen hat. DerAußenministerratderArabischenLigabekräftigtebereitsinseinerResolutionvom3.März2011,dasserjeglicheFormderausländischenInterventioninLibyenablehntunddieEinrichtungeinerFlugverbotszonealsAufgabe derarabischenligaundderafrikanischenunionbetrachtet.dieforderung nacheinrichtungeinerflugverbotszonegegenlibyschenmilitärflugverkehr sowievonsicherheitszoneningegenden,dievonderluftangegriffenwerden,wurdeerneutdurcheinensondergipfelderligaam12.märz2011bestätigt.diesemaßnahmenwurdenausdrücklichunteranerkennungdersouveränitätlibyensalsvorsichtsmaßnahmenbezeichnetundsolltennurdefensiven Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. April 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/5666 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZweckenzumSchutzvonZivilistendienen.DerRatfürFriedenundSicherheitderAfrikanischenUnionbekräftigtebeiseinerSitzungam10.März2011 inaddisabebadieachtungdereinheitundterritorialenintegritätlibyens undlehntejedeformdermilitärischenintervention egalwelcherform ab. ImarabischenRaumbemühensicheinzigdiesechsMitgliedsländerdesGolf- Kooperationsrates (GCC),seitJahrenverlässlicheMilitärpartnerderwestlichenStaaten,darum,diemilitärischeInterventionzuunterstützen.Zeitgleich lassendieseautoritärenregierungenimschattenderinterventionfriedliche ProtesteinihreneigenenStaatenblutigniederschlagen.SowurdeninBahrain zahlreichedemonstrantendurchsicherheitskräfteerschossenunddasmenschenverachtenderegimedurcheinemilitärischeinterventionsaudi-arabiens unterstützt. DieResolution1973giltalsUmsetzungeinesmitdemVölkerrechtkaumvereinbarenRechtskonstruktseiner VerantwortungzumSchutz unddient,wie vonkritikerndieseskonzeptsprognostiziert,dazu,einenregimewechselmilitärischdurchzusetzen.frankreichundandereintervenierendestaatenhaben daszieldasregimemuammaral-gaddafiszubeseitigen,mehrmalsoffen ausgesprochen.bezeichnendistes,dassdiese VerantwortungzumSchutz erstmalsgegenübereinemölreichenundstrategischenormwichtigenland zur Geltung gebracht wurde. DerSicherheitsrathattebereitsam26.Februar2011inderResolution1970in ZusammenhangmitderfortdauerndenGewaltinLibyeneinWaffenembargo, ReiseverboteundKonteneinfrierungengegendieimdazugehörigenAnnex derresolutiongenanntenpersonenverhängt.dieresolution1970beinhaltete einebewertung,nachwelcherdieinlibyenstattfindenden flächendeckendenundsystematischenangriffegegendiezivilbevölkerungmöglicherweise VerbrechengegendieMenschlichkeitgleichkommen.GemäßArtikel7des RömischenStatutsdesInternationalenStrafgerichtshofs (IStGH)werdenVerbrechengegendieMenschlichkeitalsHandlungendefiniert,dieimRahmeneinesausgedehntenodersystematischenAngriffsgegendieZivilbevölkerung undinkenntnisdesangriffsbegangenwerdenundu.a.folgendeakteumfassen:ausrottung,versklavung,vertreibungoderzwangsweiseüberführungder Bevölkerung,Folter,sexuelleSklavereioderVerfolgungauspolitischen,rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen. BislangwurdenderWeltöffentlichkeitkeinedetailliertenBeweisefürdiebeanstandetenVerbrechengegendieMenschlichkeit,welchederResolution 1970vom26.Februar2011undderResolution1973vom18.März2011zugrundegelegtwurden,vorgestellt.IndiesemZusammenhangwurdevorgetragen,libyscheLuftstreitkräftewürdenzurBombardierungvonZivilisten eingesetzt,ohnejedochkonkretevorfälleundopferzahlenzunennen.diesist insofernunverständlich,alsdieeinrichtungderflugverbotszoneinlibyen einmütigalsnotwendigesinstrumentzurverhinderungebendieserangriffe ausgegebenwurde.auchamnestyinternationalbemängelte,dasstrotz begründeterkritikandermenschenrechtslageinlibyenbislangkeinebeweisefürdeneinsatzderlibyschenluftwaffegegenzivilistenvorgelegtwurden (www.amnesty.org/en/news-and-updates/qa-human-rights-and-war-libya- 2011-03-21).DieseitmehralszehnJahrenanhaltendprekäreMenschenrechtslageinLibyenunddiedortherrschendendiktatorischenVerhältnisse stelltenindervergangenheitfürdiewestlichenregierungenkeinhindernisin derpflegeunddemausbauihrerfreundschaftlichen,strategischen,politischenundwirtschaftlichenbeziehungenmitlibyendar.zugleichberichtet AmnestyInternationalkontinuierlichübermassiveMenschenrechtsverletzungeninanderenarabischenDiktaturen,insbesonderedenlangjährigenPartnern derintervenierendenstaatenwiebahrainundsaudi-arabien,dieeineinterventionangeblichzumschutzederzivilbevölkerunginlibyenunterstützen, jedochselbstfriedlicheprotestebrutalmitschusswaffenniederschlagen.zu einemähnlichenergebniskommtauchdiedeutschesektionderinternational AssociationofLawyersagainstNuclearArmsinihremGutachtenvom 24.März2011undfordertdeshalbdieBundesregierungauf,sichfüreinesofortige Beendigung der Bombardierung Libyens einzusetzen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5666 GemäßArtikel2Nummer7derUN-ChartakannausderChartakeineBefugnisderVereintenNationenzumEingreifeninAngelegenheiten,dieihremWesennachzurinnerenZuständigkeiteinesStaatesgehören,odereineVerpflichtungderMitglieder,solcheAngelegenheiteneinerRegelungaufGrunddieser Chartazuunterwerfen,abgeleitetwerden.AuchdieFriendlyRelationsDeclarationderGeneralversammlungderVereintenNationenvom24.Oktober 1970verpflichtetjedenStaat,dieOrganisierung,AnstiftungoderUnterstützungvonBürgerkriegs-oderTerrorhandlungenineinemanderenStaatund dieteilnahmedaranoderdieduldungorganisierteraktivitäteninseinemhoheitsgebiet,dieaufdiebegehungsolcherhandlungengerichtetsind,zuunterlassen,wenndieindiesemabsatzgenanntenhandlungendieandrohung oderanwendungvongewalteinschließen.dasinterventionsverbotwurde auchdurchdieständigerechtsprechungdesinternationalengerichtshofs (IGH)bestätigt.SowurdeninderberühmtenNicaragua-Entscheidungnicht nurdievölkerrechtswidrigegewaltanwendungalssolcheverurteilt,sondern auchdierechtswidrigeinterventiongegeneineregierungdurchdieunterstützungvonmilitärischenundparamilitärischengegenkräften.dasgerichthat dabeiausdrücklichauchdieunterstützungbewaffnetergruppenzumsturz einer Regierung verurteilt. NachinternationalenPresseberichtenwurdeeineausländischeInterventioninnerhalbderheterogenenlibyschenOppositionsgruppenkontroversdiskutiert, abervonderoppositionnichtausdrücklichgefordert (siehez.b.thenew YorkTimesvom1.März2011,www.nytimes.com/2011/03/02/world/africa/ 02libya.html).NachAngabenderPressagentur Reuters vom28.februar 2011sprachsichderSprecherdesNationalenLibyschenÜbergangsrates,AbdulHakimGhoga,ausdrücklichgegeneineausländischeInterventionaus: Wearecompletelyagainstforeignintervention.TherestofLibyawillbe liberatedbythepeople andgaddafi'ssecurityforceswillbeeliminated bythepeopleoflibya (siehe:http://af.reuters.com/article/libyanews/ idaflde71q0dm20110227).dieeindeutigemilitärischeunterstützungder bewaffnetenoppositiondurchdieintervenierendenstaatenlegtnahe,dassdie Resolution1973inWirklichkeiteinenvölkerrechtswidrigenRegimewechsel inlibyendurchsetztensoll,nachdemdasverhältnisderwestlichenstaatenzu Muammaral-GaddafizerrüttetwarundMuammaral-GaddafidenBürgerkrieg zu gewinnen schien. VieleLibyerwolltendemtunesischenbzw.ägyptischenModeleinerdemokratischenRevolutionfolgen.DiemilitärischeInterventionundeinseitigeUnterstützungvonTeilenderbewaffnetenOppositiondurchdenWestenhaben maßgeblichzureskalationderaufständezueineminternationalisiertenbürgerkriegbeigetragen.diederzeitstattfindendenbombardierungenhabendie friedlichenkräftederoppositionzumverstummengebrachtundihreinitiative zur demokratischen Umgestaltung in die Hände von Militärs gelegt. 1.WievieleFällevonflächendeckendenundsystematischenAngriffender libyschenluftwaffeaufzivilisten,diealsgrundderausländischeninterventionangegebenwurden,sindderbundesregierungbekannt (bittenach Datum,Ort,AnzahlderTotenbzw.derVerletzten,GeschlechtundTodesursache auflisten)? DerBundesregierungliegenkeinedetailliertenInformationenüberAngriffeder libyschenluftwaffeaufzivilistenvor.dersicherheitsratdervereintennationenstellteinseinerresolution1973vom17.märz2011einesichverschlimmerndelageinlibyen,dieeskalationdergewaltundzahlreicheopferunter derzivilbevölkerungfest.dersicherheitsratgabvordemhintergrundder LageentwicklunginLibyenseinerEntschlossenheitAusdruck,denSchutzder ZivilpersonenunddervonderZivilbevölkerungbewohntenGebietesowieden raschenundungehindertenzuganghumanitärerhilfeunddiesicherheitder humanitären Helfer zu gewährleisten.

Drucksache 17/5666 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.AuswelchenQuellenhatdieBundesregierungdieKenntnisseüberdiein Frage 1 genannten Fälle bezogen? 3.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstandsdurchdielibyscheluftwaffeinformvonflächendeckendenundsystematischenbombardierungenvonzivilistenseitder Verabschiedung der Resolution des Sicherheitsrates vom 18. März 2011? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdiezivilenOpferder militärischenmaßnahmenderintervenierendenstaaten (bittenachdatum, Ort,AnzahlderTotenbzw.derVerletzten,GeschlechtundTodesursache auflisten)? DerBundesregierungliegenkeineInformationenüberzivileOpferdermilitärischenMaßnahmenvor.DieNATO-Militärbehördenhabendaraufhingewiesen,dassErhebungenüberzivileOpferunteranderemdeshalbschwierigsind, weildienatonichtmitbodentruppeninlibyenoperiert.dernato-generalsekretär,andersfoghrasmussen,hatversichert,dassdienatoallestue,um zivile Opfer zu verhindern. 5.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdieResolution7360derArabischenLigavom12.März2011,welchemaßgeblichzurLegitimierungder EinrichtungeinerFlugverbotszoneinLibyenbeigetragenhat,unterAbwesenheiteinerbedeutendenAnzahlderMitgliedstaatenderOrganisation verabschiedetwurde,undderbeschluss ohneeineabstimmung allein aufgrundlageeinererklärungdesvorsitzesaufeineinitiativedesgeneralsekretärs Amr Mussa zurückgeht? Wennnein,welcheStaatenderArabischenLigawareninderentsprechendenSitzungnichtanwesend,undwelcheFormderAbstimmunghatesgegeben? BeschlüsseinderArabischenLigawerdennichtgegendenerklärtenWillen einzelnermitgliedstaatengetroffen.esgiltdaseinstimmigkeitsprinzip.die BundesregierungverfügtnichtüberDetailszurBeschlussfassungzurResolution 7360 der Arabischen Liga vom 12. März 2011. 6.HatdieBundesregierungKenntnisüberBedenken,dievonVertreternder ArabischenLigagegendieVerhängungderFlugverbotszonegeäußertwurden? Wenn ja, welche (bitte nach Ländern und Inhalt auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstands,seitderverabschiedungderresolutiondessicherheitsrates vom 18. März 2011 durch a)regierungstreue Truppen, b)bewaffnete Opposition? RegierungstreueTruppensetzenAngriffeaufStädtemitstrategischerBedeutung,diesichunterKontrollederOppositionbefinden,fort.Insbesonderehalten die Kämpfe um die Kontrolle über die Stadt Misurata an.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5666 8.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstandssowieangriffeaufzivilistendurchdiebewaffnete Opposition,diedenRückzugderlibyschenRegierungstruppeninfolge derbombardierungenderintervenierendenstaatendazunutzten,umin diesegebietevorzurücken (bittenachort,anzahl,angehörigkeitzuoppositionsgruppen auflisten)? AufdieAntwortzuFrage7wirdverwiesen.KenntnisseüberAngriffederbewaffneten Opposition auf Zivilisten liegen der Bundesregierung nicht vor. 9.SindderBundesregierungenFällebekannt,beidenensichMilitärflugzeugederbewaffnetenOppositionnichtandieeingerichteteFlugverbotszone gehalten haben? NATO-Kampfflugzeugehabenam9.April2011inderFlugverbotszoneüber LibyeneinenKampfjetderOppositionabgefangenundzurLandunggezwungen. 10.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungdarüber,welchebewaffnetenundwelchenichtbewaffnetenoppositionellenGruppeninLibyen sichwannfüreineinterventionausländischertruppenausgesprochen habensollen (bittediejeweiligegruppenachdemdatumderäußerung benennen)? MahmoudDschibril,VertreterdesnationalenÜbergangsrats,batimEuropäischenParlamentam8.März2011ummilitärische,wirtschaftliche,humanitäre und medizinische Unterstützung für die Opposition. 11.WelcheZieleoderObjektewurdenbislangvondenintervenierenden Staatenbombardiert,dienichtstriktmitderSicherstellungeinesFlugverbotsfürlibyscheMilitärflugzeugezumZweckedesSchutzesvonZivilisten gegen Angriffe aus der Luft zusammenhängen? DieNATOgreiftimRahmenderOperation UnifiedProtector zurumsetzung dervn-sicherheitsratsresolution1973 (2011)auchZieleundObjektean,die nichtstriktimzusammenhangmitderdurchsetzungderflugverbotszonestehen,umdenindersicherheitsratsresolutiongefordertenumfassendenschutz derzivilbevölkerungvorangriffensicherzustellen.dasnato-verfahrenzur ZielauswahlentsprichtgemäßdemOperationsplanundseinerAnnexedenVorgabendesallgemeinensowiedeshumanitärenVölkerrechts.Dadurchist sichergestellt,dasslediglichsolchezieleausgewähltwerden,derenneutralisierung der Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) dient. 12.InwiefernvertrittdieBundesregierungdieAuffassung,dassmilitärische AngriffevonzivilenObjektenbzw.vonObjekten,dieaufgrundihres Standorts,derLage,desZeitpunktsundderzivilenNutzung,namentlich Brücken,StraßenundPrivattransporter,diemaßgeblichzivilgenutzt werden,vonderresolution1973dessicherheitsrateszureinrichtung einer Flugverbotszone gedeckt sind, und warum? DieNATO-Operation UnifiedProtector erfolgtaufgrundlagedervn-sicherheitsratsresolution1973 (2011)mitdemZiel,dieZivilbevölkerungvorAngriffen zu schützen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Drucksache 17/5666 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.Wennja,teiltdieBundesrepublikDeutschlanddieAnsicht,dassAngriffe aufsolchezivileobjekteeinenverstoßgegendaszusatzprotokollzu demgenferabkommenvom12.august1949überdenschutzderopfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) darstellen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14.GedenktdieBundesregierungsolcheAngriffe,diegegendieRegelndes humanitärenvölkerrechts (insbesondereartikel48ff.deszusatzprotokollszudemgenferabkommenvom12.august1949überdenschutz deropferinternationalerbewaffneterkonflikte)gerichtetsind,als KriegsverbrechenzurÜberprüfunganzuständigeinternationaleGerichte zu verweisen? DieSituationinLibyenwurdevomVN-SicherheitsratineinstimmigerEntscheidungam26.Februar2011durchdieSicherheitsratsresolution1970 (2011) demanklägerdesinternationalenstrafgerichtshofsindenhaaggemäßartikel13buchstabebdesrömischenstatutsdesinternationalenstrafgerichtshofsvom17.juli1998unterbreitet.damitkannderinternationalestrafgerichtshofseinegerichtsbarkeitimrahmenundinübereinstimmungmitden materiellenundprozeduralenbestimmungendesrömischenstatutsinbezug auf die Situation in Libyen ausüben. 15.Worinbestehtdie GefährdungdesinternationalenFriedens imaktuellenbürgerkrieginlibyen,derzurgrundlagederverabschiedungderresolution 1973 am 18. März 2011 wurde? WelchegrenzüberschreitendenTatbeständesindderBundesregierungals MitglieddesSicherheitsratesbeiderFestlegungdesSicherheitsrates diesbezüglich bekannt geworden? DerSicherheitsratstellteinseinerResolution1973vom17.März2011eine sichverschlimmerndelageinlibyen,dieeskalationdergewaltundzahlreicheopferunterderzivilbevölkerungfest.erbekräftigte,dassdieanbewaffnetenkonfliktenbeteiligtenparteiendiehauptverantwortungdafürtrügen,alle durchführbarenschrittezuunternehmen,umdenschutzderzivilpersonenzu gewährleisten.erfordertedielibyschenbehördendahererneutnachdrücklich auf,ihrenverpflichtungennachdemvölkerrechtnachzukommen.dersicherheitsratgabvordemhintergrundderlageentwicklunginlibyenaußerdem seinerentschlossenheitausdruck,denschutzderzivilpersonenunddervon derzivilbevölkerungbewohntengebietesowiedenraschenundungehinderten DurchlasshumanitärerHilfeunddieSicherheitderhumanitärenHelferzu gewährleisten.vordiesemhintergrundundindererwägung,dassdieverhängungeinesverbotsallerflügeimlibyschenluftraumeinwichtigeselementfürdenschutzvonzivilpersonenunddiesicherelieferunghumanitärer HilfsgüterundeinenentscheidendenSchrittzurEinstellungderFeindseligkeiteninLibyendarstelle,beschlossderSicherheitsrat,nachKapitelVIIder ChartaderVereintenNationentätigzuwerdenundZwangsmaßnahmenzu autorisieren.unterdenüberlibyenhinausreichendengründen,diedensicherheitsratinseinenverhandlungenzurresolution1973leiteten,warendiegroße ZahlFlüchtlingemitihrerpotentielldestabilisierendenWirkungaufdieNachbarländer,derEinsatzausländischerSöldnerdurchdasGaddafi-Regimesowie die Bedrohung der zahlreichen ausländischen Staatsbürger in Libyen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5666 16.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieangeblicheNutzungvonZivilpersonenalsSchutzschilderdurchregimetreueTruppen, um so Bombardierungen militärischer Objekte in Libyen zu verhindern? Hierüber liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. 17.WiebeurteiltinZusammenhangmitFrage16dieBundesregierungdie GlaubwürdigkeitderTV-MedienberichterstattungzumThemaKriegseinsatzinLibyen,insbesonderenachderWeiterverbreitungvongezielten FalschmeldungeninDeutschland,wiediedesUS-TV-SendersFOX NEWSvom21.März2011unterdemTitel EXCLUSIVE:LibyansUse JournalistsasHumanShields (www.foxnews.com/world/2011/03/21/exclusive-libyans-use-journalists-human-shields/)betreffenddieangebliche Nutzung von menschlichen Schutzschildern durch das libysche Regime? DieBundesregierungnimmtdiegesamteBandbreitederMedienberichterstattung zu Libyen zur Kenntnis. 18.WelcheTeilederlibyschenOppositionwerdenderzeitvondenintervenierendenStaatenbzw.Deutschlandmilitärisch,politisch,finanzielloder logistisch unterstützt? WelcheKontakteunterhältdieBundesregierungzumNationalenLibyschen Übergangsrat sowie dem Generalstabschef Abd al-fattah Junis? DieBundesregierungunterstütztdielibyscheOppositionwedermilitärisch nochfinanzielloderlogistisch.überdieunterstützungdurchanderestaaten können keine Angaben gemacht werden. DieBundesregierungunterhältKontaktemitVertreterndesNationalenÜbergangsrats.Am29.März2011habensichderBundesministerdesAuswärtigen, Dr.GuidoWesterwelle,undMahmoudDschibrilvomNationalenÜbergangsrat in London zu einem Gespräch getroffen. 19.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieUnterstützung derjenigenteilederbewaffnetenoppositioninlibyendurchdiekoalitionintervenierenderstaaten,diekämpferderalqaidaausafghanistan inkämpfengegenregierungstruppeninlibyeneinsetzt,wiederoppositionsführerabdel-hakimal-hasidiineineminterviewmitderitalienischentageszeitung IlSole24Ore bestätigteunddabeizugab,zuvor selbstgegendieus-streitkräfteinafghanistangekämpftzuhaben,bevor ervondiesenimjahr2002festgenommenwurde (www.telegraph.co.uk/ news/worldnews/africaandindianocean/libya/8407047/libyan-rebel-commander-admits-his- fighters-have-al-qaeda-links.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieÄußerungdestürkischenStaatspräsidentenAbdullahGülvom23.März2011,indererdieintervenierendenStaatenmitfolgendenWortenkritisiert: Esscheintklar,dasseinige Länder,diediesenDiktatorenbisgesternsehrnahestanden,heuteextremeMaßnahmenergreifen.DiesschürtdenVerdacht,dassesgeheime Absichten gibt? WieerklärtdieBundesregierungdieHintergründedieserKritikundder RücktrittsforderungandenlibyschenStaatspräsidentenmitdenWorten

Drucksache 17/5666 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieMächtigeninLibyenmüssenumgehendabtreten,umeinePlünderung durch andere abzuwenden? DieErklärungderÄußerungdertürkischenRegierungobliegtdertürkischen Regierung. 21.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAussagendesBundesministersfür wirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung,dirkniebel,vom 24.März2011inderZDF-Fernsehsendung MaybritIllner,dassvorder militärischenintervention nochnichtallenichtmilitärischenmittelausgeschöpft wurdenund,es bemerkenswert [sei],dassgeradedienationen munter in Libyen bomben, die noch Öl von Libyen beziehen? ZumZeitpunktderSendungbestandnochkeinKonsensinderEUzueinem umfassendenöl-undgasembargolibyens.aufgrunddesbeharrlichendrängensderbundesregierungwurdeindembeschlussdesratesdereuropäischen Unionvom12.April2011inderNummer7ausdrücklichfestgehalten,dassder RatunddieMitgliedstaatendafürsorgen,dassdasRegimekeineEinnahmen auserdöl-undgasausfuhrenerzielt.einöl-undgasembargolibyensdurch die Mitglieder der Europäischen Union ist jetzt faktisch durchgesetzt. 22.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieAnzahl,den Haftgrund,denUnterbringungsortsowiedieHaftbedingungenvonHäftlingen,diesichimGewahrsamderregierungstreuenTruppensowieder bewaffneten Opposition befinden? ÜberHäftlingeinGewahrsamderregierungstreuenTruppenliegenderBundesregierungkeineüberPresseaussagenhinausgehendenInformationenvor. NachAngabenderEuropäischenKommissionunddesEuropäischenAuswärtigenDienstessollen100bis200Personen,diederUnterstützungvonGaddafitreuenTruppenverdächtigtwerden,imGewahrsamvonOppositionskräften sein. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat Zugang. 23.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieAnzahlunddie HintergründevonextralegalenHinrichtungen,dievonRegierungstruppen sowie der bewaffneten Opposition durchgeführt werden? Hierüber liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 24.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieinLibyenoperierendenSpezialeinheitenundGeheimdiensteintervenierenderoderandererStaaten (darunterdeutschlands,fallszutreffend),undseitwann, wo,mitwelchemzielundaufwelchergrundlageoperierendieseauf libyschem Staatsgebiet? VondeutscherSeitegibtesinLibyenkeinederartigenAktivitäten.ZudenAktivitätenvonSpezialeinheitenundGeheimdienstenintervenierenderoderanderer Staaten kann die Bundesregierung keine Aussage machen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/5666 25.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdiemilitärischen, politischenundstrategischenziele,welchediebewaffneteopposition verfolgt,zuderengunstendiebritischespezialeinheitsasinlibyen operierte? ZudenAktivitätenderbritischenSpezialeinheitkanndieBundesregierung keine Aussagen machen. AlsVertreterderOppositionagiertderEndeFebruar2011gegründeteNationale Übergangsrat.Erlegteam29.März2011seineVisioneinesdemokratischen Libyenvor.VorrangigesZielnachdemSturzvonGaddafiseieinmodernerund freierstaatlibyen.diesersollesichaufdemokratischenprinzipiengründen, eineverfassunghabenundpolitischeparteien,zivileorganisationen,politischenpluralismus,freieundfairewahlen,meinungs-undpressefreiheitzulassen.dieressourcendeslandessollendemwohlderallgemeinheitdienen. GrundlegendeMenschenrechtesollennachdeninternationalenMenschenrechtsabkommen anerkannt werden. 26.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieFestschreibung vonmilitärischenzielendurchausländischespezialeinheitenundgeheimdiensteinderzeitvorderverabschiedungderresolutionen1973 bzw. 1970? AufwelcherrechtlichenGrundlageerfolgtedasSammelnvonInformationenüberdenFeind (militärischeaufklärung),diedurchführungvon SabotageaktenhinterfeindlichenLinienunddasMarkierenvonZielen fürdenbeschussimrahmeneineranschließendenmilitärischenintervention, wie im Falle der britischen SAS u. Ä.? DieBundesregierungkannzuderartigenAktivitätenvonDrittstaatennicht Stellung nehmen. 27.AufGrundlagewelcherAnhaltspunktehatderIStGHinDenHaagErmittlungengegenLibyenwegenmöglicherVerbrechengegendie Menschlichkeiteingeleitet (bittegenaueinkriminiertevorfälleundumständederverbrechennennensowiederstrafrechtlichrelevantennormativen Tatbestandsmäßigkeit)? DerAnklägerdesInternationalenStrafgerichtshofsinDenHaaghatseineErmittlungenaufderGrundlageeinerUnterbreitungderSituationinLibyen durchdensicherheitsratdervereintennationendurchresolution1970 (2011) vom26.februar2011eingeleitet.dieseunterbreitungdurchdenvn-sicherheitsraterfolgteindererwägungdessicherheitsrats, dassdieausgedehnten undsystematischenangriffegegendiezivilbevölkerung,dieinderlibysch- ArabischenDschamahirijagegenwärtigbegangenwerden,möglicherweise VerbrechengegendieMenschlichkeitdarstellen.EsobliegtnunmehrdemAnklägerdesInternationalenStrafgerichtshofs,dieSituationinLibyenzuuntersuchen,umfestzustellen,obeineodermehrerebestimmtePersonenangeklagt werdensollen,verbrechenimsinnedesrömischenstatutsdesinternationalen Strafgerichtshofs begangen zu haben.

Drucksache 17/5666 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 28.InwiefernerlaubtdieEinfügungderPassageumArtikel16desRömischenStatutsimFeststellungsteilderUN-Resolution1970vom 26.Februar2011einefaktischeImmunitätgegenüberErmittlungendes StGHinDenHaagwegenmöglicherKriegsverbrechen,dievonStaatsbürgernundMilitärangehörigenderintervenierendenStaateninLibyen verübt werden? Wennja,warumhatDeutschlandimSicherheitsratfürdieGewährung dieser Immunität gestimmt? DieResolution1970 (2001)unterbreitetdieSituationinLibyendemAnkläger desinternationalenstrafgerichtshofs.derhinweisinabsatz12derpräambel derresolutionnr.1970 (2011)aufArtikel16desRömischenStatutsstehtdem nichtentgegen.nachartikel16desrömischenstatutskanndersicherheitsrat dengerichtshofersuchen,ermittlungenundstrafverfolgungfüreinenzeitraum vonzwölfmonatennichteinzuleitenoderfortzuführen.dazubedarfesderverabschiedungeinerresolutionnachkapitelviidervn-charta.dieserhinweis aufartikel16desrömischenstatutshatdeklaratorischencharakter.der SicherheitsrathatwederinBezugaufLibyennochinBezugaufeineandere SituationvondieserMöglichkeitGebrauchgemacht.DieFrageeinerfaktischen ImmunitätstelltsichdaherimZusammenhangmitderErwähnungvonArtikel16 desrömischenstatutsimfeststellungsteilderun-resolution1970vom 26.Februar 2011 nicht. 29.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieArbeitsinhalte, Arbeitsplanung,TreffenundBeschlüssedesMenschenrechtsausschusses dervereintennationen,deram25.februar2011mitderresolutiona/ HRC/S-15/2dasEinsetzeneinerunabhängigenUntersuchungskommissionzurAufklärungallerbehauptetenMenschenrechtsverletzungenbeschlossen hatte? InwelcherWeisebringtsichDeutschlandindieArbeitendieserUntersuchungskommission ein? DieMitgliederderdurchResolutionS-15/1desVN-Menschenrechtsratsin Genfvom25.Februar2011eingesetzten,unabhängigeninternationalenUntersuchungskommissionwurdenam11.März2011vomPräsidentendesVN-Menschenrechtsratsernannt.VorsitzenderderKommissionistCherifBassiouni (Ägypten).WeitereMitgliedersindAsmaKhader (Jordanien)undPhilippe Kirsch (Kanada).DasMandatderUntersuchungskommissionumfasstinsbesonderedieErforschungallermutmaßlichenMenschenrechtsverletzungenin LibyensowiedieKlärungderihnenzugrundeliegendenSachverhalte,einschließlichderIdentifizierungderTäter.DieKommissionwirdihrenUntersuchungsberichtinder17.SitzungdesVN-MenschenrechtsratsimJuni2011 vorstellen.nacheinemdreitägigenaufenthaltingenfistdiekommissionam 10.April2011zueinermehrtägigenReiseindieRegionaufgebrochen.ZunächstwillsieinKairoundAlexandriaGesprächemitFlüchtlingenundVerletztenausLibyenführen.InLibyenselbstsind soweitesdiesicherheitslage zulässt ReisenindenOstenundWestendesLandessowieTreffenmitbeiden Lagerngeplant.DieKommissionlegtgroßenWertdarauf,AussagenundBeweiseaus ersterhand zuerlangen.diebundesregierunghatdemvn-hochkommissariatfürmenschenrechteeinenfinanziellenbeitraginhöhevon 150000US-DollarfürdieArbeitderKommissionangebotenundjegliche Unterstützungzugesichert.DieBundesregierunghatbereitsKontaktzurUntersuchungskommission aufgenommen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/5666 30.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieHerkunft,Motivation,EntlohnungunddenUmfangvonnichtausLibyenstammenden Kämpfern, die an den Gefechten in Libyen teilnehmen? BefürwortetdieBundesregierungeineinternationaleUntersuchungüber die Beteiligung von Söldnern durch alle Konfliktparteien? ÜberdieHerkunft,Motivation,EntlohnungunddieAnzahlvonnichtaus LibyenstammendenKämpfernsindderBundesregierungkeineEinzelheiten bekannt.sowohlindenresolutionendessicherheitsratesdervereintennationenwieauchinbeschlüssendereuropäischenuniongibtesspezifische Aussagen zur Unterbindung von Söldneraktivitäten. 31.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdievomUN-FlüchtlingswerkUNHCRbeklagtenmassivengewalttätigenÜbergriffeaufausländischeArbeiterinnenundArbeitersowieMigrantinnenundMigranten insbesondereimostenlibyens,diesichimzugedereskalationdergewalt nach Beginn der Luftschläge auf der Flucht befinden? DerBundesregierungliegenkeineüberdieBerichteinternationalerOrganisationen hinausgehende eigenen Erkenntnisse vor. 32.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieanscheinendpogromartigeVerfolgungvonMenschenmitdunklerHautfarbedurchdiesogenanntenRebellen,welchesichindiesemZusammenhangwieimFalle der Betroffenen aus Mali zu Hunderten in ihre Botschaft flüchteten? 33.WievielePersonenwarenbislangnachKenntnisderBundesregierung vonsolchenpogromartigenverfolgungenbetroffen,wobefindensiesich momentan, und aus welchen Ländern stammen diese? DieBundesregierungistbesorgtüberMeldungenüberVerfolgungenvonMenschenmitdunklerHautfarbeinLibyen.DieVermutung,dasssichunterihnen auchsöldner,dieimauftraggaddafishandeln,befinden,hatdieohnehin schwierigesituationvonmenschenmitdunklerhautfarbeinlibyenweiter verschärft.vieledrittstaatlerhabenindenletztenwochenlibyenverlassen undsindauchmitunterstützungderbundesregierunginihreheimatländerzurückgekehrt. ZahlenangabenüberOpferderVerfolgungvonMenschenmitdunklerHautfarbe liegen nicht vor. 34.InwieweitsindderBundesregierungextralegaleMordeanlibyschen StaatsangehörigensowieMigrantinnenundMigranten,insbesondere schwarzer Hautfarbe, bekannt? DerBundesregierungsindBerichtevonMenschenrechtsorganisationenüber vermutete extralegale Tötungen bekannt.

Drucksache 17/5666 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 35.WashatdieBundesregierungunternommenbzw.waswirdsieinZukunft unternehmen,umdiepogromartigeverfolgungdieserpersonenzuverhindern? DieinternationaleGemeinschafthatwiederholtdieBedeutungdesSchutzes nichtnurderlibyschen,sondernauchderstaatsangehörigenvondrittstaaten eingefordert. 36.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieZugänglichkeit desseewegeszwischenderlibyschenküsteunditalienindenvergangenenfünfwochenfüretwaigeflüchtlingeauslibyenunddiekontrolle oderbehinderungihrerreisebewegungendurchschiffeodersonstige Maßnahmen des Militärs der intervenierenden Staaten? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseüberBehinderungendesSeewegsfürFlüchtlingsbewegungenvor.DerOperationsplandesNATO-Einsatzes beinhaltetnebendereinrichtungeinerflugverbotszoneundmaßnahmenzum SchutzderZivilbevölkerungauchdieDurchsetzungdesvondenVN-Sicherheitsratsresolutionen1970und1973gefordertenWaffenembargosgegen Libyen.DieimMittelmeereingesetztenSchiffehabendieAufgabe,zurÜberwachungderFlugverbotszonesowiedesWaffenembargosbeizutragen.In diesemrahmenistdasaufstoppen,durchsuchenundumleitensolcherschiffe erlaubt,dieverdächtigsind,unterumgehungdesembargoswaffennach Libyen zu transportieren. 37.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagMaltasundanderer EU-Mitgliedstaaten,imRahmeneineseuropäischenMarineeinsatzes,der mitdersicherunghumanitärerhilfsgüterbegründetwird,imfallegröße- rerfluchtbewegungenüberdasmittelmeerdeneinsatzdereu- GrenzschutzagenturFRONTEX zu unterstützen? MaltahatteimZusammenhangmitderFragederDurchsetzungdesVN-WaffenembargosineinemPapiervom10.März2011u.a.eineEU-OperationzurÜberwachungdesSeeraumsimsüdlichenMittelmeergefordert.DieseForderungist mittlerweiledurchdenratsbeschlusszureu-operationeuforlibyenvom 1.April2011gegenstandslosgeworden,dadasWaffenembargounddieUnterstützung von FRONTEX dort nicht behandelt wird. 38.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdenAbschluss (Rechtsgrundlage,Inhalt,Fördervolumen,Laufzeit)undzugesicherten GegenleistungenvonVerträgenzwischenderdeutschenBASF-Tochter WintershallHoldingGmbHundderLibya snationaloilcorporation (NOC),welcheunterderVermittlungvonSaifal-Islamal-GaddafibezüglichderAusbeutungderÖlfeldervonal-JurfimSirte-Beckenzustandegekommensind,beidenenesnachBerichtendernorwegischen Tageszeitung Aftenposten vom10.märz2011zueinemerheblichen VermögensschadenzuungunstendeslibyschenStaatseigentumsgekommen ist? DieBundesregierungbesitztkeineKenntnisseüberderartigeprivatrechtliche Vereinbarungen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/5666 39.WelcheKontenvonehemaligenoderamtierendenhohenlibyschen StaatsbeamtensowieanderenAmtsträgernundderenAngehörigenhat diebundesregierung (wann,durchwelchebehörde,beiwelcherbank undinwelcherhöhe)imzusammenhangmitderverabschiedungder Sicherheitsrats-Resolution 1970 vom 26. Februar 2011 gesperrt? InDeutschlandsindinsgesamt57KontenlibyscherAmtsträgerundEinrichtungendesGaddafi-Regimesgesperrt.DerUmfangbeläuftsichaufrund6,1Mrd. Euro. a)aufwelcherrechtlichengrundlageerfolgten (fallszutreffend)die SperrungenderKontenvonehemaligenoderamtierendenStaatsoberhäupternundRegierungsmitgliedernsowieanderenAmtsträgernund deren Angehörigen aus Libyen, Ägypten und Tunesien? DieseMaßnahmenerfolgendurchRatsverordnungenderEUaufderGrundlage vonentsprechendenratsbeschlüssen,dienichtnurdieeinschlägigensanktionendessicherheitsratesdervereintennationenumsetzen,sonderndarüber hinausgehendeeu-autonomefinanzsanktionenverhängen.dasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologiehatinabstimmungmitdemauswärtigenamtunddembundesministeriumderfinanzenimvorgriffaufdiese MaßnahmenzahlreicheKontendurchEinzeleingriffenachdemAußenwirtschaftsgesetzgesperrt,umzuverhindern,dassGeldernochvordemInkrafttretenaufKontenaußerhalbderEUüberwiesenwurden.EshandeltsichausnahmslosumKontenvonPersonenundEinrichtungen,dieindenimAmtsblatt dereuropäischenunionveröffentlichtensanktionverordnungendereugenannt werden. ImHinblickaufÄgyptenundTunesienerfolgtdieSperrungderKontenebenfallsdurchdieeinschlägigenSanktionsverordnungenderEU.DainDeutschlandkeineeinschlägigenKontenimHinblickaufÄgyptenfestgestelltwurden, isteshierbislangzukeinensperrungengekommen.imhinblickauftunesien wurden vier Konten mit insgesamt rund 13 500 Euro eingefroren. b)waspassiertmitdemvermögen,dasaufdieseneingefrorenenkonten liegt? ÜberdiegesperrtenKontendarfnichtverfügtwerden.Ausnahmensindnurim RahmenderengenStandardregelungenfürFinanzsanktionendesVN-SicherheitsratsundderEUmöglich (sieheartikel7ff.derverordnung (EU)Nr.204/ 2011desRatesvom2.März2011bzw.Artikel4ff.derVerordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011). c)welchemöglichkeitenstehendenbetroffenenstaatenzurverfügung, umdiesesvermögendenrechtmäßigenbesitzerinnenundbesitzern rückzuüberweisen? DerweitausgrößteTeildereingefrorenenVermögenbetrifftGeldervonstaatlichenEinrichtungenLibyens.SolltedieKontrolleüberdieseEinrichtungenals FolgeeinespolitischenProzessesinLibyennichtmehrdurchdasGaddafi- Regimeausgeübtwerden,kämeeineAufhebungderFinanzsanktionendurch dieeuinbetracht.eineüberweisunggesperrtergelderdurchdeutschebehördenvordiesemzeitpunktistnachgeltenderrechtslagenichtzulässig.unabhängigdavonkönntenabermöglichkeitengeprüftwerden,libyschemittelzum NutzendeslibyschenVolkeseinzusetzen,insbesonderefürhumanitäreZwecke.ImÜbrigenwirddasEigentumderKontoinhaberdurchdieFinanzsanktionennichtberührt.IhnensindlediglichVerfügungenüberdieKontenuntersagt.FürKonten,dieimHinblickaufTunesieneingefrorenwurden,giltdasselbe.

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