Deutscher Bundestag Drucksache 16/9243 16. Wahlperiode 21. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9053 Berechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen Vorbemerkung der Fragesteller DurchdieEinführungdersogenanntenRiester-RenteerfolgtenimJahr2002 dieteilprivatisierungderalterssicherungunddereinstiegindiestaatliche FörderungderprivatenAltersvorsorge.DabeiistderGenerationenvertragder RenteninTeilenaufgekündigtwordenundeinelangfristigdrastischeSenkung desniveausdergesetzlichenrentebeschlossenworden.dielücke,diedadurchindenalterseinkünftenderversichertenentsteht,solldurchdiestaatlichgeförderteprivatvorsorgeteilweisegeschlossenwerden.derlebensstandard,derfrüherdurchdiegesetzlicherentegesichertwar,kannnunmehrim AlternurdurchzusätzlicheprivateundbetrieblicheVorsorgegehaltenwerden.DiestaatlicheFörderungderRiester-Rentesolldafürsorgen,dassdie Versichertentatsächlichauchprivatvorsorgen,damitdieStrategiederAlterssicherungausdreiSäulenaufgehtundmöglichstwenigunzureichendeVersorgungslagen im Alter auftreten. Mittlerweilezeichnetsichallerdingsimmermehrab,dassderParadigmenwechselhinzurstaatlichgefördertenprivatenAltersvorsorgeinsgesamtzu einerabsenkungdessicherungsniveausdermehrheitderbürgerinnenund BürgerführtundnichtzueinerKompensationderAusfälleindergesetzlichen Rente (Rentenversicherungsbericht2007,vgl.ÜbersichtB8).Vorallemfür Geringverdienende,aberauchPersonen,dielängereZeitenbeschäftigungslos sindundkeineeigenenrentenansprücheoberhalbdergrundsicherungim Altererreichen,erlangendurchdieRiester-RentekeinerleiSteigerungihres Rentenniveaus,dadiesemitdemAnspruchaufGrundsicherungverrechnet wird.somitdientderdurchprivatevorsorgeerwirtschafteteanspruchimergebnisderentlastungdesstaates,währenddiealterseinkommenaufgrundsicherungshöhe verbleiben. Fraglichistdarüberhinaus,inwieweiteinesozialgerechteundangemessene VerteilungderRisikoüberschüsseausdenRiester-Verträgenerfolgt.DieserichtetsichauchnachderVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattungin derlebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)vom4.April2008. Nachderen 4Abs.4beläuftsichdieMindestzuführungzurRückstellungfür DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom20.Mai2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 16/9243 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode diebeitragsrückerstattungauf75vomhundertdesaufüberschussberechtigte VersicherungsverträgeentfallendenRisikoergebnisses.Damiterlangendie versicherungsmathematischenbzw.-wirtschaftlichengrundlagenderfeststellungdesrisikoergebnissesunmittelbaresozialpolitischebedeutungundgeben Anlass zu diesbezüglichen Nachfragen. 1.WelcheKenntnisseliegenderBundesregierungdarübervor,aufAngehörigewelcherEinkommensgruppensichAbschlüssevonRiester-Verträgen verteilen? DerBundesregierungliegtfolgendeAuswertungderEinkommensstrukturder ZulagenempfängerdurchdieZentraleZulagenstellefürAltersvermögen (ZfA) vor (AngabeninProzent;dieProzentangabenfürdieBeitragsjahre2005und 2006 sind vorläufig): Zugrunde liegendes 200420052006 Jahreseinkommen in EUR bis 1000021,419,119,2 10000 2000022,623,323,5 20000 3000023,222,822,4 30000 4000016,416,616,4 40000 500008,48,68,6 über 500007,99,69,9 2.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdieRiester-FörderungHaushalte mitniedrigemeinkommendazumotiviert,mehrfürdieprivatealtersvorsorge zu sparen (bitte begründen)? WelcheempirischenBelegekannsiedafüranführen,dassdieseStrategie aufgeht? DieRiester-RenteistaufGrunddereinkommensunabhängigenZulagenförderungfürGeringverdienerbesonderslukrativ.BezieherniedrigerEinkommen erzielenhäufigförderquoten,dieüber90prozentliegen.somitkanndieser PersonenkreisoftmalsbereitsmiteinemEigensparbeitragvon5EuroimMonat einebeachtlichezusatzrenteaufbauen.diesesförderinstrumentariumwurde vorkurzemnochmalserheblichverbessert,indemdiekinderzulagefürab2008 geborenekindervon185auf300euroerhöhtwurde.einkünftigerriester- SparermitzweiKindernerhältdemnachalleinaufGrundderKindereinen staatlichenzuschussvonca.12000euro (Kindergeldbezugjeweilsbiszum 20. Lebensjahr unterstellt, ohne Berücksichtigung der Zinserträge). DieBundesregierungsiehtsichu.a.durchdieinFrage1dargelegteAuswertungderZentralenZulagenstellefürAltersvermögen (ZfA)darinbestätigt,dass dieriester-förderungauchvonhaushaltenmitgeringemeinkommenangenommenwird.bisende2007hattenca.10,7millionenbürgerinnenundbürgereinenriester-vertragabgeschlossen,mitweiterhinsteigendertendenz.der AnteilderZulagenempfängermiteinemEinkommenvonbiszu30000Euro wasinetwademdurchschnittsverdienstentspricht liegtdurchgängigbei rund2/3dergesamtzahlderzulagenempfänger.deranteilderzulagenempfängermiteinemeinkommenvonbiszu20000euroliegtbeirund44prozent, miteinemeinkommenvonbiszu10000eurobeirund20prozent.dieanzahl derzulagenempfängermitunterdurchschnittlichemodergeringemeinkommen an der Gesamtzahl aller Zulagenempfänger ist also überproportional hoch.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9243 3.InwieweitistdieVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattunginder Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)vom4.April2008 aufverträge,diedieriester-förderungerhalten,anwendbar,undwieviele der abgeschlossenen ca. 10,7 Millionen Verträge betrifft sie? ImÜbrigenistdieRiester-Förderungnichtdereinzigestaatlich/steuerlichgeförderteWeg,mitdemeineBeteiligungauchderGeringverdieneramAufbaueiner kapitalgedecktenzusatzrentesichergestelltwird.diestaatliche/steuerliche FörderungderbetrieblichenAltersversorgung (Ende2006hattenca.17,3MillionensozialversicherungspflichtigBeschäftigteeinenBetriebsrentenanspruch)hat zueinerausbreitungderzusatzrentegeradeinsolchenbranchengeführt,in denenüberproportionalvielegeringverdienerbeschäftigtsind.imgroß-und EinzelhandelbeispielsweisehabenmittlerweileimSchnittüber50Prozent,bei einemdrittelderunternehmensogarüber70prozentderbeschäftigteneinen Betriebsrentenanspruch.DieimletztenJahrvonderBundesregierunginitiierte unbefristetefortführungderbeitragsfreiheitderentgeltumwandlungwirddiesenpositiventrendweiterverstärken. DieVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattunginderLebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)istaufallebeiLebensversicherungsunternehmen (LVU)abgeschlossenenRiester-Verträgeanzuwenden.Zum31.Dezember 2006 bestanden bei deutschen LVU knapp 6 Millionen Verträge. 4.WiewardieRückstellungvonRisikoüberschüssenderVersicherungenbisher geregelt? a)wieerfolgtediebeitragsrückerstattungzugunstendereinzelnenversicherungsnehmerinnenund-nehmerausdenrisikoüberschüssenund wie berechnete sich ihre konkrete Höhe? b)wardierückstellungnachdenverschiedenenversicherungsarten,insbesonderenachsolchen,diederriester-förderungunterliegen,unterteilt? c)wenndierisikoüberschüsseausdenriester-rentennichtseparatausgewiesenwurden,wiewardanneineverwendungderrückstellungfür die Riester-Verträge sichergestellt? d)wiewurdedieverwendungderrückstellungfürdieriester-verträge bislang überprüft? BiszumGeschäftsjahr2007wardieZuführungausdeneinzelnenÜberschussquellenzurRückstellungfürBeitragsrückerstattung (RfB)desGesamtbestands deutscherlvudurchdieverordnungüberdiebeitragsrückerstattunginder Lebensversicherung (ZRQuotenV) geregelt. a)dieüberschussberechtigtenverträgedesneubestandes (hierzugehöreninsbesonderealleriester-verträge)musstenu.a.angemessenamrisikoergebnis beteiligtwerden,wobei angemessen inderverordnungnichtweiterkonkretisiertwar.einvertragsindividuelleranspruchandenbeträgeninder RfBentstehtallerdingserstdurchdiekonkreteÜberschussdeklarationdes LVU. b)dierfbdesgesamtbestandeswurdeundwirdinderinternenrechnungslegungaufeinzelneabrechnungsverbände (Altbestand)undBestandsgruppen (Neubestand)aufgeteilt.FürdieRiester-VerträgegibteseigeneBestandsgruppen,abhängigdavon,obessichumEinzelversicherungen,KollektivversicherungenoderfondsgebundeneVerträgehandelt.Durchdiese AufteilungwirdeinemöglichstverursachungsgerechteZuordnungallerentstehenden Überschüsse erreicht.
Drucksache 16/9243 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)auchdasrisikoergebniswirdfürjedenabrechnungsverbandundjedebestandsgruppe getrennt ermittelt. d)dieentwicklungderrfbwirdimrahmenderinternengewinnzerlegung (MeldungenaufGrundderVerordnungüberdieBerichterstattungvonVersicherungsunternehmengegenüberderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht) überprüft. 5.WieistdieRückstellungvonRisikoüberschüssenderVersicherungenjetzt geregelt? a)wiesolldiebeitragsrückerstattungzugunstendereinzelnenversicherungsnehmerausdenrisikoüberschüssenerfolgen,undwieberechnet sich ihre konkrete Höhe? b)istdierückstellungnunnachdenverschiedenenversicherungsarten, insbesonderenachsolchen,diederriester-förderungunterliegen,unterteilt? c)wenndierisikoüberschüsseausdenriester-rentennichtseparatausgewiesenwerden,wiesolldanneineverwendungderrückstellungfür die Riester-Verträge sichergestellt werden? d)wenndierisikoüberschüsseausdenriester-rentennichtseparatausgewiesenwerden,wiesolldanndiebundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)ihrenPrüfaufgabenindiesemZusammenhang nachkommen? DieZuführungzurRfB (desgesamtbestands)deutscherlvuwirdabdemgeschäftsjahr 2008 über die Mindestzuführungsverordnung geregelt. a)diemindestzuführungsverordnungsieht (insbesondere)eine75-prozentige BeteiligungderüberschussberechtigtenVersicherungsverträgeamRisikoergebnisvor.EinvertragsindividuellerAnspruchandenBeträgeninderRfB entstehtallerdingswiebishererstdurchdiekonkreteüberschussdeklaration des LVU. b) Auf die Antwort zu Frage 4 Buchstabe b wird verwiesen. c) Auf die Antwort zu Frage 4 Buchstaben b bis d wird verwiesen. d) Auf die Antwort zu Frage 4 Buchstaben b bis d wird verwiesen. 6.WasverstehtdieBundesregierunguntereinem verursachungsorientiertem Verfahren zurbeteiligungderversichertenandemüberschuss ( 153des Versicherungsvertragsgesetzes VVG)? InsoweitwirdaufdieBegründungdesGesetzeszurReformdesVersicherungsvertragsrechtsverwiesen (Bundestagsdrucksache16/3945;Begründungzu 153 Abs.2VVG-Entwurf;S.96derDrucksache). 7.WelcheUnterschiedekönnensichauseinemsolchenverursachungsorientiertenVerfahrengegenübereinerverursachungsgerechtenBeteiligungan den Überschüssen ergeben? EinverursachungsorientiertesVerfahrenweistgegenübereinemverursachungsgerechtenVerfahrenpauschaleElementeauf.DieskannimEinzelfallzu niedrigeren,aberebensozuhöherenbeteiligungenführen.zuberücksichtigen ist,dasseinverursachungsgerechtesverfahren,soweitdiesangesichtsdergroßenzahlvonverträgen,umdieesgeht,überhauptdurchführbarwäre,mit einemhöherenverwaltungsaufwandunddamitauchmithöherenkostenver-
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9243 bundenwäre.dieswürdesichaufdiehöheeinermöglichenbeteiligungauswirken. 8.IstesimRahmenderBeteiligungderVersicherungsnehmerinnenund VersicherungsnehmerandemRisikoüberschussnacheinem verursachungsorientiertenverfahrenmöglich,dieentstehendenüberschüsseüberdenumwegderrückstellungfürdiebeitragsrückerstattung a) teilweise auch auf andere private Rentenversicherungen zu verteilen, b) nicht zeitnah zu verteilen? BeieinerBeteiligungderVersicherungsnehmerinnenundVersicherungsnehmerandemRisikoüberschussnacheinemverursachungsorientiertenVerfahren istesnichtmöglich,dieüberschüsseteilweiseauchaufandereprivaterentenversicherungenzuverteilen.dannlägekeinverursachungsorientiertesverfahrenmehrvor.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage4buchstabecunddie AntwortzuFrage7verwiesen (gewissepauschalierungensindmöglich).eine zeitnaheverteilungvonüberschüssensiehtdasversicherungsvertragsgesetz ohnehin nicht vor. 9.WiehochistdasdurchschnittlicheSterbealtervonPersonen,dieeine Riester-FörderungerhaltennachdenSterbetafelnderVersicherungsanbieterbzw.derDeutschenAllgemeinenVersicherungungefährangesetzt? 10.WiehochistdasdurchschnittlicheSterbealterfürandereprivateRentenversicherungstarifealsdieRiester-RentenachdenSterbetafelnderVersicherungsanbieter bzw. der DAV ungefähr angesetzt? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. DiebiometrischeRechnungsgrundlageallerRentenversicherungsverträgeeinschließlichderRiester-Verträgebasiertseit2005hauptsächlichaufderSterbetafelderdeutschenAktuarvereinigungDAV2004R.AusdieserSterbetafel ergibtsichrechnerischnachangabenderdavfüreinen65-jährigenmann desgeburtsjahrgangs1961einerestlichelebenserwartungvon27,6jahren, für eine 65-jährige Frau eine restliche Lebenserwartung von 31,3 Jahren. 11.WiehochistdastatsächlichedurchschnittlicheSterbealterderGesamtbevölkerung,wiesieetwadasStatistischeBundesamtfürZweckeder Bevölkerungsprognose errechnet hat? NachdenModellrechnungendesStatistischesBundesamtesinderVeröffentlichung Generationen-SterbetafelnfürDeutschland,Modellrechnungenfürdie Geburtsjahrgänge1871bis2004 beträgtdierestlichelebenserwartungfür einen65-jährigenmanndesgeburtsjahrgangs1961indervariantev1 (basierendaufderlangfristigenentwicklungdersterblichkeitseit1871)18,2jahre undindervariantev2 (basierendaufderlangfristigenentwicklungdersterblichkeitseit1871undderkurzfristigenentwicklungseit1970)19,6jahre.für eine65-jährigefraudesgleichenjahrgangsbeträgtdierestlichelebenserwartung in der Variante V1 22,3 Jahre und in der Variante V2 23,7 Jahre.
Drucksache 16/9243 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.WiehochistdastatsächlichedurchschnittlicheSterbealtervonprivat Rentenversicherten, die nicht der Riester-Förderung unterliegen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 13.SindderBundesregierungUntersuchungenbekannt,dieeinendeutlichen ZusammenhangzwischendemSterbealterderVersichertenundderHöhe der versicherten Rente zeigen? Wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus? UntersuchungenvonRückversicherernzeigeninderprivatenRentenversicherungeinendeutlichenZusammenhangzwischenderversichertenRenteundder Sterblichkeit.DieseEffektewerdeninderDAVSterbetafelberücksichtigt.Die BeständegeförderterAltersvorsorgeproduktesindindiesenUntersuchungen noch nicht enthalten, da sie sich noch in der Ansparphase befinden. 14.WieerklärtsichdieBundesregierungdieetwaigeDiskrepanzzwischen demnachdensterbetafelnderversicherungsanbieterangesetztendurchschnittlichensterbealtervonpersonen,dieeineriester-förderungerhaltenunddemtatsächlichendurchschnittlichensterbealterdergesamtbevölkerung,wiesieetwadasstatistischebundesamtfürzweckederbevölkerungsprognose errechnet hat? HierfürgibtesimWesentlichenzweiUrsachen:DiePrognosedesStatistischen BundesamtsbeziehtsichzumeinenaufdieSterblichkeitderGesamtbevölkerung,währendsichdieKalkulationderLVUaufprivatRentenversichertebezieht,dienachstatistischenUntersuchungeneinenachgewiesenermaßengeringereSterblichkeithaben.ZumanderenmüssensiediebeiVertragsbeginnüber einenlangenzeitraumgarantierterenteauchbeieinerkünftigenänderungder Verhältnissebezahlen.DieLVUsinddahergesetzlichverpflichtet,inihreSterbetafeln ausreichende Sicherheitsmargen einzurechnen. 15.InwelcherHöhefallendurchdieseetwaigeDiskrepanzschätzungsweise jährlich Risikoüberschüsse b ei den Versicherungsunternehmen an? HierzuliegenkeineErkenntnissevor,dasichRisikoüberschüsseinderRentenversicherungüberwiegendinderRentenbezugsphaseergeben.Nahezualle Riester-Versicherten befinden sich jedoch noch in der Ansparphase. 16.IstnachAnsichtderBundesregierungsichergestellt,dassbeiRiester-Renten,beiwelcheninfolgekürzererLebenserwartungihrerBezieherinnen undbezieher,höhererisikoüberschüsseentstehen,diesegrößtenteils auchwiederrentenerhöhendfürriester-rentnerinnenund-rentnerwirken? a)wenn ja, wodurch? b) Wenn nicht, wieso nicht? DersogenannteVererbungseffektistvongrundsätzlicherBedeutungfürdie KalkulationallerRentenversicherungsverträge.Personen,diefrühersterbenals rechnerischkalkuliert,vererbenihrguthabenauflängerlebendeversicherte. HieräußertsichdasPrinzipdesAusgleichsimKollektivinderLebensversicherung. Ohne dieses Prinzip ist Versicherung nicht möglich.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/9243 a)dadieriester-rentenineigenenbestandsgruppengeführtwerden (siehe dieantwortzufrage4buchstabeb),istsichergestellt,dassvererbungsgewinne auch wieder diesen Verträgen zugute kommen. b)entfällt 17.IstesnachAnsichtderBundesregierungmöglich,dassdieRiester-Rentnerinnenund-RentnerdurchdieausihrenVerträgenresultierenden RisikoüberschüssediebesserverdienendenRentnerinnenundRentnerin privatenrentenversicherungenundderenhöhererentenundlängerelebenserwartung quersubventionieren? a) Wenn nicht, warum nicht? b)wennja,inwieweitkommendanndiestaatlichenfördermittelfürdie Riester-VerträgeimErgebnisüberhauptdenRiester-Rentnerinnenund -Rentnern zugute? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18.NachwievielenJahrenRentenbezugistdurchschnittlichdasEigenkapitalderRiester-RentnerinoderdesRiester-RentnersmitsamtVerzinsung (einschließlichderverzinsungderstaatlichenfördermittel)aufgebraucht,sodasssieodererunmittelbarvondenstaatlichenzuschüssen profitiert? DieFragelässtsichnichtbeantworten.EineRiester-Rentewirddurchden SparanteilderEigenbeiträge,denSparanteilderstaatlichenZulagenund Kapitalerträgeaufbeidefinanziert.FürjedeneinzelnenVertragkannzwarbei RentenbeginndieSummedieserQuellenfestgestelltwerden.InderAuszahlungsphasewirdjedochfürjedeRenteeineeinheitlicheRückstellunggebildet, d.h.selbstwennmandieserechnerischeaufteilungvornähme,würdendie Teile zusammen und nicht etwa in einer bestimmten Reihenfolge ausgezahlt. 19.BeabsichtigtdieBundesregierungdurcheineGesetzesinitiativeoder durcheineverordnungsicherzustellen,dasseinevermischungderrisikogewinneausriester-verträgenmitsolchenohneeinestaatlicheförderung unterbleibt? a)wenn ja, wie? b) Wenn nicht, warum nicht? EinezusätzlicheRegelungistnachAuffassungderBundesregierungnichtnotwendig.AufdieAntwortzuFrage4BuchstabebunddieAntwortzuFrage16 wird verwiesen. 20.WievieleExterne,d.h.MitarbeiterinnenundMitarbeitervonVerbänden, InteressengruppenoderUnternehmenwarenanderErstellungderVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattunginderLebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)vom4.April2008direktoderindirektbeteiligt (bittenachanzahl,artdertätigkeitundverband,interessengruppe oder Unternehmen aufschlüsseln)? An der Formulierung der Verordnung waren keine Externen beteiligt.
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