BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/4777 18. Wahlperiode 28.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/4519 Perspektiven der bundesdeutschen Filmförderung Vorbemerkung der Fragesteller Das deutsche Filmfördersystem ist immer wieder Gegenstand öffentlicher Debatten. Selbst Filmschaffende, die von der Förderung profitieren, kritisieren das bestehende System und fordern Reformen. Diese Kritik bezieht sich unter anderem auf das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlichen und kulturellen Kriterien bei der Filmförderung, die fehlenden Rückflüsse erfolgreicher Produktionen an die Förderanstalten, die Besetzung der Vergabekommissionen sowie die Rolle der Verwertungsgesellschaften und der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Richtlinie des Deutschen Filmförderfonds Ende des Jahres 2015 und der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes bis Ende des Jahres 2016 muss die Bundesregierung dafür Sorge tragen, die Interessen aller im Filmgeschäft tätigen Akteure einzubeziehen. 1. Wie viele Anträge auf Förderung deutscher Filmproduktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) in den Jahren 2013 und 2014 eingegangen, aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen Antragstellern? Im Jahr 2013 sind bei der Filmförderungsanstalt (FFA) insgesamt 196 Anträge (Projektfilmförderung und Referenzfilmförderung) eingegangen, beim DFFF waren es 73 Anträge. Im Jahr 2014 belief sich die Anzahl der Anträge bei der FFA auf insgesamt 171, beim DFFF waren es 72 Anträge. In allen Fällen wurden die Anträge auf Produktionsförderung von Firmen und nicht von natürlichen Personen gestellt. Naturgemäß ist daher eine Aufschlüsselung in weibliche und männliche Antragsteller nicht möglich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 27. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/4777 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 2. Wie viele deutsche Filmproduktionen haben die FFA und der DFFF nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 gefördert, aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen Antragstellern? Im Jahr 2013 haben FFA und DFFF insgesamt 115 deutsche Filmproduktionen gefördert, im Jahr 2014 waren es 100. Bei der Referenzfilmförderung der FFA und der Förderung nach dem DFFF entspricht die Anzahl der beantragten Projekte in der Regel der Anzahl der bewilligten Projekte. Produktionsförderung wird an Firmen und nicht natürlichen Personen gewährt. Naturgemäß ist daher eine Aufschlüsselung in weibliche und männliche Förderungsempfänger nicht möglich. 3. Wie viele Anträge auf Förderung internationaler Koproduktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der FFA in den Jahren 2013 und 2014 eingegangen, aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen Antragstellern? Im Jahr 2013 sind bei der FFA 39 Anträge auf Förderung internationaler Koproduktionen eingegangen; im Jahr 2014 waren es 33 Anträge. In allen Fällen wurden die Anträge auf Förderung internationaler Koproduktionen von Firmen und nicht von natürlichen Personen gestellt. Naturgemäß ist daher eine Aufschlüsselung in weibliche und männliche Antragsteller nicht möglich. 4. Wie viele internationale Koproduktionen haben die FFA und der DFFF nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 gefördert, aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen Antragstellern? Im Jahr 2013 sind von FFA und DFFF insgesamt 59 internationale Koproduktionen gefördert worden; im Jahr 2014 waren es insgesamt 54 internationale Koproduktionen. In allen Fällen wurde die Förderung an Firmen und nicht natürlichen Personen gewährt. Naturgemäß ist daher eine Aufschlüsselung in weibliche und männliche Förderungsempfänger nicht möglich. 5. Wann ist die Veröffentlichung der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, bei der FFA in Auftrag gegebene Studie zum Verhältnis von weiblichen Hochschulabgängerinnen und Fördermittelvergaben geplant? Der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an der Herstellung von Filmen sowie anderen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft misst die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien große Bedeutung bei. Sie hält daher, über die Untersuchungen der FFA hinausgehend, eine umfassendere Analyse der Situation weiblicher Kreativer in der gesamten Kulturbranche für erforderlich. Sie begrüßt daher die aktuellen Planungen des Deutschen Kulturrats zu einer entsprechenden wissenschaftlich begleiteten Studie und prüft zur Zeit die finanzielle Förderung dieses Projekts. Es gibt allerdings Überlegungen der FFA, im Rahmen einer Studie die Ursachen der bestehenden Benachteiligung von Frauen im Filmbereich zu erforschen. Inhalt, Art und Umfang der Untersuchung liegen in der Zuständigkeit der FFA. Das Vorhaben wird ausdrücklich von der Staatsministerin unterstützt.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/4777 6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Produzentinnen, Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen und andere im Filmbereich tätige Frauen zu unterstützen? Es ist zwischen verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung zu differenzieren. Im Bereich der sog. kulturellen Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien besteht seit Jahren im Hinblick auf die Besetzung der Fördergremien annähernd Geschlechterparität. Eine aktuelle Studie der Universität Rostock belegt, dass die kulturelle Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu den geschlechtergerechtesten Förderungen Deutschlands zählt. Zudem prüft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen der aktuell laufenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes, inwieweit die bestehenden gesetzlichen Regelungen in geeigneter Weise erweitert werden können, um die Chancengleichheit für Frauen im Filmbereich weiter zu verbessern. Schließlich hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die FFA gebeten, sich des Themas anzunehmen. Der Verwaltungsrat der FFA hat diesen Vorschlag aufgegriffen und die Kommission für Innovation und Strukturfragen mit dieser Aufgabe betraut. Das Bundesministerium für Familie, Senkioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat anlässlich der Internationalen Filmfestspiele 2015 in Berlin die Initiative Pro Quote Regie (PQR) mit einer Zuwendung unterstützt. Bei PQR handelt es sich um einen Zusammenschluss von über 200 deutschen Regisseurinnen, deren Ziel die paritätische Besetzung aller Filmfördergremien und die Bewusstmachung der Benachteiligung von Frauen im Regieberuf ist. Konkret wurden eine so genannte Multimediabubble und zwei Fachtagungen gefördert. Das BMFSFJ fördert außerdem das Internationale Frauenfilmfestival Dortmund/ Köln mit einem Anerkennungsbeitrag, um den Filmen von Frauen ein Forum zu geben und die Netzwerkbildung und den Austausch weiblicher Filmschaffender untereinander zu unterstützen. 7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von DFFF und FFA in den Jahren 2013 und 2014 geförderten Filmproduktionen, die nicht im Kino, sondern direkt im Fernsehen gezeigt werden oder wurden? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es im genannten Zeitraum keine vom DFFF oder der FFA geförderten Filme, die nicht im Kino gezeigt werden bzw. wurden. 8. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan der vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in Aussicht gestellten Erhöhung des Filmförderbudgets des Bundes um Gelder aus der Mittelstandsförderung (Handelsblatt vom 5. Februar 2015 Das ist eine Stilfrage )? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet derzeit unter Beteiligung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ein eigenes Konzept mit Schwerpunkt insbesondere auf dem Einsatz innovativer Technik zur Förderung internationaler Koproduktionen und hochkarätiger Serienformate. Voraussichtlich im Herbst 2015 ist mit dem Beginn der Fördermaßnahme zu rechnen.

Drucksache 18/4777 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9. Aus welchem Budget wird die vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigte Aufstockung des Filmbudgets in Höhe von 10 Mio. Euro (Handelsblatt vom 5. Februar 2015 Das ist eine Stilfrage ) erfolgen, und wie wird dieser Betrag haushaltsrechtlich verbucht werden? Haushaltsmittel für die Filmförderung für das Jahr 2015 werden durch Umschichtungen im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereitgestellt. Vorbehaltlich der derzeit laufenden Haushaltsberatungen sollen nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ab dem Jahr 2016 im Einzelplan 09 10 Mio. Euro für die Filmförderung zur Verfügung gestellt werden. 10. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgebrachten Vorschlag, das vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Aussicht gestellte Geld der gemeinsamen Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung zuzuführen (Handelsblatt vom 5. Februar 2015 Das ist eine Stilfrage )? Für die gemeinsame Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Kulturund Kreativwirtschaft gibt es einen eigenen Haushaltsansatz beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ordnungspolitischer Ansatz ist die politische Begleitung und Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft als eines eigenständigen, aufstrebenden Wirtschaftszweiges mit auf Erwerb abzielenden privatwirtschaftlichen Unternehmen. Aus dem Ansatz Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte werden Projekte, Studien und Begleitforschung, Veranstaltungen usw. zur Entwicklung des Sektors Kultur- und Kreativwirtschaft finanziert. Darüber hinaus wird daraus auch das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes finanziert. Die von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel dienen allein der Filmförderung und werden nicht für allgemeine Projekte und Programme im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft eingesetzt. Insofern gibt es im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit keine Überlegungen, die für die Filmförderung bereitgestellten Mittel formal der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuführen. 11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um die von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Handelsblatt vom 5. Februar 2015 gewünschte Bündelung beziehungsweise Harmonisierung von Bundes- und Länderförderungen voranzutreiben? Die Bündelung bzw. Abstimmung zwischen Bundes- und Länderförderungen ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein permanenter Prozess. Dies war auch ein zentrales Thema der Gesprächsrunde mit Vertretern der Filmbranche, zu welcher Staatsministerin Monika Grütters im November 2014 eingeladen hatte. Hintergrund ist, dass die Marktentwicklungen und damit auch der Förderbedarf der Filmbranche einem steten Wandel unterliegen. Sowohl die Bundesfilmförderer als auch die Länderförderer sind daher gefordert und bestrebt, ihre gesetzlichen Vorgaben bzw. Richtlinien immer wieder anzupassen, um die Branche bedarfsgerecht und gezielt zu unterstützen. Hierbei gibt es aufgrund der föderalen Strukturen und Kompetenzen eine Aufgabenteilung, die sich vielfach bewährt hat, im Einzelnen aber immer wieder der Abstimmung und erneuten Fokussierung bedarf. Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der FFA, auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken. Unter anderem auf dieser Grundlage treffen sich Bundes- und Länderförderer in regelmäßigen Abständen, um sich

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/4777 auszutauschen und gegebenenfalls abzustimmen. Darüber hinaus beteiligt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Länder und Länderförderer frühzeitig noch vor der Erstellung des Referentenentwurfs im Rahmen der Novellierung des Filmförderungsgesetzes. 12. Gibt es diesbezüglich Anstrengungen der Bundesregierung, Filmemacherinnen und Filmemachern die Antragstellung und Produktion eines Films insbesondere mit Blick auf die jeweils eingeforderten Standorteffekte zu erleichtern? Im Unterschied zu den Förderinstrumenten auf Länderebene stellen die Filmförderungsregelungen auf Bundesebene keine Anforderungen im Hinblick auf regionale Standorteffekte innerhalb Deutschlands. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, etwaige Erleichterungen bei der Erbringung von Standorteffekten vorzusehen. 13. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Fernsehanstalten ARD und ZDF bei der von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Handelsblatt vom 5. Februar 2015 geforderten Entscheidung für die Förderung von Kinofilmen zu unterstützen? Der Bundesgesetzgeber hat die Unterstützung von Kinofilmen durch öffentlichrechtliche sowie private Fernsehsender durch deren Einbeziehung in das verbindliche Abgabesystem zur Förderung von Kinofilmen im Filmförderungsgesetz geregelt. Darüber hinausgehende Vorgaben zur Unterstützung des deutschen Kinofilms durch die öffentlich-rechtlichen Sender, etwa durch die Pflicht zur Einräumung attraktiver Sendeplätze oder von Vorgaben zur Höhe der für Kinofilme zu verwendenden Programmmittel, liegen in der Zuständigkeit der Länder. 14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender im Interesse einer größeren inhaltlichen und künstlerischen Eigenständigkeit des deutschen Kinofilms künftig auf eine direkte Mitwirkung in den Entscheidungsgremien der deutschen Filmförderung verzichten sollten? Auf Ebene der bundesweiten Filmförderung bestehen Mitwirkungsrechte von Fernsehsendern im Rahmen des Filmförderungsgesetzes. Dies ist mit Blick auf die Einordnung der auch durch die Fernsehsender zu entrichtenden Abgabe nach dem Filmförderungsgesetz als Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion rechtlich geboten und hat sich bewährt. Eine Einflussnahme der Sender besteht über eigene Film-Finanzierungsmechanismen und das hiermit einhergehende Lizenz- und Rechtemanagement. Beides fällt mit der staatlichen Filmförderung oftmals zusammen, da die Produktion eines Kinofilms in der Regel auf mehrere Geldgeber angewiesen ist. Die Bundesregierung wird diesen Aspekt der Frage im Rahmen der Erarbeitung des Regierungsentwurfs zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes prüfen. 15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer generellen Verkleinerung der Entscheidungsgremien der Filmförderung? Die Bundesregierung wird die Frage im Rahmen der Erarbeitung des Regierungsentwurfs zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes prüfen. Hierzu

Drucksache 18/4777 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 3. Juni 2013, Bundestagsdrucksache 17/13689 (S. 9) aufgefordert. 16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Pflege des Kulturguts Film durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzlich festzuschreiben? Die Zuständigkeit für eine entsprechende Regelung liegt bei den Ländern. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Höhe der Summe, die die Verleiher für die Digitalisierung der Kinos gezahlt haben? Die Verleiher beteiligen sich über sog. Virtual print fees (VPF) an der digitalen Umrüstung der Kinos. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis der von den Verleihern insgesamt geleisteten Zahlungen zur digitalen Umrüstung der Kinos unter Einbeziehung privater Finanzierungsmodelle. Im Rahmen des sog. Treuhandmodells sind bisher knapp 3,9 Mio. Euro an Zahlungen der Verleiher bei der FFA eingegangen (Stand: 7. April 2015). 18. Wie ist der Stand des deutsch-chinesischen Koproduktionsabkommens? Die chinesische Botschaft hat auf Anfrage der hierfür auf Bundesebene federführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien positives Interesse am Abschluss eines deutsch-chinesischen Koproduktionsabkommens bekundet. Mit der chinesischen Seite wurde daraufhin die Erstellung eines Musterabkommens verabredet, auf dessen Basis die Verhandlungen erfolgen können. Der Entwurf eines Musterabkommen wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erstellt und wird der chinesischen Seite auf diplomatischem Weg übermittelt. 19. In der Konkurrenz zu welchen europäischen Standorten sieht die Bundesregierung deutsche Filmstandorte wie Berlin, Köln und München? Eine nennenswerte Konkurrenz mit anderen europäischen Standorten besteht in erster Linie im Hinblick auf die Anziehung internationaler Großproduktionen. Zu den Wettbewerbsfaktoren zählen neben den vom jeweiligen Staat zur Verfügung gestellten finanziellen Anreizen insbesondere auch die Qualifikation der künstlerischen und technischen Mitarbeiter vor Ort, die für den jeweiligen Film jeweils gefragten Drehplätze, die filmtechnische Infrastruktur, bewährte Erfahrungen aus vorangegangenen Projekten, die Sprache sowie eine Vielzahl weiterer Faktoren. Entsprechend besteht tatsächliche bzw. potentielle Konkurrenz zu einer Vielzahl von europäischen Standorten, darunter Großbritannien, Frankreich, Spanien, Ungarn und Portugal. 20. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP auf das deutsche Filmfördersystem ein? In TTIP ist eine horizontale Ausnahmeklausel für Beihilfen bei Dienstleistungen geplant, die dafür sorgt, dass staatliche Förderungen einschließlich der Filmförderung weiterhin zulässig sind. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass das Abkommen zu keinen Änderungen der bisherigen Förderstrukturen im

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/4777 deutschen Filmfördersystem führen wird und der Spielraum für zukünftige Anpassungen erhalten bleibt. 21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Rückflüsse wirtschaftlich erfolgreicher Produktionen an die Förderanstalten zu veröffentlichen und zu erhöhen? Die Rückzahlungsquoten im Produktionsbereich werden von der FFA in ihrem jährlichen Geschäftsbericht veröffentlicht. Aus Gründen des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gibt die FFA keine Zahlen bezüglich der Rückflüsse aus einzelnen Projekten heraus. Weitere Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung des Regierungsentwurfs zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes prüfen und ggf. dem Bundesgesetzgeber unterbreiten. 22. Hält die Bundesregierung angesichts der Veränderungen der Produktionsund Distributionsmärkte eine noch stärkere Akzentuierung der Förderinstrumente von kommerziellen und kulturell ambitionierten Filmen für denkbar? Die Bundesregierung wird die Frage im Rahmen der Erarbeitung des Regierungsentwurfs zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes prüfen. 23. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die derzeit nach dem Filmförderungsgesetz geltenden Erfolgskriterien bei der Bewertung von Filmproduktionen stärker ausdifferenziert werden? 24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, den Erfolg eines Filmes nicht mehr nur allein aus der erreichten Besucherzahl, sondern aus dem Verhältnis von Fördervolumen und Besucherzahl zu berechnen? 25. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gestiegenen Anzahl an Fortsetzungsfilmen die Forderung (Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm zur geplanten Novellierung des Filmförderungsgesetzes 2017), die vollständige Verwendung eventuell erworbener Referenzansprüche zur Bedingung neuer Projektförderanträge zu machen? 26. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Referenzmittel stärker an die Regisseurinnen und Regisseure bzw. Autorinnen und Autoren eines Films zu binden? 27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um geförderten Filmen über die Kinoauswertung hinaus auch andere Wege zum Publikum zu öffnen, zum Beispiel über verkürzte Sperrfristen? 28. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, im Interesse einer besseren Kapitalausstattung der Produktionsfirmen in ihren Förderrichtlinien auf die Forderung zum Erbringen eines Eigenanteils an den Produktionskosten zu verzichten? 29. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Filmproduzentinnen bzw. Filmproduzenten in Deutschland in ihrer Innovations-

Drucksache 18/4777 8 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode fähigkeit zu fördern und in der Erschließung neuer Vertriebs- und Auswertungswege zu unterstützen? Die Fragen 23 bis 29 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 30. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um eine ausreichende Versorgung mit dem Kulturgut Film auch in den von Kinoschließungen betroffenen Regionen sicherzustellen? Die Bundesregierung hat mit den Förderprogrammen zur Digitalisierung der Kinos einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt in der deutschen Kinolandschaft geleistet. Allein im Rahmen des ersten Förderprogramms mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von 21 Mio. Euro und der FFA in Höhe von 15 Mio. Euro konnten in ganz Deutschland mehr als 1 550 Leinwände auf digitales Abspiel umgerüstet werden. Um auch die kleineren Kinos einen Fortbestand zu sichern, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Jahr 2014 ein weiteres Förderprogramm zur Digitalisierung durchgeführt. Zielgruppe waren die Kinos, die die Mindestvoraussetzungen des im Jahr 2013 beendeten Vorläuferprogramms nicht erreicht haben, aber als Kulturort eine besondere Funktion wahrnehmen. Darüber hinaus tragen die im Filmförderungsgesetz vorgesehene Kinomodernisierungs- und Neuerrichtungsförderung sowie die Zusatzkopienförderung zu einer flächendeckenden Versorgung mit Filmen bei. Auch der Kinoprogrammpreis der kulturellen Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien leistet einen erheblichen Beitrag, um die Programmkinos in der Fläche zu fördern. Jährlich stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hierfür Prämien in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen rund 200 Kinos in Deutschland ausgezeichnet werden, davon zahlreiche in Orten unter 25 000 Einwohnern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 31. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in diesem Zusammenhang verstärkt alternative Formen des Kinoabspiels, zum Beispiel Filmclubs, Kinoinitiativen, Jugendzentren, zu unterstützen? Alternative Formen des Kinoabspiels fallen aufgrund der grundgesetzlichen Aufgabenzuweisung und des Subsidiaritätsgrundsatzes in die Förderkompetenz der Länder und der Kommunen. Unabhängig davon hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit ihren Förderprogrammen zur Kinodigitalisierung ortsfeste Kinos mit bis zu sechs Leinwänden gefördert, die die Wirtschaftlichkeit des Betriebs nachweisen konnten. Damit konnte eine flächendeckende Digitalisierung der Filmtheater erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333