Der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht



Ähnliche Dokumente
Der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht

Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

ZahlreicheAusnahmenbeiderBesteuerungvonStromundanderenEnergieträgernimproduzierendenGewerbefindensichim23.Subventionsbericht

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/10059, 17/11093

Umgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern

Ausgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung

Aktionsplan Soziale Sicherung Ein Beitrag zur weltweiten sozialen Wende

Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

MitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen

Übernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Umgang mit der Schuldenkrise Griechenlands und anderer Länder der Eurozone

Krankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige

fristlosenkündigungherbeizuführen.dieserlaubtdenvermieterinnenundvermieternerleichtertekündigungsmöglichkeitenbeiderordentlichenkündigung.

wirddieöffentlichehandangesichtsderhaushaltssituationinbundundländernderzeitnichtalleinaufbringenkönnen.diegezieltefinanzierungsolcher

Nicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst

Verbraucherorganisationen und ihre Marktwächterfunktion als Teil der systematischen verbraucherorientierten Beobachtung des Finanzmarktes

bereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden

mussfestgestelltwerden,dassdiebranchenzuschlägenichtfüralleleiharbeitskräftegleichermaßengelten.sohabenrelevantebranchennochkeine

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken

Auswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft

Sofortmaßnahmen beim BAföG Für mehr Zugangsgerechtigkeit und höhere Bildungsbeteiligung

einernsthaftesvermittlungshindernisdarstellen.nachderoffiziellenarbeitslosenstatistikhatten2010nahezu542000arbeitslosevermittlungsrelevante

SeitJahrenwerdennegativeagrarstrukturelleWirkungenderFlächenprivatisierungdurchdieBodenverwertungs-und-verwaltungsGmbH

Erfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente

UngleichgewichtszwischenAngebotundNachfrageistderVerkaufvonEintrittskartendurchDritte,beispielsweiseüberHändlerimInternet,dieineinigen

e.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieKoalitionderFraktionenderCDU/CSUundFDPlöstmitdemPflege-Neuausrichtungsgesetz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung

SchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713

Wettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt

Stand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes

möglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich

Ende-zu-Ende-Verbindungwiederzusammengefügtwerden.PraktizierteNetzneutralitätistaufdieseArtundWeisezurBedingungfürdenfreienTransport

Weitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma

desboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren

Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen

Probleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts

1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?

ausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas

Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen

Bezahlbare Energie sichern durch Einsparung, Erneuerbare und mehr Verbraucherrechte

Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung

Goldstone-Bericht über mutmaßliche Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

VorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld

Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern

wirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin

Überhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung

1.VerfügtdieBundesregierungüberStatistikenbzw.valideSchätzungen,welcheAnteileamVolumengriechischerStaatsanleihendeutscheBankenund

NachAnsichtbreiterTeilederÖffentlichkeitundderGewerkschaftver.dizahlenmitderSchleckerpleitemehrals25000BeschäftigteundihreFamilien

Stand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Wildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11470, 17/12534

NachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD

Bildungssparen als ein Baustein zur Förderung lebenslangen Lernens

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern

polizeilicherundmilitärischerausbildungshilfeüberdenschutzvonhandelsschiffenbishinzukampfhandlungen.auchwennvieledieseraktivitäten

siehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,

Entwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen

SolcheAblehnungensindfürdieBetroffenenoftmalsnichtnachvollziehbar,

Probleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen

Vereinigungsfreiheit auch bei Tochterunternehmen deutscher Unternehmen sicherstellen

Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung

39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In

Delegationsreise der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach Südamerika

Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern Datenschutz am Arbeitsplatz stärken

Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG

gut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle

Flexibilisierung der Arbeitszeit, atypische Arbeitszeiten und Anforderungen an die Politik

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe

lösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun

Erste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten

Projekte von GIZ und GIZ IS zur Verbesserung von Sozialstandards bei Zulieferbetrieben

Umsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität

werden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.

Mögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

Umgehung von Tarifverträgen im Einzelhandel durch christliche Gewerkschaften

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksachen 16/11740, 16/11801

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft

Position der Bundesregierung zur Spekulation mit Nahrungsmitteln

wehrtechnischeindustrie.eigenewehrtechnischefähigkeitensinddievoraussetzung,umdeneuropäischenintegrationsprozessmitzugestalten

Zahngesundheit von älteren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941

Wirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Flughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/4928 17. Wahlperiode 24. 02. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht DasVerhältnisvonStaatundReligionsgemeinschaftenistinDeutschlandvon derreligionsfreiheit,dertrennungvonstaatundkircheunddemkirchlichen Selbstbestimmungsrechtgeprägt.EinigeKirchenwiediekatholischeKirche, dieevangelischenlandeskirchensowieauchisraelitischesynagogengemeinden werdeninderrechtsformeinerkörperschaftdesöffentlichenrechtseigener Artgeführt.ImUnterschiedzuanderenKörperschaftendesöffentlichenRechts sinddiereligionsgemeinschaftenmitkörperschaftsstatusaberkeinteildes StaatesundsomitnichtTrägeröffentlicherGewaltimSinnedesArtikels1Absatz3desGrundgesetzes.InfolgedessensinddieReligionsgemeinschaftennicht grundrechtsverpflichtet,sonderngrundrechtsberechtigt.siebesitzeneinenkörperschaftsstatuseigenerart.esgibtdeshalbkeinestaatlicherechtsaufsichtüber die öffentlich-rechtlich organisierten Religionsgemeinschaften. DieserStatusisthistorischgewachsenundwirdauchdurchweitreichende, verfassungsrechtlichgarantierteprivilegiengeschützt.dazugehört,dassdie öffentlich-rechtlichenglaubensgemeinschaftenorganisatorischundreligiös selbstbestimmtagieren.allerdingsergibtsichgeradeausihremstatusals KörperschaftdesöffentlichenRechtsdiebesondereVerpflichtung,dieGrundprinzipienunsererVerfassungzuachtenunddenvollenDiskriminierungsschutz umzusetzen. DieArbeitsbedingungenderArbeitnehmendeninkirchlichenWirtschaftsbetriebenwieDiakonieundCaritaswerdennichtmitdenGewerkschaftenin Tarifverträgenvereinbart,sonderninsogenanntenArbeitsrechtlichenKommissionenbeschlossen.DieserkirchlicheSonderwegimArbeitsrechtwurdevon den Gewerkschaften seit jeher kritisiert. Schoninden1950er-JahrenhatdieÖTV,seit2001VereinteDienstleistungsgewerkschaftver.di,denAbschlussvonTarifverträgenunddieGültigkeitdes StreikrechtsinkirchlichenWirtschaftsbetriebeneingefordert.DieDGB-GewerkschaftenhabendenkirchlichenSonderwegnieakzeptiert.Eskamaber nichtzukonfliktenumdenmaterielleninhaltderkirchlichenregelwerke,da z.b.inarbeitsvertragsordnungenundarbeitsvertragsrichtlinienderdiakonie unddercaritasimwesentlichendietarifeundarbeitsbedingungendesöffentlichen Dienstes übernommen wurden. DieÖkonomisierungdersozialenDienstleistungenunddiedamitverbundene EinführungmarktwirtschaftlicherElementeindieEntgeltstruktursowieknappe FinanzierungenseitensderöffentlichenHandhabendieBranchengrundlegend verändert.immermehrkirchlichewirtschaftsbetriebenutzendenkirchlichen

Drucksache 17/4928 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SonderwegundweichenvonEntgeltenimÖffentlichenDienstab.InderFolge entstehenwettbewerbsvorteilegegenüberprivatenundöffentlichenanbietern, die zunehmend den Lohn- und Preiswettbewerb in den Branchen prägen. AufSeitenderBeschäftigteninkirchlichenWirtschaftsbetriebensteigtderUnmut,denndieEinflussmöglichkeitenderMitarbeitervertretungenundtraditionellenkirchlichenMitarbeiterverbändeaufArbeitsbedingungen,Arbeitszeit undarbeitsentgeltesindgering.beschäftigteninkirchlicheneinrichtungen wird imunterschiedzubeschäftigteninanderenbereichen diemöglichkeitverwehrt,mitdenmittelndergewerkschaftenfürbesserearbeitsbedingungen Einfluss zu nehmen. DarüberhinausergibtsichausdembesonderenTendenzschutzderReligionsgemeinschaftendasRecht,MitarbeiterinnenundMitarbeiterwegenihrerReligion oderihrerweltanschauungbeiderbeschäftigungunterschiedlichzubehandeln ( 9desAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes).Allerdingsbeziehtsichdieses RechtangesichtsdereuropäischenAntidiskriminierungsrichtlinienimGegensatzzurbisherigenRechtsprechunglediglichaufdenzentralenKernderGlaubensverkündigung.DiesbetrifftebenfallsdasKündigungsrechtgegenüberMitarbeiterinnenundMitarbeitern,diebeispielsweiseihreKonfessionändern,sich scheiden lassen oder eine Lebenspartnerschaft eingehen. Wir fragen die Bundesregierung: Allgemeine Fragen 1.WievieleBeschäftigtesindnachdemDrittenWegderKircheninkirchlichenEinrichtungenundinwelchenBranchenangestellt (bittedifferenziert nach Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, Leiharbeit und Werkverträgen)? 2.WiebeurteiltdieBundesregierungdasVerfahrenindenArbeitsrechtlichen Kommissionen,densogenanntenDrittenWegderKirchen,imVergleichzu VerhandlungenzwischenArbeitgebernundGewerkschaftennachdemTarifvertragsgesetz? 3.IstesausSichtderBundesregierungakzeptabel,dassdieSonderstellungder KirchenimArbeitsrecht,überdenengenBereichderVerkündigunghinaus, auchinallenanderenkirchlicheneinrichtungen,diegesellschaftlicheaufgaben übernehmen, gilt? 4.SindderBundesregierungInformationenüberUmbrücheundKonfliktein denarbeitsrechtlichenkommissionenderkirchen,diediearbeitsvertragsrichtlinien (AVR)undVergütungsordnungenfürdieBeschäftigteninkirchlichen Einrichtungen festlegen, bekannt? Wenn ja, welche? Vereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt 5.IstderkirchlicheSonderwegimArbeitsrechtausSichtderBundesregierung mittel-bislangfristigmitdenregelneinesgemeinsameneuropäischenbinnenmarktes mit gleichen Arbeitsrechten zu vereinbaren? Wenn ja, warum? 6.SindderBundesregierungDiskussionenimEuropäischenRat,derEU- KommissionunddemEuropäischenParlamentüberdenkirchlichenSonderweg im Arbeitsrecht bekannt? Wennja,inwelcheneuropäischenInstitutionengibtesKritikamdeutschen Sonderweg,vonwemstammtdieKritik,undwelcheForderungenwerden diskutiert?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4928 7.HatdieEuropäischeKommissionseit2005mitderBundesregierung wegendeskirchlichensonderwegsimarbeitsrechtkontaktaufarbeitsebene aufgenommen? Wennja,umwelcheInhaltegehtes,wieintensivistderKontakt,underwartetdieBundesregierung,dassdieEuropäischeKommissionInitiativen zurveränderungdesdeutschensonderwegsderkirchenfordertodereinleitet? Nationaler Wettbewerb 8.WelcheAuswirkungenhatderkirchlicheSonderwegimArbeitsrechtlaut AuffassungderBundesregierungaufdieWettbewerbsbedingungenderöffentlichen,privatenundkirchlichenUnternehmenimBereichdersozialen Dienstleistungen? 9.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungkommunalerundprivatwirtschaftlicherUnternehmen,diesozialeDienstleistungenverrichten,dassder kirchlichesonderwegderentgeltfindungeinenlohndrucknachuntenverursachtundanbieter,diez.b.dietarifverträgedesöffentlichendienstes anwenden,vermehrtwegesuchenmüssen,umvondentarifverträgenabweichenzukönnen,umimwettbewerbmitdenkirchlicheneinrichtungen bestehen zu können? 10.WiebeurteiltdieBundesregierung,dasskirchlicheEinrichtungenimBereichdersozialenDienstleistungenihreselbstfestgelegtenArbeitsvertragsrichtlinienundVergütungsordnungendurchdenEinsatzvonLeiharbeitskräften umgehen? 11.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieUmgehungderAVR undvergütungsordnungenmittelsleiharbeitskräftendendrittenwegder Kirchen im Arbeitsrecht infrage stellt? Arbeitsbedingungen und Entgelte 12.WelcheUnterschiedebestehenbeidenArbeitsbedingungenundArbeitszeitenzwischenkirchlichen,privatwirtschaftlichenundöffentlichenWirtschaftseinrichtungen (bittedifferenziertnachkonfession,privatwirtschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen)? 13.LiegenderBundesregierungDatenüberdieEntgeltdifferenzzwischen kirchlichen, privaten und öffentlichen Einrichtungen vor? Wennja,wiehochistdieEntgeltdifferenz (bittedifferenziertnachkonfession, Privatwirtschaft und öffentlichen Einrichtungen)? Wennnein,wirddieBundesregierungeineUntersuchungderAbweichungenvonEntgeltenundArbeitsbedingungenzwischenkirchlichen,privaten und öffentlichen Einrichtungen in Auftrag geben? 14.WiehochsinddieMedian-undDurchschnittseinkommeninkirchlichen Wirtschaftsunternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen? 15.WiehochsinddieMedian-undDurchschnittseinkommeninprivatenund öffentlicheneinrichtungenimgesundheits-undpflegebereichsowiebei anderensozialendienstleistungen,dievonkirchlichenbetriebenerbracht werden?

Drucksache 17/4928 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Koalitionsfreiheit und Streikrecht 16.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieEinschränkungderKoalitionsfreiheit in kirchlichen Einrichtungen noch zeitgemäß ist? Wenn ja, warum? 17.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassBeschäftigteinkirchlichen EinrichtungenvergleichbareMöglichkeitenzurDurchsetzungbessererArbeitsbedingungenundEntgeltehabenwieBeschäftigteinnichtkirchlichen Unternehmen? Wenn ja, warum? 18.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderEntscheidung deslandesarbeitsgerichtshammvom13.januar2011,dasgeurteilthat, dassstreiksinkirchlicheneinrichtungennichtgenerellunzulässigsindund eingenerellesstreikverbotunverhältnismäßigindasimgrundgesetzverbürgte Streikrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingreift? 19.HältdieBundesregierungeinStreikrechtinkirchlichenWirtschaftsbetrieben für notwendig? 20.WiebeabsichtigtdieBundesregierungdieBeschäftigteninkirchlichenEinrichtungeninihrenBestrebungennachgleichenArbeitsrechtenzustärken? Kündigungsrecht 21.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassderbesondereTendenzschutz derreligionsgemeinschaftenundinsbesonderederenkündigungsrecht sichangesichtsdereuropäischenantidiskriminierungsrichtlinienlediglich auf den zentralen Kern der Glaubensverkündigung beziehen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? 22.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassBeschäftigtebeikirchlichen WirtschaftsbetriebenwiederDiakonieundderCaritas soweitsiekeine Tendenzträgersind wegenihrerkonfession,konfessionslosigkeitbzw. eineskonfessionswechselswederbevorzugtnochbenachteiligtwerden dürfen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? 23.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassBeschäftigtebeikirchlichen WirtschaftsbetriebenwiederDiakonieundderCaritas soweitsiekeine Tendenzträgersind aufgrunddervonihnengewähltenfamilienformweder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? 24.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassangesichtsderneustenRechtsprechungdesEuropäischenGerichtshofesfürMenschenrechteimFalle einesarbeitsrechtlichenstreitszwischenkirchenbzw.kirchlichenwirtschaftsbetriebenundderenmitarbeiterinnenundmitarbeitereingenereller TendenzschutzbestehtoderaberderFallerstnacheinerEinzelprüfungund unterberücksichtigungdereuropäischenantidiskriminierungsrichtlinien zu entscheiden ist?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4928 25.IstdieBundesregierungderRechtsauffassung,dassangesichtsdesAufrufes derkatholischentheologen,menschennichtauszuschließen, dieliebe, TreueundgegenseitigeSorgeineinergleichgeschlechtlichenPartnerschaft oderalswiederverheiratetegeschiedeneverantwortlichleben (www. memorandum-freiheit.de),vonkeinereinheitlichenausgrenzendenhaltung derkatholischenkirchemehrausgegangenwerdenkannunddahereine BenachteiligungodergarKündigungimHinblickaufdieLebensformfür diese Gruppen im kirchlichen Dienst nicht mehr begründet werden kann? Falls nein, wie begründet sie ihre Rechtsauffassung? Berlin, den 24. Februar 2011 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333