aufdemgrundenachderprivatenkrankenversicherungzuzuordnendenichtversicherteausgedehntwerdenkonnte.gesetzlichwurdefestgelegt:derbeitrag



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/4592 17. Wahlperiode 28. 01. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Inge Höger, Katja Kipping, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Gesundheitsversorgung im Basistarif MitdemGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)wurdendieprivaten Krankenversicherungenverpflichtet,abdem1.Januar2009ihrenVersicherten einenbasistarifanzubieten.derbasistarifwurdeeingeführt,damitdieallgemeineversicherungspflichtauchaufehemalsprivatkrankenversichertesowie aufdemgrundenachderprivatenkrankenversicherungzuzuordnendenichtversicherteausgedehntwerdenkonnte.gesetzlichwurdefestgelegt:derbeitrag imbasistarifdarfdenhöchstbeitragdergesetzlichenkrankenversicherung nichtübersteigenunddieleistungensollenmitdenendergesetzlichversichertenvergleichbarsein.imbasistarifdarfdergesundheitszustanddesversichertennichtindiebeitragsbemessungeingehenunddieprivatversicherungenmüssen jeden Antragsteller in diesen Tarif aufnehmen. DieVergütungderambulantenLeistungenimBasistarifistin 75desFünften BuchesSozialgesetzbuchgeregelt.WarenimursprünglichenGesetzestextVergütungenvom1,16-bis1,8-fachenGebührensatzderGebührenordnungfür Ärzte (GOÄ)vorgesehen,sowurdendiesedurcheineEinigungderKassenärztlichenBundesvereinigung (KBV)undderPrivatversicherungenzum1.April 2010 auf den 0,9- bis 1,2-fachen Satz der GOÄ deutlich abgesenkt. InderFernsehsendung Kontraste inderardwurdeam28.oktober2010 eineschlechteversorgungssituationderversichertenimbasistarifdargestellt, dielautdemberichtmitderschlechtenhonorierungvonleistungenfürversicherteimbasistarifzusammenhängt.versicherteimbasistarifkönnendemnachaufwenigerärztinnenundärztezurückgreifen,fühlensichstigmatisiert, dasieimmerdaraufhinweisenmüssen,dassnurnachdem0,9-bis1,2-fachen SatzderGOÄabgerechnetwerdendarfundmüssendafürkämpfen,dassdies auchtatsächlichpassiert.wirdeinhöherersatzabgerechnet,istderversicherte und nicht die Versicherung zahlungspflichtig. DerVorstandsvorsitzendederKassenärztlichenBundesvereinigung,Dr.Andreas Köhler,sagteindemBerichtderSendung,fallssichdieKBVunddieprivaten Krankenversicherungennichtaufden0,9-bis1,2-fachenSatzderGOÄgeeinigt hätten,wärebeieinemschiedssprucheinnochgeringererwertherausgekommen. Der Schiedsstelle gehören auch Vertreter der Bundesregierung an. Wir fragen die Bundesregierung: 1.WievieleMenschensindderzeitimBasistarifderprivatenKrankenversicherung versichert? WievieleEin-undAustrittesindjeweilsfürdieJahre2009und2010zuverzeichnen?

Drucksache 17/4592 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2. Wer ist verpflichtet, sich im Basistarif zu versichern? 3.WelcherVersichertenkreishatdieMöglichkeit,auseinemanderenVersicherungstarif in den Basistarif zu wechseln? 4.WelcheFolgenfürdasgesetzlicheunddasprivateKrankenversicherungssystemsindzuerwarten,wennimmermehrPrivatversicherteindenBasistarif wechseln? 5.WelcheMerkmaleweistdieVersichertengruppeimBasistarifbezogenauf Sozialstatus, Alter und Morbidität auf? 6.GibtesHinweisedarauf,dassimBasistarifmehrMenschenmitgeringerem Einkommenund/oderhöhererMorbiditätversichertsindalsimDurchschnitt der privaten bzw. gesetzlich Versicherten? 7.FürwelcheVersicherten,bezogenaufMorbidität,AlterundEinkommen,ist der Basistarif die kostengünstigste Alternative? 8.StimmtdieBundesregierungdem Handelsblatt vom11.mai2010 (www. handelsblatt.com)zu,wonacheinwechselindenbasistarifnurfürmenscheninfragekommt,diekeinekrankenversicherungbesitzenundaufgrundvonvorerkrankungennichtmehreinereguläreprivatevollversicherungabschließenkönnen,bzw.fürversicherte,diebereitsjetzthoherisikozuschlägebezahlenoderderenvertragdenausschlussvonbestimmten Krankheiten vorsieht? 9.WievielederPrivatpatientinnenundPrivatpatientenimBasistarif,deren BeitragwegenHilfebedürftigkeithalbiertist,zahlendiesenBeitragnicht vollständig,weisenalsobeitragsrückständeauf (bittejeweilsnachdem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch getrennt ausweisen)? 10.WasbewirktdieMitnahmederAltersrückstellungenbeieinemWechselaus der Vollversicherung in den Basistarif? 11.Istesmöglich,dasstrotzderMitnahmederAltersrückstellungenausder Vollversicherung in den Basistarif der Höchstsatz als Beitrag fällig wird? Wennja,welchenVorteilhatderVersicherteausdeninderRegeljahrelang geleisteten Rückstellungen? 12.KannderVersicherteseinemitgenommenenAltersrückstellungenzurBeitragszahlung im Basistarif verwenden, um seine Belastung zu verringern? 13.Istesstatthaft,dassprivateKrankenversicherungendieAltersrückstellungen,dieauseinemanderenTarifindenBasistarifhinübergenommenen wurden,ohneeinverständnisdesversichertenzurtilgungvonbeitragsschulden verwenden? Wenn ja, wie häufig geschieht dies? 14.WiehochsinddieEinnahmenderprivatenKrankenversicherungenim Basistarif? Fallsnichtbekannt,wiehochsinddiegefordertenBeiträgeinderSumme? 15.WiehochsinddieAusgabenderprivatenKrankenversicherungenfürVersicherte im Basistarif im Jahr 2009 gewesen? InwelcherHöhesindindenJahren2009und2010insgesamtHonorarefür Vertragsärztinnenund-ärztefürerbrachteLeistungenanPrivatversicherten im Basistarif angefallen?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4592 16.DarfeinVertragsarztdieBehandlungeinesPrivatversichertenimBasistarif ablehnen? SindderBundesregierungFällebekannt,indenenVertragsärztinnenund -ärztediebehandlungvonversichertenimbasistarif vermutlichaufgrund der geringeren Vergütung verweigert haben? 17.AnwelcheStellekannsicheinPrivatversicherterimBasistarifwenden, wenn ein Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt seine Behandlung ablehnt? 18.DarfeinVertragszahnarztdieBehandlungeinesPrivatversichertenim Basistarif ablehnen? SindderBundesregierungFällebekannt,indenenZahnärztinnenund-ärzte diebehandlungvonversichertenimbasistarifaufgrunddergeringeren Vergütung verweigert haben? 19.MusseinVertragsarztdieAblehnungeinesVersichertenimBasistarifbegründen? Wennja,mitwelchenBegründungendarfeinArztdieBehandlungablehnen? 20.MusseinVertragszahnarztdieAblehnungeinesVersichertenimBasistarif begründen? Wennja,mitwelchenBegründungendarfeinZahnarztdieBehandlungablehnen? 21.DarfeinVertragsarzteinemgesetzlichVersichertendieBehandlungverweigern? Unter welchen Umständen darf er das? 22.DarfeinVertragszahnarzteinemgesetzlichVersichertendieBehandlung verweigern? Unter welchen Umständen darf er das? 23.UnterwelchenUmständendarfeinVertragsarztdieBehandlungeinesPrivatversicherten im Basistarif nicht ablehnen? 24.UnterwelchenUmständendarfeinVertragszahnarztdieBehandlungeines Privatversicherten im Basistarif nicht ablehnen? 25.Wiegenauistdieärztliche,zahnärztlicheundpsychotherapeutischeVergütung für die Leistungen der Privatversicherten im Basistarif geregelt? 26.WiebewertetdieBundesregierungdieSicherstellungderärztlichenund zahnärztlichen Versorgung von Versicherten im Basistarif derzeit? 27.Wasbedeutetes,dassdieLeistungenimBasistarifvergleichbarzudenen dergesetzlichenkrankenkassenseinmüssen ( 12desVersicherungsaufsichtsgesetzes)? WelchenSpielraumhabendieprivatenKrankenversicherungen,davergleichbar nicht identisch bedeutet? 28.Wiewirdsichergestellt,dassVersicherteimBasistarifvergleichbareLeistungen wie gesetzlich Versicherte erhalten? 29.HabenVersicherteimBasistarifdengleichenZugangzurärztlichenund zahnärztlichenversorgungwiegesetzlichversicherte;alsostehenihnen genausovieleärztinnen,zahnärztinnen,ärzteundzahnärzteinihren Regionen zur Verfügung wie gesetzlich Versicherten? 30.IstesderWillederBundesregierung,dassdenVersichertenimBasistarif allevertragsärztinnenund-ärztezurbehandlungzurfreienauswahlstehen (uneingeschränkte freie Arztwahl)?

Drucksache 17/4592 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 31.WennesderBundesregierungauchausreicht,wennfürdiePrivatversichertenimBasistarifnurbestimmteÄrztinnenundÄrztebzw.Zahnärztinnen undzahnärzteausgewiesenwerden,ihnenalsonichtallevertragsärztezur Verfügungstehen,werlegtdienotwendigeAnzahlderÄrztinnenundÄrzte bzw.zahnärztinnenundzahnärzteineinemversorgungsbezirkfest,diedie Versorgung der Versicherten im Basistarif sicherstellen? WiehochsinddieseZahlenfürdieverschiedenenArztgruppenbeispielsweise in Berlin? 32.IstderRegelsatzfürArbeitslosengeld-II-Bezieherinnenund-Bezieher,die imbasistarifversichertsind,ausreichend,umdieweiterenfahrwegezum nächstenvertragsarztzubezahlen,wenndenversichertenimbasistarifnicht allevertragsärztinnenund-ärztebzw.vertragszahnärztinnenund-zahnärzte zur Verfügung stehen, oder müsste es einen Sonderbedarf dafür geben? 33.EntsprichtdieinderFernsehsendung Kontraste am28.oktober2010dargestellteschlechtesituationvonversichertenimbasistarifderderzeitigen Gesetzeslage (abrufbar unter www.rbb-online.de)? 34.EntsprichtesderRealität,dassinHeilbronnvon128Zahnärztinnenund ZahnärztennurfünfZahnärztinnenundZahnärztePatientinnenundPatientenimBasistarifbehandeln,wieinderzuvorbenanntenSendung Kontraste geschildert wurde? 35.IstdieseSituationrechtlichzulässigundentsprichtsiedemWillender Bundesregierung? 36. Wenn nein, welche aufsichtsrechtlichen Schritte sind erfolgt? 37. Ist diese Situation politisch gewünscht? 38. Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung? 39. Wie bewertet die Bundesregierung diese Versorgungsituation? WelcheGründesindnachAnsichtderBundesregierungmaßgeblichdafür, dassnurwenigezahnärztinnenundzahnärzteversicherteimbasistarifbehandeln? 40.WiebewertetdieBundesregierungdieAbsenkungderKostenfaktorenfür Leistungen im Basistarif auf 0,9 bis 1,2 der GOÄ im April 2010? Welche Folgen hat dies auf die Versorgung der Versicherten im Basistarif? 41.Isteszutreffend,dassdieSchiedsstelleniedrigereVergütungsfaktorenals die0,9-bis1,2-fachensätzedergoädurchgesetzthätte,wennsichdie privatenkrankenversicherungenunddiekassenärztlichebundesvereinigungnicht geeinigt hätten? WiehabensichdieVertreterderBundesregierunginderSchiedsstellezur FragederHöhederVergütungenderLeistungenimBasistarifpositioniert? 42.WelcheAuswirkungenhabendieabgesenktenVergütungsfaktorenaufdie Beihilfekosten für Bundesbeamte? 43.WelcheZahlen (bzw.vonwelcherinstitution)werdenbeidervereinbarung derkassenärztlichenbundesvereinigungmitdemverbandderprivaten Krankenversicherunge.V.vom28.Januar2010zuGrundegelegt,beider festgelegtwurde,dasseinsofortigeskündigungsrechtdervereinbarungfür beideparteienmöglichist,wenndiezahlvon100000versichertenim Basistarif überschritten wird?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4592 44.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagdesVerbandesderprivatenKrankenversicherunge.V.inderSchiedsstellenverhandlungvom 28.Januar2010,diezuerbringendenärztlichenLeistungenfürVersicherte imbasistarifinweitenbereichenaufdeneinheitlichenbewertungsmaßstab (EBM) umzustellen? 45.IstesnachAnsichtderBundesregierungausreichend,dassdiekassenärztlichenVereinigungenlediglichdaraufhinwirkensollen,dassVertragsärztinnenund-ärztebzw.Psychotherapeutinnenund-therapeutennurdiejenigenLeistungenabrechnen,dienachArtundUmfangmitdenLeistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind? 46.WermussdieLeistungenbezahlen,dienachArtundUmfangüberdieLeistungendergesetzlichenKrankenversicherunghinausgehen,alsonichtmehr vergleichbar sind der Versicherte oder die private Krankenversicherung? 47.DurchwelcheWeisungensinddieVertragsärztinnenund-ärzteverpflichtet, Privatpatientinnen und -patienten im Basistarif zu behandeln? 48.WenndieVertragsärztinnenund-ärzteverpflichtetsind,Versicherteim Basistarif (zuanderen,schlechterenkonditionen)zubehandeln,stelltdann einevereinbarungzwischenderkassenärztlichenbundesvereinigungund demverbandderprivatenkrankenversicherunge.v.einewettbewerbsverzerrung und einen Vertrag zu Lasten Dritter dar? 49.ZuwelchenKonditionenbehandelnPrivatärztinnenund-ärzteVersicherte imbasistarif,odersindversicherteimbasistarifverpflichtet,zurbehandlung zu Vertragsärztinnen und -ärzten zu gehen? 50.WiebewertetdieBundesregierungdieBegründungzurNichtzulassungder BeschwerdeeinesArztes,dergegendieVerpflichtungzurBehandlungvon VersichertenimBasistarifKlageerhebenwollte (1BvR807/08),nachder dasbundesverfassungsgerichtausderverpflichtungzursicherstellung durchdiekassenärztlichenvereinigungenbzw.diekbvkeineverpflichtungzurbehandlungspflichtvonvertragsärztengegenüberversicherten aus dem Basistarif abgeleitet sieht? 51.WiehochbemisstsichderVerwaltungsaufwandfürdiekassenärztlichen Vereinigungen,umdieVersorgungderVersichertenimBasistarifsicherzustellen? WelcheAusgleichszahlungenerhaltendiekassenärztlichenVereinigungen vondenprivatversicherungenfürdieübernahmedersicherstellungder Versorgung der Versicherten im Basistarif? 52.LiegenVerträgezwischendenkassenärztlichenVereinigungenundden Vertragsärztinnenund-ärztenvor,diedieVertragsärztinnenund-ärztezur Behandlung von Privatversicherten im Basistarif verpflichten? InwelchenBundesländernliegensolcheVerträgevorundinwelchenBundesländern nicht? 53.LiegenVerträgezwischendenkassenzahnärztlichenVereinigungenundden Vertragszahnärztinnenund-ärztenvor,diedieVertragszahnärztinnenund -ärzte zur Behandlung von Privatversicherten im Basistarif verpflichten? InwelchenBundesländernliegensolcheVerträgevorundinwelchenBundesländern nicht? 54.WelcheFolgenhätteeineAusweitungderVerpflichtungderVertragsärztinnenund-ärztezurTeilnahmeandervertragsärztlichenVersorgungimUmfangihresausderZulassungfolgendenzeitlichvollenoderhälftigenVersorgungsauftrages ( 95Absatz3desFünftenBuchesSozialgesetzbuch) auf die Versorgung der Versicherten im Basistarif?

Drucksache 17/4592 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 55.GibtesBestrebungenderBundesregierung,den 95Absatz3desFünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend auszudehnen? 56.InwieweitfließenvondergesetzlichenKrankenkasseerhobeneZusatzbeiträge künftig in die Berechnung der maximalen Höhe des Basistarifs ein? Plant die Bundesregierung hierzu eine gesetzliche Änderung? 57.Istesrichtig,dassderzeitfürVersicherteimBasistarifeinePsychotherapiesitzungindertiefenpsychologischfundiertenPsychotherapiemit48,26 EuroundinderVerhaltenstherapiemit52,46Eurobewertetwird,während diegesetzlichenkrankenkassendieselbenleistungenmitderzeitjeweils 81,14 Euro vergüten? 58.SiehtdieBundesregierungangesichtsdergeringenVergütungfürpsychotherapeutischeLeistungenimBasistarifeinemöglicheGefährdungderVersorgung der Versicherten im Basistarif? 59.IstdieVersicherungsprämieimBasistarifinallerRegelhöheralsder Durchschnittsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung? 60.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassVersicherteimBasistarif oftschlechterbehandeltwerdenalsgesetzlichversicherteunddasseine VergleichbarkeitderLeistungenangesichtsderindenvorhergehenden Fragenunddem Kontraste -BerichtgenanntenLeistungseinschränkungen in vielen Fällen nicht gewährleistet ist? Berlin, den 28. Januar 2011 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333