Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/643 16. Wahlperiode 14. 02. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung A. Problem und Ziel DiespürbareVerbesserungderRahmenbedingungenfürmehrWachstumund BeschäftigunggenießtfürdieKoalitionderFraktionenderCDU/CSUundSPD sowiefürdievonihrgetragenebundesregierunghöchstepriorität. NurdurcheinhöheresWirtschaftswachstumentstehendauerhaftmehrArbeitsplätze,sinkendieAusgabenfürdenArbeitsmarktundsteigtauchdasSteueraufkommen. ZurStärkungderWachstumskräfteinkonjunkturschwachenZeitensindeinegezielteWiederbelebungderInvestitionstätigkeitunddiesteuerlicheGewährung vonliquiditätsvorteilenfürkleinereundmittelständischeunternehmenerforderlich.zurförderungvonwachstumundbeschäftigungmussdarüberhinaus derprivatehaushaltalsfeldfürneuebeschäftigungsmöglichkeitensteuerlich gefördertwerden.zugleichsolldurchdiemöglichkeitdersteuerlichenberücksichtigungerwerbsbedingterkinderbetreuungskostenwiebetriebsausgaben oderwerbungskostendievereinbarkeitvonfamilieundberufverbessertwerden. B. Lösung DasGesetzzursteuerlichenFörderungvonWachstumundBeschäftigungistein weitererschrittimrahmeneinesfinanz-undsteuerpolitischengesamtkonzepts, umeinerseitsdieverschuldungderöffentlichenhaushaltenachhaltigzu begrenzenundandererseitsnotwendigewirtschaftsförderndemaßnahmenzu ergreifen. DasGesetzenthältsteuerlicheMaßnahmenzurWirtschaftsförderung,nämlich dieübertragungderbeiveräußerungeinesbinnenschiffesaufgedecktenstillen ReservenauferworbeneBinnenschiffe,dieVerbesserungderAbschreibungsbedingungenfürbeweglicheWirtschaftsgüterdesAnlagevermögens,diesteuerlicheBerücksichtigungerwerbsbedingterKinderbetreuungskostenwieBetriebsausgabenoderWerbungskosten,dieErweiterungdersteuerlichenAbsetzbarkeitfürhaushaltsnaheDienstleistungenwieHandwerkerleistungenund BetreuungsleistungenfüreinepflegebedürftigePersonsowiedieVerdoppelung derumsatzgrenzebeiderist-versteuerungfürdiealtenbundesländerbei FortführungderderzeitigenRegelungüberdasJahr2006hinausfürdieneuen Bundesländer.

Drucksache 16/643 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen FürdieHaushaltederGebietskörperschaftenergebensichindenKassenjahren 2006bis2010dienachfolgendenAuswirkungen: FinanzielleAuswirkungendesEntwurfseinesGesetzeszursteuerlichenFörderungvonWachstumundBeschäftigung Gebietskörperschaft SteuermindereinnahmeninMio.EuroindenKassenjahren 20062007200820092010 Bund 1232 2180 2426 1802 588 Länder 1149 2081 2342 1716 518 Gemeinden 429 1394 1727 1167 194 Insgesamt 2810 5655 6495 4685 1300 E. Sonstige Kosten Keine

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/643 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung DerBundestaghatmitZustimmungdesBundesratesdas folgendegesetzbeschlossen: Artikel1 ÄnderungdesEinkommensteuergesetzes DasEinkommensteuergesetzinderFassungderBekanntmachungvom19.Oktober2002 (BGBl.IS.4210,2003I S.179),zuletztgeändertdurchArtikel...desGesetzesvom... (BGBl.IS....),wirdwiefolgtgeändert: 1.DieInhaltsübersichtwirdwiefolgtgeändert: a)nachderangabe 4eBeiträgeanPensionsfonds wirdfolgendeangabeeingefügt: 4fErwerbsbedingteKinderbetreuungskosten. b)dieangabezu 33cwirdwiefolgtgefasst: weggefallen. 2.Nach 4ewirdfolgender 4feingefügt: 4f ErwerbsbedingteKinderbetreuungskosten AufwendungenfürDienstleistungenzurBetreuung eineszumhaushaltdessteuerpflichtigengehörenden KindesimSinnedes 32Abs.1,diewegeneinerErwerbstätigkeitdesSteuerpflichtigenanfallen,könnenbei Kindern,diedas14.Lebensjahrnochnichtvollendet habenoderwegeneinervorvollendungdes27.lebensjahreseingetretenenkörperlichen,geistigenoderseelischenbehinderungaußerstandesind,sichselbstzuunterhalten,inhöhevonzweidrittelnderaufwendungen, höchstens4000eurojekind,beiderermittlungdereinkünfteausland-undforstwirtschaft,gewerbebetrieb oderselbständigerarbeitwiebetriebsausgabenabgezogenwerden.imfalledeszusammenlebensderelternteile giltsatz1nur,wennbeideelternteileerwerbstätigsind. Satz1giltnichtfürAufwendungenfürUnterricht,die VermittlungbesondererFähigkeitensowiefürsportliche undanderefreizeitbetätigungen.istdaszubetreuende Kindnichtnach 1Abs.1oderAbs.2unbeschränkteinkommensteuerpflichtig,istderinSatz1genannteBetrag zukürzen,soweitesnachdenverhältnissenimwohnsitzstaatdeskindesnotwendigundangemessenist.voraussetzungfürdenabzugnachsatz1ist,dassdersteuerpflichtigedieaufwendungendurchvorlageeinerrechnungunddiezahlungaufdaskontodeserbringersder Leistungnachweist. 3. 6bAbs.1wirdwiefolgtgeändert: a)insatz1werdendiewörter odergebäude durchdie Wörter GebäudeoderBinnenschiffe ersetzt. b)satz2wirdwiefolgtgeändert: aa)innummer2wirdamendedaswort oder gestrichen. bb)nachnummer3wirdderabschließendepunkt durcheinkommaersetzt,danachdaswort oder sowiefolgendenummer4angefügt: 4.Binnenschiffen,soweitderGewinnbeider VeräußerungvonBinnenschiffenentstanden ist. 4.In 7Abs.2wirdnachSatz2folgenderSatzeingefügt: AbweichendvonSatz2darfbeibeweglichenWirtschaftsgüterndesAnlagevermögens,dienachdem 31.Dezember2005undvordem1.Januar2008angeschafftoderhergestelltwordensind,deranzuwendende HundertsatzhöchstensdasDreifachedesbeiderAbsetzungfürAbnutzungingleichenJahresbeträgeninBetrachtkommendenHundertsatzesbetragenund30vom Hundertnichtübersteigen. 5.In 9Abs.5Satz1wirddasWort gilt durchdiewörter sowie 4fgelten ersetzt. 6.Dem 9aSatz1Nr.1BuchstabeawirdfolgenderHalbsatzangefügt: danebensindaufwendungennach 4fgesondertabzuziehen;". 7. 10Abs.1wirdwiefolgtgeändert: a)dereinleitungssatzwirdwiefolgtgefasst: SonderausgabensinddiefolgendenAufwendungen, wennsiewederbetriebsausgabennochwerbungskostensindoderwiebetriebsausgabenoderwerbungskostenbehandeltwerden:. b)diefolgendennummern5und8werdeneingefügt: 5.zweiDrittelderAufwendungenfürDienstleistungenzurBetreuungeineszumHaushaltdesSteuerpflichtigengehörendenKindesimSinnedes 32Abs.1,welchesdasdritteLebensjahrvollendet,dassechsteLebensjahrabernochnichtvollendethat,höchstens4000EurojeKind,sofern diebeiträgenichtnachnummer8zuberücksichtigensind.istdaszubetreuendekindnichtnach 1Abs.1oderAbs.2unbeschränkteinkommensteuerpflichtig,istderinSatz1genannteBetrag zukürzen,soweitesnachdenverhältnissenim WohnsitzstaatdesKindesnotwendigundangemessenist;. 8.zweiDrittelderAufwendungenfürDienstleistungenzurBetreuungeineszumHaushaltdesSteuerpflichtigengehörendenKindesimSinnedes 32Abs.1,welchesdas14.Lebensjahrnoch nichtvollendethatoderwegeneinervorvollendungdes27.lebensjahreseingetretenenkörperlichen,geistigenoderseelischenbehinderung außerstandeist,sichselbstzuunterhalten,höchstens4000eurojekind,wenndersteuerpflichtigesichinausbildungbefindet,körperlich,geistig oderseelischbehindertoderkrankist.erwachsen

Drucksache 16/643 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dieaufwendungenwegenkrankheitdessteuerpflichtigen,mussdiekrankheitinnerhalb eineszusammenhängendenzeitraumsvonmindestensdreimonatenbestandenhaben,essei denn,derkrankheitsfalltrittunmittelbarimanschlussaneineerwerbstätigkeitoderausbildungein.beizusammenlebendenelternist Satz1nurdannanzuwenden,wennbeibeiden ElternteilendieVoraussetzungennachSatz1 vorliegenodereinelternteilerwerbstätigistund derandereelternteilsichinausbildungbefindet,körperlich,geistigoderseelischbehindert oderkrankist.satz1giltnichtfüraufwendungenfürunterricht,dievermittlungbesonderer Fähigkeitensowiefürsportlicheundandere Freizeitbetätigungen.Istdaszubetreuende Kindnichtnach 1Abs.1oderAbs.2unbeschränkteinkommensteuerpflichtig,istderin Satz1genannteBetragzukürzen,soweites nachdenverhältnissenimwohnsitzstaatdes Kindesnotwendigundangemessenist.VoraussetzungfürdenAbzugnachSatz1ist,dassder SteuerpflichtigedieAufwendungendurchVorlageeinerRechnungunddieZahlungaufdas KontodesErbringersderLeistungnachweist. 8.In 10cAbs.1wirddieAngabe nach 10Abs.1 Nr.1,1a,4,6,7und9und durchdieangabe nach 10Abs.1Nr.1,1a,4,5,7bis9und ersetzt. 9.DerEinleitungssatzzu 12wirdwiefolgtgefasst: Soweitinden 4f,10Abs.1Nr.1,2bis5,7bis9, 10a,10bundden 33bis33bnichtsanderesbestimmtist,dürfenwederbeideneinzelnenEinkunftsartennochvomGesamtbetragderEinkünfteabgezogen werden. 10.In 26aAbs.2Satz1wirddieAngabe ( 33bis 33c) durchdieangabe ( 33bis33b) ersetzt. 11.In 33Abs.2Satz2wirdderersteHalbsatzwiefolgt gefasst: Aufwendungen,diezudenBetriebsausgaben,WerbungskostenoderSonderausgabengehörenoderunter 4foder 9Abs.5fallen,bleibendabeiaußerBetracht;. 12. 33cwirdaufgehoben. 13. 35awirdwiefolgtgeändert: a)inabsatz1satz1werdendiewörter dienichtbetriebsausgabenoderwerbungskostendarstellenund soweitsienichtalsaußergewöhnlichebelastung berücksichtigtwordensind durchdiewörter die nichtbetriebsausgabenoderwerbungskostendarstellenoderunterdie 4f,9Abs.5, 10Abs.1 Nr.5oderNr.8fallenundsoweitsienichtalsaußergewöhnlicheBelastungberücksichtigtwordensind ersetzt. b)absatz2wirdwiefolgtgefasst: (2)FürdieInanspruchnahmevonhaushaltsnahenDienstleistungen,dienichtDienstleistungen nachsatz2sindundineineminländischenhaushalt dessteuerpflichtigenerbrachtwerden,ermäßigtsich dietariflicheeinkommensteuer,vermindertumdie sonstigensteuerermäßigungen,aufantragum20 vomhundert,höchstens600euro,deraufwendungendessteuerpflichtigen;dieserbetragerhöhtsich fürdieinanspruchnahmevonpflege-undbetreuungsleistungenfürpersonen,beideneneinschweregradderpflegebedürftigkeitimsinnedes 14des ElftenBuchesSozialgesetzbuchbestehtoderdie LeistungenderPflegeversicherungbeziehen,diein eineminländischenhaushaltdessteuerpflichtigen oderimhaushaltdervorstehendgenanntengepflegtenoderbetreutenpersonerbrachtwerden,auf1200 Euro.FürdieInanspruchnahmevonHandwerkerleistungenfürRenovierungs-,Erhaltungs-undModernisierungsmaßnahmen,dieineineminländischen HaushaltdesSteuerpflichtigenerbrachtwerden,ermäßigtsichdietariflicheEinkommensteuer,vermindertumdiesonstigenSteuerermäßigungen,auf Antragum20vomHundert,höchstens600Euro,der AufwendungendesSteuerpflichtigen.DerAbzug vondertariflicheneinkommensteuernachdensätzen1und2giltnurfürarbeitskostenundnurfür Aufwendungen,dienichtBetriebsausgaben,WerbungskostenoderAufwendungenfüreinegeringfügigeBeschäftigungimSinnedes 8desVierten BuchesSozialgesetzbuchdarstellenoderunterdie 4f,9Abs.5, 10Abs.1Nr.5oderNr.8fallen undsoweitsienichtalssonderausgabenoderaußergewöhnlichebelastungberücksichtigtwordensind. IndenFällendesAbsatzes1istdieInanspruchnahmederSteuerermäßigungennachdenSätzen1und2 ausgeschlossen.voraussetzungfürdiesteuerermäßigungennachdensätzen1und2ist,dassdersteuerpflichtigedieaufwendungendurchvorlageeiner RechnungunddieZahlungaufdasKontodes ErbringersderhaushaltsnahenDienstleistung,der HandwerkerleistungoderderPflege-oderBetreuungsleistungdurchBelegdesKreditinstitutsnachweist. 14.In 37Abs.3Satz5wirddieAngabe imsinnedes 10Abs.1Nr.1,1a,4,6,7und9,der 10b,33und 33c durchdieangabe imsinnedes 10Abs.1Nr.1, 1a,4,5,7bis9,der 10bund33 ersetzt. 15. 39awirdwiefolgtgeändert: a)absatz1wirdwiefolgtgeändert: aa)innummer2wirddieangabe imsinnedes 10Abs.1Nr.1,1a,4,6,7und9und durch dieangabe imsinnedes 10Abs.1Nr.1,1a, 4,5,7bis9und ersetzt. bb)innummer3wirddieangabe nachden 33, 33a,33bAbs.6und33c durchdieangabe nachden 33,33aund33bAbs.6 ersetzt. b)inabsatz2satz4wirddieangabe imsinnedes 10Abs.1Nr.1,1a,4,6,7und9,der 10b,33 und33c durchdieangabe imsinnedes 10 Abs.1Nr.1,1a,4,5,7bis9,der 10bund33 ersetzt. c)inabsatz3satz2wirddieangabe imsinnedes 10Abs.1Nr.1,1a,4,6,7und9,der 10b,33 und33c durchdieangabe imsinnedes 10

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/643 Abs.1Nr.1,1a,4,5,7bis9,der 10bund33 ersetzt. 16. 50Abs.1Satz4wirdwiefolgtgefasst: DieübrigenVorschriftendes 34unddie 4f,9 Abs.5Satz1,soweiter 4ffüranwendbarerklärt,die 9a,10,10a,10c,16Abs.4, 20Abs.4, 24a,24b, 32,32aAbs.6, 33,33aund33bsindnichtanzuwenden. 17. 52wirdwiefolgtgeändert: a)nachabsatz12bwirdfolgenderabsatz12ceingefügt: (12c) 4fisterstmalsfürimVeranlagungszeitraum2006geleisteteAufwendungenanzuwenden, soweitdiedenaufwendungenzugrundeliegenden Leistungennachdem31.Dezember2005erbracht wordensind. b)nachabsatz18awirdfolgenderabsatz18beingefügt: (18b) 6binderFassungdesArtikels1desGesetzesvom... (BGBl.IS.... [einsetzen:ausfertigungsdatumundseitenzahlderverkündungdes vorliegendenänderungsgesetzes])isterstmalsauf Veräußerungennachdem31.Dezember2005und letztmalsaufveräußerungenvordem1.januar2011 anzuwenden.fürveräußerungen,dievordiesem Zeitpunktvorgenommenwerden,ist 6binderim VeräußerungszeitpunktgeltendenFassungweiter anzuwenden. c)demabsatz23cwirdfolgendersatzangefügt: 9Abs.5Satz1inderFassungdesArtikels1des Gesetzesvom (BGBl.IS. [einsetzen:ausfertigungsdatumundseitenzahlderverkündungdes vorliegendenänderungsgesetzes])isterstmalsfür imveranlagungszeitraum2006geleisteteaufwendungenanzuwenden,soweitdiedenaufwendungen zugrundeliegendenleistungennachdem31.dezember2005erbrachtwordensind. d)folgenderabsatz24wirdeingefügt: (24) 10Abs.1Nr.5und8inderFassungdes Artikels1desGesetzesvom (BGBl.IS. [ein- setzen:ausfertigungsdatumundseitenzahlderver- kündungdesvorliegendenänderungsgesetzes])ist erstmalsfürimveranlagungszeitraum2006geleisteteaufwendungenanzuwenden,soweitdieden AufwendungenzuGrundeliegendenLeistungen nachdem31.dezember2005erbrachtworden sind. e)demabsatz50bwirdfolgendersatzangefügt: 35ainderFassungdesArtikels1desGesetzes vom (BGBl.IS.... [einsetzen:ausfertigungsdatumundseitenzahlderverkündungdesvorliegendenänderungsgesetzes])isterstmalsfürimveranlagungszeitraum2006geleisteteaufwendungenanzuwenden,soweitdiedenaufwendungenzugrunde liegendenleistungennachdem31.dezember2005 erbrachtwordensind. Artikel2 ÄnderungdesUmsatzsteuergesetzes 20desUmsatzsteuergesetzesinderFassungderBekanntmachungvom21.Februar2005 (BGBl.IS.386),das zuletztdurchartikel...desgesetzesvom... (BGBl.IS....) geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: a)inabsatz1satz1nr.1wirddieangabe 125000Euro durchdieangabe 250000Euro ersetzt. b)absatz2wirdwiefolgtgeändert: aa)dieangabe 31.Dezember2006 wirddurchdie Angabe 31.Dezember2009 ersetzt. bb)dieangabe 125000Euro wirddurchdieangabe 250000Euro ersetzt. Artikel3 Inkrafttreten (1)Artikel2trittam1.Juli2006inKraft. (2)ImÜbrigentrittdiesesGesetzamTagnachderVerkündunginKraft. Berlin,den14.Februar2006 VolkerKauder,Dr.PeterRamsauerundFraktion Dr.PeterStruckundFraktion

Drucksache 16/643 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Begründung I.AllgemeinerTeil EineVerbesserungderRahmenbedingungenfürmehr WachstumundBeschäftigunggenießtfürdieKoalitionder FraktionenderCDU/CSUundSPDsowiefürdievonihr getragenebundesregierunghöchstepriorität.nurdurchein höhereswirtschaftswachstumentstehendauerhaftmehr Arbeitsplätze,sinkendieAusgabenfürdenArbeitsmarktund steigtdassteueraufkommen. Dasfinanz-undsteuerpolitischeGesamtkonzeptsetztsowohldarauf,dieVerschuldungderöffentlichenHaushalte nachhaltigzubegrenzenalsauchgezieltwirtschaftsförderndemaßnahmenzuergreifen,diedieattraktivitätdeswirtschaftsstandortsdeutschlandspürbarerhöhen. ImEinzelnenenthältdasGesetzdiefolgendenMaßnahmen zurwirtschaftsförderung: DasGesetzzursteuerlichenFörderungvonWachstumund BeschäftigungenthältimSinnedessteuerpolitischenGesamtkonzeptsvorallemRegelungenfürpositiveImpulsefür mehrinvestitionenundbeschäftigung.zurstärkungder WachstumskräfteinkonjunkturschwachenZeitensindeine gezieltewiederbelebungderinvestitionstätigkeitunddie steuerlichegewährungvonliquiditätsvorteilenfürkleinere undmittelständischeunternehmenerforderlich.zurförderungvonwachstumundbeschäftigungmussdarüberhinaus derprivatehaushaltalsfeldfürneuebeschäftigungsmöglichkeitensteuerlichgefördertwerden.zugleichwirddurch diemöglichkeitdersteuerlichenberücksichtigungerwerbsbedingterkinderbetreuungskostenwiebetriebsausgaben oderwerbungskostendievereinbarkeitvonfamilieundberufverbessert. ZurbesserenVereinbarkeitvonKinderbetreuungundBerufkönnenerwerbsbedingteKinderbetreuungskostenfür KinderbiszurVollendungdes14.LebensjahresinHöhe vonzweidrittelnderaufwendungen,höchstens4000 Euro,jeKindwieBetriebsausgabenoderWerbungskostenberücksichtigtwerden ( 4fdesEinkommensteuergesetzes EStG).EineentsprechendeRegelunggiltauch, wennnureinelternteilerwerbstätigundderandereelternteilbehindert,dauerhaftkrankoderinausbildungist ( 10Abs.1Nr.8EStG). UmdieKonkurrenzfähigkeitderdeutschenBinnenschifffahrtsflotteimeuropäischenVergleichzugewährleisten, isteineverjüngungderdeutschenbinnenschifffahrtsflotte unumgänglich.hierzuwird 6bEStGdergestalterweitert,dassdiebeiderVeräußerungeinesBinnenschiffes aufgedecktenstillenreservenauferworbenebinnenschiffeübertragenwerdenkönnen. VerbesserungderAbschreibungsbedingungendurcheine befristeteanhebungderdegressivenabsetzungfürabnutzungenfürbeweglichewirtschaftsgüterdesanlagevermögensaufhöchstens30prozent.diesisteinschnell wirksameranreizfüreineverstärkungderinvestitionstätigkeit ( 7Abs.2EStG). AusdehnungderErmäßigungdertariflichenEinkommensteueraufErhaltungs-undModernisierungsmaßnahmensowieBetreuungsleistungenfüreinepflegebedürftigePersonzurFörderungvonWachstumundBeschäftigung,wovonnichtnurFamilien,sondernauchHandwerk unddienstleisterinbesonderemmaßeprofitierenwerden ( 35aEStG). SchließlichwirdzurFörderungkleinerundmittlererUnternehmendieUmsatzgrenzebeiderBesteuerungnach vereinnahmtenentgelten (Ist-Versteuerung)indenalten Bundesländernvon125000Euroauf250000Euroangehoben.DieMaßnahmewirdergänztumeineVerlängerungderderzeitigenRegelungzurIst-Versteuerungfür dieneuenbundesländerüberdasjahr2006hinausbis Ende2009 ( 20desUmsatzsteuergesetzes UStG). ImZugedergemäß 2GGOvorzunehmendenRelevanzprüfungsindunterBerücksichtigungderunterschiedlichenLebenssituationvonMännernundFrauenkeineAuswirkungen erkennbar,diegleichstellungspolitischenzielenzuwiderlaufen.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/643 Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. ) lfd. Nr. Maßnahme Steuerart / Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung 1) Kassenjahr 2006 2007 2008 2009 2010 1 4f, 9 Abs. 5, 10 Abs. 1 Nrn. 5 und 8 EStG Insg. - 460-140 - 460-460 - 460-460 Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten GewSt...... mit zwei Dritteln der Aufwendungen, ESt - 435-130 - 435-435 - 435-435 höchstens 4.000 je Kind SolZ - 25-10 - 25-25 - 25-25 Bund - 210-65 - 210-210 - 210-210 GewSt...... ESt - 185-55 - 185-185 - 185-185 SolZ - 25-10 - 25-25 - 25-25 Länder - 185-55 - 185-185 - 185-185 GewSt...... ESt - 185-55 - 185-185 - 185-185 Gem. - 65-20 - 65-65 - 65-65 GewSt...... ESt - 65-20 - 65-65 - 65-65 2 6b EStG 2) Ins....... Übertragung stiller Reserven bei der Bund...... Veräußerung von Binnenschiffen Länder...... Gem....... 3 7 Abs. 2 EStG Insg. - 2.410-1.070-3.725-4.815-3.005 + 130 Anhebung der degressiven AfA für GewSt - 825-365 - 1.275-1.650-1.030 + 45 bewegliche Wirtschaftsgüter auf 30% und ESt - 470-210 - 725-935 - 585 + 25 max. das 3-fache der linearen AfA befristet KSt - 1.030-460 - 1.595-2.065-1.285 + 55 für 2 Jahre SolZ - 85-35 - 130-165 - 105 + 5 Bund - 834-369 - 1.288-1.663-1.039 + 46 GewSt - 34-15 - 52-68 - 42 + 2 ESt - 200-89 - 308-397 - 249 + 11 KSt - 515-230 - 798-1.033-643 + 28 SolZ - 85-35 - 130-165 - 105 + 5 Länder - 833-371 - 1.287-1.664-1.038 + 44 GewSt - 118-52 - 182-235 - 147 + 6 ESt - 200-89 - 308-397 - 249 + 11 KSt - 515-230 - 797-1.032-642 + 27 Gem. - 743-330 - 1.150-1.488-928 + 40 GewSt - 673-298 - 1.041-1.347-841 + 37 ESt - 70-32 - 109-141 - 87 + 3 4 35a Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG Insg. - 120-40 - 120-120 - 120-120 ESt - 115-40 - 115-115 - 115-115 SolZ - 5. - 5-5 - 5-5 Einführung einer Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person erbracht werden, in Höhe von 20% der Arbeitskosten (max. 1.200 ) Bund - 54-17 - 54-54 - 54-54 ESt - 49-17 - 49-49 - 49-49 SolZ - 5. - 5-5 - 5-5 Länder - 49-17 - 49-49 - 49-49 ESt - 49-17 - 49-49 - 49-49 Gem. - 17-6 - 17-17 - 17-17 ESt - 17-6 - 17-17 - 17-17

Drucksache 16/643 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. ) lfd. Nr. Maßnahme Steuerart / Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung 1) Kassenjahr 2006 2007 2008 2009 2010 5 35a Abs. 2 Satz 2 EStG Insg. - 1.100-330 - 1.100-1.100-1.100-1.100 ESt - 1.045-315 - 1.045-1.045-1.045-1.045 SolZ - 55-15 - 55-55 - 55-55 Einführung einer Steuerermäßigung für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-aufwendungen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, in Höhe von 20% der Arbeitskosten (max. 600 ) Bund - 499-149 - 499-499 - 499-499 ESt - 444-134 - 444-444 - 444-444 SolZ - 55-15 - 55-55 - 55-55 Länder - 444-134 - 444-444 - 444-444 ESt - 444-134 - 444-444 - 444-444 Gem. - 157-47 - 157-157 - 157-157 ESt - 157-47 - 157-157 - 157-157 6 20 UStG Insg.. - 1.230-250.. + 250 Ausdehnung der Umsatzgrenzen bei der Ist- USt. - 1.230-250.. + 250 Versteuerung (Anhebung der Umsatzgrenze in den alten Bundesländern ab 01.07.2006 Bund. - 632-129.. + 129 von 125.000 auf 250.000 sowie USt. - 632-129.. + 129 Fortführung der erhöhten Umsatzgrenze von 500.000 in den neuen Bundesländern bis Länder. - 572-116.. + 116 zum Jahr 2009) USt. - 572-116.. + 116 Gem.. - 26-5.. + 5 USt. - 26-5.. + 5 7 Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs Insg. - 4.090-2.810-5.655-6.495-4.685-1.300 eines Gesetzes zur steuerlichen GewSt - 825-365 - 1.275-1.650-1.030 + 45 Förderung von Wachstum und ESt - 2.065-695 - 2.320-2.530-2.180-1.570 Beschäftigung KSt - 1.030-460 - 1.595-2.065-1.285 + 55 SolZ - 170-60 - 215-250 - 190-80 USt. - 1.230-250.. + 250 Anmerkungen: 1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten 2) Geringfügige, nicht bezifferbare Steuermindereinnahmen Bund - 1.597-1.232-2.180-2.426-1.802-588 GewSt - 34-15 - 52-68 - 42 + 2 ESt - 878-295 - 986-1.075-927 - 667 KSt - 515-230 - 798-1.033-643 + 28 SolZ - 170-60 - 215-250 - 190-80 USt. - 632-129.. + 129 Länder - 1.511-1.149-2.081-2.342-1.716-518 GewSt - 118-52 - 182-235 - 147 + 6 ESt - 878-295 - 986-1.075-927 - 667 KSt - 515-230 - 797-1.032-642 + 27 USt. - 572-116.. + 116 Gem. - 982-429 - 1.394-1.727-1.167-194 GewSt - 673-298 - 1.041-1.347-841 + 37 ESt - 309-105 - 348-380 - 326-236 USt. - 26-5.. + 5

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/643 II.BesondererTeil ZuArtikel1 (Einkommensteuergesetz EStG) ZuNummer1 (Inhaltsübersicht) NotwendigeredaktionelleAnpassungderInhaltsübersicht desestgandieeinfügungdes 4funddieAufhebungdes 33c. ZuNummer2 ( 4f neu) Derneueingefügte 4fEStGsolldieVereinbarkeitvon KinderbetreuungundErwerbstätigkeitverbessern.Nach geltendemrechtsindkinderbetreuungskostennichtalsbetriebsausgaben/werbungskostenabziehbar,sondernwerden nurimrahmendes 32Abs.6EStGunddurch 33cEStG berücksichtigt.zukünftigsollenaufwendungenfürdienstleistungenzurbetreuungeineszumhaushaltdessteuerpflichtigengehörendenkindesimsinnedes 32Abs.1, welchesdas14.lebensjahrnochnichtvollendethatoderwegeneinervorvollendungdes27.lebensjahreseingetretenen körperlichen,geistigenoderseelischenbehinderungaußerstandeist,sichselbstzuunterhalten,inhöhevonzweidrittel deraufwendungen,höchstens4000euro,jekindbeider ErmittlungderEinkünfteausLand-undForstwirtschaft,GewerbebetrieboderselbständigerArbeitwieBetriebsausgabenberücksichtigtwerden.BeiallenKindernisteinDrittel deraufwendungennichtabziehbar.damitwirdberücksichtigt,dassbetreuungsbedarffürkinderbeiallenelternbesteht,unabhängigdavon,obsieerwerbstätigsindodernicht, unddergesetzgeberberechtigtist,imwegederpauschalierungeineobergrenzefestzulegen.derabzugwiebetriebsausgabengiltnichtnur,wenndersteuerpflichtigealleinerziehenderist,sondernauchdann,wennbeideelternteilezusammenlebenundbeideerwerbstätigsind.zumabzug istderelternteilberechtigt,derdieaufwendungengetragen hat.habenbeideelternteileaufwendungennach 4fSatz1 EStGgetragen,sokönnengleichwohljeKindnurmaximal 4000EurowieBetriebsausgabengeltendgemachtwerden. SoferndieSteuerpflichtigennichteineandereAufteilung wählen,istderbetragjezurhälftebeidereinkünfteermittlungderelternzuberücksichtigen. AufwendungenfürUnterricht (z.b.schulgeld,nachhilfe-, Fremdsprachenunterricht),dieVermittlungbesondererFähigkeiten (z.b.musikunterricht,computerkurse)oderfür sportlicheundanderefreizeitbetätigungen (z.b.mitgliedschaftinsportvereinenoderanderenvereinen,tennis-,reitunterrichtusw.)werdennichtnach 4fEStGberücksichtigt. RechnungundalszusätzlicherNachweisderZahlungein Kontobeleggefordert. ZuNummer3 ( 6bAbs.1Satz1und2Nr.4 neu) IstdasKindnichtunbeschränkteinkommensteuerpflichtig, istderalsbetriebsausgabezuberücksichtigendebetragauf dasnachdenverhältnissenimwohnsitzstaatdeskindes notwendigeundangemessenemaßzukürzen.dieländergruppeneinteilungimschreibendesbundesministeriumsder Finanzenvom17.November2003 (BStBlIS.637)isthierfüralsMaßstabheranzuziehen. DieAusweitungdersteuerlichenBerücksichtigungvonKinderbetreuungskostenstelltdieunterschiedlichenFormender BetreuungsangebotegleichundsolldarüberhinausAnreize geben,umlegalebeschäftigungsverhältnisseinprivathaushaltenzuschaffen.ummissbrauchvorzubeugenundzurbekämpfungvonschwarzarbeitindiesembereichwirdeine UmdieKonkurrenzfähigkeitderdeutschenBinnenschifffahrtsflotteimeuropäischenVergleichzugewährleisten,ist eineverjüngungderdeutschenbinnenschifffahrtsflotteunumgänglich.hierzuwird 6bEStGerweitert,sodass wie beispielsweiseindenniederlandenpraktiziert diebeider VeräußerungeinesBinnenschiffesaufgedecktenstillen ReservenauferworbeneBinnenschiffeübertragenwerden können. ZuNummer4 ( 7Abs.2Satz3 neu) UmschnelldieInvestitionstätigkeitzubeleben,werdenauf demwegzueinergrundlegendenunternehmenssteuerreformzeitlichbegrenztbiszum31.dezember2007die BedingungenderdegressivenAbschreibungfürbewegliche WirtschaftsgüterdesAnlagevermögens,dienachdem 31.Dezember2005undvordem1.Januar2008angeschafft oderhergestelltwordensind,verbessert.mitdererhöhung derdegressivenabschreibungfürinvestitionsgütersollen Investitionsanreizegeschaffenundsofüreinbeschleunigtes Wachstumgesorgtwerden. ZuNummer5 ( 9Abs.5Satz1) MitderErgänzungwirddieAbziehbarkeitvonKinderbetreuungskostenimSinnedes 4fEStGaufdenBereichder Überschusseinkünfteerstreckt.Kinderbetreuungskostensind damitwiewerbungskostenabziehbar. ZuNummer6 ( 9aSatz1Nr.1Buchstabea) DieErgänzungbewirkt,dassKinderbetreuungskostenim Sinnedes 4fEStGnebendemArbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogenwerdenkönnen. ZuNummer7 ( 10Abs.1) ZuBuchstabea (Einleitungssatz) DieErgänzungbewirkt,dassauchfürdieAufwendungen, dieunter 4fEStGoder 9Abs.5EStGfallen,eineBerücksichtigungalsSonderausgabenausscheidet. ZuBuchstabeb (Nr.5und8 neu) MitderneuenNummer5sollenalleElternmitKindern,die das3.lebensjahrvollendet,das6.lebensjahrabernoch nichtvollendethaben,zweidrittelderkinderbetreuungskosten,höchstens4000euro,jekindalssonderausgabenvom GesamtbetragderEinkünfteabziehenkönnen.Damitwird typischerweiseberücksichtigt,dassbeiallenelternmitkindernindieseraltersgruppekinderbetreuungskosten (imwesentlichenkindergartenbeiträge)anfallen,unabhängigvon Erwerbstätigkeit,Behinderung,KrankheitoderAusbildung dereltern. MitderneuenNummer8sollenzweiDrittelderKinderbetreuungskosten,höchstens4000EurojeKind,diedadurch entstehen,dasseinelternteilsichinausbildungbefindet, körperlich,geistigoderseelischbehindertoderdauerhaft krankist,alssonderausgabenvomgesamtbetragdereinkünfteabgezogenwerdenkönnen.beizusammenlebenden

Drucksache 16/643 10 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode ElternmusseinedergenanntenVoraussetzungenbeibeiden ElternteilenvorliegenoderderElternteil,beidemdiesnicht derfallist,erwerbstätigsein.damitkönnenauchderartverursachtekinderbetreuungskosteningleichemumfangwie reinerwerbsbedingtekinderbetreuungskostensteuerminderndabgezogenwerden. AufwendungenfürUnterricht (z.b.schulgeld,nachhilfe-, Fremdsprachenunterricht),dieVermittlungbesondererFähigkeiten (z.b.musikunterricht,computerkurse)oderfür sportlicheundanderefreizeitbetätigungen (z.b.mitgliedschaftinsportvereinenoderanderenvereinen,tennis-,reitunterrichtusw.)könnennichtalssonderausgabenberücksichtigtwerden. IstdasKindnichtunbeschränkteinkommensteuerpflichtig, istnachdennummern5und8deralssonderausgabezuberücksichtigendebetragaufdasnachdenverhältnissenim WohnsitzstaatdesKindesnotwendigeundangemesseneMaß zukürzen.dieländergruppeneinteilungimschreibendes BundesministeriumsderFinanzenvom17.November2003 (BStBlIS.637)isthierfüralsMaßstabheranzuziehen. DieAusweitungdersteuerlichenBerücksichtigungvonKinderbetreuungskostenstelltdieunterschiedlichenFormender BetreuungsangebotegleichundsolldarüberhinausAnreize geben,umlegalebeschäftigungsverhältnisseinprivathaushaltenzuschaffen.ummissbrauchvorzubeugenundzurbekämpfungvonschwarzarbeitindiesembereichwirdeine RechnungundalszusätzlicherNachweisderZahlungein Kontobeleggefordert. ZuNummer8 ( 10cAbs.1) RedaktionelleFolgeänderungzurAufhebungderNummer6 in 10Abs.1EStGdurchdasGesetzzumEinstieginein steuerlichessofortprogrammvom22.dezember2005 (BGBl.IS.3682)unddieEinfügungderNummern5und8 in 10Abs.1EStG. ZuNummer9 ( 12,Einleitungssatz) RedaktionelleFolgeänderungzuderEinfügungdes 4f EStG,derAufhebungderNummer6in 10Abs.1EStG durchdasgesetzzumeinstiegineinsteuerlichessofortprogrammvom22.dezember2005 (BGBl.IS.3682),derEinfügungderNummern5und8in 10Abs.1EStGsowieder Aufhebungdes 33cEStG. ZuNummer10 ( 26aAbs.2Satz1) RedaktionelleFolgeänderungzurAufhebungdes 33c EStG. ZuNummer11 ( 33Abs.2Satz2) DieErgänzungbewirkt,dassfürdieAufwendungen,dieunter 4fEStGoder 9Abs.5EStGfallen,eineBerücksichtigungalsaußergewöhnlicheBelastungausscheidet. ZuNummer12 ( 33c aufgehoben) ZuNummer13 ( 35a) ZuBuchstabea (Absatz1) DaKinderbetreuungskostenzukünftiginden 4f,9Abs.5 und10estggeregeltwerden,wirddievorschriftaufgehoben. DieErgänzungbewirkt,dassfürdieAufwendungen,dieunterdie 4f,9Abs.5und 10Abs.1Nr.5und8EStGfallen,eineBerücksichtigungimRahmendes 35aAbs.1 EStGausscheidet. ZuBuchstabeb (Absatz2) Satz1giltwiebisherfürhaushaltsnaheDienstleistungen,zu denenauchvonumzugsspeditionendurchgeführteumzüge fürprivatpersonengehören,mitausnahmederinsatz2genanntenleistungen. DurchdenzweitenHalbsatzerfährtSatz1eineAusweitung fürdieinanspruchnahmevonpflege-undbetreuungsleistungenfürpersonen,beideneneinschweregradderpflegebedürftigkeitimsinnedes 14SGBXIbestehtoderdieLeistungenderPflegeversicherungbeziehen.FürdieInanspruchnahmevonLeistungenfürdiesenPersonenkreisverdoppelt sichderhöchstbetrag.diesteuerermäßigungstehtauchden AngehörigenvonPersonenmitPflege-oderBetreuungsbedarfzu,wennsiefürPflege-oderBetreuungsleistungenaufkommen,dieiminländischenHaushaltdesSteuerpflichtigen oderimhaushaltdergepflegtenoderbetreutenperson durchgeführtwerden.damitwirddasengagementvonangehörigenanerkannt,diedurchdieinanspruchnahmevon Pflege-undBetreuungsleistungendafürsorgen,dassgepflegteoderbetreutePersonensolangewiemöglichinihrer gewohntenumgebungbleibenkönnen.dieleistungender PflegeversicherungsindmitderFolgeanzurechnen,dassnur diejenigenaufwendungenzueinersteuerermäßigungführen,dienichtdurchdieverwendungderleistungenderpflegeversicherungfinanziertwerdenkönnen. Satz2giltfürallehandwerklichenTätigkeiten,unabhängig davon,obessichumregelmäßigvorzunehmenderenovierungsarbeitenoderumerhaltungs-undmodernisierungsmaßnahmenhandelt.begünstigtsindhandwerklichetätigkeiten,dievonmieternundeigentümernfürdiezueigenen WohnzweckengenutzteWohnunginAuftraggegebenwerden,z.B.dasStreichenundTapezierenvonInnenwänden, diebeseitigungkleinererschäden,dieerneuerungeinesbodenbelags (Teppichboden,ParkettoderFliesen),dieModernisierungdesBadezimmersoderderAustauschvonFenstern.HierunterfallenauchAufwendungenfürRenovierungs- Erhaltungs-undModernisierungsarbeitenaufdemGrundstück,z.B.Garten-undWegebauarbeiten.DieErweiterung destatbestandszurermäßigungdertariflicheneinkommensteuerumerhaltungs-undmodernisierungsmaßnahmen,der sowohlvonmieternalsauchvoneigentümernfürdiezu eigenenwohnzweckengenutztewohnunginanspruch genommenwerdenkann,dientderförderungvonwachstum undbeschäftigung. BeiVorliegenderentsprechendenVoraussetzungenkönnen dietatbeständedersätze1und2nebeneinanderinanspruch genommenwerden.einekumulativeinanspruchnahmefür dieselbedienstleistungistnichtmöglich (Satz1). Satz3stelltklar,dassnurArbeitskostenbegünstigtsind MaterialkostenodersonstigegelieferteWarenbleiben außeransatz undnurdieaufwendungen,fürdienicht bereitsnachanderenvorschriftendesestgeinvorrangiger

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/643 Abzugmöglichist.UmeineDoppelförderungauszuschließen,wirdimRahmenderAufzählungklargestellt, dasseinsteuerabzugfürsolcheaufwendungennichtmöglichist,dieunterdie 4f,9Abs.5und 10Abs.1Nr.5 und8estgfallenoderdiealserhaltungsmaßnahmenim RahmenderSonderausgabengeltendgemachtwurden (z.b.nach 10fEStG). Satz4stelltklar,dasseinSteuerabzugnachdenSätzen1und2 nurfürsolcheaufwendungenmöglichist,fürdienichtbereits nachabsatz1einesteuerermäßigunginanspruchgenommenwordenist (AusschlusseinerDoppelförderung). SowohlbeiAufwendungenimRahmeneinerhaushaltsnahen DienstleistungalsauchbeiHandwerker-oderPflege-und BetreuungsleistungenistdieSteuerermäßigungdavonabhängig,dassderSteuerpflichtigedieAufwendungendurch VorlageeinerRechnungunddieZahlungdurcheinenBeleg deskreditinstitutsnachweist (Satz5). ZuNummer14 ( 37Abs.3Satz5) RedaktionelleFolgeänderungzuderAufhebungderNummer6in 10Abs.1EStGdurchdasGesetzzumEinstiegin einsteuerlichessofortprogrammvom22.dezember2005 (BGBl.IS.3682),derEinfügungderNummern5und8in 10Abs.1EStGsowiederAufhebungdes 33cEStG. ZuNummer15 ( 39a) ZuBuchstabea (Absatz1) ZuDoppelbuchstabeaa (Nr.2) RedaktionelleFolgeänderungzuderAufhebungderNummer6in 10Abs.1EStGdurchdasGesetzzumEinstiegin einsteuerlichessofortprogrammvom22.dezember2005 (BGBl.IS.3682)sowiederEinfügungderNummern5 und8in 10Abs.1EStG. ZuDoppelbuchstabebb (Nr.3) RedaktionelleFolgeänderungzuderAufhebungdes 33c EStG. ZuBuchstabeb (Absatz2Satz4) RedaktionelleFolgeänderungzuderAufhebungderNummer6in 10Abs.1EStGdurchdasGesetzzumEinstiegin einsteuerlichessofortprogrammvom22.dezember2005 (BGBl.IS.3682)sowiederEinfügungderNummern5 und8in 10Abs.1EStG. ZuBuchstabec (Absatz3Satz2) RedaktionelleFolgeänderungzuderAufhebungderNummer6in 10Abs.1EStGdurchdasGesetzzumEinstiegin einsteuerlichessofortprogrammvom22.dezember2005 (BGBl.IS.3682)sowiederEinfügungderNummern5 und8in 10Abs.1EStG. ZuNummer16 ( 50Abs.1Satz4) DieneueVorschriftdes 4fEStGunddieÄnderungvon 9 Abs.5Satz1EStGsollendieVereinbarkeitvonKinderbetreuungundErwerbstätigkeitverbessern.Sieknüpfenandie familiäresituationdessteuerpflichtigenanunddieneneinemsozialpolitischenziel.daherwirdihreanwendungauf beschränktsteuerpflichtigeausgeschlossen.derenfamiliäre SituationistimjeweiligenWohnsitzstaatzuberücksichtigen. EinezusätzlicheBerücksichtigungimQuellenstaatkönnte hingegenzurungerechtfertigtenverdopplungvonbegünstigungenführen. ImÜbrigenhandeltessichumeineredaktionelleFolgeänderungzuderAufhebungdes 33cEStG. ZuNummer17 ( 52) ZuBuchstabea (Absatz12c neu) DerneueAbsatzstelltklar,dassfürdenAbzugnach 4f EStGnurLeistungenundZahlungenberücksichtigtwerden können,dienachdem31.dezember2005erbrachtworden sind. ZuBuchstabeb (Absatz18b neu) DerneueAbsatz18bbestimmt,dassdiesteuerneutraleÜbertragungdesVeräußerungsgewinnsbeiderVeräußerungvon BinnenschiffenbereitsinallenVeräußerungsfällenAnwendungfindet,dienachdem31.Dezember2005vorgenommen werden.siewirdaufeinenzeitraumvonfünfjahrenbefristet.hierdurchwirdeinschnellstmöglicherabbauvonwettbewerbsnachteilenimeuropäischenkontextsichergestellt. ZuBuchstabec (Absatz23cSatz3 neu) DerneueSatz3stelltklar,dassfürdenAbzugnach 9 Abs.5Satz1EStGinderneuenFassungnurLeistungenund Zahlungenberücksichtigtwerdenkönnen,dienachdem 31.Dezember2005erbrachtwordensind. ZuBuchstabed (Absatz24 neu) DerneueAbsatzstelltklar,dassfürdenAbzugnach 10 Abs.1Nr.5und8EStGnurLeistungenundZahlungenberücksichtigtwerdenkönnen,dienachdem31.Dezember 2005erbrachtwordensind. ZuBuchstabee (Absatz50bSatz2 neu) DerneueSatz2stelltklar,dassfürdieSteuerermäßigung nach 35aEStGinderneuenFassungnurLeistungenund Zahlungenberücksichtigtwerdenkönnen,dienachdem 31.Dezember2005erbrachtwordensind. ZuArtikel2 ( 20Umsatzsteuergesetz) ZuBuchstabea (Absatz1Satz1Nr.1) DasFinanzamtkannaufAntraggestatten,dasseinUnternehmerdieUmsatzsteuernachvereinnahmtenEntgelten (sog. Ist-Versteuerung)berechnendarf,wennderVorjahresumsatz einebestimmtegrenzenichtüberschrittenhat.derfürgewerblicheunternehmermitsitzindenaltenbundesländern maßgeblichebetragwirdverdoppeltundauf250000euro erhöht.fürunternehmerindenneuenbundesländerngilt bereitseineerhöhteumsatzgrenze. AndersalsbeiderVersteuerungnachvereinbartenEntgelten mussdiesteuerbeianwendungdesist-prinzipserstdannan dasfinanzamtabgeführtwerden,wennderkundetatsächlichbezahlthat.dievorsteuerkannsichderunternehmer auchinzukunftbeileistungsbezugundvorliegeneiner RechnungunabhängigvonderBezahlungsofortvom

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12 Drucksache 16/643 Finanzamterstattenlassen.DiesschafftLiquiditätsvorteile insbesonderefürkleineundmittlereunternehmen. ZuBuchstabeb (Absatz2) ZuDoppelbuchstabeaa AbweichendvondenallgemeinenGrundsätzenkönnenUnternehmermitSitzindenneuenBundesländerndieIst-VersteuerungbiszueinemGesamtumsatzvon500000Euroin Anspruchnehmen.Wegendernachwievorschwierigen wirtschaftlichenverhältnissewirddiesesonderregelungbis zum31.dezember2009verlängert. ZuDoppelbuchstabebb EshandeltsichumeineredaktionelleFolgeänderungzu Buchstabea. ZuArtikel3 (Inkrafttreten) DieVorschriftregeltdasInkrafttretendesGesetzes. ZuAbsatz1 MitWirkungvom1.Juli2006tretendieÄnderungendes UmsatzsteuergesetzesinKraft. ZuAbsatz2 DieÄnderungendesEinkommensteuergesetzestretenam TagnachderVerkündunginKraft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333