GEMEINDEAMT KAINBACH BEI GRAZ

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1 GEMEINDEAMT KAINBACH BEI GRAZ Pol. Bezirk Graz-Umgebung, A-8010 Kainbach bei Graz, Hönigtaler Straße 2 Tel. 0316/ , Telefax 0316/ /17, gde@kainbach.steiermark.at; Homepage: oder N i e d e r s c h r i f t UID-Nr.: ATU , DVR-Nr über die am Dienstag, 12. November 2013, mit Beginn um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtshauses der Gemeinde Kainbach bei Graz stattgefundene öffentliche bzw. nicht öffentliche Gemeinderatssitzung. Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger, Vizebürgermeister Johann Bloder, Gemeindekassierin Anna Hahn und die Gemeinderäte Josef Greimel, Hermann Steppeler, Günther Nagl, Peter Stanzenberger, Andreas Cretnik, Werner Ranftl, Regina Glatz, Franz Lohr, Bettina Pint, Ralph Lichem und Rudolf Pucher. VB Anna Reitzer Entschuldigt: Gemeinderat Alois Höfer, Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Fragestunde: Nachdem keine Frage dazu vorliegt, schließt der Vorsitzende die Fragestunde und eröffnet die Sitzung mit folgender Tagesordnung laut Einladung: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschriften der letzten Gemeinderatssitzung vom NICHT ÖFFENTLICH: Niederschrift Prüfungsausschuss vom Vergabe Darlehensaufnahme für Finanzierung Abwasseranlage BA09, Blc, und Abschluss des Darlehensvertrages. 5. Nachtragsvoranschlag 2013 der Gemeinde Kainbach bei Graz. 6. Untervoranschlag 2014 der Volksschule Hönigtal. 7. Beratung und Beschlussfassung über die Einführung von kostenlosen Restmülltonnen für Neugeborene. 8. Zuzahlung der Gemeinde Kainbach bei Graz zur Tagesbetreuung im Senioren-Tageszentrum Hart bei Graz. 9. Auftragsvergabe Winterdienst (Schneeräumung durch Landwirte) an Maschinenring-Service Steiermark egen. 10. Allfälliges. N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 1 von 17

2 Zu 1.: Feststellung der Beschlussfähigkeit. GZ: 004/ Die Einladung wurde ordnungsgemäß zugestellt. Auf Grund der Anwesenheit von 14 Gemeinderäten/innen stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. Zu 2.: Genehmigung der Niederschriften der letzten Gemeinderatssitzung vom Dazu berichtet der Vorsitzende über die rechtzeitige Zustellung der Niederschrift (öffentlicher Teil am per bzw. per Post am 23. bzw. am ) an die Fraktionsvorsitzenden. Der Entwurf der Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom konnte innerhalb von acht Tagen vor der Gemeinderatssitzung von den Mitgliedern des Gemeinderates im Gemeindeamt eingesehen werden. Da keine schriftlichen Einwendungen vorliegen gelten die Niederschriften der letzten Gemeinderatssitzung vom als genehmigt und werden anschließend vom Vorsitzenden und den anwesenden Schriftführern unterfertigt. Zu 3.: NICHT ÖFFENTLICH: Niederschrift Prüfungsausschuss vom Da dieser Tagesordnungspunkt für nicht öffentlich erklärt ist, wird darüber eine gesonderte Niederschrift verfasst und auch gesondert abgelegt. Zu 4.: Vergabe Darlehensaufnahme für Finanzierung Abwasseranlage BA09, Blc, und Abschluss des Darlehensvertrages. Für die Finanzierung des Bauvorhabens Abwasseranlage BA 09, Bl c wurde eine Darlehensaufnahme in Höhe von EUR ,--, mit einer Laufzeit von n ausgeschrieben. Mit den Bauvorhaben wurde bereits begonnen. Die Fertigstellung ist für Sommer 2014 geplant. Dann wäre die Gemeinde Kainbach bei Graz zu 100 % mit Abwasseranlagen erschlossen. Die Ausschreibung erfolgte an sechs vom Gemeindevorstand auswählte Banken mit den vom Amt der Stmk. Landesregierung, Abt. 7, zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen. Fünf Banken haben ein Angebot abgegeben. Die Ausschreibung hat folgendes Ergebnis für die Bauphase bis ergeben. Bieter Bauphase Unicredit Bank Austria AG 8063 Public Sector 1, Schottengass 6, Postfach , 1011 Wien Steiermärkische Bank und Sparkassen AG Sparkassenplatz 4, 8010 Graz BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft Öst. Postsparkasse AG CBPH-Öffentliche Hand 1018 Wien, Georg Coch-Platz 2 Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Radetzkystraße 15-17, 8010 Graz Raiffeisen- Landesbank Steiermark AG, Kaiserfeldgasse Graz Laufzeit bis 6-Monats-EURIBOR ,337 % ,337 % ,337 % ,34 % ,337 % Aufschlag + 0,92 % e + 1,375 % + 0,850 % + 1,35 % 1,300 % ergibt Zinssatz 1,257 % 1,712 % 1,187 % 1,69 % 1,637 % Rundung ohne keine keine keine keine N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 2 von 17

3 Und folgendes Ergebnis für die Tilgungsphase: Tilgungsphase Laufzeit 6-Monats-EURIBOR vom Unicredit Bank Austria AG 8063 Public Sector 1, Schottengass 6, Postfach , 1011 Wien ,337 % Steiermärkische Bank und Sparkassen AG Sparkassenplatz 4, 8010 Graz ,337 % Bieter BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft Öst. Postsparkasse AG CBPH-Öffentliche Hand 1018 Wien, Georg Coch-Platz ,337 % Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Radetzkystraße 15-17, 8010 Graz ,34 % Raiffeisen- Landesbank Steiermark AG, Kaiserfeldgasse Graz 10 Jahre 15 Jahre ,337 % Aufschlag 0,92 %- + 1,375% + 0,850 % 1,35 % 1,300 % ergibt Zinssatz 1,257 % 1,712 % 1,187 % 1,69% 1,637 % Rundung ohne keine keine keine keine Annuität EUR , , , , ,93 Reihung Die Gemeinde hat bereits mit dem Bestbieter, der BAWAG P.S.K., Kontakt aufgenommen und einen Entwurf des Darlehensvertrages verlangt. Der zuständige Kundenbetreuer, Herr Martin Bauer, hat diesen Entwurf des Darlehensvertrages per Mail geschickt. Das Original des Vertrages wird nach erfolgtem Gemeinderatsbeschluss per Post geschickt. Der Entwurf wurde der Abteilung 7, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, zur Vorprüfung übermittelt. Die Steiermärkische Landesregierung wird die Darlehensaufnahme aufsichtsbehördlich prüfen. Diese Prüfung findet jedoch erst nach dem Gemeinderatsbeschluss mit unterfertigtem Sitzungsprotokoll statt. Frau Marcher, von der A7, Amt der Stmk. Landesregierung, hat sich den Vertragsentwurf durchgelesen und keine bedenklichen Formulierungen und Klauseln, wie zum Beispiel bankseitige Zinsanpassungsmöglichkeiten oder versteckte sonstige Gebühren vorgefunden. Bürgermeister Mag. Schöninger schlägt vor, das Darlehen beim Bestbieter, BAWAG P.S.K., Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wien, mit den angeführten Konditionen laut vorliegendem Angebot vom aufzunehmen und den nachfolgenden Vertragsentwurf zu genehmigen. Nach kurzer Beratung wird dieser Vorschlag vom Gemeinderat einstimmig angenommen. N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 3 von 17

4 Vertragsentwurf: GZ: 004/ N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 4 von 17

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10 Zu 5.: Nachtragsvoranschlag 2013 der Gemeinde Kainbach bei Graz. GZ: 004/ Der 1. Nachtragsvoranschlag 2013 wurde als Entwurf am öffentlich kundgemacht und jeweils ein Exemplar am an die Fraktionen des Gemeinderates übergeben. Während der Kundmachungsfrist sind keine Einwände im Gemeindeamt eingelangt. Der Vorsitzende berichtet kurz über die Notwendigkeit des Nachtragsvoranschlages. Im Lauf des Jahres 2013 wurde der Beschluss über die Einrichtung einer 3. Kindergartengruppe gefasst. Diese zusätzlichen Kosten waren nicht im Voranschlag 2013 vorgesehen. Es haben sich noch ein paar andere Post ergeben, die ebenfalls nicht im ursprünglichen Voranschlag 2013 enthalten waren. Es werden einige Kopien des Nachtragsvoranschlagsentwurfes an die Gemeinderäte verteilt. Bürgermeister Mag. Schöninger ersucht Frau Reitzer den vorliegenden Nachtragsvoranschlag 2013 zu erläutern. Frau Reitzer trägt den Nachtragsvoranschlag ab Seite 8 vor. Die Seiten 1 bis 7 umfassen die Gesamtsumme, die Gruppensummen und den Haushaltsquerschnitt. Im ordentlichen Haushalt ergeben sich Mehreinnahmen und Mehrausgaben von insgesamt EUR ,--. Im ordentlichen Haushalt sind folgende Bereiche betroffen: Kosten und Einnahmen der 3. Kindergartengruppe auf Ansatz Mehrausgaben und Mehreinnahmen im Bereich Straßenerhaltung auf Ansatz Bereits erfolgte Ausgaben im Bereich Winterdienst, Ansatz Umbau Steuerungen für Straßenbeleuchtungen, Ansatz Minderausgaben im Bereich Abwasserbeseitigung, Ansatz Mehreinnahmen an Kommunalsteuer, Ansatz Im Außerordentlichen Haushalt sind Mehreinnahmen und Mehrausgaben von insgesamt EUR ,-- vorgesehen. Diese ergeben sich aus dem verspäteten Einlangen der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf an die ÖWG, aus dem Streichen des Vorhabens Auffinden der Kanalfehleinleitungen und den verminderten Zuführungen vom ordentlichen Haushalt. Ausgabenseitig werden damit die Umbaumaßnahmen für die 3. Kindergartengruppe die erhöhten Ausgaben im Bereich Gemeindestraßen und Ausgaben für die Planung zum Projekt GEKA und Verlegung Ziegelweg abgedeckt. Der Vorsitzende stellt fest, dass es dazu keine Anfragen oder Wortmeldungen gibt. Er stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf zum 1. Nachtragsvoranschlag 2013 mit den nachstehenden Gesamtsummen zu beschließen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 10 von 17

11 Zu 6.: Untervoranschlag 2014 der Volksschule Hönigtal. GZ: 004/ Es werden Abschriften der Entwürfe Untervoranschlag 2014 der Volksschule Hönigtal (Teil der Gemeinde) und Teilbudget 2014 der Volksschule Hönigtal (Teil der Kainbach-KG) an die Gemeinderäte verteilt. Zum vorliegenden Entwurf berichtet der Vorsitzende über die am stattgefundene Sitzung des Schulausschusses. Bei dieser Sitzung waren anwesend: Vertreter der Gemeinde Kainbach bei Graz: Vorsitzende Obfrau Gemeindekassierin Hahn Anna Obfrau-Stellvertreter Gemeinderat Steppeler Hermann Schriftführer Gemeinderat Lohr Franz Gemeinderat Greimel Josef Vertreter der eingeschulten Gemeinden: Laßnitzhöhe: Gemeindekassier Zotter Reinhard Vizebürgermeister Flaßer Gerald Höf-Präbach: Vizebürgermeister Henry Koo Schule: Direktorin Mag. Steiner Birgitta RK-Religionslehrerin Christine Peter Weiters: Bürgermeister Mag. Schöninger Manfred Schulwartin Nagl Ilse Obfrau des Elternvereines Wachswender Karin GemBed. Reitzer Anna Frau Reitzer erläutert, wie auch bei der Schulausschusssitzung, die vorliegenden Entwürfe. Das Budget der Kainbach-KG wird mit dem Steuerberatungsbüro BFP Kommunalcenter (Name des Steuerberatungsbüros im Vorjahr Kommunal s) erstellt. Im Budget-Entwurf der Kainbach-KG wird die Finanzierung des Um- und Zubaues, welcher im Jahr 2006 abgeschlossen wurde, die Darlehensrückzahlung, die laufenden Kosten zur Gebäudeerhaltung sowie die Berechnung der Miete und des Liquiditätsbedarfes dargestellt. Es sind für 2014 Investitionen in Höhe von EUR ,-- budgetiert. EUR ,-- für die Erneuerung der Fenster und Außentüren der Schulwartwohnung und EUR ,-- für Umbaumaßnahmen zur Vergrößerung der Garderobe. Dazu bietet sich der nicht mehr gebrauchte Öltankraum an, welcher sich unmittelbar neben der Garderobe befindet. Im Jahr 2013 wurden die Fenster des Turnsaaltraktes getauscht. Die Schulwartwohnung befindet sich auch in diesem Trakt. Neu im Budget der Kainbach-KG ist eine Instandhaltungsrücklage für das Gebäude. Diese wurde heuer im Oktober 2013 mit EUR ,-- gebildet. Es soll jährlich ein Betrag in Höhe einer Monatsmiete an die Rücklage zugeführt werden. Für 2014 ca. EUR 5.000,--. Somit ergibt sich eine Mindestmiete für 2014 von netto EUR ,--, zuzüglich EUR ,-- Umsatzsteuer und ein Liquiditätsbedarf von EUR ,--. Der Untervoranschlag enthält sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Schulsachaufwandes, Ankauf von Schulausstattung und Personalkosten für Schulwart, Reinigung, Freizeitteil in der Nachmittagsbetreuung sowie die Miete und Transferzahlung an die Kainbach-KG. Frau Reitzer erläutert alle Positionen des Untervorschlages, den Mischschlüssel und die Aufteilung der Kosten auf eingeschulte Gemeinden und Gastschulgemeinden. Für den Mischschlüssel wurden heuer erstmalig die Einwohnerzahlen der eingeschulten Gemeinden nach der Registerzählung 2011 herangezogen. Bisher waren noch immer die Einwohnerzahlen der Volkszählung 2001 ausschlaggebend. N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 11 von 17

12 Insgesamt sind, gleich wie im Vorjahr, 134 Schüler an der Schule. Davon GZ: 004/ Gastschulkinder aus Eggersdorf bei Graz, 3 Gastschulkinder aus Graz, 4 Gastschulkinder aus Hart bei Graz, 1 Gastschulkind aus Hart-Purgstall, 6 Gastschulkinder aus Höf-Präbach, 4 Gastschulkinder aus Laßnitzhöhe, 1 Gastschulkind aus Laßnitzthal, 1 Gastschulkind aus Nestelbach bei Graz, 1 Gastschulkind aus Vasoldsberg, 7 Kinder des Schulsprengels aus der Gemeinde Höf-Präbach 28 Kinder des Schulsprengels aus der Marktgemeinde Laßnitzhöhe und 75 Kinder des Schulsprengels aus der Gemeinde Kainbach bei Graz. Aufgrund der neuen Einwohnerzahlen, der aktuellen Schülerzahlen und der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinden ergibt sich folgender Aufteilungsschlüssel: Gemeinde Höf-Präbach 5,74 % (2013 5,55 %) Marktgemeinde Laßnitzhöhe 22,03 % ( ,87 %) Gemeinde Kainbach bei Graz 72,23 % ( ,58 %) Der umzulegende Aufwand (Summe ordentlicher Gesamtaufwand EUR ,-- abzüglich Einnahmen der Eigenbedeckung EUR ,--) beträgt EUR ,--. Dieser wird nach Abzug der Gastschulbeiträge auf die eingeschulten Gemeinden nach dem Mischschlüssel (Aufteilungsprozentsätze) aufgeteilt. An Schulausstattung ist für 2014 veranschlagt: 6 neue PC s, 6 offene Regale, 3 Wandverkleidungen, Einrichtung der vergrößerten Garderobe, Spiele für die Frühaufsicht, Erneuerung des Schmutzschleusenteppichs beim Schülereingang und diverse Maler- und Ausbesserungsarbeiten. Der Schulausschuss hat den vorliegenden Entwurf einstimmig genehmigt und ersucht den Gemeinderat, diesen zu beschließen. Der Vorsitzende erläutert noch, dass sehr viele Positionen Fixausgaben sind. Die Gemeinde ist schon darauf bedacht, dass die Qualität erhalten bleibt, indem man immer wieder versucht, Sanierungen und Verbesserungen durchzuführen. Bürgermeister Mag. Schöninger ist der Meinung, dass die Schule schon einen sehr guten Ruf hat. Dies spiegelt sich an der großen Anzahl an Gastschulkindern aus anderen Gemeinden. Gemeinderat Steppeler betont, dass die Volksschule Hönigtal im Bezug auf Infrastruktur im Vergleich zu anderen Schulen, die er kennt, ein Prachtpalast sei. Bürgermeister Mag. Schöninger meint dazu, dass ein Vergleich mit Grazer Schulen nicht gemacht werden sollte. Im ländlichen Raum ist der Stellenwert der Schulen ein ganz anderer. Da keine Wortmeldungen mehr dazu vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, die vorliegenden Entwürfe zum Untervoranschlag 2014 der Volksschule Hönigtal und das Teilbudget 2014 und Folgejahre der Kainbach-KG zu genehmigen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Zu 7.: Beratung und Beschlussfassung über die Einführung von kostenlosen Restmülltonnen für Neugeborene. Der Vorsitzende berichtet, dass derzeit anlässlich der Geburt eines Kindes 20 Stück Restmüllsäcke unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Nachdem zukünftig der Restmüll in Tonnen gesammelt wird und Restmüllsäcke nur für Ausnahmefälle gedacht sind, hat sich die Ge- N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 12 von 17

13 meinde etwas Neues überlegen müssen. Der Gemeindevorstand hat folgenden Vorschlag erarbeitet: Die Gemeinde Kainbach bei Graz stellt für alle Neugeborenen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz für die Dauer von 2 Jahren eine Restmülltonne mit einem Fassungsvermögen von 120 Liter unentgeltlich zur Verfügung. Die Restmülltonne muss von den Eltern schriftlich angefordert und selbst abgeholt bzw. nach Ablauf von 2 Jahren zurückgebracht werden. Sollte die Tonne nicht zurückgebracht werden, so wird die Tonne automatisch in Rechnung gestellt. Sollte der Hauptwohnsitz des Kindes in diesen 2 Jahren ab- oder umgemeldet werden, so ist die Tonne entweder zurückzubringen oder es wird ab dem Zeitpunkt der Ummeldung die Tonnengebühr in Rechnung gestellt. Es wurden Vergleiche mit den Nachbargemeinden angestellt. Diese haben Angebote in ähnlicher Form. Diese Restmülltonne soll eine zusätzliche Tonne zur Bestandstonne sein. Es ist nicht möglich, die Restmülltonne des Haushaltes abzumelden, weil eine andere Tonne kostenlos ist. Frau Gemeinderat Pint fragt nach, ob diese Regelung auch für Kinder gilt, die schon geboren sind, aber noch nicht 2 Jahre alt sind. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass für diese Kinder schon 20 Stück Restmüllsäcke ausgegeben wurden und diese weiterverwendet werden können. Die Neuregelung kann erst ab 2014 gelten, da erst ab 2014 die Restmüllabfuhr mit Tonnen eingeführt wird. Es besteht auch die Möglichkeit über den Gemeindevorstand kulante Lösungen anzubieten. Wenn es gewünscht wird, könnten die Eltern 10 der 20 Restmüllsäcke zurückbringen und dafür die Gratisrestmülltonne für 1 Jahr bekommen. Eine solche Entscheidung könnte im Bedarfsfall im Gemeindevorstand getroffen werden. Gemeinderat Ranftl fragt nach, wie es gedacht ist, zu verfahren, wenn zum Beispiel ein einjähriges Kind zuzieht. Ob für dieses Kind gedacht ist, die zusätzliche Restmülltonne für ein Jahr (zweites Lebensjahr des Kindes) zur Verfügung zu stellen. Dazu erläutert der Vorsitzende, dass die bisherigen Restmüllsäcke nur an Kinder anlässlich der Geburt ausgegeben wurden. Für nach der Geburt zuziehende Familien wurden die Restmüllsäcke nicht ausgegeben. In die neu besiedelte Kohlbacher-Siedlung, Eichenhofsiedlung, sind einige Familien mit Kinder unter 2 Jahren gezogen. Von diesen hat niemand zusätzliche Restmüllsäcke erhalten. Grundsätzlich soll es kein Problem sein, auch für zugezogene Kinder in den ersten beiden Lebensjahren die Gratistonne zur Verfügung zu stellen. Hier könnte im Bedarfsfall der Gemeindevorstand für kulante Lösungen sorgen. Gemeinderat Cretnik fragt an, ob nicht für Pflegefälle auch solche Aktionen angeboten werden könnten. Dazu erläutert der Vorsitzende, dass hier nur über Aktionen für Neugeborene beraten werden soll. Im Zuge dieser Babyaktion haben einige Personen nachgefragt, ob es dies nicht auch für Pflegefälle gibt oder geben könnte. Bei Pflegefällen ist die eindeutige Meinung, dass dafür das Pflegegeld des Bundes zur Verfügung steht, welches je nach Pflegestufe unterschiedlich hoch ist und für solche Zusatzausgaben zu verwenden wäre. Nachdem keine Wortmeldungen und Anfragen mehr dazu vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, diesen Punkt, wie vom Gemeindevorstand vorgeschlagen, zu beschließen. Sollten Grenzfälle auftauchen, soll der Gemeindevorstand diese kulant lösen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 13 von 17

14 Zu 8.: Zuzahlung der Gemeinde Kainbach bei Graz zur Tagesbetreuung im Senioren- Tageszentrum Hart bei Graz. Zu diesem Punkt erinnert der Vorsitzende an die Gemeinderatsbeschlüsse der vergangenen Jahre, wonach die Gemeinde Kainbach bei Graz eine Zuzahlung zur Tagesbetreuung von Senioren im Senioren-Tageszentrum Hart bei Graz leistet. Diese Leistung besteht nun seit 2010 und wurde immer befristet für 1 Jahr beschlossen. Das Land Steiermark fördert solche Einrichtungen mit 60 % der Restkosten im Rahmen der Sozialen Dienste nach dem Sozialhilfegesetz. Dieses Gesetz sieht auch eine Zuzahlung der betroffenen Gemeinden von 40 % der Restkosten vor. Diese Zuzahlung wird geleistet für die Betreuung von Gemeindebürgern/innen, eingeschränkt auf maximal zwei Betreuungstage pro Woche und erst ab Pflegestufe 3. Die Zuzahlung ist ein 40%iger Anteil an den Restkosten (Restkosten oder Restbetrag = Vollzahlerbetrag abzüglich Basispreis, abzüglich Pflegegeldzuschlag). Derzeit werden 1 2 Personen aus der Gemeinde Kainbach bei Graz dort betreut. Von den Gemeinderäten liegen dazu keine Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende stellt den Antrag, diese Zuzahlung an das Senioren-Tageszentrum Hart bei Graz in der laut Gemeinderatsbeschluss vom beschlossenen Form um ein weiteres Jahr, bis , zu verlängern. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Zu 9.: Auftragsvergabe Winterdienst (Schneeräumung durch Landwirte) an Maschinenring-Service Steiermark egen. Der Winterdienst (Schneeräumung auf Gemeindestraßen) wird teileweise durch Landwirte durchgeführt. Um die rechtliche und steuerliche Komponente abzudecken, wird für diesen Dienst die Abrechnung für den Einsatz der Traktoren und der Arbeitsleistung über die Maschinenring-Service Steiermark egen durchgeführt. Neuerdings liegt für diese seit Jahren durchgeführte Abrechnung ein schriftliches Anbot vor, welches von der Gemeinde Kainbach bei Graz schriftlich zu beauftragen ist. Das Angebot für den Einsatz vom bis lautet auf Schneeräumung maschinell Greimel pro Stunde EUR 94,50 inkl. USt. Schneeräumung maschinell Rab pro Stunde EUR 68,72 inkl. USt. Die unterschiedlichen Stundensätze ergeben sich aus den unterschiedlichen Traktoren, die im Einsatz stehen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, das vorliegende Angebot anzunehmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich angenommen. Gemeinderat Greimel Josef enthält sich der Stimme. Zu 10.: Allfälliges. Der Kulturstammtisch, geleitet von Herr Helmut Pasch, lädt alle Gemeinderäte ein. Es gibt eine Jubiläumsausstellung der Krippenfreunde Oststeiermark. Es werden Einladungen an die Gemeinderäte verteilt. Bürgermeister Mag. Schöninger berichtet über den letzten Brief der Landeshauptleute bezüglich Gemeindestrukturreform. Er verliest den Brief vom mit folgendem Inhalt: N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 14 von 17

15 Sehr geehrte Bürgermeisterinnen, sehr geehrte Bürgermeister! Heute gilt es Ihnen, geschätzte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, im Zusammenhang mit der Gemeindestrukturreform unseren besonderen Dank auszusprechen. Seit Spätherbst 2010 wurden unzählige Gespräche geführt und nach Präsentation der neuen Gemeindestruktur im Jänner 2013 wurde weiter intensiv analysiert, diskutiert, verhandelt und Ihre Meinungen, Beiträge und Stellungnahmen in den Prozess einbezogen. 303 Gemeinden haben bis zum 30. September 2013 Beschlüsse über die Vereinigung ihrer Gemeinde mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden gefasst, davon entsprechen 291 Beschlüsse dem Leitbild zur Gemeindestrukturreform! Dieses überwältigende und in der Geschichte Österreichs wohl einmalige Ergebnis der steirischen Gemeindestrukturreform beeindruckt uns sehr. Rd. 80% aller betroffenen 382 Gemeinden haben sich nach hunderten Gesprächen und vielen, auch kontroversiellen Diskussionen, in einem demokratischen Prozess entschlossen, den Reformweg mitzutragen und die Zukunft der neuen Gemeinde aktiv mitzugestalten! Das zeugt von einer unglaublichen demokratischen Reife, die unseren vollen Respekt verdient. Wie in unseren Briefen angekündigt, wird für die landesweite Umsetzung der Gemeindestrukturreform eine landesgesetzliche Regelung vorbereitet. Dieser Entwurf für ein Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz wird ab heute einem vierwöchigen Begutachtungsverfahren entsprechend dem Volksrechtegesetz unterzogen und nach Einarbeitung von Stellungnahmen dem Landtag Steiermark zur Behandlung vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf ist ebenso wie die neue Gemeindeliste auf der Homepage abrufbar. Nunmehr gilt es, mit den organisatorischen Vorbereitungen für die Zusammenführung der Gemeindeverwaltungen im Jahr 2015 zu beginnen. Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass Sie dabei vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, insbesondere von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung 7, bestmöglich unterstützt und begleitet werden. Wir ersuchen alle Gemeindefunktionärinnen und Gemeindefunktionäre in unseren Gemeinden, der neu zu bildenden Gemeinde im Interesse der Bevölkerung durch eine entsprechende Zusammenarbeit einen guten Start zu ermöglichen. Ziel der Gemeindestrukturreform ist die Stärkung der zukünftigen Leistungsfähigkeit der Gemeinden zur sachgerechten und qualitätsvollen Erfüllung der eigenen und übertragenen Aufgaben zum Wohl der Bevölkerung. Dank Ihrer außerordentlichen Bereitschaft, an dieser Reform mitzuwirken, wird es möglich sein, das Ziel Stärkere Gemeinden größere Chancen zu erreichen und erfolgreich umzusetzen! Mit freundlichen Grüßen Mag. Franz Voves, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Bürgermeister legt die neue Gemeindeliste und den Gesetzesentwurf den Gemeinderäten zur Einsicht vor. Beides ist auf der im Schreiben genannten Homepage nachzulesen. In dieser neuen Gemeindeliste und im Gesetzesentwurf ist unsere Gemeinde von keiner Zusammenlegung betroffen. Dies war nicht immer klar für uns. Insbesondere war nicht klar, ob wir nicht irgendwo in Richtung Graz mit einbezogen worden wären. N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 15 von 17

16 Demnächst wird eine weitere Gemeinderatssitzung (Budgetsitzung) stattfinden. Die Sitzung bzw. der Voranschlagsbeschluss soll bis Mitte Dezember gefasst sein, damit dieser bis 1. Jänner rechtskräftig werden kann. Einige Dinge sind heuer etwas anders geplant. Einiges ist kurzfristig angedacht worden, aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Laßnitzhöhe macht zum Beispiel die letzte Gemeinderatssitzung am Samstagvormittag, danach gehen alle gemeinsam essen. Das ist aber technisch nicht möglich gewesen. Die weitere Möglichkeit wäre für uns Mittwoch, 11. Dezember um Uhr oder auch Uhr. Bürgermeister Mag. Schöninger will die zwei Weihnachtsfeiern der Gemeinde, die der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und die der Gemeindebediensteten, zu einer zusammenführen. Diese sollte aber nicht zu spät sein. Bürgermeister Mag. Schöninger ersucht um Vorschläge. Man einigt sich auf Mittwoch, , mit Beginn der Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr unter der Voraussetzung, dass entweder Gh. Großschedl oder Gh. Griesbauer in ausreichendem Ausmaß Plätze frei hat. Gemeinderat Stanzenberger ersucht die Gemeinde in Angelegenheit Mietkaufwohnungen der Siedlung Hönigtal Schulstraße aktiv zu werden. Sein Sohn bemüht sich nun schon seit geraumer Zeit von der Schöneren Zukunft Steiermark GmbH ein Anbot zum Kauf der Wohnung zu bekommen. Es gibt angeblich Schwierigkeiten mit dem Baurechtsvertrag, den die Gemeinde Kainbach bei Graz mit der Schöneren Zukunft Steiermark GmbH abgeschlossen hat. Die bisherigen rechtlichen Hilfestellungen durch den Notar Dr. Klaftenegger waren erfolglos. Bürgermeister Mag. Schöninger verspricht hier konkret nachzufragen. Bürgermeister Mag. Schöninger berichtet über Bautätigkeiten in der Gemeinde: Die Landesstraßenbaustelle an der Ragnitzstraße zwischen Einfahrt Äußere Ragnitz und Naturweg wird in Kürze fertiggestellt. Ab morgen, dem , ist die Durchfahrt wegen Asphaltierungsarbeiten gesperrt. Die Gemeinde hat vor, eine kleine Eröffnungsfeier vor Ort zu veranstalten. In Kürze wird mit Sanierungsarbeiten auf der Riesstraße, von der Einfahrt Edelweißweg bis Einfahrt Pflegezentrum, begonnen. Die Freiwillige Feuerwehr hat das Containerlager errichtet. Leider gehen dadurch Parkplätze verloren. Wir hoffen, dass wir bald Ersatz dafür bekommen. Die Sanierung Gehsteig Schillingsdorf ist in Arbeit, sowie die Verbreiterung der Einfahrt Lanngweg. Der Siedlungsbau am Ziegelweg der ÖWG ist schon ziemlich weit fortgeschritten. Die Gemeinde urgiert laufend, Informationen über Kosten und Förderungsmodalitäten von der ÖWG zu erhalten. Die ÖWG vertröstet immer wieder. Derzeit sind sie mit der Fertigstellung und Übergabe von anderen Wohnsiedlungen beschäftigt. Gemeinderat Pucher urgiert, dass beim Sägewerk Neubauer noch nicht mit den Sanierungen begonnen wurde. Bürgermeister Mag. Schöninger erklärt dazu, dass nicht alle Bauvorhaben gleichzeitig begonnen werden können. Ob diese Sanierung in den beauftragten Vorhaben enthalten ist, müsste nachgefragt werden. N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 16 von 17

17 Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Vorsitzende für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 20:20 Uhr. Die Schriftführer: Der Vorsitzende:. (Höfer Alois). (Mag. Manfred Schöninger).. (Ranftl Werner).. (Pint Bettina).. (Lichem Ralph).. (Pucher Rudolf) N:\Gemeinderat\Niederschrift GR-Sitzung docx.Seite 17 von 17

GEMEINDEAMT KAINBACH BEI GRAZ

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