GR Alois Priewasser, GR Peter Wagner, GR Johann Herndlbauer, GR Herbert Hofbauer, GR Leopold Zaglmayr -x-
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- Ilse Hauer
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1 Verhandlungsschrift 004-1/ /2015 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mühlheim am Inn am Donnerstag, den 25. März 2010 im Sitzungszimmer der Gemeinde Mühlheim am Inn. ANWESENDE: 1. Bgm. Johann Strasser als Vorsitzender 2. Vzbgm. Franz Schöberl 3. GV Ferdinand Hintermair 4. GR Josef Binder 5. GR Ing. Hubert Gradinger 6. GR Ferdinand Holzleitner 7. GR Sabine Gratl 8. GR Josef Grahamer 9. Ersatz-GR Johann Kainhofer 10. Ersatz-GR Friedrich Kratzer 11. Ersatz-GR Brigitte Greineder 12. Ersatz-GR Elisabeth Eichinger 13. Ersatz-GR Christine Schießl Entschuldigt: Unentschuldigt: GR Alois Priewasser, GR Peter Wagner, GR Johann Herndlbauer, GR Herbert Hofbauer, GR Leopold Zaglmayr -x- -x- Der Leiter des Gemeindeamtes, Amtsleiter Konsulent Karl Schwandtner, zugleich als Schriftführer gemäß 54 Abs. 2 O.Ö. GemO Der Vorsitzende eröffnet um 19,30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder, bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und ebenso an der Amtstafel angeschlagen war; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 4. Februar 2010 noch nicht vorliegt; e) die Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 4. März 2010 bis zur heutigen Gemeinderatssitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Gemeinderatssitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: Bevor in die Tagesordnung eingegangen wird, ist noch die Angelobung von Ersatz-GR Elisabeth Eichinger von der SPÖ-Fraktion vorzunehmen, die heute erstmals anwesend ist. Bürgermeister Johann Strasser und Ersatz-GR Elisabeth Eichinger erheben sich und der Bürgermeister verliest die Gelöbnisformel: Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung, sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Ersatz-GR Elisabeth Eichinger gelobt dies mit Handschlag in die Hand des Bürgermeisters und den Worten Ich gelobe und unterfertigt die Gelöbnisformel. Eine Kopie dieser unterfertigten Gelöbnisformel liegt als Beilage A dieser Verhandlungsschrift bei. Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: 1) Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2009 Genehmigung Der Bürgermeister legt den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2009 vor. Eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2009 haben die Mitglieder des Gemeinderates mit der Verständigung zu dieser Gemeinderats-Sitzung erhalten. Seite 1 von 6
2 Der Bürgermeister verweist auf den Bericht zum Rechnungsabschluss, in dem alles Wichtige zusammengefasst ist und fragt, ob er diesen Bericht vorlesen muss. Mittels Abgabe von Handzeichen sprechen sich die Mitglieder des Gemeinderates einstimmig dafür aus, dass dieser Bericht nicht verlesen wird. Der Bürgermeister führt aus, dass der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2009 einen Soll-Abgang von ,12 Euro ausweist und dies etwas günstiger ist, als der Voranschlag 2009 veranschlagt. Tatsache ist, dass vor allem die Pflichtausgaben den Abgang verursachen, da alleine die Sozialhilfeverbandsumlage und der Krankenanstaltenbeitrag mit gemeinsam ,-- Euro deutlich höher sind als der Abgang. Grundsätzlich gibt es keine gravierenden Dinge im Rechnungsabschluss 2009, da als Abgangsgemeinde ohnehin keine großen finanziellen Sprünge möglich sind. Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2009 Ordentlicher Haushalt Einnahmen: ,39 Ausgaben ,51 Soll-Abgang ,12 Außerordentlicher Haushalt Einnahmen ,06 Ausgaben ,57 Soll-Überschuss 246, Löschwasserbehälter Gimpling Stötting Einnahmen 5.441,79 Ausgaben 825, TLF-Anschaffung Einnahmen 2.815,-- Ausgaben 2.815, Neubau Turn- und Mehrzweckhalle Einnahmen 0,-- Ausgaben , Kindergartensanierung Einnahmen ,07 Ausgaben , Straßenbau Einnahmen ,45 Ausgaben , Neubau Michlbergerbrücke Einnahmen ,-- Ausgaben , Allgemeiner Spielplatz und KG-Spielplatz Einnahmen 1.770,96 Ausgaben 1.559, Baugrundvermittlung Einnahmen 0,-- Ausgaben 932, Kanalisation und Abwasserentsorgung Einnahmen ,79 Ausgaben ,79 Nun folgt eine ausführliche Beratung über den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2009 und die Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates werden vom Bürgermeister oder Amtsleiter beantwortet. In der Diskussion wird angefragt, was der Unterschied zwischen Soll-Abgang und Ist-Abgang ist. Dazu wird erklärt, dass SOLL die Summe der vorgeschriebenen Beträge und IST die Summe der abgestatteten Beträge ist. Angesprochen wird der offene Miet- und Pachtvertrag mit dem ESV Mühlheim am Inn über die Bezirksstockhalle. Darüber wird länger diskutiert und da es bisher zu keinem weiteren Gespräch gekommen ist, wird vereinbart, dass seitens der Gemeinde ein neuer Miet- und Pachtvertrag, wie bei der Besprechung am 16. Jänner 2009 vereinbart, ausgefertigt und dem ESV übermittelt wird. Bezüglich der Betriebskosten wird die Frage gestellt, ob es gescheit ist, wenn diese über die Gemeinde verrechnet werden. Denn bei der Verrechnung über die Gemeinde kann zwar die Gemeinde den Vorsteuerabzug beanspruchen, muss aber bei der Weiterverrechnung an den ESV wieder die MWSt. aufschlagen. Diese Frage muss noch genau geklärt werden. Angefragt wird auch, warum sich der Krankenanstaltenbeitrag und die Sozialhilfeverbandsumlage erhöht haben, wenn die Ertragsanteile weniger geworden sind. Dazu wird gesagt, dass dies nicht direkt, sondern nur indirekt zusammenhängt. Wenn es weniger Steuereinnahmen gibt, dann kommt für jede Gemeinde weniger heraus; bei den Ausgaben sind von den Gemeinden ein gewisser prozentueller Anteil am Aufwand zu tragen, unabhängig von den Einnahmen. Festgehalten wird, dass es bisher mit dem Wirt z`winklham noch keinen schriftlicher Gestattungsvertrag, sondern nur eine mündliche Vereinbarung gibt. Es wird daher angeregt, ehestens diesen schriftlichen Gestattungsvertrag zu machen. Seite 2 von 6
3 Bei den bezahlten Planungskosten des Jahres 2009 für die neue Turn- und Mehrzweckhalle handelt es sich bereits um Kosten für die Bauausführungsplanung. Festgehalten wird, dass aus dem Rechnungsabschluss die Jahreskosten für den Maschinenring nicht ersichtlich sind und es wird angeregt, in Zukunft eine Jahresaufstellung der Maschinenringkosten beizulegen. Der Rechnungsabschluss wurde vom Prüfungsausschuss in der Sitzung am 16. März 2010 geprüft; der Bericht darüber liegt bei und das Mitglied des Prüfungsausschusses, GR Ing. Hubert Gradinger, verliest diesen Bericht. Zu den Nächtigungszahlen wird mitgeteilt, dass im Jahr 2009 in Mühlheim am Inn Nächtigungen waren. Für die Einhebung einer Tourismusabgabe ist es notwendig, dass die Gemeinde einem Tourismusverband angehört oder einen eigenen Tourismusverband gründet. Seitens des Landes erfolgt alle 10 Jahre eine Überprüfung über die Einstufung der Gemeinde in eine Ortsklasse; eine solche Überprüfung steht heuer an. Entscheidend ist aber die Entscheidung im Gemeinderat. Es folgt eine längere Diskussion und es wird daran erinnert, dass darüber auch bereits mit den Gewerbetreibenden gesprochen wurde; die sich zum überwiegenden Teil dagegen ausgesprochen haben. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2009 in der vorliegenden Form zu genehmigen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2009 einstimmig genehmigt. 2) Ao. Vorhaben Errichtung eines Geh- und Radweges nach Stötting - Antrag des Ausschuss für Bauund Straßenbauangelegenheiten, sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung: Abschluss der Vereinbarungen mit den Grundbesitzern über die Grundablösen bis Berichterstatter: Bauausschussobmann Vzbgm. Franz Schöberl Der Bürgermeister verliest den Antrag, der als Beilage B dieser Verhandlungsschrift beiliegt und ersucht Bauausschussobmann Vzbgm. Franz Schöberl um seinen Bericht. Dieser berichtet, dass in der Bauausschuss-Sitzung am 9. März 2010 unter anderem dieses ao. Vorhaben Geh- und Radweg nach Stötting behandelt wurde. Dazu gab es vor kurzem auch eine Begehung mit der Straßenmeisterei Altheim, die auch die Planung und Bauausführung machen wird und bei dieser Begehung wurden der geplante Verlauf und die ungefähre Ausführung besprochen, bzw. festgelegt. Für die Bauarbeiten wurde eine Kostenschätzung mit Gesamtkosten von ,80 Euro erstellt. Dazu kommen die Planungskosten und die Kosten für die Grundablöse. Daher wurde vereinbart, dass bis Jahresende 2010 die Grundablösevereinbarungen abgeschlossen sein sollen, damit dann die Gesamtkosten bekannt sind. Es wird kurz über den Verlauf usw. diskutiert. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister dem Bauausschussobmann für seinen Bericht und bringt den Antrag Beim ao. Vorhaben Errichtung eines Geh- und Radweges nach Stötting sollen bis Jahresende 2010 die Vereinbarungen mit den Grundbesitzern über die Grundablösen abgeschlossen sein zur Abstimmung. Mittels Abgabe von Handzeichen sprechen sich die Mitglieder des Gemeinderates einstimmig für diesen Antrag aus. Damit ist einstimmig beschlossen, dass beim ao. Vorhaben Errichtung eines Geh- und Radweges nach Stötting die Grundeinlöseverhandlungen bis Jahresende 2010 abgeschlossen sein sollen. Der Bürgermeister führt aus, dass zu diesem Tagesordnungspunkt auch noch das Übereinkommen über die Planungskostenteilung für das ao. Vorhaben Errichtung eines Geh- und Radweges nach Stötting gehört und verliest dieses Übereinkommen. Dies steht zwar heute nicht auf der Tagesordnung, war aber bereits in der GR-Sitzung am 4. Februar 2010 auf der Tagesordnung und wurde damals an den Bauausschuss verwiesen. Es wird länger darüber diskutiert und man ist sich einig, dass über dieses ao. Vorhaben in der Bauausschuss-Sitzung ausführlich beraten wurde und es grundsätzlich notwendig ist, dieses Übereinkommen zu unterfertigen, damit die konkrete Planung in Angriff genommen werden kann. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Übereinkommen über die Planungskostenteilung beim ao. Vorhaben Geh- und Radweg nach Stötting mit der Landesstrassenverwaltung zu genehmigen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist das Übereinkommen über die Planungskostenteilung beim ao. Vorhaben Geh- und Radweg nach Stötting mit der Landesstrassenverwaltung einstimmig genehmigt. -x- Seite 3 von 6
4 3) Teilungsplan für das Grundstück 1047/3 Kenntnisnahme Der Bürgermeister berichtet über den Teilungsplan für das Grundstück 1047/3, der als Beilage C dieser Verhandlungsschrift beiliegt. Beim Grundstück 1047/3 handelt es sich um die Liegenschaft mit dem Volksschul- und Kindergartengebäude und dem Kindergartenspielplatz, auf dem auch die neue Turn- und Mehrzweckhalle errichtet wird. Bei dieser Teilung wurde die Teilfläche im Ausmaß von 557 m2, auf dem sich ein Teil des allgemeinen Spielplatzes befindet, abgetrennt und mit dem Grundstück 1049/2, auf dem sich der allgemeine Spielplatz befindet, vereinigt. Dies war notwendig, da die Liegenschaft mit dem Volksschul- und Kindergartengebäude, dem Kindergartenspielplatz und der Baufläche für die neuen Turn- und Mehrzweckhalle in die KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG eingebracht werden soll; der allgemeine Spielplatz aber nicht. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Teilungsplan für das Grundstück 1047/3 zur Kenntnis zu nehmen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist der Teilungsplan für das Grundstück 1047/3 einstimmig zur Kenntnis genommen. 4) Einbringungsvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Mühlheim am Inn und der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG Beschlussfassung Dazu wird ausgeführt, dass die Liegenschaft EZ 362 von der Gemeinde in die KG eingebracht wird. Dazu gibt es einen Einbringungsvertrag, der im Entwurf als Beilage D dieser Verhandlungsschrift beiliegt. Die Liegenschaft EZ 362 umfasst das Grundstück 1047/3; auf diesem Grundstück befindet sich das Volksschul- und Kindergartengebäude mit dem Kindergartenspielplatz und auf diesem Grundstück wird auch die neue Turn- und Mehrzweckhalle errichtet. Es wird länger über die Notwendigkeit der Übertragung der gesamten Liegenschaft an die KG, bzw. über andere Möglichkeiten diskutiert. Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, nur das Grundstück für die neue Turn- und Mehrzweckhalle in die KG zu übertragen. In diesem Fall wäre die Eigentumsgrenze durch das Gesamtgebäude gegangen; da die neue Turn- und Mehrzweckhalle mit dem bestehenden Volksschul- und Kindergartengebäude eine Einheit bilden wird. Der ausschlaggebende Grund für die vorgeschlagene Gesamtübertragung ist aber der Vorsteuerabzug beim Kindergarten; bzw. bei der durchgeführten Kindergartensanierung. Bei dieser Kindergartensanierung wurde der Vorsteuerabzug getätigt. Durch den Wegfall der Elternbeiträge fällt die Gemeinde beim Kindergarten aus der Vorsteuerabzugsberechtigung, denn für den Vorsteuerabzug beim Kindergarten sind zu versteuernde Jahreseinnahmen in der Höhe von 2.900,-- Euro notwendig. Der Kindergarten wurde in den letzten Jahren umgebaut und saniert und auch hier wurde der Vorsteuerabzug getätigt. Der Vorsteuerabzug bleibt aufrecht, wenn das Gebäude nun durch die KG aufgrund der Vermietung an die Gemeinde unternehmerisch verwendet wird. Daher wurde mit dem Büro Leitner & Leitner die Gesamtübertragung vereinbart. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Einbringungsvertrag über die Einbringung der EZ 362 in die KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG zu genehmigen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist der Einbringungsvertrag über die Einbringung der EZ 362 in die KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG einstimmig genehmigt. 5) Bestandvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Mühlheim am Inn und der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG Beschlussfassung Beim Bestandvertrag, der als Beilage E dieser Verhandlungsschrift beiliegt, wird die Nutzung der übertragenen Liegenschaft durch die Gemeinde geregelt. Der monatliche Bestandzins beträgt 1/12 von 1,5 % des Einheitswertes der übertragenen Liegenschaft. Es folgt eine längere Diskussion; z. B. über die Verwendung der Miete usw. Diese wird für die laufenden Aufwendungen der KG, für Darlehensrückzahlungen usw. verwendet. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bestandvertrag mit der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG zu genehmi- Seite 4 von 6
5 gen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist der Bestandvertrag mit der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG einstimmig genehmigt. 6) Beschlussfassung über die Einbringung der Finanzierungsmittel als Gesellschafterzuschüsse in die KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG Dazu wird erklärt, dass es grundsätzlich so ist, dass das Land Oberösterreich die im Finanzierungsplan vorgesehenen Finanzmittel, wie Bedarfszuweisungen, Landeszuschüsse und sonstige Beiträge nur an die Gemeinde ausbezahlt. Die Gemeinde hat dann diese Finanzmittel als Gesellschafterzuschüsse in die KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG einzubringen. Beim Vorhaben Errichtung der Turn- und Mehrzweckhalle gibt es noch keinen genehmigten Finanzierungsplan und daher sind auch die genauen Finanzmittel noch nicht bekannt. Laut Mitteilung des zuständigen Gemeindereferenten Landesrat Dr. Josef Stockinger vom 1. Februar 2010 an Bürgermeister Johann Strasser wird der Finanzierungsplan für dieses Vorhaben von der Direktion Inneres und Kommunales im Herbst 2010 der Gemeinde übermittelt. Daher sind das Datum des Finanzierungsplanes und die genauen Beträge noch nicht bekannt und können auch nicht angeführt werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dass die Finanzmitteln lt. Finanzierungsplan als Gesellschafterzuschüsse in die KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG eingebracht werden, sobald der Finanzierungsplan genehmigt ist und die Finanzmitteln bei der Gemeinde einlangen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist einstimmig beschlossen, dass die Finanzmitteln lt. Finanzierungsplan als Gesellschafterzuschüsse in die KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG eingebracht werden, sobald der Finanzierungsplan genehmigt ist und die Finanzmitteln bei der Gemeinde einlangen. 7) Beschlussfassung über die Erklärung der Gemeinde Mühlheim am Inn, durch Gesellschafterzuschüsse für eine ausreichende Liquidität der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG zu sorgen Dazu wird erläutert, dass die Gemeinde Mühlheim am Inn durch Gesellschafterzuschüsse für eine ausreichende Liquidität der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG" sorgen muss; die Höhe dieser Gesellschafterzuschüsse und der Auszahlungszeitpunkt werden vom Gemeinderat bei der Genehmigung des von der KG jährlich zu erstellenden Budgets oder bei Bedarf beschlossen. Dazu muss die Gemeinde die Erklärung abgeben, bzw. beschließen, durch Gesellschafterzuschüsse für eine ausreichende Liquidität der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG" zu sorgen. Auch darüber folgt eine längere Diskussion. Diskutiert wird auch länger über die Berechnungsgrundlage zur Berechnung des Einheitswertes, der Ermittlung des Wertes der vorsteuerabzugsberechtigten Altsubstanz und Ermittlung der AfA-Komponente (Altsubstanz). Da man mit diesen Berechnungsgrundlagen nicht in allen Punkten klar kommt, wird der Amtsleiter diese Unterlagen noch mit dem Büro Leitner & Leitner besprechen und bei der nächsten Gemeinderatssitzung darüber berichten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dass sich die Gemeinde Mühlheim am Inn bereit erklärt, durch Gesellschafterzuschüsse für eine ausreichende Liquidität der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG zu sorgen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde Mühlheim am Inn bereit erklärt, durch Gesellschafterzuschüsse für eine ausreichende Liquidität der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG zu sorgen. -x- Seite 5 von 6
6 8) Beschlussfassung über die Erklärung der Gemeinde Mühlheim am Inn, durch Gesellschaftereinlage für Unterstützung der Bautätigkeiten der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG zu sorgen Die Gemeinde Mühlheim am Inn erklärt sich bereit, durch Gesellschaftereinlage für Unterstützung der Bautätigkeiten der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG" zu sorgen. Die Höhe der Sach- und Arbeitsleistungen, sowie der Einlagezeitpunkt werden vom Gemeinderat bei Feststehen der betragsmäßigen Höhe beschlossen. Dazu wird erklärt, dass sich damit die Gemeinde bereit erklärt, durch Arbeitsleistungen des Gemeindearbeiters, bzw. anderer Sachleistungen für die Unterstützung der Bautätigkeiten der KG zu sorgen. Dafür bekommt die Gemeinde von der KG keine Entschädigung; sondern die Gemeinde erklärt, bzw. beschließt, dass die zu erhaltenden Entschädigungen als Gesellschaftereinlage der Gemeinde in der KG verbleiben. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dass sich die Gemeinde Mühlheim am Inn bereit erklärt, durch Gesellschaftereinlage für Unterstützung der Bautätigkeiten der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG zu sorgen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde Mühlheim am Inn bereit erklärt, durch Gesellschaftereinlage für Unterstützung der Bautätigkeiten der KG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Mühlheim am Inn & Co KG zu sorgen. 9) Allfälliges GR Sabine Gratl fragt nach, was in Sache Hunde in der Au usw. geschehen ist, worüber bereits in der letzten Sitzung gesprochen wurde. Anscheinend wurde vor kurzem jemand von einem Mühlheimer Jäger angesprochen, als diese Person mit ihrem Hunden, der angeleint war, in der Au spazieren ging und dabei von einem Mühlheimer Jäger eher schärfer angesprochen wurde. Darüber folgt nun eine längere Diskussion und es wird vereinbart, dass in der Au eine Tafel Hunde an der Leine führen aufgestellt wird, bzw. in der nächsten Sitzung ein entsprechender Beschluss gefasst wird. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Auf Ersuchen von Vzbgm. Franz Schöberl soll die Genehmigung der zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 4. März 2010 erst bei der nächsten Sitzung erfolgen. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21,00 Uhr. Karl Schwandtner Bgm. Johann Strasser Schriftführer: Vorsitzender: Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 6.Mai 2010 keine Einwendungen erhoben wurden. Mühlheim am Inn, am 6. Mai 2010 Bgm. Johann Strasser... Der Vorsitzende: Das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift wird bestätigt: Josef Binder Peter Wagner Josef Grahamer ÖVP-Fraktion (GR Josef Binder) SPÖ-Fraktion (GR Peter Wagner) FPÖ-Fraktion (GR Josef Grahamer) Seite 6 von 6
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