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1 Lfd.- Nr. 1/2012 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s der GEMEINDE NEUKIRCHEN AN DER ENKNACH vom 30. Jänner 2012 Tagungsort: Gemeindeamt - Sitzungszimmer

2 A n w e s e n d e : SPÖ - Fraktion: Bgm. Mag. Johann Prillhofer (als Vorsitzender) GV Johann Spitzer GR Albert Huber GR Werner Putta GR Hermann Spitzer GR Johann Fürböck GR Christian Vötter FPÖ - Fraktion: GV Franz Mühlbauer GV Johann Spitzwieser GRE Georg Wurhofer GR Ernst Pöttinger GR Andreas Göbl GR Dietmar Emmersberger GR Hermann Mühlbauer ÖVP - Fraktion: GRE Reinhard Hofer GV Franz Kupfner GRE Maria Scharinger GR Hermann Piehringer GR Dr. Arno Kaltenhauser GR Peter Klein GR Ingrid Neuhauser GR Rudolf Reschenhofer GRE Cornelia Fuchs GR Georg Reichinger GR Günter Sperl Summe der anwesenden GR/GRE - Mitglieder = 25 2

3 Es fehlen: a) entschuldigt: 1. Vzbgm. Elfriede Gatterbauer ÖVP 2. GV DI Karl Schmitzberger ÖVP 3. GR Roland Sporrer ÖVP 4. GR Herbert Huber FPÖ 5. GRE Herbert Leimer ÖVP b) unentschuldigt: ---- Anwesende stimmberechtigte Ersatzmitglieder: 1. GRE Reinhard Hofer ÖVP 2. GRE Maria Scharinger ÖVP 3. GRE Cornelia Fuchs ÖVP 4. GRE Georg Wurhofer FPÖ Sonstige Anwesende: 1. Amtsleiter: Josef Rosenhammer 2. Schriftführer: Josef Rosenhammer Sonstige Fachkundige Personen: --- Der Vorsitzende eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde; b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 20. Jänner 2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; 3

4 d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 12. Dezember 2012 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können... Sodann gibt der Vorsitzende folgende Mitteilungen: Gemäß 46 (4) der Oö. Gemeindeordnung 1990, idgf, setzt der Vorsitzende die Tagesordnungspunkte Nr. 3. e) und 5. von der Tagesordnung ab. Begründung zu TOP 3.e): Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die schriftliche Stellungnahme des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung, noch nicht vor. Begründung zu TOP 5.: In Absprache mit den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wird es zu diesem Gegenstand im Vorfeld noch weitere, eingehendere Beratungen in den GR-Fraktionen geben. T A G E S O R D N U N G : 1. Nachwahlen Antrag des Bürgermeisters: Die im Verlauf der Sitzung folgenden Nachwahlen nicht mittels Stimmzettel sondern mittels Handzeichen vornehmen Bürgermeister Mag. Johann Prillhofer: Ich stelle den Antrag, die nunmehr im Verlauf der Sitzung folgenden Nachwahlen nicht mittels Stimmzettel, sondern mittels Handzeichen vorzunehmen. Die Beschlussfassung hat durch den gesamten Gemeinderat zu erfolgen. Wer dafür ist den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Hinweis des Bürgermeisters: Die eingebrachten Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen Vorgaben 4

5 Die Verzichtserklärung von GRE Manuel Huber wird vom Bürgermeister verlesen. a) Ausschuss für Umweltfragen, sowie Angelegenheiten des Klimaschutzes und Energie Ersatzmitglied Fraktionswahl (FPÖ) AZ: Von der FPÖ-Fraktion liegt für die Wahl des Ersatzmitgliedes folgender Wahlvorschlag vor: Ersatzmitglied: GRE Wolfgang Mühlbauer Bürgermeister Mag. Johann Prillhofer: Ich bitte die FPÖ-Gemeinderatsfraktion über ihren Wahlvorschlag abzustimmen. Wer für den Wahlvorschlag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme b) Ausschuss für Kindergarten-, Schule, Kultur- und Sportangelegenheiten Ersatzmitglied Fraktionswahl (FPÖ) AZ: Von der FPÖ-Fraktion liegt für die Wahl eines Ersatzmitgliedes folgender Wahlvorschlag vor: Ersatzmitglied: GRE Georg Wurhofer Bürgermeister Mag. Johann Prillhofer: Ich bitte die FPÖ-Gemeinderatsfraktion über ihren Wahlvorschlag abzustimmen. Wer für den Wahlvorschlag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. 5

6 Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen für den Wahlvorschlag 1 Stimmenthaltung (GRE Georg Wurhofer) c) Kindergartenausschuss Mitglied Ersatzmitglied Fraktionswahl (FPÖ) AZ: Von der FPÖ-Fraktion liegen für die Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes des Kindergartenausschusses folgende Wahlvorschläge vor: Mitglied: GRE Andreas Zauner Ersatzmitglied: GRE Roman Pöttinger Bürgermeister Mag. Johann Prillhofer: Ich bitte die FPÖ-Gemeinderatsfraktion über ihre Wahlvorschläge in getrennten Abstimmungsvorgängen abzustimmen. Wer für den Wahlvorschlag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Abstimmungsergebnis: jeweils einstimmige Annahme 2. Kassenprüfung Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom , GZ: Gem Ti/Fo Kenntnisnahme durch den Gemeinderat Am 15. Dezember 2011 wurde die Kassengebarung der Gemeinde Neukirchen an der Enknach von einem Prüfungsorgan (AR Josef Tischlinger) der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn einer unangesagten Überprüfung unterzogen. Auszug aus dem Prüfungsbericht: Die vorhandenen Bestände in der Gemeindebuchhaltung stimmten mit den Kontoauszügen der Geldinstitute überein. Feststellungen waren nicht zu treffen. AZ: 903 6

7 Berichterstatter: GR Andreas Göbl, Obmann des Prüfungsausschusses GR Andreas Göbl verliest den Prüfungsbericht. Antrag des Vorsitzenden: Den vorliegenden Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über die am 15. Dezember 2011 durchgeführte Prüfung der Kassengebarung der Gemeinde Neukirchen an der Enknach zur Kenntnis nehmen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) 3. Örtliche Raumordnung a) Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 12 (Umwidmung Ebner/Schmerold) GR-Beschlussfassung Am endete die Anhörungsfrist gem. 36 (4) OÖ. Raumordnungsgesetz Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12. September 2011 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes beschlossen. Das zur Umwidmung vorgesehene Grundstück Nr. 703/1, KG Neukirchen a.d.e., befindet sich östlich der B156 Lamprechtshausener Straße zwischen Friedrichsdorf und Thannhauser Straße. Die Umwidmungsfläche hat ein Ausmaß von ca m². Beabsichtigte Widmungsänderung: Von Grünland Land- und Forstwirtschaft gem. 30 (1) in Bauland Wohngebiet gem. 22 (1) ROG 1994 idgf. AZ: Berichterstatter: GV Franz Mühlbauer, Obmann des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung Zum Gegenstand liegen vor: FWP-Akt Nr. 4.12, u.a. mit o Ortsplanerischer Stellungnahme mit FWP-Änderungsplan 4.12 o Stellungnahmen, die beim Gemeindeamt eingelangt sind 7

8 GV Franz Mühlbauer berichtet, dass die schriftliche Stellungnahme des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung, noch nicht vorliegt. Dipl. Ing. Joham von der Abteilung Raumordnung hat dem Amtsleiter aber mündlich bereits mitgeteilt, dass seitens der Abteilung Raumordnung gegen die FWP-Änderung 4.12 keine Einwände bestehen. Die beim Gemeindeamt eingelangten Stellungnahmen sind alle positiv. Antrag des Vorsitzenden: Die Änderung Nr. 12 des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß den zur Kenntnis gebrachten Unterlagen ortsplanerische Stellungnahme vom mit FWP- Änderungsplan beschließen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) b) Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 13 (Stadtgemeinde Braunau a.i.); Entscheidung über Einleitung eines Änderungsverfahrens Sonderausweisung SEVESO II für die Grundstücke 1405/6 und 1425/33, KG Mitternberg, eingeschränkt auf die Lagerung von Sauerstoff Auszug aus dem Antrag der Stadtgemeinde Braunau am Inn vom : Die Stadtgemeinde Braunau ist Eigentümerin der Grundstücke 1405/6 und 1425/33 im Industriepark Braunau-Neukirchen. Bezüglich dieser Grundstücke gibt es einen Interessenten, der beabsichtigt, eine Anlage für die Zerlegung von Luft zu errichten. Zu dieser Betriebsanlage kann festgestellt werden, dass die bei der Produktion erzeugten Luftgase (Sauerstoff, Stickstoff und Argon) vor Ort in dafür vorgesehenen Behältern gelagert werden. Da die Lagermenge von Sauerstoff die Mengenschwelle von 200 t überschreitet, wird für das Grundstück eine Widmung nach der EU-Richtlinie 96/82/EG (SEVESO II, Industrieunfallverordnung) benötigt. Die zu erteilende Widmung kann auf die Lagerung von Sauerstoff begrenzt werden, alle anderen Produkte unterliegen nicht der Industrieunfallverordnung. Damit diese Anlage angesiedelt werden kann, ist somit eine Sonderwidmung im Bauland nach 23 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 auszuweisen; das heißt der Flächenwidmungsplan ist entsprechend abzuändern. Der genaue Standort für diese Anlage wird noch festzulegen sein. Eine grundsätzliche Abklärung dieser Angelegenheit mit der Raumordnungsbehörde hat ergeben, dass sich durch diese Sonderwidmung (ausgenommen bei öffentlichen Gebäuden) keine Nachteile, beziehungsweise Einschränkungen bei zukünftigen Ansiedlungen ergeben. 8

9 Da beabsichtigt ist Ende 2012 mit dem Bau zu beginnen, wird über Ersuchen der Firma der Antrag gestellt, das Verfahren für diese Sonderwidmung in Bauland im nächsten Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen einzuleiten. Da eine Ansiedlung dieses Betriebes auch für den Standort zusätzliche Vorteile bietet und Arbeitsplätze geschaffen werden, ersuchen wir unserem Antrag zuzustimmen. AZ: Berichterstatter: GV Franz Mühlbauer, Obmann des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung Zum Gegenstand liegen vor: Schreiben (Anregung) des Stadtamtes Braunau a.i. vom , GZ: IIa/710/712/Pr-jw des Ortsplaners (Dipl. Ing. Martin Sigl, allee42 landschaftsarchitekten gmbh & co.kg) vom mit o planlichen Vorentwurf als Grundlage für den Einleitungsbeschluss und o skizzenhafte Darstellung des voraussichtlich zu kennzeichnenden 300m- Bereiches, in dem die Errichtung von öffentlich genutzten Gebäuden nicht mehr zulässig sein wird GV Franz Mühlbauer berichtet ergänzend, dass mit der Ansiedlung dieses Betriebes die Infrastruktur des Industriestandortes weiter aufgewertet werden würde. Die produzierten Industriegase werden von den Betrieben am Standort benötigt. Die AMAG-Erweiterung würde zu einem zusätzlichen Bedarf an Industriegasen führen. Die Betriebsansiedlung führt laut Stadtgemeinde in der Startphase zu ca. 15 neuen Arbeitsplätzen. Innerhalb eines Jahres sollen weitere 5 10 Arbeitsplätze dazukommen. Der Transport wird an Speditionen vor Ort vergeben. Die Entscheidung, ob am Standort tatsächlich gebaut wird oder nicht, wird firmenseitig am 09. Februar 2012 getroffen. Die AUSTRIA METALL AG spielt bei der Entscheidungsfindung eine ganz wesentliche Rolle. Zur Größe der Umwidmungsfläche: Diese bezieht sich beim Einleitungsbeschluss auf die Grundstücke 1405/6 und 1425/33 (neu), KG Mitternberg, im Ausmaß von rd m². ABER: Für die tatsächliche Beschlussfassung der Sonderausweisung wird die Größe der Umwidmungsfläche wesentlich reduziert und zwar auf den Bereich des tatsächlichen Lagerareals. Diese Fläche ist allerdings noch nicht bekannt, da die Detailplanung gegebenenfalls erst nach dem in Auftrag gegeben wird. Was vom Amt der Oö. Landesregierung bei dieser FWP-Änderung verlangt wird, ist eine strategische Umweltprüfung. Der Umfang dieser Umweltprüfung wird im 9

10 Rahmen des FWP-Änderungsverfahrens festgelegt. Der Gemeindevorstand ist dafür, einen entsprechenden Einleitungsbeschluss zu fassen. Wortmeldungen: GR Günter Sperl: Welche Feuerwehr ist für den Gemeindeverband Industriepark Braunau-Neukirchen zuständig. AL Josef Rosenhammer: Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit bei der Freiwillige Feuerwehr Neukirchen a.d.e. Die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen a.d.e. hat bereits eine Übung im Industriepark durchgeführt. Mit der FF Ranshofen und der Betriebsfeuerwehr der AMAG wurden bereits Abstimmungsgespräche geführt. Wird für eine neue Betriebsansiedelung eine Betriebsfeuerwehr vorgeschrieben, könnte u.u. die Betriebsfeuerwehr der AMAG diese Aufgabe vorausgesetzt es wird dafür eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen übernehmen. Antrag des Vorsitzenden: Die Einleitung eines Verfahrens zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008 wie folgt beschließen: Grundstücke 1405/6 und 1425/33 (neu), KG Mitternberg, im Ausmaß von rd m² Sonderausweisung im Bauland nach 23 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, idgf, für die Lagerung von Sauerstoff wegen Überschreitung der Mengenschwelle von 200t. Die Widmung wird gemäß EU-Richtlinie 96/82/EG (SEVESO II, Industrieunfallverordnung) benötigt. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) c) Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 14 (STRABAG AG); GR-Entscheidung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens Betriebsbaugebiet Für die Errichtung einer RC-Zugabe, von Schotter- und Sandboxen sowie einer Lagerhalle mit KRC-Material beantragt die Fa. STRABAG AG die Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1407/6 und 1407/14, KG Mitternberg, in Betriebsbaugebiet. Die zur Umwidmung vorgesehenen Grundflächen befinden sich in der Schottergrube der Fa. Franz Moser GmbH an der Burgkirchner Straße (Ortschaft der 10

11 Gemeinde Neukirchen a.d.e.) bzw. an der B 147 Braunauer Straße. Das Ausmaß der Umwidmungsfläche beträgt m². AZ: Berichterstatter: GV Franz Mühlbauer, Obmann des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung Zum Gegenstand liegen vor: Schreiben (Anregung) AUSTRIA ASPHALT GMBH & CO. OG vom mit o Mappendarstellung 1:1000, erstellt von Geometer Dipl. Ing. M. Brunner Beschreibung Anlagenerweiterung, übermittelt von der STRABAG AG, Direktion AE Verkehrswegebau, Bauhofstraße 14, 5280 Braunau a.i., per am Stellungnahme des Ortsplaners (Dipl. Ing. Martin Sigl, allee42 landschaftsarchitekten gmbh & co.kg) vom mit o Änderungsplan Nr Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat ein Verfahren zu Abänderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes einzuleiten. Antrag des Vorsitzenden: Die Einleitung eines Verfahrens zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008 wie folgt beschließen: Grundstücke (Teilflächen) Nr. 1407/6 und 1407/7, KG Mitternberg, im Ausmaß von ca m² Von Grünland Abgrabungsgebiet Kies gem. 30 (4) in Bauland Betriebsbaugebiet Sand-/Kiesaufbereitung, Lagerhalle gem. 22 (6) Oö. ROG 1994, idgf Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) d) Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 15 (Christina Mühlbauer); GR-Entscheidung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens Sonderausweisung im Grünland für die Liegenschaft Schwandner Straße 10, Grundstück Nr. 362/3, KG Neukirchen Die Liegenschaft Schwandner Straße 10 wurde kürzlich von Christina Mühlbauer angekauft. Ein Teil der bereits in sehr schlechten Bauzustand befindlichen Gebäude soll abgebrochen werden. In der Folge ist die Errichtung eines Wohnhauses im Bereich der 11

12 abgebrochenen Remise- und Garagenanlage beabsichtigt. Für diese Baumaßnahme ist eine Sonderausweisung im Grünland erforderlich. Ein entsprechender Antrag wurde von Christina Mühlbauer eingereicht. AZ: GV Franz Mühlbauer erklärt sich zu Tagesordnungspunkt für befangen. Berichterstatter: BGM Mag. Johann Prillhofer Zum Gegenstand liegen vor: Schreiben (Anregung) Christina Mühlbauer vom Dezember 2012 mit o Planskizzen 1:500 und 1:250 Stellungnahme des Ortsplaners (Dipl. Ing. Martin Sigl, allee42 landschaftsarchitekten gmbh & co.kg) vom mit o Änderungsplan Nr Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat ein Verfahren zu Abänderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes einzuleiten. Antrag des Vorsitzenden: Die Einleitung eines Verfahrens zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008 wie folgt beschließen: Grundstück (Teilfläche) Nr. 362/3, KG Apfenthal, im Ausmaß von ca. 474 m² Von Grünland Land- und Forstwirtschaft gemäß 30 (1) in Sonderausweisung Ersatzbau gemäß 30 (8a) Oö. ROG 1994, idgf Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) e) Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2; GR-Beschluss über Einleitung des Raumordnungsverfahrens Das Vorprüfungsverfahren ist abgeschlossen. Der Gemeinde wird das Ergebnis des Vorprüfungsverfahrens vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung schriftlich übermittelt. 12

13 AZ: Diesen Gegenstand hat der Bürgermeister vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt. 4. Caritas-Kindergarten Neukirchen an der Enknach Budgetvoranschlag 2012 für den Kindergarten und Vorschau KG- Einschreibung und KG-Jahr 2012/2013 Kenntnisnahme durch den Gemeinderat Über den von der Caritas erstellten Budgetvoranschlag wird informiert. Zudem erfolgt eine Vorschau auf die KG-Einschreibung für das KG-Jahr 2012/2013. AZ: 240 Berichterstatter: BGM Mag. Johann Prillhofer Zum Gegenstand liegen vor: Budgetvoranschlag 2012 für den Kindergarten Neukirchen/E., erstellt von Mag. Bernhard Eisl, Vertreter des Kindergartenbetreibers (Pfarrcaritas) Eltern-Anschreiben für die Anmeldungen 2012/13 im Kindergarten Neukirchen a. d. E. Da die Anmeldetage erst Anfang Februar (01.02 und ) stattfinden, kann noch keine konkrete Anmeldezahl für das KG-Jahr 2012/13 genannt werden. Im Budgetvoranschlag 2012 findet sich unter 4. Auslastungsplanung folgender Hinweis: Beachtenswert ist die Auslastung im kommenden Arbeitsjahr: Hier steht der Kindergarten an einer Grenze der Kapazität, vor allem auf dem Hintergrund, dass hier kein Zuzug berücksichtigt wurde, ebenso wie keine Sonderform der Betreuung (I-Gruppe oder weitere Einzel-Integration). Die Vorschau auf das KG-Jahr 2013/14 zeigt allerdings wieder eine geringere Auslastung des Kindergartens. Es wird hier genau beobachtet werden müssen, welche Auslastung aufgrund der KG- Einschreibung tatsächlich eintreten wird. Gegebenenfalls wäre in Abstimmung mit dem Amt der Oö. Landesregierung und dem Caritas-Kindergarten zu prüfen: Provisorische Einrichtung einer 4. KG-Gruppe für das KG-Jahr 2012/13 13

14 Auslastung Nachbar KG s (insbesondere KG Burgkirchen) Erweiterung des Kindergarten um eine vierte Gruppe ab 2014/15 Wortmeldungen: Angesprochen wird die Einzel-Integration und die damit zusammenhängende max. Kinderzahl in einer Gruppe. Eine Sonderform der Betreuung wie, z.b. eine I-Gruppe oder eine Einzel-Integration, führt zu einer Reduzierung der max. Kinderzahl in der jeweiligen Gruppe. Vom Land Oberösterreich werden die Personalkosten, die z.b. durch eine Einzel- Integration entstehen, finanziert. Antrag des Vorsitzenden: Das Schreiben des Pfarrcaritas-Kindergartens mit dem Betreff Budgetvoranschlag 2012 für den Kindergarten Neukirchen/E. zur Kenntnis nehmen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) 5. FAIRTRADE Resolution des Gemeinderates zur Unterstützung von FAIRTRADE Beschlussfassung durch den Gemeinderat Die 5 Ziele einer FAIRTRADE-Gemeinde sind: (1) Die Gemeinde bekennt sich zu FAIRTRADE Die Gemeinde verabschiedet eine Resolution zur Unterstützung von FAIRTRADE und verwendet ab sofort FAIRTRADE Kaffee und weitere FAIRTRADE Produkte bei ihren Sitzungen, in ihren Büros, in ihren Kantinen (z.b.: Umstellung der Kaffeeautomaten) sowie bei Gemeindeveranstaltungen. (2) Engagement in der FAIRTRADE-Gruppe Eine FAIRTRADE Arbeitsgruppe wird gegründet, die sich regelmäßig trifft und an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele arbeitet. Der Arbeitsgruppe gehört ein/eine VertreterIn der Gemeinde an. Die Gruppe ist für die jährliche Evaluierung und die Einhaltung der Ziele verantwortlich. (3) FAIRTRADE-Produkte leicht verfügbar FAIRTRADE Produkte sind in lokalen Geschäften leicht verfügbar und werden in lokalen Gastronomiebetrieben (z.b.: Gasthäuser, Kaffeehäuser) angeboten. Die Bevölkerung wird regelmäßig über das FAIRTRADE Angebot informiert (z.b.: Erstellung eines Einkaufsführers). (4) Lobbying in der Gemeinde für FAIRTRADE-Produkte 14

15 FAIRTRADE Produkte werden in Betrieben, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Pfarren usw. verwendet. Ein Vorzeigeunternehmen wird gewonnen, das auf FAIRTRADE Produkte umstellt. (5) FAIRTRADE bewerben In der Gemeinde wird FAIRTRADE durch regelmäßige Berichterstattung in gemeindeeigenen Publikationen, Aussendungen etc. und auch auf der Homepage zum Thema gemacht. Veranstaltungen werden organisiert um das Bewusstsein der Bevölkerung für FAIRTRADE zu stärken (jedenfalls eine Veranstaltung innerhalb der jährlichen FAIRT- RADE Wochen). Am Gemeindeamt und in anderen Einrichtungen wird mit Plakaten, Aufklebern, Flyern etc. auf FAIRTRADE aufmerksam gemacht AZ: 522 Diesen Gegenstand hat der Bürgermeister vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt. 6. Einrichtung der Gemeinde-Energiegewinnungsanlagen als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit S a t z u n g - Beschlussfassung durch den Gemeinderat Eine Satzung liegt im Entwurf vor. Für die Einrichtung als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit sind folgende Punkte ausschlaggebend: Maastricht-Kriterien Darlehensaufnahmen im maastrichtneutralen Bereich bzw. durch alternative Finanzierungsform eine maastrichtneutrale Finanzierung gewährleisten Kostendeckungsgrad von mehr als 50% Vollständige Rechnungsführung Weitgehende wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit AZ: 870 Berichterstatter: BGM Mag. Johann Prillhofer Zum Gegenstand liegt vor: Satzung im Entwurf (Beilage zur Verhandlungsschrift) Die Satzung wurde nach einem vom Amt der Oö. Landesregierung aufgelegten Muster erstellt. Diese Mustersatzung wurde bereits für die Einrichtung der Abwasserbeseitigung als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit herangezogen. Die Satzung ist gemeindeaufsichtsbehördlich zu genehmigen. 15

16 Antrag des Vorsitzenden: Die vorliegende Satzung für die Einrichtung der Gemeinde- Energiegewinnungsanlagen als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit beschließen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) 7. Straßenwesen a) Nördliche Ortseinfahrt bei Bauhoferweiterung und Liegenschaft Zellner GR- Entscheidung betreffend die Durchführung baulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich und Erweiterung der 30 km/h Zonenbeschränkung (siehe Punkt b) Vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenerhaltung und betrieb, Straßenbezirk West, wurde der Einsatz von Personal und Geräten des Landes für dieses Vorhaben genehmigt (Schreiben vom , GZ: BauE / Sch, eingelangt am ). AZ: / Berichterstatter: GV Franz Mühlbauer, Obmann des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung In der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung am 02. Dezember 2011 wurde der Vorschlag von TOAR Ing. Lehner, straßenverkehrstechnischer Amtssachverständiger des Amtes der Oö. Landesregierung, im Rahmen eines Lokalaugenscheines erörtert. Nach eingehender Beratung der Verkehrsberuhigungsmaßnahme hat sich der Ausschuss für die Realisierung dieses Vorschlages ausgesprochen. Vom Amt der Oö. Landesregierung wurde für dieses Vorhaben der Einsatz von Personal und Geräten des Landes Oberösterreich zugesichert. GV Franz Mühlbauer verweist noch einmal darauf, dass diese Maßnahme darauf abzielt, die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen im Bereich der nördlichen Ortseinfahrt zu reduzieren. Zudem macht der verkehrstechnische Amtssachverständige die Erweiterung der 30 km- Zonenbeschränkung von der Realisierung dieser baulichen Maßnahme abhängig. 16

17 Sowohl der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung als auch der Gemeindevorstand empfehlen die Realisierung der in Rede stehenden baulichen Maßnahmen. Vom Bürgermeister wird die bauliche Maßnahme erläutert. Ergänzend dazu wird auf den letzten Absatz des Schreibens des Amtes der Oö. LR, Abt. Verkehr, vom , GZ: Verk / Leh, hingewiesen: Um zu verhindern, dass diese Geschwindigkeiten im bestehenden Ausmaß überschritten werden, wäre es zweckmäßig, eine Vorrangänderung durchzuführen und zwar in der Form, dass die Sandtaler Gemeindestraße aus nördlicher Richtung kommend gegenüber der Verbindungsstraße zur Sportplatzstraße abgewertet wird. Dies bedürfte aber einer baulichen Unterstützung, sodass der phänomenale Vorrang, den die Sandtaler Straße derzeit aufweist, unterbrochen wird. Demzufolge wäre die Sandtaler Gemeindestraße aus nördlicher Richtung kommend mit dem Verkehrszeichen Vorrang geben abzuwerten und die 30 km-zone unmittelbar vor der Kreuzung kundzumachen. Begleitende wäre eine bauliche Korrektur erforderlich, sodass die Sandtaler Gemeindestraße annhähernd rechtwinkelig im Kurvenaußenbereich der Verbindungsstraße zur Sportplatzstraße, so wie im Orthofoto eingezeichnet, einmündet. Begleitend wäre dann im Einmündungsbereich eine Ordnungslinie über die Fahrbahnhälfte anzubringen. Diese Korrektur des Einmündungstrichters kann beispielsweise mit Flach- oder Schrägbordsteinen eingefasst werden und die links in Richtung Neukirchen an der Enknach befindliche Einmündung vor dem ersten links befindlichen Gebäude kann im Zufahrtsbereich etwas abgesenkt werden, damit hier noch zugefahren werden kann. Durch diese Maßnahme kann nicht mehr in gerader Richtung ins Ortsgebiet eingefahren werden sondern muss der Bogen ausgefahren werden, bzw. muss wenn es die Situation erfordert angehalten werden, was mit einer entsprechenden Geschwindigkeitsreduktion des Fahrzeugkollektivs einhergeht. Vom Amtsleiter wird noch darauf hingewiesen, dass die baulichen Maßnahmen mit einem Fachmann, der über entsprechende (praktische) Erfahrung in der Straßenanlagengestaltung verfügt, abgestimmt werden. Wortmeldungen: GR Dr. Arno Kaltenhauser: Wenn die 30 km/h Zonenbeschränkung nur mit den zur Kenntnis gebrachten baulichen Maßnahmen erweitert werden kann, bin ich für deren Realisierung. Es ist eigentlich schade, dass nur Reglementierungen wie eben die 30 km/h Zonenbeschränkung in Verbindung mit den baulichen Maßnahmen dazu führen, dass tatsächlich langsamer gefahren wird. BGM Mag. Johann Prillhofer: Ich betone noch einmal, dass die Vorrangänderung und die 30 km/h Zonenbeschränkung mit den vorgestellten baulichen Maßnahmen ausschließlich den Zweck haben, die Verkehrssicherheit im nördlichen Ortseinfahrtsbereich zu erhöhen. 17

18 Ich gebe zu bedenken, dass bei der vom Amt der Oö. Landesregierung durchgeführten Geschwindigkeitsmessung eine Maximalgeschwindigkeit von knapp unter 90 km/h gemessen wurde. GR Peter Klein: Leider müssen wegen einigen Rasern diese Maßnahmen gesetzt werden. Was mich stört, ist die bei einigen Kreuzungen nicht logische Rechtsregel in der 30 km/h Zonenbeschränkung. GR Johann Fürböck: Gegen die in Rede stehende Erweiterung der 30 km/h Zonenbeschränkung und die dafür erforderlichen Baumaßnahmen erhebe ich keinen Einwand. Aber: Die Verkehrsexperten sollten straßenbauliche Maßnahmen, die von uns (Laien) infolge häufiger Befahrung/Benützung als nicht sinnvoll erachtet werden, nicht mit der damit verbundenen Hebung der Verkehrssicherheit rechtfertigen. Antrag des Vorsitzenden: Die baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der nördlichen Ortseinfahrt, die dem Vorschlag von TOAR Ing. Lehner, straßenverkehrstechnischen Amtssachverständiger des Amtes der Oö. Landesregierung, entsprechen, mit Unterstützung von Personal und Geräten des Landes Oberösterreich realisieren. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) b) Erweiterung der bestehenden 30 km/h Zonenbeschränkung auf der Sandtaler Gemeindestraße unter Einbeziehung der Verbindungsstraße von der Sportplatzstraße zur Sandtaler Gemeindestraße Erlassung einer VERORD- NUNG durch den Gemeinderat Zu diesem Gegenstand wurde eine entsprechende Verordnung ausgearbeitet. AZ: Berichterstatter: GV Franz Mühlbauer, Obmann des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung Zum Gegenstand liegen vor: Verordnungsentwurf (Beilage zur Verhandlungsschrift) 18

19 Schreiben vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, vom 12. September 2011, GZ: Verk / Leh, mit dem Betreff Sandtaler Gemeindestraße, Ortseinfahrtsbereich, Verkehrserhebung, das auch den Vorschlag des straßenverkehrstechnischen Amtssachverständigen TOAR Ing. Lehner betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Tempoüberschreitungen beinhaltet Planliche Darstellung der 30 km/h Zonenbeschränkung für den Bereich Obere Hofmark, Rosengasse, Sandtaler Gemeindestraße und Sportplatzstraße inkl. Erweiterung lt. VO-Entwurf Die Erweiterung der 30 km-zonenbeschränkung im Bereich der nördlichen Ortseinfahrt ist sozusagen die rechtliche Folgemaßnahme zu Tagesordnungspunkt 8a). Sowohl der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung als auch der Gemeindevorstand plädieren dafür, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung zu erlassen. BGM Mag. Johann Prillhofer gibt bekannt, dass vor Eintritt der Rechtskraft der Verordnung die Gemeindebevölkerung mittels Postwurf über die Erweiterung der 30 km/h Zonenbeschränkung informiert wird. Antrag des Vorsitzenden: Für die Erweiterung der bestehenden 30 km-zonenbeschränkung eine Verordnung laut dem vorliegenden VO-Entwurf erlassen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) 8. Abwasserbeseitigung Bauabschnitt 14 des Reinhaltungsverbandes Braunau und Umgebung Energieprojekt für die Kläranlage Zustimmung zu diesem Bauabschnitt durch den Gemeinderat Zu diesem Bauabschnitt liegt ein Kurzbericht mit folgendem Inhalt vor: Darstellung der Wirtschaftlichkeit allgemein Vergleich Gaseinspeisung zu Stromeinspeisung zu Energieautarkheit zu Anpassung Faullinie In der RHV-Verbandsversammlung am wurde auf Vorschlag des RHV- Obmannes beschlossen, die Variante Biogaseinspeisung weiterzuverfolgen bzw. umzusetzen. In der RHV-Vorstandssitzung am hat BGM Mag. Johann Prillhofer darauf aufmerksam gemacht, dass die diesbezüglichen Beschlüsse des RHV mit dem Vorbehalt des dafür noch ausständigen GR-Beschlusses der Gemeinde Neukirchen a.d.e. behaftet sind. 19

20 AZ: 851 Berichterstatter: BGM Mag. Johann Prillhofer Zum Gegenstand liegen vor: Kurzbericht vom , erstellt von DI Günter Knoll, Ziviltechniker GmbH, Traunerstraße 100, 4050 Traun Auszug aus dem Protokoll der RHV-Mitgliederversammlung vom , Tagesordnungspunkt 2.2 BA 14 - Energieprojekt Auszug aus dem Protokoll (Konzept) des RHV-Vorstandes vom , Tagesordnungspunkt 3.2. BA 14 - Energieprojekt Wie in der Einladung zur heutigen GR-Sitzung angeführt, wird vom RHV die Realisierung der Variante Biogaseinspeisung weiterverfolgt. Begründung lt. RHV: Aufgrund der weitaus besten Wirtschaftlichkeit wird die Variante Biogaseinspeisung ins Auge gefasst. BGM Mag. Johann Prillhofer verweist darauf, dass die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen den Kurzbericht erhalten haben. Antrag des Vorsitzenden: Der Realisierung des Bauabschnittes 14 des RHV Braunau und Umgebung Energieprojekt für die Kläranlage mit der Variante Biogaseinspeisung entsprechend dem zur Kenntnis gebrachten Kurzbericht zustimmen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) 9. Allfälliges a) Auftragsvergabe durch den Gemeindevorstand In der Volksschule sind drei SMART Boards in Betrieb. Diese SMART-Boards sind auf Fahrgestellen aufgebaut. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die SMART Boards mit Fahrgestellen nicht optimal verwendet werden können. Da nach dem Verschieben von einer Klasse in eine andere Klasse immer eine Kalibrierung vorgenommen werden muss, werden die SMART Boards praktisch nicht mehr verschoben. 20

21 Mit der Gemdat konnte ausgehandelt werden, dass die Fahrgestelle (3) zurückgenommen werden und stattdessen fixe Wandhalterungen inkl. elektrischer Höhenverstellung bestellt werden können. Dieser Tausch führt zu einem Guthaben von 2.970,00 inkl. MWSt. Dieses Guthaben kann mit dem Ankauf eines SMART-Boards gegenverrechnet werden, sodass dafür nur 3.166,80 inkl. MWSt. aufzuzahlen sind. Für das SMART-Board wurde auch ein Notebook angeschafft werden. Die Kosten dafür liegen laut Angebot der Fa. Gemdat bei 660,00 inkl. MWSt. An die Fa. Gemdat OÖ, Gemeinde-Datenservice GmbH Co KG, Schiffmannstraße 4, 4020 Linz, wurde dieser Auftrag vergeben. b) Gewährte Subvention durch den Gemeindevorstand an die UNION Raiffeisen Neukirchen an der Enknach Im Jahr 2006 wurde der UNION ein Zuschuss i.d.h.v ,00 in Aussicht gestellt, tatsächlich sind aber nur 2.111,22 ausbezahlt worden. Diese 2.111,22 entsprechen 25% der Gesamtsumme laut den erbrachten Rechnungsnachweisen. Die Sanierungsaktivitäten lt. aktueller Aufstellung vom (Kabinenentlüftung, Errichtung Kinderspielplatz und Umbau der Schiedsrichterkabine, des alten WC s und des Aufenthaltsraumes d. Gemeindearbeiter) in der Höhe von rd ,00 wurden noch als ao. Vorhaben (25%-Zuschuss) anerkannt. Bei den Sanierungsaktivitäten im Jahr 2011/2012 handelt es sich überwiegend um Maßnahmen, die laut Ansuchen aus dem Jahr 2006 bereits damals geplant waren, aber dann doch nicht umgesetzt wurden. Die Sanierungen können als sehr sinnvoll bezeichnet, führen diese doch zu einer Aufwertung der Sportanlage (Kinderspielplatz) bzw. zur Verbesserung der Bausubstanz des Sportheimes (Kabinenentlüftung im KG). Werden die bereits gewährte Subvention in der Höhe von 2.111,22 und der jetzt in Rede stehende Zuschuss i.d.h.v. max ,00 addiert, wird die Förderzusage aus dem Jahr 2006 in der Höhe von 5.000,00 um durchaus akzeptable 361,22 überschritten. Der Gemeindevorstand hat daher beschlossen, für die Sanierungsaktivitäten laut Aufstellung vom einen außerordentlichen Zuschuss in der Höhe von 25 % der nachgewiesenen Aufwendungen, max. jedoch 3.250,00, zu gewähren. c) B 156 Lamprechtshausener Straße; Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, vom 11. Jänner 2012, GZ: 21

22 GVöV / Hat/Rm, zum Ersuchen der Gemeinde um Realsierung der vom Land Oberösterreich in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchung Auszug aus dem Schreiben vom 11. Jänner 2012: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sie haben in einem Schreiben an die Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr um Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen, welche in der Verkehrsuntersuchung zur B 156 im Gemeindegebiet von Neukirchen an der Enknach vorgeschlagen worden sind, ersucht. Ich habe Herrn Landesbaudirektor Dipl.-Ing. Bmstr. Tinkler den Wunsch der Gemeinde vorgetragen und nach der Vorlage des Budgetvoranschlages für den Bereich Straßenbau Ende des letzten Jahres die Zusicherung erhalten, dass für die sukzessive Realisierung von Maßnahmen Budgetmittel bereitgestellt werden. Um konkrete Kostenschätzungen zu erhalten, wurden inzwischen von Herrn Straßenbezirksleiter Ing. Oberegger Planungsaufträge vergeben. Bürgermeister Mag. Johann Prillhofer zeigt sich erfreut darüber, dass sein Ersuchen positiv behandelt wurde. Das Resümee des Bürgermeisters: Es tut sich etwas in dieser Sache. Die Mühlen mahlen langsam. Am Ball bleiben. d) Übergabe der Liste mit den Ausrückungen im Jahr 2012 für Gemeinderäte/Gemeindevorstände Die Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindevorstandes erhalten vom Bürgermeister eine Liste mit den Ausrückungen im Jahr 2012 ( Hinweis: Keine Garantie auf Vollständigkeit). Die Fraktionsobmänner werden ersucht, die Liste auch an die heute nicht anwesenden GR-Mitglieder weiterzugeben. e) Blutspendeaktion 2012 Einladung zur Teilnahme BGM Mag. Johann Prillhofer informiert über die am Freitag, den , von 15 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 im Feuerwehrhaus stattfindende Blutspendeaktion. Die GR-Mitglieder werden vom BGM zur Teilnahme an der Blutspendeaktion eingeladen. 22

23 Die Neukirchnerinnen und Neukirchner werden per Postwurf aufgerufen, an der Blutspendeaktion teilzunehmen. f) Dorf- und Stadtentwicklung - Infoveranstaltung Der Bürgermeister teilt mit, dass am Donnerstag, den , Beginn 19 Uhr 00, im großen Saal des Amtsgebäudes eine Infoveranstaltung stattfindet. Herr Hoffmann von der Geschäftsstelle für Dorf- & Stadtentwicklung wird dabei über Wesen und Ziele der Dorf- & Stadtentwicklung referieren und die Aufgaben des zu gründenden Vereines vorstellen. Die GR-Mitglieder werden vom BGM dazu eingeladen, an dieser Informationsveranstaltung teilzunehmen. Die Neukirchnerinnen und Neukirchner werden per Postwurf zur Informationsveranstaltung eingeladen. g) Ball der Oberösterreicher in Wien am BGM Mag. Johann Prillhofer bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Neukirchen recht herzlich. Sein besonderer Dank gilt den Musikern, die Neukirchen sehr gut vertreten haben. Ein weiterer besonderer Dank gebührt auch der Gemeindebediensteten Christina Prillhofer, die viel Zeit für diverse Vorbereitungsarbeiten (Anmeldung, Busfahrt, etc.) aufgewendet hat. 23

24 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 12. Dezember 2011 wurden keine Einwendungen erhoben. Zur Unterfertigung der Verhandlungsschrift wurden GV Kupfner Franz, GR Huber Albert und GV Franz Mühlbauer bestimmt. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:15 Uhr (Vorsitzender) (Gemeinderat) (Gemeinderat) (Gemeinderat)... (Schriftführer) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Neukirchen/E., am... Der Vorsitzende:... 24

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