An einen Haushalt der Gemeinde Haibach Postentgelt bar entrichtet beim Postamt Informationsblatt. Gemeinde Haibach AMTLICHE MITTEILUNG

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1 An einen Haushalt der Gemeinde Haibach Postentgelt bar entrichtet beim Postamt 4204 Informationsblatt der Gemeinde Haibach I / 2009 IMPRESSUM Gemeinde Haibach i. Mkr. Tel: 07211/ Fax: 07211/ gemeindeamt@haibach.at Text und Grafik: Bgm. Josef Reingruber, Gemeinde Haibach Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Reingruber Josef Layout u. Design: Klammerberger Gerhard jun. Fotos und Grafik: Reingruber, LFI OÖ, Vorwort Liebe Haibacherinnen! Liebe Haibacher! Das Schreckensszenario welches sich bereits zu Jahresende sich darstellte setzte sich auch zu Jahresbeginn fort. Die Medien sind voll davon. Krise hier, Krise dort, eine Bank hier, ein Produktionsbetrieb dort, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und noch lange kein Ende in Sicht. Was tatsächlich noch alles auf uns zukommen wird kann zur Zeit niemand genau sagen. Auch für die Gemeinden wird es nicht rosiger. Der Wirtschaftsboom der letzten zwei Jahre wirkte sich nämlich auch positiv auf die Bundesertragsanteile, welche einerseits durch Direktzahlungen an die Gemeinden und andererseits über Bedarfszuweisungsmittel des Landes verteilt werden, aus. Nach einer ruhigeren Phase beim Bau des Mehrzweckgebäudes und nach der Inbetriebnahme der Biomasseheizung geht es jetzt mit den Arbeiten im Innenbereich weiter. Ein Team der Dorfentwicklung hat sich auch mit der Außengestaltung intensiv auseinandergesetzt. Durch die Einbindung des Landes (Dorf und Stadtentwicklung) hofft man auch hier auf finanzielle Unterstützung. Der Winter hat nach Anlaufschwierigkeiten 14 Tage lang sehr intensiv seine Krallen gezeigt und unser Winterdienstteam fast rund um die Uhr auf Trab gehalten. Viele lobende Hinweise auf die gut geräumten Strassen gebe ich gerne meinen Mitarbeitern weiter. Natürlich nehme ich auch vereinzelte Kritik entgegen um auch gleichzeitig Lösungen zu suchen. Vor allem soll im Bereich Blaßberg, Affenberg, Mistelbach auf Steilstücken das Räumfahrzeug von Herrn Leitner künftig so ausgestattet werden, dass auf diesen Stellen sofort gesplittet werden kann. Mit Yes we do haben wir auch das neue Jahr begonnen um in Sachen Klimabündnis weitere Schritte zu setzen. Vor allem überwältigend war das Interesse an unserem gut vorbereiteten Projekt Thermografieaktion. In den drei Gemeinden haben sich 35 Hausbesitzer daran beteiligt. Ing. Kögelberger aus Renning hat an die 500 Fotos erstellt, welche Ende März den Teilnehmern dieser Aktion präsentiert werden. Übliche Einzelmessungen kosten oft an die 300 Euro. Durch diverse Fördermittel konnten wir den Preis bei 99.- ansetzen. Das Jahr 2009 ist auch geprägt von vielen Wahlen. Die Kammerwahlen (Landwirtschaft und Arbeiter) machten dabei den Anfang. Aber auch für die EU Wahlen Anfang Juni und die Landtag-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen Ende September darf ich schon jetzt um das Ausüben des Wahlrechts ersuchen. Wahlbeteiligungen bei diversen Wahlen von oft nur 50 Prozent hinterfrage ich schon manchmal, woran das wohl liegen mag? Abschließend möchte ich die gesamte Bevölkerung wieder zu einem spannenden Gemeindetag am 30. April 2009 in die Turnhalle Kaindorf einladen. Neue Themen und Referenten runden diesen Abend wieder mit einer Blumenschmucksiegerehrung ab. Ihr Bürgermeister Josef Reingruber AMTLICHE MITTEILUNG

2 SEITE 2 INFORMATIONSBLATT I / 2009 Aus dem Gemeinderat Aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2008 Kanalgebührenordnung der Gemeinde Haibach i.m.; - Änderung ab ; einstimmige Beschlussfassung Die Mindestanschlussgebühr beträgt ab bis 150 m² Bemessungsgrundlage 3.130,60 Euro inkl. 10 % MWSt. (bisher 2.956,80) - über 150 m² je m² Bemessungsgrundlage 20,89 inkl. Mwst. Wassergebührenordnung der Gemeinde Haibach i.m.; - Änderung ab ; einstimmige Beschlussfassung Die Mindestanschlussgebühr beträgt ab bis 150 m²bemessungsgrundlage 1.876,60 Euro inkl. MWSt. (bisher 1.808,40) - über 150 m² je m² Bemessungsgrundlage 12,51 inkl. Mwst. Diese oben angeführten Gebührensätze treffen nur bei Errichtung eines Wasser und Kanalanschlusses bzw. bei Zu oder Umbauten im Wohnhausbereich zu. Die Benützungsgebühren wurden unverändert belassen. Mit Wirkung vom werden die Leihgebühren für Maschinen und Geräte sowie der Stundensatz für den Gemeindearbeiter als auch für Aushilfsarbeiter wie folgt festgesetzt und betragen inkl. Umsatzsteuer (MWSt.) pro Stunde: für den Traktorseitenpflug 30,-- Ecker Erwin f. priv. Traktor und priv. Schneepflug 62,-- Leitner Bernhard/Michael für priv. Unimog und priv. Schneepflug 62,-- für den Gemeindetraktor 45,-- für die Schneefräse 22,-- für den Frontlader 12,-- für den Kippanhänger 9,-- für den Schleuderstreuer 8,-- Ersatzleistung für den Gemeindearbeiter, sofern dieser im Einzelfall für Privatarbeiten zugelassenwird pro Stunde 26,-- Sofern die Gemeinde von Landwirten oder sonstigen Eigentümern Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte heranziehen muss, betragen die Leihgebühren inkl. Umsatzsteuer (MWSt.) pro Stunde: Überprüfung der Tarife für Maschinen und Geräte sowie den Stundensatz für die Gemeindearbeiter; einstimmige Beschlussfassung Die Tarife für Maschinen und Geräte sowie der Stundensatz für die Gemeindearbeiter sind jedes Jahr neu zu beschließen bzw. anzupassen. Traktor pro PS ohne Mann 0,30 Anhänger mit Kippvorrichtung 6,-- Anhänger ohne Kippvorrichtung 3,-- Anhänger mit Tandemachse 9,-- Frontlader 6,-- Vakuumfass 9,-- Pendelstreuer für Salz 7,-- für Aushilfskräfte 12,-- Der Winterdienst der Gemeinde gestaltete sich in den vergangenen Wochen sehr intensiv. Im Bild oben links ist Gemeindearbeiter Ernst Hammer dabei das Streugerät in Reichenau mit Salz zu befüllen. Durch die abwechselnde Streuung von Splitt und Salz ist gewährleistet, dass sich keine Eisschichten bilden. Der Gemeindetraktor der Gemeinde Haibach (Bild rechts) weist bereits über Betriebsstunden auf. Beim Land Oberösterreich wurde bereits auf die Dringlichkeit einer Neuanschaffung eines Kommunaltraktors hingewiesen bzw. wurde bereits ein Antrag auf Neuankauf gestellt. Die nächsten Vorsprachen sollen Klarheit über das Produkt, Finanzierungsmodell und Anschaffungszeitpunkt bringen.

3 I / 2009 INFORMATIONSBLATT SEITE 3 Voranschlag für das Finanzjahr 2009 Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2009; einstimmige Beschlussfassung Bei der im Sinne des 76 Abs. 2 der OÖ. GemO zweiwöchigen Auflage des Voranschlagsentwurfes für das Finanzjahr 2009 worüber die Kundmachung vorliegt, wurden gegen denselben keine Einwendungen vorgebracht. Ordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen: 1, ,- Summe der Ausgaben: 1, ,- Abgang: ,- Außerordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen: ,-- Summe der Ausgaben: ,-- Überschuss: ,-- Mittelfristiger Finanzplan ; einstimmige Beschlussfassung Aufnahme eines Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Ordentlichen Gemeindevoranschlages 2009; einstimmige Beschlussfassung Die Gemeinde Haibach im Mühlkreis holte für die Aufnahme eines Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Gemeindevoranschlages Angebote ein. Der Kontorahmen bestimmt sich nach den Einnahmen des ordentlichen Haushaltes und beträgt für das Jahr 2009 rd ,-- ( 1/6 der ord. Einnahmen v. 1, ,-- ). Anbotsleger waren die Raiffeisenbank Reichenau und die HYPO Landesbank. Die Gemeinde Haibach im Mühlkreis nimmt den Kassenkredit in der Höhe von ,-- auf Grund des Angebotes vom 02. Dezember 2008 bei der Raiffeisenbank Reichenau mit einer Laufzeit von 01. Jänner 2009 bis einschließlich 31. Dezember auf. Übernahme der anteiligen Betriebskosten beim Abgang im Kindergarten Reichenau; einstimmige Beschlussfassung Der Mittelfristige Finanzplan, bestehend aus dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan (enthält alle voraussichtlichen voranschlagswirksamen Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene Investitionsförderungen) sowie dem mittelfristigen Investitionsplan (enthält die Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene Investitionsförderungen) wird vorläufig für die Finanzjahre beschlossen. VFI der Gemeinde Haibach i.m. & Co KG; einstimmige Genehmigung des Voranschlages einschließlich des MFP Die KG hat am den Voranschlag 2009 sowie einen mittelfristigen Finanzplan der nächsten 3 Jahre der Gemeinde zur Genehmigung als Kommanditistin vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Haibach im Mühlkreis hat den Voranschlag 2009 der KG einer eingehenden Prüfung unterzogen und werden als Ergebnis dieser Prüfung die von der KG beantragten VA- Ansätze unverändert genehmigt. Im mittelfristigen Finanzplan für 2009 wurde das Zahlenmaterial anhand des VA 2008 herangezogen. A. Ordentlicher Voranschlag Summe der Einnahmen 9.700,- Summe der Ausgaben 9.700,- Überschuss 0,- B. Außerordentlicher Voranschlag Summe der Einnahmen ,- Summe der Ausgaben ,- Abgang ,- Ab Herbst 2009 soll in Oberösterreich der Kindergartenbesuch generell für alle drei- bis sechsjährigen Kinder gratis sind. Welche Auswirkungen dies auf die Beitragszahlungen der Gemeinden haben wird soll in den nächsten Wochen bei Vortragsveranstaltungen geklärt werden. Der Vorsitzende berichtete, dass von der Gemeinde Haibach rund 23 Kinder pro Monat den Kindergarten in Reichenau im Mühlkreis besuchen. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten ist es notwendig für das abgelaufene Jahr rund für die Haibacher Kinder zu bezahlen. Dies ergibt eine jährliche Unterstützung pro Kind von rund Fortsetzung auf Seite 7

4 SEITE 4 INFORMATIONSBLATT I / 2009 Haibacherinnen und Haibacher gestalten den Fasching mit Der Haibacher Dirndlexpress - v.l.n.r. Markus Mair, Hubert Grasböck und Dietmar Leitner brachten Abwechslung in die Pfarrroas Die Brauchtumsgruppe Haibach sorgte mitten im Winter mit der Nummer Linz09 ohne Maibaum für Aufsehen. Im Bild rechts Susi Gangl mit dem Kinderchor und darunter ein Indianerhäuptling (Markus Nimmervoll) Margit Kruckenhauser bei der Audienz beim Kaiser Hedi Klammerberger nimmt Stellung zum Maibaumdiebstahl beim Musikfasching Traudi Eibensteiner und Josef Reingruber sind den Maibaumdieben auf der Spur Al Bano und Romina Power (Peter und Helga Danner bei der Musikroas)

5 I / 2009 INFORMATIONSBLATT SEITE 5 Der Faschingswagen der Feuerwehr überraschte mit einer Verjüngungsmaschine. Auch Rudi Simader musste durch diese Behandlung (Bild oben). Die Kinder in Kaindorf haben sichtlich Spaß beim Schulfasching (Bild mitte links). Herr Seifenstein (Ewald Kruckenhauser) stand bei der Pfarrroas dem Kaiser als Adjutant stets treu zur Seite. Auch Susi Gangl wirkte bei der Pfarrroas mit (Bild links unten). Lisa Luckeneder und Peter Hofstadler als Cowboy beim Musikfaschingszug (Bild unten rechts).

6 SEITE 6 INFORMATIONSBLATT I / 2009 Aus der Dorfentwicklung Erfolgreiche Gemeinde- und Dorfentwicklung vermitteln Auf Einladung der Strudengau-Donaugemeinde Pabneukirchen referierten Bgm. Josef Reingruber und Dorfentwicklungsobmann Mag. Siegfried Ehrenmüller gemeinsam mit einem Vertreter des Landes OÖ. über erfolgreiche Gemeindeund Dorfentwicklung. Dabei stellte man zahlreiche gelungene Projekte vor welche auch sehr eifrig diskutiert wurden. Aufmerksam wurde man auf die Haibacher bei der Ortsbildmesse in Schenkenfelden, wo man bekanntlich einen sehr beachtlichen Ausstellungsstand gestaltet hat. Im Bild v. l. n. r.: Bgm. Buchberger, DI Haydtner (Land OÖ.), Mag. Ehrenmüller und Bgm. Reingruber Aus der Schule geplaudert Faschingsspaß in Kaindorf Nach den Semesterferien begann das zweite Halbjahr für die Kinder gleich recht lustig mit dem Schulfasching am Faschingsdienstag. Viele bunte und lustige Kostüme gab es zu bewundern. Wie schon seit einigen Jahren wurde unser Schulfasching auch heuer wieder von den Eltern organisiert. In einem Stationsbetrieb im Turnsaal konnten die Kinder bei vielen lustigen Spielen mitmachen. In der Pause wurden die Kinder mit Brötchen, Krapfen und Getränken versorgt. Es war wieder einmal für alle ein sehr unterhaltsamer Faschingstag. Auch die Schüler der 3. und 4. Schulstufe konnten dem Wintersport frönen. Noch vor den Semesterferien stand ein S c h i t a g i n Kirchschlag am Programm. Bei herrlichem Wetter genossen alle diesen Sporttag. Der viele Schnee wird von unseren Kindern vor und nach dem Unterricht auch gerne zum Schneehöhlenbauen und Schneeballschießen genützt. Am Mittwoch hatten die Schüler der 1. und 2. Schulstufe in Baumgarten bei Familie Huemer beim Bobfahren noch viel Spaß. Frau Petra Leibetseder und Frau Gerlinde Huemer unterstützten dabei die Lehrerin der 1. Klasse Frau Birgit Reisinger. Die Kinder wechselten vom Klassenzimmer sichtlich erfreut auf die Rodelpiste

7 I / 2009 INFORMATIONSBLATT SEITE 7 Fortsetzung von Seite 3 Oberflächen- und Instandsetzungsarbeiten an Güterwegen im Jahre 2009, Erlassung einer Verordnung Vom Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel wurde eine Musterverordnung von Verkehrsbeschränkungen für Arbeiten des Wegeerhaltungsverbandes nach 43 Abs. 1a StVO 1960 idgf. übermittelt. Die Gemeinde Haibach im Mühlkreis beschloss diese Verordnung betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten zur Wahrung der Sicherheit des Verkehrs für Arbeiten auf bzw. neben der Straße. Zur Abdeckung der durch die Benützung entstehenden Kosten ( Abnützung, Beleuchtung, Beheizung etc. ) ist künftig ein entsprechendes Benützungsentgelt von den Veranstaltern einzuheben. In dieser Angelegenheit haben die Ausschüsse für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten sowie für Jugend-, Familie und Senioren und der Gemeindevorstand beraten. Um einen Obolus für die Turnsaalbenützung zu leisten, sollen alle BenützterInnen jährlich einen Beitrag von 10,-- bezahlen. Jugendliche bis 16 Jahre sind ausgenommen. Außerdem fällt der Betrag pro Person bei Benützung an mehreren Abenden nur einmal an. Dieser beschlossene Betrag liegt unter den Vorschreibungen anderer Gemeinden, welche man sich zum Vergleich herangezogen hatte. Einhebung einer Turnsaalbenützungsgebühr ab ; - einstimmige Beschlussfassung Die Prüfungsorgane der Bezirkshauptmannschaft Urfahr Umgebung haben im Jahre 2007 die Gemeindegebarung eingehend geprüft und dabei ua. festgestellt, beanstandet und im Prüfungsbericht festgehalten: Wir halten fest, dass es nicht vertretbar bzw. nachvollziehbar ist, dass für außerschulische Veranstaltungen durch Privatpersonen kein Benützungsentgelt eingehoben wird. Festlegung der Sitzungstermine für das Jahr 2009 Für das Jahr 2009 werden folgende Gemeinderatssitzungstermine festgelegt: Mittwoch, 04. März :00 Uhr Mittwoch, 20. Mai :00 Uhr Donnerstag, 09. Juli :00 Uhr Mittwoch, 07. Oktober :00 Uhr Mittwoch, 11. November :00 Uhr Donnerstag, 10. Dezember :00 Uhr Baufortschritt beim Mehrzweckgebäude Nach einer längeren Firmenpause zu Weihnachten und Neujahr wurde Mitte Jänner die Biomasseheizung in Betrieb genommen um den Trocknungsvorgang im Innenbereich zu beschleunigen. Die Elektrikerarbeiten schreiten voran, und die ersten Leuchten sind bereits montiert (siehe Bild links unten). Auch die Fliesenlegerfirma aus Mauthausen hat bereits einen Großteil der vorgesehenen Arbeiten abgeschlossen (siehe Bild rechts unten). In den nächsten Wochen soll mit den Trockenbauarbeiten (Decken) begonnen werden. Sobald es die Witterung zulässt, wird im Außenbereich mit der Aufbringung des Vollwärmeschutzes begonnen. Dabei werden auch die Vorbereitungen für die Außengestaltung getroffen.

8 SEITE 8 INFORMATIONSBLATT I / 2009 Chronik Vom Zum 70er: Ecker Alfred Kaindorf 20 *) Zweitwohnsitz Welter Sonja Schubertweg 13/2 Holzreiter Alfred Blaßberg 11 Zum 75er: Hochzeit: Meindl Maria Kaindorf 16 Hofer Franziska Affenberg 9 Reingruber Emilie Renning 8 Birklbauer Christiane und Daniel Renning 26/2 Geburten: Wir trauern um: Welter Fabian Johann Schubertweg 13/2 Pargfrieder Simon Haibach 34 Weber Rosemarie Oberbaumgarten 43 * Wir begrüßen neu in unserer Gemeinde Leutner Kerstin, Thomas und Adria Mistelbach 20 Werner Karl Mistelbach 8 * Teil V: Bauvorhaben, die der Baubehörde angezeigt werden müssen: 8. Die Veränderung der Höhenlage einer nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gegebenen Grundfläche um mehr als 1,50 Meter Fortsetzung aus der Nummer IV 2008: 12. Die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von Fahrsilos mit Bodenplatte, Umfangswänden von mehr als 1,50 Meter Höhe und allfälliger Überdachung 9. Die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von nicht Wohnzwecken dienenden ebenerdigen (eingeschossigen) Gebäuden mit einer bebauten Fläche bis zu 12 m2 12. Oberflächenbefestigungen, die eine Bodenversiegelung bewirken, wie Asphaltierungen, Betonierungen und dgl. wenn die befestigte Fläche 1000 m2 übersteigt. 9a Die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von freistehenden oder angebauten, nicht allseits umschlossenen Schutzdächern bis zu 35 m2, auch wenn sie als Abstellplatz für KFZ verwendet werden. 10. Der Abbruch von Gebäuden Gemeinderatssitzungen Anno dazumal Auszüge aus Sitzungen von 1956 Ein Beschluss der OÖ. Landesregierung sieht die Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters auf Schilling/Monat (rd Euro) vor. Der Rechnungsabschluss des Jahres 1955 wurde mit Einnahmen von ,16 Schilling (rd ) und Ausgaben von ,80 Schilling (rd ) einstimmig genehmigt. Im Einvernehmen mit den Gemeinden Reichenau und Ottenschlag sollen einige Mängel im Arzthaus in Reichenau behoben werden. 13. Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände Fortsetzung folgt! Die Maurerarbeiten für die Wasserversorgung der VS Kandorf wurden an Baumeister Zeindlhofer aus Reichenau und die Installationsarbeiten an die Fa. Tschernuth aus Gallneukirchen vergeben. Die detaillierten Kosten betragen Schilling (rd ) Per Bescheid wurde die FF Haibach zum Katastrophenhilfsdienst verpflichtet Die Bildung einer Schneeräumgemeinschaft mit den Nachbarsgemeinden wurde gutgeheißen Für das Gemeindeamt wurde auf ausdrücklichen Wunsch eine Schreibmaschine mit langem Schlitten angeschafft. Aufzahlung für die Gemeinde Haibach Schilling (rd. 55,20 )

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