Kasernennamen und das Traditionsverständnis der Bundeswehr

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1387 Kasernennamen und das Traditionsverständnis der Bundeswehr Vorbemerkung der Fragesteller TraditionspflegeistGeschichtspolitik.IndenRichtliniendesBundesministeriumsderVerteidigung (BMVg)zumTraditionsverständnisundderTraditionspflegevon1982heißtesdazuunterII.12 TraditionspflegeistTeildersoldatischenAusbildung.SiesolldiegeistigeundpolitischeMündigkeitdesSoldaten unddieeinbindungderbundeswehrinstaatundgesellschaftfördern.die PflegevonTraditionensollderMöglichkeitentgegenwirken,sichwertneutral aufdasmilitärischehandwerkzubeschränken. UndweiterinII.13: TraditionsbewusstseinundTraditionspflegesollendazubeitragen,dieethischen Grundlagen des soldatischen Dienstes in der heutigen Zeit zu verdeutlichen. EinInstrumentderTraditionspflegeistdieöffentlicheEhrunghistorischerPersonenundEreignissealsNamensgebervonKasernen,anderenLiegenschaften undstraßeninnerhalbdieserliegenschaften.welchepersonenaufdieseweise geehrtwerden,entscheidensowohldiesoldatenundsoldatinnenindenjeweiligenkasernenwieauchdasbmvg.imtraditionserlassheißtesinabschnitt III.29: KasernenundandereEinrichtungenderBundeswehrkönnenmit ZustimmungdesBundesministersderVerteidigungnachPersönlichkeiten benanntwerden,diesichdurchihrgesamteswirkenodereineherausragende TatumFreiheitundRechtverdientgemachthaben. DieNamensgebungvon KasernenistdaheraucheinIndikatorfürdasvorhandenehistorischeundpolitische Bewusstsein in der Bundeswehr und dem BMVg. Deswegenmussdiskutiertwerden auchimsinnedervorgabendestraditionserlasses,auswelchengründeneinigekasernenweiterhinnachangehörigenderkaiserlichenheereindenkolonialkriegensowiederwehrmacht benanntsindundobdieplanerundteilnehmeranbrutalenangriffskriegen dafürgeeignetsind, dieethischengrundlagendessoldatischendienstesinder heutigen Zeit zu verdeutlichen. DadasBMVgmaßgeblichfürdieUmsetzungdesTraditionserlassesunddie FörderungdesTraditionsbewusstseinsinderBundeswehrverantwortlichist, stelltsichauchdiefrage,wieenergischundauswelchengründensichdas VerteidigungsministeriumfürdieBeibehaltungoderdieUmbenennungvon DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom19.Mai2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode KaserneneinsetztunddenSoldatenundSoldatinnenandenBundeswehrstandorten aberauchderöffentlichkeit einehistoriographischfundierteund staatsbürgerlichrichtungsweisendehilfestellunggibt,dievorbildfähigkeitvon Namenspatronen zu bewerten. Vorbemerkung der Bundesregierung EntgegendereinleitendenFormulierungderKleinenAnfrage ( TraditionspflegeistGeschichtspolitik )bleibtdiebundesregierungbeiihrervielfach dokumentiertenauffassung,dasstraditionsbildungalseinprozesswerteorientierter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu verstehen ist. Insgesamtgiltesfestzuhalten,dassbeiNamensgebungen,obzivilodermilitärisch,immerzubedenkenbleibt,dasssieselbstalshistorischerVorgangzubewertensind.SiesindAusdruckhistorischgewachsenerStrukturen.DieNamen sindinderjeweiligenregionbekanntundermöglichendieverknüpfungmit einembestimmtenort.daherwerdenmöglichebenennungenundumbenennungenstetssehrbehutsamundnurinengerabstimmungmitdenkommunalen Entscheidungsträgern durchgeführt. MoralischerRigorismuskannnichtdieEntstehungsgeschichteundihreDeutung ersetzen.dasmenschlichemussinkaufgenommenwerden,wennman MenschenalsNamensgeberbetrachtet.Esistabwegig,Persönlichkeitender GeschichtelosgelöstvonihremhistorischenKontextbetrachtenzuwollen.Die FrageimZusammenhangmitKasernenbenennungenwirdgewissineinigen FällenheuteandersbeantwortetwerdenalszuderZeit,alseineKasernenach einemnamenspatronbenanntwordenist (zumeistinden60erjahrendes 20.Jahrhunderts). 1.WelcheNamenspatronevonKasernenerfüllennachderzeitigemStandder historischenforschungdasanforderungsprofilinabschnittiii.29des Traditionserlasses, welche nicht? DiehierzitierteZiffer29der RichtlinienzumTraditionsverständnisundzur TraditionspflegeinderBundeswehr (sogenanntertraditionserlass)vom 20.September1982warprogrammatischindieZukunftgerichtet.DieBundeswehrhatsichseitdemeinerkritischenBetrachtungoffengestellt.AlleBundesministerhabendieFragestellungbewusstwahrgenommen.Neubenennungen orientieren sich exakt an den Vorgaben. ZudemstehtdiehistorischeForschungbeiBiographienvordemProblem,dass historischepersönlichkeitenundihreleistungeninihrerhistorischenbewertung Veränderungen unterliegen können. DerTraditionserlassstellthierzuinderZiffer3fest: InderpluralistischenGesellschafthabenhistorischeEreignisseundGestaltennichtfüralleStaatsbürger gleichebedeutung,geschichtlichelehrenunderfahrungennichtfüralleden gleichengradanverbindlichkeit.traditionistaucheinepersönlicheentscheidung. 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieinFrage1genannten Kriterien bei sämtlichen Kasernennamen erfüllt sein sollten? Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. 3.AuswelcherZeitdatierendiederzeitgültigenBenennungenvonKasernen undanderenliegenschaftenderbundeswehr,aufgeschlüsseltinfolgende

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/1601 Zeitperioden:vor1933,1933bis1945,1955bis1972,1973bis1989und 1990 bis heute (bitte nach Möglichkeit im Einzelnen auflisten)? HierzuwirdaufdieinderAnlagebeigefügteAuflistungderKasernenbenennungen verwiesen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. 4.WievieleKasernenundandereLiegenschaftentragenheutenochNamen von Angehörigen der Wehrmacht (bitte namentlich anführen)? HierzuwirdaufdieinderAnlagebeigefügteAuflistungderKasernenbenennungen verwiesen. 5.AuswelchenGründenerkenntdieBundesregierungdarinkeinenWiderspruchgegendasPostulatindenTraditionsrichtlinienvon1982,dassdas Unrechtsregime des Dritten Reichs keine Tradition begründen kann? EinegenerelleUmbenennungvonKasernenmitNamensgebern,dieinder Wehrmachtgedienthaben,wäreinsoferneinWiderspruch,alsdamitauchder militärischewiderstandunddiegründervätergenerationderbundeswehrzur Disposition stünden. 6.UnterwelchenBedingungenkanndieWehrmachtbzw.könnenderen BefehlshabernachAuffassungderBundesregierungeindemokratisch legitimiertestraditionsbewusstseinimsinnederwertedesgrundgesetzes in der Bundeswehr fördern? HierzuwirdaufdieAntwortzurKleinenAnfragederFraktionDIELINKE., Bundestagsdrucksache 16/1083, Nummer 16 verwiesen. 7.InwiefernspiegeltsichnachAuffassungderBundesregierunginderWeiterführungvonKasernennamenvonWehrmachtsangehörigen,dienichtim WiderstandgegendienationalsozialistischeDiktaturengagiertwarenoder selberdenbrutalenangriffskriegmitgeplantunddurchgeführthaben,das Traditionsverständnis in der Bundeswehr? DieWeisungenzurTraditionsbildungund-pflegesowieKasernenbenennungen orientierensichu.a.andemziel,politischekontrollegegenmissbrauchvon obenunddiedemokratischbegründetenmitwirkungsmöglichkeitenderstaatsbürger in Uniform von unten in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. WiedieinderAnlagebeigefügteAuflistungalleraktuellenKasernennamenverdeutlicht,stelleninderWehrmachtverorteteNamennureinengeringenAnteil. DaheristderGedankeabsurd,mitinderWehrmachtverortetenKasernennamen würdedastraditionsverständnisinderbundeswehrwidergespiegelt.dertraditionserlassbesagtinderziffer6: IndenNationalsozialismuswarenStreitkräfte teilsschuldhaftverstrickt,teilswurdensieschuldlosmissbraucht.einunrechtsregime wie das Dritte Reich kann Tradition nicht begründen. 8.KönnendasDeutscheHeerunddieMarinevor1918sowiedie1921 gegründete und1935inwehrmachtumbenannte Reichswehrfürdie Bundeswehr ein Sinn stiftendes Leitbild sein? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Nein,dieBundeswehrpflegtkeineTraditionenvonTruppenteilenehemaliger deutscher Streitkräfte (Traditionserlass Ziffer 22). 9.WelcheKasernenundanderenLiegenschaftentragenheuteNamenvon AngehörigenderkaiserlichenArmee,dieindendeutschenKolonienan militärischenmaßnahmengegendiedortigebevölkerungbeteiligtwaren (bitte namentlich aufführen)? FolgendeKasernentragenNamenbezeichnungenvonSoldatendesKontingentheeres Deutsches Kaiserreich: Lettow-Vorbeck-Kaserne in Bad Segeberg, Von-Lettow-Vorbeck-Kaserne in Leer, General-Fahnert-Kaserne in Karlsruhe. ObdieseNamensgeberggf.aktivanmilitärischenMaßnahmengegendieBevölkerung eingebunden waren, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. 10.WelchekonkretenVerdiensteumFreiheitundRechthabensichdiese Personenerworben,undwelcheVorbildfunktionerfüllendieseNamenspatrone nach Auffassung der Bundesregierung? Hierzu wird auf die Vorbemerkungen und die Antwort auf Frage 1 verwiesen. 11.WievieleLiegenschaftenderBundeswehrunddarinbefindlicheStraßen undplätzesindnachortschaftenundgebietenausfrüherendeutschen Kolonien oder Ostgebieten benannt? HierzuwirdaufdieinderAnlagebeigefügteAuflistungderKasernenbenennungen verwiesen. ÜberStraßenbenennungenwirdimBundesministeriumderVerteidigungkein zentralernachweisgeführt.hierzuwirdauchaufdieantwortzudenfragen25 und 26 verwiesen. 12.WassprichtausSichtderBundesregierungfürdieBeibehaltungsolcher Benennungen? DieBundesregierungsiehtdieSoldatinnenundSoldatenalsStaatsbürgerin Uniform,denensieinsolchenFragestellungennichtvonobenherabWeisungen erteilt,sondernvondenensiediekritischeauseinandersetzungmitnamensgebernfordertundfördert.hierzuwirdauchaufdieantwortzufrage21hingewiesen. DerBundesministerderVerteidigunghatsichbisherbegründetenAnträgen dertruppeaufbenennungenundumbenennungengegenüberaufgeschlossen gezeigt und wird es auch weiter tun. Nein. 13.IstesnachAuffassungderBundesregierungwünschenswert,einebreite gesellschaftlichediskussionüberdievorbildfähigkeitvonsoldatender ReichswehrundWehrmachtfürdieBundeswehrzuführen,undwennja, wie wird diese geführt?

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WiebewertetdieBundesregierungdiebisherigeZusammenarbeitdes BMVgundderStandortverwaltungmitzivilgesellschaftlichenInitiativen bei der Umbenennung von Kasernennamen? Sie bewertet die Zusammenarbeit konstruktiv. 15.WerdennachKenntnisderBundesregierungallebestehendenErlassezu FragendesTraditionsverständnissesdenSoldatenundSoldatinnenverfügbargemachtundvorallemvonihrenVorgesetztenausreichendvermittelt, und wenn ja, wie? 16.WievieleUnterrichtseinheitensindimRahmenderpolitischenBildung unddereinführungskurseandenjeweiligenstandortenfürdievermittlung des Lebens und Wirkens des Namenspatrons eingeplant? Ja. DieUnterrichtungenerfolgenaufGrundlagecurricularerVorgaben.AlsinhaltlicheGrundlagenstehendabeidieZDV10/1 InnereFührung undzdv12/1 PolitischeBildung sowiedieunterrichtshilfe BegegnungenmitGeschichte zurverfügung.dasheerstelltzudemseinemunterstelltenbereichden WegweiserfürdieTraditionspflegeimHeer zurverfügung,deru.a.dierichtlinien zumtraditionsverständnisundzurtraditionspflegeinderbundeswehrenthält. DieGrundlagensinddenSoldatinnenundSoldatengrößtenteilsauchüber internenetzwerke (Info-Portal,IntranetBw)verfügbargemacht.DieSoldatinnenundSoldatenkönnensichüberfreizugänglicheIntranetBw-Zugänge (z.b.infachinformationsstellen/bibliotheken)informieren.dertraditionserlass ist in den Fachinformationsstellen in gedruckter Form verfügbar. AndenSchulensetztsichdasStammpersonalimRahmenderpolitischenund historischenbildungmitdiesemthemaauseinander.denlehrgangsteilnehmernwirddasthemainlehrplangebundenenunterrichtsanteilenvermittelt. DieUnterrichtseinheiten (PolitischeBildung,Militärgeschichte,Traditionund Brauchtum,EigentraditionderBundeswehretc.)sindjenachLehrgangunterschiedlich. ZurVermittlungderhistorischenEntwicklungderTruppengattungenundder traditionsbildendengeschichteverfügeneinigeschulenübereine LehrsammlungfürdieverwendungsbezogeneAusbildung.IneinigenDienststellen wurdenmilitärgeschichtlichesammlungeneingerichtet.hierzuwirdaufdie detaillierteantwortzurkleinenanfragederfraktiondielinke.,bundestagsdrucksache 16/1083, Nummer 19 verwiesen. FürneuversetzteSoldatinnenundSoldatenstehenregelmäßigInformationsmappenzumStandortundzurLiegenschaftundzurBenennungderLiegenschaftzurVerfügung.DieseThemenwerdenauchindenEinführungsunterrichten behandelt. ZurIntensivierungder (militär-)historischenkenntnissewerdenimermessen derverantwortlichendisziplinarvorgesetztenweiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. 17.ZuwelchenNamenspatronenvonKasernenhatdasBMVgGutachten, StudienoderbiographischeSkizzenbeimMilitärgeschichtlichenForschungsamt (MGFA)oderanderenEinrichtungeninAuftraggegeben (bittemitangabedesanlasseszurprüfung,demzeitpunktunddem Ergebnis der Prüfung für jeden Namenspatronen)?

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode InFällen,indenenöffentlicheAnfragenoderneueErkenntnissedermilitärhistorischenForschungAnlasszurÜberprüfungvonNamensgebernboten,wurden indervergangenheitimeinzelfallimauftragdesbundesministeriumsderverteidigunghistorischestudiendurchdasmilitärgeschichtlicheforschungsamt erstellt.dieüberjahrzehnteentstandenenstudiensindjenachquellenlageund ZeitvorgabenzumBearbeitenvonsehrunterschiedlicherQualitätundTiefe,ihre AussagekraftjenachAlterteilweisegering.SiewerdenimBundesministerium derverteidigungnichtvorgehalten.einesystematischeauflistungüberallejein AuftraggegebenenStudienwirdimGeschäftsbereichdesBundesministeriums der Verteidigung nicht geführt. Grundsätzlichistfestzuhalten,dassdasMilitärgeschichtlicheForschungsamtfür historischeforschungzeichnet.imverständnisderbundeswehrwirddeutlich zwischengeschichteundtraditionunterschieden.dasmilitärgeschichtliche ForschungsamtliefertsoweitverfügbarwissenschaftlichabgesicherteFaktenzu PersonenoderhistorischenBegebenheiten.DieBewertungderTraditionswürdigkeit obliegt nicht dem Militärgeschichtliche Forschungsamt. Esisthierbeidaraufhinzuweisen,dasseskeineperiodischeNeubewertungder KasernennamendurchdasBundesministeriumderVerteidigunggibt.Die Bundesregierungsiehtsichnichtdazuaufgerufen,nachbestemWissenundGewissenineinemdemokratischenMeinungsbildungsprozessgetroffenefrühere Werteentscheidungen regelmäßig einer Prüfung zu unterziehen. 18.BeabsichtigtdieBundesregierung,dafürzusorgen,dassdieseGutachten vommgfasoweitaufbereitetwerden ggf.mitergänzenderexpertise andererhistoriker,dasssiedenwissenschaftlichenansprüchenfüreine VeröffentlichunggenügenunddanachderAllgemeinheitzurVerfügung gestellt werden? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nicht, warum nicht? Nein. Begründend wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19.WelcheRollespielendieGutachten,dievomBMVgbeimMGFAinPotsdaminAuftraggegebenwurden,beiderÜberprüfungderVorbildfunktion der Namenspatrone von Kasernen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 20.WelcheNamenspatronewurdenseit1956aufgrundneuerhistorischer ErkenntnisseoderneuerInterpretationenderselbengeändert (bitteeinzeln auflisten)? Umbenennungen erfolgten von General-Dietl-Kaserne in Allgäu-Kaserne, Füssen General-Kübler-Kaserne in Karwendel-Kaserne, Mittenwald. Der Name Mölders-Kaserne wurde aufgegeben. DessenungeachtetwurdenimVerlaufederletztenJahrzehnteeineReihevon Namen im Rahmen von Stationierungsentscheidungen aufgegeben.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WiegestaltetsichdasVerfahrenzur (Um-)BenennungvonLiegenschaften in der Bundeswehr? DasinderBundeswehrbewährteundvonallenVerteidigungsministernnachhaltiggestützteVerfahrenbeiKasernenbenennungsetztaufVorschläge von unten,alsodertruppevorort.kasernenkönnenaufantragdertruppe,nach PrüfungdurchdenverantwortlichenInspekteurundimanschließenddurchzuführendenEinvernehmenmitdenkommunalenGremienundBehördendes StandortessowienachZustimmungderNachfahrendemBundesministerder VerteidigungzurGenehmigungvorgelegtwerden.ErstdanachwirddieBenennung in feierlicher Form durchgeführt. DasVerfahrenistfürUmbenennungenadäquatanzuwenden.EineUmbenennungvonoben,vorallemwennderneueNamenichtvonderGarnisonvorgeschlagenwurde,könntedenSoldatinnenundSoldatendasGefühlvermitteln, entmündigtzuwerden.diesoldatinnenundsoldatensolltenabergeradeinder Verantwortungbleiben,sichmitihremKasernennamenkritischauseinanderzu setzenundihrekasernenbenennungbegründenzumüssen.diesentsprichtdem Bild vom Staatsbürger in Uniform und unserem Demokratieverständnis. 22.AufwessenBetreibenundInitiativehinwurdendieseit1955erfolgten UmbenennungenheutenochbenutzterStandortevorgenommen,und welchekasernennamenwurdendabeigeändertbzw.eingeführt (bitte einzeln aufführen)? AufdieAntwortzuFrage21wirdverwiesen.DieUmbenennungenerfolgtenauf Initiative der Truppe und nach Billigung durch den jeweiligen Minister. 23.InwelchenKasernenhatdasdortstationiertePersonalseit1955Änderungen des Kasernennamens beantragt und mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Umbenannt wurden die Frankenstein-Kaserne in Major-Karl-Plagge-Kaserne, Darmstadt, die Rüdel-Kaserne in Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne, Rendsburg. Sollteninden60er,70erund80erJahrenweitereAnträgevorgelegenhaben, wärediesefragenurnachsehrzeit-undpersonalintensivenarchivrecherchen zu beantworten, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit. Nein. 24.PlantdasBMVg,demnächstweitereNamenspatronenvonKasernenzu untersuchen, und wenn ja welche? General-Schwarzkopf-KaserneinGeneral-Graf-Baudissin-Kaserne,Hamburg, 25.WurdenaneinigenStandortenNamenvonGebäudenundStraßenschildern getilgt und an anderen Standorten die gleichen Namen nicht? 26. Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Sachverhalte?

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieWeisungslagesiehthierfürdieZuständigkeitderörtlichenKommandeure undeinheitsführervor.einzentralernachweisvongebäudenundstraßenwird daherimbundesministeriumderverteidigungnichtgeführt.derbeschlussdes DeutschenBundestagesvom14.April1998zurAufgabevonBenennungen nachangehörigenderlegioncondorwurdefürallebenennungeninderbundeswehr umgesetzt. 27.Triffteszu,dassdemdamaligenBundesministerderVerteidigung, Dr.PeterStruck,eineAuflistunghistorischbelasteterKasernennamen vorlagundderbundesministerfürdasjahr2005dieumbenennungdieser Kasernen geplant hatte? ZuÜberlegungendesehemaligenBundesministersderVerteidigung,Dr.Peter Struck,vermagdieBundesregierungkeineAuskunftzugeben.Eslagenund liegen keine Anzeichen hierfür vor. 28.Wennja,auswelchenGründenunterbliebendiegeplantenUmbenennungen? Auf die Antwort zur Frage 27 wird verwiesen. Keine. 29.WievieleUmbenennungensindfürdasJahr2006geplant (bitteeinzeln aufführen)? 30.KannDeserteuren,KriegsdienstverweigerernundFahnenflüchtigennach AuffassungderBundesregierungVorbildfunktionfürdieBundeswehr zukommen? Wenn ja, unter welchen Umständen, wenn nein, warum nicht? AuchhierbedarfeswiebeiallenanderenPersonenstetsderanlassbezogenen undsorgfältigeneinzelfallprüfung.dasobengenannteverfahrenistgrundsätzlich für alle begründeten und tragfähigen Vorschläge der Truppe offen.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/1601

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27 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 27 Drucksache 16/1601

28 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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