Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8934. der Bundesregierung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8687 Untauglichkeit von Ein-Euro-Jobs Vorbemerkung der Fragesteller DasInstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschungderBundesagenturfür Arbeit (IAB)hatimFebruar2008eineWirkungsanalyseüberEin-Euro-Jobs vorgelegt (IABKurzbericht2/2008).DemnachseienZusatzjobsalsarbeitsmarktpolitischesInstrumentweitgehendwirkungslos,dasieBeschäftigungschancenvonLangzeiterwerbslosennichterhöhen.Vielmehrwerden Integrationschancengemindert,dawährendderZeitderZusatzjobsweniger ÜbergängeindenArbeitsmarktstattfinden,alsesohneZusatzjobsderFallist. Ein-Euro-JobsführenzusätzlichzurStigmatisierungvonPersonengruppen. ObwohlderZusatzjobimZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)alsnachrangigesInstrumentverankertist,wirdesinderPraxisalshäufigstesInstrumentderArbeitsmarktpolitikeingesetzt.Ein-Euro-Jobssolltenaufbesondere Problemgruppenkonzentriertwerden.AuchdieseZielvorgabewirdnichteingehalten.MehrheitlichwerdenPersonenmitabgeschlossenerBerufsausbildunginEin-Euro-Jobsbeschäftigt.DieStrukturderTeilnehmerkorrespondiertnichtmitderStrukturderErwerbslosen.SofindeteineKonzentrationauf Jugendlichestatt;dieMaßnahmensindjedochfürsieineffektiv.Trotzeiner weithöherenerwerbslosenquoteistderanteilvonälterenundmigrantinnen/ Migranten weitaus niedriger. SostelltsichinsgesamtdieFragenachderSinnhaftigkeitderFortführung einesmassiveingesetzteninstrumentsfürerwerbsloseimsgbii,daskeine arbeitsmarktpolitischefunktionalitäthat,sondernprimärzurüberprüfungder Arbeitswilligkeit eingesetzt wird. Vorbemerkung der Bundesregierung DerBundesregierungistderIAB-Kurzbericht2/2008bekannt.DerKurzbericht enthältinformationenzudenarbeitsgelegenheitenmitmehraufwandsentschädigung vonderbundesregierungalszusatzjobsbezeichnet gemäß 16 Abs.3Satz2desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII).DieErgebnisse werdenvonderbundesregierungdifferenziertbetrachtet,weilimkurzbericht DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 23.April 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode selbstdieergebnisseinsgesamtdadurchrelativiertwerden,dassdiewirkungen fürteilnehmerineinemzeitraumkurznachdereinführungdessgbiiuntersuchtwurden.daherwirddavonausgegangen,dasssichauchdieaufbauphase derträgerdergrundsicherungfürarbeitsuchendeimjahr2005indenergebnissen widerspiegelt. 1.WiehochistderAnteildesEingliederungstitelsimSGBII,dervon2005 bis2007fürarbeitsgelegenheitenausgegebenwird (bitteseparatfür Varianten Mehraufwandsentschädigung und Entgeltvariante)? NachAngabenderBundesagenturfürArbeit (BA)stellensichfürdenBereich derarbeitsgemeinschaftenundagenturenfürarbeitmitgetrennteraufgabenwahrnehmungdieanteilederausgabenfürarbeitsgelegenheitengemäß 6 Abs. 3 SGB II im Eingliederungstitel des SGB II wie folgt dar: Anteil an den Ausgaben im Eingliederungstitel SGB II in % Arbeitsgelegenheiten insgesamt ,336,031,3 Mehraufwandsvariante28,629,224,1 Entgeltvariante6,76,77,2 FürdenBereichdernach 6aSGBIIzugelassenenkommunalenTrägerliegen entsprechende Daten nicht vor. 2.WiehochistderprozentualeAnteilvonPersonen,dieanEin-Euro-Jobs teilgenommenhaben,imvergleichzurgesamtsummedererwerbslosen im SGB II? ImJahr2007warennachAngabenderBundesagenturfürArbeitdurchschnittlich300000PersonenineinerArbeitsgelegenheitmitMehraufwandsentschädigungbeschäftigt.DieZahlderArbeitslosenimRechtskreisdesSGBII beliefsich2007imjahresdurchschnittauf beziehtmandiepersoneninarbeitsgelegenheitenmitmehraufwandsentschädigungaufdie ArbeitslosenimRechtskreisSGBII,ergibtsichfolgendeRelation:Auf 100ArbeitsloseimRechtskreisSGBIIkameninjahresdurchschnittlicher Rechnungrund12Personen,dieineinerArbeitsgelegenheitmitMehraufwandsentschädigung beschäftigt waren. 3.WiehochistderAnteildesEingliederungstitelsimSGBII,derfürandere arbeitsmarktpolitischenmaßnahmenausgegebenwird (Anteileseparat nach Maßnahmenart ausweisen)? 4.WelchekonkretenMaßnahmenwerdenseit2005mitwelchemVolumen für SGB-II-Beziehende finanziert? Antwort zu den Fragen 3 und 4 DiearbeitsmarktpolitischenMaßnahmenundderenAnteilandenAusgabenim EingliederungstiteldesSGBIIfürdenBereichderArbeitsgemeinschaftenund AgenturenfürArbeitmitgetrennterAufgabenwahrnehmungsindfürdieJahre 2005 bis 2007 der Anlage 1 zu entnehmen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8934 FürdenBereichdernach 6aSGBIIzugelassenenkommunalenTrägerliegen entsprechende Daten nicht vor. 5.WievieleErwerbsloseimSGBIIhabenseit2005dieseMaßnahmen durchlaufen? InsgesamtgabesnachAngabenderBundesagenturfürArbeitindenJahren von2005bis2007mehrals6,5mio.eintritteerwerbsfähigerhilfebedürftiger inmaßnahmenderaktivenarbeitsförderung (erwerbsfähigehilfebedürftige, dieanzweiodermehrmaßnahmenteilnehmen,wurdendabeidoppeltbzw. mehrfachgezählt).diesezahlistnochunterzeichnet,weilförderdatender zugelassenenkommunalenträgerfürdasjahr2005nochnichtenthaltenund fürdiejahre2006und2007nichtimmervollständigsind.einzelheitensindder Anlage 2 zu entnehmen. 6.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassArbeitsgelegenheiten dasbevorzugteinstrumentderörtlichenträgerdessgbiisind,obwohl diesesinstrumentlediglichnachrangigeingesetztwerdensoll ( ultima ratio )? 7.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffen,umdiegrundsätzlicheNachrangigkeitvonArbeitsgelegenheiteninderArbeitsmarktpolitik durchzusetzen bzw. welche Maßnahmen plant sie? Antwort zu den Fragen 6 und 7 ArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigungwurdennachdemInkrafttretendesSGBIIzum1.Januar2005indenJahren2005und2006nach EinschätzungderBundesregierunginsbesonderewegenderverhältnismäßig einfachenumsetzungineinemantrags-undbewilligungsverfahrenundder vielfachvorrangigenkonzentrationdergrundsicherungsstellenaufdie zeitnahegewährungderpassivenleistungeningroßemumfangeingesetzt. ArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigungnachdemSGBII vermittelnandererseitsaucherkenntnisseübereignungundqualifikation, MotivationundArbeitsbereitschaftdererwerbsfähigenHilfebedürftigenund tragendadurchzurentwicklungweiterführenderintegrationsstrategienbei. NachdemVerständnisderBundesregierunghabenZusatzjobsgeradebeiintegrationsfernerenPersonendieFunktioneinerHeranführungandenArbeitsmarktundeineserstenSchrittesaufeinermehrstufigangelegtenIntegrationsleiter.DementsprechendistderEinsatzvonZusatzjobsvielfachVoraussetzung für den Einsatz anderer Eingliederungsleistungen. DieBundesregierunghatdieEntwicklungbeimEinsatzvonZusatzjobsseit 2005aufmerksambeobachtetund auchaufgrundvonerkenntnissendes BundesrechnungshofesundderInnenrevisionderBundesagenturfürArbeit inengerabstimmungmitderbundesagenturfürarbeitimjuli2007den ArbeitsgemeinschaftenundAgentureningetrennterAufgabenwahrnehmung eineüberarbeitetearbeitshilfezudenarbeitsgelegenheitenmitfachlichenhinweisenzurrechtsauslegungundeinenempfehlungsteilzurverfügunggestellt. DiezugelassenenkommunalenTrägerhabendieArbeitshilfealsOrientierungshilfeerhalten.IndenfachlichenHinweisenzurRechtsauslegungwirdu.a.die NachrangigkeitvonArbeitsgelegenheitenverbindlichmitMehraufwandsentschädigung geregelt.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.a)Wiewirdsichergestellt,dassdieWünschederSGB-II-Beziehendenvor einer Zuweisung zu einem Ein-Euro-Job berücksichtigt werden? DieTeilnahmeaneinemZusatzjoberfolgtgrundsätzlichaufderBasiseiner individuellmitdemteilnehmervormaßnahmeeintrittabgeschlosseneneingliederungsvereinbarungnach 15SGBII.Esistdarzulegen,welchesindividuellunterBerücksichtigungderpersönlichenundfachlichenEignungauf denerwerbsfähigenhilfebedürftigenbezogeneeingliederungskonzeptmitder Maßnahmeverfolgtwird.IndergemeinsammitdemerwerbsfähigenHilfebedürftigenzuerarbeitendenEingliederungsvereinbarungsollaufdieBedeutungundgeplanteAusgestaltungdesZusatzjobs (z.b.einsatzbereich,ggf. Qualifizierung,Zuweisungsdauer)innerhalbderindividuellenundaufdie BedarfsgemeinschaftabgestimmtenStrategiezurReduzierungderHilfebedürftigkeitsowiezurUnterstützungderberuflichenundsozialenIntegrationhinreichendkonkreteingegangenwerden.GegebenenfallskönnenandereZusatzjobs alternativ unterbreitet werden, um die Motivation zu erhöhen. b)wiehochistderanteilderein-euro-jobber,dievoreinerzuweisung eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben? DieTeilnahmeaneinemZusatzjoberfolgtgrundsätzlichaufderBasiseiner individuellmitdemteilnehmervormaßnahmeeintrittabgeschlosseneneingliederungsvereinbarungnach 15SGBII.NachAngabenderBundesagentur für Arbeit erfolgt eine statistische Erfassung dazu nicht. c)inwievielenfällenhabendavondiesgb-ii-beziehendeneinen WunschnacheinemEin-Euro-JobineineEingliederungsvereinbarung eingebracht? NachAngabenderBundesagenturfürArbeiterfolgteinestatistischeErfassung dazunicht.hinzuweisenistallerdingsaufberichteausderpraxis,wonach vielebeziehervonarbeitslosengeldiisehrinteressiertaneinerförderungin einem Zusatzjob sind. d)inwievielenfällenhabensgb-ii-beziehendegegeneinezuweisung ineinenein-euro-jobwidersprucheingelegt,undinwievielenfällen wurde dem Widerspruch stattgegeben? NachAngabenderBundesagenturfürArbeiterfolgteinegesondertestatistische Erfassung dazu nicht. WidersprüchegegeneineZuweisungineineArbeitsgelegenheitnach 16 Abs.3SGBIIwerdenzusammenmitWidersprüchenbetreffenddieEingliederungsleistungennach 16Abs.2SGBIIerfasst.ImJahr2007wurden3212 Widersprücheerhobenund3691Widersprücheerledigt.Beidiesenerledigten WidersprüchenwurdedemBegehrendesBetroffenenin806Fällenganzundin 120Fällenteilweisestattgegeben.Diesenstehen Zugängeim Gesamtjahr2007gegenüber.Bezogenauf1000ZugängeinMaßnahmennach 16Abs.2oder3SGBIIwurdendamitwenigeralsdreiWidersprücheerhoben und weniger als einem dieser Widersprüche wurde stattgegeben. FürdenBereichdernach 6aSGBIIzugelassenenkommunalenTrägerliegen keine Daten zu Widersprüchen vor.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8934 e)inwievielenfällenhabensgb-ii-beziehendegegeneinezuweisung ineinenein-euro-jobvordemsozialgerichtgeklagt,undinwie vielen Fällen wurde den Klägern Recht gegeben? HinsichtlichderstatistischenErfassungderKlagengiltdaszuFrage8dAusgeführteentsprechend.EswurdenimJahre Klagenerhobenund208 durchdiesozialgerichteerledigt.hierbeikamesin5fällenzueinemganz oderteilweisestattgebendenurteil.32klagenwurdendurchurteilabgewiesen.in171fällenwurdedasverfahrenaufandereweise (z.b.anerkenntnis,rücknahme)erledigt.hierbeihatin55fällendersgb-ii-trägerganzoder teilweise nachgegeben. FürdenBereichdernach 6aSGBIIzugelassenenkommunalenTrägerliegen entsprechende Daten nicht vor. f)inwievielenfällenwurdensanktionen (inwelcherhöhe)wegen einer Ablehnung von Ein-Euro-Jobs verhangen? NachAngabenderBundesagenturfürArbeitsindstatistischeAussagennur eingeschränktmöglich.dieanzahldersanktionen (Bestand)wegender WeigerungderAufnahmeeinerArbeitsgelegenheitnach 31Abs.1Nr.1c SGBIIimZeitraumOktober2006bisDezember2007sindderAnlage3zu entnehmen. Statistische Aussagen zur Sanktionshöhe sind nicht möglich. FürdenBereichdernach 6aSGBIIzugelassenenkommunalenTrägerliegen entsprechende Daten nicht vor. 9.TeiltdieBundesregierung,inKenntnisderIAB-Wirkungsanalyse,die Auffassung,dasseinFörderinstrumentfürLangzeiterwerbslosenicht zielführendist,mitdemgleichzeitigarbeitsmarktpolitischezieleverfolgt und die Arbeitsbereitschaft überprüft werden soll? DieBundesregierungteiltdieseAuffassungnicht.MitdenInstrumentender öffentlichgefördertenbeschäftigungwerdenverschiedenezielsetzungenverfolgt.diesgiltauchfürarbeitsgelegenheitenmitmehraufwandsentschädigung,mitdenensowohlerkenntnisseübereignungs-undinteressenschwerpunkteeinschließlichqualifikationalsauchübermotivationundarbeitsbereitschaftgewonnenwerdenkönnen.dieteilnahmeanöffentlichgeförderter BeschäftigungistzudemeineGegenleistungdesHilfeempfängersfürdie Unterstützung durch die Solidargemeinschaft. 10.a)WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdenErgebnissen der Wirkungsanalyse des IAB für den Einsatz von Ein-Euro-Jobs? AufdieVorbemerkungderBundesregierungunddieAntwortzudenFragen6 und7wirdverwiesen.imübrigensiehtsichdiebundesregierungdurchdie AussagendesIAB-KurzberichtsinihrerAuffassungbestätigt,dasssichdie AuswahleinergeeignetenArbeitsgelegenheitandenindividuellenBedürfnissendeserwerbsfähigenHilfebedürftigenzuorientierenhatundBestandteil einer für ihn passenden Eingliederungsstrategie sein muss. Nein b)siehtdiebundesregierunganlasszumnachdenkendarüber,dassdas KonzeptdesFordernsundFördernsinderPraxisfürLangzeiterwerbslosearbeitsmarktpolitischineffektivistunddamitalsgescheitert angesehen werden muss?

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.WiebewertetdieBundesregierungdieAussage,dassarbeitsmarktpolitischeFörderprogramme,dieaufMotivationsanreizestattSanktionsandrohungensetzen,einehöhereEffizienzundIntegrationswirkungaufweisen als Maßnahmen zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit? DieBundesregierungbewertetAussagenundProgrammenur,wennihrkonkreteundnachprüfbareFaktenvorliegen.HierzureichtdieabstrakteFragestellung nicht aus. 12.WiebewertetdieBundesregierungdieZuweisungvonPersonenmit BerufsabschlüsseninEin-Euro-Jobs,undbefürchtetdieBundesregierung nicht,dassdieberufsqualifikationdiesespersonenkreisesüberein-euro- Jobs entwertet wird? ArbeitsgelegenheitennachdemSGBIIsollennachAuffassungderBundesregierungalsnachrangigesarbeitsmarktpolitischesInstrumentnureingesetzt werden,wenneinevermittlunginarbeitoderausbildungbzw.eineförderung mitandereneingliederungsinstrumentenwieberuflicheweiterbildungnicht möglichist.diesgiltauchfürerwerbsfähigehilfebedürftigemitberufsausbildung.einearbeitsgelegenheitkannauchfürdiesenpersonenkreisinsbesonderebeilängererarbeitslosigkeitzurwiederheranführunganeinetätigkeitim erlerntenodereinemanderenberufzweckmäßigsein.vielfachweisenpraktikerauchaufdiepositivewirkungimhinblickaufdieerlangungbzw.wiedererlangungvongrundkompetenzeninsbesonderehinsichtlichdertagesstrukturierung und der Einbindung in verbindliche soziale Zusammenhänge hin. IndenJahren2006und2007habendieTrägerderGrundsicherungdarüber hinausihreförderanstrengungenimbereichderberuflichenweiterbildung,die FörderungberuflicherAnpassungsqualifizierungenerheblichverstärkt.Sie habendamiteinenwichtigenbeitragzurverbesserungderberuflichenqualifikationvonerwerbsfähigenhilfebedürftigenundzurdeckungdesgestiegenen Fachkräftebedarfes der Wirtschaft geleistet. 13.WiebewertetdieBundesregierungdenvonderIABkritischangemerkten MitnahmeeffektdurchdieZuweisungqualifizierterPersonenindiese Programme? DerIAB-Kurzberichtenthälthierzukeinequantitativensondernhypothetische Aussagen,diedieBundesregierungnichtbewertet.Unabhängigdavonsind nachauffassungderbundesregierungentsprechendemitnahmeeffektezwar möglichstzuvermeiden,lassensichaberbeimeinsatzvoninstrumentender ArbeitsförderunginderPraxisnievölligausschließen.Daraufweisenauchdie PrüfungsmitteilungendesBundesrechnungshofesunddieFeststellungender InnenrevisionderBundesagenturfürArbeithin.OhneZweifelbestehthierein SpannungsfeldzwischendenInteressenderfreienundkommunalenTrägeran möglichstgutverwertbarenergebnissenunddenordnungspolitischenvorgaben. 14.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassdieKriterien keinewettbewerbsverzerrung sowie keineverdrängungregulärerbeschäftigung ( ArbeitshilfeArbeitsgelegenheiten )beidemeinsatzvonein-euro-jobs vor Ort eingehalten werden? DieBundesregierungbeobachtetdieEntwicklungderArbeitsgelegenheiten sehraufmerksamundgehtihrbekanntgewordenenvorwürfenzuwettbewerbsverzerrungennach.siehatinengerabstimmungmitderbundesagen-

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/8934 turfürarbeitdieursprünglichearbeitshilfezudenarbeitsgelegenheitenmit Empfehlungscharakterneuausgerichtet.DieüberarbeiteteArbeitshilfe,dieden ArbeitsgemeinschaftenundAgentureningetrennterAufgabenwahrnehmung imjuli2007zurverfügunggestelltwurde,enthältnunmehreinenabschnitt mitfachlichenhinweisenzurrechtsauslegungundeinenempfehlungsteil.in denfachlichenhinweisenzurrechtsauslegungwerdenu.a.diekriteriendes öffentlicheninteressesundderzusätzlichkeitderarbeiteninzusatzjobsverbindlichdefiniertunddiewettbewerbsneutralitätunddieverminderungder VerdrängungregulärerBeschäftigungdurchZusatzjobsverbindlichgeregelt. DiezugelassenenkommunalenTrägerhabendieArbeitshilfealsOrientierungshilfeerhalten.DieverbindlichenRegelungenderArbeitshilfewerdenimRahmendesinternenKontrollsystemsderBundesagenturfürArbeitsowiedurch dieprüfinstanzenderinternenrevisionderbaunddesbundesrechnungshofes nachgehalten. 15.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieVermeidungderVerdrängungvonregulärerBeschäftigungbislangnichtausreichendgewährleistet ist wie die Studie des IAB (Forschungsbericht 2/2007) belegt? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdenGrundsicherungsstellenmitder bereitsgenanntenarbeitshilfezudenarbeitsgelegenheitenvonjuli2007eine klareundverbindlicheorientierungzurumsetzungderarbeitsgelegenheiten mitmehraufwandsentschädigungzurverfügungsteht,umwettbewerbsverzerrungen und die Verdrängung bestehender Beschäftigung zu vermeiden. 16.BeiwievielenörtlichenTrägerndesSGBIIwurdeeinBeiratmitderexplizitenAufgabederKontrollederörtlichenArbeitsmarktpolitikeingerichtet, und welche Gruppen sind hier eingebunden? DasSGBIIsiehtkeineVerpflichtungderTrägerderGrundsicherungzurEinrichtungvonBeirätenvor.MitdemGemeinsamenRundschreibendesDeutschenStädtetages,desDeutschenStädte-undGemeindebundesundderBundesagenturfürArbeitandieGeschäftsführerinnenundGeschäftsführerderArbeitsgemeinschaftenzurFragederEinrichtungvonBeirätenvom29.März 2005wurdefürdieEinrichtungvonBeirätengeworben.AuchdieArbeitshilfe zudenarbeitsgelegenheitenempfiehlteineentsprechendeeinrichtungvon Beiräten zur Herstellung des lokalen Konsenses. NachAuffassungderBundesregierungbestimmtsichdieRollederBeiräteoder andereraufeinenarbeitsmarktlichenkonsensgerichtetenstrukturennach lokalenvereinbarungen.überdenbeiratsolleninersterliniediesozialpartner (Arbeitgeberverbände,Gewerkschaften)unddieKammern,zumTeilaberauch dielokalenträgerderwohlfahrtspflegeoderandereorganisationenindie lokale Arbeitsmarktpolitik der Grundsicherungsstellen einbezogen werden. NachAngabenderBundesagenturfürArbeitwurdenbiszum1.April2008in 217Arbeitsgemeinschaften (rd.67prozent)beiräteeingerichtet.weitereeinzelheiten sind der Anlage 4 zu entnehmen. 17.a)BestätigtdieBundesregierungdenBefunddesIAB,dassArbeitsgelegenheiten für Jugendliche negative Effekte haben? Nein JugendlicheundjüngereArbeitsloseunter25JahrensindeinebesondereZielgruppedesSGBII.Dieszeigtz.B.auchdasZielderBundesregierung,dass

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode keinjugendlicherlängeralsdreimonatearbeitslosseinsoll,sowiedieforderungdes 3Abs.2SGBII,dasszurVermeidungderVerfestigungvonArbeitslosigkeiterwerbsfähigeHilfebedürftigeunter25JahrenunverzüglichnachAntragstellunginAusbildung,ArbeitoderArbeitsgelegenheitzuvermittelnsind. DabeigiltderVorrangvonAusbildung,fallsnochkeinBerufsabschlussvorhandenist.AlsultimaratiosollVermittlunginArbeitsgelegenheitenerfolgen, wobeidiesezurverbesserungderberuflichenkenntnisseundfähigkeitenbeitragen sollen. DieArbeitslosigkeitvonjüngerenMenschenunter25JahrenhatsichgegenüberdemHöchststandimFebruar2005 unmittelbarnacheinführungder GrundsicherungfürArbeitsuchende bismärz2008von704311auf fasthalbiert.immärz2008befandensich53,7prozent (195220)allerarbeitslosenJugendlichenimRechtskreisdesSGBII.ImRechtskreisdesSGBIII warenes168581jugendliche.dieanstrengungen insbesonderederträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zeigen demnach Wirkung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b)wieverträgtsichdietatsache,dassjugendlicheinderteilnehmerstrukturvonarbeitsgelegenheitenüberrepräsentiertsind,mitder durchgesetzunddie ArbeitshilfeAGH fürdiealtersgruppebesonders betonten Nachrangigkeit dieses Instruments? c)wieerklärtdiebundesregierungdiesenwiderspruchundwelcheaktivitätenplantsie,umjugendlichenflächendeckendsinnvolleangebote der Ausbildung und Qualifizierung zu unterbreiten? Antwort zu den Fragen 17b und 17c DerAnteilJüngererunter25JahrenanallenTeilnehmernanArbeitsgelegenheitenistdeutlichrückläufig (von21,4prozentimjahresdurchschnitt2005auf 16ProzentimJahresdurchschnitt2007 ohnezugelasseneträger).daraus lässtsichnachauffassungderbundesregierungschließen,dassesnachder StartphasedenpersönlichenAnsprechpartnernundFallmanagerngelungenist, fürjungemenschendifferenziertereförderungsmöglichkeiteneinzusetzen,insbesondereberufsvorbereitendebildungsmaßnahmen,betrieblicheeinstiegsqualifizierungenundaußerbetrieblicheberufsausbildungen.dieentwicklung belegt,dassdemvorrangdervermittlunginausbildungoderqualifizierung Rechnung getragen wird. UnabhängigdavonistdieBundesregierungbestrebt,möglichstallenjungen MenscheneinenAusbildungsplatzzuerschließen.DiegemeinsamenBemühungenmitderWirtschaftimAusbildungspaktunddieumfassendenLeistungenderaktivenArbeitsförderungförderndiesesZiel.Dadurchistesgelungen,dieZahlderbisMitteJanuar2008nochunversorgtenAusbildungsplatzbewerberderSchulabgangsjahrgängebiseinschließlich2007umrund17800 auf11300zusenkenunddiezahlderneuabgeschlossenenausbildungsverträgeimjahr2007gegenüberdemvorjahrumfast50000 (8,6Prozent)zu steigern. MitdemViertenÄnderungsgesetzzumSGBIIIwurdederLeistungskatalogfür benachteiligtejugendlicheerweitertumeinenqualifizierungszuschussund einen Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer. MitdenimFünftenSGB-III-ÄnderungsgesetzzumAugust2008vorgesehenen neuenleistungenausbildungsbonusundberufseinstiegsbegleitungsollenweitereimpulsezurdeutlichensteigerungbetrieblicherausbildungsplätzeundzur VerbesserungderberuflichenEingliederungjungerMenschengegebenwerden.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/8934 d)durchwelchemaßnahmenundaktivitätenjenseitsdeshinweisesin der ArbeitshilfeAGH gewährleistetdiebundesregierungdenprinzipiellenvorrangdessgbviii (Kinder-undJugendhilfe)gegenüber dem SGB II? DasVerhältnisvonLeistungennachdemSGBVIIIzudenEingliederungsleistungennachdemSGBIIwirdin 10Abs.3SGBVIIIgeregelt.Danach gehenzwargrundsätzlichleistungennachdemsgbviiidenleistungennach demsgbiivor.diesgiltabernach 10Abs.3Satz2SGBVIIInichtfürdie AngeboteaufAusbildung,ArbeitoderArbeitsgelegenheitimSinnedes 3 Abs.2SGBII,diejungenMenschenunter25Jahrenunverzüglichzuunterbreitensind,undnichtfürdieEingliederungsleistungennachden 14bis16 SGBII.DiesegehendenLeistungennachdemSGBVIIIvor.EineKollision vonleistungennachdemsgbviiiunddemsgbiiliegtnurdannvor,wenn Sinn und Zweck der konkurrierenden Leistungen identisch sind. ImGegensatzzumSGBIIIundzumSGBIIzieltdasKinder-undJugendhilferecht (SGBVIII)aufdiesozialeundgesellschaftlicheTeilhabeundIntegration. ErstdarübernimmtesdieIntegrationshilfenindasErwerbslebenindenBlick. EsbeauftragtdieTrägerderJugendhilfein 13Abs.1SGBVIII,allenjungen MenschenmitsozialenBenachteiligungenund/oderindividuellenBeeinträchtigungensozialpädagogischeHilfenzurFörderungihrerschulischenundberuflichenAusbildung,ihrerEingliederungindieArbeitsweltundihrersozialen Integrationanzubieten.DieseLeistungensindjedochnachrangiggegenüber dem SGB III und den Eingliederungsleistungen nach 16 SGB II. StehenderAusgleichsozialerBenachteiligungenunddiesozialeIntegration oderfestigungderlebensverhältnissejungermenschenimvordergrund,bestehtauchweiterhineinhandlungserfordernisderjugendsozialarbeitnach 13 SGBVIII.ReichenalsoLeistungenzurEingliederunginAusbildungund ArbeitnachdemSGBIIundSGBIIInichtaus,umdieberuflicheIntegration jungermenschenzuerreichen,kommenzusätzlicheleistungenderjugendhilfe zum Zuge. ImInteressebenachteiligterJugendlicherunterstütztdieBundesagenturfür ArbeitalleAnstrengungen,diezueinerengenKooperationderTrägerder JugendhilfeundderTrägerderGrundsicherungfürArbeitsuchendevorOrtbeitragen.

10 Ausgaben Eingliederungstitel SGB II ( ) Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 16/8687 Zweckbestimmung Ausgaben 2005 Anteil an Summe 2005 Ausgaben 2006 Anteil an Summe 2006 Ausgaben 2007 Anteil an Summe 2007 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Verteiltitel) ,00 17,8 Berufliche Weiterbildung ,00 6, ,65 9, ,93 11,9 Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen ,60 5, ,46 4, ,88 3,9 Unterstützung der Beratung und Vermittlung ,24 1, ,57 1, ,59 1,3 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung ,67 2, ,40 1, ,16 1,1 Vermittlungsgutscheine ,46 0, ,90 1, ,99 1,2 Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen ,23 0, ,84 0, ,62 0,4 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ,57 35, ,30 36, ,49 31,3 Eingliederungszuschüsse ,79 4, ,66 8, ,98 9,7 Eingliederungszuschüsse bei Neugründung ,06 0, ,77 0, ,38 0,7 Einstellungszuschüsse bei Vertretung ,14 0, ,87 0, ,17 0,0 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung ,04 0, ,59 0, ,00 0,0 Zuschüsse an Personal-Service-Agenturen ,00 0, ,45 0, ,73 0,3 Mobilitätshilfen ,38 1, ,84 2, ,14 2,2 Einstiegsgeld ,80 0, ,42 1, ,32 1,7 ABM ,82 11, ,01 12, ,71 9,7 Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen ,66 0, ,78 0, ,05 0,2 Förderung benachteiligter Auszubildender ,08 1, ,30 4, ,35 6,6 Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung ,71 0, ,49 0, ,00 0,0 Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen ,27 0, ,62 0, ,69 0,0 Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung ,34 0, ,30 0, ,20 0,0 Weitere Leistungen ( 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II) ,76 6, ,35 11, ,00 14,2 Leistungen für Menschen mit Behinderung ,13 2, ,86 3, ,63 3,4 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz ( 16 Abs. 2 S.2 Nr.6 SGB II) ,31 0, ,36 0, ,18 0,5 Summe Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ,06 100, ,79 100, ,19 100,0 Alle Angaben für den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/8934 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 16/8687 Eintritte: Arbeitsmarktpolitische Instrumente im Rechtskreis SGB II Eintritte 2007* ) mit zkt 2006 mit zkt 2005 ohne zkt absolut Anteil in % Veränd. geg. Vorjahr absolut in% absolut Anteil in % absolut Anteil in % Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern , , , ,4 - dar. Beauftragung Dritter m.d. Vermittlung , , , ,0 - dar. Berufliche Weiterbildung , , , ,8 - dar. berufl. Weiterbildung beh.menschen , , , ,3 - dar. Trainingsmaßnahmen , , , ,1 Berufsberatung und Förderung der Berufsausbildung (ohne BAB) , , , ,9 - dar. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen , , , ,0 - dar. Berufsausbildung Benachteiligter , , , ,6 Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen , , , ,3 - dar. Eingliederungszuschüsse , , , ,6 - dar. Einstiegsgeld , , , ,2 - dar. Personal-Service-Agenturen , , , ,2 Beschäftigung schaffende Maßnahmen , , , ,8 - dar. Arbeitsgelegenheiten , , , ,1 - dar. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen , , , ,6 Sonstige Weitere Leistungen ( 16 (2) SGB II) ohne Einmalleistungen , , , ,6 Summe der ausgewählten auswertbaren arbeitsmarktpolitischen Instrumente (ohne Einmalleistungen) Quelle: Statistik der BA; eigene Berechnungen , , , ,0 * ) ab Oktober 2007 hochgerechnete Werte für ARGEn und AAgT; für zkt liegen keine Hochrechnungen vor. Das Fördervolumen 2007 ist daher geringfügig unterzeichnet. Endgültige Werte für das Jahr 2007 liegen im April 2008 vor.

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 16/8687 Sanktionen nach dem SGB II Anzahl an Personen mit mindestens 1 Sanktion des Sanktionsgrundes "Weigerung Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit" ( 31(1) Nr. 1c SGB II) in der Bundesrepublik Deutschland Hinweis: Diese Auswertung basiert ausschließlich auf Daten aus dem operativen Verfahren A2LL (337 Kreise mit der Trägerform ARGE) und spiegelt somit nicht das Bild für das gesamte Bundesgebiet wieder. Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 1) des Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktionsgrundes "Weigerung Aufnahme einer Sanktion 2) gesamt Arbeitsgelegenheit" ( 31 (1) Nr. 1c SGB II) Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember ) Personen mit mehreren Sanktionen (bis zur 5. Sanktion) des Grundes "Weigerung Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit" ( 31 (1) Nr. 1c SGB II) werden, entsprechend der für Sie gültigen Sanktionszahl mit diesem Sanktionsgrund, hierunter mehrfach gezählt. 2) Personen mit mehreren Sanktionen (bis zur 5. Sanktion) werden, entsprechend der für Sie gültigen Sanktionszahl, hierunter mehrfach gezählt.

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/8934 Anlage 4 zur Kleinen Anfrage 16/8687 Wurde ein Beirat in der Arbeitsgemeinschaft eingerichtet? - Stand 01. April 2008 Bundesland Beirat eingerichtet ja nein keine Angabe Anzahl ARGEn absolut Anteil in % absolut Anteil in % absolut Anteil in % absolut Baden-Württemberg 16 57, ,3 1 3,6 28 Bayern 16 18, ,4 6 7,0 86 Berlin ,0 0,0 12 Brandenburg 12 92,3 1 7,7 13 Bremen 2 100,0 0,0 2 Hamburg 1 100,0 0,0 1 Hessen 10 76,9 3 23,1 13 Mecklenburg-Vorpommern 12 70,6 5 29,4 17 Niedersachsen 20 66,7 8 26,7 2 6,7 30 NRW 42 95,5 2 4,5 44 Rheinland-Pfalz 22 78,6 6 21,4 28 Saarland 5 100,0 0,0 5 Sachsen 17 73,9 6 26,1 23 Sachsen-Anhalt 10 71,4 4 28,6 14 Schleswig-Holstein 9 69,2 4 30,8 13 Thüringen 11 61,1 7 38,9 18 Gesamtergebnis , ,9 9 2,6 347

14

15

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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